Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2003 |
Nr. 2051
11
2002/317
Berichte des Regierungsrates vom 3. Dezember 2002 und der Personalkommission vom 24. Februar 2003: Beantwortung des Postulates 2001/046 von Landrätin Esther Maag vom 22. Februar 2001 betreffend "Viel Arbeit, viel Ehr (?) - wenig Qualifikation"; Abschreibung
Christine Mangold
, Präsidentin der Personalkommission betont die Wichtigkeit von ehrenamtlich arbeitenden Menschen für das Funktionieren unseres Systems und unserer Gesellschaft. Die Behandlung des Postulats habe aber auch deutlich gezeigt, dass einiges in diesem Bereich in unserem Kanton bereits gemacht werde, während anderes von Gesetzes wegen nicht möglich ist. Erfreulich sei sicher, dass unser Kanton seit der Besoldungsrevision die lohnwirksame Anrechnung von Sozialarbeit, Hausarbeit und Kindererziehung mit der Begründung ins Lohnsystem aufgenommen hat, dass Erfahrung auch für den Arbeitgeber Kanton von Nutzen ist. Schon heute sei es beispielsweise so, dass es für ehrenamtliche Tätigkeit nicht "nur" ein Dankeschön gibt, sondern dass es langfristig auch möglich sei, frankenmässig etwas zu bekommen. Die Personalkommission hat sich einstimmig für Abschreibung des Postulats ausgesprochen.
Simone Abt
unterstreicht namens der SP-Fraktion die Ausführungen der Kommissionspräsidentin zur Wichtigkeit der Freiwilligenarbeit für unsere Gesellschaft und schliesst sich dem Antrag auf Abschreibung des Postulats an.
Romy Anderergg
findet, freiwillige Arbeit solle man nicht mit Geld, Gutschriften oder Steuerabzügen entschädigen. Spontane Hilfsbereitschaft und menschliche Anteilnahme müsse sichtbar anerkannt und verdankt werden, ob sie nun im Verein, im Gemeinwesen, im Pflegedienst oder einfach in der Nachbarschaft geleistet werde. Um das tägliche Zusammenleben wäre es oft schlechter bestellt, gäbe es nicht die vielen fleissigen Mitmenschen, welche selbstlos und im Stillen ihre unbezahlte Arbeit verrichten. Solche Einsätze müssten von uns allen vermehrt gewürdigt und verdankt werden, moniert Romy Anderegg. Dies bewirke viel, motiviere und das sei letztlich der Motor unserer Gesellschaft. Die FDP-Fraktion möchte Freiwilligenarbeit nicht entgelten sondern mit grossem Respekt würdigen, thematisieren und verdanken. Sie stellt sich hinter den Antrag der Kommission, das Postulat abzuschreiben.
Franz Ammann
spricht sich im Namen der Schweizer Demokraten ebenfalls für Abschreibung aus und weist gleichzeitig darauf hin, dass Freiwilligenarbeit wieder vermehrt zu verdanken sei.
Esther Maag
holt aus: Es sei ihr nie darum gegangen, freiwillige Arbeit zu entlöhnen. In der Hauptsache müsse diese Arbeit gewürdigt werden. Nur müsse man sich Freiwilligenarbeit auch erst leisten können. Sie spricht dabei auf die häufige Tendenz an, dass Frauen ehrenamtlich tätig sind, während Männer einer bezahlten Arbeit nachgehen. Hier gelte es Anerkennung zu schaffen, indem gewisse "Hilfsmittel" zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Hilfsmittel habe sie sich in ihrem Postulat bezogen. Ein Hilfsmittel sei, dass die Erfahrung aus geleisteter Freiwilligenarbeit Auswirkungen bei einer neuen Anstellung zeitigt. Häufig werden bei derartigen Arbeiten Fähigkeiten wie etwa Geduld, Mitgefühl aber auch Organisations-, Führungs- oder Managementqualitäten erworben, welche im Berufsleben relevant sind, konstatiert sie. Um derartige Erfahrungen nachweisen zu können, gibt es nun den (Berner)
Sozialzeit-Ausweis
, welchen Esther Maag dem Plenum präsentiert. In der Vorbemerkung (zu Frage 1) der regierungsrätlichen Vorlage heisst es, dieser sei beim Personalamt in Bern nicht bekannt, was die Rednerin verwundert, denn Bern sei der erste Kanton gewesen, welcher diesen Sozialzeit-Ausweis unterstützt habe, was auf dem Ausweis auch nachzulesen ist:"... unterstützt von der Erziehungsdirektion Kanton Bern und Stadt Bern". Inzwischen gebe es denselben Ausweis auch gesamtschweizerisch. Glücklicherweise könne er auch ihres Wissens im Kanton Basel-Landschaft zur Anwendung kommen. Esther Maag begrüsst es, dass ein Brief an die Gewerbetreibenden ergangen ist, welcher diese auffordert, den Ausweis zu anerkennen und Erfahrungen im ehrenamtlichen Bereich auch lohnwirksam anzurechnen. Diesbezüglich hätte sie aber gerne Aufschluss darüber, was gemacht wird, um der ganzen Sache Nachdruck zu verleihen.
Erfreut zeigt sich Esther Maag darüber, dass vom Kanton die Lohnwirksamkeit angerechnet wird. Sie fragt aber, wie weit die Anrechnung beispielsweise bezüglich Führung eines Pfadfinderstammes, Verbandstätigkeit, Organisation von kulturellen Anlässen, Tätigkeit in Sport etc.geht.
Interessant findet Esther Maag den Vorschlag in der Vorlage, dass man eventuell mit einer Standesinitiative aktiv werden könnte, um AHV-Gutschriften für einen erweiterten Kreis zu erwirken. Nicht ganz zufrieden ist die Rednerin mit der Tatsache, dass man zwar Geldspenden an Organisationen steuerlich abziehen kann, etwas Ähnliches für Zeitspenden aber nicht möglich ist. Die Problematik im Steuergesetz ist ihr aber bewusst. Abgesehen von den oben aufgeworfenen Fragen, über welche sie Aufschluss wünscht, ist Esther Maag mit der Abschreibung des Postulats einverstanden.
Rita Bachmann
ist mit der CVP/EVP-Fraktion für eine Abschreibung des Postulats. Nach wie vor sehr störend sei aber die Situation, dass Leute, welche finanzielle Leistungen an Organisationen erbringen, diesen Betrag bei den Steuern abziehen können, wohingegen Personen, die ihre Zeit investieren und womöglich die finanziellen Mittel nicht besitzen, nicht die Möglichkeit haben, eine gewisse Steuerreduktion zu erlangen, obwohl nun aufgrund des Sozialzeit-Ausweises sehr wohl der Umfang der ehrenamtlich geleisteten Arbeit gemessen werden kann. Ihrer Ansicht nach bleibt zu hoffen, dass die Abzugsmöglichkeiten vom Bund aus noch erweitert werden können.
Regierungsrat
Adrian Ballmer
bedankt sich für die sehr gute Aufnahme der Vorlage. In Beantwortung der ersten Frage von Esther Maag hält er u. a. fest, dass mindestens einmal im Jahr Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden geführt werden. Beim nächsten Gespräch mit der Handels- und Wirtschaftskammer wird der erwähnte Punkt - nicht nur der Brief - traktandiert und besprochen. Zur Anrechnung der sozialen Arbeit bemerkt Adrian Ballmer, dass vielfältige Einsätze unterschiedlichster Art wie beispielsweise auch Tätigkeiten in Jugendverbänden mitberücksichtigt werden. Zum "störenden" Punkt der Nichtabzugsfähigkeit von Zeitleistungen im Vergleich zu Geldleistungen macht der Regierungsrat deutlich, dass im Gegensatz zu eingenommenem und anschliessend versteuertem Geld freiwillig geleistete Arbeit nicht als Einkommen versteuert und somit auch nicht in Abzug gebracht werden kann. Man müsste sie also erst als Einkommen aufrechnen, um sie anschliessend wieder abziehen zu können.
Keine weiteren Wortmeldungen.
://: Der Landrat schreibt das Postulat 2001/046 von Esther Maag als erfüllt ab.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2052
12 2002/318
Berichte des Regierungsrates vom 3. Dezember 2002 und der Personalkommission vom 24. Februar 2003: Beantwortung der als Postulat überwiesenen Ziffer 1 der Petition der Elternbildung Baselland vom 22. November 2001 "zur Aufwertung der Freiwilligenarbeit im Kanton Basel-Landschaft"; Abschreibung
Christine Mangold wiederholt nochmals die Vorbildlichkeit des Kantons in Bezug auf die Anrechnung der Sozialarbeit bei der Berechnung der Erfahrungsstufe. Durch den regierungsrätlichen Brief an alle Unternehmungen des Wirtschafts- und Non-Profit-Bereichs sowie an die Gemeindeverwaltungen im Kanton, in welchem diese gebeten werden, zu prüfen, ob sie in ihrem Betrieb den Sozialzeit-Ausweis einführen könnten, ist nach Ansicht der Personalkommission auch der zweite im Postulat geforderte Punkt erfüllt. Der Kanton könne die Betriebe nur auf den Sozialzeit-Ausweis aufmerksam machen, diese aber nicht verpflichten. Die Personalkommission ist daher einstimmig der Meinung, dass der Auftrag erfüllt ist und das Postulat abgeschrieben werden kann.
Die Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen sprechen sich ebenfalls für Abschreibung aus.
://: Der Landrat schreibt die als Postulat überwiesene Ziffer 1 der Petition der Elternbildung vom 22. November 2001 ab.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2053
14 2002/207
Interpellation der CVP/EVP-Fraktion vom 5. September 2002: Strafrechtliche Verfolgung von Kinder-Pornographie im Internet. Antwort des Regierungsrates
Nr. 2054
15 2002/264
Interpellation von Madeleine Göschke vom 17. Oktober 2002: Kinderpornographie - wie weiter? Antwort des Regierungsrates
Nr. 2055
16 2002/260
Interpellation von Hans Jermann vom 17. Oktober 2002: Kinderpornographie im Internet. Schriftliche Antwort vom 7. Januar 2003
Da es sich bei den Traktanden 14,15 und 16 um dasselbe Thema handelt, lässt die Landratspräsidentin Ursula Jäggi sie gemeinsam beraten.
Traktandum 14
Andreas Koellreuter äussert sich als erstes zur Interpellation von Elisabeth Schneider.
Zu Frage 1 : Grundsätzlich werden Ermittlungen im Internet in zwei Teilbereiche aufgegliedert. Einerseits besteht das eigentliche Internet-Monitoring und anderseits gibt es die Ermittlung bzw. Beweissicherung.
Das Internet-Monitoring wird seit diesem Jahr durch Bund und Kantone wieder gemeinsam betrieben. Es handelt sich dabei um die sogenannte Koordinationsstelle Internet-Kriminalität. Diese soll zur Effizienzsteigerung bei der Ermittlung über Computerkriminalität beitragen und ein Internet-Monitoring durchführen. Finanziell beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft an dieser Koordinationsstelle. Zu Diskussionen Anlass gab in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass nicht alle Kantone - beispielsweise der Kanton Zürich - sich finanziell daran beteiligen. Dies hatte zur Folge, dass eine der insgesamt neun geplanten Stellen nicht besetzt werden konnte. Es ist wichtig, dass Bund und Kantone diese Koordinationsstelle unter Federführung des Bundes betreiben, da das Internet ein offenes Netzwerk ist. Eine örtliche Gebundenheit besteht nur in sehr begrenztem Ausmass. So wäre es beispielsweise möglich, dass ein Schweizer auf einem Server in Russland illegale Seiten betreibt, welche in arabischer Sprache verfasst sind. Kantonale Internet-Fahnder würden sehr rasch an Kompetenzgrenzen stossen. Werden die Fahnder der Koordinationsstelle zum Beispiel im Netz fündig oder gelangt ein internationales Rechtshilfeersuchen in Zusammenhang mit Kinderpornographie von einer ausländischen Polizeidienststelle an den Bund, so werden diese Informationen an die zuständigen Kantone weitergeleitet.
Bezüglich Ermittlung bzw. Beweissicherung hat sich die basellandschaftliche Polizei auf die Gesetzesänderung per 1. April 2002 vorbereitet, mit welcher der Besitz von harter Pornographie strafbar wird (Artikel 197, Ziffer 3). Sie verfügt seit Februar 2002 bei der Hauptabteilung Kriminalitätsbekämpfung über eine digitale Ermittlung/Beweissicherung, welche zum Dienst der Kriminalanalyse gehört. Zurzeit sind dort zwei Mitarbeiter in diesem Fachbereich tätig. Die Vorermittlungen bzw. Abklärungen werden bei Kinderpornodelikten durch die Ermittlungsdienste der Hauptabteilung Kriminalitätsbekämpfung getätigt. Die Beweissicherung und Auswertung der EDV-Datenträger erfolgt anschliessend durch die Kriminalanalyse. Im Bereich der Kinderpornographie werden die Ermittlungsdienste nur aktiv, wenn Hinweise oder Ersuchen, also Aufträge vorliegen. Internet-Monitoring wird bei der Polizei Basel-Landschaft nicht betrieben; dafür besteht die dezentrale Koordinationsstelle. Stossen die Ermittlungsdienste während ihrer Recherchen auf verdächtige Angebote im Internet oder werden solche Feststellungen der Polizei Basel-Landschaft durch die Bevölkerung gemeldet, so erfolgt durch die Kriminalanalyse eine Meldung an die Koordinationsstelle in Bern. Diese tätigt die nötigen Abklärungen und informiert die zuständigen ausländischen oder kantonalen Strafverfolgungsbehörden.
Zu Frage 2: Die Herstellung von kinderpornographischen Darstellungen ist seit jeher strafbar. Meist liegen als Strafrechtstatbestände strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität, insbesondere sexuelle Handlungen mit Kindern, in Zusammenhang mit pornographischen Fotos oder Videos von Kindern vor. Wie bereits erwähnt, ist aber der Besitz von harter Pornographie erst seit dem 1. April 2002 strafbar. Bereits vor der Aktion Genesis hat die Hauptabteilung Kriminalitätsbekämpfung Kinderpornofälle bearbeitet und ausgewertet. Urteile betreffend Herunterladen von Kinderpornobildern aus dem Internet stehen aber noch aus. In der Folge der Aktion Genesis ist jedoch zu erwarten, dass es auch in unserem Kanton zu Verurteilungen kommen wird. Zurzeit sind noch Strafuntersuchungen im Gange.
Zu Frage 3: Die Bekämpfung der Internet-Kriminalität in der Schweiz steckt noch in den Kinderschuhen. Erstmals im Jahr 2002 wurde durch das schweizerische Polizei-Institut eine Ausbildung für Cyber-Cops angeboten. Diese Ausbildung wurde von einem Mitarbeiter unserer Kantonspolizei absolviert. Weiteres Fachwissen eignete sich die Polizei Basel-Landschaft bei den holländischen Kollegen an. Obwohl man erst am Anfang der Zusammenarbeit steht, funktioniert der gemeinsame Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton sowie dem Ausland gut. Ende Oktober letzten Jahres fand in Bern das erste Treffen der IT-Ermittler im Rahmen einer Fachtagung statt. Dabei wurden neue Technologien vorgestellt.
Traktandum 15
Zu Frage 1: Nach Suspendierung von zwei Lehrern im Amt arbeitet gemäss heutigem Wissensstand keiner der übrigen 37 Männer, gegen welche ein Strafverfahren eröffnet worden war, in einem Beruf - auch nicht in der Freizeit in Kinder- oder Jugendgruppen - in welchem sie in direkten Kontakt mit Kindern kämen.
Zu Frage 2: Wie bereits erwähnt, beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft finanziell am Bundesprojekt Bekämpfung der Internet-Kriminalität. Zusätzlich ist die personelle Dotierung bei der kantonalen Polizei im Bereich der digitalen Ermittlung von einer auf jetzt zwei Mitarbeitende aufgestockt worden. Entsprechend dem Vorstoss von Sabine Pegoraro wurde nun zusätzlich auch noch die polizeiliche Meldestelle eingerichtet.
Traktandum 16
Zu diesem Traktandum merkt Adrian Koellreuter an, dass eine schriftliche Antwort des Regierungsrates vorliegt und er daher nicht weiter darauf eintreten möchte.
Ursula Jäggi bedankt sich bei Regierungsrat Adrian Koellreuter für die Ausführungen und beantragt dem Plenum die gleichzeitige Diskussion zu den drei Traktanden 14, 15 und 16.
://: Der Landrat bewilligt die Diskussion.
Agathe Schuler dankt Adrian Koellreuter in Vertretung von Elisabeth Schneider und namens der CVP-/EVP-Fraktion für die ausführliche Beantwortung der in der Interpellation 2002/207 gestellten Fragen. Dies gebe Vertrauen, dass die zuständigen Stellen des Kantons bezüglich dieser folgenschweren Art von Kriminalität, welche sehr weitreichende Konsequenzen für Kinder und Jugendliche haben kann, ihr Bestes geben. Im Namen des krankheitshalber abwesenden Interpellanten Hans Jermann bedankt sich die Rednerin ebenfalls für die Beantwortung der von ihm gestellten Fragen. Er sei zufrieden damit und habe momentan keine weiteren Frage.
Madeleine Göschke dankt Regierungsrat Adrian Koellreuter für die detaillierten Antworten, für die rasche Behandlung der Angelegenheit und die unternommenen Schritte. Betreffend die schriftliche Beantwortung der Fragen von Hans Jermann kann sie sich mit der Beantwortung von Frage 4, bei der es um Prävention geht, nicht ganz einverstanden erklären. Beim Durchlesen der Antwort könnte der falsche Eindruck entstehen, dass die Pornoszene im Internet und der aktive sexuelle Missbrauch von Kindern zwei völlig verschiedene Welten wären. Sie ist aber der Meinung, dass Kinderpornografie im Internet lediglich die Eisbergspitze der Pädophilie sei. Jemand, der Kinderpornos am Internet konsumiere, könne zum aktiven Täter werden. Die Triebstörung (eines potentiellen Täters) habe lange vor dem Internetkonsum existiert und sei folglich nicht nur aufs Internet zu reduzieren. Die Überwachung und Kontrolle von Konsumenten, die Fahndung am Internet sei wichtig und unentbehrlich, genauso wie die harte Bestrafung speziell der Anbieter und Hersteller solchen Materials. Die Prävention sei aber absolut notwendig, beispielsweise durch eine bessere und frühere Aufklärung der Kinder durch die Eltern und auch in der Schule. Die Kinder müssten ihrer Meinung nach ermutigt werden, sich an eine Vertrauensperson zu wenden, wenn sie belästigt oder gar missbraucht werden. Sie müssten gestärkt werden, zu dem zu stehen, was sie spüren und auch darin, nein zu sagen gegenüber Erwachsenen. Für die Erwachsenen gelte es, die Kinder ernst zu nehmen. Madeleine Göschke denkt aber auch an Prävention in Form von Hilfsangeboten wie etwa Anlaufstellen und Therapiehilfe für triebgestörte Menschen, da auch diese ihrer Ansicht nach frühzeitige Aufklärung brauchen.
Andreas Koellreuter bedauert, dass die regierungsrätliche Antwort auf Frage 4 missverständlich war. Er möchte zum Stichwort Prävention (im weitesten Sinne) u. a. auf die kantonalen Bemühungen bezüglich Gewalt im sozialen Nahraum hinweisen. In dieser Hinsicht sei kaum ein Kanton so weit wie das Baselbiet - zumal die Stelle sehr weit oben im Justiz- und Polizeidepartement angesiedelt ist - besonders was das Eingreifen der Polizei anbetrifft. Des Weiteren erinnert Andreas Koellreuter an die Opferhilfestelle für Kinder und Jugendliche Triangel , welche bereits sehr wertvolle Arbeit geleistet hat. Auch bestehen Täterprogramme, bei welchen man allerdings noch auf vermehrte Mitarbeit der Gerichte oder Statthalterämter angewiesen wäre, um mit Therapiemassnahmen langfristig präventiv wirksam zu werden. Nicht zu vergessen sei auch die von Christine Mangold in Gelterkinden initiierte Idee von Kinderschutz-Gruppen; hier hänge es noch davon ab, ob genügend Geldmittel gefunden werden können, um das Ganze im nächsten Jahr zu realisieren. Im allerweitesten Sinne seien noch die Jugendsachbearbeiter bei der Polizei zu erwähnen; hier sei man daran, von drei auf sechs Personen aufzustocken. Auch diesbezüglich nehme der Kanton Baselland eine Vorreiterrolle für die ganze Schweiz ein.
Schwieriger gestalte sich eine Prävention in Bezug auf Konsumenten von Kinderpornographie. Auf dieses Thema möchte Andreas Koellreuter bei der Behandlung des Postulats von Sabine Pegoraro näher eingehen.
Keine weitere Wortmeldung
://: Damit sind die Interpellationen 2002/207 von Elisabeth Schneider, 2002/264 von Madeleine Göschke und 2002/260 von Hans Jermann erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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