Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2003 |
Nr. 2048
8
2002/319
Berichte des Regierungsrates vom 3. Dezember 2002 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 4. März 2003: Postulat 1999/100: Förderung bodenschonender Anbausysteme im Kanton Basel-Landschaft; Abschreibung
Hans Schäublin
empfiehlt dem Landrat nach Anhörung der Fachleute vom Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain die Abschreibung des Postulates und damit die bodenschonenden Anbausysteme mit einzelnen ausgewählten Pilotbetrieben zu fördern.
Röbi Ziegler
begrüsst namens der SP-Fraktion, dass bodenschonende Anbausysteme in Betracht gezogen werden. Von Max Ritter möchte Röbi Ziegler erfahren, wo noch Wettpflügen stattfinden können, wenn das Ziel, den Pflug zu ersetzen, erreicht werden sollte.
Daniel Wenk
stimmt der Abschreibung des Postulates ebenfalls zu, fragt sich allerdings, ob die 125'000 Franken angesichts des emsigen Treibens auf den Feldern noch notwendig sind oder nicht doch besser für das Schleppschlauchverfahren (Traktandum 34) bereit gestellt würden.
Ivo Corvini
hat im Auftrag der CVP/EVP-Fraktion Mitpostulant Gregor Gschwind kontaktiert und dabei dessen Einverständnis für das geplante Vorgehen mit gezielter Förderung von Pilotbetrieben erhalten. Die CVP/EVP-Fraktion erklärt sich einverstanden mit der Abschreibung des Postulates.
Max Ritter
bedankt sich für die positiven Stellungnahmen der Fraktionen. Mit den erwähnten Anbaumethoden können vor allem Risiken in bestimmten Anbaugebieten reduziert und die Fruchtfolgeflächen aufrecht erhalten werden.
An die Adresse von Röbi Ziegler bemerkt Max Ritter, der Pflug werde weiterhin das wichtigste Anbauinstrument bleiben. Nur dort, wo eben nicht mit schwerem Gerät geackert werden sollte, werden die neuen, bodenschonenden Methoden geprüft.
://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulates 1999/100, Vorlage 2002/319, zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2049
9 2002/293
Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2002 und der Finanzkommission vom Finanzkommission: Postulat von Bruno Krähenbühl (1999/188) vom 16. September 1999: Änderung oder Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses über die Bewertung der Aktien für die Vernögensbesteuerung vom 21. Januar 1975 (SGS 331.12); Abschreibung
Roland Plattner beantragt namens der Finanzkommission, das Postulat 1999/188 von Bruno Krähenbühl abzuschreiben. Das mit dem Postulat verfolgte Ziel, nämlich Anpassung der Steuerwerte an die eidgenössischen Kurswerte und der Verzicht auf das Führen einer eigenen Liste, wurde in der Finanzkommission im Grundsatz als lohnend und richtig bezeichnet. Die Begründung, das materiell unerledigte Postulat trotzdem gemäss regierungsrätlichem Antrag abzuschreiben, liegt insbesondere darin, dass die postulierte Aufhebung des RRB in eine Gesamtrevision der Vermögensbesteuerung eingebettet werden soll, und dass zweitens vor einer solchen Gesamtrevision Revisionen in den Bereichen Familienbesteuerung, Besteuerung von Renterinnen und Rentnern sowie Unternehmensbesteuerung durchgeführt werden sollten. Der Landrat entscheidet somit heute, ob er das in der Sache unbestrittene, postulierte Begehren durch Aufrechterhaltung des Vorstosses im kollektiven und formellen Speicher des Landrates sichern oder mit der Abschreibung daraus entfernen will.
Die Finanzkommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen, sich für die Löschtaste zu entscheiden und damit das Postulat abzuschreiben.
Peter Meschberger outet sich als einer der vier Abschreibungsgegner und bedauert den schnellen Entscheid des Regierungsrates. Nach wie vor ist die Gegnerschaft der Überzeugung, dass eine Angleichung an die Bundeslösung richtig ist. So nebenbei entfiele auch noch ein grosser bürokratischer Aufwand. Die SP-Fraktion hält am Antrag von Bruno Krähenbühl fest und stimmt gegen die Abschreibung.
Für Daniela Schneeberger hat das im Jahre 1975 festgelegte Ziel, InhaberInnen von Familienaktiengesellschaften für eine zurückhaltende Dividendenpolitik nicht zu bestrafen, noch immer Gültigkeit. Der Vermögenssteuertarif des Kantons Basel-Landschaft ist noch immer einer der teuersten. Durch die spezielle Aktienbewertung kann die Attraktivität des Kantons noch gewährleistet werden. Das Vermögenssteuern zahlende Substrat sollte gepflegt und nicht noch stärker belastet werden.
In der Praxis gelingen Pluspunkte meist mit der Erwähnung dieser speziellen Aktienbewertung des Kantons Basel-Landschaft. Im Übrigen gibt es noch ein paar weitere Kantone, die mit einer ähnlichen Aktienbewertung operieren. Würde einer Aufhebung der Aktienbewertung zugestimmt, müsste auch einer Änderung des Vermögenssteuertarifs zugestimmt werden. Andererseits darf das Wertschriftenvermögen nicht isoliert angesehen werden, vielmehr müsste dann die gesamte Vermögensseite revidiert werden. Dieses Vorhaben hat allerdings nicht erste Priorität, vorab stehen, wie vom Präsidenten aufgeführt, die Revisionen der Familienbesteuerung, der Rentnerbebesteuerung und der Unternehmensbesteuerung an.
Die FDP-Fraktion empfiehlt einstimmig, das Postulat abzuschreiben.
Urs Baumann spricht sich im Namen der gesamten CVP/EVP-Fraktion für Abschreiben des Postulates aus. Die Umsetzung des Postulates führte, krass ausgedrückt, zu einer neuen Form der Reichtumssteuer. Würden die Tarife an die eidgenössischen Steuerwerte angepasst, läge der Kanton in Sachen Vermögenssteuer mit Abstand an der Spitze, die Standortattraktivität erlitte grosse Einbussen.
Die CVP/EVP-Fraktion hätte für eine Revision nur in Kombination mit einer Änderung des Steuergesetzes Sympathien. Dringlicher allerdings wäre eine Änderung der Familienbesteuerung, weshalb die Fraktion für die Abschreibung des Postulates votiert.
Hildy Haas plädiert namens der SVP-Fraktion ebenfalls für die Abschreibung des Vorstosses. Aus praktischen Gründen könnte sich die Faktion zwar dafür erwärmen, aus steuerpolitischen aber nicht.
RR Adrian Ballmer erstaunt angesichts der Triple A- Bedeutung des Geschäftes die geringe Anzahl Landrätinnen und Landräte, die es für nötig halten, den Ausführungen im Saal zu folgen.
Die Standortattraktivität des Kantons würde mit einer Aufhebung des betreffenden RRBs wesentlich tangiert. Die etwas freundlichere Behandlung der KMU kann als aktive Wirtschaftsförderung bezeichnet werden. Wenn gute und sehr gute Steuerzahler im Baselbiet gehalten werden können, nimmt der Finanzdirektor etwas Mehrarbeit mit seinen Mitarbeitenden gerne in Kauf. Würden diese Personen den Kanton verlassen, würde der Mittelstand zur Kasse gebeten.
://: Der Landrat schreibt das Postulat 1999/188 von Bruno Krähenbühl, Vorlage 2002/293, ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2050
10 2002/233
Berichte des Regierungsrates vom 24. September 2002 und der Personalkommission vom 24. Februar 2003: Beantwortung der als Postulat überwiesenen Motion 1999/233 betreffend Anstellungsverhältnisse an Jugendmusikschulen von Landrätin Eva Chappuis vom 11. November 1999; Abschreibung
Christine Mangold weist darauf hin, dass die Jugendmusikschule mit Inkraftsetzung des neuen Bildungsgesetzes eine Schulart wird und deren Lehrpersonen dem kantonalen Personalgesetz unterstellt werden. Dies bedeutet, dass sie öffentlich rechtlich angestellt werden, was Eva Chappuis mit Punkt 1 ihres Vorstosses verlangt.
Die Punkte 2 und 3 sind für die Personalkommmission nicht schlüssig beantwortet. Im Rahmen des Postulates kann es nicht Thema sein, ob Kleinstpensen (Verdienst unter 18'990 Franken) bei der Pensionskasse versichert werden sollen.
Die Kommission stellte sich die Frage, ob alle Musikschullehrkräfte beim VMS versichert werden sollen. Wollte man dies, müsste der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Landschaft eine Ausnahme von der Versicherungspflicht bewilligen, analog zum gleichen Vorgehen bei den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten. Eine weitere Frage lautete, ob Musikschullehrkräfte mit einem Verdienst von 18'990 Franken und mehr bei der BLPK versichert werden sollen und alle anderen mit einem niedrigeren Verdienst auf freiwilliger Basis beim VMS. Diese Variante dürfte sich allerdings bei den oft wechselnden Pensen dieser LehrerInnenkategorie als ein schwieriges Unterfangen erweisen. Zudem würde dieses Vorgehen auch einen Entscheid des Arbeitgebers der Musikschullehrkräfte (Gemeinden) bedingen.
Insgesamt ist die Personalkommission überzeugt, dass die Punkte 2 und 3 weiterer Abklärungen bedürfen und spricht sich deshalb gegen die Abschreibungen dieser beiden Ziffern aus.
Simone Abt und die SP-Fraktion waren der Meinung, ein teilweises Abschreiben eines Vorstosses, wie nun von der Personalkommission vorgeschlagen, sei eher nicht möglich.
Auf jeden Fall drängt die SP darauf, Ziffer 3, die Kleinstpensen der Musikschullehrkräfte betreffend, stehen zu lassen. Deshalb weist die Sozialdemokratische Fraktion die Vorlage an die Regierung zurück.
Dölf Brodbeck unterstützt namens der FDP-Fraktion grossmehrheitlich den Antrag der Personalkommission, schreibt somit Ziffer 1 ab und lässt die Ziffern 2 und 3 stehen. Wäre eine gute Lösung in Sicht, könnte die FDP den Vorstoss insgesamt zur Abschreibung empfehlen. Die Verantwortlichen der BLPK haben sich klar für die bisherige Lösung der JMS-Lehrkräfte, sie also beim VMS zu belassen, ausgesprochen. Die bisherige Lösung entspricht am ehesten den Interessen der meisten Lehrkräfte, eine neue Lösung wird gar nicht gesucht. Entscheidend ist, dass viele JMS-Lehrkräfte auch in anderen Kantonen angestellt oder selbständig sind. Solche Teilpensen sind bei der BLPK nicht versicherbar. Zudem ist beim VMS ein Personenkreis mit gleich gelagerten Verhältnissen angesiedelt. Heute ist eine schlanke Lösung mit guten Leistungen vorhanden, eine Rechtspflicht, die Kleinstpensen (Verdienst unter 18990 Franken) zu versichern, besteht nicht.
Dass Ziffer 3 stehen gelassen werden soll, begründet die Personalkommission mit dem Interesse an der Einheit der Materie.
Zum Rückweisungsantrag bemerkt Dölf Brodbeck, die Regierung habe, wie es ihr Auftrag war, geprüft und berichtet. Die Personalkommission kam in der Folge nach Anhörung der BLPK zum Schluss, dass für den speziellen Mitarbeitenden-Kreis der JMS-Lehrkräfte eine BLPK-Lösung nicht als ideal bezeichnet werden kann. Nochmals prüfen und berichten zu lassen, dürfte nicht sinnvoll sein. Vielmehr sollen nun Regierung, Verwaltung und Gemeinden einen guten Weg für den Vollzug ausarbeiten. Der Rückweisungsantrag soll abgelehnt werden.
Peter Zwick stimmt dem Antrag der Personalkommission, Ziffer 1 abzuschreiben und die Ziffern 2 und 3 stehen zu lassen, mit den nun gehörten fundierten Begründungen von Dölf Brodbeck zu.
Willi Grollimund führt aus, dass die SVP-Fraktion für die Abschreibung aller drei Ziffern eintritt, weil ja mit der Inkraftsetzung des neuen Bildungsgesetzes die Anstellungsverhältnisse auch der JMS-Lehrkräfte klar definiert sind. Bekannt ist zudem, dass der administrative Aufwand für die BLPK sehr hoch wäre und dass viele Mitarbeitende mit Kleinstpensen der Versicherung gar nicht beitreten wollen, weil sie das Geld lieber auf die Hand wollen. Sollte sich später wirklich noch Handlungsbedarf abzeichnen, hätte die Regierung genügend Eingriffsmöglichkeiten. Auch das Parlament könnte das Thema mit persönlichen Vorstössen neu einbringen.
Franz Ammann spricht sich namens der Schweizer Demokraten für die Abschreibung des ganzen Postulates aus. Der Aufwand für das Thema erscheint übertrieben.
Eduard Gysin kann im Namen der grünen Fraktion der Argumentation der Personalkommission folgen und unterstützt deren Anträge, Ziffer 1 abzuschreiben und die Ziffern 2 und 3 stehen zu lassen.
Eva Chappuis könnte sich mit der Abschreibung an sich zufrieden geben, da gemäss neuer Bildungsgesetzgebung die Punkte 1 und 2 erfüllt sind. Das Personalgesetz legt unmissverständlich fest, dass ab 1. August alle Lehrkräfte bei der BLPK zu versichern sind, auch die JMS-Lehrkräfte, die mehr als 18'990 Franken verdienen. Für Rückweisung plädiert Eva Chappuis nur, weil die Personalkommission anregt zu untersuchen, ob es nicht sinnvoll sein könnte, alle JMS-Lehrkräfte bei der VMS-Kasse zu belassen. Diese Variante ist aufgrund der aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht möglich.
Die jetzt an den Schulen beschäftigten JMS-Lehrkräfte haben heute, kurz vor Beginn des neuen Schuljahres das Recht zu wissen, was mit ihrer beruflichen Vorsorge ab August geschehen wird.
Die Rückweisung soll als Aufforderung an die Regierung verstanden werden, Varianten zu prüfen, welche eine Versicherung aller JMS-Lehrkräfte beim VMS ermöglicht. Diese Versicherung müsste gleichwertig zum Angebot der BLPK sein, was bedeutet, dass der Status quo nicht weiter geführt werden dürfte, da die Mehrheit der Jugendmusikschullehrkräfte heute bei der VMS mit einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag von insgesamt zwischen 8 und 12,5 Lohnprozenten versichert sind. Wer bei der VMS versichert ist und 20'000 Franken verdient, lasse Prämien zwischen 1600 Franken in den ersten 10 Jahren und 2500 Franken in den letzten 10 Jahren als Prämien pro Jahr in die Kasse fliessen. Bei der BLPK wären es 2600 Franken, selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die BLPK den Lohn koordiniert und die VMS nicht.
Die VMS darf als sehr flexible Kasse bezeichnet werden, die in der Lage ist, mit der BLPK vergleichbare Versicherungsleistungen zu gewährleisten. Allerdings müsste die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden.
Gerade bei den MusikschullehrerInnen macht die Versicherung von Kleinstpensen Sinn, weil sie in der Regel nicht freiwillig so kleine Pensen führen, sondern weil sie nicht mehr SchülerInnen oder Lektionen zugeteilt erhalten.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Adrian Ballmer hat nichts gegen ein Stehen lassen des Postulats einzuwenden. Hingegen unterscheidet er zwischen einem Einkommen, welches insgesamt über dem BVG- bzw. BLPK-Minimum oder unterhalb ist. Haben Angestellte, die bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind oder z.T. selbständig arbeiten, ein Einkommen oberhalb des Minimums und sind nicht versichert, so bestehe ein Problem beim BVG. Es müsste aber für solche Fälle eine Lösung geben. Ein Minimum mache aber durchaus Sinn, obwohl auch Adrian Ballmer klar ist, dass - wer unterhalb des Minimums arbeitet - dies meist nicht freiwillig tut. Aber hier versuche man ein Problem am falschen Ort zu lösen. Bestehe ein Einkommensproblem, so könne man dies nicht bei der Rente lösen, sondern man müsste dafür sorgen, dass die Betroffenen auf ein ausreichendes Gehalt kommen. Im Übrigen könne man diese Fälle beim VMS belassen, da der Verwaltungsrat der Pensionskasse die Möglichkeit besitzt, bestimmte Kategorie- gruppen - wie beispielsweise auch die Assistenzärzte - bei einer anderen (eigenen) Kasse zu belassen. Diese Lösung wäre an sich auch denkbar bei JugendmusiklehrerInnen, zumal es sich hier oft um sehr stark schwankende Pensen handelt, diverse Arbeitgeber involviert sind und sehr oft auch noch selbständige Arbeit hinzukommt. Dies sei speziell für eine Leistungsprimat-Kasse eine unmögliche Situation. Genau diese Fälle hätten auch beim Espresso Probleme gemacht. Im übrigen gebe es auch noch das Problem, dass die Gemeinden Arbeitgeber sind und daher wählen, wo jemand versichert wird (und nicht das einzelne Individuum wählt die Versicherung). Sie bestimmen letztlich, ob sie ihre Arbeitnehmer in der BLPK oder in einer anderen Kasse versichern.
Eva Chappuis zieht namens der SP-Fraktion den Rückweisungsantrag zurück und plädiert für Abschreiben des Postulats. Damit sei der Fall zumindest für rund 80 % der Jugendmusikschul-Lehrkräfte ab 1. August klar und es gebe keinen Handlungsbedarf mehr.
://: Der Landrat schreibt das Postulat 1999/233 von Eva Chappuis ab.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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