Protokoll der Landratssitzung vom 9. Januar 2003

9 2002/081
Interpellation der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion V" WoV / Wie weiter?. Schriftliche Antwort vom 5. November 2002

Anton Fritschi bedankt sich für die teilweise Beantwortung des Vorstosses durch den Regierungsrat. Seiner Ansicht nach sei WoV von der Sache her aber klar ein Thema, was sich auch in der darin enthaltenen Vielseitigkeit zeige. Die Antwort des Regierungsrates mache unter anderem klar, wie komplex dieses Thema ist und dass es nach einer intensiven Auseinandersetzung verlange. WoV sei ein Prozess, eine anspruchsvolle Aufgabe, führt Anton Fritschi weiter aus, an der permanent gearbeitet werden müsse. Das Thema Ausbildung sei ein Punkt in der Interpellation gewesen. Nun höre man, die Ausbildung habe stattgefunden. Seiner Meinung nach ist aber die Ausbildung sowohl in der Verwaltung als auch im Landrat eine laufende Aufgabe. WoV müsse gelebt werden. Erfolgsentscheidend für das Projekt sei, wie man diese Aufgabe löst. Anton Fritschi geht davon aus, dass WoV für alle, also für die Regierung, die Verwaltung sowie auch für den Landrat, zu wichtig ist, um "es nur nebenbei zu machen" und hin und wieder darüber zu reden. Ganz im Gegenteil müsse man sich je länger je mehr mit diesem Thema beschäftigen. Anton Fritschi ist überzeugt, dass man auf dem richtigen Weg ist, wenn man daran weiter arbeitet; aber man sei noch lange nicht am Ziel.

Urs Wüthrich hebt als erstes das Positive an der Interpellation hervor: Die Regierung hat damit die Möglichkeit bekommen aufzuzeigen, dass der Kanton Baselland einen sehr pragmatischen Kurs fährt, welcher schon ganz klar an der Schnittstelle zu 'Mir wei luege' liegt. Macht man heute eine kurze Standortbestimmung zum Thema WoV, so kann man festhalten, dass die Begeisterung für das Zaubermittel, welches andernorts NPM heisst, bereits am abnehmen ist. Der Zenit von WoV sei, seiner Meinung nach, zum Glück überschritten. Nun habe man glücklicherweise die Chance, auf die Vernunftebene zurückzukommen. Urs Wüthrich hält fest, dass öffentliche Betriebe bei ihren Aufgabenerfüllungen stets auf Wirtschaftlichkeit bedacht sein müssen und darauf achten, dass ihre Leistungen wirksam sind, dass Gestaltungsspielraum für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewährleistet ist, und dass man entwicklungsfähige Organisationsstrukturen hat. Die Politik müsse sich in erster Linie darauf beschränken, Vorgaben zu machen, was man wolle, ohne sich auf Detaildiskussionen zum Thema wie zu "kaprizieren". "Nicht gerade optimal" seien in diesem Zusammenhang beispielsweise das letzte sowie auch das vorletzte Traktandum gewesen, bei dem der Volkswirtschaftsdirektor Vorschläge zu Sammelbestellungen in Sachen Chipeinkauf durch die Gemeinden machen musste. Da Baselland, wie gesagt, nie in der Spitzengruppe in Sachen WoV gewesen sei, habe man die Chance, sinnvoll Aufgaben der Verwaltung zu optimieren und nicht "sinnlose Beschäftigungsprogramme unter dem Titel Ideologien und Rituale" machen zu müssen. Eine Klarstellung scheint Urs Wüthrich noch nötig: Bei der ersten Frage und Antwort könnte der Eindruck entstehen, WoV sei ein Sparinstrument. Dies treffe aber nicht zu, vielmehr sei WoV ein möglicher Weg für die moderne öffentliche Verwaltung, um sich den rasch ändernden Aufgaben auch mit der nötigen Geschwindigkeit anpassen zu können.

Keine weitere Wortmeldung.

://: Die Interpellation 2002/081 der FDP-Fraktion ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




10 2002/075
Postulat der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion lV" Hinterfragen der Leistungsaufträge

Ursula Jäggi-Baumann führt aus, dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Regierungsrat Adrian Ballmer erklärt, warum: Wie die Postulantin richtig feststellt, sind flächendeckend eingeführte Leistungsaufträge ein wichtiges Führungsinstrument und ein Schlüsselelement der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Es gibt auch einen Leitfaden zur Pflege der Leistungsaufträge. Und weil diese so wichtig sind, gab der Regierungsrat den Auftrag, die Leistungsaufträge jährlich als Teil des Budgetprozesses zu pflegen, zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen. Gleichzeitig werden sie, also auch Änderungen, mit dem Budget dem Landrat formell zur Kenntnis gebracht. So geschehen im Dezember letzten Jahres, als im Budget 2003 ein paar Leistungsaufträge dazu kamen. Inhaltlich sind diese Leistungsaufträge wesentlich determiniert durch die vom Landrat verabschiedeten Gesetze. Die Aufgaben des Staates sind vom Verfassungs- und Gesetzgeber definiert. Die Regierung hält eine "flächendeckende Übung" für wenig effektiv. Hingegen werden die einzelnen Leistungsaufträge als Dauerauftrag immer wieder periodisch auf Effektivität und Effizienz überprüft, ebenso im Rahmen von Gesetzesvorlagen und im Rahmen der WoV. Zudem wird im Kontext mit den angespannten Staatsfinanzen die Wirkungskontrolle von gesetzlichen Aufträgen und damit der Leistungsaufträge auch eine erhöhte Bedeutung bekommen. Der Regierungsrat hat übrigens mit Blick auf das Budget 3004 Prüfungsaufträge an die Direktionen erteilt punkto Aufgabenverzicht, Leistungsabbau (Reduktion von Standards), verwaltungsinterne Organisationsmassnahmen, Aufgabentransfer auf Dritte (Ausgliederungen), Verstärkung der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Änderung von Finanzierungs- und Anreizmechanismen. Für die gleichzeitige Abschreibung des Postulats führt Adrian Ballmer folgenden Grund an: Die Regierung kümmert sich bereits jetzt regelmässig und auch nach Bedarf um die Aktualisierung der Leistungsaufträge.

Zu Punkt 2: Die Prüfung, ob einzelne Aufgaben tatsächlich öffentliche Aufgaben sind und ob sie in-house erfüllt oder 'outsourced' werden sollen, kann nicht als flächendeckende Übung durchgeführt werden, sondern nur jeweils aufgabenbezogen. Zu bemerken sei ausserdem, dass Outsourcing nicht immer günstiger komme.
Zu Punkt 3: Es gibt ein WoV-Teilprojekt Gesetzgebung, welches unter dem Namen Effilex läuft und das Ziel verfolgt, kantonale Erlasse auf Notwendigkeit und Aktualität hin zu überprüfen.
Zu Punkt 4: Man will keine isolierte Übung sondern die Prüfung als Koppelprodukt. Stehen einzelne Aufgaben auf dem Prüfstand, so soll auch der dazugehörige Leistungsauftrag angeschaut werden.

Wird dieses Postulat nun nicht gleichzeitig abgeschrieben, so wird es als Daueraufgabe zu einem Dauerpostulat, was nicht Zweck der Übung sein könne, meint Regierungsrat Adrian Ballmer.

Juliana Nufer ist im Namen der FDP überzeugt, dass der richtige Weg eingeschlagen ist und dankt der Regierung, dass sie bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen. Da die Beurteilung der Leistungsaufträge eine klare Aufgabe der Führung sei, versteht sie auch, dass die Regierung das Postulat abschreiben möchte. Die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt dies auch. Eine Minderheit ist jedoch der Meinung, dass es im Zusammenhang mit der finanziellen Situation im Staat unbedingt erforderlich sei, die bestehenden Leistungsaufträge seriös zu hinterfragen, und ist daher gegen eine Abschreibung. Sollte das Postulat aber abgeschrieben werden, bittet Juliana Nufer die Landratskommission, respektive die Kommissionspräsidenten, die Überprüfung der bestehenden Leistungsaufträge als Dauertraktandum aufzunehmen und zusammen mit dem WoV-Ausschuss einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, um die Entscheidung auf Streichung oder Weiterführung eines bestehenden Leistungsauftrages einheitlich und systematisch zu prüfen. Die Minderheit der FDP plädiert für Nichtabschreiben und dankt für die Entgegennahme des Postulats.

Urs Wüthrich macht klar, dass - falls es sich hier um einen Antrag auf Nichtabschreibung handelt - die SP-Fraktion die Auffassung vertritt, dieser Vorstoss müsse abgeschrieben werden. Der wichtigste Nutzen von Leistungsaufträgen sei ja der Prozess des Ausarbeitens der Leistungsaufträge, vor allem dann, wenn die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Prozess mit einbezogen sind. Das Aktualisieren der Leistungsaufträge sei ebenfalls ein Dauerauftrag. Der Handlungsspielraum halte sich in Grenzen; die Verwaltung müsse sich damit auseinander setzen, wie die Aufgaben, welche sie selbst nicht definieren, umgesetzt werden sollen. Ob die Aufgaben schliesslich nötig und nützlich sind, das bestimme man letztlich hoffentlich hier im Parlament. Die SP-Fraktion ist für Abschreibung, da sie findet, es brauche nicht als Dauerauftrag einen Vorstoss in der Schublade, sondern eine optimale Aufgabenerfüllung müsse aus Überzeugung erfolgen.

Keine weitere Wortmeldung.

Ursula Jäggi-Baumann stellt fest, dass die Entgegennahme des Postulats unbestritten ist. Es wird über die Abschreibung abgestimmt.

://: Das Postulat 2002/075 der FDP-Fraktion ist überwiesen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




11 2002/067
Motion der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion l" Einführung eines zentralen Multi-Projekt-Management

Paul Schär erklärt, dass die FDP den Vorstoss zurück- zieht, das heisse aber nicht, dass man nicht davon überzeugt sei. Der Vorstoss wurde im März 2002 eingereicht. In der Zwischenzeit habe man Erfahrungen sammeln können, und seither sei einiges in Bewegung gekommen, so dass die FDP-Fraktion zu dem Schluss kam, den Vorstoss neu zu formulieren. Der neue Vorstoss, welchen man in ein bis zwei Sitzungen einreichen wolle, werde dann mehr in Richtung Multi-Projekt-Controlling gehen.

://: Die Motion ist damit durch Rückzug erledigt.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1928

12 2002/068
Motion der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion ll" Lockert die Fesselung durch das Finanzhaushaltsgesetz

Ursula Jäggi-Baumann erklärt, dass der Regierungsrat nicht bereit ist, die Motion entgegenzunehmen.

Regierungsrat Adrian Ballmer stellt fest, der Ansatz der Motion sei sehr interessant und kreativ. Allerdings werde mit einer Motion ja eine Norm verlangt, also eine generell abstrakte Regelung. Wie nun aber der Auftrag als Norm - generell-abstrakt - erfüllt werden soll und nicht konkret im Einzelfall, stehe für ihn in den Sternen. Die Motion stehe in einem Spannungsfeld zwischen Legalitätsprinzip, Flexibilität und politischer Wirklichkeit. Inhaltlich gehe es eigentlich um einen Appell an den Gesetzgeber. Adrian Ballmer führt aus, was unter gebundenen Ausgaben zu verstehen ist. Als gebunden und damit nicht referendumspflichtig gelten nach den vom Bundesgericht aufgestellten allgemeinen Grundsätzen vor allem diejenigen Ausgaben, die durch einen Rechtssatz prinzipiell und dem Umfang nach vorgesehen sind oder die zur Erfüllung der gesetzlich geordneten Verwaltungsaufgaben unbedingt erforderlich sind . Beispielsweise sind Bildungsausgaben entscheidend gebunden durch die drei gesetzlich festgelegten Parameter Klassengrösse, Pflichtstundenzahl und Lohnklasse. Es sei nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber diese Parameter lediglich auf der Verordnungsstufe festlegen möchte. Die Kantonsverfassung schreibt in § 4 vor, dass alle Behörden an Verfassung und Gesetz gebunden sind. Und nach § 63 der Kantonsverfassung erlässt der Landrat alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form des Gesetzes. Vom Legalitätsprinzip her muss also bereits einiges vorgegeben sein, was die Flexibilität stark einschränkt. Im übrigen gibt es im Rahmen des Projektes WoV - wie bereits vorher erwähnt - ein Teilprojekt Rechtssetzung mit dem Namen Effilex unter der Leitung von Peter Guggisberg. Im Rahmen dieses Projektes werden, wie bereits erwähnt, die kantonalen Erlasse auf Notwendigkeit und Aktualität hin überprüft. So wird beispielsweise abgeklärt, ob man vollständig oder teilweise auf gewisse Regelungen verzichten, oder die Regelungsdichte abgebaut werden kann. Man versucht also, die Forderungen der Motion zu erfüllen. Adrian Ballmer fragt sich aber, wie er dies in Form einer Norm in einem Gesetz unterbringen soll.

Peter Tobler bedankt sich für die Beantwortung durch die Regierung, ist aber nicht ganz zufrieden damit. Stände er vor dem Problem, wie die Motion umzusetzen sei, so würde er das Finanzhaushaltsgesetz zur Hand nehmen. Bei § 2, Absatz 1 würde er beifügen: Gebundene Ausgaben sind auf das absolute Minimum zu beschränken - oder einen Text in ähnlichem Sinne. Es gehe nämlich um die Grundsätze der Haushaltsführung, welche in diesem Gesetz verankert seien. Peter Tobler hält eine dementsprechende unmitttelbare Umsetzung für möglich. Nur möchte er "umsgottswille" keinen Juristenstreit vom Zaun brechen. Der Grund, warum er diesen Vorstoss übernommen habe, sei ein ganz anderer: Als er noch ganz unerfahren in den Gemeinderat kam, war die Gemeinde sehr arm, und jedes Budget habe als notwendigen Abschluss eine 'Nacht der langen Messer' gehabt, in der darüber gestritten wurde, welche Budgetpositionen auch noch abgeschnitten werden müssen, um das Minimumerfordernis eines brauchbaren Budgets zu erfüllen. Die grösste Frustration dabei war immer, dass man nicht dort streichen und kürzen konnte, wo es an sich sinnvoll und logisch gewesen wäre - das war meist bei den gebundenen Ausgaben. Hingegen musste man an irgend einer Stelle kürzen, wo es nicht sehr sinnvoll war und wo auch nicht sehr klar war, warum gerade diese Ausgaben, die gekürzt werden konnten, nicht gebunden waren, und andere hinwiederum gebunden. Weiter führt Peter Tobler aus, wie er dann später im Landrat mit Interesse die Fortsetzung dieses Streites verfolgte. Einerseits müssen die grundlegenden und wichtigen Sachen in einem Gesetz festgelegt sein, um politisch etwas zu erreichen, und andererseits gebe es zwar ein Gesetzgebungsverfahren aber leider kein 'Gesetzabschaffungsverfahren'. Das Problem ergebe sich daraus, dass das, was einmal gesetzlich festgelegt sei, auch gelte, egal ob es noch ganz "gescheit", prioritär oder eben auf der Prioritätenliste etwas abgerutscht sei. Es sei wichtig, dass man sich nicht selber binde. Dies müsse bei jedem Gesetzgebungsvorhaben beachtet werden. Klar ist ihm auch, dass der Staat grundsätzlich funktionieren und die versprochenen Leistungen erbringen muss, aber er sollte sich seiner Ansicht nach auch nicht unnötig selbst beschränken. Der von ihm vorgeschlagene Grundsatz beim Finanzhaushaltsgesetz habe durchaus Platz. Er bittet daher, die Motion zu überweisen.

Urs Wüthrich nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Regierung, genauso wie die SP-Fraktion, die Motion ablehnt. Der Unterschied zwischen Staat und Privatem sei - aus nichtjuristischer Sichtweise - dass man als Privater alles das machen dürfe, was nicht verboten sei, während der Staat nur dort handeln darf, wo er einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag hat. Das bedeute, so führt er weiter aus, dass für jedes staatliche Handeln eine klare gesetzliche Grundlage erforderlich ist, man könne dies nicht nach Belieben der Verwaltung überlassen. Hier komme man aber wieder zurück zu der in Zusammenhang mit dem Budget diskutierten Frage. Nicht erst beim Budget, sondern sehr viel früher müsse man anfangen, sich Gedanken zu machen. Er selbst habe bereits in diesem Parlament die Erfahrung gemacht - ohne in der Sache besonders darüber erfreut zu sein - dass es neben dem Gesetzgebungsverfahren durchaus auch ein 'Gesetznehmungsverfahren' gebe. Matthias Zoller habe z.B. mit Erfolg das Ladenschlussgesetz beerdigt. Handlungsspielraum bestehe jederzeit, er zwinge aber auch, sozusagen dem Budget vorauszudenken. Der Pauschalvorwurf, die Regelungsdichte sei übertrieben, also zu hoch, genügt der SP-Fraktion nicht als Begründung für die Überweisung eines Vorstosses. Die Begründung müsste schon ein wenig besser konkretisiert sein, meint Urs Wüthrich.

Isaac Reber macht der FDP angesichts der Motionen-Flut zum Thema 'Stopp der Kostenexplosion' einen nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag. Wie wär's mit einem Vorstoss: 'Stopp der Motionen-Explosion'? - Bekanntlich produzieren solche Vorstösse auch Arbeit und Kosten, sie sind damit kostenrelevant. Zum Inhalt der Motion: Im ersten Absatz der Forderung steht: Der Regierungsrat wird beauftragt, künftig in allen Gesetzesvorlagen von Anfang an die darin enthaltenen gebundenen Ausgaben auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren . Isaac Reber fragt die FDP, ob sie ernsthaft der Meinung sei, dass dies heute nicht so gehandhabt werde. Er richtet seine Frage auch an den Regierungsrat, ist aber der Auffassung, dass dieser seine diesbezügliche Aufgabe erfüllt. Daher findet er den vorliegenden Auftrag überflüssig. Generell geht er auch davon aus, dass die Regierung im Rahmen der Budgetierung und Finanzplanung die gebundenen Ausgaben hinterfragt. Und nicht zuletzt sei auch das Parlament, gemäss dem Finanzhaushaltsgesetz, angehalten, dies laufend zu tun. Die Grüne Fraktion lehnt daher die Motion ab.

Hildy Haas befindet, das Ansinnen von Peter Tobler, alle gebundenen Ausgaben auf ein Minimum zu beschränken, könne nicht der Regierung überlassen werden. Gesetzgeber sei der Landrat, und wenn der Landrat finde, es sei zu fest reguliert und zu viel gebunden, dann müsse er - wie bereits Urs Wüthrich bemerkte - schon ein bisschen vorher anfangen zu denken und nicht alles ins Gesetz schreiben. Auch sie störe es, wenn man als Finanzkommissionsmitglied sparen wolle und immer zu hören bekomme, das und jenes gehe nicht, weil es so in der Verordnung oder gesetzlich geregelt sei. Im Grunde bedeute aber die Motion nicht einen Auftrag an die Regierung sondern an den Landrat selbst.

Urs Baumann gibt bekannt, dass seine Fraktion eigentlich eine große Sympathie für die vorliegende Motion hat, und man habe beschlossen, die Motion zu unterstützen. Das Problem sei - wie Adrian Ballmer bereits in seiner Antwort ausgeführt habe - die Umsetzbarkeit. Der Landrat könne nicht direkt Einfluss nehmen; die Sache sei ein wenig komplexer. Er nennt ein Beispiel: Ist ein Gesetz einmal beschlossen, und sind die gebundenen Ausgaben festgelegt, so hat der Landrat nicht sehr viel zu sagen, was die Höhe der gebundenen Ausgaben angeht, da man zu wenig Einblick ins Operative hat. Man könne höchstens behaupten, es sei zu teuer, oder man müsse beispielsweise 10 % sparen bei einem bestehenden Gesetz. Dies sind aber lediglich 'Hüftschüsse'. Es sei eigentlich ein Dauerauftrag an die Regierung, so kostengünstig wie möglich zu arbeiten, ob dies dann gelinge, sei eine andere Frage. Die Überprüfung der bestehenden Gesetze werde wohl zu einer Sisyphusarbeit, da sehr vieles miteinander verhängt sei, und womöglich habe das Ganze letztendlich doch keinen Nutzen. Bleibe es als Dauerauftrag stehen, so sei das Resultat dann wohl im Endeffekt doch null. Die CVP/EVP-Fraktion hat sich überzeugen lassen, dass es wohl keinen Sinn macht, die Motion zu unterstützen.

Peter Tobler gibt Isaac Reber zu bedenken, dass es früher einmal eine Statistik gab: Vorstösse pro Kopf /Landrat. Als erste 5, 6 oder gar 7 kamen Vertreter der Grünen. Zur Praktikabilität des Vorstosses: Eine gesetzgeberische Lösung habe er bereits aufgezeigt. Er sei gerne bereit, andere Varianten anzuschauen. Er betont nochmals die in seinem ersten Votum gemachten Aussagen und fügt hinzu, dass einmal im Gesetz festgelegte Bindungen in der Regel im Landrat verstärkt und nicht gelockert werden. Er bittet den Landrat erneut, der Motion zuzustimmen.

Regierungsrat Adrian Ballmer betont, dass er mit der Anamnese sehr einverstanden ist. Er könne natürlich eine Norm schaffen, nur: eine solche Norm - wie die von Peter Tobler vorgeschlagene - sei nicht mehr als ein Appell an den Gesetzgeber, man könne dem auch lex imperfecta sagen oder (für Chemiker) placebo . Einen griffigen Text könne man nicht generieren. Als Antwort auf Isaac Rebers Frage hält Adrian Ballmer fest, dass man selbstverständlich nicht alle gebundenen Ausgaben auf dem absolut notwendigen Minimum hat. In Bezug auf das heute behandelte Hundegesetz macht er deutlich, dass - hätte man auf diesem absoluten Minimum bleiben wollen - die 'Verchippung' aller Hunde nicht hätte hineingenommen werden dürfen; eine offenere Formulierung wäre notwendig gewesen.

://: Die Motion 2002/068 der FDP wird mit 39 Nein zu 22 Ja abgelehnt.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1929

13 2002/069
Motion der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion lll" Konsequente Umsetzung § 35 Absatz 4 des Finanzhaushaltsgesetzes

Ursula Jäggi-Baumann erklärt, dass der Regierungsrat bereit ist, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Regierungsrat Adrian Ballmer führt aus: Das Verfahren, wonach die Finanzdirektion alle finanzwirksamen Vorlagen beurteilt und im internen Mitberichtsverfahren auf allfällige Verbesserungen hinweist, kann grundsätzlich noch verbessert werden. Aus diesem Grund nimmt der Regierungsrat den Vorstoss entgegen. Es sind auch zusätzliche Instrumente zur strikten Durchsetzung von § 35, Absatz 4, denkbar - wie z.B. einheitliche Raster in allen Vorlagen. Man wird die verschiedenen Optionen prüfen. Es wird allenfalls bei einer Revision des Finanzhaushaltsgesetzes etwas geändert oder dann beim Erlass von Konzernrichtlinien berücksichtigt. Da der Vorstoss inhaltlich nicht eine Motion, sondern ein Postulat sei, geschehe auch die Übernahme als Postulat.

Sabine Pegoraro ist im Namen der FDP-Fraktion damit einverstanden, dass die Motion als Postulat überwiesen wird.

Urs Wüthrich beantragt, den Vorstoss auch als Postulat abzulehnen. Beim vorhergehenden Geschäft sei es darum gegangen, sich von den Fesseln des Finanzhaushaltsgesetzes zu befreien, und nun gehe es darum, die "Fesseln konsequent umzusetzen". Der Vorstoss sei seiner Ansicht nach in Bezug auf zwei Punkte nicht korrekt und nicht sinnvoll. Zum Beispiel sei es nicht richtig, die in a) und b) erwähnten Aufgaben an die Finanzdirektion zu delegieren. Dies in erster Linie aus der Überzeugung, dass jede Direktion selbst die Beurteilung der ihr übertragenen Aufgaben wahrnehmen soll. Kompetenz und Verantwortung sollen in den einzelnen Direktionen bleiben. Zweiter Grund, warum die SP es als falsches Signal betrachtet, diesen Vorstoss zu überweisen, sei die Tatsache, dass für die SP-Fraktion der Blickwinkel Finanzen/ Kosten nur einer - wenn auch ein wichtiger - von verschiedenen Aspekten ist. Wolle man die Überprüfung verstärken, so müsste man konsequenterweise jede Vorlage auf ihre Umweltverträglichkeit sowie auf ihre Verträglichkeit in Sachen Gleichstellung, Partnerschaft und Sozialverträglichkeit hin untersuchen. Daher ist die SP-Fraktion auch gegen eine Überweisung des Vorstosses als Postulat.

Urs Baumann ist enttäuscht, dass der Regierungsrat, die Motion nur als Postulat anzunehmen bereit ist. Man hätte die Motion gerne als verbindlichen Auftrag an die Regierung überwiesen. Urs Baumann geht es vor allem um eines: Die Diskussionen um Budget und Rechnung zeigten immer wieder, dass die Landratsentscheide Mehraufwendungen nach sich ziehen, dass Ausgaben beschlossen werden, deren sich das Parlament im Moment der Entscheidfassung nicht unbedingt in vollem Umfang bewusst ist. Bei diesem Vorstoss gehe es allein um Kosteneindämmung, meint Urs Baumann als Replik auf Urs Wüthrichs Votum. Er findet die Idee eines klaren Rasters, mit dem alle Vorlagen geprüft werden könnten, sehr gut. Es gäbe hier im Landrat zuweilen Vorlagen, bei denen man keine Ahnung habe, dass sie zu Mehrausgaben führen oder auch nicht wisse, in welchem Volumen sich diese Mehrausgaben bewegen. Urs Baumann hat jede Sympathie für ein Rastermodell und die Überprüfung durch die Finanzdirektion bei sämtlichen Vorlagen. Jede Direktion habe zwar eigene Controller, aber diese Controller sehen ihre Sicht, wohingegen die Finanzdirektion die Gesamtsicht haben müsse, auch in Bezug auf die Finanzierung und auf die weitere Entwicklung der Finanzen. Hier handle es sich zum Teil auch um zu tätigende Investitionen oder Ausgaben, die schliesslich zu noch höheren Ausgaben führen können. Die CVP/EVP-Fraktion unterstütze daher auf jeden Fall das Postulat.

Isaac Reber möchte betonen, dass der erwähnte Raster im Finanzhaushaltsgesetz stehe. Mit dem Vorstoss werde lediglich nachgedoppelt. Die Grüne Fraktion ist gegen Überweisung.

Der Landrat stimmt über die Überweisung der Motion als Postulat ab.

://: Der Landrat beschliesst, die Motion 2002/069 der FDP-Fraktion als Postulat zu überweisen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1930

14 2002/074
Postulat der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: "Stopp der Kostenexplosion Vl" Hoher Standard für Bauten und Anlagen

Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

://: Das Postulat ist damit überwiesen.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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