Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2003 |
Nr. 2091
20 2002/280
Motion der SP-Fraktion vom 14. November 2002: Standesinitiative Einheitskrankenkasse für die Grundversicherung
Erich Straumann
erklärt, dass der Regierungsrat die Motion ablehnt. U.a. sei zur Zeit die Teilrevision des KVG in Behandlung; im Ständerat wurde sie behandelt. Auch dort habe es Anträge für eine Einheitskasse betreffend die Grundversicherung gegeben, was miteinbezogen wurde. Ein Antrag sei abgelehnt worden. Erich Straumann ist der Meinung, dass die Kantonsregierung nicht mehr viel dazu beitragen kann, wenn nun mit einer Standesinitiative nochmals dasselbe eingebracht werde. Es handle sich erstens nicht um etwas Neues und zweitens sei es keine gute Lösung. Man müsse versuchen, andere Instrumente einzusetzen. Mit einer Einheitskasse könne der Verteuerung der Prämien kein Einhalt geboten werden. Eine gewisse Konkurrenz unter den Kassen müsse auch in Zukunft gewährleistet sein. Er hält es für einen Trugschluss, wenn man annimmt, dass sich beispielsweise die Werbekosten im Falle einer Einheitskasse verringern. Die Regierung habe allerhöchstens die Möglichkeit, über die Sanitätsdirektorenkonferenz beim Bund die ganze Sache wissenschaftlich abklären zu lassen. Allerdings würde dies wohl so lange dauern, dass bereits alle Teilrevisionen des KVG bereits unter Dach und Fach wären.
Am 18. Mai 2003 komme auf Bundesebene die SP-Initiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" zur Abstimmung, welche eine Finanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer verlangt. Zudem sollen kantonale Steuerungskompetenzen auf den Bund übergehen. Erich Straumann hält es aber für wichtig, dass der Bund nur bezüglich Schwerpunktbildungen in der hochspezialisierten Medizin Einfluss nimmt und zieht eine generelle Regelung/Planung durch die Kantone vor. Werde nun die Initiative am 18. Mai abgelehnt, so rät der Regierungsrat, der Volksinitiative der SVP zuzustimmen, welche ebenfalls tiefere Krankenkassenprämien verlange. Abschliessend bittet er das Plenum, die Motion abzulehnen.
Urs Wüthrich
macht zwei Vorbemerkungen: Erstens hätten sich letzte Woche viele der hier Anwesenden darüber beklagt, dass man in Bern zu wenig gehört werde. Die vorliegende Standesinitiative wäre seines Erachtens eine gute Möglichkeit für das Baselbiet, sich in Bern Gehör zu verschaffen. Als Zweites nimmt er die Empfehlung von Erich Straumann zur Annahme der "Gesundheits-Abbau"-Initiative der SVP auf und bemerkt lakonisch, würde diese Initiative angenommen, so hätte der Regierungsrat als Sanitätsdirektor wohl nicht mehr so viel zu tun.
Die Initiative für eine Einheitskrankenkasse gehe, kurz zusammengefasst, von folgenden Überlegungen aus: Die Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren ihre Chance verpasst, den Wettbewerb, welcher durch das KVG ausdrücklich vorgesehen war, zum Funktionieren zu bringen. Es sei eine Tatsache, dass der Wettbewerb weniger durch ein gutes Kostenmanagement stattgefunden habe, sondern nach wie vor durch Risiko-Picking. Diese Feststellung mache auch der Bundesrat in seiner Analyse über die bisherige Wirkung der sozialen Krankenversicherung, welche zu dem Schluss kommt, dass der Wettbewerb im ursprünglich gedachten Sinn unter den Krankenversicherern nicht richtig funktioniert habe. Es sei richtig, dass eine Einheitskrankenkasse ein Stück weit eine logische Konsequenz der Gesundheitsinitiative sei, über welche am 18. Mai abgestimmt wird. Urs Wüthrich ist aber der Auffassung, dass unabhängig von dieser Abstimmung, ein Schritt erstens gegen den unkoordinierten Konzentrationsprozess bei den Krankenkassen unternommen (1950 gab es noch über 1'000 Krankenkassen, während es heute unter 100 sind) und zweitens ein politisch gesteuerter Umbau in Angriff genommen werden müsste, so dass die Krankenversicherer in Zukunft die realisierten Einsparungen im Bereich Verwaltungskosten zweckmässiger im Bereich Qualitätssicherung investieren könnten. Aus diesen Gründen bittet Urs Wüthrich die Landratskolleginnen und -kollegen, der Motion im Sinne eines Diskussionsanstosses nach Bern zuzustimmen.
Rita Kohlermann
ist der Meinung, dass man mit dieser Standesinitiative in Bern "nichts Neues" bringen werde. Der Nationalrat habe sich bereits ausführlich mit einer parlamentarischen Initiative dazu befasst und sie abgelehnt, hängig sei sie immer noch im Ständerat. Eine zweite parlamentarische Initiative zur Schaffung einer nationalen Einheitskasse sei eingereicht worden. Dort stehe die Behandlung noch aus. Im Grossen Rat sei diesbezüglich eine Interpellation eingereicht worden. Eine Einheitskasse sei eine Monopolkasse, welche die Hauptprobleme des Gesundheitswesens bestimmt nicht lösen werde. Die FDP betrachtet sie nicht als ein Mittel zur Kostendämpfung, im Gegenteil, sie würde die bestehenden Instrumente zur Kostenkontrolle schwächen. Die Kosten von Ärzten, Spitälern und Apotheken würden ihrer Ansicht nach weiter steigen, da die Einheitskasse keinen Einfluss auf die Mengenausweitung ausüben kann. Dieser Einfluss könnte nur ausgeübt werden, wenn man die Tarife, Preise, Leistungen und die Zulassung der Leistungserbringer diktieren könnte. Eine solche Konzentration wolle aber bestimmt niemand. Die Verwaltungskosten würden ansteigen, ist Rita Kohlermann überzeugt. Heute überwachen sich die verschiedenen Krankenversicherer gegenseitig einigermasen. Die Krankenversicherer konnten, wie sie erfahren habe, die Verwaltungskosten in der Grundversicherung von zuletzt 8 auf 6 Prozent senken. Die SUVA habe doppelt so hohe Verwaltungskosten, obwohl sie sich nach keiner Konkurrenz richten müsse. Im Weiteren sei folgender Punkt für das Baselbiet relevant: Die Einführung einer nationalen Einheitskasse - verbunden mit landesweit einheitlichen Prämien und Beitragssätzen - nehme keine Rücksicht mehr auf kantonale Kostenunterschiede. Das würde für unseren Kanton mit tieferen Gesundheitskosten bedeuten, dass er hilft, teurere Kantone mitzufinanzieren. Dies könne nicht der Weg sein, jedenfalls nicht für die FDP-Fraktion. Wettbewerb unter den Kassen sei mit Sicherheit besser als gar kein Wettbewerb. Die FDP-Fraktion lehnt die Motion ab. Die Forderung nach einer Einheitskasse geht für sie ganz klar in eine falsche Richtung.
Esther Maag
ist dagegen der Auffassung, dass es immer mehrere Versuche oder Anläufe braucht, bis sich etwas verändern kann. Nüchtern besehen sei es auch nicht einsichtig, warum ein und dasselbe Produkt von komplett verschiedenen Anbietern angeboten werden soll. Ein Wettbewerb finde so gar nicht statt. Zudem ist sie der Auffassung, dass der Verwaltungsaufwand bei mehreren Anbietern durchaus höher ist als bei einem einzigen. Allerdings sei auch eine gewisse Zwiespältigkeit in ihrer Fraktion betreffend das Machtmonopol und den allenfalls zu einseitigen Einfluss auf den Leistungskatalog auszumachen. Die Grüne Fraktion unterstützt aber im Sinne einer Signalsetzung nach Bern die Motion.
Heinz Mattmüller
ergänzt den Argumentenkatalog von Urs Wüthrich: Die verschiedenen Krankenkassen würden sich gegenseitig geradezu konkurrenzieren, indem sie "tonnenweise" Prospekte verschicken, sie hätten im Aussendienst tätige Mitarbeiter, in den Trams werde geworben. All dies koste viel Geld, welches letztlich die Prämienzahler berappen müssten. Heinz Mattmüller findet es im Grunde ungehörig, dass auf dem sozialen Sektor dermassen Profit geschlagen wird. Allerdings muss er anfügen, dass das Prinzip der Einheitskasse schon beim KVG zur Diskussion stand. Damals sei es von den Lobbyisten, von Versicherung und Banken, abgewürgt worden. Obwohl man sich keine Chancen in Bern ausrechnet, unterstützt eine Mehrheit der SD-Fraktion die Motion aus Sympathie für das Anliegen.
Madeleine Göschke
gehört zu der Minderheit (der Grünen Fraktion), welche die Einheitskasse nicht unterstützt und zwar aus dem Grund, weil damit eine zu große Macht bei dieser einen Kasse wäre. Nicht wünschenswert sei aber mit Sicherheit der heutige Zustand mit fünfzig und mehr Kassen in unserem kleinen Land. Wohl wäre aber ein Mittelweg mit etwa 5 bis 8 Kassen denkbar. Der heutige "Riesenapparat" koste in der Tat einen Haufen Geld. Bezüglich der (allzu) grossen Machtansammlung bei einer Kasse erinnert Madeleine Göschke an die SUVA, bei der es sehr ungute Situationen gebe, in denen beispielsweise einzelne Patienten ungerecht behandelt werden und anschliessend keine Möglichkeit zum Ausweichen haben.
Keine weitere Wortmeldung.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2002/280 der SP-Fraktion ab.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2092
21 2002/285
Postulat von Peter Zwick vom 14. November 2002: "Raum der Stille" in der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Liestal
Ursula Jäggi gibt bekannt, dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.
Regierungsrat Erich Straumann führt aus, dass der Regierungsrat für das Anliegen eines "Raum der Stille" in der Psychiatrischen Klinik Verständnis hat, zumal es von einem Team von Seelsorgern initiiert ist. Zurzeit ist man in der Phase des Umbaus von Haus 5. Sobald dieser beendet ist, werde man sich dafür einsetzen, einen solchen Raum einzurichten, wenn möglich in der Nähe der Kapelle. Das Anliegen sei ausserdem auch bei der Landeskirche diskutiert worden. Den daraus hervorgehenden Vorschlag, hinter der Gartenwirtschaft separat etwas in den Hang zu bauen, findet der Regierungsrat nicht gut, auch wenn Sponsoren für den Bau vorhanden seien. So etwas sei immer heikel. Die Regierung hat daher den Auftrag gegeben, dass die Psychiatrische Klinik baldmöglichst einen Raum zu diesem Zwecke freizugeben habe. Dazu könnte u.a. auch ein frei werdender Büroraum in Frage kommen.
Peter Zwick dankt Regierungsrat Straumann für seine Ausführungen, stellt allerdings hintan:"Glauben ist selig, prüfen ist besser". Er könne aus diesem Grund auch nicht für eine Abschreibung sein. Das Problem mit der Psychiatrischen Klinik besteht bereits seit zehn Jahren, stellt er fest. Die Seelsorger sind seit dieser Zeit bemüht, einen Raum in der Psychiatrischen Klinik zu erhalten. Es gibt wohl den im Postulat erwähnten Kirchensaal, welcher aber nicht zur Verfügung steht und sogar fremd vermietet wird. Also entstand die Idee eines neuen Raumes, welcher auch als Bau verstanden werden könne, aber nicht müsse. Im Weiteren merkt Peter Zwick an, dass es sich nicht nur um ein Verwaltungsproblem handelt, sondern die Landeskirchen haben einen diesbezüglichen Vertrag mit dem Kanton. In der Verordnung über die Spitalseelsorge mit den Landeskirchen sei dies alles festgehalten und es klappe auch in jedem Spital, ausser bei der Psychiatrischen Klinik. Gerade dort aber gibt es Langzeitpatientinnen und Patienten, betont er, welche eine Seelsorge benötigen. Auch werden in der Psychiatrischen Klinik mit nahezu 500 Stellenprozent Betreuungsaufgaben durch Vertreter der Landeskirchen übernommen. Es fehlt aber der Raum, in welchen man sich mit den betroffenen Personen zurückziehen und Gespräche führen kann. Peter Zwick zitiert aus dem Vertrag mit den Landeskirchen:
Infrastruktur der Spitalseelsorge - Der Kanton stellt den Spitalpfarrämtern der Landeskirchen die notwendigen Büroräumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung .
In § 6 stehe zudem: Gottesdiensträumlichkeiten - Der Kanton stellt den Spitalpfarrämtern die notwendigen geeigneten Räumlichkeiten zur Durchführung von Gottesdiensten und anderen seelsorgerlichen Anlässen zur Verfügung und übernimmt alle damit verbundenen Aufwendungen .
Daher ist Peter Zwick der Auffassung, das Postulat dürfe nicht abgeschrieben werden. Hier bestehe eine klare Vereinbarung, für deren Einlösung man sich seit zehn Jahren einsetzt. Er bittet abschliessend die Ratskolleginnen und -kollegen, das Postulat zu überweisen, aber nicht abzuschreiben, um damit auch den Seelsorgern die ihnen zustehenden Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.
Esther Aeschlimann spricht sich namens der SP-Fraktion ebenfalls für Entgegennahme, aber nicht Abschreibung, des Postulats aus. Es gehöre zu den Gepflogenheiten des Landrats, dass Vorstösse abgeschrieben werden, wenn diese entsprechend erfüllt sind. Nun höre sie aber durch Peter Zwick von dieser langen 'Leidensgeschichte'. Sie beantragt, das Postulat erst dann abzuschreiben, wenn die Damen und Herren von der Kirche ihren Raum der Stille erhalten haben.
Röbi Ziegler unterstreicht die von Peter Zwick gemachten Aussagen. Es gehe nicht allein um den verlangten Raum zur Meditation und für Gottesdienste. Dieser Raum würde dann möglicherweise auch nur einmal pro Woche benützt. Er spricht das Hauptproblem an: Es sei zur Genüge bekannt, dass die Psychiatrische Klinik überlastet ist, dass es an Raum und Personal mangelt und damit auch an der nötigen Betreuung für den einzelnen Patienten. Unter diesen Umständen spiele die seelsorgerliche Betreuung eine noch grössere Rolle, als sie es sowieso schon spielt in einer Psychiatrischen Klinik, weiss Röbi Ziegler. Das Bedürfnis sei da, dass die Seelsorgerinnen täglich - und nicht nur einmal die Woche - einen Ort haben , an dem sie in Ruhe mit den Patienten Gespräche führen können. Zurzeit müssen solche Gespräche jeweils auf dem Gang stattfinden, und dies seien unhaltbare Arbeitsverhältnisse sowohl für die arbeitenden Seelsorger wie auch für die betroffenen Patientinnen, betont Röbi Ziegler. Die Ausführungen von Regierungsrat Erich Straumann haben seiner Ansicht nach ein "Höchstmass an Unverbindlichkeit" zum Ausdruck gebracht. Auf dieser Basis sei es unmöglich, das Postulat abzuschreiben.
Esther Maag macht es nach den beiden vorhergehenden Ausführungen kurz: Das Bedürfnis besteht, die Räume bestehen noch nicht, ergo kann das Postulat auch nicht abgeschrieben werden.
Ursula Jäggi schreitet zur Abstimmung. Es ist unbestritten, dass das Postulat entgegengenommen wird. Es wird über die Abschreibung abgestimmt.
://: Der Landrat beschliesst die Überweisung (nicht aber Abschreibung) des Postulats 2002/285 von Peter Zwick.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2093
22 2002/249
Motion von Max Ritter vom 17. Oktober 2002: Beiträge für das Schleppschlauchverfahren der Landwirtschaft
Ursula Jäggi erklärt, dass die Regierung bereit ist, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel erläutert vorgängig , worum es in erster Linie geht: Die Ammoniak-Emissionen im Gebiet der Kantone Basel-Landschaft sowie Basel-Stadt werden gegenwärtig auf jährlich ca. 1'000 Tonnen geschätzt. Durch die Ausbringung mit Schleppschlauchgeräten wird die 'Gülle' nun nicht mehr in der Luft versprüht sondern in flüssiger Form direkt in den Boden zu den Wurzeln der Pflanzen gebracht. Mit dieser Ausbringung lassen sich die Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft auf 30 bis 60 Prozent reduzieren. Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain fördert seit 1998 die Schleppschlauchverteiler. Das Zentrum bezahlt die Hälfte der Kosten des Schleppschlauchverteilers, höchstens jedoch Fr. 8'000 pro Gerät. Unterdessen sind bereits 14 Geräte im Einsatz. Die Aktion des Landwirtschaftlichen Zentrums war befristet bis Ende 2001 und damit abgeschlossen. 40 Betriebe in unserem Kanton führen ihre Gülle nun mit einem Schleppschlauchverteiler auf einer Fläche von 1'400 Hektaren aus, was 6 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche unseres Kantons entspricht. Die Reaktion der beteiligten Bauern ist sehr erfreulich. Angesichts der Stickstoffproblematik sei es daher auch sinnvoll, die Ausbringung von Jauche mit solchen Geräten weiterhin zu fördern. Gestützt auf die bisherigen positiven Erfahrungen des Landwirtschaftlichen Zentrums und der Bauern wurde daher auch im Finanzplan ab dem Jahr 2004 eine Summe von Fr. 800'000 angemeldet und vorgesehen, verteilt auf fünf Jahre. Ob diese Förderung dannzumal auch effektiv stattfinden und die Summe aufgenommen werden kann, wird im Rahmen des Budgets 2004 und der weiteren Budgets entschieden werden. Im jetzigen Moment sehe es "nicht so gut" aus.
Max Ritter betont, dass es dem Bauernverband und ihm speziell als bäuerlichem Vertreter, darum gehe, die Geruchs- und Emissionsstoffe zu minimieren. Ihm liegt daran, nachdem nun ein erfolgreiches Pilotprojekt, bei dem rund 14 Betriebe sozusagen umgepolt und damit auch sehr positive Erfahrungen gemacht wurden, diese breit abgestützte Sache in einem weiteren Fünfjahreskonzept aufzugleisen.
Die Landwirtschaft befinde sich in einer Situation, in welcher sie klar mit den Volksvertreterinnen und Konsumenten gemeinsam einen positiven Weg suchen möchte. Die lästigen Geruchs- und Ammoniak-Emissionen sollten seines Erachtens reduziert werden. Er ist sich bewusst, dass die finanzielle Situation in der Landwirtschaft wie auch im Kanton dies kaum erlauben. Die Baselbieter Bauern wollen aber schweizerisch bezüglich Minimierung der Schadstoffe in der Hofdünger-Ausbringung ein Zeichen setzen. Habe man in diesem Kanton schon eine Gesetzgebung, welche bezüglich Luftreinhaltung eine Verbesserung verlangt, so sei nun "die Stunde der Wahrheit" gekommen, und konsequenterweise müsse ein Ja ohne Aber folgen. Max Ritter bittet Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel, sich nochmals betreffend Finanzplan/Budget 2004 zu äussern. Er erhofft sich daraus eine gewisse Resonanz und würde in diesem Fall auch zustimmen, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Gleichzeitig wünscht er sich die Unterstützung des Parlaments.
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel kann Max Ritter versichern, dass von der Umweltschutzseite her die Schleppschlauchgeräte als sehr gut eingestuft werden, speziell was die Luftreinhalteverordnung anbelangt. Man will die Geräte weiter fördern und auch finanziell unterstützen. Der Staat ist aber, wie alle wissen, in einer sehr schwierigen finanziellen Lage und je nach Budget werden mehr oder weniger Mittel zur Verfügung stehen. Mittel müsste eigentlich der Landwirschaftsdirektor im Ebenrain einstellen. Ihre Anfrage hat ergeben, dass man sich momentan laut Auftrag der Regierung, was das Budget 2004 anbelangt, in einer rigorosen Sparrunde befindet. Man wird sich aber bemühen, in den nächsten Jahren diese Geräte weiter zu fördern. Letztlich entscheidet aber der Landrat, ob besagte Mittel zur Verfügung stehen oder nicht. Der gute Wille sei da, man könne aber zurzeit keine konkreten Beiträge für die nächsten 5 Jahre im Budget sprechen. Aus diesem Grund bittet sie Max Ritter, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Max Ritter erklärt sich mit der Umwandlung seiner Motion in ein Postulat einverstanden.
Es erhebt sich keine Gegenstimme.
://: Damit ist die Motion 2002/249 von Max Ritter als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2094
23 2002/254
Interpellation von Roland Plattner vom 17. Oktober 2002: Prävention Hochwasser und extreme Naturereignisse?. Schriftliche Antwort vom 7. Januar 2003
://: Da der Interpellant heute Nachmittag nicht anwesend ist, wird dieses Traktandum verschoben.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2095
24 2002/284
Postulat von Hans Jermann vom 14. November 2002: Verkehrsampeln mit Zeitanzeige
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel führt aus, warum die Regierung bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben: Die Idee von Hans Jermann sei auf den ersten Blick eine gute Idee, leider aber in dieser Form nicht umsetzbar. Die Strassensignalisation und damit auch die Ausgestaltung der Lichtsignalanlagen ist Bundessache. In den letzten Jahren haben verschiedene Unternehmer Einrichtungen zur Anzeige der Rotlichtdauer entwickelt und dies dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) unterbreitet. Die Beurteilung durch das ASTRA zusammen mit den Kantonsvertretern und der Vereinigung der schweizerischen Strassenfachleute hat ergeben, dass die Nachteile dieser Anzeige weit überwiegen. Bei den zahlreichen frequenzabhängigen Lichtsignalanlagen könnte eine Anzeige der Rot-Restzeit kaum angewendet werden, da die Phasenlänge bei solchen Anlagen durch das jeweilige Verkehrsaufkommen aus den verschiedensten Richtungen bestimmt wird, und diese Phasenlänge jeweils von Fall zu Fall ständig ändern würde. Im Kanton Basel-Landschaft sind die meisten der insgesamt 61 kantonalen Lichtsignalanlagen mit einer so genannten ÖV-Priorität ausgerüstet; und hier liege das Problem. Der Öffentliche Verkehr hat nämlich bei der Grünphase immer erste Priorität, d.h. kann auf grün umschalten. Das Resultat wäre, dass die Rot-Restzeit bei den andern Anfahrtrichtungen je nach Stand abrupt abgebrochen und wieder bei einer neuen Zeitangabe begonnen werden müsste. Der Zweck einer solche Ampel mit Zeitangabe wäre damit mit Sicherheit nicht im Sinne des Vorstosses von Hans Jermann erfüllt. Zudem sind in der Schweiz bereits heute viele Lichtsignalanlagen mit zusätzlichen Anzeigen wie weissen Leuchtzahlen ausgerüstet, welche beispielsweise die Geschwindigkeit in Kilometern angeben.
Nach Auffassung des ASTRA könnte die Einführung einer weiteren Anzeige vermehrt zu Verwechslungen führen und die Autofahrerinnen und Autofahrer überfordern. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen die Lichtsignalanlagen mit einem Rot-Gelb-Grün-Licht ausgerüstet sein. Mit dem Phasenablauf Rot, Rot-Gelb, Grün wird auch gewährleistet, dass die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sich auf die Grünphase vorbereiten können. Eine zusätzliche Anzeige der Rot-Restzeit - wie sie Hans Jermann in seinem Postulat vorschlägt - ist nach Meinung der Regierung, nicht notwendig. Auch international, zumindest in der EU, sei eine Anzeige der Rot-Restzeit bei den Lichtsignalanlagen nicht vorgesehen. Bezüglich Kosten: Angenommen rund fünfzig Prozent der ca. 60 Lichtsignalanlagen im Kanton würden mit Zeitanzeigen für jede Spur ausgerüstet, so würde dies einen Betrag von mindestens Fr. 350'000.- pro Anlage ergeben. Damit wäre eine Mindestinvestition von 'sage und schreibe' zehn Mio. Franken für alle Anlagen verbunden plus die wiederkehrenden Unterhaltskosten.
Grundsätzlich richten im Baselbiet die Fachleute ihre Bemühungen auf möglichst kurze Wartezeiten vor Ampeln. So ist beispielsweise in Liestal an der Kantonalbank-Kreuzung geplant, versuchsweise eine Mischphase einzurichten, damit u.a. auch die Fussgänger bei mehreren ÖV-Anmeldungen weniger lang warten müssen und somit nicht bei Rot die Strasse überqueren. Informationen über die entsprechenden Details werden baldmöglichst mitgeteilt werden.
Hans Jermann bedankt sich für die regierungsrätlichen Ausführungen und stimmt einer Abschreibung des Postulats grundsätzlich zu. Zwei Zusatzfragen möchte er noch stellen. Erstens: Gibt es eine Erklärung dafür, dass trotz der hohen Kosten, im EU-Raum - Deutschland, Frankreich - aber auch im fernen China diese Ampeln installiert sind, ebenso in Südamerika und Südafrika?
Zweitens: Ist es möglich, vom Kanton aus im Sinne von Artikel 34 Prävention zu betreiben? Ihm falle immer wieder auf, dass von vielen Autolenkern der gesetzlichen Bestimmung, auch bei kürzeren Halten den Motor auszuschalten, nicht Genüge geleistet werde.
Elsbeth Schneider-Kenel erklärt bezüglich Frage eins, dass das Kostenproblem einer Rot-Restzeit-Anzeige hauptsächlich aufgrund der hohen ÖV-Priorität entsteht. Die Kosten seien bei verkehrsunabhängigen Ampeln - wie dies wohl im Ausland der Fall sein dürfte - wesentlich weniger hoch. Zur zweiten Frage bemerkt die Regierungspräsidentin, dass eine Anfrage bei der Polizei ergeben hat, die einstmalige Aktion "Beim Halten Motor abschalten" nicht mehr aktuell ist. Bei den mit Katalysatoren ausgestatteten Fahrzeugen bringe das Abschalten des Motors heute nicht mehr viel. Auch die Lufthygieniker fordern heute nicht mehr, dass der Motor abgeschaltet werde. Die Luftbelastung sei durch Einbau der Katalysatoren in den Fahrzeugen wesentlich geringer geworden, so dass sich ein Abschalten des Motors bei Kurzhalten erübrige.
Keine weitere Wortmeldung.
://: Damit ist das Postulat 2002/284 von Hans Jermann abgeschrieben.
Landratspräsidentin Ursula Jäggi schliesst damit die heutige Sitzung, wünscht allen eine gute Heimkehr sowie schöne Ostern und erinnert daran, dass die nächste Landratssitzung am 8. Mai 2003 stattfindet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Ende der Sitzung: 17.00 Uhr
Die nächste Landratssitzung findet statt am 8. Mai 2003
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