Protokoll der Landratssitzung vom 23. Januar 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 23. Januar 2003 |
Nr. 1968
13 2002/311
Postulat der SVP-Fraktion vom 28. November 2002: Respektierung des Volkswillens statt staatlicher Propaganda
Ursula Jäggi-Baumann
erklärt, dass der Regierungsrat nicht bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.
RR Andreas Koellreuter
führt aus, die im Vorstoss gemachte Abstimmungsinterpretation könne auch umgekehrt gemacht werden. Viele Leute hätten die SVP-Initiative unterstützt und ihr zugestimmt, obwohl sie gewusst hätten, dass diese in sehr vielen Punkten gar nicht realisierbar sei. Sie hätten jedoch ein Zeichen setzen wollen. Andreas Koellreuter erklärt, der Regierungsrat sei sich sehr bewusst, dass die Asylproblematik die Bevölkerung stark beschäftige. Die Aufgabe der Behörden sei es, keine Vermischungen zu machen. So seien Asylpolitik und Ausländerpolitik klar zu trennen. Der Regierungsrat verfolgt seit langem die Doppelstrategie einerseits integrative Massnahmen im Sinne der Prävention einzuleiten, andererseits jedoch hart gegen Ausländer, welche gegen die Rechtsordnung verstossen, vorzugehen. Diese Differenzierung bei einem aufgeheizten Klima, welches nicht zuletzt auch von Rechtsparteien geschürt sei, zu transportieren, sei nicht ganz einfach. Andreas Koellreuter präsentiert Fakten: Im Asylbereich vollzieht der Kanton Bundesrecht. Der Spielraum für kantonale Massnahmen ist daher zwangsläufig eingeschränkt. Die Möglichkeiten des Kantons hinsichtlich der Anordnung von Zwangsmassnahmen, d.h. Ausschaffungshaft, Ein- und Ausgrenzung, werden durch das Amt für Migration voll ausgeschöpft. Im Jahr 2002 ist in 120 Fällen eine Ausschaffungshaft und in rund 110 Fällen eine Ein- oder Ausgrenzung verfügt worden. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Gründe für die Anordnung von Zwangsmassnahmen relativ eng gefasst und im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern abschliessend aufgeführt sind. Aufgrund von Bundesgerichtsurteilen findet laufend eine Überprüfung der Praxis statt.
Da die Regierung diese Zwangsmassnahmen als taugliches Mittel zur Bekämpfung des Asylmissbrauchs betrachtet, erhofft sie sich, dass der Kriterienkatalog zu den Zwangsmassnahmen ausgedehnt wird. Der Regierungsrat unterstützt insbesondere den Vorschlag, dass eine Ausschaffungshaft beispielsweise auch dann angeordnet werden kann, wenn sich die betroffene Person bei der Reisepapierbeschaffung passiv verhält und die Reisedokumente deshalb durch die Behörden beschafft werden müssen. Als Asylmissbrauch wird auch bezeichnet, wenn ein Asylant während des Asylverfahrens strafbare Handlungen - Drogenhandel, Diebstahl usw. - begeht. Für die Bekämpfung dieser Art von Missbrauch sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig und diese nehmen diese Aufgabe auch wahr. Andreas Koellreuter meint, es sei schade, dass der Vorstoss Schnellrichter nicht habe behandelt werden können und informiert den Landrat, dass dieses Instrument im Kanton Baselland in der neuen Strafprozessordnung, welche bereits seit 3 Jahren in Kraft ist, vorgesehen ist.
Hans Schäublin
dankt dem Regierungsrat für die ersten Ausführungen, mit denen er, wie er hinzufügt, jedoch nicht einverstanden ist. Auslöser für den Vorstoss sei die Abstimmung gewesen, aus deren Ergebnis jeder die Schlüsse ziehen könne, die er wolle. Die SVP-Fraktion hat dieses Postulat eingereicht und hofft, dass es überwiesen wird, damit die Regierung überprüfen und berichten kann. Er führt aus, es dürfe heute wohl gesagt werden, dass in der Bevölkerung betreffend Vollzug bei Asylmissbrauch und des Ausländerrechts eine mittlere Unzufriedenheit herrsche. Der SVP-Fraktion ist bewusst, dass das zum Teil Bundessache ist, wie RR Andreas Koellreuter ausgeführt habe. Aber die Fraktion wolle, dass auch der Kanton das anwende, denn die Bevölkerung ertrage nicht mehr, dass es immer auf die lange Bank geschoben werde. Die Hilfswerke plädieren bereits wieder dafür, dass vorbeugend etwas gemacht werden soll. Im Sinne von präventiv könne auch das Postulat darauf hinweisen, dass vom Kanton etwas zum besseren Funktionieren der Beziehung zwischen Bevölkerung und Ausländer- und Asylwesen veranlasst werde. Die SVP-Fraktion möchte mit dem Postulat erreichen, dass die Regierung prüfen und darüber berichten kann, was diesbezüglich besser gemacht werden kann. Hans Schäublin dankt für die rasche Traktandierung des Vorstosses. Er merkt an, es sei interessant, dass dieses Postulat abgewiesen werden solle, währenddem namhafte Parteien ebenfalls in ihrem Wahlprogramm hätten, dass dieses Thema verstärkt bearbeitet werden müsse. Dieses Postulat sollte überwiesen werden, damit der Regierungsrat prüfen und berichten könne, welche Massnahmen es gebe um das Verständnis zwischen der Bevölkerung und den Betroffenen besser koordinieren zu können.
Peter Tobler
beantragt Ablehnung des Postulats. Dies aus dem formellen Grund, dass es nicht nur ein Postulat ("zu prüfen" und "zu berichten") sei, sondern es heisse "besser auszuschöpfen", was ein Auftrag sei, und "dem Landrat zu berichten, was er getan hat", was weder ein Postulat noch eine Motion sei. Von der Sache her attestiert er, dass die ganze Angelegenheit jedoch sehr ernst genommen werden muss. Die Abstimmung habe gezeigt, dass im Volk ein grosser Unwille vorhanden sei. Es gebe klar Personen, welche die Asylgesetzgebung missbrauchen und sich mit allen Mitteln dagegen wehren würden, dass ihr Missbrauch gestoppt werde. Es handle sich um ein sehr ernsthaftes Anliegen, bei dem man sich wehren müsse, ohne die eigene Seele zu verlieren, d.h. ohne die Prinzipien, welche man hochhalte, mehr als nötig einzuschränken. Er persönlich ist mit der Analyse nicht ganz einverstanden, da er der Meinung ist, dass bei dieser Abstimmung sehr Vieles ein emotionales Gefühl unter dem Motto "Denen zeige ich es, jetzt muss etwas gehen!" war. Er erklärt, man sei nun in der Nachbereitung eines knapp gefallenen Entscheides. Die Asylinitiative ist abgelehnt. Es gelte nun vorwärts zu machen mit dem, was nicht abgelehnt sei, und die Zukunft zu gestalten. Der Ansatz, dass darüber berichtet wird, was gelaufen ist und was der Regierungsrat tut, wäre an sich richtig. Der Regierungsrat habe gesagt, er schöpfe die Möglichkeiten aus, die er habe. Damit ist das Anliegen in den Augen von Peter Tobler erfüllt, d.h. man könne sagen, das Thema sei gesetzt. Daher spiele es keine Rolle ob der Landrat dieses Postulat ablehne oder überweise und abschreibe. Peter Tobler persönlich würde begrüssen, wenn das Postulat - oder was dieser Hybrid auch sei - überwiesen und abgeschrieben würde.
Ruedi Brassel
erklärt namens der SP-Fraktion Ablehnung des Postulats. Zum ersten Teil des Titels des Postulats "Respektierung des Volkswillens" führt er aus, es sei eine knappe Mehrheit gewesen, welche die Ablehnung gewollt habe. Die SVP versuche nun einen Mehrheitswillen umzudefinieren. Man könnte sagen, das sei der Stil des schlechten Verlierers. Er findet, in dieser Pattsituation habe man sicher das Recht, dem eigenen Anliegen noch einmal Nachdruck zu verleihen, aber es sei ganz klar, dass alles, was in diesem Bereich geschehen könne und solle, im Rahmen des bestehenden Rechts passiere. Dieses bestehende Recht sei auszuschöpfen und Massnahmen seien zu ergreifen. Auf die Bemerkung von Hans Schäublin, die Bevölkerung ertrage es nicht mehr, dass diese Probleme auf die lange Bank geschoben werden, erwidert Ruedi Brassel, es vertrage es auch nicht, wenn die staatlichen Massnahmen in diesem Bereich dauernd schlecht gemacht würden und so getan werde, als würde nichts mehr übernommen. Die Zahlen in der dieser Tage erschienen Asylstatistik 2002 zeigen, dass der Bestand der Asylbewerberinnen und Asylbewerber nur sehr knapp zugenommen hat; dass insbesondere im Rahmen von Rückführungen in einen Drittstaat und den Heimatstaat Zuwachsraten von 17% bis über 30% festzustellen sind; dass gesamtschweizerisch eindeutig eine eklatante Steigerung der Erledigungen erfolgt ist; dass, trotz leicht grösserem Bestand an Asylbewerbern, die Effizienz der staatlichen Massnahmen in diesem Bereich greift. Ruedi Brassel hält fest, dass es die Gruppe, welche delinquent wird, gibt, und dass es dort Probleme gibt, weil diese Leute Rechtsmittel ausschöpfen. Dass deshalb Rechtsmittel abgebaut werden, könne für einen Rechtsstaat nicht in Frage kommen. Damit müsse man wohl schlicht leben. Das Asylrecht dürfe überdies auch nicht zu einem Strafrecht verkommen. Für die zu ergreifenden Massnahmen müsse das bestehende Strafrecht ausreichen, was es tue. Es sei ganz wichtig, dass dieses Strafrecht tatsächlich zur Anwendung gebracht werde. Informiere man sich jedoch vertieft, erkenne man, dass tatsächlich Massnahmen greifen und dass das Vertrauen in die Behörden in dem Fall nicht völlig haltlos ist. Die SP-Fraktion bittet um Ablehnung des Postulats.
Esther Maag
fragt, ob jemand im Saal einen Asylbewerber oder eine Asylbewerberin persönlich kennt. Sie hat festgestellt, dass sie auf die Frage, mit wem schlechte Erfahrungen gemacht worden seien, von den Leuten meist Geschichten von häufig sogar eingebürgerten Secondos und nicht von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu hören bekommt. Sie hat manchmal das Gefühl, dass auf den Asylbewerbern "rumgeritten" werde. Oft seien das verschüchterte Leute. Aber auch wenn das nicht der Fall sei, sei es wahr, dass 1% der Asylbewerberinnen und Asylbewerber straffällig werde. Prozentual gesehen ist das nicht viel mehr als in der Bevölkerung. Es heisse die öffentliche Meinung, der öffentliche Volkswille - zum Glück habe jedoch die letzte Abstimmung gezeigt, dass mindestens die Hälfte dieses öffentlichen Volkswillens die humanitären Prinzipien in den Vordergrund stelle. Esther Maag sieht sich nicht gern subsumiert unter einen solchen öffentlichen Volkswillen, der findet, man müsse etwas gegen Asylmissbrauch unternehmen. Selbstverständlich befürworte die Grünen Fraktion, dass die Asylbewerber, welche straffällig werden, verurteilt und ausgewiesen werden, was auch gemacht werde, wie Andreas Koellreuter einmal mehr bestätigt habe. Die Grüne Fraktion befürwortet den Rechtsstaat und insofern auch ein rechtliches Vorgehen in solchen Fällen. Esther Maag prangert das Zementieren von Feindbildern an und gibt zu bedenken, dass man eine Gesellschaft sei, in der alle zusammen leben müssen. Solche Stimmungs- und Meinungsmache helfe weder uns noch den anderen. Die Grüne Fraktion ist für Ablehnung dieses Postulats, welches wahlkämpferisch stimmungsmachend und emotional sei.
Dieter Völlmin
teilt die Interpretation von RR Andreas Koellreuter betreffend das Abstimmungsresultat. Genau das sei aber eigentlich auch der Grund des Vorstosses. Viele Leute, welche vermutlich im März nicht die SVP wählen werden, hätten "ja" gestimmt, weil sie der Meinung seien, dass es so, wie es jetzt laufe, nicht weiterlaufen solle. Diese Leute möchten nicht nur ein Zeichen setzen, sondern erwarten auch Massnahmen. Grundsätzlich bemerkt er zum Verhältnis Asylrecht / Ausländerrecht, dass man sich das Problem selber mache, indem man die Einwanderung und die ganze Ausländergesetzgebung und das Verhältnis zu den Ausländern über das Asylrecht ablaufen lasse. Damit werde das Asylrecht auch kaputt gemacht. Jeder, der in die Schweiz wolle, müsse zuerst lügen und behaupten, er werde verfolgt, auch wenn das nicht stimme. Andernfalls könne er gar nicht einreisen. Wenn er lüge, könne er bleiben, solle dann jedoch merken, dass er zuerst lügen musste, nun aber brav sein solle. Das kann nach Meinung von Dieter Völlmin nicht funktionieren.
Es ist Dieter Völlmin nicht ganz klar geworden, weshalb der Regierungsrat das Postulat ablehnt. Die SVP-Fraktion ist mit dem Argument der Regierung, sie mache schon alles, was sie könne, nicht einverstanden. Er führt aus, dass die Luzerner Regierung, welche sich aus FDP, CVP, SP, aber keine SVP, zusammensetze, unter dem Titel "Luzerner Massnahmen gegen fehlbare Asylbewerber" erkläre, sie würde härter vorgehen gegen "Asylbewerber, die sich nicht einordnen wollen", die Kantonsregierung wolle "dissoziale und straffällige Asylbewerber konsequenter in ihrer Bewegungsfreiheit beschneiden und die Meldepflicht ausbauen. Eine spezielle Unterbringung solcher Personen wird geprüft". Weiter sei aufgeführt, was sie alles vom Bund verlange. Das erwarte die SVP-Fraktion, wobei sie nicht so weit ginge zu sagen, diese und jene Massnahme müsse ergriffen werden, sondern sie sage, der Regierungsrat solle sich überlegen, welche Möglichkeiten er noch habe. Zum Charakter des Vorstosses (Postulat oder Motion) erinnert Dieter Völlmin an das Postulat Krähenbühl, welches in der Morgensitzung behandelt wurde und in dem vom Regierungsrat ein Konzept verlangt wurde. In einem Postulat könne man von einer anderen Behörde, vom Regierungsrat etwas verlangen, das in deren Kompetenzbereich liege. Die Massnahmen liegen aus Sicht der SVP-Fraktion im Kompetenzbereich des Regierungsrates, daher ein Postulat. Die SVP-Fraktion bittet um Überweisung des Postulats. Dieter Völlmin bemerkt zum Abschluss, ob eine knappe Mehrheit oder eine knappe Minderheit, es sei im Sinne der Abstimmung, im Sinne davon, dass die Bevölkerung das Gefühl habe, man müsse mehr gegen diese Minderheit machen können, welche den Ruf von anständigen Leuten kaputt mache.
Bruno Steiger
erwidert auf die Bemerkung "schlechte Verlierer" von Ruedi Brassel, man sei im Kanton und nicht in Bern. Im Kanton Baselland hätten ganz klar die Befürworter der Asylinitiative gewonnen und dem sollte auch Regierungsrat Andreas Koellreuter Rechnung tragen. Bruno Steiger bemerkt, er wisse nicht, wie Andreas Koellreuter dies interpretieren würde, wenn er nochmal zum Wahlkampf antreten würde. Andreas Koellreuter solle sich nun nicht beleidigt fühlen, aber es seien Tatsachen, dass dieser vor nicht allzu langer Zeit offensichtlich Asylrechtsmissbraucher in dem Sinne unterstützt habe, als er sich für diese als Härtefälle in Bern eingesetzt habe - Pratteln, Länge, Familie Kalender beispielsweise. Für Bruno Steiger ist klar, dass man betreffend dieses Postulat als Vertreter der Regierung nicht kompetent sein könne über den eigenen Schatten zu springen und zu sagen, man wolle etwas härter vorgehen. Es sei ganz klar, dass sich das mit der Grundhaltung von Andreas Koellreuter nicht vereinbaren lasse.
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
ermahnt Bruno Steiger, er solle sich in seiner Wortwahl mässigen und anständig bleiben.
Bruno Steiger
erklärt zu seiner Entschuldigung, er habe nichts Böses gesagt, er sage die Wahrheit. Die SD-Fraktion unterstützt das Postulat, da ein dringender Handlungsbedarf bestehe. Der SVP wolle er sagen, sie solle sich im Vorfeld der nächsten Landrats- und Regierungsratswahlen überlegen, mit wem sie sich ins Hotelbett lege.
://: Das Postulat 2002/311 wird mit 33:22 Stimmen abgelehnt.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1969
14 2002/314
Interpellation der SVP-Fraktion vom 28. November 2002: Unangebrachte Zurückhaltung bei der Landesverweisung krimineller Asylbewerber und Kriminaltouristen!
RR Andreas Koellreuter führt aus, dass sich die Fragen fast ausschliesslich an die Gerichte richten und der Regierungsrat daher die Antworten des Kantonsgerichts wiedergibt.
Zu Frage 1 : Das Strafgericht hat folgende 5-Jahresstatistik (Jahre 1997-2001, 2002 fehlt noch) zur bedingten und unbedingten Verhängung der Landesverweisung erstellt. Diese Statistik ist im Übrigen auch dem Amtsbericht zu entnehmen:
1997:
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Total 22 Landesverweisungen, davon 22 unbedingt, 0 bedingt.
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1998:
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Total 54 Landesverweisungen, davon 54 unbedingt, 0 bedingt.
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1999:
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otal 57 Landesverweisungen, davon 52 unbedingt, 5 bedingt.
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2000:
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Total 39 Landesverweisungen, davon 38 unbedingt, 1 bedingt.
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2001:
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Total 22 Landesverweisungen, davon 17 unbedingt, 5 bedingt.
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Total gab es 194 Landesverweisungen, von denen 183 unbedingt und 11, d.h. 5,6%, bedingt waren.
Zu Frage 2:
Die Staatsanwaltschaft führt keine entsprechende Statistik. Die Anzahl sei jedoch eher gering. Ab und zu erfolge eine geringe Abweichung bei der Dauer der ausgesprochenen Landesverweisung.
Zu Frage 3:
Die Gerichte sind bei der Beurteilung von Strafrechtsfällen einzig an die gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches gebunden und dürfen dabei keine politischen Überlegungen einfliessen lassen.
Zu Frage 4:
Zur Praxis der Landesverweisung allgemein gilt: Bei der Nebenstrafe Landesverweisung ist einerseits auf das Tatverschulden abzustellen. Besonderes Gewicht wird aber auch den persönlichen Verhältnissen, insbesondere den Beziehungen des Ausländers zum Gastland, zugemessen. Dabei gilt es zu beachten, dass Ausländer, welche keine engeren Beziehungen zur Schweiz aufweisen, durch die Landesverweisung weniger hart betroffen werden, als diejenigen, welche in der Schweiz verwurzelt sind und ihre Familie und ihre berufliche Existenz in der Schweiz haben. Dazu gibt es ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1994.
In der Praxis der basellandschaftlichen Gerichte wird bei erheblichen Betäubungsmittelvergehen in der Regel eine Landesverweisung ausgesprochen. Bei fehlender Beziehung zum Gastland sind die Anforderungen an die Schwere des dem Betreffenden angelasteten Vergehens geringer. Umgekehrt vermag bei erheblichem Verschulden und entsprechend grosser Deliktsschwere auch eine engere Beziehung zur Schweiz die Landesverweisung nicht zu verhindern.
Die Praxis zur bedingten Landesverweisung: Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist die bedingte Landesverweisung aufgrund der Kriterien gemäss Art. 41 des Strafgesetzbuches zu prüfen. Wesentlich ist insbesondere die Frage, ob der bedingte Vollzug der Landesverweisung geeignet ist, den Angeklagten von der Begehung neuer Verbrechen abzuhalten. Es gibt dazu zwei Bundesgerichtsentscheide. Diese Einschätzung ist aufgrund der Gesamtwürdigung der Umstände und der Persönlichkeit des Angeklagten vorzunehmen.
Zu Frage 5:
Die Gerichte haben prinzipiell in jedem Verfahren ihre Praxis zu überprüfen.
Zu Frage 6:
Die Regierung verweist auf die Antwort zu Frage 4. Die Staatsanwaltschaft ist in ihren Anträgen ebenfalls an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden und richtet sie auf die bundesgerichtliche Praxis aus. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere bei qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Money-Dealer regelmässig unbedingte Landesverweisungen.
Hans Schäublin
dankt sowohl RR Andreas Koellreuter als auch denjenigen, welche diese Zahlen erarbeitet haben, für die Beantwortung der Fragen. Die SVP-Fraktion nimmt diese Antworten entgegen; sie seien so damit einverstanden und würden diese Zahlen nun vorerst verarbeiten.
://: Die Interpellation 2002/314 ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1970
15 2002/315
Interpellation von Margrit Blatter vom 28. November 2002: Das neue Risiko: Fahren in bekifften Zustand
RR Andreas Koellreuter führt aus, dass die Polizei Basellandschaft immer wieder Kontrollen durchführt. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die grosse Aktion, welche man gemeinsam mit dem Nordwestschweizer Polizeikonkordat im Dezember 2002 durchgeführt hat und bei der in mehreren Aktionen Fahrzeuglenker daraufhin überprüft worden sind, ob eine Beeinträchtigung durch Alkohol, Medikamente oder Drogen vorliegt. Im Gegensatz zu Alkoholproben stehen bis heute bei Medikamenten- und Drogenmissbrauch keine geeigneten technischen Hilfsmittel zur Verfügung, welche eine unmittelbare Kontrolle "sur place" ermöglichen würden. Daher werde bei der Abklärung von Drogen- und Medikamentenmissbrauch von der Polizei auf Symptome bei der Lenkerin, beim Lenker geachtet; so beispielsweise auf das Erscheinungsbild, den körperlichen Zustand, das Verhalten, die Sprache, Drogen im Auto usw. Habe die Polizei einen konkreten Verdacht auf Konsum, müsse sie bei den zuständigen Untersuchungsbeamten beim jeweiligen Statthalteramt um die Anordnung einer Blut- und / oder Urinprobe bitten.
Zu Frage 2: Es wurde auf die Administrativmassnahmen abgestellt. Vom 1.1.2002 bis Mitte Dezember 2002 hat die entsprechende Abteilung der Polizei folgende Fälle registriert: Es gab in 394 Fällen betreffend Alkohol und in 74 Fällen betreffend Drogen und Medikamente, d.h. anteilsmässig 16%, einen Führerausweisentzug.
Zu Frage 3: Es gilt zwischen dem eigentlichen Strafverfahren und dem Administrativverfahren zu unterscheiden. Ersteres wird von den Strafbehörden, d.h. von den Gerichten, welche je nach Tatort auch ausserkantonal sein können, aufgrund des Tatbestandes durchgeführt. Dieser ist, wie im ganzen Strafrecht, individuell zu betrachten. Parallel zum Strafverfahren wird das Administrativverfahren durchgeführt, mit welchem Massnahmen in puncto Führerausweis geregelt werden. Zuständig hiefür ist der Administrativdienst der Hauptabteilung Verkehrssicherheit der Polizei Basel-Landschaft. In der Praxis des Administrativdienstes werden grundsätzlich sowohl für Alkoholdelinquenten als auch für das Fahren unter Drogen- und Medikamenteneinfluss dieselben Massnahmen verhängt. Der grosse Unterschied sei jedoch, dass die Werte, bzw. die Wirkung des Drogenkonsums nicht einfach gemessen werden können. Zudem habe der Bundesgesetzgeber noch keinen Grenzwert festgelegt. In einem Verfahren in diesem Bereich werde daher für die Wiedererteilung des Führerausweises ein ärztliches Gutachten verlangt, welches bestätigen müsse, dass bei der Delinquentin, beim Delinquenten keine Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit mehr vorliege.
Abschliessen bemerkt RR Andreas Koellreuter, dass Fahren in bekifftem Zustand oder unter Einfluss von Medikamenten den Verkehr und die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ernsthaft gefährdet, weshalb der Regierungsrat auch den Willen des Bundes unterstützt, eine entsprechende und griffige Formulierung im eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz durchzusetzen.
Margrit Blatter dankt Andreas Koellreuter für seine Ausführungen und auch für die im Dezember durchgeführte Grossaktion. Des Weiteren dankt sie für die Informationen im Internet betreffend Prävention, wobei sie darauf hinweist, dass die Unfallstatistik 2002 momentan noch fehlt. Sie beantragt die Diskussion und erklärt abschliessend, sie sei sehr zufrieden mit der Baselbieter Polizei.
://: Die Diskussion wird bewilligt.
Margrit Blatter gibt zu bedenken, dass das Thema nicht zum Lachen ist und erklärt, dass sie es ernst nimmt. Sie ist der Meinung, dass die übrigen Landräte gewisse Dinge gerade der Polizei ernst nehmen sollten, weshalb sie die Diskussion möchte.
Paul Rohrbach fragt Andreas Koellreuter, ob dem Regierungsrat betreffend Entwicklung von technischen Messeinrichtungen für die Feststellung "sur place" etwas bekannt sei. Vor sechs oder sieben Jahren habe man bereits von Messinstrumenten gesprochen und habe damals auch Fachleute innerhalb des Kantons beauftragt, damit man Fortschritte machen könnte. Seiner Meinung nach besteht ein wenig der Anschein einer Diskriminierung der Alkohol- gegenüber den Drogenkontrollen.
RR Andreas Koellreuter erklärt, Alkoholtests "sur place" können gut gemacht werden. Betreffend die anderen Tests gibt es gemäss seinem Kenntnisstand noch nichts, um wirklich aussagekräftig etwas sagen zu können und Blut- und Urinproben "sur place" durchzuführen sei relativ schwierig, da das ganze Labor mitgenommen werden müsste.
://: Die Interpellation 2002/315 ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1971
16 2002/087
Postulat von Bruno Steiger vom 21. März 2002: Genereller Landesverweis für ausländische Drogendealer
Ursula Jäggi-Baumann erklärt, der Regierungsrat sei nicht bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
RR Andreas Koellreuter weist vorab darauf hin, dass klar zwischen der Ausweisung und der gerichtlichen Landesverweisung unterschieden werden muss. Die Landesverweisung wird als Nebenstrafe gemäss Art. 55 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) durch die Strafgerichte bedingt oder unbedingt ausgesprochen Die Ausweisung hingegen ist eine fremdenpolizeiliche Massnahme und wird durch die Behörden ausgesprochen, im Kanton Baselland durch das Amt für Migration. Eine Ausweisung kann auch verfügt werden, wenn das Strafgericht auf einen Landesverweis verzichtet. Die geltende Rechtsordnung lässt demnach zu, dass zwei unterschiedliche Instanzen über dieselbe Frage entscheiden und zu einem je eigenen Ergebnis gelangen. Allerdings unterscheiden sich die Kriterien und Voraussetzungen der gerichtlichen Landesverweisung von denjenigen der fremdenpolizeilichen Ausweisung. Andreas Koellreuter weist darauf hin, dass der Regierungsrat im Folgenden einzig die Ausweisung kommentiert; die Landesverweisung ist Sache der gerichtlichen Instanzen.
Die Ausweisung von Ausländern aus der Schweiz ist im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern (ANAG) und der entsprechenden Vollziehungsverordnung (ANAV) geregelt. Zuständig für die Ausweisungen sind die Kantone. Die fremdenpolizeiliche Ausweisung ist im ANAG wie folgt geregelt: Gemäss Art. 10 Abs. 1 lit.a ANAG können Ausländer aus der Schweiz oder aus einem Kanton ausgewiesen werden, wenn sie wegen eines Verbrechens oder Vergehens gerichtlich bestraft worden sind. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass gemäss Art. 11 Abs. 3 ANAG die Ausweisung nur verfügt werden kann, wenn sie nach den gesamten Umständen als angemessen erscheint. In Art. 16 Abs. 3 ANAV sind die Kriterien aufgeführt, auf die bei der Prüfung der Angemessenheit der Ausweisung abzustellen ist, namentlich die Schwere des Verschuldens des Ausländers, die Dauer seiner Anwesenheit in der Schweiz, die ihm und seiner Familie drohenden Nachteile. Ob diese Kriterien berücksichtigt und richtig angewandt wurden, bzw. ob sich in ihrem Licht die Ausweisung als verhältnismässig erweist, ist eine Frage der richtigen Anwendung des Bundesrechts und wird vom Bundesgericht frei geprüft. Bei Personen, welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens gerichtlich bestraft worden sind, muss demnach jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob ihre Ausweisung angemessen bzw. verhältnismässig erscheint. Die Behörde, im Kanton die JuPoMi, ist verpflichtet, die Prüfung der Angemessenheit vorzunehmen. Andernfalls verstösst sie gegen Bundesrecht.
In seinem Postulat fordert Bruno Steiger, dass ausländische Drogendealer generell aus der Schweiz ausgewiesen werden. Damit verlange er, dass Drogendealer in jedem Fall und unabhängig vom Resultat einer Angemessenheitsprüfung ausgewiesen würden. Angesichts des Gesagten, stelle das einen Verstoss gegen die Bestimmungen des ANAG und der ANAV und damit gegen Bundesrecht dar. Andreas Koellreuter zieht das Fazit, dass das Postulat in der vorliegenden Formulierung gegen Bundesrecht verstosse. Er fügt an, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen würden bereits eine konsequente Umsetzung der Ausweisung straffälliger ausländischer Personen zulassen, jedoch unter der Bedingung, dass die übrigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt seien, was im Einzelfall zu überprüfen sei und nicht generell angeordnet werden könne. Dazu gibt es eine grosse Anzahl Bundesgerichtsentscheide - alleine von Sommer 2000 bis Ende 2001 elf betreffend Ausweisung überwiegend im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten -, welche für die Interpretation der Fremdenpolizeien sehr wichtig sind.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat infolge Unmöglichkeit im Hinblick auf das Bundesrecht das Postulat nicht zu überweisen.
Bruno Steiger erklärt, es sei von einem Handlungsspielraum gesprochen worden. Zu dem, dass man diesen nicht ausschöpfen wolle und sage, es würde Bundesrecht tangieren, meint er, dass man auf jeden Fall den vollen Handlungsspielraum ausschöpfen könne. Werde eine Klage weitergezogen, gebe es eben einen Fall vor dem Bundesgericht. Die SD-Fraktion sei jedoch grundsätzlich der Meinung, dass Drogenhandel in keiner Art und Weise ein Kavaliersdelikt sei und in erster Linien sollten die geforderten Massnahmen zum Schutz der Gesellschaft und der Jugend gnadenlos durchgezogen werden. Zudem solle auch der Ruf der korrekten ausländischen Wohnbevölkerung nicht noch mehr beschmutzt werden. Die SD-Fraktion wünscht daher, dass rigoros durchgegriffen wird ohne falsche Rücksicht auf familiäre oder sonstige persönliche Beziehungen des Täters. Bruno Steiger erklärt, dass es sich wiederum um eine sogenannte Interpretation handle und dass der Regierungsrat die Möglichkeit hätte. Andreas Koellreuter würde wohl nicht gegen das Bundesgesetz verstossen, wenn er willens wäre, hier knallhart zu sein und könnte es in dem Fall ohne weiteres entgegennehmen. Es gehe um gerichtlich Verurteilte, welche ihre Strafe abgesessen hätten. In solchen Fällen könne die Fremdenpolizei von sich aus sagen, dass sie solchen Personen die Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängere, da diese sie nicht verdient hätten. Um das gehe es und wer die Bekämpfung der Drogenkriminalität ernsthaft wolle, stimme diesem Postulat zu. Er beantragt Zustimmung zum Postulat.
Christoph Rudin erklärt, dass die SP-Fraktion dem Postulat von Bruno Steiger nicht Folge leisten kann. Man sei der Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen und auch die Praxis dem Sicherheitsbedürfnis der Schweiz genügen. Aber selbst wenn die Praxis zu wenig streng wäre, ergäbe sich aus der Absolutheit der Forderung von Bruno Steiger das Problem, dass einige der Grundrechte, nicht nur auf kantonaler sondern auch auf eidgenössischer Ebene, massiv eingeschränkt und internationale Abkommen aufgekündet werden müssten. Bis Bruno Steiger dereinst Justizdirektor sei, passiere vielleicht auch das. Bis dahin möchte die SP-Fraktion jedoch an diesen Grundrechten festhalten, da sie ihr wichtig sind.
Judith Van der Merwe erklärt, dass die FDP-Fraktion nach den unverschämten Äusserungen und Belehrungen seitens von Bruno Steiger gegenüber ihrem Regierungsrat am liebsten gar nicht Stellung genommen, sondern schlicht abgelehnt hätte. Es sei jedoch unbestritten, dass der Kriminaltourismus im Drogenbereich ein ernsthaftes Problem sei. Der Landesverweis sei eine gute Repressionsmassnahme. Zahlen zu dieser Massnahme, welche im gesetzlichen Bereich ausgesprochen wird, hat RR Andreas Koellreuter in der Beantwortung der Interpellation der SVP-Fraktion genannt. Daneben gebe es die Möglichkeit, dass verurteilte Delinquenten, welche nicht gerichtlich des Landes verwiesen seien, von der Fremdenpolizei ausgewiesen würden. Judith Van der Merwe hat sich erkundigt und erfahren, dass bei jeder Person, welche nicht via Gericht ausgewiesen wurde, überprüft wird, ob eine fremdenpolizeiliche Ausweisung Sinn macht. Andreas Koellreuter hat die gesetzlichen Einschränkungen bereits dargelegt. An Bruno Steiger gerichtet erklärt sie, es gehe nicht an, dass diese Verhältnismässigkeitsprüfung vollständig abgeschafft werde. Es könnte beispielsweise sein, dass ein Zweitgeneration-Ausländer, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, solch ein Delinquent sei und da mute es ihrer Meinung nach doch seltsam an, wenn dieser nach Italien, Spanien oder sonst irgendwohin ausgewiesen werde. Eine solche Verhältnismässigkeitsprüfung wolle man nicht abschaffen und man wolle auch nicht alle ausweisen und dann warten, bis das Bundesgericht anders entscheide. Die FDP-Fraktion lehnt das Postulat ab.
Hans Schäublin erklärt, dass das Postulat vom Text her eine gute Absicht verfolge. Die SVP-Fraktion sei auch dafür, dass Kriminelle, welche hier mit Drogen handeln, hart verurteilt würden. Dies sei jedoch Sache der Justiz. Der Antrag von Bruno Steiger enthalte jedoch genau das, was die SVP-Fraktion nicht wolle. Bruno Steiger wolle direkt den Regierungsrat beauftragen die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen nach Haftstrafen zu verweigern. Dies stehe aber wohl nicht dem Regierungsrat zu, sondern das entscheide die Justiz, und wenn das vollzogen sei, dann sei es rechtsgültig. Dem, was mit dem Postulat erreicht werden soll, kann die SVP-Fraktion nicht zustimmen, weshalb sie das Postulat ablehnt.
://: Das Postulat 2002/087 wird abgelehnt.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1972
17 2002/105
Interpellation von Peter Holinger vom 18. April 2002: Vertrag über die Aufnahme des Amtsbezirkes Laufen und seiner Gemeinden vom Kanton Bern zum Kanton Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 13. August 2002
Peter Holinger wünscht die Diskussion.
://: Die Diskussion wird Peter Holinger bewilligt.
Peter Holinger dankt der Regierung für die gute und umfassende Beantwortung seiner Interpellation. Er berichtet, dass er vor neun Jahren als Kandidat viel im Laufental unterwegs war und die Laufentalerinnen und Laufentaler als neue BaselbieterInnen kennen und schätzen gelernt hat. Seine in der Fraktion abgesprochene Interpellation habe somit in keiner Art und Weise provozieren wollen, sondern er habe wissen wollen, wie der Stand der Dinge betreffend die Umsetzung des Vertrags sei. Darauf gekommen sei er, wie bei Traktandum 9, unter anderem wegen der Übernahme des Gymnasiums, seinerzeit traktandiert in der BPK. Offenbar habe er jedoch ungewollt eine relativ grosse Diskussion eröffnet. Kurz nach der Einreichung, habe er anonyme Briefe und Telefonanrufe erhalten und es seien auch viele Zeitungsartikel erschienen. Er hält an dieser Stelle offiziell fest, dass die SVP Baselland, auch der Präsident der SVP Baselland, die Landratsfraktion und auch er persönlich ganz klar für das Laufental sind. Im November / Dezember 2002 hat die SVP-Fraktion ihren Sessionsrapport in Grellingen gemacht und das Weihnachtsessen hat in Laufen stattgefunden. Sie seien gern dorthin gegangen und seien freundlich empfangen worden von den Laufentalerinnen und Laufentalern.
Er führt aus, bei den konkreten Fragen erkenne man, dass doch Vieles umgesetzt werden müsse, respektive bereits umgesetzt worden sei. Zur Anwort auf Frage 1 repliziert er, dass noch 11 Monate Zeit für die komplette Umsetzung des Vertrages verbleiben. Betreffend Frage 2 erklärt er, Geld sei überall ein Thema. Es werde gesagt, ein Einsparpotential sei in bescheidenem Umfang erkennbar; das sei gut. Er dankt für die sehr umfassende Auslegeordnung zu Frage 3 und führt aus, diese zeige jedoch auf, dass vom Schul- und Bildungsbereich bis zum Bezirksrat bis Ende diesen Jahres sehr viel umgesetzt werden müsse. Gesamthaft könne festgestellt werden, dass Ende Jahr der Bezirksrat aufgelöst werden müsse, dass beispielsweise das Zivilstandswesen verschoben werde und viele andere offene Fragen noch vorhanden seien, beispielsweise betreffend die Motorfahrzeugkontrolle, welche zusammen mit dem Kanton Solothurn betrieben wird, die Filiale Steuerverwaltung, die Filiale des Bauinspektorats, das Vormundschaftswesen, das Bezirksgefängnis usw. Es seien auch einige Amtsstellen im Mietverhältnis, die man vielleicht in eigene Gebäude verlegen könnte. Peter Holinger ist sicher, dass die Verwaltung ein Auge darauf hat und ist überzeugt, dass es gut kommt.
RR Andreas Koellreuter erklärt zum Stichwort Motorfahrzeug-Prüfstation, dass geplant sei, dies, wenigstens vorerst, für das Laufental weiterhin durch den Kanton Solothurn machen zu lassen. Etwas problematisch sei die theoretische Führerprüfung, die Frage des Aufbaus der ganzen Informatik dafür.
://: Die Interpellation 2002/105 ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1973
18 2002/326
Interpellation von Christine Mangold vom 11. Dezember 2002: Schliessung Autobahnauffahrt Augst Richtung Zürich
://: Die Interpellation 2002/326 wird zufolge Abwesenheit der Interpellantin abgesetzt.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1974
19 2002/116
Interpellation von Urs Hintermann vom 2. Mai 2002: Auto- und Motorradrennen im Kanton Baselland
RR Andreas Koellreuter beantwortet die Fragen.
Zu Frage 1: Bis 1999 hat im Kanton Baselland ein Verbot zur Durchführung motorrennsportlicher Veranstaltungen gegolten, welches der Regierungsrat 1955 unter der Geltung der alten Staatsverfassung erlassen hatte. Seither hat der Kanton Baselland eine neue Kantonsverfassung erhalten und auch andere kantonale Rechtsgrundlagen sowie insbesondere das Bundesrecht haben seit 1955 tiefgreifende Änderungen erfahren. In einem Rechtsgutachten von 1999 hat der Rechtsdienst des Regierungsrates festgehalten, dass für den Erlass eines Verbotes motorrennsportlicher Veranstaltungen der Landrat zuständig wäre. Daher habe der RRB von 1955 nichtig zu sein. Weiter hat der Rechtsdienst ausgeführt, dass Motorrennsportveranstaltungen nach geltendem Recht bewilligt werden könnten, falls sie die bundesrechtlich vorgesehenen Minimalvoraussetzungen erfüllen würden. Gestützt auf dieses Rechtsgutachten des Rechtsdienstes hat der Regierungsrat im März 1999 die Nichtigkeit des RRB von 1955 betreffend motorrennsportliche Veranstaltungen festgestellt, weshalb dieser in der Folge aufgehoben wurde.
Zu Frage 2: Nach dem erwähnten Beschluss des Regierungsrates vom März 1999 über die Nichtigkeit des RRB von 1955 ist letzterer versehentlich nicht aus der systematischen Gesetzessammlung entfernt worden. Andreas Koellreuter entschuldigt sich für dieses Versäumnis und erklärt, dass das nun nachgeholt werde. Diese Verzögerung ändere jedoch nichts daran, dass der RRB von 1955 seit März 1999 nicht mehr anwendbar sei.
Zu Frage 3: Die Umweltschutzgesetzgebung enthält keine Rechtsgrundlage, welche eine Einschränkung oder ein Verbot solcher Veranstaltungen möglich machen würde. Es sei richtig, dass die Auswirkungen solcher Anlässe auf die Umwelt nicht zu vernachlässigen seien, allerdings seien diese Auswirkungen im Verhältnis zu den anderen Umweltbelastungen nicht von Bedeutung. Konkrete Lärm- bzw. Luftgrenzwerte bestehen für die in Frage stehenden Anlässe nicht. Es könne auch nicht von einer übermässigen Belastung gesprochen werden, umso mehr, als die Bevölkerung beispielsweise in Roggenburg hinter der Motocrossveranstaltung stehe. Aus der Luftreinhalte- bzw. der Lärmschutzverordnung könne höchstens eine allgemeine Pflicht abgeleitet werden, die Emissionen so weit zu begrenzen, als das technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar ist.
Zu Frage 4: Andreas Koellreuter erklärt, die Frage sei zu allgemein gestellt und könne in dieser Form nicht beantwortet werden. Werde ein konkretes Gesuch eingereicht, sei dieses anhand der konkreten Umstände unter denen ein solches Rennen durchgeführt werden solle, zu prüfen. Erst dann lasse sich entscheiden, ob eine Bewilligung erteilt werden solle oder nicht.
Zu Frage 5: Der Regierungsrat ist rechtlich nicht befugt ein solches Verbot zu erlassen (vgl. Antwort zu Frage 1). Der Rechtsdienst des Regierungsrates halte in seinem Rechtsgutachten denn auch explizit fest, dass der Erlass eines allgemein verbindlichen Motorrennsportverbots allein in der Kompetenz des Landrats liege. Dies müsste wohl auf der Stufe eines formellen Gesetzes geschehen. Der Regierungsrat sieht zum heutigen Zeitpunkt keinen Anlass, von sich aus aktiv zu werden.
Andreas Koellreuter kommt auf das Motocross in Roggenburg zu sprechen. Er macht darauf aufmerksam, dass der Bezirksrat dem Regierungsrat, bevor das Laufental zum Baselbiet kam, etwas mehr als 200 Fragen stellte; unter anderem auch die Frage, wie der Regierungsrat die Zukunft des Motocross Roggenburg sehe, ob dieses auch nach der 10-jährigen Übergangsfrist möglich sein werde. Der Regierungsrat, dem er selbst damals noch nicht angehörte, habe das dannzumal bejaht. Andreas Koellreuter ist der Meinung, dass der Regierungsrat den Roggenburgern das Wort gegeben hat und man ein gegebenes Wort nicht bricht.
Urs Hintermann dankt für die Auskunft. Er fragt nach einer allfälligen Meinung der Regierung dazu, ob es imagefördernd sei, im Kanton grundsätzlich wieder Autorennen zu haben.
RR Andreas Koellreuter antwortet, der Regierungsrat beurteile das neutral. Die einen würden das sehr gut finden und die anderen nicht so sehr. Vor nicht allzu langer Zeit habe in Reigoldswil ein Oldtimerrennen stattgefunden und soweit er den Medien habe entnehmen können, habe es der dort anwesenden Bevölkerung gefallen.
://: Damit ist die Interpellation 2002/116 beantwortet.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1975
20 2002/192
Motion von Sabine Pegoraro vom 5. September 2002: Polizeiliche Wegweisung von Gewalttätern aus ihrer Wohnung bei häuslicher Gewalt
Ursula Jäggi-Baumann erklärt, der Regierungsrat sei bereit die Motion entgegenzunehmen und stellt fest, dass es keine gegenteilige Meinung gibt.
://: Damit ist die Motion 2002/192 überwiesen.
Ursula Jäggi-Baumann schliesst die Landratssitzung, wünscht eine gute Heimkehr und weist darauf hin, dass im Anschluss die Ratskonferenz stattfindet.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Ende der Sitzung: 17.00 Uhr
Die nächste Landratssitzung findet statt am 6. Februar 2003
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