Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2003

Nr. 2036

3 2002/236
Berichte des Regierungsrates vom 24. September 2002 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 10. Februar 2003: Teilrevision des Jagdgesetzes. 2. Lesung

Ursula Jäggi-Baumann liegen keine Änderungsanträge zum Jagdgesetz vor, weshalb sie auf die Detailberatung verzichtet.

Es halten sich zur Zeit 76 Landratsmitglieder im Saal auf.

://: Der Landrat verabschiedet die Teilrevision des Jagdgesetzes mit 74:0 Stimmen. Somit ist das 4/5-Mehr erreicht.

Beilage 1 (Gesetz)

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 2037

4 2002/152
Berichte des Regierungsrates vom 11. Juni 2002 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 12. September 2002 und vom 4. März 2003: Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft zur Einführung einer Grundgebühr in der kommunalen Abfallfinanzierung. 1. Lesung

Kommissionspräsidentin Jacqueline Halder erinnert an den ersten Kommissionsbericht vom 12. September 2002, in welchem die Umweltschutz- und Energiekommission dem Landrat beantragt hatte, auf die Vorlage 2002/152 nicht einzutreten. An seiner Sitzung vom 31. Oktober 2002 beschloss der Landrat jedoch grossmehrheitlich, den Antrag der Kommission abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten. Damit ging das Geschäft zur Detailberatung zurück in die Umweltschutz- und Energiekommission.
Zur Diskussion stand § 21 Absätze 3 bis 5 des Umweltschutzgesetzes. Die Kommission wünschte, dass der Begriff "überwiegend" in Absatz 3 klarer definiert werde. Die Verwaltung machte den Vorschlag, dass die Finanzierung zu mindestens zwei Dritteln (an Stelle von "überwiegend") durch eine mengenabhängige Gebühr erfolgen müsse.
Ein Antrag, diesen Wert auf drei Viertel zu erhöhen, wurde in der Kommission abgelehnt.
Im gleichen Absatz wurde der Begriff des "Äquivalenzprinzips" verwendet. Die von der BUD vorgeschlagene Formulierung lautete: Die Gemeinden können überdies eine Grundgebühr erheben, welche dem Grundsatz der Äquivalenz Rechnung trägt. Dies bedeutet, dass eigentlich auch die Grundgebühr von der Abfallmenge abhängig sein sollte. Der Bund schreibt das Äquivalenzprinzip vor und sagt dazu, dass beispielsweise ein Vierpersonenhaushalt nicht mit der gleichen Grundgebühr belastet werden dürfe wie ein Einpersonenhaushalt, und ein Betrieb mit 1'000 Mitarbeitern nicht mit der selben Gebühr wie ein Zweimannbetrieb. Da das Äquivalenzprinzip also bereits auf Bundesebene festgeschrieben ist, hat die UEK den entsprechenden Nebensatz im Vorschlag der BUD gestrichen.
In Absatz 5 wurde der Begriff "Kompostierung" durch "Verwertung" ersetzt. Zudem gab die Formulierung zu reden, dass die Gebühr für die Abfuhr von Grünabfällen geringer sein müsse, als die Gebühren gemäss Absatz 3. Neben der Streichung des Begriffs deutlich wurde in der Kommission auch der Antrag gestellt, den ganzen letzten Teilsatz zu streichen und somit keine geringere Gebühr für die Abfuhr von Grünabfällen vorzusehen, um Querfinanzierungen zu vermeiden. Der diskutierte Nebensatz wurde jedoch bewusst gewählt, damit ein finanzieller Anreiz besteht, die Grünabfälle nicht im normalen Abfallsack zu entsorgen. Er sollte im Weiteren einen Anreiz zum Kompostieren darstellen. Nun komme man den Gemeinden entgegen, indem die Formulierung nicht mehr "deutlich geringer" sondern nur noch "geringer" lautet. Bei 5:5 Stimmen und mit Stichentscheid des Vizepräsidenten stimmte die Umweltschutz- und Energiekommission gegen die Streichung des Nebensatzes.
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 5:5 Stimmen bei Stichentscheid des Vizepräsidenten, dem geänderten Landratsbeschluss betreffend Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft zur Einführung einer Grundgebühr in der kommunalen Abfallfinanzierung zuzustimmen. Angesichts dieses knappen Resultats in der Kommission sei nun der Landrat gefordert und müsse sich seine eigene politische Meinung bilden.

Röbi Ziegler stellt fest, dass gewisse Kreise in unserem Kanton bei der Abfallentsorgung offenbar das Rad der Zeit zurückdrehen wollen und sich eine Abschaffung der Sackgebühr wünschen. Sie argumentieren vor allem damit, dass einzelne Leute ihren Abfall individuell entsorgen. Diejenigen Kehrichtsäcke, welche da und dort an einem Wald- oder Strassenrand zu finden sind, seien zwar sehr ärgerlich und das Produkt von unsolidarischem Verhalten, jedoch bewirkte die Einführung der Sackgebühr auch eine gewaltige Reduktion der Abfallmenge. Die verursachergerechte Kostenbestreitung in der Abfallentsorgung sei daher ein grosses Erfolgsmodell.
Die SP-Fraktion betrachtet es nach wie vor als korrekt, ökologisch sinnvoll und politisch vertretbar, an der verursachergerechten Kostenbestreitung in der Abfallentsorgung festzuhalten. Die aktuelle Situation weise jedoch zwei Schönheitsfehler auf: Im Laufental gelten nicht die gleichen Bestimmungen wie im Rest des Kantons und den Gemeinden ist es nicht möglich, ihre Abfallrechnungen zum Stimmen zu bringen. Das Beispiel verschiedener Gemeinden in- und ausserhalb des Kantons zeige jedoch auch, dass mit einer absolut vertretbaren Sackgebühr sämtliche Kosten, auch die Entsorgung von Wertstoffen, finanziert werden können. Einsparungsmöglichkeiten mit der Bildung von Zweckverbänden wären auf jeden Fall vorhanden und auch die vorgezogenen Entsorgungsgebühren werden dazu beitragen, dass die Gemeinden in der Lage sein sollten, die Abfallentsorgung mit einer vertretbaren Sackgebühr zu decken.
Die Auseinandersetzungen in der Kommission zeigten, dass die Positionen relativ stark verhärtet seien, weshalb sich die SP-Fraktion mit der Möglichkeit, in den Gemeinden eine Grundgebühr einzuführen, einverstanden erklären könne, sofern diese Grundgebühr minimal bleibe und das Verursacherprinzip weiterhin in einem möglichst grossen Mass zum Tragen komme.
Röbi Ziegler beantragt, dass die in § 21 Absatz 3 festgelegte Finanzierung nicht zu zwei Dritteln, sondern zu mindestens drei Vierteln durch eine verursachergerechte Gebühr gedeckt werden sollte. Mit diesem Antrag könne die SP auf die aktuelle Vorlage eintreten und dieser letztlich auch zustimmen.
Zum bereits vorliegenden Antrag von Patrick Schäfli, es den Gemeinden mit einer Streichung in Absatz 4 zu verwehren, eine Konzessionsabgabe zu erheben, äussert sich Röbi Ziegler folgendermassen: Wenn Industrie- und Gewerbeunternehmen ihren Abfall selber entsorgen, entsorgen sie zwar die Siedlungsabfälle separat, benutzen jedoch unter Umständen trotzdem die Wertstoffsammlungen der Gemeinden, welche ebenfalls finanziert werden müssen. Das Loskoppeln der Konzessionserteilung von einer Konzessionsabgabe würde den Betrieben die Möglichkeit geben, nicht nur ihre Siedlungsabfälle kostengünstig zu entsorgen, sondern auch die übrigen Sammelstellen einer Gemeinde, welche über die Kehrichtgebühr finanziert werden, kostengünstig zu benutzen. Einer solch massiven Abweichung vom Verursacherprinzip könne die SP nicht Folge leisten und beantrage daher die Ablehnung von Patrick Schäflis Antrag.

Patrick Schäfli betont, die FDP wolle grundsätzlich am Verursacherprinzip festhalten. Dass die Abfallfinanzierung zu mindestens zwei Dritteln aus einer mengenabhängigen Gebühre erfolgen soll, werde daher sehr begrüsst. Die FDP-Fraktion spreche sich gegen weitere Netto-Gebühren und damit verbunden gegen eine stärkere Belastung von Haushalten und Unternehmungen aus, denn die Gebühren-Schmerzgrenze sei bereits jetzt erreicht. Eine allfällige Grundgebühr, welche durch die Gemeinden erhoben werden kann, müsse daher klar als Kostenbeitrag an die Entsorgungs- und Infrastrukturkosten der Wertstoffsammlungen verwendet werden und in der Abfallrechnung dürfe jeweils kein Sammelsurium von Kosten aufgeführt werden, welche ansonsten in der Gemeinderechnung nicht untergebracht werden können. Die Gemeinden sollten sich an die diesbezüglichen BUWAL-Richtlinien anlehnen.
Die FDP-Fraktion wolle in den Gemeinden darauf achten, dass die nun mögliche Grundgebühr nur dann eingeführt werde, wenn die Situation der einzelnen Abfallrechnung dies auch wirklich notwendig mache. Zudem sollten die Gemeinden die vorgezogene Entsorgungsgebühr bedenken, welche in nächster Zeit zum ersten Mal zur Auszahlung an die Gemeinden komme.
Die grosse Mehrheit der FDP-Fraktion beantragt dem Landrat, der Vorlage zuzustimmen, welche den Gemeinden mit der gewählten "kann"-Formulierung ein Stück weit Gemeindeautonomie bietet. Gleichzeitig bittet Patrick Schäfli im Namen der Fraktion darum, seinem Änderungsantrag zu Absatz 4 zuzustimmen. Dieser lautet:

4 Sie können Unternehmen, welche bei Gewerbe- und Industriebetrieben die Sammlung von Siedlungsabfällen durchführen, eine Konzession erteilen und für diese Konzession eine Konzessionsabgabe erheben .

Die FDP wehre sich entschieden dagegen, neben der Grundgebühr eine zusätzliche Konzessionsabgabe einzuführen, da sich die Abfallentsorgung für Gewerbe und Industrie so massiv verteuern würde. Im Übrigen führen sehr viele gewerbliche und industrielle Betriebe auch die Wertstoffsammlungen privat durch und belasten die Gemeinden somit nicht.
Patrick Schäfli selbst zeigt sich, zusammen mit einem grossen Teil des Baselbieter Gewerbes, gegenüber der Einführung einer Grundgebühr sehr skeptisch, da es sich dabei um eine zusätzliche Gebühr handle. In den letzten zehn Jahren haben sich auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden die Abgaben und Gebühren bereits um 54 % erhöht, ohne dass gleichzeitig die direkten Steuern reduziert worden wären und ohne Einbezug der indirekten Steuern.

Uwe Klein berichtet, die CVP/EVP-Fraktion stimme § 21 Absätze 3 und 4 in seiner nun vorliegenden Version grundsätzlich zu, für Absatz 5 beantrage man jedoch folgende Änderung:

5 Sie können für die Abfuhr von Grünabfälle und deren Verwertung eine eigene, von der Menge abhängige Gebühr verlangen. die jedoch geringer sein muss als die Gebühren nach Absatz 3.

In unserem Kanton sollte die Gemeindeautonomie stärker respektiert werden und der Landrat müsse daher nicht jedes Detail für die Gemeinden bestimmen.
Aus folgenden Gründen befürwortet die CVP/EVP die Möglichkeit zur Einführung einer Grundgebühr:

Patrick Schäflis Antrag lehnt die CVP/EVP-Fraktion ab.

Hans Schäublin erklärt, die SVP-Fraktion stimme der Änderung des Umweltschutzgesetzes zu. Die vorgeschlagene Version lasse den Gemeinden eine grosse Freiheit, ob sie eine Grundgebühr einführen wollen. Hans Schäublin bezweifelt den Sinn einer solchen Grundgebühr schon allein in Anbetracht der recht grossen Administration, welche zur Eintreibung dieser wiederum eher kleinen Beträge notwendig würde.
Der Antrag der SP, dass 3/4 der Abfallentsorgungskosten durch eine mengenbezogene Gebühr gedeckt werden müsse, wird von der SVP abgelehnt. Der Antrag der FDP hingegen könne teilweise unterstützt werden.
Zu Absatz 5 und dem Antrag der CVP/EVP-Fraktion erklärt Hans Schäublin, das Ziel sei eine sinnvolle Entsorgung der Grünabfälle, weshalb diese auch günstiger sein müsse als die übliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung von Grünabfällen per Kehrichtsack soll auf jeden Fall vermieden werden.
Im Übrigen sieht auch Hans Schäublin nicht gerne Abfallsäcke, welche im Wald oder am Wegrand wild entsorgt werden, jedoch könne dieses Problem auch mit einer Reduktion der Sackgebühr verbunden mit einer Grundgebühr nicht behoben werden.

Bruno Steiger zeigt sich enttäuscht über die bisherigen Äusserungen und gibt Röbi Ziegler grundsätzlich Recht, welcher möglichst am Verursacherprinzip festhalten wolle. Der SP-Antrag komme jedoch einem faulen Kompromiss gleich und eine Zustimmung der SP zur aktuellen Vorlage sei nicht ehrlich. Die Gemeindeautonomie sollte nicht dazu missbraucht werden, neue Gebühren einzuführen, welche später nicht unbedingt zweckgebunden verwendet werden. Für Bruno Steiger geht die vor allem von bürgerlicher Seite befürwortete Einführung einer Grundgebühr für die Abfallentsorgung zu weit. Er nennt Allschwil als Beispiel für eine Gemeinde, welche dank gutem Abfall-Management ihre Sackgebühren sogar senken konnte. Die Schweizer Demokraten halten am Verursacherprinzip fest und beantragen, nicht auf die aktuelle Vorlage einzutreten.

Olivier Rüegsegger hat den Eindruck, im Landrat sei noch nie so intensiv über einen derartigen Müll gesprochen worden. Die strategischen umweltpolitischen Ziele der Grünen Partei lassen sich in diesem Zusammenhang leider nicht mit der von Uwe Klein propagierten Gemeindeautonomie vereinbaren. Die Grünen wollen weiterhin am Verursacherprinzip festhalten, weshalb die vorliegende Änderung des Umweltschutzgesetzes abgelehnt wird. Die Einführung einer Grundgebühr, egal in welchem Verhältnis zu einer mengenabhängigen Gebühr, bedeute die Abkehr vom bewährten Verursacherprinzip und die Einführung einer neuen Abgabe an den Staat.
Auch Patrick Schäflis Antrag wird abgelehnt, da damit eine Konzession ohne Konzessionsabgabe auch bei fehlender Grundgebühr eingeführt werden könnte.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel begründet die Notwendigkeit der vorliegenden Gesetzesänderung vor allem damit, dass die Gemeinden über Sorgen im Zusammenhang mit der wilden Entsorgung von Abfall klagten und deshalb mit der Bitte an den Landrat traten, dass je nach Notwendigkeit auch eine Grundgebühr eingeführt werden dürfe, um die mit der Abfallbewirtschaftung verbundenen Nebenkosten auffangen zu können. Wichtig sei, dass den Gemeinden die Möglichkeit für eine Grundgebühr eröffnet werde, ohne dass diese jedoch eine solche obligatorisch einführen müssen. Neben dem Laufental hat auch Basel-Stadt bereits beschlossen, eine Grundgebühr einzuführen. Gleichzeitig werde in der Stadt die Sackgebühr gesenkt.
Elsbeth Schneider-Kenel bittet den Landrat, Patrick Schäflis Antrag keine Folge zu leisten, denn die Konzessionsabgabe sei auch im übergeordneten Recht festgeschrieben und eine Streichung aus Absatz 5 bringe daher nichts. Im Übrigen ziehe die Gemeinde Muttenz bereits heute Konzessionsabgaben ein und Elsbeth Schneider-Kenel plädiert dafür, die Gemeinden in dieser Frage autonom entscheiden zu lassen. Auch den Antrag der SP lehne sie im Sinne der Gemeindeautonomie ab.

://: Der Landrat beschliesst grossmehrheitlich, auf das vorliegende Geschäft einzutreten, und lehnt damit den Nichteintretensantrag der Schweizer Demokraten ab.

Urs Hintermann bezeichnet die Einführung einer Grundgebühr als grundsätzlich positiv, da diese im Einzelfall - wie bereits anlässlich der letzten Landratsdebatte zu diesem Thema geschildert - zur Problemlösung beitragen kann. Er habe jedoch den Eindruck, die Diskussion innerhalb und ausserhalb des Landrates zu diesem Thema gehe momentan in die falsche Richtung. In Anlehnung an ein Sprichwort meint er, man schlage nun den Abfallsack, meine jedoch den Esel. Was die Gemeinden tatsächlich beschäftige, seien die Kosten. Obwohl an den meisten Orten die Sackgebühren heute höher seien als bei der Einführung, sind die Abfallkassen teilweise defizitär.
Diskutiert werde heute die Einführung der Grundgebühr und damit verbunden eine mögliche Abschaffung des Verursacherprinzips, obwohl das Problem damit nicht gelöst, sondern verschärft werde. Es sei bekannt, dass ohne das Verursacherprinzip die Abfallmengen im Schnitt grösser seien, als mit Sackgebühren. Weniger Abfall bedeute weniger Kosten, und genau um diese Kostenreduktion gehe es. Je tiefer die Kosten, desto geringer auch die Gebühren. Um Kosten zu senken muss also die Abfallmenge reduziert werden, was nur möglich ist, wenn das Verursacherprinzip weiterhin beibehalten wird und die Bevölkerung dazu motiviert wird, Abfall zu vermeiden. Auch müsse die Organisation der Entsorgung optimiert werden, beispielsweise mit der Einführung von Abfallzweckverbänden.
Patrick Schäflis Antrag verlangt, dass Privaten eine Konzession erteilt werden könne, ohne dafür eine Konzessionsabgabe zu verlangen. Falls auch ohne Absatz 4 eine solche Abgabe verlangt werden könne, wie dies Elsbeth Schneider-Kenel ausführte, könne dieser auch stehen gelassen werden. Ist dies jedoch nicht möglich, wäre Patrick Schäflis Antrag verheerend und kontraproduktiv. Mit der Sack- und Containergebühr werde nämlich immer auch ein Deckungsbeitrag an die Grundkosten und an die Entsorgung von Wertstoffen geleistet. Erhält nun ein Privater eine Konzession, leistet diese Firma keinen Deckungsbeitrag mehr. Bei Firmen, welche auch die Wertstoffe privat entsorgen, sei keine Gemeinde dazu verpflichtet, von dieser Firma eine Konzessionsabgabe zu verlangen. Eine Streichung würde jedoch bedeuten, dass die Gemeinde keine Konzessionsabgabe verlangen dürfe und entsprechend auch keine privaten Entsorger mehr zulassen werde. Am meisten Geld gehe jedoch dann verloren, wenn die Gemeinden auf ihrem Entsorgungsmonopol beharren, was nicht im Interesse der Bevölkerung sein könne.
Es gelte daher, Kosten zu reduzieren und nicht das Verursacherprinzip zu bekämpfen. Urs Hintermann unterstützt zwar die Grundgebühr, betont jedoch gleichzeitig, diese löse die Probleme nicht. Unter diesem Gesichtspunkt sei Röbi Zieglers Antrag, dass die Grundgebühr maximal einen Viertel der Kosten abdecken dürfe, durchaus richtig.

Margrit Blatter betont, die Schweizer Demokraten empfänden das mit der Sackgebühr verbundene Verursacherprinzip als gerecht und zudem funktioniere dieses System in den meisten Gemeinden gut. Die Schweizer Demokraten vertreten das arbeitende Volk und lehnen daher die Grundgebühr ab, da die echten Probleme damit nicht gelöst werden können. Margrit Blatter ruft vehement zu mehr Eigenverantwortung auf.

Isaac Reber bezeichnet die Grundgebühr als neue Steuer. Wenn heute in der Abfallrechnung Defizite entstehen, werden diese notgedrungen aus den allgemeinen Mitteln abgedeckt. Wird nun jedoch eine Grundgebühr eingeführt, deckt diese in vielen Gemeinden nur die chronische Deckungslücke und der Druck zum sorgfältigen Umgang mit den vorhandenen Mitteln sinkt. Es sei nicht damit zu rechnen, dass so irgendwelche Sackgebühren gesenkt werden. Unwahrscheinlich sei auch, dass die allgemeinen Steuern gesenkt werden. Daher stellt die Grundgebühr eine Steuererhöhung auf dem kalten Weg dar, was Isaac Reber ablehnt. Wer Sozialpolitik beim Abfallsack machen wolle, tue dies am falschen Ort, denn auch eine Grundgebühr sei nicht sozial. Wer sich gegen neue Steuern und Gebühren ausspreche, müsse daher die Abfall-Grundgebühr ablehnen.

Ursula Jäggi-Baumann leitet damit zur ersten Lesung der Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft über.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 21 Absatz 3


Röbi Ziegler beantragt folgende Änderung:

3 Sie decken die gesamten Kosten der Abfallbeseitigung durch Gebühren und allfällige Konzessionsabgaben. Die Finanzierung muss zu mindestens drei Vierteln zwei Dritteln durch eine Gebühr erfolgen, welche von der Menge der nicht wiederverwertbaren Siedlungsabfälle abhängig ist. (...)

In Pratteln koste ein Kehrichtsack Fr. 2.50 und ein Zweipersonenhaushalt produziere pro Woche wohl maximal einen Sack Abfall. Daraus ergeben sich Kosten von Fr. 125.- pro Jahr. Im Zusammenhang mit der 2/3-Lösung wurde eine Grundgebühr von rund 80 Franken diskutiert, was für den einzelnen Haushalt deutlich mehr als einen Drittel ausmacht. Mit den vorgeschlagenen drei Vierteln anstelle der zwei Drittel käme die Regelung daher dem Verursacherprinzip näher und sei fairer gegenüber denjenigen Personen, welche versuchen, möglichst wenig Abfall zu produzieren.
Der Vorschlag der SP, die zwei Drittel auf drei Viertel zu erhöhen, habe entgegen Bruno Steigers Äusserungen nichts mit einem faulen Kompromiss zu tun, denn eine Ablehnung der aktuellen Vorlage beinhalte die Gefahr, dass ganz vom Verursacherprinzip abgewichen und nur noch eine Grundgebühr für die Kehrichtbeseitigung erhoben würde.

Hans Schäublin beantragt dem Landrat, Röbi Zieglers Antrag abzulehnen. Die Gemeinden sollen über die Einführung einer Grundgebühr und deren Höhe entscheiden und die Stimmbevölkerung könne sich anlässlich der Gemeindeversammlung jederzeit zu diesem Thema äussern. Mit der vorgeschlagenen 2/3-Version sind die Gemeinden in der Ausgestaltung einer Grundgebühr flexibler. Für die SVP ist es auf jeden Fall wichtig, dass die Einführung einer Grundgebühr keiner neuen Steuer gleichkommt.

Uwe Klein bittet ebenfalls, Röbi Zieglers Antrag nicht zuzustimmen. Die Kommission habe sich mit 7:3 Stimmen für die 2/3-Variante entschieden und zudem sei es den Gemeinden freigestellt, ob sie überhaupt eine Grundgebühr einführen wollen, welche ausserdem von der Gemeindeversammlung oder vom Einwohnerrat genehmigt werden muss.

Patrick Schäfli informiert, die FDP-Fraktion halte am Kommissionsvorschlag mit den zwei Dritteln fest.

Jacqueline Halder bringt Röbi Zieglers Antrag Sympathien entgegen, denn damit nähere man sich dem Verursacherprinzip etwas stärker an. Andererseits entschied sich die Umweltschutz- und Energiekommission mit 7:3 Stimmen gegen den 3/4-Antrag. Es habe sich dabei um den einzigen klaren Entscheid im Zusammenhang mit der hier diskutierten Änderung von § 21 des Umweltschutzgesetzes gehandelt.

://: Röbi Zieglers Antrag wird abgelehnt.

§ 21 Absatz 4

Patrick Schäfli beantragt, wie bereits erwähnt, hier den letzten Teilsatz zu streichen. Eine Gemeinde soll zwar eine Konzession erteilen können, jedoch dürfe damit nicht gleichzeitig eine Konzessionsabgabe verbunden sein, wie dies vom Gesetzestext impliziert werde.

4 Sie können Unternehmen, welche bei Gewerbe- und Industriebetrieben die Sammlung von Siedlungsabfällen durchführen, eine Konzession erteilen und für diese Konzession eine Konzessionsabgabe erheben .

Jacqueline Halder spricht sich gegen die beantragte Streichung aus und informiert, die Kommission habe nie abschliessend über diese Frage befunden.

Uwe Klein betont, die CVP/EVP-Fraktion lehne Patrick Schäflis Antrag ab, denn es sei den Gemeinden freigestellt, ob sie Konzessionsabgaben erheben wollen.

://: Der Landrat spricht sich gegen Patrick Schäflis Antrag aus.

§ 21 Absatz 5

Uwe Klein stellt namens der CVP/EVP folgenden Antrag:

5 Sie können für die Abfuhr von Grünabfälle und deren Verwertung eine eigene, von der Menge abhängige Gebühr verlangen. die jedoch geringer sein muss als die Gebühren nach Absatz 3.

Der letzte Teilsatz müsse gestrichen werden, damit die Gemeinden selbst eine Lösung betreffend Abfuhr der Grünabfälle ausarbeiten können.

Röbi Ziegler betont, der Sinn von Absatz 5 bestehe darin, dass man den Abfallproduzenten einen Anreiz geben wolle, den Grünabfall separat zu entsorgen. In der gesamten Abfallbewirtschaftung und auch aus ökologischen Gründen mache diese Trennung Sinn, auch in Anbetracht der möglichen Verwertung der Grünabfälle verbunden mit der Produktion von Kompo-Gas. Leider sieht Röbi Ziegler keinen Sinn im Antrag der CVP/EVP.

Hans Schäublin spricht sich gegen den CVP/EVP-Antrag aus, denn es sei wichtig, weiter verwertbare Abfälle auch separat zu entsorgen.

Olivier Rüegsegger fände es nicht sinnvoll, wenn Grünabfälle mit dem normalen Abfall entsorgt würden. Ursprünglich wurde das Anliegen, eine Grundgebühr einzuführen, mit dem Problem der wilden Abfallentsorgung begründet. Das wilde Entsorgen von Abfall im Wald sei der Beweis, dass es idiotisches Verhalten im Abfallwesen gebe.

Patrick Schäfli unterstützt den Antrag der CVP/EVP-Fraktion, denn die Abfalltrennung müsse eigenverantwortlich erfolgen und zudem soll die Grünstoffentsorgung nicht über die Sackgebühr mitsubventioniert werden. Wer seine Grünstoffe im eigenen Garten verwerte, sollte nicht über höhere Sackgebühren bestraft werden.

Eugen Tanner betont, Grünabfälle bestünden nicht nur aus Rüstabfällen, sondern vor allem in den kleineren Gemeinden in hohem Masse auch aus Baumschnitt und Gartenabfällen. Mit dem vorgeschlagenen Absatz 5 würde eine Quersubventionierung stattfinden, da die Kosten für die Grünabfuhr nicht gedeckt werden können, falls die Gebühr dafür geringer sein muss als diejenige für den üblichen Abfall. Aus eigener Erfahrung weiss Eugen Tanner, dass heute in seiner Gemeinde drei Viertel der Aufwendungen für die Grünabfuhr durch die dafür verlangte Gebühr nicht gedeckt seien und von den Einnahmen aus der Sackgebühr quersubventioniert werden müssen.
Auch wenn der letzte Teilsatz, wie von der CVP/EVP beantragt, gestrichen werde, seien die Gemeinden nicht verpflichtet, andere Gebühren zu verlangen als bisher. Den Gemeinden sollte jedoch der Spielraum zugestanden werden, für die Grünabfuhr eine höhere Gebühr zu verlangen. Sollte eine Gemeinde diesbezüglich falsch entscheiden, könne sich die Gemeindeversammlung immer noch wehren. Eugen Tanner bittet den Landrat, den Streichungsantrag zu unterstützen.

Sabine Stöcklin erklärt, unterschiedliche Gebühren im Bereich der Grün- und Schwarzabfuhr stellten ein marktwirtschaftliches Instrument dar, mit welchem ein Umweltziel erreicht werden könne. Es werde nach wie vor angestrebt, die Abfallbewirtschaft möglichst ökologisch abzuwickeln. Die Trennung von Grüngut bedeute einen zusätzlichen Aufwand, welcher eher in Kauf genommen werde, wenn dafür ein finanzieller Anreiz bestehe.

Max Ribi plädiert dafür, Absatz 5 in der Form, wie er von der Kommission vorgeschlagen werde, zu belassen. Falls die Gebühr für die Grünabfuhr höher werde als diejenige für die übliche Kehrichtabfuhr, werde wohl kaum noch jemand die Grünabfälle separat entsorgen. Dies wiederum werde bewirken, dass die Kehrichtverbrennungsanlagen grössere Kapazitäten benötigen und sich bezüglich Abfallmengen wieder der Status einstellen werde, wie er vor rund 15 Jahren zu verzeichnen war.

Elsbeth Schneider-Kenel bittet den Landrat dringend darum, den Antrag abzulehnen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wurde mittels Postulat vom Landrat beauftragt, Vergärungsanlagen in unserem Kanton zu forcieren. Man habe nun die Planung einer solchen Anlage in Angriff genommen, wobei die Verwirklichung eines derartigen Projekts von der Menge der Grünabfälle abhänge. Damit eine Vergärungsanlage rentiere, seien 10'000 Tonnen Grünabfälle pro Jahr notwendig. Diese Menge könne nur mit einer konsequenten Trennung der Grünabfälle erreicht werden.

Uwe Klein informiert, der Antrag der CVP/EVP sei in der Kommission bei 5:5 Stimmen mit Stichentscheid des Vizepräsidenten abgelehnt worden. Mit der beantragten Streichung werde sich überhaupt nichts ändern, jedoch können die Gemeinden frei über die Gebühren für Grünabfälle bestimmen. Es sei nicht logisch, dass die Entsorgung von Grünabfällen via Sackgebühren finanziert werden soll.

Eugen Tanner glaubt nicht, dass irgend jemand auf die Idee kommen werde, sämtliche Gartenabfälle in normale Kehrichtsäcke zu verpacken, auch wenn dies allenfalls billiger wäre. Er plädiert dafür, den Gemeinden genügend Spielraum zu lassen, damit diese je nach Bedarf vernünftige Lösungen finden können. Auf jeden Fall soll keine Quersubventionierung der Grünabfuhr mehr stattfinden.

Isaac Reber sieht das Problem der Quersubventionierung nur bei denjenigen Gemeinden, welche gar keine Grünabfuhrgebühren erheben. Grundsätzlich betont er, es sei wichtig, neben ökologischen auch ökonomische Aspekte zu beachten. Grünabfälle gehören nicht in eine Verbrennungsanlage, da sie das einwandfreie Funktionieren solcher Anlagen stören und Kosten verursachen. Am besten und einfachsten sei es daher, Grünabfälle von Anfang an von den übrigen Abfällen zu trennen. Den Antrag der CVP/EVP bezeichnet er als sehr schlecht und nicht zu Ende gedacht.

Jacqueline Halder erklärt, Uwe Kleins Antrag sei in der Kommission abgelehnt worden, wenn auch mit Stichentscheid. Bisher laute die Formulierung im Umweltschutzgesetz jedoch noch, die Gebühren für Grünabfälle müssten deutlich geringer als für den übrigen Abfall sein. Immerhin wurde das "deutlich" inzwischen gestrichen, es mache jedoch weiterhin Sinn, für Grünabfälle geringere Gebühren vorzusehen.

://: Der Streichungsantrag der CVP/EVP-Fraktion wird verworfen.

II. keine Wortbegehren

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
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