Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002 |
Nr. 1837
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2002/136
Berichte des Regierungsrates vom 28. Mai 2002, der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 12. November 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 14. November 2002:
A Gewährung eines Kredits für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB); Beschlussfassung über die Kreditbewilligung;
B Zwischenbericht der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zum Projekt Regionale Spitalplanung beider Basel; Kenntnisnahme;
C Entwurf der Änderungen der Spitalgesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft; Genehmigung der Änderung des Kinderspitalvertrages; Genehmigung der Änderung des Staatsvertrages; 1. Lesung der Gesetzesänderung (Partnerschaftliches Geschäft)
Fortsetzung vom Morgen
Entwurf Landratsbeschluss betreffend Bewilligung eines Kredites für die Vorprojektphase für den Neubau des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB) (Beilage 1)
Punkt 1 Keine Wortbegehren
Punkt 2 Keine Wortbegehren
Punkt 3 Keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend Bewilligung eines Kredites für die Vorprojektphase für den Neubau des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB) zu.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung eines Kredites für die Vorprojektphase für den Neubau des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB)
Vom 28. November 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Zu Lasten des Kontos 2320.503.30-242 wird für einen Neubau des Universitätskinderspitals beider Basel mit Standort Basel ein Verpflichtungskredit für die Projektierung bis und mit Vorprojektvorlage von Fr. 875'000.-- als Beitrag an den federführenden Kanton unter der Voraussetzung, dass der Kanton Basel-Stadt einen Kredit von Fr. 1'950'000.-- spricht, bewilligt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
3. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer zweiten Lesung gemäss § 66 Absatz 1
bis
der Geschäftsordnung des Landrates.
Entwurf Landratsbeschluss betreffend Genehmigung der Änderung vom 28. Mai 2002 des Kinderspitalvertrages (Beilage 2)
Punkt 1
Ruedi Brassel
erklärt, im Zusammenhang mit den Empfehlungen der GPK betreffend das UKBB und die gemeinsame Oberaufsicht sei noch eine Frage offen. Mittlerweile liege eine schriftliche Antwort vom 5. November vor. Die Oberaufsicht über das UKBB liegt gemäss Staatsvertrag bei den beiden Kantonsparlamenten. Die Empfehlung ging aber dahin, es solle fixiert werden, dass auch über die gemeinsame Oberaufsicht hinaus bei einer Änderung des Staatsvertrages Auskunft gegeben werden solle. Diesbezüglich steht nun nichts in der vorliegenden Änderung, es sei jedoch versprochen worden. Daher stellt er im Auftrag von Heinz Aebi, der dannzumal die diesbezüglichen Ausführungen machte, die Frage an die Regierung, ob dazu noch etwas kommt oder ob man es bei der Änderung verpasst hat, Nägel mit Köpfen zu machen.
RR Erich Straumann
antwortet, dies sei nicht vergessen gegangen. In § 19 wird geregelt, dass die Oberaufsicht bei den beiden Parlamenten der Trägerkantone liegt. Heinz Aebi habe dannzumal wissen wollen, wie eine gemeinsame Oberaufsicht organisiert werde. Dies wiederum sei in § 23 des Landratsgesetzes, "Interkantonale Zusammenarbeit", festgelegt. Demnach müssten die beiden Parlamente vereinbaren, welche Kommission - die GPK, die Rechnungsprüfungskommission oder die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission - das betreffende Geschäft behandle und berate. Beim Kinderspital waren die Aufträge Führungsorgan einerseits und Oberaufsichtsrecht andererseits vor der Änderung bei der gleichen Stelle, was nicht sinnvoll sei. Daher habe man die Oberaufsicht nicht den Regierungen, sondern den beiden Parlamenten übertragen. Dies stehe nun so im Vertrag.
Paul Schär
erinnert daran, dass die FDP-Fraktion bereits in der Eintretensdebatte angetönt hat, sich über die Grösse des Spitalrates unterhalten zu haben. Sie hat das auch in der Kommission eingebracht. Die FDP-Fraktion hat damit ihre Bedenken anbringen wollen betreffend die Verkleinerung. Sie hätten es sinnvoller gefunden, bei der oberen Zahl zu bleiben, umso mehr, als nun die beiden Schienen Funktionieren an zwei Standorten einerseits und Neubau andererseits laufen. Dies sei eine grosse Herausforderung, die auf diesen Spitalrat zukomme. Die FDP-Fraktion hat, da eine Zustimmung ein Differenzbereinigungsverfahren und somit eine Verzögerung bedingen würde, im Sinne der Sache auf einen Antrag verzichtet. Sie legt jedoch Wert darauf, dies deponiert zu haben.
Punkt 2 Keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend Genehmigung der Änderung vom 28. Mai 2002 des Kinderspitalvertrages mit grossem Mehr zu.
Landratsbeschluss
betreffend Genehmigung der Änderung vom 28. Mai 2002 des Kinderspitalvertrages
Vom 28. November 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Änderung vom 28. Mai 2002 des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer zweiten Lesung gemäss § 66 Absatz 1
bis
der Geschäftsordnung des Landrates.
Entwurf Landratsbeschluss betreffend Änderung des Spitalgesetzes (Beilage 3)
Titel und Ingress Kein Wortbegehren
§ 15a Kein Wortbegehren
§ 15c Keine Wortbegehren
II. Kein Wortbegehren
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Die 1. Lesung ist damit abgeschlossen.
Zwischenbericht der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zum Projekt Regionale Spitalplanung beider Basel. (Kenntnisnahme)
Eric Nussbaumer
möchte im Zusammenhang mit dieser Kenntnisnahme der Regionalen Spitalplanung zwei Punkte aus der Morgensitzung nochmal aufnehmen. Er erklärt, es sei bei verschiedenen Votanten, so bei Sabine Pegoraro und RR Erich Straumann, zum Ausdruck gekommen, dass man schlussendlich die regionale Spitalplanung jetzt zwar mache, die Interessen des eigenen Kantons jedoch fast eine Vorrangstellung hätten. Eric Nussbaumer möchte von Seiten der SP-Fraktion nochmal deutlich machen, dass man den Gedanken der regionalen Spitalplanung mitträgt. Diese gehe zurück auf einen gemeinsamen Beschluss der Regierungen und eine Gesamtschau der Region. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass es falsch wäre, nun, weil man wisse, hier koste etwas Fr. 1000.-- und dort Fr. 2000.--, diese Gesamtschau wieder zu verlassen. Schlussendlich ziele dieses Projekt auch darauf ab, die Gesundheits- und nicht nur die Spitalversorgung insgesamt kostengünstiger und effizienter zu gestalten. Deshalb hätten die Regierungen vereinbart, die Kantonsspitäler Basel-Landschaft und Basel-Stadt - und nicht nur Basel-Landschaft - sollen weiterbetrieben werden. Diese Prämisse stellt die SP-Fraktion in Frage, für den Fall, dass man das Gesamtsystem Region kostengünstiger gestalten will. Wenn man die Gesamtschau nicht aus den Augen verliere und nicht zurückfalle auf den "Kantönligeist", welcher beinhalte, dass man zwar von einer regionalen Spitalplanung sprechen aber eigentlich zuerst die eigenen Interessen durchsetzen möchte, dann komme man zu dem Punkt, an dem man sich frage, ob dieser Punkt - Kantonsspitäler Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden weiterbetrieben - wirklich bestehen könne. Hier stellt die SP-Fraktion ein grosses Fragezeichen und bittet die Kolleginnen und Kollegen die Gesamtschau weiterhin zu behalten. Komme man nämlich auf die "Strategie Pegoraro" (zuerst für den eigenen Kanton zu schauen) zurück, sage Basel-Stadt irgendwann, es gehe nun nicht mehr und sie könnten nicht mehr finanzieren, was sie für diese Region erbringen. Dann sei man eine gesundheitspolitische Grenzregion und gehe auf Zürich und Bern. Die SP-Fraktion bittet insbesondere diejenigen, welche in der Morgensitzung deutlich machen wollten, dass man ein eigener Kanton sei, in dieser Frage die Gesamtschau der Spitalplanung oder der Gesundheitsversorgung der Region nicht auszuklammern. In diesem Sinne auch die Bitte an den Regierungsrat nicht so sehr auf der Prämisse zu beharren, die Spitäler beizubehalten; sondern die Prämisse müsse heissen: Eine bedarfsgerechte, gute Gesundheitsversorgung der Region, damit man weiterhin bei der Spitzenliga dabei ist und nicht ausgeschlossen wird.
Paul Schär
ruft seinem Vorredner in Erinnerung, dass die FDP-Fraktion im letzten Jahr eine Motion lanciert hat, welche praktisch vom ganzen Landrat getragen wurde. Die Motion trug den Titel "Eine koordinierte regionale Spitalplanung". Er erklärt, dies sei für die FDP-Fraktion eine Zielsetzung, welche sie verfolge.
://: Der Zwischenbericht der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zum Projekt Regionale Spitalplanung beider Basel wird mit grosser Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1838
5
2002/005
Interpellation von Paul Schär vom 10. Januar 2002: UKBB: an einem Standort mit dezentraler ambulanter Behandlung in Kindertagskliniken!?. Schriftliche Antwort vom 5. März 2002
://: Die von Paul Schär beantragte Diskussion wird bewilligt.
Paul Schär
dankt dem Regierungsrat vorab für die Beantwortung. Insbesondere zu den Fragen 2 und 3 möchte er nochmal die klare Antwort, ob die Meinung, es brauche im Oberbaselbiet auf diesem Pfad eine Triage-Stelle, welche einen klaren Leistungsauftrag hat (Triage-Stelle zuerst Patient, dann Apotheke, dann Hausarzt, dann Kindertagesklinik und dann, wenn es wirklich nötig ist, das eigentliche Spital) und welche durch eine öffentlich- und privatrechtliche Institution auch abgedeckt werden kann, mit der UKBB-Vorlage kompatibel sei.
RR Erich Straumann
führt aus, dass der Regierungsrat das so sieht und dass das auch mit der eben verabschiedeten Vorlage kompatibel sei. Im Rahmen dieser Vorlage sei auch geprüft worden, ob es eine Aussenstation, eine Erstversorgung im Raum Liestal brauche. Man sei zum Schluss gekommen, dass man dies nicht als zweiten Standort des UKBB machen könne, da diese Erst- und Grundversorgung heute im Raum Liestal bereits über die frei praktizierenden Kinderärzte bestehe. Zudem spielen die KTK (Kindertagesklinik AG) und das Kantonsspital Liestal eine Rolle. Daher sei vorgesehen, den oberen Kantonsteil so abzudecken und dort die Triage zu haben für den Fall, dass jemand ins Zentrum, d.h. generell ins UKBB müsse. Genau das stehe auch in der Vorlage.
://: Die Interpellation 2002/005 ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1839
6
2002/131
Postulat von Madeleine Göschke vom 23. Mai 2002: Pädiatrische Grundversorgung im Raume Liestal
Ursula Jäggi-Baumann
erklärt, der Regierungsrat sei bereit, das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.
RR Erich Straumann
erklärt, der Vorschlag der Regierung Überweisung und gleichzeitig Abschreibung, hänge mit der zuvor behandelten Interpellation zusammen, da es um die gleichen Zahlen betreffend Notfälle und Triagefunktion im Raume Liestal gehe. Wie er bereits erklärt habe, lasse man es so, wie es besteht. Das Postulat von Madeleine Göschke sei demnach erfüllt. Man könne jetzt nicht auch im oberen Kantonsteil einen 24-Stunden-Betrieb aufbauen, sonst habe man wieder zwei Standorte und das sei schlecht. Das Postulat sei daher zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.
Madeleine Göschke
ist mit der Abschreibung nicht einverstanden. Sie erwidert auf das Votum von RR Erich Straumann, es gehe sicher nicht darum, im oberen Baselbiet einen zweiten Standort UKBB zu errichten. Es gehe darum, einen pädiatrischen Notfalldienst zu haben wie im unteren Baselbiet. Es sei in der Baselbieter Ärztezeitschrift "Synapse" eindeutig erklärt, dass Eltern und Kinderärzte diesen Notfalldienst möchten. Dieser bestehe aber nur im unteren Baselbiet und ab Liestal nicht mehr, da in diesem Gebiet viel zu wenig praktizierende Kinderärzte und -ärztinnen tätig seien um neben ihrer Praxistätigkeit einen solchen Notfalldienst aufrecht erhalten zu können. Andere praktizierende Ärzte, welche als Assistenten/-innen nie in einer Kinderklinik gearbeitet haben, könnten diese anspruchsvolle Aufgabe nicht übernehmen. Die private Kindertagesklinik in ihrer heutigen Form könne das auch nicht, denn Notfälle passieren auch nachts und am Wochenende. Die Frage sei also, wie diese Versorgungslücke geschlossen werden könne. Da es im mittleren und oberen Kantonsteil zu wenig praktizierende Kinderärztinnen und -ärzte gebe, bleibe nur, im Raume Liestal eine pädiatrische Notfall- und Triage-Station einzurichten. Dies könne im Kantonsspital Liestal sein, aber auch die private KTK könne diese Aufgabe übernehmen, sofern sie bereit sei, ihr Angebot zeitlich und inhaltlich zu erweitern. Sie ist der Meinung, dass man die Wirkung der heutigen KTK nicht überschätzen darf. Im Bericht der Regierung heisst es dazu: "Im Fall der allein stehenden Tageskinderklinik dürfte das Behandlungsspektrum nicht viel grösser sein als dasjenige der pädiatrischen Praxis." Dies bedeute, dass eine solche Kindertagesklinik eine Konkurrenz für die frei praktizierenden Kinderärzte sei, was ebenfalls im Bericht stehe. Man müsse sich fragen, ob man das wolle. Des Weiteren steht im Bericht der Regierung: "Durch die räumliche und organisatorische Einbettung der Tagesklinik innerhalb eines Spitals lassen sich Synergieeffekte bezüglich Betriebskosten als auch in Bezug auf die fachliche Qualität der Versorgung erzielen." Das Ausnutzen von Synergieeffekten sei von Seiten der Grünen Fraktion aber gerade auch von bürgerlicher Seite her ein Wunsch. Weiter heisst es im Bericht: "Wie ausgeführt braucht eine Tagesklinik eine stationäre Einheit in unmittelbarer Nähe als fachliche Absicherung bei Komplikationen." Eine Kindertagesklinik ohne Bettenstation wie die KTK Liestal sei gezwungen, Kinder mit Komplikationen am Abend in eine Klinik zu verlegen, was die Kosten enorm steigere. Solche Tageskliniken würden auch als "Rosinenpicker" bezeichnet, da man zum einen am Abend und am Wochenende frei habe und die unangenehme Nacht- und Wochenendarbeiten den Kollegen und Kolleginnen überlasse. Zum andern lasse sich eine solche Tagesklinik im Gegensatz zu einer Notfall- und Triage-Station gewinnbringend führen. Dies sei im Postulat erklärt worden. Die Grüne Fraktion wehrt sich dagegen, dass nun auch in der Medizin die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert werden. Dies ist nicht im Interesse der Steuerzahler/-innen. Namens der Grünen Fraktion gibt Madeleine Göschke der Hoffnung Ausdruck, dass die KTK bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen, d.h. Führung einer Notfall- und Triage-Station mit Dienst rund um die Uhr und die Einrichtung einer stationären Einheit für die Nacht. Das wäre aus Sicht der Grünen Fraktion Voraussetzung eines Leistungsauftrages mit entsprechender Abgeltung. Sei die KTK dazu nicht bereit, müsse die Grüne Fraktion sich für eine kinderärztliche Notfall- und Triage-Station mit Tagesklinik im Rahmen des Kantonsspitals Liestal einsetzen.
RR Erich Straumann
erwidert, es seien heute keine Problemfälle bekannt und die Erstversorgung im oberen Kantonsteil funktioniere. Brauche es eine Verlegung, finde diese statt. Die Kindertagesklinik sei sicher bereit, hier noch etwas zu machen, sie habe das bis anhin schlicht nicht gekonnt. Man wolle nicht jetzt schon Strukturen auf- und ausbauen, aber man müsse beurteilen, wie es heute laufe, und so wie es heute sei, laufe es grundsätzlich gut. Jedes System kann verbessert werden, aber RR Erich Straumann glaubt trotzdem, dass es heute genügend Grund- und Erstversorgung im oberen Kantonsteil gibt. Die Regierung möchte daher, dass das Postulat überweisen und gleichzeitig abgeschrieben wird.
Ursula Jäggi-Baumann
lässt über die Abschreibung abstimmen.
://: Das Postulat 2002/131 wird überwiesen und abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1840
7
2002/145
Postulat der FDP-Fraktion vom 6. Juni 2002: Reevaluation einer Einmietung des UKBB ins Kantonsspital Basel
Ursula Jäggi-Baumann
erklärt, der Regierungsrat sei bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.
RR Erich Straumann
weist darauf hin, dass er bei seinen Ausführungen darauf verzichtet, jedes Mal von vorne zu beginnen. Betreffend die Reevaluation führt er aus, diese sei gemacht worden, indem nochmal abgeklärt wurde, ob das UKBB allenfalls im Kantonsspital Basel Platz hätte. Es habe sich klar ergeben, das dem nicht so sei. Daher könne dieses Postulat überwiesen und abgeschrieben werden. Erich Straumann wollte in der Morgensitzung erwähnen, dass man in dieser Phase einen Auftrag sehr rasch umgesetzt hat, obwohl das Parlament diesen persönlichen Vorstoss noch nicht überwiesen hatte, dies um Zeit zu gewinnen. Daher sei es nun auch wichtig dieses Postulat zu überweisen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.
://: Das Postulat 2002/145 wird überwiesen und abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1841
8
2002/129
Motion der Fraktion der Grünen vom 23. Mai 2002: Wiedereingliederung des UKBB in die öffentliche Verwaltung. Abschreibung zufolge Rückzugs
://: Abschreibung zufolge Rückzugs.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1842
9
2002/054
Interpellation von Urs Wüthrich vom 28. Februar 2002: UKBB - Abbaumassnahmen im Bereich Familien ergänzende Kinderbetreuung oder "Sparen - koste es was es wolle". Antwort des Regierungsrates
Frage 1:
Wurden die von der Spitalleitung in die Wege geleiteten Sparmassnahmen dem Kinderspitalrat unterbreitet und durch diesen verabschiedet?
RR Erich Straumann
erklärt vorab, dass die Interpellation bereits relativ alt ist. Zur Frage führt er aus, es habe bezüglich Kündigung dieses Vertrages zwar eine Orientierung gegeben im Kinderspitalrat, grundsätzlich sei das jedoch ein operativer Entscheid, bei dem nicht auch noch der ganze Kinderspitalrat seine Meinung einbringen müsse; im Rahmen des Auftrags die Sparmassnahmen zu prüfen, sei das eine der Sparmassnahmen gewesen.
Frage 2:
Welche Haltung nimmt die Vertretung des Kantons Basel-Landschaft im Kinderspitalrat zum erwähnten Abbau ein? Wurde gegen die geplante Verschlechterung interveniert?
Erich Straumann erklärt, er persönlich habe den Eindruck gehabt, das Ganze stehe etwas schräg in der Landschaft. Letztlich konnten jedoch mit den Eltern Lösungen gefunden werden, damit die Kinder weiterhin am Morgen in eine Kinderkrippe gehen konnten.
Frage 3:
Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen der Abbaumassnahme auf die aktuell und zukünftig direkt Betroffenen, welche Signalwirkung hat diese nach Einschätzung des Regierungsrates generell?
RR Erich Straumann führt aus, dass 9 Kinder von 9 Mitarbeiter/-innen des UKBB betroffen waren. 6 Kinder hatten den Wohnsitz in Basel-Stadt und 3 in Baselland. Man fand eine grosszügige Übergangslösung, so dass auch die Eltern einverstanden waren, dass die Kinder in eine andere Kinderkrippe gehen konnten.
Frage 4:
Hat der Regierungsrat die Absicht darauf hin zu wirken, dass die Verschlechterung der Anstellungsbedingungen wieder rückgängig gemacht wird?
Der Regierungsrat hat dieses Thema im Kinderspitalrat nochmal zur Sprache gebracht, wobei sich in der Diskussion ergab, dass es aufgrund der Lösung nicht nötig ist, die Spitalleitung nochmal dazu anzuhalten, etwas anders zu machen. Erich Straumann betont, dass im Rahmen des Projekts "Familie und Beruf" seit März im Kanton Basel-Landschaft 50 neue Betreuungsplätze geschaffen werden konnten. So sei auch die Situation im Bereich rund um die Spitäler entspannt worden und im Rahmen dieses Impulsprogramms werde noch mehr gemacht werden können. Auch das UKBB als Arbeitgeber müsse aber daran interessiert sein, dass diese Lösungen vorhanden seien. Generell sei man auf einem guten Weg und auch die Stadt Basel unternehme hier sehr viel. Im UKBB konnte die Lösung mit den Umplatzierungen gefunden werden.
Christoph Rudin
dankt RR Erich Straumann für die Ausführungen und erklärt, es gebe von seiner Seite und seines Wissens auch sonst keine Zusatzfragen.
://: Die Interpellation 2002/054 ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1843
10
2002/232
Interpellation der SP-Fraktion vom 19. September 2002: Bedarfsgerechtigkeit als wichtige Strategie in der Spitalplanung. Schriftliche Antwort vom 5. November 2002
://: Die von Eric Nussbaumer beantragte Diskussion wird bewilligt.
Eric Nussbaumer
ist durch die Antwort nicht befriedigt. Mit dieser Interpellation hat die SP-Fraktion sehr konkrete Fragen betreffend die Bedarfsgerechtigkeit und damit auch sehr viele Detailfragen gestellt, wie das heute gehandhabt wird. Es sei versucht worden, die Antwort so zu gestalten, dass anhand eines Kantonsspitals beispielhaft aufgezeigt wird, wie man das beantworten könnte. Der Lösungsweg, anhand eines Beispiels aufzuzeigen, wie das bedarfsgerecht gehandhabt werden könnte, möge zwar im Ansatz gut sein, die Antwort beinhalte jedoch sehr viele vage Formulierungen. So heisse es z.B. bei der Frage, ob die Bedarfsgerechtigkeit erreicht werde, das Spital bemühe sich. Es stehe auch in der Antwort, die meisten Hospitalisationen seien bedarfsgerecht; es stehe aber auch, dass bei den Notfallstationen die Leute meistens spontan kämen. Die Frage, inwieweit hier eine Korrektur möglich ist und man verhindern kann, dass über das Wochenende vermehrt die Notfallstation aufgesucht wird, da die Hausärzte beispielsweise nicht zur Verfügung stehen, werde nicht beantwortet. Die SP-Fraktion hofft, dass die Regierung bei dieser Bedarfsgerechtigkeit noch etwas weiter geht. Eric Nussbaumer erklärt, es gebe hier Instrumente der Nachweisbarkeit - Stichwort Statistik - mit denen genauer erfasst werden könne, inwieweit die Versorgung bedarfsgerecht erfolgt. Die SP-Fraktion hofft hier genauere Daten zu erhalten.
Sabine Stöcklin
erklärt, man wisse, dass die Sanitätsdirektion eine Bedarfsplanung in Auftrag gegeben habe. Man habe aber auch gehört, dass dies lediglich für den Kanton Baselland gemacht wurde. Sie fragt, weshalb man nicht die Chance genutzt hat, dies zusammen mit Basel-Stadt, mit einer Optik und denselben Voraussetzungen anzuschauen.
RR Erich Straumann
führt aus, dass jeder Kanton seinen Bedarf für sich abklären muss. Durch die unterschiedliche Bevölkerungsstruktur hat jeder Kanton einen anderen Bedarf. Sobald jeder Kanton seinen Bedarf abgeklärt habe, könne man das Ganze verzahnen und schauen, ob die Patienten am richtigen Ort seien. Es gebe auch Fälle, in denen man für die Nachsorge keinen Platz habe und dann bleiben diese Patienten für einen oder zwei Tage, aber auch länger, stationär in einem Haus, da man sie nicht einfach wegschicken könne. Dies betreffe vor allem den Bereich der Geriatrie, wo man nicht immer sofort einen Platz habe. Diesbezüglich müsse auch mit den Gemeinden noch geschaut werden. Das sei zum Teil nicht bedarfsgerechte Platzierung. Er ist der Meinung, dass sich sicher auch die frei praktizierenden Ärzte anstrengen. Hier müsse es Verbesserungen geben, damit man nicht immer direkt in die Notfallstation der Spitäler müsse, sondern Anlaufstellen habe. Dies würde ermöglicht durch die Versorgungspfade, die man aufbauen wolle. Vorerst muss der Kanton nun aber diese Abklärung machen; es stehe im KVG " jeder Kanton muss die leistungsorientierte Bedarfsabklärung machen".
://: Die Interpellation 2002/232 ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1844
11
2002/258
Interpellation von Juliana Nufer vom 17. Oktober 2002: Regionale und überregionale Zusammenarbeit in der Spital-, Haus- und Heimpflege und Kooperationen mit Sozialen Institutionen. Schriftliche Antwort vom 19. November 2002
Juliana Nufer
dankt für die Antworten und erklärt, diese ermöglichten nun das Weiterarbeiten. Gerne kommt man auf das Angebot, welches in der Antwort zu Frage 6 gemacht wurde, nämlich Experten und Expertinnen der VSD beiziehen zu können, zurück.
://: Die Interpellation 2002/258 ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1845
12
2002/159
Postulat der CVP/EVP-Fraktion vom 20. Juni 2002: UKBB und regionale Spitalplanung
Ursula Jäggi-Baumann
führt aus, der Regierungsrat sei bereit dieses Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
RR Erich Straumann
erklärt betreffend Kompetenzzentrum für Mutter und Kind, dass, wie am Morgen diskutiert, der Standort des Kinderspitals grundsätzlich gegeben ist. Man wisse auch, dass das neue Frauenspital in der Stadt das Zentrum sei und daher auch vorgesehen sei, das Kinderspital dort anzusiedeln. Die Möglichkeit von Geburten mit Geburtshilfe im Rahmen der Grundversorgung besteht in allen Spitälern. Eine Geburt sei zum Glück nicht immer ein Risiko und falls ein Risiko besteht, könne man dies glücklicherweise oft schon im Voraus erkennen und die Mutter in der Nähe platzieren. Die Grundversorgung ist somit in allen Spitälern möglich. In der Region gibt es ca. 6500 Geburten, wovon etwa 12 Geburten bereits im Voraus als Risikogeburten deklariert werden. Diese Möglichkeit besteht bereits heute, beispielsweise im Bruderholzspital, wo es eine Abteilung Neonatologie gibt und das sogar bei der Grundversorgung schon dabei ist. In Zukunft wird man die Frauen, bei denen man weiss, dass es eine Risikogeburt gibt, ins Frauenspital, resp. ins Zentrum Mutter und Kind bringen können. Dort hat man dann Neonatologie und was dazu gehört. Da das heute bereits so gehandhabt wird und auch für die Zukunft vorgesehen ist - dass es in der regionalen Spitalplanung ebenfalls so gemacht wird, darauf müsse geachtet werden - kann das Postulat abgeschrieben werden.
Rita Bachmann
wehrt sich namens der CVP/EVP-Fraktion gegen ein vollständiges Abschreiben des Postulats. Sie erklärt, der zweite Teil von Punkt 2, sowie die Punkte 3 und 4 seien nicht erfüllt. Das Postulat sei vielleicht nicht so deutlich formuliert; hätte man aber für jedes Anliegen ein Vorstoss formuliert, lägen nun etwa 5 Vorstösse vor und nicht nur einer.
Zu Teil 2 von Punkt 2 erklärt sie, das Anliegen sei die Prüfung einer Zusammenlegung der Betten der Intensiv- und der Neugeborenenintensivstation. Es gehe bei der moderaten Bettenplanung des UKBB immerhin um zwei mal 16 Betten. Die CVP/EVP-Fraktion möchte, dass die Regierung ernsthaft prüft, ob das gebraucht wird. Daher dürfe das zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschrieben werden.
Bei Punkt 3 ist die Forderung, dass im Rahmen der regionalen Spitalplanung geprüft wird, ob infolge zu geringer Fallzahlen für spitzenmedizinische Behandlungen usw. gesamtschweizerische Zentren geschafften werden sollen. Auch dies sei nicht erfüllt. Es entspreche einem Vorstoss der Grünen Fraktion vom 17. Oktober 2002, den entgegenzunehmen die Regierung bereit sei. Rita Bachmann ist der Meinung, dass daher auch das Anliegen der CVP/EVP-Fraktion entgegengenommen werden muss.
Bei Punkt 4 geht es darum, dass die CVP/EVP-Fraktion forderte, dass Chefärzte nicht bereits beim Grobkonzept der regionalen Spitalplanung einbezogen werden. Selbstverständlich müssten diese bei der Detailplanung mitreden; aber es gehe darum, dass nicht einfach jeder sein eigenes Gärtchen pflege. Dieser Punkt sei ebenfalls nicht erfüllt.
Sie bittet um die Überweisung der Punkte 2 Teil 2, 3 und 4 ohne Abschreibung.
Sabine Stöcklin
erklärt, die SP-Fraktion unterstütze die CVP/EVP-Fraktion bei der Forderung, Teile dieses Postulats noch nicht abzuschreiben. Die Ausführungen des Sanitätsdirektors Erich Straumann haben sie davon überzeugt, dass Punkt 1 abgeschrieben werden kann. Bei Punkt 2 besteht für sie noch Klärungsbedarf. Sicher möchte die SP-Fraktion jedoch die Punkte 3 und 4 stehen lassen. Sabine Stöcklin beantragt daher, in der Folge Punkt für Punkt über dieses Postulat abstimmen zu lassen.
Sie fragt Rita Bachmann, was diese bei Punkt 2 weglassen und was sie aufrecht erhalten möchte. Sie hat die Ausführungen ihrer Vorrednerin so verstanden, dass diese prüfen lassen möchte, ob die Geburtsklinik und die Neugeborenenintensivstation räumlich zusammengelegt sein sollen, sie die Unterbringung der Bettenstation des UKBB im Kantonsspital Basel jedoch abschreibe.
Rita Bachmann
liest die genaue Formulierung des Anliegens vor: Eine Zusammenlegung der Neugeborenenintensivstation mit der intensiv-medizinischen Station für Neugeborene und grössere Kinder ist zu prüfen.
Sabine Stöcklin
erklärt namens der SP-Fraktion das so formulierte Anliegen betreffend den Punkt 2 unterstützen zu können.
Paul Schär
bestätigt, dass im Postulat viel verpackt war. Die FDP-Fraktion kann den Vorstoss unterstützen.
RR Erich Straumann
erklärt, das ganze Postulat mitzunehmen. Was bereits gemacht sei, sei gemacht.
://: Das Postulat 2002/159 wird somit überwiesen.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1846
13
2002/183
Motion der FDP-Fraktion vom 5. September 2002: Spitalplanung: Angemessene Berücksichtigung der privaten Trägerschaften bei der koordinierten regionalen Spitalplanung!
Ursula Jäggi-Baumann
führt aus, der Regierungsrat sei bereit, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen.
RR Erich Straumann
erklärt dazu, dass es sich eher um ein Postulat als um eine Motion handle. Bei einer Entgegennahme als Postulat könne man diese Anliegen prüfen und einfliessen lassen.
://: Die Motion 2002/183 wird als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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