Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2002

Nr. 1903

22 2001/302 2002/276
Postulat von Barbara Fünfschilling vom 13. Dezember 2001: Schülerkosten im Kanton Basel-Landschaft. Schriftliche Stellungnahme des Regierungsrates vom 5. November 2002

Christine Mangold dankt für die Beantwortung der Fragen und möchte ergänzend wissen, warum die Kosten der Handelsmittelschule und der Diplommittelschulen - im regionalen Schulabkommen mit 12'000 Franken und in der Vorlage mit mehr als 15'000 Franken berechnet - nicht angehoben wurden, obwohl man doch in Kenntnis der effektiven Kosten sei.

Christoph Rudin möchte von der FDP-Fraktion erfahren, ob sie dieses ihr Steckenpferd mit der unterschwelligen Behauptung, diese Schulen seien sehr teuer, nicht endlich begraben und die vorliegende Antwort als verbindlich anerkennen wolle.

Christine Mangold entgegnet, anstehende Fragen dürften durchaus deutlich gestellt werden. Auch für die Zukunft möchte sie sich vorbehalten, zu diesem Thema Fragen stellen zu dürfen.

RR Peter Schmid bittet zu bedenken, dass der Vergleich der Zahlen zwischen den einzelnen Kantonen sehr gefährlich ist. Der Tarif im regionalen Schulabkommen definiere sich als politisch ausgehandeltes Ergebnis mit unterschiedlichen Partnern. Die einen drängten auf Nähe zu den Vollkosten, die beiden Basel etwa, während andere Kantone dagegen massiven Widerstand leisteten. Gesamthaft müsse der Tarif im regionalen Schulabkommen als Durchschnittswert gesehen werden. Davon ziehe man den Standortvorteil von 20 Prozent ab. Baselland und Basel-Stadt teilten diese Haltung nicht und kämpften schrittweise für eine Anpassung. Beide Basel hätten kein Interesse an künstlich tief gehaltenen Tarifen im regionalen Schulabkommen.

://: Damit ist das Postulat 2002/276 von Barbara Fünfschilling überwiesen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1904

23 2002/118
Interpellation von Roger Moll vom 2. Mai 2002: Zukunft der FHBB. Schriftliche Antwort vom 9. Juli 2002

Roger Moll dankt Regierungsrat Peter Schmid für die sehr ausführliche Beantwortung der Interpellation. Der Strategieentwicklungsprozess der FHBB sei im Gange. Anhand der Fragenbeantwortung könne er feststellen, dass der Regierunsgrat der Materie sehr subtil entgegen trete. Er erhalte den Eindruck, dass der Kanton Aargau schon sehr genau wisse, was er eigentlich gerne hätte, weshalb auch der Kanton Basel-Landschaft seine Stärken als Wirtschaftsstandort immer wieder einbringen müsse.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1905

24 2002/156
Motion von Christoph Rudin vom 20. Juni 2002: Museumsgesetz

RR Peter Schmid ist nicht bereit, die Motion entgegen zu nehmen, obwohl eine puritanisch juristische Argumentation durchaus für ein Museumsgesetz sprechen könnte. Immerhin beständen für Augusta Raurica Verträge, denen man vielleicht doch gesetzeswesentlichen Charakter zuschreiben dürfte. Trotzdem, im strengen Wortsinne kenne der Kanton Basel-Landschaft kein Museumsgesetz.
Die Regierung ist der Auffassung, dass diese Gesetzeslücke erträglich und der durch ein Museumsgesetz erzielbare Mehrwert nicht erkennbar ist. Nicht befürchtet werden müsste, dass die Regierung die Museen des Kantons über Nacht schliessen könnte, diesbezügliche Absichten hege die Regierung nicht.

Christoph Rudin erinnert an Louis XIV, der sein eigenes Handeln gerne mit létat c'est moi begründete. Seit der Aufklärung und der Gewaltentrennung sollte aber bekannt sein, dass jeder staatlichen Aufgabe eine Grundlage beizustellen ist. Ein Museumsgesetz wäre kulturpolitisch sinnvoll, denn die Museum erhielten damit eine Bestandesgarantie. Erinnert sei an Basel-Stadt, wo mit einem Federstrich das Museum für Gestaltung und das Münstermuseum geschlossen wurden. Ein solches Vorgehen wäre zur Zeit auch im Kanton Basel-Landschaft möglich.
Christoph Rudin bittet den Landrat, seinen legislativen Auftrag mit der Unterstützung der Motion wahrzunehmen.

Christine Mangold lehnt die Motion im Namen der FDP-Fraktion ab, obwohl dieser Entscheid beim ersten Blick auf die Unterschriftenreihe etwas seltsam anmuten mag. Die Argumente des Kulturdirektors überzeugten die Fraktionsmitglieder der FDP.

Peter Tobler fügt an die Adresse des hervorragenden Juristen Christoph Rudin bei, er habe die Verfassung leider nicht zu Ende gelesen. Die Übergangsbestimmungen liessen den aktuellen Zustand problemlos zu.
Zudem fungierten die Gemeinden in der Rolle der Kulturträger; es ei nicht einzusehen, warum der Kanton nun in die Gemeindehoheit eingreifen sollte.

Esther Maag bereitet die Haltung der FDP Mühe. Dass die Kultur zur Zeit bei Regierungsrat Peter Schmid in guten Händen liegt, glauben die Grünen gern, doch was wird nach der Aera Schmid. Auch die grüne Fraktion zieht die gesetzliche Unterstellung von Institutionen den Verordnungen vor, weil Verordnungen grundsätzlich stärker dem demokratischen Prozess entzogen sind als Gesetze.
Auch als kulturpolitisches Signal würde die grüne Fraktion die Schaffung eines Museumsgesetzes begrüssen.

Eugen Tanner ergänzt als Sprecher der CVP/EVP-Fraktion, die Museen befänden sich nicht in akuter Gefahr, so dass sie durch ein Gesetz geschützt werden müssten. Die Fraktion möchte deshalb die ohnehin schon umfangreiche Gesetzessammlung nicht durch ein weiteres Gesetz anreichern lassen.

://: Der Landrat lehnt die Motion 2002/156 von Christoph Rudin ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1906

25 2002/157
Postulat von Christoph Rudin vom 20. Juni 2002: Musik-Akademie beider Basel

RR Peter Schmid bemerkt vorab, die Frage, ob die Musikakademie als Hochschule anerkannt werde, habe mit dem Kanton Basel-Landschaft nichts zu tun.
Beim Abwägen, ob der Fachhochschulbereich BL/BS alle Disziplinen beinhalten sollte, kam die Regierung zum Schluss, die Musikakademie sollte nicht dazu gehören.
Die Regierung anerkennt und respektiert allerdings das hohe Niveau und die internationale Ausstrahlung der Musik-Akademie.
Im Jahre 2001 fielen Totalkosten von 18 Millionen Franken an; die Einnahmen von anderen Kantonen und Dritten belaufen sich auf 4,3 Millionen Franken. Die Differenz übernehmen der Kanton Basel-Stadt mit rund 13 Millionen, der Kanton Basel-Landschaft trägt 1,8 Millionen Franken bei. Pro Studierende/n leistet der Kanton Basel-Landschaft einen Beitrag von rund 30'000 Franken. Würde der Nettoaufwand für die Studierenden (BL 27 und BS 22) zwischen den beiden Kantonen aufgeteilt, käme der Kanton Basel-Landschaft auf einen Pro-Kopf-Beitrag von 250'000 Franken. Begründet ist diese Rechnung mit der Herkunft der Studierenden: Im Sommersemester 2001 studierten 22 Personen aus BS, 27 aus BL, 33 aus AG, 12 aus dem Kanton Solothurn und 460 "Übrige", die meisten aus dem Ausland. Die interkantonalen Fachhochschulbeiträge werden für die ausländischen Studierenden von niemandem übernommen und der Bund weigert sich, einen Beitrag als Ersatz für die wegfallenden interkantonalen Hochschulbeiträge zu leisten, was bedeutet, dass die Hochschulen durch die ausländischen Studierenden stark belastet werden. In der Musikakademie mit dem sehr hohen ausländischen Anteil Studierender ist diese Situation gewissermassen auf die Spitze getrieben. Das Dilemma erweist sich als beinahe unlösbar. Vor diesem Hintergrund erscheint das Signal zur Schaffung einer bikantonalen Musikakademie aus Sicht der Regierung als ungedeckter Check
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt deshalb die Bestrebungen des Kantons Basel-Stadt, die Lage der Musikakademie im Zusammenhang mit der Fachhochschulthematik Nordwestschweiz anzugehen. Gleichzeitig unterstützt der Kanton Basel-Landschaft die Stadt auch in der Idee, beim Bund in der Frage der ausländischen Studierenden vorstellig zu werden. Jede Hochschule braucht eine internationale Zusammensetzung von Studierenden. Die Hoffnung allerdings, die Schweizer Hochschulen könnten das Geld im Ausland eintreiben, muss zerstreut werden, denn Schweizerinnen und Schweizer dürfen gemäss Gegenrecht gegen eine kleine Gebühr oder gar gratis im europäischen Ausland studieren. Sehr viele, hochbegabte Studierende stammen aus osteuropäischen Staaten, mit denen die Möglichkeit für bilaterale Vereinbarungen zurzeit nicht gegeben ist.
Die Regierung ist gesamthaft der Auffassung, dass die schwierige Lage der Musikakademie nur mit Hilfe des Bundes und in Form einer breiteren Trägerschaft, die über eine bikantonale hinausgehen muss, angegangen werden kann.

Christoph Rudin ist der Auffassung, der Kanton Basel-Landschaft sollte prüfen, wie der Musikakademie geholfen werden könnte, zumal der gesamte Fachhochschulbereich der Nordwestschweiz ja gemeinsam mit Basel, Aargau und Solothurn geführt wird. Weiter sollte alles an den Erhalt dieser renommiertesten Musikakademie gesetzt werden.
Um den Sorgen des Regierungsrates Rechnung zu tragen, zeigt sich Christoph Rudin bereit, den Text folgendermassen - etwas offener - zu formulieren,: Die Unterzeichneten bitten den Regierungsrat, die Musikhochschule und die Schola Cantorum Basiliensis bei ihrer Anerkennung als Hochschule zu unterstützen, eine stärkere Beteiligung durch das Baselbiet und neue Trägerschaftsmodelle des Hochschulteils zu prüfen und dem Landrat darüber Bericht zu erstatten.

Eva Gutzwiller-Baessler stellt einleitend fest, dass sich die FDP-Fraktionsmitglieder auch beim vorliegenden Traktandum nicht mehr ganz auf dem Meinungsbildungsstand befinden wie zum Zeitpunkt der Postulatsunterzeichnung. Wie bereits von Regierungsrat Peter Schmid dargelegt, erweist sich die Problematik der Musikakademie als komplexer denn angenommen. Zudem wurde die Strategieentwicklung des Hochschulraums Nordwestschweiz am 18. November in einer Informationsveranstaltung sehr gut dargelegt. Dabei wurde klar, dass sowohl Gestaltung wie Musik, Pädagogik und Soziale Arbeit Bestandteile des Gebildes sein sollten. Ein falsches Signal ginge deshalb nach Basel, wenn der Landrat den Vorstoss unterstützen würde. Christoph Rudin sei geraten, die neu eingebrachten Gedanken in einem weiteren Vorstoss zusammen zu fassen. Die FDP-Fraktion lehnt das Postulat in der von Christoph Rudin abgeänderten Fassung ab.

Roland Bächtold , grosser Verehrer der Musik und der Musikakademie, erinnert an die Budgetdebatte und die finanziell angespannte Situation. Ob eine Einrichtung notwendig sei oder nicht, spiele nun keine Rolle, jetzt müsse gespart werden.

Eugen Tanner möchte wissen, ob eine Gesamtschau der finanziellen Situation zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt vorgesehen sei, was

RR Adrian Ballmer bejaht.

Edi Gysin unterstützt namens der grünen Fraktion den neuen, von Christoph Rudin angepassten Text. Heute gehe es nicht um das Beschliessen von Geldbeträgen, sondern um den Anstoss für eine neue Trägerschaft der Musikakademie, die auch in Amerika einen ausgezeichneten Ruf geniesse.

://: Das abgeänderte Postulat 2002/157 von Christoph Rudin wird mit 38 zu 26 Stimmen abgelehnt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1907

26 2002/049
Motion von Urs Baumann vom 28. Februar 2002: Verwaltungsrats- und Agenturmandate durch Regierungsmitglieder

RR Adrian Ballmer ist nicht bereit, die Motion in der vorliegenden Version entgegen zu nehmen. Den Kern des Anliegens würde die Regierung als Postulat aufnehmen und überprüfen lassen. Die Mitglieder des Regierungsrates hätten nur von Amtes wegen Einsitz in Verwaltungsräten oder Aufsichtskommissionen. Sämtliche Mandate seien im Amtskalender aufgelistet. Bedeutung und Zeitaufwand für die einzelnen Mandate erwiesen sich als sehr unterschiedlich. Der Regierungsrat habe die Anzahl der Mandate bereits deutlich reduziert und die Verwaltungsräte verkleinert. Zudem sei das Thema Agenturproblematik als WoV-Teilprojekt definiert. Ein umfassender Bericht werde schon bald dem Landrat unterbreitet. Dass sich die politisch verantwortlichen Mitglieder der Regierung aus allen Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zurückziehen, könne nicht als Lösung hingenommen werden. Sein Solothurner Kollege sei nicht Mitglied des Verwaltungsrates der Solothurner Kantonalbank gewesen, habe deshalb nicht mitbekommen, was in der Bank läuft, am Schluss aber "politisch bezahlt". Konsequenz: Die politisch Zuständigen müssen in den strategisch wichtigen Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien Einsitz haben.

Urs Baumann erklärt sich mit dem Vorschlag, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, einverstanden. Trotzdem erinnert Urs Baumann daran, dass verschiedene schweizerische Kantonsregierungen keine solchen Mandate inne haben. Auch Bundesräte sässen nicht in den Verwaltungsräten ihrer Institutionen. Diese Rolle übertrage der Bundesrat Personen, welche die entsprechende Zeit für diese Mandate aufwenden können.
Das Hauptanliegen Urs Baumanns geht dahin, dass die Regierungsräte in den nächsten, sehr anspruchsvollen Jahren alle Kraft in die Führung ihrer Direktionen investieren sollten, statt sich mit Verwaltungsratsmandaten zu belasten.

Max Ribi ist als Sprecher einer FDP-Minderheit auch mit der Umwandlung in ein Postulat nicht einverstanden. Er möchte, dass der Regierunsgrat als Chef der Annexanstalten dort dabei ist, wo die Entscheide gefällt werden. Dass Zeit für ein solches Mandat vorhanden sein muss, gelte für alle Personen, die sich für eine solche Aufgabe zur Verfügung stellen.

://: Der Landrat lehnt die in ein Postulat umgewandelte Motion 2002/049 von Urs Baumann mit 38 zu 28 Stimmen ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1908

27 2002/052
Postulat von Margrit Blatter vom 28. Februar 2002: Mehr Freizeit / Ferien für das Baselbieter Staatspersonal

://: Infolge Rückzugs ist das Postulat 2002/052 von Margrit Blatter als erledigt zu betrachten.

Ursula Jäggi bittet das Chällerchörli Liestal zum Konzertvortrag in den Saal und schliesst die Landratssitzung um 16.45 Uhr.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Die nächste Landratssitzung findet statt am 9. Januar 2003



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