Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002

Nr. 1847

14 2002/184
Motion von CVP/EVP-Fraktion vom 5. September 2002: Verträge mit den Privatspitälern

Ursula Jäggi-Baumann führt aus, der Regierungsrat sei nicht bereit, diese Motion entgegenzunehmen.

RR Erich Straumann erklärt, dass es um die Frage der Vertragsverlängerung mit den Privatspitälern geht. Die Regierung hat gesagt, man lasse diese auf Ende Jahr auslaufen. Erich Straumann betont, dies dürfe nun nicht mehr geändert werden und daher sei es wichtig, diese Motion nun abzulehnen. Das Auslaufen der Verträge bedeute, dass man den Rücken frei habe bei Verhandlungen betreffend den Leistungseinkauf; es gehe auch darum, eine Gleichbehandlung herzustellen mit den Privatspitälern des Kantons Basel-Landschaft. Daher sei es wichtig festzustellen, dass diese Privatspitäler im Rahmen der regionalen Spitalplanung sowieso eine wichtige Rolle spielen und diese hatten auch bereits die Möglichkeit im laufenden Projekt in einem Expertengremium Einsitz zu nehmen. Erhält die Regierung nun vom Landrat den Auftrag, wieder in Verhandlungen betreffend eine Vertragsverlängerung einzusteigen, bedeutet das für das Budget eine Verschlechterung von 2.8 Mio. für das Jahr 2003. Daher bittet die Regierung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Die Privatspitäler müssen deswegen nicht schliessen. Alle Zusatzversicherten können weiterhin in diese Privatspitäler; betroffen sei lediglich ein Teil der Grundversorgung und diese Patienten erhalten diese Dienstleistung in anderen Häusern. Es sind etwa 4000 Pflegetage, rund 400 Patienten betroffen. Es sei für die Betroffenen nicht so angenehm, aber wolle man Veränderungen, müsse man etwas dazu beitragen. Er bittet die Motion abzulehnen.

Rita Bachmann setzt sich für die Motion der CVP/EVP-Fraktion ein. Sie versteht die Argumentation der Regierung, ist aber dennoch der Ansicht, dass einige Punkte für eine Zwischenlösung sprechen. Sie führt aus, mit dem sehr unerwarteten Vorgehen der Regierung seien einige Leute in der Bevölkerung sehr überraschend getroffen worden. Sie denkt dabei v.a. an Leute, welche bereits wegen einem bestehenden Leiden in einem Privatspital behandelt wurden und so ein Vertrauensverhältnis (gerade im Gesundheitsbereich speziell wichtig) entstanden ist. Des Weiteren denkt sie an Leute, welche beispielsweise eine Behandlung fortsetzen möchten und dies nun nicht mehr können; oder Personen, welchen infolge ihrer Krankheit in den Spitälern nicht ausreichend geholfen werden konnte, die aber in einem Privatspital Hilfe gefunden haben. Die Befindlichkeit dieser Leute müsste bei der Beurteilung der Motion einbezogen werden. Sie spricht die 2. KVG-Revision in einem anderen Kontext als der RR an und erklärt, diese Revision sehe vor, dass Privatspitäler angemessen beteiligt werden sollen. Es werde somit notwendig sein, dass jeder Kanton mittels Spitalliste definiert in welchen Spitälern - privat oder kantonal - die Bewohner und Bewohnerinnen des Kantons behandelt werden sollen. Die Auswirkung davon ist, dass der Kanton 50% der leistungsbezogenen pauschalen Kosten selbst bezahlt. Für Personen, welche darüber hinaus in einem Privatspital behandelt werden wollen, welches nicht auf dieser Liste ist, gibt es Angebote innerhalb einer Zusatzversicherung für Nicht-KVG-Leistungen. Dies gelte in etwa so ab frühestens 2005. Die CVP/EVP-Fraktion ist nach wie vor der Ansicht, dass der Kanton Baselland für die Zwischenzeit Hand bieten sollte für wenigstens ein limitiertes Angebot. Speziell für die Bereiche, bei denen in den Spitälern zu wenig Kapazitäten bestehen oder die erforderliche Spezialität nicht ausreichend angeboten werden kann. Zudem haben alle Landräte in den letzten Tagen das Ergebnis einer Umfrage der Iso-Public erhalten, welches aufzeigt, dass 70% von 250 interviewten Personen im Kanton Baselland wollen, dass dieses Angebot weiterhin besteht. Trotz angespannter Finanzlage möchte die CVP/EVP-Fraktion eine Übergangslösung mit den drei Privatspitälern Bethesda, St. Clara und Merian Iselin bis Klarheit besteht betreffend regionale Spitalplanung und bedürfnisgerechte Abklärung. Das Argument der Gleichstellung der Privatspitäler des Kantons Baselland hinkt nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion, da diese Privatspitäler zu einem Zeitpunkt gegründet wurden, in dem sie genau wussten, dass sie nicht mit Subventionen rechnen können. Für diese ist es zumutbar, die bedarfsgerechte Spitalplanung abzuwarten; wie viel man zu welchem Preis einkaufen möchte, das kann man abwarten, bis man eine definitive Klarheit hat über den effektiven Bedarf.

Rita Bachmann bittet eindringlich der Motion zuzustimmen.

Paul Schär bezieht sich auf die Motion der FDP-Fraktion welche unter Traktandum 13 als Postulat entgegengenommen wurde, was geschätzt wird, und erklärt, darin seien die Privatspitäler auch enthalten. Er stimmt Rita Bachmann zu, dass gemäss KVG-Revision die Privatspitäler angemessen berücksichtigt werden müssen. Ein Teil der FDP-Fraktion, er selbst gehört dazu, ist der Meinung der CVP/EVP-Fraktion. Diese Privatspitäler leisten einen wesentlichen Beitrag und man ist angewiesen auf diese Zusammenarbeit. Paul Schär richtet sich an RR Erich Straumann und erklärt, dass ihn persönlich dieser Umgang mit grösseren Unternehmen stört. Das sei ein grosser KMU mit 2000, 3000 Leuten; es seien einerseits die Spitäler und andererseits die Patienten, welche hier kurzfristig etwas vorgesetzt bekommen haben. Er wünscht sich, dass solche Verhandlungen eine Vorlaufphase von ca. eineinhalb Jahren hätten und meint, man hätte das auf 2004 ankündigen können. Er selbst hat diese Frage im Mai in der Kommission gestellt und es hat geheissen, es sei alles auf gutem Wege. Dies sei der Grund, dass ein Teil der Fraktion dem nicht zustimmen kann. Ein Teil der FDP-Fraktion ist der Auffassung, das müsse wieder kommen. Andererseits sage ein Teil, "so nicht!" und unterstützt demzufolge den Vorstoss der CVP/EVP-Fraktion.

Madeleine Göschke führt aus, die Motion der CVP/EVP-Fraktion entspreche ihrer dringlichen Interpellation vom 5. September. Die Grüne Fraktion unterstützt hier die CVP/EVP-Fraktion. Es gebe gute Gründe diese Vertragskündigung noch einmal zu überdenken: 1. Das einseitige Vorgehen der Regierung belastet die Spitalverhandlungen im ungünstigsten Moment. Es bewirkt unweigerlich Gegenmassnahmen; bereits hat Basel die Preise für gewisse medizinische Leistungen, die Baselland dort einkauft, um 25% erhöht. So gehe das Geld, welches die Regierung einsparen wollte, wieder verloren. Was bleibt sei die Verschlechterung des Verhandlungsklimas. 2. Am Anfang einer grundsätzlichen gemeinsamen Spitalplanung kann man die Kapazität und Kompetenz der Privatspitäler nicht zum vornherein ausschliessen. Dies sei eine falsche Prämisse. 3. Eine Konkurrenz zwischen Kantonsspitälern und Privatspitälern ist grundsätzlich erwünscht, denn diese ist für beide Seiten Ansporn zu besserer Qualität und Leistung. 4. Eine gewisse Wahlfreiheit der Patienten muss respektiert werden. Die Regierung verkenne, dass zwischen dem Laufental, dem Birseck und dem Leimental einerseits und dem St. Clara Spital andererseits eine enge traditionelle Bindung besteht. 5.: Diese Vertragskündigung trifft v.a. die sozial Schwächeren im Kanton, nämlich das Drittel der Bevölkerung, welches sich keine Zusatzversicherung leisten kann. Im letzten Jahr wären davon nicht 400 sondern 641 Menschen betroffen gewesen. Der Ausschluss der Grundversicherten aus den privaten Spitälern ist ein Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Medizin. Schon alleine aus diesem Grund muss die Grüne Fraktion die Regierung bitten, diese Vertragskündigung noch einmal zu überdenken.

Gemäss Eric Nussbaumer gibt es bei diesem Geschäft zwei Sichtweisen. Die eine ist im Votum der Vorrednerin am Ende noch angeklungen, nämlich der sogenannte Ausschluss von Grundversicherten. Es gibt aber auch noch die Sichtweise der regionalen Spitalplanung und des regionalen Bedarfs. Er meint, man sollte nicht die KVG-Elemente (Ausschluss von Grundversicherten) höher stellen als das Ziel, den regionalen Bedarf durch eine geschickte Spitalplanung zu decken. Dazu gehöre sicher auch die angemessene Berücksichtigung der Privatspitäler. Eric Nussbaumer erklärt die Ablehnung der SP-Fraktion: Grundlage für die Beantwortung der Frage ist nach Ansicht der SP-Fraktion die gemeinsame Spitalliste. Auf dieser waren diese Spitäler und man hat ihnen gesagt, man wolle mit ihnen die Versorgung der Bevölkerung in dieser Region machen. Diese Ausgangslage sei nicht berücksichtigt worden, sondern man habe in ganz schlechtem Stil an den Finanzierungselementen geschraubt und habe diesen Spital- oder Finanzierungsvertrag gekündigt. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass man dies nicht hätte machen sollen. Man sollte sagen, man habe die Spitalliste, schaue nochmal den Bedarf an und nehme die Spitäler der Spitalliste, weshalb man den Finanzierungsvertrag auflöse; man sollte nicht einfach sagen, die Spitäler bleiben auf der Spitalliste aber man finanziere sie nicht mehr. Die SP-Fraktion ist daher der Ansicht, dass die Vertragskündigung zwar nochmal überdacht werden kann, dass aber jetzt die Bedarfsplanung gemacht werden muss und wenn diese Privatspitäler darin eine Rolle haben, dann sollen sie auch wieder einen Vertrag bekommen.

Jörg Krähenbühl erklärt, dass die SVP-Fraktion hinter der Strategie der Regierung steht. Man müsse sich nun den Rücken freihalten für die Zukunft und die neuen Verträge kommen dann zum Tragen. Zudem werden die Privatspitäler im Kanton Basel-Landschaft gleichbehandelt und die Grundversorgung ist sichergestellt. Durch die Zusatzliste ist auch die erweiterte Versorgung sichergestellt. Betreffend die von Madeleine Göschke angesprochene partnerschaftliche Spitalplanung meint Jörg Krähenbühl, es gehe nicht an, dass man, wenn die Basler Regierung für ihre Privatspitäler ein wenig mehr Geld ausgeben müsse, die Erhöhung um 25% auf den 1. Januar der Leistungen in der Kardiologie als vermutliche Reaktion anprangere. Dies sei nicht partnerschaftlich, weshalb man ein Zeichen setzen und diese Motion ablehnen müsse.

Dieter Musfeld meint, es könne wohl nicht die Lösung sein, dass das Merian Iselin, das Bethesda und das St. Clara ihre Betten abgebaut haben und nun bestraft werden sollen, indem sie nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Bedeutung von Belegspitälern/Privatspitälern führt er aus, dass er Statistiken beispielsweise im Bereich der Prothetik (Knie und Hüfte) folgende Zahlen entnehmen können (die Zahlen der Basler Uniklinik und des Felix Platter Spitals sind nicht zugänglich): im Jahr 2001 im Kantonsspital Bruderholz insgesamt 320 Knie- und Hüftprothesen, im Kantonsspital Liestal 273 und als Vergleich im Merian Iselin Spital 719. Die Zahlen betreffend Brustkrebs aus dem Jahr 2000 sind: insgesamt 337 Operationen in allen Spitälern von Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusammen; davon 155 (46%) in den Privatspitälern.

Eugen Tanner bezieht sich auf die mehrfach gemachte Äusserung von RR Erich Straumann, die Privatspitäler sollen in die regionale Spitalplanung einbezogen werden. Deren Resultat kennt man noch nicht. Man kündigt aber die Verträge mit den Privatspitälern und argumentiert, man habe genügend Möglichkeiten, die Patienten unterzubringen. Dies geht für Eugen Tanner nicht auf. Er findet, diese Verträge seien weiterzuführen, allenfalls brauche es gewisse Anpassungen, damit, wenn die Resultate der Spitalplanung vorliegen, tatsächlich neue Verträge abgeschlossen werden können. Soweit sei man aber noch nicht, weshalb er darum bittet, der Motion zuzustimmen, diese zu überweisen und die Verträge mit diesen Spitälern weiterzuführen.

Sabine Stöcklin möchte, nachdem ihr Parteikollege Eric Nussbaumer die Meinung der SP-Fraktion bereits vertreten und eine Abwägung mit vielen Argumenten vorgenommen hat, nun die Minderheitsposition der SP-Fraktion kundtun. Sie schliesst aus allen Abwägungen, dass es ein besseres Verfahren sei, die Spitalliste zu akzeptieren. Dies führe dazu, dass die Privatspitalverträge weitergeführt würden und wenn man in diesem Gefüge etwas ändern wolle, dann müsse man die Spitalliste ändern. Sie unterstützt die Motion.

RR Erich Straumann möchte nochmal betonen, dass die drei Privatspitäler St. Clara, Merian Iselin und Bethesda weiterhin auf der Spitalliste figurieren. Alle Zusatzversicherten können weiterhin dorthin gehen. Man dürfe nicht von einer Zwei-Klassen-Medizin sprechen, denn erhält ein Grundversicherter in den öffentlichen Spitälern nicht das, was er braucht, erhält er es von anderer Seite. Die Regierung hat auch gründlich abgeklärt, dass die Ressourcen nicht aufgestockt werden müssen, sondern dass es noch Platz hat und das zusätzliche Prozent in den öffentlichen Spitälern aufgenommen und versorgt werden kann. Es geht um etwa 4.2 Mio. Fr. und die Regierung hat ehrlicherweise gesagt, wenn man es selber machen muss, entstehen etwa 2.8 Mio. Fr. Selbstkosten, weshalb nicht alles eingespart wird. Um weiter zu kommen müsse man irgendwo beginnen. Zudem ist grundsätzlich die Regierung zuständig für solche Verträge. Er betont, dass es nichts mit der Arbeit der Privatspitäler zu tun habe, diese sei tip top. Man habe schlicht festgestellt, dass man diese Lücken in den eigenen Häusern decken könne. Er bittet noch einmal, die Motion abzulehnen.

://: Die Motion 2002/184 wird mit 34:30 Stimmen abgelehnt.

Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei



Nr. 1848

15 2002/189
Motion der FDP-Fraktion vom 5. September 2002: Spitalplanung: Vertiefte Kostentransparenz und vergleichbare Betriebskostenrechnungen BL und BS

Der Regierungsrat ist bereit, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen .

Judith Van der Merwe
äussert sich im Sinne der Effizienz gleichzeitig zu diesem wie auch zu den drei nachfolgend traktandierten Vorstössen der FDP-Fraktion:

Sie erklärt sich im Namen ihrer Fraktion sehr erfreut darüber, dass der Regierungsrat bereit ist, alle vier eingebrachten Vorstösse zu übernehmen. Da es sich dabei gesamthaft um eine langfristige Impulssetzung in der Spitalplanung handle, sei die FDP auch bereit, diese in Postulate umzuwandeln.

Judith Van der Merwe betont, dass die Vorstösse der FDP-Fraktion auf die Zeit nach der 2. KVG-Revision abzielen; eine Zeit, in welcher mit Fallpauschalen abgegolten und in der zuerst mit einem dualistischen und anschliessend mit einem monistischen System abgerechnet werden wird. Nur wer dannzumal weiss, wie hoch die Gestehungskosten seiner Dienstleistungen sind und wer dank Synergienutzungen und optimalen Behandlungspfaden Qualitätsleistungen anbieten kann, hat eine gute Ausgangslage, um in dieser schweizerischen Spitallandschaft bestehen zu können. Schon heute gilt es, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Man ist daher speziell erfreut, dass die Regierung bereit ist, diese nur langfristig umsetzbaren Forderungen entgegenzunehmen. Rita Kohlermann hat bereits in Zusammenhang mit der Spitalplanungsvorlage ausgeführt, dass die drei strategischen Stossrichtungen mit den entsprechenden Grobmodellen noch in den Kinderschuhen stecken, also keineswegs ausgereift sind. Man erwartet diesbezügliche Ergänzungen und ist zufrieden, dass die Regierung auch diesen Vorstoss (2002/199) in ihre Planung einbezieht.

Ebenfalls noch sehr erklärungsbedürftig ist die Definition eines allfälligen Spitalverbundes. Das Wort Verbund lasse noch alle Möglichkeiten offen; so könnte es z. B. ein loses Gebilde bedeuten, bei dem Partner ihre Strategien austauschen und angleichen können, genauso möglich wäre aber auch eine wasserkopfartige Super-Spital-Holding mit Strategie- und Finanzkompetenz. Die FDP, soviel vorwergenommen, sei jedenfalls 'kein Freund von Wasserköpfen'.

Die Fraktion begrüsst ausserdem die bisher durch die koordinierte Spitalplanung erzielten Fortschritte. Man wird sich auch weiterhin intensiv mit diesem Dossier beschäftigen.

://: Die Motion 2002/189 der FDP-Fraktion wird als Postulat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1849

16 2002/190
Motion der FDP-Fraktion vom 5. September 2002: Spitalplanung: Behandlungspfade definieren zur Kosteneinsparung

://: Die Motion wird als Postulat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1850

17 2002/191
Motion der FDP-Fraktion vom 5. September 2002: Spitalplanung: Synergiepotential der BL-Spitäler nutzen

://: Die Motion wird als Postulat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1851

18 2002/199
Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September 2002: Spitalplanung: Ergänzung der Grobmodelle

Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen.

Sabine Stöcklin beantragt Abstimmung, ob das Postulat überwiesen werden soll. Sie bezeugt Mühe mit gewissen Formulierungen im ‚Feingedruckten'. Speziell stösst sie sich an der Aussage, dass "gewisse Grobmodelle so unrealistisch sind, dass sie gar nicht bewertet werden müssen". Auch möchte sie nicht gelten lassen, dass das Modell Herz-Thorax offenbar von Fachleuten als nicht praktikabel bezeichnet wird. Alle Modelle wurden von Fachleuten ausgearbeitet, und hier könne es sich nur um einzelne Stimmen handeln, die das Modell als unpraktikabel bezeichnen. Insgesamt ist Sabine Stöcklin der Auffassung, dass man jetzt nicht mit Grobmodellen für die Verteilung der hochspezialisierten Medizin etc. weiter fahren sollte. Vielmehr stehe nun eine bedarfsorientierte Planung im Vordergrund. Dezentralisierungsüberlegungen, also das Verteilen auf die Kantonsspitäler, sei nicht der richtige Weg. Alles in allem ist Sabine Stöcklin die Stossrichtung des Postulats nicht sympathisch.

Paul Schär betont, dass es in erster Linie darum gehe, abzuklären, welche in der Spitalplanung enthaltenen Grobmodelle überhaupt sinnvoll und realisierbar seien. Wenn sich bei der Bedarfsabklärung, welche nun auch seiner Ansicht nach nötig sei, eine andere Variante ergebe, dann würde selbstverständlich diese forciert. Er hält abschliessend daran fest, das Postulat zu überweisen.

://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulats 2002/199 der FDP-Fraktion mit 30 gegen 15 Stimmen zu.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1852

19 2002/227
Postulat der SP-Fraktion vom 19. September 2002: Gesundheitsplanungsstelle beider Basel resp. NWCH

Der Regierungsrat ist nicht bereit entgegenzunehmen.
RR Erich Straumann erklärt, warum:

Das Postulat fordert eine gemeinsame Gesundheitsplanungsstelle der beiden Basel sowie der restlichen Nordwestschweiz, was er in diesem Zeitpunkt für schwierig und nicht sinnvoll hält. Für sinnvoller hält Erich Straumann weiterhin eine kantonale Planung, wie sie zurzeit stattfindet. Die Gesundheitsplanung ist eine Stabsstelle des Generalsekretariats der Direktionen mit Planungs- und Beraterfunktion für den Vorsteher. Schon eine Zusammenlegung der basellandschaftlichen und baselstädtischen Stellen hält Erich Straumann für problematisch, da die Ausgangslagen sowie Strategien der Kantone sich unterscheiden. Man müsse zuerst allein Stärken entwickeln, um anschliessend eine Verzahnung mit den Nachbarkantonen zu ermöglichen. Bereits heute werden Themen gemeinsam diskutiert, man spricht sich untereinander ab und es gibt auch Aufgabenteilungen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Baselland. Für die Schwerpunktsetzung ist der Bund zuständig. Gegen eine gesamtnordwestschweizerische Gesundheitsplanung, welche auch die Kantone Aargau, Solothurn und ev. Bern einschliesse, spreche aber klar eine zu große Schwerfälligkeit und Unbeweglichkeit bei der Planung.

Sabine Stöcklin hält - bei allem Verständnis für die einzelnen kantonalen Interessen der Bevölkerung - dagegen, dass es nun an der Zeit sei, die regionale Synthese, d.h. ein 'Zusammendenken' bereits auf Verwaltungsebene einzuüben. Sie erinnert dabei nochmals an die Leidensgeschichte des Kinderspitals, wo nur allzu spät die regionale Synthese, und zwar erst auf politischer Ebene, durch Regierungs- und Landrat zum Tragen kam. In Anbetracht der Tatsache, dass sich das Parlament eigentlich als Verwaltungsgremium dieser grossen öffentlich-rechtlichen Gesundheitsinstitutionen zu verstehen hat, sollte man sich eine solche regionale Planungsstelle leisten, findet Sabine Stöcklin. Auch in der Raumplanung sei dies schliesslich möglich. Die Regionalplanungsstelle beider Basel, deren Hauptfokus die Interessen der Region sei, könne z. B. als Resultat die trinationale Agglomeration aufweisen. Sabine Stöcklin bittet das Plenum um Überweisung des Postulats.

Madeleine Göschke findet, dass je ein Planer aus Basel-Stadt und einer aus Baselland genüge und verweist Sabine Stöcklin darauf, dass das Ziel ihres Postulats besser und in grösserem Rahmen im nachfolgenden Postulat 2002/229 verwirklicht werde. Dieser Vorstoss entspreche zudem der Motion aus dem Jahr 2000 /243, welche vom grünen alt-Landrat Roland Meury eingereicht und als Postulat überwiesen worden sei, in dessen Angelegenheit sich aber bis heute nichts getan habe. Insofern ist Madeleine Göschke dankbar, dass die SP mit ihrem Postulat nachdoppelt.

Die Postulanten halten am Postulat fest. Der Landrat stimmt ab, ob das Postulat überwiesen oder abgelehnt werden soll.

://: Der Landrat lehnt das Postulat 2002/227 der SP-Fraktion ab.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1853

20 2002/229
Postulat der SP-Fraktion vom 19. September 2002: Nordwestschweizerisches Gesundheitskonkordat

Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

://: Das Postulat 2002/229 der SP-Fraktion wird an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1854

21 2002/228
Postulat der SP-Fraktion vom 19. September 2002: Bedarfsgerechtigkeit als Eckwert in der Spitalplanung

Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

://: Das Postulat 2002/228 der SP-Fraktion wird an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1855

22 2002/270
Motion von Madeleine Göschke vom 31. Oktober 2002: Bedarfsabklärung als Grundlage der gemeinsamen Spitalplanung

Der Regierungsrat ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

RR Erich Straumann führt kurz aus, dass die Bedarfsplanung im Gange sei. Daher steht, seiner Meinung nach, der Entgegennahme der Motion als Postulat nichts im Wege.

Die Motionärin erklärt sich einverstanden damit, dass die Motion als Postulat überwiesen wird.

://: Die Motion 2002/270 von Madeleine Göschke wird als Postulat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1856

23 2002/271
Postulat von Madeleine Göschke vom 31. Oktober 2002: Medizinische Zentrumsbildung in der Region

Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

://: Das Postulat 2002/271 von Madeleine Göschke wird an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1857

24 2002/252
Postulat von Madeleine Göschke vom 17. Oktober 2002: Kenntnis der zukünftigen medizinischen Schwerpunktbildung in der Schweiz als Voraussetzung der regionalen Spitalplanung

Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

://: Das Postulat wird an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1858

25 2002/231
Postulat von Madeleine Göschke vom 19. September 2002: Mehrfach geführte Zentrums-Kliniken zusammenlegen

://: Das Postulat wird an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1859

26 2002/148
Interpellation von Max Ribi vom 6. Juni 2002: Mehr Prävention statt krank. Schriftliche Antwort vom 22. Oktober 2002

Max Ribi bedankt sich für die gut fundierte Antwort auf seine Interpellation und bittet um Weiterleitung seines Dankes an den oder die Verfasser/in. Gleichzeitig möchte er sich bei Hanspeter Ryser bedanken, welcher allen im Landratssaal Anwesenden eine Kiwi und eine Birne offerierte und sich damit ganz praktisch um Prävention bemüht habe.

Max Ribi konstatiert erleichtert, dass auch der Regierungsrat der Meinung ist, dass mit Prävention noch mehr erreicht werden könne. Er führt aus, dass z.B.auf Bundesebene vor kurzem von Bundesrat Samuel Schmid eine Kampagne für mehr 'Bewegung' lanciert wurde. In einer Schulzeitung wurde ausserdem unter dem Titel "Gesunde Baselbieter Schulen" darauf aufmerksam gemacht, dass in Sachen Gesundheitsprophylaxe noch mehr zu unternehmen sei. Gesundheitsförderung oder Prophylaxe sei oft auch schon mit wenig Geld zu erreichen. Gleichermassen könne am Arbeitsplatz noch einiges bewirkt werden mit bewusster Gesundheitsförderung, oder gar auf dem Weg zum Arbeitsplatz, indem man mit dem Velo zur Arbeit fahre oder gar zu Fuss gehe.

Max Ribi fragt den Regierungsratz an, ob das einst von Werner Spitteler eingesetzte Gesundheitsmobil immer noch fahre und wenn ja, wie oft. Seiner Ansicht nach habe dieses Mobil eine gute Wirkung gehabt sei und von der Bevölkerung rege benützt worden. Max Ribi bittet die Regierung, in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention wieder ein bisschen mehr zu investieren.

RR Erich Straumann betont, dass es der Regierung sehr wichtig ist, dass diese Prävention auf allen Stufen durchgeführt werde, vor allem auch in den Schulen. In anderen Bereichen, wie z. B. im Suchtbereich, werde ebenfalls investiert. Das von Max Ribi angesprochene Gesundheitsmobil gebe es immer noch. Es musste sogar ersetzt werden. Zurzeit ist ein neues Mobil unterwegs, bestätigt Erich Straumann. Es kann auch von den Gemeinden angefordert werden.

Auch Erich Straumann betont, dass in der bekannten Dreistufigkeit der Medizin der Schwerpunkt auf die Prävention gelegt werden muss. Je mehr auf dieser Stufe erreicht werden könne, desto weniger würden die beiden nächsten, nämlich die kurative und schliesslich die palliative benötigt. Dies habe sich auch bei den Vorstössen, bei welchen es um das Rauchen oder um Alkoholprobleme ging, gezeigt. Eine nachhaltige Prävention sei unabdingbar. Genauso seien die Eltern als Vorbild gefragt. Bei Aktionen des Bundes, "hänge" sich die Regierung jeweils mit der Gesundheitsförderung "ein", indem sie diese Aktionen unterstützt und im Kanton umsetzt.

Dieter Musfeld stellt in Ergänzung zur regierungsrätlichen Antwort auf Frage 1 der Interpellation (Abschnitt 3, 4. Satz) klar, dass das Mammographiescreening als "umstrittenes Angebot der Prävention" nicht angeboten und auch nicht bezahlt wird.

://: Die Interpellation 2002/148 von Max Ribi ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1860

27 2002/117
Interpellation von Eric Nussbaumer vom 2. Mai 2002: Nach 111 Monaten ist es Zeit für den Neubau der Berufsschule für Pflege. Schriftliche Antwort vom 19. November 2002

Eric Nussbaumer ist mit der Beantwortung der Interpellation teilweise befriedigt. Folgenden drei Punkten möchte er noch Nachdruck verschaffen:
Der Antwort des Regierungsrates ist zu entnehmen, dass das Raumprogramm im November, also jetzt, vorliegt, so dass mit der Standortevaluation begonnen werden kann. Weiter entnimmt er den Ausführungen des Regierungsrats, dass dieser so bald als möglich die Realisierung des Projekts mit Unterstützung des Landrats realisieren möchte. Als letztes wünscht sich Eric Nussbaumer, dass beim Zeitplan noch etwas zugelegt wird. Mit dem jetzigen Zeitplan wären seit Einreichung des ersten Vorstosses des Landrates ganze 165 Monate vergangen. Er bittet daher den Regierungsrat, bei der Budgetdebatte den ersten Budgetposten von Fr. 300'000 vom Jahr 2004 ins Jahr 2003 vorzuverlegen.

://: Die Interpellation 2002/117 von Eric Nussbaumer ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
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