Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2002

Nr. 1875

6 2002/153
Berichte des Regierungsrates vom 18. Juni 2002 und der Finanzkommission vom 14. November 2002: Neue Informatikanwendungen für die kantonale Steuerverwaltung

Roland Plattner erklärt, dass der Antrag der Finanzkommission zu diesem Geschäft gemäss Antrag in der Beilage zum Kommissionsbericht wie folgt lautet:

1. Die Regierung wird, unter Federführung der FKD, mit der Umsetzung des Projektes "CENSUS" beauftragt.
2. Es ist ein Kredit im Gesamtbetrag von 11'310'000.-- zu bewilligen.
3. Dieser Beschluss ist dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Finanzkommission hat auch dieses Projekt einstimmig gutgeheissen.

Das Geschäft fällt unter die Kategorie komplex, politisch unbestritten, finanzielle Auswirkungen erheblich, bei einer mittelfristigen Betrachtung allerdings kostenneutral.
Theoretisch ist der Grad der Handlungsfreiheit für das Parlament zwar gross, faktisch jedoch klein.

Mit der Genehmigung dieser Vorlage unternimmt der Kanton im Bereich Steuerverwaltung einen Schritt in die Informatikgegenwart, indem er die heutigen Informatikanwendungen ablöst, welche in keiner Weise mehr dem "State of the Art" entsprechen.
Mit dem Schritt in die Gegenwart wird mit der neuen Steuersoftware eine zukunftstaugliche Lösung existieren, welche auf einer bewährten Plattform sämtliche heute auf dem Markt verfügbaren Technologien anbietet und damit E-Government-fähig ist.
Als Verbundlösung, dem bereits diverse Kantone angehören, bietet das ausgewählte Projekt einen plausiblen Investitionsschutz. "Gebrannte Kinder scheuen bekanntlich das Feuer."

Die Finanzkommission hat das vorliegende Geschäft mit grosser Ernsthaftigkeit und der ihr zur Verfügung stehenden Fachkompetenz geprüft. Sie hat sich zusätzlich mit dem Diskussionsumfeld auseinander gesetzt und die Erkenntnisse der Lagebeurteilung zugrunde gelegt.

Skepsis sowie die eigenen negativen Erfahrungen, hängige Abklärungen durch eine PUK sowie die eigene fachliche Begrenztheit haben die Kommission dazu veranlasst, ein Hearing mit Fachleuten zu organisieren, die diesen Weg bereits beschritten haben.

An dieser Stelle bedankt sich Roland Plattner bei der Task Force unter der Leitung Urs Wüthrichs.

Das durchgeführte Hearing hat die Auskünfte der Fachleute und Projektverantwortlichen aus der Verwaltung sowie die Vorlage der Regierung untermauert und damit ein hohes Mass an Vertrauen in das Projekt ausgelöst.

Das Hearing hat gezeigt, dass die Datenmigration als grösste Herausforderung des Projekts zu beurteilen ist.

Die Finanzkommission geht insgesamt davon aus, dass das implementierte Projektmanagement den hohen Anforderungen gerecht wird.

Das Projekt figuriert im Jahresprogramm und ebenfalls im Budget 2003 und es steht damit einer ordnungsgemässen Genehmigung durch den Landrat nichts mehr im Wege.

Urs Wüthrich weist darauf hin, dass die SP-Fraktion mit der Bemerkung im Kommissionsbericht, bei den Fragestellungen habe Sachkundenot geherrscht nicht einige gehe.

Auf Antrag und Vorschlag der SP hat die Finanzkommission unter Beizug externer Fachleute Informationen und Klarheit hinsichtlich der Hintergründe zum Vorgehen beim Produktentscheid verlangt und Transparenz zur Projektorganisation eingefordert sowie die Erfahrungen der Nutzerinnen und Nutzer, aber auch die Einschätzungen über die Entwicklungsperspektiven hinterfragt und sich mit der Schnittstellenproblematik auseinander gesetzt.

Schwierig erwies sich dabei, die Aussagekraft der Antworten kompetent zu beurteilen und die Korrektheit der Aussagen und Feststellungen richtig einzuschätzen.
Diese Situation ist jedoch weder für die Finanzkommission noch für Informatikprojekte exklusiv.

In allen Politikbereichen sei es somit die Rolle des Parlamentes, die Plausibilität von Expertenaussagen zu überprüfen und eine Vorlage politisch zu würdigen.
Mit dem speziell betriebenen Aufwand im Falle dieser Vorlage habe man gute Voraussetzungen geschaffen, ein Restrisiko bleibe aber trotzdem bestehen.

In diesem Zusammenhang bedankt sich Urs Wüthrich für die gute Zusammenarbeit innerhalb der Fraktionen und bei den Verantwortlichen der Steuerverwaltung für die aktive Unterstützung.

Urs Wüthrich glaubt, der Finanzkommission sei es gelungen nachzuweisen, dass es ihr darum ging, den Entscheid auf klare Ueberzeugungen abzustützen und damit auch den Projektverantwortlichen den Rücken zu stärken.

Materiell kann die Position unter zwei Stichworten zusammen gefasst werden:

1. Der Kanton kann sich in ein gemachtes "NEST" setzen, d.h. er muss nicht Testpilot für einen Prototyp spielen.
2. Die breite Abstützung bei anderen Kantonen und Gemeinden ist ein gute Voraussetzung für die Zukunftssicherung der Unternehmung und des Produkts, welche die laufende Optimierung und Weiterentwicklung begünstigen.

Die SP-Fraktion erwartet vom Kanton, dass er der wichtigen Schnittstelle zu den Gemeinden die entsprechende Beachtung schenkt.

Die SP tritt auf die Vorlage ein und stimmt ihr zu.

Juliana Nufer erklärt namens der FDP-Fraktion ebenfalls Zustimmung zur Vorlage.
Dass es sich die Finanzkommission nicht leicht gemacht habe, könne sie bestätigen.
Wichtig erscheine ihr die Ergänzung, dass das Projekt Absicherungen enthalte:
Für die Migration der alten Daten wird die Finanzkontrolle beigezogen. Parallel zur Ablösung der alten Software findet ein Testlauf statt. Mit einem Projektmonitoring wird die Finanzkommission kontinuierlich über den Stand des Projekts informiert. Um das Unternehmerrisiko zu minimieren wurde diese Poollösung gewählt.
Das Projekt wurde nach ROEF geprüft, d.h. die rechtlichen Aspekte wurden berücksichtigt, die Abwicklung der Submission beleuchtet, die Evaluation generell hinterfragt und es wurden die Organisation, der EDV-technische Ablauf und die finanziellen Aspekte geprüft.
Selten habe sie ein ähnlich gut vorbereitetes Projekt gesehen.

Die neue Software eignet sich überdies dank ihrer relationalen Datenbank auch für den Einsatz in den Gemeinden.

Urs Baumann stellt fest, dass man vor dem Hintergrund der nicht immer positiven Erfahrungen im EDV-Bereich die Vorlage in der Finanzkommission auf Herz und Nieren geprüft hat.
Nach eingehender Prüfung aller kritischen Punkte, kam die Finanzkommission zur Ueberzeugung, dass das vorgeschlagene System den Anforderungen am besten gerecht zu werden vermag.
Die Vorlage wurde von der Verwaltung seriös und intensiv vorbereitet.
Urs Baumann hofft, dass mit dem neuen System nun alle erforderlichen Planungsbereiche abgedeckt werden können.

Einen wesentlichen Vorteil sieht er in der Tatsache, dass es den Gemeinden offen steht, mit demselben System zu arbeiten.

Insgesamt handle es sich zwar um eine teure aber gute Lösung.

Helen Wegmüller erinnert daran, dass die Informatikanwendungen vom technischen Fortschritt sehr schnell überholt werden. Dass die überalterte Software raschmöglichst abgelöst werden muss, erscheint ihr unbestritten.
Die Skepsis hinsichtlich Funktionalität, Management und Kostendisziplin bleibe allerdings bestehen.
Positiv nimmt die SVP-Fraktion zur Kenntnis, dass mit der Ablösung die Betriebskosten tiefer ausfallen werden und die Investitionskosten in sieben Jahren amortisiert sind.

Da es sich um eine Grossinvestition handelt, wird sich die Finanzkommission bei jedem Meilenstein über den Projektstand informieren lassen.

Sollte das Projekt zudem E-Government-tauglich sein, spreche sich die SVP für Eintreten aus.

Heinz Mattmüller meint, dass in Anbetracht der Tatsache, dass die Staatsverwaltung in den letzten Jahren in Sachen EDV-Beschaffung, Handling und Software mit grossen Problemen zu kämpfen hatte und der Bericht der eingesetzten EDV-PUK noch aussteht, sich die Schweizer Demokraten nur zögernd bereit erklären können, über weitere Investitionen im EDV-Bereich zu diskutieren.

Da laut Finanzkommissionsbericht die Vorteile des neuen Systems punkto Vernetzung und garantierten Serviceleistungen als Fortschritt bezeichnet werden und die bereits budgetierten Kosten nach wenigen Jahren amortisiert sein sollen, treten die Schweizer Demokraten auf die Vorlage ein, wenn auch ohne Begeisterung.

Isaac Reber hält fest, dass die Fraktion der Grünen da neue System als notwendig erachtet, da es einerseits statistische Analysen für die Grundlage von Prognosen ermöglicht und ausserdem neue Felder für die politische Steuerung eröffnet.

Trotz der guten Projektorganisation gelte es bei den äusserst sensiblen und heiklen Steuerdaten ein wachsames Auge zu haben.
Da das System vom Start weg optimal funktionieren müsse, sei die Schulung des Personals einer der wichtigsten Faktoren.
Grundsätzlich stehen die Grünen hinter der Vorlage, würden dazu aufgrund der Grösse des Projekts aber gerne noch die Meinung eine Mitglieds aus der EDV-PUK hören.

Regierungsrat Adrian Ballmer bedankt sich für die gute Aufnahme des wichtigen und zukunftsweisenden Geschäfts.
Er sei davon überzeugt, dass man auch in anderen Bereichen dazu übergehen müsse, schweizerisch stan- dartisierte Applikationen einzusetzen.

Das Projekt wurde von der Finanzkommission eingehend unter die Lupe genommen.

Auch die FKD habe sich ihre Aufgabe nicht leicht gemacht, weshalb er sich dem Dank an die Steuerverwaltung für ihre gute Arbeit ausdrücklich anschliessen wolle.
Die mustergültige Abwicklung des Projekts mache deutlich, dass man die Schlüsse aus den Informatik-Projekten, welche nicht nach Plan verliefen, gezogen hat.

Zur Frage nach der E-Government-Tauglichkeit meint der Finanzdirektor, dass im Rahmen des Projekts "NEST ad Net" die Eingabe von Steuererklärungen über Internet zur Zeit vorbereitet wird.

Er versichert Isaac Reber, dass der Schulung bei jeglicher Einführung einer neuen Applikation ein hoher Stellenwert beigemessen werde.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

1., 2., 3. keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2002/153 betreffend einer neuen informatikanwendung für die Kantonale Steuerverwaltung grossmehrheitlich zu.


Landratsbeschluss
betreffend neue Informatikanwendungen für die kantonale Steuerverwaltung


Vom 11. Dezember 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Regierungsrat (federführend die Finanz- und Kirchendirektion) wird mit der Umsetzung des Projektes "Census" gemäss dem vorliegenden Bericht beauftragt.
2. Für die Einführung neuer Informatikanwendungen bei der kantonalen Steuerverwaltung wird zu Lasten folgender Konti ein Verpflichtungskredit von Fr. 11'310'000 bewilligt.

3. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1876

7 2002/259
Interpellation von Juliana Nufer vom 17. Oktober 2002: Fakturierung und Zahlungsmoral Steuerbezug / neue Steuersoftware für die Steuerverwaltung / Übergangszeit. Schriftliche Antwort vom 3. Dezember 2003

Ursula Jäggi-Baumann verweist auf die schriftliche Antwort zur Interpellation.

://: Die Interpellation 2002/259 ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 1877

8 2002/278
Berichte des Regierungsrates vom 12. November 2002 und der Personalkommission vom 29. November 2002: Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekretes für das Jahr 2003

Christine Mangold bemerkt in ihrer Einleitung, dass als Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrates mit dem Personalverband der Landesindex der Konsumentenpreise, Stand Oktober, zugrunde gelegt wurde.
Die Regierung ging von einer echten Teuerung von 0,6% aus. Da das Bundesamt für Statistik die Erhebung für Bekleidung und Schuhe jedoch um einen Monat vorzog, führte dies zu einem zusätzlichen Anstieg von 0,6%.
Dies war Anlass für die Personalverbände, zunächst von einer Teuerung von 1,2% auszugehen.

§ 49 des Personaldekrets schreibt vor, dass bei der Festlegung des Teuerungsausgleichs die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung die Grundlage bilden.
Die Regierung hat sich in der Folge auf einen Teuerungsausgleich von 1% geeinigt. Dies führt in Kombination mit dem Erfahrungsstufenanstieg zu einem Lohnsummenanstieg von total 1,9%.

In Anbetracht der angespannten Finanzlage betrachtet die Personalkommission die Lösung als vernünftig und fair. Es erscheint ihr wichtig, dass die Lohnpolitik einer ganzheitlichen Betrachtung unterzogen wird. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft bleibt der Kanton in schlechten Zeiten auf einer kontinuierlichen Linie, erhöht aber in guten Zeiten nicht im selben Ausmass, wie dies die Privatwirtschaft tut.

Da im Budget 2003 bereits eine Teuerung von 1% eingestellt wurde, werden mit der Zustimmung zur Vorlage keine Mehrkosten generiert.

Die Personalkommission beantragt grossmehrheitlich, der Vorlage zuzustimmen.

Daniel Münger weist vorab darauf hin, dass die Vorlage den Teuerungsausgleich und nicht wie im Titel irrtümlich zu lesen, die Lohnanpassung betrift.

Die SP-Fraktion unterstützt den Kommissionsantrag einstimmig. Die Verhandlungen der Sozialpartner haben zu diesem Ergebnis geführt und sowohl für die Personalkommission als auch für die SP besteht kein Grund den Beschluss umzustossen.

Der Antrag der SVP, allen Bediensteten einen monatlichen Lohnanstieg von 1% auf der Basis eines Jahresgehalts von Fr. 70'000.-- zu gewähren, wurde von der Kommission abgelehnt, da die unteren Lohnklassen grundsätzlich über eine Lohnanpassung und nicht über den Teuerungsausgleich angehoben werden sollten.

Dölf Brodbeck erklärt die FDP-Fraktion sei für Eintreten und unterstütze den Regierungsantrag.
Man begrüsse, dass für die Festlegung des Teuerungsausgleichs die finanzielle Situation des Kantons wie auch die wirtschaftliche Entwicklung des Umfelds als weitere Beurteilungskriterien herangezogen werden.
Drei Beurteilungsgrössen ergeben immer ein zuverlässigeres Bild als eine Einzige.
Die FDP beurteilt den Antrag der Regierung als grosszügig, da die Teuerung gemäss Indextabelle zwar 1,2% beträgt, der Warenkorb jedoch nur 0,6% ausmacht. Hinzu kommt, dass Baselland im Vergleich zu den Durchschnittswerten von 1,4 - 1,5% , mit seiner gesamthaften Lohnerhöhung von 1,9% gut abschneidet.

Gerade jetzt, da die finanziellen Perspektiven nicht eben rosig sind, erscheint der Personalkommission die Gewährung des vollen Teuerungsausgleichs für die Befindlichkeit des Staatspersonals und die Kaufkrafterhaltung wichtig.

Uwe Klein macht sich die Sache nicht so leicht. Nach dem Studium des Budgets könne die CVP/EVP-Fraktion die Meinung seiner Vorredner nicht teilen. Die CVP/EVP beantrage, den Teuerungsausgleich bei 0,7% zu plafonieren.

Im heutigen Umfeld steigender Arbeitslosigkeit, den Auftragsrückgängen bei den KMU's und der Grossindustrie passe ein Teuerungsausgleich, von 1% nicht in die Landschaft.

Die CVP/EVP lehne den Antrag der SVP ab, ohne ihn im Details zu kommentieren.

Willi Grollimund bemerkt, dass die Vorlage bei der SVP-Fraktion, welche sich mehrheitlich aus selbständigen Gewerbetreibenden und Bauern zusammensetzt unter dem Motto "wer hat, dem wird gegeben" läuft.

Die Teuerung werde ja bekanntlich auf Basis des Warenkorbs berechnet und sei für alle, unabhängig vom Einkommen, gleich hoch. Mit einem prozentualen Teuerungsausgleich werde diese Gleichbehandlung zunichte gemacht.

Im Gegensatz zu den tieferen Einkommen, die den Teuerungsausgleich benötigen, enthalte der Teuerungsausgleich bei den hohen Lohnklassen eine versteckte Reallohnerhöhung, was im Widerspruch zur aktuellen Finanzlage und den Zukunftaussichten stehe.

Bei den KMU-Betrieben gehört der jährliche Teuerungsausgleich schon längst der Vergangenheit an, in vielen Betrieben sind Nullrunden an der Tagesordnung.

Damit sich die Besoldungsschere nicht immer weiter öffnet, hat die SVP einen pauschalen Teuerungsausgleich von 1% auf Basis eines Jahresgehalts von Fr. 70'000.-, welches zwischenzeitlich auf Fr. 80'000.-- erhöht wurde, gestellt, was monatlich knapp Fr. 70.-- entspricht.

Heinz Mattmüller erklärt, dass die Schweizer Demokraten den Teuerungsausgleich von 1% in Kombination mit dem Erfahrungsstufenanstieg als angemessen und fair einstufen und dem Beschluss mehrheitlich zustimmen.
Für den Antrag der SVP werde sich bei den Schweizer Demokraten kaum eine Mehrheit finden lassen.

Isaac Reber erinnert daran, dass der Regierungsvorschlag das Verhandlungsergebnis der Sozialpartner ist.
Die Fraktion der Grünen begrüsst die verstetigte Lohnpolitik des Kantons.

Nachdem vor wenigen Tagen in der Personalkommissionssitzung darüber kein Wort verloren wurde, wundert sich Isaac Reber über den Antrag der CVP.

Obwohl die Fraktion der Grünen dem Antrag der SVP nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen, müsste eine Nivellierung der Gehälter, denn um eine solche handelt es sich, sorgfältig und gründlich vorbereitet werden.

Die Fraktion der Grünen stimmt dem Regierungsantrag in der vorliegenden Form zu.

Esther Maag sympathisiert grundsätzlich mit dem Antrag der SVP, teilt jedoch die Ansicht Isaac Rebers, was den Ablauf anbelangt.

Urs Wüthrich bezeichnet die Schlussfolgerung Uwe Kleins, dass aufgrund der Arbeitslosigkeit und des massiven Auftragsrückgangs bei den KMU's, der Teuerungsausgleich beim Staatspersonal gekürzt werden müsse, als falsch, da damit die Problematik zusätzlich verschärft wird.
Die Ursache der heutigen Beschäftigungs- und Konjunkturlage sowie die schlechte Konsumstimmung sind in erster Linie auf die problematische Lage der Binnennachfrage zurück zu führen.
Daher gelte es, die Konsumkraft zu stärken und die Kaufkraft der Gehälter zu sichern.

Dem Antrag Willi Grollimunds könne er in dem Punkt zustimmen, als der Teuerungsausgleich immer ungerecht sei. Im vorliegenden Fall gehe es aber um die Kaufkraftsicherung.
Das Vehikel Teuerungsausgleich sei für die Veränderung von Lohnstrukturen ein ungeeignetes Instrument, dafür müsste eine Reallohnrunde oder eine Besoldungsrevision als Basis dienen.

Uwe Klein hält dagegen, dass mit einer Reduktion von 0,3% eine Einsparung von 5 Mio. Franken erzielt werden kann, Sozialleistungen nicht mit eingerechnet.
In Anbetracht des schlechten Budgets müssten Massnahmen ergriffen werden. Ausserdem spare man nicht auf dem Buckel des Staatspersonals, denn die mittlere Teuerung liege bei 0,7%.

Den Antrag der SVP lehne die CVP ab, da er das Lohnsystem verzerre. Der Kaufkraftverlust treffe im Uebrigen alle im gleichen Ausmass.

Dölf Brodbeck bittet namens der SVP-Fraktion, beide Anträge abzulehnen.

Mit dem Antrag der SVP werde der Teuerungsausgleich ab einer Lohnsumme von Fr. 70'000.-- nivelliert.
Man treffe damit jedoch die Falschen, nämlich ein Grossteil der SachbearbeiterInnen, der handwerklich-technischen Berufe und der diplomierten Pflegeberufe sowie der Polizei. Vor allem bestrafe man mit dem Antrag aber die langjährigen Mitarbeitenden des Kantons und die Monopolberufe.

Der Zuwachsfaktor der Erfahrungsstufe beträgt durchschnittlich 1,33% - 1,38% und ist als sehr sozial einzustufen.

Seit 1994 hat der Rat bereits zwei degressive Anträge gutgeheissen, von einer weiteren Wiederholung rate er deshalb ab.

Dölf Brodbeck stellt fest, dass mit dem Antrag der CVP die Vereinbarung zwischen Regierung und den Sozialpartnern unterlaufen würde und warnt vor Schnellschüssen in Personalangelegenheiten.

Daniel Münger nimmt ebenfalls Bezug auf das Abkommen zwischen Regierung und den Sozialpartnern und lehnt den Antrag der CVP ab.

Regierungsrat Adrian Ballmer betont, dass der Regierungsrat an seinem Antrag festhält und die beide Anträge ablehnt.

Die Regierung habe mit der einvernehmlichen Lösung ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt.

Verärgert habe ihn die Tatsache, dass das Bundesamt für Statistik in der entscheidenden Phase eine Aenderung vorgenommen habe. Akzeptiere man jedoch den Index als Verständigungslösung, könne nicht jede Aenderung neue Diskussionen auslösen.

Die einvernehmliche Lösung passe zur verstetigten Lohnpolitik des Kantons. Halte man daran fest, so müsse dies sowohl für gute wie für schlechtere Zeiten gelten.

Als Dienstleistungsbetrieb ist der Kanton darauf angewiesen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und anständig zu behandeln und ihre guten Leistungen anständig zu honorieren. Der Dank allein, den er an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausspreche, genüge dabei nicht.

Er würde es ausserdem für falsch halten, rezessive Tendenzen noch zusätzlich zu verstärken. Bei der Kaufkrafterhaltung handle es sich grundsätzlich um eine legitime Forderung des Personals.

Den Antrag der CVP von 0,7% kann die Regierung nicht unterstützen, da er dem Verhandlungsergebnis widerspricht.
Es kann nicht sein, dass der Kotenanstieg bei den gebundenen Ausgaben wie Bildung, Gesundheit und OeV widerspruchslos akzeptiert wird, um die Mehrkosten anschliessend beim Personal einzusparen.

Sowohl die Regierung als auch das Parlament haben im laufenden Jahr diversen nicht finanzierten Vorlagen zugestimmt.

Der Antrag der SVP würde das Lohnsystem nachhaltig verändern und dies bei einer ohnehin flachen Lohnkurve.
Das Probleme treffe im Uebrigen nicht die mittleren Einkommen sondern das Kader, bei dem der Kanton am Markt schon jetzt kaum bestehen könne.

Er hoffe und erwarte, dass der Rat den Antrag der Regierung unterstütze.

Christine Mangold bestätigt, dass der Antrag der SVP in der Personalkommission eingehend diskutiert und mit der Begründung abgelehnt wurde, dass dieser das Lohnsystem verändern würde.

Den Antrag der CVP erstaune auch sie, da die Beratung der Vorlage bewusst auf zwei Sitzungen ausgedehnt wurde.
Wie eingangs bereits erwähnt, gelte es die Lohnpolitik des Kantons ganzheitlich zu betrachten.

Ursula Jäggi-Baumann stellt die beiden Anträge der SVP und der CVP einander gegenüber und lässt darüber abstimmen. Der Obsiegende wird in der Folge dem Hauptantrag der Kommission gegenüber gestellt.

://: Mit Stichentscheid der Präsidentin stimmt der Landrat dem SVP-Antrag mit 18:17 Stimmen zu.

://: Der Landrat stimmt dem Kommissionsantrag, die Löhne des Staatspersonals per 1.1.2003 um 1,0 % zu erhöhen mit 54:10 Stimmen zu.


Landratsbeschluss
betreffend Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets ab 1. Januar 2003


Vom 11. Dezember 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 49 des Dekrets zum Personalgesetz [Personaldekret] (1) vom 5. Februar 1998, beschliesst:

Per 1. Januar 2003 werden die Löhne gemäss Anhang II Ziffer 1, Ziffer 2 Gruppe A und B und Ziffer 3 des Personaldekrets um 1.0 % erhöht.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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