Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2002

Nr. 1887

12 2002/215
Berichte des Regierungsrates vom 10. September 2002 und der Finanzkommission vom 25. November 2002: Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2003

Kommissionspräsident Roland Plattner beantragt dem Landrat namens der Finanzkommission, vom Jahresprogramm 2003 des Regierungsrates Kenntnis zu nehmen. Das Geschäft sei sehr wichtig, der politische Gehalt sehr gross und die inhaltlichen Auswirkungen erheblich. Der Handlungsspielraum für den Landrat hingegen sei praktisch inexistent, denn zur reinen Kenntnisnahme bestehe keine echte Alternative.

Mit dem vierten und letzten Jahresprogramm im Rahmen der laufenden Legislaturperiode legt die Regierung dar, welche Ziele und Hauptaufgaben sie im kommenden Jahr erfüllen will. Das Jahresprogramm sei auslösender Moment derjenigen Aufgaben, deren Finanzierung mit dem Budget 2003 sichergestellt wird. Nicht zuletzt gestützt auf die entsprechenden Anliegen der Finanzkommission hat der Regierungsrat im Oktober dieses Jahres beschlossen, die künftige Legislaturplanung nicht mehr strikte an der Legislaturperiode auszurichten, sondern am Kalenderjahr. Dieser Schritt sei zu begrüssen, denn die Regierung und die involvierten Verwaltungsstellen zeigen damit eine hohe Flexibilität und Bereitschaft, dem Parlament in Zukunft noch nützlichere Informationen zukommen zu lassen.

Die Finanzkommission und ihre Subkommissionen haben im Rahmen ihrer Beurteilung des Jahresprogramms positiv festgestellt, dass der Lesekomfort durch die Ergänzung einzelner Projekte und Vorhaben mit Daten aus dem Budget und Investitionsprogramm 2003 erheblich gesteigert wurde. Mit den zuständigen Subkommissionen stellt die Finanzkommission daher einstimmig Antrag auf Kenntnisnahme. Man freue sich, mittelfristig über eine stufengerechte und milizparlamentstaugliche, integrierte Ausgaben- und Finanzplanung zu verfügen.

An dieser Stelle unterbricht Ursula Jäggi-Baumann die Vormittagssitzung.

Fortsetzung der Beratung

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1888
2002/327
Motion von Roland Bächtold vom 12. Dezember 2002: Standesinitiative für die Schaffung einer Bundessozialkasse als Ersatz für sämtliche Sozialwerke in der Schweiz

Nr. 1889
2002/328
Postulat von Thomi Jourdan vom 12. Dezember 2002: Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich

Nr. 1890
2002/329
Postulat von Madeleine Göschke vom 12. Dezember 2002: Kantine für das abgelegene Gymnasium Oberwil

Nr. 1891
2002/330
Interpellation von Silvia Liechti vom 12. Dezember 2002: Kosten der unentgeltlichen Prozessführung im Kanton Baselland

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Ende der Vormittagssitzung: 11.55 Uhr


Nr. 1892

Überweisungen des Büros

Landratspräsidentin Urusla Jäggi gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

2002/296
Bericht des Regierungsrates vom 26. November 2002: Wirtschaftsbericht 2002 des Regierungsrates; an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission

2002/317
Bericht des Regierungsrates vom 3. Dezember 2002: Beantwortung des Postulates 2001/046 von Landrätin Esther Maag vom 22. Februar 2001 betreffend "Viel Arbeit, viel Ehr (?) - wenig Qualifikation"; Abschreibung; an die Personalkommission

2002/318
Bericht des Regierungsrates vom 3. Dezember 2002: Beantwortung der als Postulat überwiesenen Ziffer 1 der Petition der Elternbildung Baselland vom 22. November 2001 "zur Aufwertung der Freiwilligenarbeit im Kanton Basel-Landschaft"; Abschreibung; an die Personalkommission

2002/319
Bericht des Regierungsrates vom 3. Dezember 2002: Postulat 1999/100: Förderung bodenschonender Anbausysteme im Kanton Basel-Landschaft; Abschreibung; Abschreibung; an die Umweltschutz- und Energiekommission
2002/320
Bericht des Regierungsrates vom 3. Dezember 2002: Bericht und Antrag zur formulierten Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft"; an die Finanzkommission

2002/322
Bericht des Regierungsrates vom 9. Dezember 2002: Umweltbericht 2001 beider Basel; an die Umweltschutz- und Energiekommission

2002/323
Bericht des Regierungsrates vom 9. Dezember 2002: Beantwortung des Postulats "Schneller zahlen ist Wirtschaftsförderung" vom 23. März 2000 von Remo Franz (2000/065); Abschreibung; an die Finanzkommission

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1893

13 2002/321
Fragestunde


1. Isaac Reber Umfahrung: Sissach - Ausschöpfungsstand des Kredits
Mit Landratsbeschlüssen 0077/87 und 2696/91 wurde ein Gesamtkredit von rund 180 Mio. Franken für die Umfahrung Sissach bewilligt.
Der Vorlage 2002/216 (Voranschlag 2003) kann entnommen werden, dass vom Kredit mit Kontonummer 2312 501 20 104 per Ende 2001 118'374'360.40 ausgeschöpft waren. Für das Jahr 2002 war eine Tranche von 40 Mio. Fr. budgetiert und eine ebensolche wird nun für das Jahr 2003 eingestellt.
Sofern der budgetierte Betrag 2002 auch tatsächlich ausgegeben wurde, ergeben sich folgende

Fragen:
1. Ist es richtig, dass für die Fertigstellung der Umfahrung nur noch rund 20 Mio. Fr. (+Veränderung des Indexstandes) Restkredit verbleiben?
2. Da davon auszugehen ist, dass dieser Betrag für die Fertigstellung nicht ausreicht: Gibt es einen Nachtragskredit, in welcher Höhe und wann wäre dieser zu erwarten?
3. Welche Auswirkungen hätte ein solcher Nachtragskredit auf den Investitionsplan und welche Konsequenzen für den Terminplan Ausbau der J2 (Frenkendorf)?

RR Elsbeth Schneider-Kenel zu Frage 1: In den Jahren 1987 und 1991 bewilligte der Landrat in zwei Krediten knapp 180 Millionen Franken plus Teuerung. Der Bundesanteil beträgt dabei 62 Prozent. Die bisher aufgelaufene Teuerung beträgt rund 40 Millionen Franken. Somit sind heute 220 Millionen Franken bewilligt. Ausgegeben sind bis heute 155 Millionen Franken.

Zu Frage 2: Richtig ist, dass der bewilligte Betrag nicht ausreichen wird, weil die zusätzlichen Aufwändungen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit und die Bewältigung des Tagbruchs vom 1. Februar dieses Jahres zu Buche schlagen werden. Allerdings ist noch offen, wer für den Tagbruch wird haften müssen. Persönlich ist die Baudirektorin der Auffassung, dass es sich um gebundene Ausgaben handelt, die keine weitere Landratsvorlage notwendig machen.

Zu Frage 3: Die Auswirkungen auf die H2 zwischen Liestal und Pratteln sind zur Zeit nicht eindeutig absehbar. Grundsätzlich sind aber auf der Ausgabenseite im Mehrjahresprogramm Überschneidungen vorgesehen. Noch offen ist, wie hoch die zu erwartenden Bundesbeiträge an die H2 ausfallen werden. Für die Höhe der Bundesbeiträge spielt einerseits der neue Finanzausgleich, der aktuell vom Bund in Vernehmlassung geschickt wurde, eine Rolle, und zum Zweiten der Sachplan Strasse. Die BUD hat sich zum Ziel gesetzt, mit dem Anschluss Liestal noch vor Ende 2003 starten zu können.

Isaac Reber hat die Fragen vor allem im Hinblick auf die wichtige Investitionsplanung für das nächste Jahr gestellt.
Er bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.

2. Patrizia Bognar: Regionale Spitalplanung
In unserem Kanton wird intensiv an einer regionalen Spitalplanung gearbeitet.
Einer Medienmitteilung entnehme ich nun, dass das Spital Breitenbach mit den jetzigen Disziplinen erhalten bleiben soll.

Fragen:
1. Ist der Kanton Solothurn in die Regionale Spitalplanung einbezogen, allenfalls wie?
2. Besteht eine Kooperation/Koordination der Spitäler Laufen/Breitenbach?
3. Bestehen vertragliche Regelungen bezüglich Spital Dornach?

RR Peter Schmid zu Frage 1: Im Projekt regionale Spitalplanung beider Basel ist der Kanton Solothurn bisher nicht einbezogen worden, weil der Schwerpunkt des Projektes bei den Universitätskliniken liegt. Im Hinblick auf die zweite Teilrevision des KVG wird aber die Zusammenarbeit mit Solothurn ebenfalls angegangen.

Zu Frage 2: Bis anhin besteht keine engere Kooperation zwischen den Spitälern Breitenbach und Laufen. Allerdings wurden im Hinblick auf die Zukunft Gespräche über mögliche Formen der Zusammenarbeit aufgenommen. Das Baselbiet hält sich für eine Zusammenarbeit offen. Die Frage erweist sich als sehr heikel, weil innerhalb des Kantons Solothurn in Bezug auf die Zukunft des Spitals Breitenbach kontroverse Meinungen herrschen. Nach neuesten Informationen soll das Spital Breitenbach in jetziger Ausstattung erhalten bleiben.

Zu Frage 3: Zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland gilt das so genannte Spitalabkommen. Dies bedeutet, dass die KVG-versicherte Bevölkerung beider Kantone freien Zugang zu den Spitälern beider Kantone hat.

Patrizia Bognar bedankt sich herzlich für die Beantwortung der Fragen.


3. Christoph Rudin: Sozialversicherungsrecht

Am 1. Januar 2003 tritt das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts vom 6. Oktober 2000 (ATSG) in Kraft.

Fragen:
1. Welche Auswirkungen hat das ATSG auf Gerichte und Verwaltung des Kantons Baselland?
2. Müssen Gesetze angepasst werden, ggf. welche?

RR Adrian Ballmer zu Frage 1: Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts bildet die Grundlage einer gewissen Vereinheitlichung, Harmonisierung und Koordination der einzelnen Sozialversicherungszweige. Betroffen sind in erster Linie die Durchführungsstellen sowohl öffentlich-rechtlicher wie privat-rechtlicher Natur der verschiedenen Sozialversicherungen. Nur am Rande werden die Durchführungsorgane der zweiten Säule - Pensionskassen, Sammelstiftungen - tangiert. Im Kanton sind folgende Einrichtungen direkt betroffen: Sozialversicherungsanstalt BL, SVA, die öffentliche Arbeitslosenkasse des KIGA Baselland, ÖK, sowie das Sozialversicherungsgericht. Diese Stellen haben sich gemäss den Vorgaben des Bundes auf die Umsetzung des ATSG vorbereitet. Neu werden ÖK und SVA in ihren Sozialversicherungsbereichen erste Rechtsmittelinstanz sein, sie werden also ihre eigenen Verfügungen selber zu beurteilen haben, ein System, das im KVG seit Jahren zur Anwendung gelangt. Entscheide von ÖK und SVA können anschliessend an das Sozialversicherungsgericht weiter gezogen werden.
Die Auswirkungen des Systemwechsels sind schwierig zu beurteilen. Aufgrund der tieferen Hemmschwelle könnte die Zahl der Einsprachefälle zunehmen.
Die ATSG fordert die Einrichtung eines einzigen kantonalen Versicherungsgerichtes, das für die Beurteilung sämtlicher Beschwerden zuständig ist. Mit der Schaffung einer Abteilung Sozialversicherung innerhalb des neuen Kantonsgerichtes ist diese Forderung bereits erfüllt. Aufgrund der erstinstanzlichen Zuständigkeit SVA und ÖK besteht beim Sozialversicherungsgericht die Hoffnung auf Entlastung von gewissen Bagatellstreitigkeiten. Eine Prognose über die künftige Fallentwicklung erweist sich aber als ausserordentlich schwierig, weil die Geschäftslast des Versicherungsgerichtes von ganz anderen Faktoren abhängig ist, wie der Entwicklung der Wirtschaftslage oder der Höhe der Arbeitslosenquote. Der Kanton sieht in seiner Rolle als Arbeitgeber keinen Handlungsbedarf, weil ATSG aktuell keine materiellen Änderungen einführt.

Zu Frage 2: Das ATSG hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungsgesetzgebung des Bundes. Auf Kantonsebene gibt es dagegen keine Verfahrensbestimmungen, die dem ATSG inhaltlich widersprechen würden. Vor allem werden die im ATSG aufgeführten Mindestanforderungen an die kantonalen Rechtsmittelverfahren, die eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorsehen, erfüllt. Anpassungen sind lediglich in redaktioneller Hinsicht notwendig.

Christoph Rudin bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.

4. Walter Jermann: Die Bevölkerung ist verunsichert
An der Orientierung im Zusammenhang mit dem Durchgangszentrum in Laufen und den monatlichen Zusammenkünften der Laufentaler Gemeindepräsidenten ist die Verunsicherung der Laufentaler Bevölkerung zur Sprache gekommen. Die Zunahmen der Verbrechen und Vergehen bereiten grosse Sorgen, sind doch die Straftaten im Vergleich zum Jahre 2001, Stichtag 26. November 2002, von 493 im 01 auf 594 im 02 angestiegen, also 20.5% mehr. Quelle: Fallstatistik Statthalteramt Laufen.

Fragen:
1. Zu welchem Zeitpunkt wird die in Aussicht gestellte personelle Aufstockung vorgenommen?
2. Wie entwickeln sich die Verbrechen und Vergehen in den anderen Bezirken?
3. Warum kann ich auf dem Polizeiposten Laufen diese Zahlen nicht einsehen?
4. Werden Zahlen beschönigt?

RR Andreas Koellreuter schickt ein paar einleitende Bemerkungen voraus: In der Zeit von Januar bis Ende November 2002 erhöhte sich die Zahl der Delikte in der Gemeinde Laufen im Vergleich zur selben Zeitspanne des Vorjahres von 168 auf 213, was einer Zunahme von 26 Prozent entspricht. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass das Gros der zusätzlichen Delikte auf die Kategorie Ladendiebstähle - plus 26 Delikte gegenüber dem Vorjahr - entfällt. Die Zunahme der Ladendiebstähle entspricht einem allgemeinen Trend im gesamten Kanton. 2001 wurden 129 Ladendienstähle im ABI (Automatisches Büroinformationssystem der Polizei Basel-Landschaft) erfasst. Bis zum 21. November 2002 sind 212 Fälle erfasst, was einer Zunahme von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Generell kann gesagt werden, dass Ladendiebstähle die wirtschaftliche Situation abbilden. Ohne den Bezirk Laufen mitzuzählen, beträgt die Zunahme im Kanton 41 Prozent. Wurden in der Zeit vor der Eröffnung des Durchgangszentrums (von Januar bis Mai 2002) 8 Ladendiebstähle in Laufen gezählt, so hat sich die Zahl nach der Eröffnung (Juni bis November 2002) auf 27 erhöht. Im gesamten Bezirk Laufen war eine Erhöhung von 10 auf 44 Fälle zu verzeichnen. Eine Zunahme ist auch bei den Einbruchdiebstählen festzustellen. In den Monaten Januar bis Mai wurden in Laufen 6 Einbruchdiebstähle angezeigt, für den Zeitraum von Juni bis November deren 19. Bei den übrigen Deliktarten zeigen sich keine signifikanten Abweichungen im Vergleich zur Gesamtentwicklung im Kanton. Bei den Diebstählen besteht indes Handlungsbedarf. Die Polizei wird mit gezielten Aktionen darauf einwirken, dass sich die Zahl der Delikte rasch vermindern wird. In Zusammenarbeit mit der Bahnpolizei werden auch die Kontrollen im öffentlichen Verkehr verstärkt, um die Passagiere vor Belästigungen, wie sie gelegentlich zu beobachten waren, besser zu schützen. Insgesamt darf aber gesagt werden, dass die Sicherheitssituation im Bezirk Laufen, abgesehen vom Bereich Ladendiebstähle, ähnlich gut ist wie in den anderen Kantonsteilen.

Zu Frage 1: Im Hinblick auf die Eröffnung des AsylantenDurchgangszentrums hat die Polizei Basel-Landschaft im November 2001 das Konzept "Mehr Sicherheit für Laufen und das Laufental" erarbeitet. In der Zwischenzeit ist der Personalbestand auf dem Polizeistützpunkt um eine Mitarbeiterin von 11 auf 12 erhöht worden. Im Konzept ist ein zweite zusätzliche Stelle vorgesehen. Wegen personellen Unterbestandes der Hauptabteilung "Sicherheit und Ordnung" (zur Zeit fehlen rund 28 Mitarbeitende) konnte diese Stelle nicht besetzt werden. Die Erhöhung des Personalbestandes um einen zusätzlichen Mitarbeiter ermöglichte den Einsatz zusätzlicher Polizeipatrouillen im Bezirk Laufen. Im nächsten Jahr soll auch die noch vorgesehene Stelle besetzt werden. Im laufenden Jahr ist dies wegen Sondereinsätzen der Polizei beispielsweise bei Fussballspielen im St. Jakob Park, beim Eidgenössischen Turnfest oder der EXPO nicht möglich gewesen. Die Polizei Basel-Landschaft ertrinkt zurzeit buchstäblich in Überstunden. Auch im nächsten Jahr wird die Polizei aufgrund von Einsätzen beim WEF und dem G8 Gipfel in Evian Zusatzleistungen erbringen müssen.

Zu Frage 2: Die Statistik (ABI) zeigt, dass die Delikte gegenüber dem Vorjahr zugenommen haben. Im Bezirk Laufen betrug die Zunahme etwa 20 Prozent, in Sissach 13, in Arlesheim 9, in Liestal 5 und in Waldenburg ebenfalls 5 Prozent.

Zu Frage 3: Die in der Kriminalstatistik verzeichneten Delikte werden von den Fachleuten auf der Hauptabteilung für Kriminalitätsbekämpfung von der Polizei Basel-Landschaft erfasst, analysiert und aufbereitet. Nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres werden sie veröffentlicht, auch können sie im Internet der Polizei abgerufen werden. Weitere Auskünfte über die Kriminalitätsentwicklung können von allen Landrätinnen und Landräten, aber auch von den Medien und weiteren interessierten Personen bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion eingeholt werden. Polizeiposten und Polizeistützpunkte sind dafür nicht die geeigneten Stellen.

Zu Frage 4: Zahlen werden nicht beschönigt, die Erfassung erfolgt mit dem automatisierten Büroinformationssystem der Polizei, ein Mittel, das für die Erstellung der Kriminalstatistik auch in anderen Kantonen zur Anwendung gelangt.

Walter Jermann bedankt sich beim Justizdirektor für die klaren Antworten.

5. Daniela Schneeberger: BZ-Schlagzeile: "FCB lebt auf Kosten des Baselbiets"

Fragen:
1. Wie viele Gebühren dieser Sondereinsätze sind bis jetzt aufgelaufen?
2. Welche Leistungen werden zu welchem Preis verrechnet?
3. Was sagt die Regierung zum Vorwurf, dass die Gebühr reine Willkür und der Berechnungsmodus aus der Luft gegriffen sei?
4. Wie sieht das weitere Vorgehen des Regierungsrates
aus?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Begründung, dass für Polizeieinsätze an anderen, z.B. Sportanlässen, auch keine Rechnungen gestellt werden?

RR Andreas Koellreuter zu Frage 1: Seit 1. Juli 2001 sind auf die halbjährlich gestellten Rechnungen keine Zahlungen des FCB mehr eingegangen. Die effektiven Kosten gemäss Gebührenverordnung für das zweite Halbjahr 2001 hätten 148'000 Franken betragen. Effektiv verechnet wurden aber nur 108'000 Franken. Für das erste Halbjahr 2002 fielen effektive Kosten von 131'000 Franken an, in Rechnung gestellt wurden 101'000 Franken. Das zweite Halbjahr 2002 zeigt effektive Kosten von 660'000 Franken und in Rechnung gestellt werden in den nächsten Tagen 168'000 Franken.

Zu Frage 2: Vor einem Match führt die Polizei gemeinsam mit Basel-Stadt und weiteren Involvierten eine Lageanalyse durch. Aufgrund dieser Analyse bestimmt die Polizei das Aufgebot der Mannschaft. In den vergangenen Monaten war aufgrund der Sicherheitslage von der Polizei Basel-Landschaft nicht nur die Verkehrsregelung verlangt, auch sicherheits- und kriminalpolizeiliche Aufgaben mussten erfüllt werden, beispielsweise anlässlich des Spiels gegen Liverpool, als rund 130 Polizistinnen und Polizisten aus dem Kanton Basel-Landschaft im Einsatz standen. Die Polizei BL verrechnet ihre Einsätze grundsätzlich auf Basis der Gebührenverordnung der Polizei Basel-Landschaft vom 19. Juni 2001. Festzuhalten ist allerdings, dass beim FCB §3 lit. c zur Anwendung kommt, sprich ein Pauschalbetrag pro Zuschauerin und Zuschauer: Die folgende, auch dem FCB bekannte Aufstellung dokumentiert diese Verrechnungspraxis:
- 0 bis 25'000 Zuschauende: 33 Rappen pro ZuschauerIn
- 25'001 bis 30'000 Zuschauende: 37 Rappen
- Ab 30'001 Zuschauende: 40 Rappen
Der Schweizerische Fussballverband hat die nach demselben Modus für die Länderspiele gestellten Rechnungen bezahlt.

Zu Frage 3: Die Justizdirektion hält fest, dass mit dem ehemaligen Präsidenten des FCB, René C. Jäggi, zwei Gespräche in Anwesenheit von Vertretern der Polizei Basel-Landschaft geführt wurden. Grund dieser Gespräche war die seit Eröffnung des neuen Stadions sowohl von der Polizei Basel-Stadt wie von der Polizei Basel-Landschaft verrechneten Kosten, beruhend auf den gesetzlichen Grundlagen. Im ersten Gespräch vom 7. September 2001 war auch die Kantonspolizei mit ihrem Stabschef vertreten. Dabei äusserte sich der FCB dahin gehend, er sei nicht in der Lage, die in Rechnung gestellten Beträge zu finanzieren. Anlässlich dieses Gesprächs schlug Herr Jäggi vor, eine Pauschale pro Zuschauer zu erheben, ein Vorschlag, der von den Polizeikorps zuhanden der politischen Vorgesetzten weiter geleitet wurde. Die Polizei Basel-Landschaft hat in der Folge am 21. September 2001 ein weiteres Gespräch mit der Kantonspolizei Basel-Stadt geführt, um eine einvernehmliche und für alle gangbare Lösung zu finden. Unter anderem wollte sie eine interkantonale Vereinbarung erarbeiten, die allerdings aufgrund des Rückzugs von Basel-Stadt nie zur Anwendung kommen konnte. Die damalige, protokollierte Lösung sah vor, dass pro Zuschauer ein Betrag von Fr. 1.20.- zu erheben sei, 2/3 für Basel-Stadt,1/3 für Basel-Landschaft. Der Betrag von Fr. 1.20.- beinhaltet bereits den Kulturrabatt und ist für den FCB unternehmerisch kalkulierbar.
In einem weiteren Gespräch vom 11. Februar 2002 zwischen dem FCB und der Polizei Basel-Landschaft ist auf Drängen des FCB der Faktor Sicherheit in Abhängigkeit von der Anzahl Zuschauer ebenfalls mit einbezogen worden.
In einem dritten Gespräch am 3. Juli 2002 zwischen Herrn Jäggi, und den Regierungsräten Schild und Koellreuter scheiterte eine Lösungsfindung an der Haltung der Stadt, die meinte, was da im Baselbiet geschehe, gehe sie an sich nichts an, die Spiele würden ja auf Stadtboden ausgetragen.

Zu Frage 4: Nun gilt die vom FCB am 13. November 2002 erhobene Verwaltungsbeschwerde gegen die Verfügung vom 26. März (die erste Rechnung), vom 17. Mai 2002 (die zweite Rechnung) und die bald noch folgende. Der Entscheid des Regierungsrates ist im ersten Quartal 2003 zu erwarten. Da die Rechnungsstellung halbjährlich erfolgt, wird der Kanton Basel-Landschaft weiterhin im erwähnten Rahmen Rechnung stellen, eine allfällige Betreibung bleibt vorbehalten. Der Regierungsrat hat sich entschlossen, die Ansätze bis Sommer 2003 zu belassen. Sollte es der FCB wiederum in die Champions League schaffen, wird Baselland aber für diese Spiele, die einen unvergleichlich höheren Aufwand bedingen, mit anderen Ansätzen arbeiten müssen.

Zu Frage 5: §3 der Gebührenverordnung umschreibt in lit. a. und b. den kommerziellen und ideellen Charakter. Dass ein Fussballverein wie der FCB eine überwiegend gewinnorientierte Organisation darstellt, ist eine Tatsache. Der teilweise ideelle und kulturelle Charakter wird durch die nicht vollständige Verrechnung der Gesamtkosten gemäss Gebührenverordnung mehr als aufgewogen. Dementsprechend hat die Polizei Basel-Landschaft in gegenseitiger Absprache mit der Kantonspolizei Basel-Stadt als Raster erstellt, dass die kommerziellen und ideellen Eigenschaften von Veranstaltungen angemessen zu berücksichtigen sind. Es gilt unter anderem festzuhalten, dass die Polizei Basel-Landschaft beispielsweise für Fasnachtsveranstaltungen oder für das Eidgenössische Turnfest keine Verrechnungen vornimmt, bei Konzerten oder dem EHC Basel aber entsprechende Kosten in Rechnung stellt.
Schlussbemerkung: Der Baselbieter Regierungsrat freut sich sehr über den Erfolg des FCB. Als führender Sportverein wirkt er auf die gesamte Region. Beim Sport ist aber Fairness oberstes Gebot. Wie sich der FCB nun gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft verhält, soll jedermann selber für sich beantworten. Offensichtlich ist der FCB der Auffassung, die gesamte Zeche sollte durch die Baselbieter Steuerzahlenden beglichen werden.

Daniela Schgneeberger bedankt sich für die umfassende Beantwortung der Fragen.

://: Damit ist die Fragestunde beendet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1894

12 2002/215
Berichte des Regierungsrates vom 10. September 2002 und der Finanzkommission vom 25. November 2002: Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2003

Hanspeter Ryser bedankt sich bei Landratspräsidentin Ursula Jäggi für das auf allen Tischen verteilte vorweihnächtliche Präsent.

Urs Wüthrich stellt seiner Kurzwürdigung des Regierungsprogramms folgende zwei Vorbemerkungen voraus:
1. In der Finanzkommission wurde deutlich, dass im Zusammenhang mit der Wirkungsorientierten Verwaltungsverführung nicht mehr so sehr die Detailberichterstattung im Vordergrund stehen darf, sondern die Darstellung der grossen Linien. Das bedeutet, dass man nicht nach dem ersten Schritt, dem Erwähnen und Zusammenfassen der Leistungsaufträge, stehen bleiben, sondern die Wirkung der einzelnen Massnahmen beschreiben muss.
2. Wichtig ist, dass Neues nach denselben Massstäben beurteilt wird, wie Gehabtes, Besitzstandsdenken wird abgelehnt.
Im Bildungssektor markiert die Umsetzung des Bildungsgesetzes richtigerweise den Schwerpunkt. Die SP erwartet, dass der Kanton die Gemeinden bei der Umsetzung aktiv unterstützt und dazu beiträgt, dass die Standards einigermassen vergleichbar sind.
Bei der Finanz- und Steuerpolitik entsteht der Eindruck, dass die parlamentarische Vorgabe eines Selbstfinanzierungsgrades von mindestens 100 Prozent zwar immer wieder erwähnt, doch von niemandem mehr ernst genommen wird.
Die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, WoV, zeigt sich nach wie vor sehr Technik-lastig, während der dahinter sich verbergende Kulturwandel und die Strategie von WoV nicht klar kommuniziert werden.
Die leider zu selten zur Sprache kommende Integrationspolitik muss mit dem Integrationsgesetz Instrumente schaffen, mit denen die aktiven Integrationsbemühungen verstärkt werden können. Den Wohlstand wird die Bevölkerung nur mit einer grossen Zuwanderung heben beziehungsweise halten können.
Die SP-Fraktion dankt für das vorgeschlagene Regierungsprogramm und nimmt Kenntnis davon.

Ursula Jäggi gibt bekannt, dass in der Frage des Austragungsortes der Fussball Europameisterschaft 2008 eben der Entscheid für die Schweiz und Österreich gefallen ist.

Juliana Nufer führt aus, das Jahresprogramm 2003 des Regierungsrates entwickle sich zu einem tauglichen Führungsinstrument, denn die neuen Ergänzungen mit Daten aus dem Budget und dem Investitionsprogramm vereinfachten das Zusammensetzen des Verwaltungspuzzles.
Da es sich um das letzte der vier Jahresprogramme handelt, welches das Regierungsprogramm und den Finanzplan 1999 - 2003 zusammen im Detail aufzeigt, hätte die FDP ein Fazit erwartet, das alle nicht erreichten Ziele und alle Ziele, die der Regierungsrat in die nächste Legislatur verschieben will, darstellt.
Von der Annahme der Lernfähigkeit ausgehend, bleibt die Hoffnung, dass am Ende der nächsten Legislatur ein diesbzüglicher ergänzender Bericht vorgelegt wird.
Die FDP-Fraktion nimmt das Jahresprogramm zur Kenntnis.

Urs Baumann nimmt das Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2003 im Namen der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls zur Kenntnis, dankt der Regierung für die positive Entwicklung des Programmes, das eine gewisse Übereinstimmung mit dem Budget erkennen lässt und deshalb den Vergleich der zwei Instrumente gestattet. Die Darstellung ist aussagekräftig, klar ersichtlich werden die neuen Aufgaben sowie die alten Aufgaben, die weiterhin erfüllt werden sollen und dies mit Angabe der Kosten. Die CVP/EVP-Fraktion hofft, dass die Verwaltung im Hinblick auf WoV mit dem neuen Rechnungswesen auf gutem Wege ist. Sehnsüchtig wartet die Fraktion auf die Vorlage Familienbesteuerung und selbstverständlich hofft die Fraktion auch, dass das Büro für Gleichstellung von Frau und Mann sich in Zukunft wieder mit wesentlicheren Themen befasst als mit Strassennamen.
Wesentlich sind die Gespräche der Finanzdirektion mit den Gemeinden im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich. Insbesondere mit Blick auf die Inkraftsetzung des neuen Bildungsgesetzes ist diesem Thema höchste Priorität beizumessen.
Persönlich ist es Urs Baumann ein Anliegen, Roland Plattner für die im vergangenen Jahr in der Finanzkommission geleistete, sehr konstruktive Arbeit zu danken. Roland Plattner hat die Finanzkommission hervorragend geführt. Er hat es verstanden, die Sache auf Kosten des Politischen in den Mittelpunkt zu rücken. In diesen Dank soll auch der Finanzdirektor eingeschlossen sein, die Zusammenarbeit zwischen Finanzkommission und Finanzdirektion darf als sehr gut bezeichnet werden.

Hildy Haas gibt bekannt, dass auch die SVP-Fraktion vom vorliegenden Jahresprogramm Kenntnis genommen und dabei - unter anderem - festgestellt hat, wie nützlich es ist, neben dem Budget das erklärende Jahresprogramm zur Seite zu haben.

Roland Bächtold stellt sich im Namen der Schweizer Demokraten hinter das Jahresprogramm der Regierung. Persönlich freut Roland Bächtold, dass der Trasseeausbau und die Barriereninstallationen der Linie 11 vermerkt sind. Auch den Ausbau der Waldenburgerbahn zu einem zeitgemässen Standard freut die Schweizer Demokraten.

Esther Maag nimmt das Jahresprogramm 2003 zur Kenntnis und freut sich über die nun gegebene Möglichkeit Vergleiche ziehen zu können.
Für gut hält die Fraktion der Grünen, dass die Arbeit am kantonalen Integrationsgesetz aufgenommen wurde. Ebenso freut die Fraktion, dass die Verwaltung nun eine ganzheitliche zentrale Raumbewirtschaftung pflegt und dass dem Parlament ein Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter vorgelegt wird.
Kritik bringen die Grünen bei der Verkehrspolitik an. Während beim ÖV auf die Verknappung der Mittel hingewiesen wird, ist beim Individualverkehr davon die Rede, dass neue Strassen sichere und die Wohnqualität steigernde Verbindungen darstellen. Von einer Förderung der Wohnqualität durch neue Strassen zu sprechen, erachten die Grünen allerdings als absurd. Noch immer ist das Investitionsvolumen sehr Strassen-lastig und - so Esther Maag - falsch priorisiert.
Als Frage möchten die Grünen beantwortet erhalten, wie beziehungsweise ob der Kanton Basel-Landschaft mit allfälligen Defiziten des Flughafens Basel-Mulhouse verstrickt ist.
Bezüglich der Familienpolitik wüsste die grüne Fraktion gerne mehr zur Frage der familienergänzenden Kinderbetreuung und zur Förderung von Kinderkrippenplätzen. Schliesslich bittet die Fraktion zu klären, wie es bezüglich der Schaffung von Teilzeitstellen steht.

Detailberatung

FKD

RR Adrian Ballmer klärt, an der Defizitabgeltung des EuroAirports sei der Kanton Basel-Landschaft nicht beteiligt.
In der Familienpolitik soll die neu eingestellte Mitarbeiterin vorab eine Istanalyse erstellen.
Die familienexterne Kinderbetreuung wird vorläufig im Rahmen des Impulsprogramms "Familie und Beruf" von der VSD bearbeitet.
Für Teilzeitstellen ist ein Projekt im Gange, das von der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann geführt wird. Das Projekt soll mit Beispielen aufzeigen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit auch in Kaderfunktionen Teilzeitstellen angeboten werden können.

VSD

Rita Kohlermann möchte zu Punkt 3.01.05 erfahren, ob die Überführung des Pilotversuches für die heroingestützte Behandlung von Schwerstsüchtigen in ein Definitivum von einer Vorlage begleitet sein wird.
Nirgends taucht im Programm die Thematik der Rehabilitationsbetten auf, ein Thema, das die Landrätin in einer von allen Parteien unterstützten Motion eingebracht hat.
Rita Kohlermann möchte auch erfahren, ob das Gesetz über Pflege und Betreuung im Alter in die öffentliche Vernehmlassung geschickt wurde.
Kaum Zufriedenheit kam in der FDP-Fraktion bei der Lektüre des Abschnittes Wirtschaft auf; zu hoffen bleibe, dass die dürftige Behandlung im Rahmen des Wirtschaftsberichtes überwunden werde.

Paul Schär bedauert im Namen der FDP-Fraktion, dass unter dem Stichwort Regionale Zusammenarbeit (Seite 15) die Regionale Spitalplanung, die von strategischer Bedeutung ist, nicht aufgenommen wurde. Auch beim UKBB sind keine Hinweise auf Massnahmen zu finden, die FDP wird im Zusammenhang mit der Behandlung des Amtsberichtes darauf zurückkommen.

RR Peter Schmid klärt an die Adresse von Rita Kohlermann, dass in der Frage der Heroinversuche eine Vorlage erarbeitet wird, dass das Gesetz über Betreuung und Pflege in die öffentliche Vernehmlassung geschickt wird und dass der Wirtschaftsbericht demnächst vorgestellt wird.

BUD

Max Ribi fragt mit Bezug auf Punkt 4.04.05, Seite 32 unten, welche Vorhaben im Öffentlichen Verkehr wegen fehlender Mittel, wie zu lesen steht, nicht realisiert werden können. Weiter möchte Max Ribi erfahren, wann der Landrat mit der Vorlage "Wisenbergtunnel" rechnen darf. Schliesslich weist Max Ribi darauf hin, dass der Landrat einige Projekte mit Verpflichtungskrediten beschlossen hat, die im Regierungsprogramm nicht auftauchen, das Kantonale Laboratorium etwa oder das Justizzentrum. Da stellt sich die Frage, wie der Regierungsrat den Landrat über jene Projekte, die er zurückstellt, zu informieren gedenkt.

RR Elsbeth Schneider-Kenel meint zu dem von den Grünen angesprochenen Ungleichgewicht zwischen IV und ÖV, das sehr dichte Strassennetz des Kantons verlange vor allem für den korrekten Unterhalt, von dem auch der ÖV profitiere, grosse Geldsummen. Trotzdem sollten die Grünen nicht übersehen, dass der Kanton Basel-Landschaft in den vergangenen Jahren auch beim ÖV grosse Fortschritte erzielt hat, eine Tatsache, um die der Kanton Basel-Landschaft von vielen anderen Kantonen immer wieder benieden werde.
In der Frage des Wisenbergtunnels wird der Regierungsrat zu Beginn des neuen Jahres bei einem Augenschein vor Ort über die verschiedenen Varianten informiert. Die ersten Kontakte mit den SBB lassen hoffen, dass ein guter Entscheid in greifbare Nähe rückt.
Welche Projekte im ÖV nicht realisiert werden können, ist heute, so die Baudirektorin, nicht klar zu beantworten. Abhängig sei die Frage auch vom Entscheid über den Wisenbergtunnel.
Für das Kantonslabor sei eine Lösung auf gutem Wege, der Landrat werde schon bald darüber informiert und die Realisierung des Projektes Justizzentrum hänge von den kantonalen Finanzen ab.

JPMD

Bruno Steiger fragt zu Punkt 5.01.27 auf Seite 35 Bekämpfung des Rechtsextremismus den Justizdirektor, ob er den Linksextremismus vergessen habe.

RR Andreas Koellreuter antwortet Herrn Steiger, Linksextremis stelle aktuell im Kanton Basel-Landschaft kein drängendes Problem dar, der Rechtsextremismus allerdings blühe.

EKD

Christine Mangold ist namens der FDP-Fraktion sehr glücklich, dass die Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes im Regierungsprogramm 2003 prioritär behandelt wird.
Zur Finanzierung der Universität stellt die Landrätin vorab fest, dass der Universitätsrat bis zum Jahre 2006 75 Millionen mehr für die Universität benötigt und davon ausgeht, dass die beiden Basel je etwa einen Drittel dieser Summe tragen werden. Basel-Stadt geht grundsätzlich davon aus, dass das Baselbiet, das mehr als 50 Prozent der Studierenden stellt - nur 27 Prozent sind es, wenn man von der Gesamtzahl aller Studierender ausgeht - an sich zu wenig bezahle. Von Christoph Eymann ist zu erfahren, eine einseitige Erhöhung wäre ein falsches Signal, weshalb er auf eine nächste Verhandlungsrunde noch in diesem Monat hoffe, um eine zufrieden stellende Summe auszuhandeln. Die FDP bittet zu klären, mit welcher Botschaft die Regierung in diese Verhandlungsrunde steigen wird.

RR Peter Schmid bemerkt, diese Frage werde die Regierung heute sicherlich nicht beantworten. Gerügt werden müsste eine Regiering, die über ein so schwieriges Dossier vor versammelter Gemeinde und Medienschar alle ihre Verhandlungstrümpfe ausplaudern würde. Bekannt sein dürfe, dass er zusammen mit Kollege Ballmer die Verhandlungsdelegation bilden wird. Auftrag der Baselbieter Regierung wird es sein, qua Universitätsvertrag einen Vorschlag zu unterbreiten, was der Begriff gemeinsame Trägerschaft wirklich bedeutet.

RR Elsbeth Schneider-Kenel dankt dem Landrat im Namen des Regierungsrates ganz herzlich für die wohlwollende Aufnahme des Regierungsprogramms 2003. Die Regierung werde weiterhin versuchen, die Anregungen des Landrates in das Programm aufzunehmen und zum Wohle der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft umzusetzen.

://: Der Landrat nimmt das Regierungsprogramm 2003 des Regierungsrates, Vorlage 2002/215, mit grossem Mehr zur Kenntnis.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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