Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2003 |
Nr. 2038
5 2002/028
Berichte des Regierungsrates vom 5. Februar 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 16. Februar 2003: Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)); Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden
Kommissionspräsident Karl Rudin betont, die Notwendigkeit von Inertstoffdeponien sei unbestritten, auch wenn kaum jemand eine solche Deponie in seiner eigenen Gemeinde wünsche. Wahrscheinlich bestehen auch viele falsche Vorstellungen darüber, wie eine derartige Deponie betrieben wird. Die Bau- und Planungskommission konnte sich anlässlich eines Augenscheins davon überzeugen, dass keine riesigen Löcher in der Landschaft entstehen, da die bereits aufgefüllten Teile einer Deponie jeweils fortlaufend begrünt werden.
Das Auswahlverfahren, welches der aktuellen Vorlage zugrunde liegt, ergab als idealsten Standort in der Region Gelterkinden das Gebiet Asphof/Humbelsrain in der Gemeinde Rothenfluh. Diese Tatsache habe in der Gemeinde Rothenfluh nicht nur Begeisterung ausgelöst, jedoch sei die Gemeinde offen dafür, das Problem gemeinsam mit dem Kanton zu lösen. Mit der heute vom Landrat zu beschliessenden Festsetzung werde nur ein Standort bestimmt, die Detailplanung werde von der Gemeinde im Rahmen des Nutzungsplans vorgenommen.
Die Gemeinde Rothenfluh möchte den Perimeter des Gebiets Asphof//Humbelsrain auf das Gebiet Z'Allengraben/Ziel erweitern. Die Bau- und Planungskommission habe dieses Gebiet besichtigt und empfehle der Gemeinde Rothenfluh, darauf zu verzichten, da dieses als für eine Deponie ungeeignet betrachtet werde.
Einem Antrag in der Kommission, das Einzugsgebiet der Deponie in Rothenfluh auf den Bezirk Sissach zu beschränken, wurde mit 8:5 Stimmen zugestimmt. Alle Kommissionsmitglieder waren sich über die Wichtigkeit kurzer Transportwege einig, jedoch zeigten sich einzelne Mitglieder mit einer Beschränkung des Einzugsgebiets nicht einverstanden, da damit ihrer Meinung nach in Zukunft nicht genügend Flexibilität vorhanden wäre. Nach dem Entscheid zugunsten einer Beschränkung des Einzugsgebiets wurde diese Änderung auf dem Objektblatt VE. 4.6 festgeschrieben.
Die Kommission ist der Meinung, dass die bestehenden, gut funktionierenden Deponien wenn möglich weiter ausgebaut werden sollen, bevor neue Deponien in Betrieb genommen werden. Ausserdem drängt die Kommission darauf, nun vorwärts zu machen und auch in anderen Regionen des Kantons geeignete Deponiestandorte festzulegen.
Der Kommissionsantrag, der Vorlage 2002/028 zuzustimmen, wurde mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet.
Franz Hilber merkt an, eine Inertstoffdeponie löse in den betroffenen Gemeinden selten Begeisterungsstürme aus, weshalb er für einen gewissen Widerstand grosses Verständnis habe. Da jedoch weiterhin gebaut werde, seien Inertstoffdeponien wohl oder übel notwendig. Wichtig sei daher, dass Standorte gewählt werden, welche sowohl die Bevölkerung als auch die Natur möglichst wenig beeinträchtigen.
Von den vorgeschlagenen Standorten in der Region Gelterkinden entspreche der Standort Rothenfluh am ehesten den Vorstellungen der SP-Fraktion, auch wenn dieser ebenfalls gewisse Beeinträchtigungen mit sich bringe. Als Vorteil des Standortes Asphof/Humbelsrain bezeichnet Franz Hilber die Tatsache, dass sich dieser ausserhalb der Gemeinde befinde und verkehrstechnisch gut erschlossen sei. Nachteile hingegen sind die Beanspruchung von Kulturland und die Lage in einem Naherholungsgebiet. Das Gebiet Z'Allengraben/Ziel sollte auf keinen Fall als Deponie vorgesehen werden, da eine Deponie an diesem Ort das Landschaftsbild stark beeinträchtigen würde. Wichtig sei zudem, dass die Deponie nur für den Bezirk Sissach vorgesehen sei.
Die SP-Fraktion unterstütze die Festsetzung des Standortes Asphof/Humbelsrain in Rothenfluh für eine Inertstoffdeponie.
Liz Rytz erinnert daran, dass der Regierungsrat im Jahr 1998 ein Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung verabschiedet habe. Gemäss diesem Konzept gehört das Gebiet Sissach/Gelterkinden zur Teilregion 5, in welcher man mit einem jährlichen Aufkommen von über 20'000 m 3 an Aushub- und Abbruchmaterial rechne. Der Kanton sei gesetzlich dazu verpflichtet, dafür besorgt zu sein, dass die anfallenden Mengen in so genannten Inertstoffdeponien regional abgelagert werden können. Dazu bildet die Festsetzung eines Standortes im Koordinationsplan die erste Voraussetzung.
Nach der Anhörung verschiedener Gemeinden, in welchen ein Standort geprüft wurde, befand die Bau- und Planungskommission den Standort Asphof/Humbelsrain in Rothenfluh als am geeignetsten. Gleichzeitig beschloss man bewusst, es der Gemeinde Rothenfluh zu überlassen, einen exakten Perimeter für die geplante Inertstoffdeponie festzusetzen, um die Akzeptanz der Deponie in der Bevölkerung zu erhöhen. Die positive Haltung der Gemeinde Rothenfluh gegenüber einer Inertstoffdeponie werde begrüsst und die Kommission sei überzeugt, dass dieser Standort für die betroffene Bevölkerung sowie für die Region eine tragbare Lösung darstelle.
Namens der FDP-Fraktion bittet Liz Rytz, der aktuellen Vorlage zuzustimmen.
Remo Franz erklärt, es sei bekanntlich nicht einfach, Raum für eine Inertstoffdeponie zu finden, da in vielen Köpfen noch die Meinung vorherrsche, es handle sich dabei um Deponien, wie sie von früher bekannt seien, in welchen Kehricht abgelagert wurde. Die Bezeichnung Inertstoffdeponie weise jedoch bereits darauf hin, dass es sich dabei weitgehend um eine tote Materie handle, welche heute in den bestehenden Deponien kunstgerecht und kontrolliert abgelagert werde.
Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst die Tatsache, dass auf dem Gemeindebann von Rothenfluh mit dem Asphof/Humbelsrain ein Standort gefunden werden konnte, welcher den unterschiedlichen Anforderungen an einen Deponiestandort gerecht wird. Gewisse Einzelheiten seien noch offen und sollen dies auch bleiben, damit präziser auf lokale Randbedingungen eingegangen werden kann und sich möglichst wenig Widerstand gegen den geplanten Deponiestandort entzündet.
Die CVP/EVP-Fraktion legt grossen Wert darauf, dass die bekanntlich gut funktionierenden Deponien in Diegten und Sissach als Erweiterungsmöglichkeit im Auge behalten werden. Insbesondere Diegten könnte von der sehr guten Erschliessung her eine bedeutende Rolle zukommen, da heute noch das gesamte Material aus dem Unterbaselbiet ins Elsass oder in den deutschen Raum gebracht wird.
Die Verwaltung müsse die Frage nach einem zusätzlichen Ausbau in Rothenfluh weiterhin prüfen, auch wenn die SP-Fraktion hier anderer Meinung sei. An einem Standort, welcher von der Bevölkerung grundsätzlich akzeptiert werde, sollte man sich nicht im Voraus bezüglich Ausbau einschränken. Deponien gehören heute zu unserem Leben und sind für die Entwicklung der Baubranche existenziell wichtig.
Der Gemeinde Rothenfluh spricht Remo Franz an dieser Stelle für ihre kooperative Haltung seinen Dank aus. Die CVP/EVP-Fraktion werde der aktuellen Vorlage einstimmig zustimmen.
Peter Holinger stellt fest, dass der Kanton laut Bundesgesetz Inertstoffdeponie-Standorte festlegen müsse. Der Kanton habe daher eine Projektgruppe eingesetzt, welche mehrere Standorte im Oberbaselbiet evaluierte und eine entsprechende Rangliste erstellte. Die Bau- und Planungskommission habe sich an drei Sitzungen mit diesem Geschäft befasst und habe die verschiedenen Standorte sowie eine bestehende Inertstoffdeponie besichtigt. Die möglicherweise betroffenen Gemeinden wurden ebenfalls vor Ort angehört und einzelne SVP-Fraktionsmitglieder hatten zudem Kontakt mit von einer Deponie betroffenen Personen aus der Region Gelterkinden. Diese Direktkontakte führten schliesslich zu folgendem Zusatzantrag der SVP-Fraktion an den Landrat:
Folgende neue Ziffer 2 soll in den Landratsbeschluss aufgenommen werden:
2. Die Erteilung der Baubewilligung und Betriebsbewilligung der Deponie setzt ein Verkehrskonzept voraus, welches den Sicherheitsbedürfnissen der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Schulkinder, Velofahrer, usw.) Rechnung trägt.
Im Übrigen kann sich die SVP-Fraktion einstimmig hinter die aktuelle Vorlage stellen.
Roland Bächtold zeigt sich über den Entscheid der Bau- und Planungskommission für den Standort Asphof/ Humbelsrain in Rothenfluh zufrieden, denn dort schade eine Inertstoffdeponie der Umwelt weniger als an den anderen Standorten, welche teilweise sogar Waldrodungen bedingt hätten oder über schlechte Zufahrtsmöglichkeiten verfügten. Zudem werde es in Rothenfluh voraussichtlich möglich sein, während einer längeren Zeit Inertstoffe abzulagern, weshalb die Schweizer Demokraten der aktuellen Vorlage zustimmen.
Isaac Reber erklärt, die Grüne Fraktion unterstütze das kantonale Konzept, wonach Aushub, Bauschutt und Inertstoffe verbunden mit möglichst kurzen Wegen direkt vor Ort entsorgt werden sollen. Der Standort Rothenfluh erwies sich als am sinnvollsten, sei jedoch trotzdem nur bedingt geeignet. Im Umfeld des vorgesehenen Standorts befinden sich wertvolle Landschaftsräume, welche nicht beansprucht werden dürfen, was die Bau- und Planungskommission in ihrem Bericht auch unmissverständlich zum Ausdruck brachte. Auch von der Erschliessung her ergeben sich Einschränkungen, denn der Standort sei nicht zur Deponie von Material aus dem ganzen Kantonsgebiet geeignet, da dafür zu viele Ortsdurchfahrten notwendig wären.
Sowohl die bestehende Deponie Strickrain in Sissach wie auch diejenige in Bennwil seien sehr gut erschlossen und liegen in wenig empfindlichen Landschaftsräumen. Die Grünen plädieren daher dafür, die vorhandenen Kapazitäten an den bestehenden Standorten sowie allfällige Erweiterungsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor neue Standorte erschlossen werden. Im Sinne der Vorsorge jedoch stimmen die Grünen der aktuellen Vorlage zu.
Elsbeth Schneider-Kenel verspricht, man werde keine neuen Deponien eröffnen, bevor nicht die alten nachhaltig ausgeschöpft seien. Sie betont, dass der Landrat heute nur einen Punkt definiere, an welchem eine Deponie entstehen könnte. Es handle sich dabei auch um eine Deponie für das Oberbaselbiet und es gehe nicht an, Inertstoffe aus dem ganzen Kantonsgebiet dort zu deponieren. Sie werde auf jeden Fall dafür besorgt sein, dass auch im Unterbaselbiet ein Deponiestandort gefunden werde, wobei sie bei diesem Unterfangen auf die Unterstützung durch den Landrat zähle.
Gegen den Antrag der SVP-Fraktion habe sie nichts einzuwenden, jedoch sollte der Begriff "Verkehrskonzept" durch "verkehrstechnische Massnahmen" ersetzt werden.
Peter Holinger erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden.
Ursula Jäggi-Baumann stellt den Landratsbeschluss zur Diskussion.
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1 keine Wortbegehren
://: Auf Antrag der SVP wird an dieser Stelle folgende, neue Ziffer 2 eingeschoben:
2. Die Erteilung der Baubewilligung und Betriebsbewilligung für die Deponie setzt verkehrstechnische Massnahmen voraus, welche den Sicherheitsbedürfnissen der schwächeren Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen (Schulkinder, VelofahrerInnen, usw.) Rechnung tragen.
Damit verschieben sich die nachfolgenden Ziffern um je eine Zahl nach hinten.
Ziffer 3 keine Wortbegehren
Ziffer 4 keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2002/028 mit der Ergänzung einer neuen Ziffer 2 im Landratsbeschluss zu.
Landratsbeschluss
betreffend Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG))
Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden
Vom 27. März 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
5 2002/028
Berichte des Regierungsrates vom 5. Februar 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 16. Februar 2003: Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)); Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden
Kommissionspräsident Karl Rudin betont, die Notwendigkeit von Inertstoffdeponien sei unbestritten, auch wenn kaum jemand eine solche Deponie in seiner eigenen Gemeinde wünsche. Wahrscheinlich bestehen auch viele falsche Vorstellungen darüber, wie eine derartige Deponie betrieben wird. Die Bau- und Planungskommission konnte sich anlässlich eines Augenscheins davon überzeugen, dass keine riesigen Löcher in der Landschaft entstehen, da die bereits aufgefüllten Teile einer Deponie jeweils fortlaufend begrünt werden.
Das Auswahlverfahren, welches der aktuellen Vorlage zugrunde liegt, ergab als idealsten Standort in der Region Gelterkinden das Gebiet Asphof/Humbelsrain in der Gemeinde Rothenfluh. Diese Tatsache habe in der Gemeinde Rothenfluh nicht nur Begeisterung ausgelöst, jedoch sei die Gemeinde offen dafür, das Problem gemeinsam mit dem Kanton zu lösen. Mit der heute vom Landrat zu beschliessenden Festsetzung werde nur ein Standort bestimmt, die Detailplanung werde von der Gemeinde im Rahmen des Nutzungsplans vorgenommen.
Die Gemeinde Rothenfluh möchte den Perimeter des Gebiets Asphof//Humbelsrain auf das Gebiet Z'Allengraben/Ziel erweitern. Die Bau- und Planungskommission habe dieses Gebiet besichtigt und empfehle der Gemeinde Rothenfluh, darauf zu verzichten, da dieses als für eine Deponie ungeeignet betrachtet werde.
Einem Antrag in der Kommission, das Einzugsgebiet der Deponie in Rothenfluh auf den Bezirk Sissach zu beschränken, wurde mit 8:5 Stimmen zugestimmt. Alle Kommissionsmitglieder waren sich über die Wichtigkeit kurzer Transportwege einig, jedoch zeigten sich einzelne Mitglieder mit einer Beschränkung des Einzugsgebiets nicht einverstanden, da damit ihrer Meinung nach in Zukunft nicht genügend Flexibilität vorhanden wäre. Nach dem Entscheid zugunsten einer Beschränkung des Einzugsgebiets wurde diese Änderung auf dem Objektblatt VE. 4.6 festgeschrieben.
Die Kommission ist der Meinung, dass die bestehenden, gut funktionierenden Deponien wenn möglich weiter ausgebaut werden sollen, bevor neue Deponien in Betrieb genommen werden. Ausserdem drängt die Kommission darauf, nun vorwärts zu machen und auch in anderen Regionen des Kantons geeignete Deponiestandorte festzulegen.
Der Kommissionsantrag, der Vorlage 2002/028 zuzustimmen, wurde mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet.
Franz Hilber merkt an, eine Inertstoffdeponie löse in den betroffenen Gemeinden selten Begeisterungsstürme aus, weshalb er für einen gewissen Widerstand grosses Verständnis habe. Da jedoch weiterhin gebaut werde, seien Inertstoffdeponien wohl oder übel notwendig. Wichtig sei daher, dass Standorte gewählt werden, welche sowohl die Bevölkerung als auch die Natur möglichst wenig beeinträchtigen.
Von den vorgeschlagenen Standorten in der Region Gelterkinden entspreche der Standort Rothenfluh am ehesten den Vorstellungen der SP-Fraktion, auch wenn dieser ebenfalls gewisse Beeinträchtigungen mit sich bringe. Als Vorteil des Standortes Asphof/Humbelsrain bezeichnet Franz Hilber die Tatsache, dass sich dieser ausserhalb der Gemeinde befinde und verkehrstechnisch gut erschlossen sei. Nachteile hingegen sind die Beanspruchung von Kulturland und die Lage in einem Naherholungsgebiet. Das Gebiet Z'Allengraben/Ziel sollte auf keinen Fall als Deponie vorgesehen werden, da eine Deponie an diesem Ort das Landschaftsbild stark beeinträchtigen würde. Wichtig sei zudem, dass die Deponie nur für den Bezirk Sissach vorgesehen sei.
Die SP-Fraktion unterstütze die Festsetzung des Standortes Asphof/Humbelsrain in Rothenfluh für eine Inertstoffdeponie.
Liz Rytz erinnert daran, dass der Regierungsrat im Jahr 1998 ein Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung verabschiedet habe. Gemäss diesem Konzept gehört das Gebiet Sissach/Gelterkinden zur Teilregion 5, in welcher man mit einem jährlichen Aufkommen von über 20'000 m 3 an Aushub- und Abbruchmaterial rechne. Der Kanton sei gesetzlich dazu verpflichtet, dafür besorgt zu sein, dass die anfallenden Mengen in so genannten Inertstoffdeponien regional abgelagert werden können. Dazu bildet die Festsetzung eines Standortes im Koordinationsplan die erste Voraussetzung.
Nach der Anhörung verschiedener Gemeinden, in welchen ein Standort geprüft wurde, befand die Bau- und Planungskommission den Standort Asphof/Humbelsrain in Rothenfluh als am geeignetsten. Gleichzeitig beschloss man bewusst, es der Gemeinde Rothenfluh zu überlassen, einen exakten Perimeter für die geplante Inertstoffdeponie festzusetzen, um die Akzeptanz der Deponie in der Bevölkerung zu erhöhen. Die positive Haltung der Gemeinde Rothenfluh gegenüber einer Inertstoffdeponie werde begrüsst und die Kommission sei überzeugt, dass dieser Standort für die betroffene Bevölkerung sowie für die Region eine tragbare Lösung darstelle.
Namens der FDP-Fraktion bittet Liz Rytz, der aktuellen Vorlage zuzustimmen.
Remo Franz erklärt, es sei bekanntlich nicht einfach, Raum für eine Inertstoffdeponie zu finden, da in vielen Köpfen noch die Meinung vorherrsche, es handle sich dabei um Deponien, wie sie von früher bekannt seien, in welchen Kehricht abgelagert wurde. Die Bezeichnung Inertstoffdeponie weise jedoch bereits darauf hin, dass es sich dabei weitgehend um eine tote Materie handle, welche heute in den bestehenden Deponien kunstgerecht und kontrolliert abgelagert werde.
Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst die Tatsache, dass auf dem Gemeindebann von Rothenfluh mit dem Asphof/Humbelsrain ein Standort gefunden werden konnte, welcher den unterschiedlichen Anforderungen an einen Deponiestandort gerecht wird. Gewisse Einzelheiten seien noch offen und sollen dies auch bleiben, damit präziser auf lokale Randbedingungen eingegangen werden kann und sich möglichst wenig Widerstand gegen den geplanten Deponiestandort entzündet.
Die CVP/EVP-Fraktion legt grossen Wert darauf, dass die bekanntlich gut funktionierenden Deponien in Diegten und Sissach als Erweiterungsmöglichkeit im Auge behalten werden. Insbesondere Diegten könnte von der sehr guten Erschliessung her eine bedeutende Rolle zukommen, da heute noch das gesamte Material aus dem Unterbaselbiet ins Elsass oder in den deutschen Raum gebracht wird.
Die Verwaltung müsse die Frage nach einem zusätzlichen Ausbau in Rothenfluh weiterhin prüfen, auch wenn die SP-Fraktion hier anderer Meinung sei. An einem Standort, welcher von der Bevölkerung grundsätzlich akzeptiert werde, sollte man sich nicht im Voraus bezüglich Ausbau einschränken. Deponien gehören heute zu unserem Leben und sind für die Entwicklung der Baubranche existenziell wichtig.
Der Gemeinde Rothenfluh spricht Remo Franz an dieser Stelle für ihre kooperative Haltung seinen Dank aus. Die CVP/EVP-Fraktion werde der aktuellen Vorlage einstimmig zustimmen.
Peter Holinger stellt fest, dass der Kanton laut Bundesgesetz Inertstoffdeponie-Standorte festlegen müsse. Der Kanton habe daher eine Projektgruppe eingesetzt, welche mehrere Standorte im Oberbaselbiet evaluierte und eine entsprechende Rangliste erstellte. Die Bau- und Planungskommission habe sich an drei Sitzungen mit diesem Geschäft befasst und habe die verschiedenen Standorte sowie eine bestehende Inertstoffdeponie besichtigt. Die möglicherweise betroffenen Gemeinden wurden ebenfalls vor Ort angehört und einzelne SVP-Fraktionsmitglieder hatten zudem Kontakt mit von einer Deponie betroffenen Personen aus der Region Gelterkinden. Diese Direktkontakte führten schliesslich zu folgendem Zusatzantrag der SVP-Fraktion an den Landrat:
Folgende neue Ziffer 2 soll in den Landratsbeschluss aufgenommen werden:
2. Die Erteilung der Baubewilligung und Betriebsbewilligung der Deponie setzt ein Verkehrskonzept voraus, welches den Sicherheitsbedürfnissen der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Schulkinder, Velofahrer, usw.) Rechnung trägt.
Im Übrigen kann sich die SVP-Fraktion einstimmig hinter die aktuelle Vorlage stellen.
Roland Bächtold zeigt sich über den Entscheid der Bau- und Planungskommission für den Standort Asphof/ Humbelsrain in Rothenfluh zufrieden, denn dort schade eine Inertstoffdeponie der Umwelt weniger als an den anderen Standorten, welche teilweise sogar Waldrodungen bedingt hätten oder über schlechte Zufahrtsmöglichkeiten verfügten. Zudem werde es in Rothenfluh voraussichtlich möglich sein, während einer längeren Zeit Inertstoffe abzulagern, weshalb die Schweizer Demokraten der aktuellen Vorlage zustimmen.
Isaac Reber erklärt, die Grüne Fraktion unterstütze das kantonale Konzept, wonach Aushub, Bauschutt und Inertstoffe verbunden mit möglichst kurzen Wegen direkt vor Ort entsorgt werden sollen. Der Standort Rothenfluh erwies sich als am sinnvollsten, sei jedoch trotzdem nur bedingt geeignet. Im Umfeld des vorgesehenen Standorts befinden sich wertvolle Landschaftsräume, welche nicht beansprucht werden dürfen, was die Bau- und Planungskommission in ihrem Bericht auch unmissverständlich zum Ausdruck brachte. Auch von der Erschliessung her ergeben sich Einschränkungen, denn der Standort sei nicht zur Deponie von Material aus dem ganzen Kantonsgebiet geeignet, da dafür zu viele Ortsdurchfahrten notwendig wären.
Sowohl die bestehende Deponie Strickrain in Sissach wie auch diejenige in Bennwil seien sehr gut erschlossen und liegen in wenig empfindlichen Landschaftsräumen. Die Grünen plädieren daher dafür, die vorhandenen Kapazitäten an den bestehenden Standorten sowie allfällige Erweiterungsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor neue Standorte erschlossen werden. Im Sinne der Vorsorge jedoch stimmen die Grünen der aktuellen Vorlage zu.
Elsbeth Schneider-Kenel verspricht, man werde keine neuen Deponien eröffnen, bevor nicht die alten nachhaltig ausgeschöpft seien. Sie betont, dass der Landrat heute nur einen Punkt definiere, an welchem eine Deponie entstehen könnte. Es handle sich dabei auch um eine Deponie für das Oberbaselbiet und es gehe nicht an, Inertstoffe aus dem ganzen Kantonsgebiet dort zu deponieren. Sie werde auf jeden Fall dafür besorgt sein, dass auch im Unterbaselbiet ein Deponiestandort gefunden werde, wobei sie bei diesem Unterfangen auf die Unterstützung durch den Landrat zähle.
Gegen den Antrag der SVP-Fraktion habe sie nichts einzuwenden, jedoch sollte der Begriff "Verkehrskonzept" durch "verkehrstechnische Massnahmen" ersetzt werden.
Peter Holinger erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden.
Ursula Jäggi-Baumann stellt den Landratsbeschluss zur Diskussion.
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1 keine Wortbegehren
://: Auf Antrag der SVP wird an dieser Stelle folgende, neue Ziffer 2 eingeschoben:
2. Die Erteilung der Baubewilligung und Betriebsbewilligung für die Deponie setzt verkehrstechnische Massnahmen voraus, welche den Sicherheitsbedürfnissen der schwächeren Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen (Schulkinder, VelofahrerInnen, usw.) Rechnung tragen.
Damit verschieben sich die nachfolgenden Ziffern um je eine Zahl nach hinten.
Ziffer 3 keine Wortbegehren
Ziffer 4 keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2002/028 mit der Ergänzung einer neuen Ziffer 2 im Landratsbeschluss zu.
Landratsbeschluss
betreffend Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG))
Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden
Vom 27. März 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Gestützt auf Art. 6-12 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG), Art. 17 der Technischen Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA) und § 65 der kantonalen Verfassung vom 17. Mai 1984 wird der Standort für die Inertstoffdeponie "Asphof/Humbelsrain", Gemeinde Rothenfluh, als
Festsetzung
in den Koordinationsplan (Richtplan gemäss RPG) aufgenommen und der Koordinationsplan mit dem neuen Objektblatt VE. 4.6 ergänzt.
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2.
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Die Erteilung der Baubewilligung und Betriebsbewilligung für die Deponie setzt verkehrstechnische Massnahmen voraus, welche den Sicherheitsbedürfnissen der schwächeren Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen (Schulkinder, VelofahrerInnen, usw.) Rechnung tragen.
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3.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, gestützt auf Art. 11 RPG dem Bundesrat die Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft zur Genehmigung einzureichen.
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4.
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Dieser Landratsbeschluss untersteht dem fakultativen Planungsreferendum.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 2039
6 2002/174
Berichte des Regierungsrates vom 9. Juli 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 16. Februar 2003: Kantonsspital Bruderholz (KSB) - Aufstockung offenes Parkdeck; Baukreditvorlage
Kommissionspräsident Karl Rudin erachtet es als unbestritten, dass beim Kantonsspital Bruderholz eine Parkplatzmisere herrsche. Gründe dafür sind: Mehr Personal, v.a. auch mehr Teilzeitbeschäftigte, erweiterte Besuchszeiten, usw. Es bieten sich nun zwei Lösungen an: Mit der aktuellen Vorlage wird die Schaffung von mehr Parkplätzen propagiert, indem das bestehende Parkdeck aufgestockt wird. Gleichzeitig kann das Parkhaus behindertengerecht erschlossen werden, indem ein Lift eingebaut wird. Die Investitionskosten für diese Aufstockung werden über Parkgebühren amortisiert. Eine zweite Lösung geht in Richtung Verbesserung der ÖV-Massnahmen, ist jedoch nicht Bestandteil der hier diskutierten Vorlage. Zwar seien im Bereich ÖV-Erschliessung des Bruderholzes Verbesserungen getätigt worden, die Situation jedoch sei noch nicht optimal. Eine direkte Verbindung vom Bahnhof SBB zum Bruderholzspital, wie dies von der Spitalleitung gewünscht werde, sei seinerzeit vom Parlament aus Kostengründen abgelehnt worden.
Die Bau- und Planungskommission kam zum Schluss, dass sich die Aufstockung des Parkdecks auf dem Bruderholz nicht direkt auf die Spitalplanung auswirken werde und zudem handle es sich nicht um einen Neubau, sondern um die Aufstockung eines bestehenden Gebäudes. Vor einer Gesamtsanierung jedoch möchte die Bau- und Planungskommission Klarheit darüber erhalten, wie die Spitalplanung im Hinblick auf das Bruderholzspital aussehe.
Mit 12:1 Stimmen beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, der Vorlage 2002/174 zuzustimmen.
Marc Joset stellt fest, die Parkplatzprobleme beim Bruderholzspital seien auch der SP-Fraktion bekannt. Die Gründe dafür liegen in der steigenden Patientenzahl, den kürzeren Aufenthaltszeiten der Patientinnen und Patienten sowie der Erweiterung der Besuchszeiten. Zudem werden ältere SpitalbesucherInnen oftmals mit dem Auto gefahren und auch die Zahl der Mitarbeitenden, vor allem im Teilzeitbereich, habe zugenommen. Marc Joset konnte sich selbst vergewissern, dass während des Schichtwechsels am Nachmittag die Parkplatznot gross sei und dadurch ein grosser Suchverkehr entstehe.
Zur Verbesserung der oben geschilderten Situation bestehen laut SP-Fraktion folgende Möglichkeiten: Es sollen Verbesserungen für den Individualverkehr vorgenommen (Erhöhung der Parkplatzzahl) und gleichzeitig der öffentliche Verkehr ausgebaut werden. Die in der aktuellen Vorlage vorgeschlagene Erweiterung der Parkierungsanlage beim Bruderholzspital erscheint der SP sehr günstig, denn sie sei innert kurzer Zeit realisierbar und die umliegende Natur werde dadurch nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig wird die Parkierungsanlage rollstuhlgängig, was sicherlich notwendig und sinnvoll sei.
Im Kommissionsbericht wird bereits erwähnt, dass im Bereich ÖV Anstrengungen unternommen wurden. So erhalten die Mitarbeitenden ein Job-Ticket, es werden Fahrgemeinschaften gebildet und zudem wurde die Erschliessung des Bruderholzspitals durch die Buslinien 63 und 67 verbessert. Trotzdem erachtet die SP die ÖV-Erschliessung nach wie vor als unbefriedigend. Die Bevölkerung sollte besser darüber informiert werden, wie sie das Bruderholzspital mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erreichen können und zudem wäre eine direkte Verbindung zum Bahnhof SBB in Basel wichtig. Verbesserungen im ÖV wären zudem in den Randzeiten und an Wochenenden dringend erwünscht. Die genannten Punkte entsprechen auch den Anliegen der Spitalverwaltung.
Marc Joset hat bereits anlässlich der Kommissionssitzung darauf hingewiesen, dass er sich vorbehalte, im Landrat im Hinblick auf den nächsten generellen Leistungsauftrag bezüglich ÖV einen Vorstoss einzureichen. Die SP-Fraktion geht nun jedoch noch einen Schritt weiter und beantragt, die aktuelle Vorlage mit einer zusätzlichen Ziffer 4 zu ergänzen, welche die Regierung damit beauftragt, die geforderten ÖV-Optimierungen (direkte Verbindung zum Bahnhof SBB, Verbesserung der Angebotsdichte) in den nächsten Leistungsauftrag (genereller Leistungsauftrag öffentlicher Verkehr 2005 bis 2009) aufzunehmen.
Die SP-Fraktion unterstützt die aktuelle Vorlage verbunden mit dem oben genannten Zusatzantrag.
Hanspeter Frey betont, wie andere Unternehmungen stehe auch das Bruderholzspital in einem Wettbewerb. Auf dem Bruderholz werde in verschiedenen Bereichen hoch spezialisierte Medizin betrieben und die FDP-Fraktion sei daher der Auffassung, dass auch die nötigen Infrastrukturanlagen und Nebenanlagen für einen solchen Betrieb wichtig seien. Die vorliegende Baukreditvorlage werde daher unterstützt. Wie bereits vom Kommissionspräsidenten erwähnt, sollte die aktuelle Vorlage nicht mit der Spitalplanung oder der später anstehenden Spitalsanierung verknüpft werden.
Die heutige Situation zeigt klar, dass das Parkplatzangebot ungenügend sei, was zu einem regen Parkplatz-Suchverkehr und damit zu unnötigen Belastungen in den umliegenden Quartieren führt. Heute stehen rund 500 Parkplätze zur Verfügung, gemäss Berechnungen jedoch wären 680 Parklätze notwendig. Mit der aktuellen Vorlage soll das Angebot nun um 116 Parkplätze erweitert werden, was die FDP als sinnvoll erachte. Je nach Bedarf könne die Parkierungsanlage später zudem erneut erweitert werden.
Als erstaunlich bezeichnet Hanspeter Frey die Tatsache, dass gerade bei einem Spital kein rollstuhlgängiges Parking vorhanden sei. Mit der geplanten Sanierung und Erweiterung könne dieser Mangel nun behoben werden.
Hanspeter Frey kann den Antrag der SP-Fraktion, bereits im Rahmen der aktuellen Vorlage verbindlich ÖV-Verbesserung zu fordern, nicht unterstützen. In der Kommission wurde zwar klar festgestellt, dass das ÖV-Angebot noch nicht optimal, jedoch auch nicht schlecht sei. Zudem habe der Landrat seinerzeit eine direkte Verbindung des Bruderholzspitals mit dem Bahnhof SBB aus Kostengründen abgelehnt. Es sei grundsätzlich nicht möglich, jedes Gebiet im Baselbiet mit direkten Busverbindungen optimal zu erschliessen. Verbesserungsmöglichkeiten des ÖV im Bereich Bruderholz sollen zwar geprüft werden, jedoch gelte es, nicht nur einseitig den ÖV zu unterstützen, sondern auch dem Individualverkehr zum Bruderholzspital ansprechende Rahmenbedingungen zu bieten.
Der für die Erweiterung des Parkdecks notwendige Betrag von Fr. 1,985 Mio. sei sicherlich nicht unbeachtlich, nach Meinung der FDP jedoch richtig investiert. Bezüglich der Kosten sei nicht mit Überraschungen zu rechnen, da die Vorlage auf einem sehr guten Kostenvoranschlag basiere. Die vorgesehene Parkingbewirtschaftung bedeute zudem, dass die Anlage in relativ kurzer Zeit amortisiert werden könne.
Angesichts der genannten Überlegungen unterstützt die FDP-Fraktion die aktuelle Vorlage, werde aber den SP-Antrag ablehnen.
Peter Zwick gibt die Zustimmung der CVP/EVP-Fraktion zur Vorlage 2002/174 bekannt. Gleichzeitig betont er, die Vorlage solle nicht mit der Spitalpolitik vermischt werden. Man könne die Augen vor der Situation nicht verschliessen, dass das Bruderholzspital trotz Anbindung an den öffentlichen Verkehr mit sehr starkem Autoverkehr belastet werde. Aus eigener Erfahrung kenne er auch den mit der heutigen Situation verbundenen starken Suchverkehr. Für die CVP/EVP-Fraktion sei klar, dass ein Spital Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen müsse. Wichtig sei zudem, dass die Parkierungsanlage mit der aktuellen Vorlage rollstuhlgängig werde, weshalb das geplante Bauvorhaben nun sofort angegangen werden soll.
Peter Holinger bemerkt, aus den vom Präsidenten der Bau- und Planungskommission bereits erwähnten Gründen sei es in den letzten Jahren schwierig geworden, zu gewissen Zeiten beim Bruderholzspital einen Parkplatz zu finden. Handlungsbedarf sei angezeigt und die Aufstockung um insgesamt 116 Parkplätze auf dem bestehenden Areal sowie die Erschliessung der Parkierungsanlage für RollstuhlfahrerInnen sei sicherlich positiv. Durch die Parkgebühren sei die Investition zudem selbsttragend und könne innert kurzer Zeit auch amortisiert werden. Die SVP-Fraktion möchte keine Verknüpfung der aktuellen Vorlage mit dem ÖV vornehmen, denn die ÖV-Leistungsaufträge werden der Bau- und Planungskommission und dem Landrat in regelmässigen Abständen zu Genehmigung unterbreitet. Die SVP-Fraktion unterstützt die aktuelle Vorlage mit dem damit verbundenen Kredit einstimmig.
Roland Bächtold kann sich kurz fassen und betont, die Schweizer Demokraten würden die aktuelle Vorlage einstimmig unterstützen. Er bemerkt, mit dem Automobil stehe und falle die ganze Wirtschaft, weshalb dringend mehr Parkplätze notwendig seien.
Isaac Reber schlägt angesichts der fortgeschrittenen Zeit und seines voraussichtlich längeren Votums vor, die Diskussion zur Vorlage 2002/174 nach der Mittagspause fortzusetzen.
Ursula Jäggi-Baumann unterbricht die Beratungen an dieser Stelle.
Fortsetzung
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 2040
2003/080
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 27. März 2003: Vorlage eines neuen Finanzierungskonzeptes zwecks - mindestens teilweiser - Beseitigung der vorhandenen Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Nr. 2041
2003/081
Postulat von Isaac Reber vom 27. März 2003: Urwaldfreundlicher Kanton
Nr. 2042
2003/082
Interpellation von Karl Rudin vom 27. März 2003: Strategische Eisenbahngesamtplanung im Raum Basel (Trinationale Untersuchung)
Nr. 2043
2003/083 Interpellation von Heinz Mattmüller vom 27. März 2003: Gleichstellung von Mann und Frau
Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Ende der Vormittagssitzung: 12.00 Uhr
Fortsetzung >>>
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