Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2002

Nr. 1895

14 2002/072
Postulat von Jacqueline Halder vom 14. März 2002: Lückenlose und unabhängige Aufklärung über die Gefährdung des Trinkwassers durch die Chemiemülldeponien in Muttenz

RR Elsbeth Schneider-Kenel erklärt sich bereit, das Postulat entgegen zu nehmen und abzuschreiben. Der Kanton habe als unabhängige, aufsichtspflichtige Instanz das Verfahren des untersuchenden Fachbüros, das frei gewählt werden könne, zu begleiten und die vorgelegten Untersuchungsergebnisse eines belasteten Standortes zu beurteilen. Wenn die Ergebnisse ungenügend ausfallen, kann der Kanton Ergänzungen verlangen und allenfalls auch die Forderung nach einer unabhängigen Expertise nachträglich einbringen. Aufgrund dieser Aufgabenzuordnung sind die Untersuchungspflichtigen in aller Regel bestrebt, die Untersuchungen so durchzuführen, dass keine Nachbesserungen nötig werden und die Ergebnisse als vertrauenwürdig eingestuft werden können.
Im Falle der Deponie in Muttenz erfolgte der Beizug unabhängiger Experten bereits. Das AUE wird als zuständige Vollzugsbehörde alles daran setzen, dass die Untersuchungen problemgerecht geplant und dementsprechend durchgeführt werden. Vorgesehen ist, die Ergebnisse vorgängig auch noch mit dem BUWAL zu besprechen. Danach soll über das weitere Vorgehen gemeinsam entschieden werden.
Die Untersuchungen werden gemäss Altlastenverordnung durchgeführt. Das Vorgehen wurde an der Medienorientierung am 13. März 2002 transparent aufgezeigt und begründet. Das BUWAL bestätigte am selben Tag die Korrektheit und die Gesetzeskonformität des gewählten Vorgehens. Damit sind alle vorbereitenden Massnahmen für eine neutrale Untersuchung getroffen. Die Regierung bittet den Landrat, das entgegengenommene Postulat abzuschreiben.

Jacqueline Halder bedankt sich für die Ausführungen von Regierungsräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel und bemerkt, am besagten 13. März 2002 habe sie eine lückenlose und unabhängige Aufklärung über die Gefährdung des Trinkwassers durch die Chemiemülldeponien in Muttenz gefordert. Zu diesem Zwecke sollten die Untersuchungen durch unabhängige Institutionen, wie das Geologische Institut, geleitet werden. In dem in der Zwischenzeit präsentierten Organigramm der aufgeblasenen Organisation werden auch drei Experten genannt, welche die Untersuchungen leider nicht leiten, sondern bloss beraten. Ein Hearing vor zwei Wochen zeigte, dass diverse gutachterliche Empfehlungen dieser Experten nicht in das Pflichtenheft der Untersuchungen der Deponien aufgenommen wurden. Die Pflichtenhefte wurden nicht nur von den Umweltorganisationen, sondern auch von der anwesenden Begleitgruppe und vom BUWAL kritisiert. Die Pflichtenhefte seien unvollständig, sie entsprächen nicht den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes beziehungsweise der Altlastenverordnung, es fehle die Aufklärung über die konkreten Gefahren, die von diesen Deponien ausgingen. In der Folge wurden die Pflichtenhefte mit dem Auftrag zurückgewiesen, die Expertenempfehlungen besser in die Untersuchungen zu integrieren.
Vom Kanton, beziehungsweise vom AUE, das die Oberaufsicht über die Untersuchungen ausübt, war am Hearing vom 26. November leider niemand anwesend. Zudem musste man an diesem Dartum erfahren, dass das AUE die unvollständigen Pflichtenhefte gutgeheissen hatte. Dies bedeutet, dass die Forderungen des Postulates möglicherweise auf einen guten Weg gelangen, doch längst nicht erfüllt sind, weshalb der Vorstoss zurzeit noch nicht abgeschrieben werden soll.

Rita Bachmann ist als Muttenzer Politikerin Mitglied der Informations- und Begleitgruppe und war am Expertenhearing anwesend. Korrekt ist, dass die Pflichtenhefte überarbeitet und die Anforderungen des BUWAL voll einbezogen werden müssen. Niemand kann sich ein Verschweigen irgend welcher Schadstoffe leisten. Die beteiligten Experten garantierten für ein absolut korrektes Verfahren, unter anderem mit zusätzlichen Bohrstellen, welche umfassend aufzeigen werden, ob eine Grundwassergefährdung vorliegt. Aufgrund der regierungsrätlichen Ausführungen und der am Hearing gewonnenen Erkenntnisse spricht sich Rita Bachmann für Abschreiben des Postulates aus.

Roland Bächtold ist für Abschreiben des Postulates, sofern die Regierung hieb- und stichfest garantieren kann, dass die Chemiedeponien laufend und dauernd kontrolliert werden.

RR Elsbeth Schneider-Kenel meint an die Adresse von Roland Bächtold, wenn die nun anstehenden Arbeiten seriös und korrekt ausgeführt sein werden, erübrige sich ein laufendes und dauerndes Kontrollieren. Als klare Aufgabe bleibe aber für das AUE, das Trinkwasser immer wieder zu kontrollieren.
Für die Behauptung, die Organisation sei aufgeblasen, werde sie als Regierungspräsidentin nicht hinstehen. Garant für eine seriöse Untersuchung sei gerade eine Organisation, welche die Deponien von allen Seiten und unter Einbezug aller Interessen - wegen der Sicherheiten in der Trinkwasserversorgung beispielsweise auch der Hardwasser AG - anschaue.
Dass sich das AUE aktuell noch nicht allzu weit aus dem Fenster lehne, sei durchaus zu begrüssen, denn am AUE werde es liegen, das überarbeitete Pflichtenheft zu sichten und zu werten.

Uwe Klein folgt im Namen der CVP/EVP-Fraktion der Argumentation der Regierungsrätin und spricht sich für Abschreiben des Postulates aus. Man erhalte den Eindruck, wie auch immer die Bau- und Umweltschutzdirektion versuche, eine Lösung zu finden, sie werde als falsch bezeichnet.

Olivier Rüegsegger möchte von Rita Bachmann erfahren, warum denn das Pflichtenheft überarbeitet werden müsse, wenn doch alle Anforderungen erfüllt seien.

Rita Bachmann klärt, weil alle Wünsche einbezogen werden sollten, sei es in Ordnung, wenn die Pflichtenhefte überarbeitet würden.

://: Postulat 2002/072 wird vom Landrat mit grosser Mehrheit abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1896

15 2002/101
Postulat von Esther Maag vom 18. April 2002: Einführung eines Umweltmanagementsystems in der kantonalen Verwaltung zur Erreichung der CO 2 - Zielvorgaben

Ursula Jäggi gibt bekannt, dass die Regierung bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.

Max Ribi bittet auszuführen, ob das Umweltmanagement in der kantonalen Verwaltung von zusätzlichem Personal oder von den bisher Mitarbeitenden ausgeübt werden soll.

RR Elsbeth Schneider-Kenel geht heute davon aus, dass die Aufgabe mit dem bisherigen Personal bewältigt wird.

://: Damit ist das Postulat 2002/101 an die Regierung überwiesen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1897

16 2002/103
Interpellation von Ruedi Brassel vom 18. April 2002: Geruchsimmissionen in Pratteln. Antwort des Regierungsrates

RR Elsbeth Schneider beantwortet die Fragen von Ruedi Brassel im Bewusstsein, dass die Geruchsimissionen in Pratteln doch schon einige Zeit zurückliegen.

Zu Frage 1: Der Wirkstoff, der den Gestank verursacht, heisst Phenamidon. Dieses Fungizid wird bei Pilzbefall, vornehmlich gegen Mehltau im Rebbau eingesetzt. Der Geruch stammt von einem bei der Produktion entstehenden Nebenprodukt, das bereits in geringen Konzentrationen sehr kräftig riecht.

Zu Frage 2: Die Firma Rohner hat die erste Produktion am 27. April dieses Jahres beendet. Seit Ende September läuft die zweite und letzte Produktion. Sie wird insgesamt zehn Wochen dauern. Aus Sicht der Behörden war die zweite Produktion nur unter der Voraussetzung als durchführbar erklärt worden, dass keine übermässigen Geruchsbelästigungen mehr auftreten. Die Firma Rohner hat vom Produktionslokal 9 eine Abluftleitung zur Abluftreinigungsanlage im Bau 40 erstellt. Im August sind die umgesetzten Massnahmen während einer Probeproduktion getestet worden. Rechtsmässig wurde gegenüber Rohner AG verfügt, dass die Produktion von Phenamidon umgehend eingestellt würde, falls noch einmal Geruchsbelästigungen auftreten sollten.

Zu Frage 3: Die lästigen Gerüche sind in keiner Art und Weise gesundheitsgefährdend.

Zu Frage 4: Die Produktion findet in Bau 9 statt. In einer Vereinbarung zwischen Rohner AG und der Behörde ist ein Auslaufszenario bis zur Stilllegung dieses Baus Ende 2002 festgelegt worden.

Zu Frage 5: Gemäss eidgenössischer Umweltschutzgesetzgebung besteht nur bei grösseren Havarien eine generelle Meldepflicht gegenüber den Behörden. Diese Meldepflicht bei Betriebsstörungen mit übermässigen Schadstoffemissionen wird bei Neu- oder Umbauten in die Betriebsbewilligung eingepackt und geregelt. Gemäss der Vereinbarung über die Organisation der Geruchsmeldestellen und der Gemeinde Pratteln hat die Securitas AG als verantwortliche Betreiberin der Geruchsmeldestelle die Gemeinde täglich über die eingehenden Geruchsmeldungen zu informieren. Die der Vereinbarung angeschlossenen Firmen sind verpflichtet, quartalsweise die Gemeinden
auch über die getroffenen Massnahmen zu informieren. Im Reglement der Geruchsmeledestelle Pratteln ist festgeschrieben, dass auch das Lufthygieneamt quartalsweise informiert werden muss.

Zu Frage 6: § 48 des kantonalen Umweltschutzgesetzes regelt die Aufgaben der Gemeinden unter anderem bei Geruchsklagen wie folgt: Die Gemeinden führen Ermittlungen über den Sachverhalt durch und stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Verursacher fest. Soweit sie zuständig sind, treffen sie die nötigen Massnahmen. In den übrigen Fällen leiten sie ihre Feststellungen an die kantonalen zuständigen Behörden.

Zu den Fragen 7 und 8: Rohner AG hat die Gemeinde kurz nach der ersten Klage bereits im Februar über die Geruchslage und die realisierten Massnahmen korrekt informiert. Ende März wurden die kantonalen Behörden dahin gehend informiert, dass einige Geruchsklagen eingegangen sind, die Rohner AG jedoch bereits geruchsmindernde Massnahmen erfolgreich umgesetzt hatte. Über die weitere Entwicklung der Klagen im April wurde die kantonale Behörde nicht informiert.
Diese Ereignisse gaben Anlass, die bestehende Regelung zu hinterfragen. Kontakte zwischen Kanton, Gemeinde und Rohner AG haben zu diesem Zweck bereits stattgefunden. Alle Beteiligten sind sich einig, dass durch eine rasche und effiziente Klagenbeantwortung und -bearbeitung die Wohnqualität vor allem in den Ballungsgebieten verbessert werden kann.

://: Die von Ruedi Brassel zum Thema gewünschte Diskussion bewilligt der Landrat.

Ruedi Brassel dankt für die Beantwortung der Fragen. Angesichts der Tatsache, dass Gerüche flüchtig sind, richtet Ruedi Brassel sein Hauptaugenmerk heute auf die Geruchsmeldungen. Das Ereignis deckte auf, dass das Meldewesen zwischen Geruchsmeldestelle und Gemeinde nicht befriedigend funktionierte und neuer Regelungen bedarf. Auch bei der zweiten Produktionsphase seien einzelne, kurze Geruchsbelästigungen entstanden, weshalb Ruedi Brassel nun wissen möchte, ob diese Meldungen angekommen seien. Zudem möchte er wissen, ob die Produktion in Lokal 9 Ende Jahr nun wirklich abgeschlossen sei.

RR Elsbeth Schneider hat keine Meldungen über weitere Geruchsbelästigungen erhalten. Die Umweltschutzdirektorin geht davon aus, dass die gegenüber Umweltauflagen vorbildliche Firma Rohner, die zum Schutz der Umwelt mehrere Millionen investiert hat, Wort halten wird.

://: Damit ist die Interpellation 2002/103 von Ruedi Brassel beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1898

17 2002/115
Interpellation von Sabine Stöcklin vom 2. Mai 2002: Gestaltung des öffentlichen Raums. Antwort des Regierungsrates

://: Da Sabine Stöcklin abwesend ist, wird die Behandlung von Traktandum 17 verschoben.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1899

18 2002/150
Interpellation von Max Ritter vom 6. Juni 2002: Sinnvolle Verwertung von biogenen Reststoffen in einer kantonalen Vergärungsanlage. Schriftliche Antwort vom 17. September 2002

Max Ritter dankt der Regierungspräsidentin für die ausführliche, schriftlich vorliegende Antwort.

://: Damit ist die Interpellation 2002/150 von Max Ritter beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1900

19 2002/076
Postulat von Hans Schäublin vom 14. März 2002: Festlegung der Landrats- und Regierungsratswahlen auf einen eidgenössischen Abstimmungstag

RR Elsbeth Schneider-Kenel führt aus, der Regierungsrat habe bei der Ansetzung der Landrats- und Regierungsratswahlen 2003 geprüft, ob die kantonalen Wahlen mit einem eidgenössischen Abstimmungstag zusammengelegt werden sollten beziehungsweise könnten. Nach reiflicher Überlegung kam der Regierungsrat zum Schluss, aus folgenden Gründen davon abzusehen:
1. Die kantonalen Gesamterneuerungswahlen finden traditionsgemäss nicht an einem eidgenössischen Abstimmungstermin statt.
2. Die eidgenössischen Abstimmungstermine können zeitlich sehr ungünstig liegen. So wäre zum Beispiel der eidgenössische Abstimmungstermin 9. Februar 2003 zu früh und der 18. Mai zu spät.
3. Der kantonale Wahlkampf sollte nicht von einem eidgenössischen Abstimmungsthema dominiert werden.
4. Die Gemeindewahlbüros würden durch die Kumulierung der aufwändigen Ausmittlungsarbeiten für die Regierungsrats- und Landratswahlen und für die eidgenössischen Abstimmungen sehr stark belastet beziehungsweise überlastet.
5. Wegen der Priorisierung der eidgenössischen Abstimmungsresultate müsste mit einer verzögerten Bekanntgabe der kantonalen Wahlresultate gerechnet werden.
6. Der Postulant begründet seinen Vorstoss mit einer "gewissen Ermüdung der Stimmberechtigung bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts sowie durch die Möglichkeit einer erhöhten Stimmbeteiligung".
Dem ist entgegenzuhalten, dass die Stimmbeteiligung nicht von der Zahl der Wahl- und Abstimmungstermine abhängig ist, sondern in erster Linie vom Interesse der Stimmberechtigten an den jeweiligen konkreten Abstimmungsvorlagen.
Im Übrigen werden die Stimmberechtigten im Kanton Baselland wegen der Lockerung des obligatorischen Gesetzesreferendums seit dem 1. Januar 2000 von allzu häufigen Pflichturnengängen verschont.
Eine statistisch höhere Wahlbeteiligung wäre wegen einer gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen Abstimmung auch nicht gleichzusetzen mit einem erhöhten Interesse an den kantonalen Wahlen. Eine markant höhere Anzahl leerer Wahlzettel könnte mindestens ebenso frustrierend wirken wie eine relativ niedrige Wahlbeteiligung!
Der Regierungsrat hat das Anliegen des Postulanten eingehend geprüft und beantragt, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.

Hans Schäublin bedankt sich für die Beantwortung.

://: Damit ist das Postulat 2002/076 von Hans Schäublin überwiesen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1901

20 2002/220
Verfahrenspostulat von Paul Schär vom 12. September 2002: Neuformulierung von § 51 der Geschäftsordnung des Landrates: Fragestunde

Ursula Jäggi führt aus, Paul Schär bestätige mit seinem ersten Vorschlag, die Häufigkeit der Fragestunde betreffend, in der Regel einmal pro Monat die bisherige Praxis. Der zweite Antrag, die Fragen sollten ohne Begründung eingereicht werden, entspräche einer tatsächlichen Neuerung und der dritte Antrag, dass die Antwort dem Sitzungsprotokoll beigefügt werden soll, schreibe ebenfalls die geltende Praxis fest. Die vorgeschlagene Regelung richte sich nach den Gepflogenheiten des Nationalrates, sie verhindere, dass in der Fragestunde verkappte Interpellationen eingereicht werden. Das Büro empfiehlt mit 4 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den vorliegenden Antrag zu überweisen.

Paul Schär stimmt den Erläuterungen der Präsidentin zu seinem Verfahrenspostulat zu und freut sich über den Entscheid des Büros.

Ruedi Brassel begrüsst namens der SP-Fraktion zwei der von Paul Schär vorgeschlagenen und der Praxis entsprechenden Punkte, lehnt aber Punkt zwei ab. Für das Weglassen der Begründung bei der Fragestunde spricht einzig, dass das Papier mit den Fragen etwas kürzer wird. Dagegen spricht aber, dass bei Annahme des Vorschlags von Paul Schär die Fragen an den Regierungsrat ohne Einleitung versehen wären, damit Rückfragen notwendig würden und sich die Beantwortung für den Regierungsrat komplizierter gestaltete, weil der fehlende Zusammenhang mit der Beantwortung erst hergestellt werden müsste. Damit würde die Beantwortung länger und umständlicher. Schliesslich merkt Ruedi Brassel an, ob eine Anfrage allenfalls als verkappte Interpellation daher komme, werde nicht über einen Einführungstext entschieden.
Insgesamt bringe der Vorschlag von Paul Schär, abgesehen von einer Komplizierung der Fragestunde, absolut nichts.

Esther Maag pflichtet Ruedi Brassel bei. Das sehr demokratische Instrument der Fragestunde sollte auch mit kleinsten Änderungen nicht eingeschränkt werden. Mit etwas Selbstdisziplinierung wäre mehr erreicht als mit diesem Verfahrenspostulat.

://: Der Landrat lehnt das Verfahrenspostulat 2002/220 von Paul Schär ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1902

21 2002/164
Interpellation von Hildy Haas vom 20. Juni 2002: des Lehrerseminars Liestal. Antwort des Regierungsrates

RR Peter Schmid stellt fest, dass alle Mitarbeitenden, mit Ausnahme der Lehrpersonen, auf Januar 2001 im Rahmen der Besoldungsrevision "überführt" worden sind. Alle Lehrpersonen - eine Ausnahme bilden die Lehrpersonen des Seminars - sind lohnmässig auf August 2001 "über- führt" worden. Diese bewusste Ausnahme nahm die Regierung im Wissen vor, dass die pädagogische Hochschule beider Basel demnächst realisiert werde. Aus bekannten Gründen konnte die pädagogische Hochschule beider Basel nicht eingerichtet werden, weshalb die Regierung eine Vorlage mit der Idee einer Übergangsregelung in Vernehmlassung schickte. Diese Vernehmlassung warf unter anderem die Frage auf, ob die Rechtsgrundlage für eine Übergangsregelung auch tatsächlich gegeben sei. Die Regierung stellt sich heute auf den Standpunkt, dass für das Lehrpersonal am Seminar eine ordentliche Überführung gemäss Besoldungsrevision stattfinden muss.

Zu Frage 1: Das Lehrpersonal am Seminar erhält keine sofortige Lohnerhöhung, sondern wird zur Zeit in die Systematik der kantonalen Bestimmungen überführt. Die Änderung im Dekret wird von der Regierung beantragt und dem Landrat vorgelegt werden. Die Frage der Rückwirkung ist noch Gegenstand der Erörterung in der Regierung.

Zu Frage 2: Mit der Überführung werden die Lehrkräfte einen beschwerdefähigen Vertrag mit Nennung der Lohnklasse erhalten. Wenn der Landrat der pädagogischen Hochschule beider Basel in Übereinstimmung mit dem Grossen Rat Basel-Stadt dereinst zustimmen sollte, dürfte eine weitere Änderung bevorstehen.

Zu Frage 3: In Bezug auf den Istzustand und auf die Einreihung in das kantonale Lohnsystem haben irgend welche Beschlüsse des Parlamentes zum Thema pädagogische Hochschule beider Basel keine Auswirkungen.

Zu Frage 4: Der Kündigungsschutz entspricht dem üblichen, auch für alle anderen Mitarbeitenden der Staatsverwaltung gültigen Kündigungsschutz.

Zu Frage 5: Selbstverständlich bemüht sich die Regierung um die Wahrnehmung der kantonalen Interessen.

Zu Frage 6: Als Schildbürgerstreich hätte man wohl eher bewerten können, wenn der Regierungsrat einfach nichts unternommen und gehofft hätte, das Lehrpersonal am Seminar werde schon nichts merken.

Hildy Haas bedankt sich für die erhellenden Auskünfte durch den Regierungsrat.

://: Damit ist die Interpellation 2002/164 von Hildy Haas beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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