Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2003 |
Nr. 2084
13 2002/201
Postulat von Margrit Blatter vom 5. September 2002: Arbeitsbewilligungen nur gegen existenzsichernde Löhne
Regierungsrat
Erich Straumann
erklärt, dass die Regierung das Postulat entschieden ablehnt, und zwar aus folgenden Gründen: Die Postulantin stütze sich auf einen Artikel in der Basler Zeitung vom 11. Juni 2002, in welchem man lesen konnte, dass in der Hundefutterfabrik D* AG die Mindestlöhne nicht eingehalten werden. Die Regierung vertritt aber den Standpunkt, dass dieser Artikel ein wenig an den Haaren herbeigezogen war. Es habe sich aufgrund von Überprüfung herausgestellt, dass das Bemängelte nicht der Wahrheit entspreche. Erstens habe es sich nur um eine einzige Person, welche mit der C-Bewilligung ausgestattet war, gehandelt; somit habe das KIGA keinen Einfluss gehabt. Bei arbeitenden Personen mit C-Bewilligung könne vom KIGA aus nicht Einfluss auf den Mindestlohn genommen werden. Der Vorwurf ans KIGA, es betreibe eine eigentümliche Wirtschaftsförderung zu Lasten der Fürsorge, müsse daher in aller Form zurückgewiesen werden. Zudem ruft Erich Straumann in Erinnerung, dass bis zum Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr ab 1. Juni 2004 nur diejenigen Löhne von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben durch's KIGA kontrolliert werden können, welche explizit aus arbeitsmarktwirtschaftlichen Gründen beim KIGA beantragt werden. Das bedeutet, dass es keine staatlichen Lohnkontrollen gibt. Auch die Schweizerinnen und Schweizer sowie InhaberInnen von C- und B-Bewilligungen können bezüglich Lohnrichtigkeit nicht vom KIGA kontrolliert werden. In Bezug auf die arbeitsmarktwirtschaftlichen Bewilligungen für ausländische Arbeitskräfte gibt es gesetzliche Bestimmungen. Es wird gesamtschweizerisch gleich gehandhabt. Die Aufgabe des KIGA besteht darin zu überprüfen, ob die im Gesuch angegebenen Löhne orts- und branchenüblich sind. Eine anschliessende Nachprüfung in den Betrieben kann nicht stattfinden. Des Weiteren tritt das KIGA ein, wenn nach Erteilung einer Bewilligung beispielsweise eine Beschwerde eingereicht wird. In diesem Fall ist das KIGA ermächtigt zu überprüfen, ob die deklarierten Löhne auch tatsächlich ausbezahlt werden.
Eine generelle Einführung von Mindestlöhnen durch den Kanton wäre ein klarer Verstoss gegen das Bundesrecht und damit auch rechtswidrig. Eine Änderung im Sinn der Postulantin komme umso weniger in Frage, als am 1. Juni 2004 die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr mit der EU in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kontrolle der orts- und branchenüblichen Löhne u.a. bei EU-Mitgliedern nicht mehr möglich. An diese Stelle trete dann aber die Tripartite Kommission, welche sich aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammensetzt. Sie wird die Aufgabe haben, den Arbeitsmarkt zu beobachten und kann allenfalls einschreiten, wenn irgendwo missbräuchliche Lohnsituationen bestehen. Zudem müsse auch der GAV eingehalten werden.
Man könne es nicht ganz verhindern, dass bei Arbeitsplätzen, welche mit weniger gut qualifizierten Arbeitskräften besetzt werden, von den Arbeitgebern in der Regel nicht die grundsätzlich geforderten Löhne ausbezahlt werden. Hier seien die Übergänge fliessend und es bestehe keine gesetzliche Handhabe für den Kanton. Ebenso wenig kann dieser Mindestlöhne ansetzen und/oder kontrollieren. Auch die Tripartite Kommission könne ab dem 1. Juni 2004 wohl kaum gänzlich den gewünschten Einfluss nehmen. Eine Unterstützung aus dem sozialen Fonds für Familien, die ein Mindesteinkommen nicht erreichen, müsse also weiterhin gewährleistet sein.
Margrit Blatter
bedankt sich bei Erich Straumann für die Ausführungen. Sie habe diese Angelegenheit, welche sie bedenklich stimmte, aus der Zeitung entnommen und sich verpflichtet gefühlt, etwas zu unternehmen in der Befürchtung, dass dies eine Kettenreaktion bei anderen Firmen auslösen könnte, welche dann ebenfalls ihre Löhne herabsetzten in der Hoffnung, dass die Fürsorge auch hier den Rest übernehmen würde. Ausserdem habe sie sich kundig gemacht, dass die Hundefutterfabrik diverse Grossisten beliefert, Zoohandlungen, obi Basel. Vor allem der Zwischenhandel verdiene daran Geld. Sie möchte aber ihr Postulat zurückziehen, da die Regierung offenbar nichts unternehmen könne.
://: Damit ist das Postulat 2002/201 von Margrit Blatter erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2085
14 2002/286
Interpellation der SP-Fraktion vom 14. November 2002: Herausforderung Alter. Schriftliche Antwort vom 17. Dezember 2002
Landratspräsidentin Ursula Jäggi erklärt, dass eine schriftliche Beantwortung des Regierungsrates vorliegt. Sie fragt Simone Abt an, ob sie eine kurze Erklärung abgeben will oder die Diskussion beantragt.
Simone Abt bedankt sich beim Regierungsrat für die Beantwortung und gibt eine sehr kurze Erklärung ab: Der Vorstoss habe unterdessen ganz massiv Schimmel angesetzt, das entsprechende Gesetz liege nun vor, die Diskussion erübrige sich.
://: Damit ist die Interpellation 2002/286 der SP-Fraktion beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2086
15 2002/208
Interpellation von Uwe Klein vom 5. September 2002: Ausarbeitung eines Alters- und Pflegeheimgesetzes. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Erich Straumann erklärt, dass das Gesetz in Arbeit ist. Verwaltungsintern fand eine Vernehmlassung statt. Zurzeit läuft die öffentliche Vernehmlassung, welche bis Ende April abgeschlossen sein sollte. Das Gesetz könne seines Erachtens aber kaum mehr in dieser Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet werden. Man arbeite aber, wie gesagt, an einer Lösung, um das alte Pflegeheimdekret abändern und dementsprechend anpassen zu können.
Uwe Klein bedankt sich bei Regierungsrat Straumann für die Antwort. Aufgrund der Ausführungen ist für ihn die Interpellation erledigt.
://: Damit ist die Interpellation 2002/208 von Uwe Klein beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2087
16 2002/255
Interpellation von Peter Meschberger vom 17. Oktober 2002: Nutzung der Rheinhäfen. Schriftliche Antwort vom 17. Dezember 2002
Nr. 2088
17 2002/256
Interpellation von Sabine Pegoraro vom 17. Oktober 2002: Welche Perspektive hat der Rheinhafen Birsfelden? Schriftliche Antwort vom 17. Dezember 2002
Ursula Jäggi gibt bekannt, dass in beiden Fällen eine schriftliche Antwort des Regierungsrates vorliegt. Da die beiden Traktanden dasselbe Thema betreffen, werden sie gemeinsam behandelt.
Peter Meschberger beantragt die Diskussion, da er eine etwas längere Erklärung abzugeben wünscht.
://: Der Landrat bewilligt die Diskussion.
Peter Meschberger bedankt sich beim Regierungsrat, obwohl er an sich enttäuscht ist und etwas mehr erwartet hätte. Trotz der vorausgesagten Debatte scheine es ihm fast ein wenig, dass der Kanton einmal mehr die spezifischen Aufgaben allein, also ohne Einbezug der Gemeinden, lösen möchte. In der Verfassung sei aber immerhin in Artikel 121 verankert, dass zusammen mit den Gemeinden Wirtschaftspolitik betrieben werden soll. Es gehe ihm nicht ums Geld sondern hauptsächlich um die Mitsprache und Mitbeteiligung der Gemeinden. Peter Meschberger fehlen in der regierungsrätlichen Antwort die Perspektiven darüber, was aus dem Gebiet werden soll. Es sei klar eine wirtschaftliche Entwicklung vorgesehen. Das sei an sich gut, aber man wisse ja, was in der Wirtschaft abläuft, man habe es in den letzten Monaten erfahren. Es fehlen ihm die Alternativen, und er ist der Meinung, es müssten noch andere mittel- und langfristige Perspektiven geprüft werden. Die Regierung setze der in seiner Interpellation gemachten Aussage entgegen, das Areal werde sehr wohl bewirtschaftet. Diesbezüglich möchte er alle Regierungsräte und Regierungsrätinnen sowie die Landrätinnen und Landräte einladen, dort einen persönlichen Augenschein zu nehmen, um sich vom Gegenteil zu überzeugen. Es sei natürlich zu wenig bewirtschaftet. Seiner Ansicht nach sollte der Regierungsrat, allein aufgrund des Rheinhafengesetzes, seinen diesbezüglichen Einfluss stärker geltend machen.
Die Richtigkeit seiner Aussage bestätige auch die Steuerrechnung der Gemeinde Birsfelden. Heute morgen sei daraus zitiert worden. Allerdings hebe es sich dabei um juristische Personen aus der ganzen Gemeinde gehandelt. Für das Rheinhafengebiet sehe die Sache wesentlich anders aus. Hier stehe die Gemeinde Birsfelden bezüglich Ertrag im Vergleich mit anderen Gemeinden mit ähnlichen Arealen nicht so gut da. Dies komme einerseits daher, meint Peter Meschberger, dass der grösste Teil des Landes gemäss Steuergesetz steuerfrei im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft sei (ca. zwei Drittel). Es gebe also auf dem Grundstück keine Ertragssteuern. Der Kanton Baselland verlange neben Baurechtszinsen u.a. auch - je nach Firma - nicht unerhebliche Hafen- und Strassenabgaben, dies sei auch richtig, gehe aber den Firmen natürlich am steuerbaren Ertrag ab. Das Ganze sei letztlich steuermässig nicht mehr sehr vorteilhaft für die Gemeinden. Man müsste sich in dieser Hinsicht immer wieder Gedanken machen, ob nicht noch etwas zu verbessern sei.
In Birsfelden befinde man sich ein wenig in Torschlusspanik. Deshalb habe er auch ein Postulat betreffend die Entwicklung des Rheinhafens eingereicht. Man verlangt ein Mitspracherecht der Standortgemeinden. Er gibt seiner Befürchtung mit einem Beispiel Ausdruck: Angenommen, es gebe eine Hafengesellschaft. In diesem Fall könnte es passieren, dass in dem dadurch entstehenden Gesetz beispielsweise die Regelung bestünde, dass Private auch noch zu 20 % beteiligt seien (sein müssten), was je nachdem dazu führen könnte, dass über einen Drittel eines Gemeindebanns irgend jemand bestimmen könnte, der womöglich noch nicht mal im Kanton ansässig wäre. Er hofft, bei der Regierung sowie im Landrat auf Verständnis für diese Befürchtung zu treffen und gibt seinem Wunsch nach dementsprechender Unterstützung Ausdruck. Zugleich wünscht er sich eine etwas bessere Partnerschaft für die Zukunft.
Sabine Pegoraro hätte sich ebenfalls ein wenig mehr Details und Auskunft darüber gewünscht, was im Rheinhafen Birsfelden weiter gehen soll, speziell in Bezug auf die dort angesiedelten Firmen. Eine konkrete Frage zur Beantwortung von Frage 1 ihrer Interpellation stellt sie: Die Regierung schreibt dort, dass die neuen Baurechtsverträge auf eine Dauer von mindestens 30 Jahren abgeschlossen werden sollten. Sie selbst weiss aber zumindest von einer betroffenen Firma, welche ihren Vertrag erneuern möchte, aber nur ein Angebot für fünfzehn Jahre, mit einer Ausstiegsklausel, erhalten hat. Hier stelle sich natürlich die Frage nach der Perspektive. Ohne längerfristigen Vertrag könne die Firma nicht entsprechend investieren.
Erich Straumann nimmt die Gelegenheit wahr, um über den allgemeinen Stand der Dinge und die Pläne der Regierung betreffend Rheinhafen zu orientieren. In Bezug auf Peter Meschbergers Votum erinnert er daran, dass am 5. Juni 2001 eine Sitzung stattfand, bei der die Gemeindeverwaltung von Birsfelden über die Pläne betreffend Rheinhafenareal informiert wurde. Es wurde im weiteren Verlauf die Gemeinde stets eingeladen, speziell als es um die Zusammenlegungsfrage ging. Leider musste er aber aufgrund der Protokolle feststellen, dass die Gemeinde Birsfelden zwei- oder dreimal entschuldigt, d.h. nicht zugegen war. Es sei natürlich schwierig, wenn die Gemeinden eingeladen werden, dann aber zu den Arbeitsgruppen nicht erscheinen, meint Erich Straumann. Selbstverständlich sei es ihm ein Anliegen, die Gemeinden einzubinden.
Die Regierung habe beschlossen, eine Hafenentwick-lungs- und Hafennutzungsstrategie auszuarbeiten. Ein externes Büro wurde mit der Beurteilung beauftragt. Aus den Ergebnissen leitete man ab, dass eine Zusammenlegung der Rheinhäfen sinnvoll sei. Nun kam die Regierung zum Schluss, auch dies zu überprüfen. Der Landrat könne nun sagen, er habe sich noch nie dazu äussern können. Die SubKo2 der Geschäftsprüfungskommission habe einige dementsprechende Fragen gestellt, welche vom Regierungsrat schriftlich beantwortet wurden.
Erich Straumann möchte nun folgendes Beispiel in Erinnerung rufen: Als es um die Auslagerung des AIB (Amt für Industrielle Betriebe) ging, wurde im Landrat der Grundsatzentscheid für diese Auslagerung gefällt und die Regierung beauftragt, eine Überführungsvorlage auszuarbeiten. Diese Vorlage wurde aber anschliessend vom Landrat abgelehnt. Nun habe die Regierug den Weg über die Prüfung des Zusammenschlusses gewählt. Gleichzeitig werde ein Hafengesetz ausgearbeitet und ein Staatsvertrag, um dies anschliessend im Landrat zu diskutieren. Der Regierung war es wichtig, dass alle Faktoren bekannt sind. Um bezüglich einer solchen Zusammenlegung einen Beschluss fassen zu können, müsse das Parlament auch über die Zahlen und Fakten informiert sein. Das Geschäft wird in diesem Sinne vorbereitet und anschliessend in der Kommission (wahrscheinlich VGK) beraten werden. Bei diesem ganzen Prozess spiele die Einbindung der Gemeinden eine wichtige Rolle, betont der Regierungsrat.
Die Angelegenheit mit den Baurechtsverträgen im Rheinhafenareal, welche 50 bis 70 Jahre Laufzeit aufweisen, gestalte sich relativ schwierig, da die Regierung den entsprechenden Firmen nicht einfach die Verträge kündigen könne. In seiner Regierungszeit, bemerkt Erich Straumann, habe man erst eine Parzelle frei bekommen, das BP-Areal, auf dem ein Rückbau stattgefunden habe.
Dort entschied man sich für einen der vier Interessenten. Dies sei aber die bisher einzige Möglichkeit gewesen, jemand Neues hinzuzunehmen.
Wichtig ist für die Regierung vor allem, dass auf dem Areal Wertschöpfung stattfinde. Das Problem sei, dass In den nächsten Jahren zwar einige Baurechtsverträge ablaufen werden, die Baurechtsinhaber aber das Vorrecht haben. Bei den im Jahr 2005 auslaufenden Verträgen beginne man jetzt mit den Verhandlungen. Bei Firmen, welche nicht mehr diese lange Laufzeit wünschen, werde man zustimmen, käme aber keine Einigung zustande, so schliesse man allenfalls einen Vertrag lediglich auf 15 Jahre ab. Denn im Zuge der Nutzungsstrategie bei der Zusammenlegung der Rheinhäfen möchte man auch eine gewisse Bündelung erzielen, indem branchenähnliche Betriebe auch räumlich zusammengebracht werden, nicht aber ohne auch einen gewissen Mix zu gewährleisten. Gerne werde er den von Sabine Pegoraro angesprochenen Fall nochmals aufnehmen. Möglich sei beispielsweise auch eine Stufung. Dabei spricht er auch die 70-jährigen Baurechtsverträge an, bei welchen man nun eine Aufstockung der lediglich 2,50 Fr (ohne Teuerung) via Verhandlungen zu erreichen sucht. Bezüglich des Landwertes lägen Schätzungen der Prognos vor. Ziel wäre, die Unternehmungen nicht zu vertreiben, sondern anzubinden mit den dazugehörigen Auflagen (wie Hafengebührentrichtung und Erschliessungsbeiträgen).
Das Parlament wird über die Gesamtvorlage zu beschliessen haben. Man werde sehen, dass kein Geld für unnötige Studien verschleudert wurde, und der Landrat könne in diesem Zeitpunkt, mit vorliegenden Zahlen und Fakten, über die ganze Angelegenheit entscheiden. Bezüglich der Gemeindeeinbindung sei für Birsfelden der Zug noch nicht abgefahren. Man müsse sich einfach auf ein gezieltes Zusammengehen einigen können.
Peter Meschberger verwahrt sich gegen den Vorwurf, dass Birsfelden an zwei bis drei Sitzungen nicht dabei gewesen sei. Es habe sich nur um eine einzige Sitzung gehandelt. Zudem habe man ihn über alle Vorgänge informiert. Birsfelden sei selbstverständlich gerne "dabei". Im Übrigen sei ihm von Unternehmerseite her zugetragen worden, dass man zu wenig Unterstützung erhalte. Daher seine Bitte an den Regierungsrat, mit Unternehmern auch das Gespräch zu suchen. Auch er spricht sich abschliessend für eine gemeinsame, sinnvolle und gute Lösung aus.
Keine weiteren Wortmeldungen.
://: Damit sind die beiden Interpellationen 2002/255 von Peter Meschberger und 2002/256 von Sabine Pegoraro beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2089
18 2002/257
Interpellation der FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2002: Beeinträchtigt der Cannabis - Genuss die Lernfähigkeit?. Schriftliche Antwort vom 17. Dezember 2002
Ursula Jäggi erklärt, dass eine schriftliche Antwort des Regierungsrates vorliegt. Von Seiten des Interpellanten erhebt sich kein Widerspruch.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2090
19 2002/288
Interpellation von Jörg Krähenbühl vom 14. November 2002: Prävention gegen Cannabiskonsum. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Erich Straumann führt aus, dass sich die Interpellation von Jörg Krähenbühl auf eine Studie aus England bezieht, in welcher die schädliche Wirkung von Cannabis u.a. wegen krebserregender Inhaltsstoffe, die das Mass derjenigen in handelsüblichen Zigaretten übersteigen, aufgezeigt wird.
Zu Frage 1: Die Ergebnisse dieser Studie liegen dem Regierungsrat vor und zeigen, dass beim Verbrennen von Cannabis über 50 Prozent mehr krebserzeugende Stoffe entstehen als bei Tabak. Werde zusätzlich in einem Joint Tabak mit Cannabis gemischt, so erhöhe sich der gesundheitsgefährdende Effekt nochmals. Konkret bedeutet dies, dass ein solcher Joint viermal stärker als eine Zigarette ist.
Zu Frage 2: Die Bezugspersonen der Jugendlichen, wie Eltern, Lehrer müssten klar ihre Vorbildfunktion erkennen und wahrnehmen. Auch er selbst müsse sich diesbezüglich mehr Zurückhaltung auferlegen. Er sei allzu oft mit der Tabakspfeife zu sehen. In den Schulen werde durch die Gesundheitsförderung des Kantons zum Thema Cannabis informiert, selbstverständlich gebe man dabei auch die Erkenntnisse aus solchen Studien weiter.
Zu Frage 3: In den letzten drei Jahren hat der Kanton 25'000 Exemplare eines Merkblattes in den Schulen, Gemeinden und Arztpraxen verteilt. Dort werden alle Risiken des Cannabiskonsums aufgezeigt bzw. es wird auf die Gefahren aufmerksam gemacht. Zudem gibt es den Präventionsbeauftragten Udo Kinzel, welcher auf jede Anfrage von Eltern, Schulen, Jugendlichen oder Gemeinden Auskunft zu geben bereit ist und die erforderlichen Informationen vermittelt. Auch er betone in diesen Gesprächen immer wieder, dass regelmässiger Konsum von Cannabis gesundheitsschädlich ist. Der Kanton ist sich seiner Verantwortung bewusst und erachtet es als wichtig, dass die Lehrerschaft und Eltern diesbezügliche fachliche Unterstützung von aussen holen können. Es sei erwiesen, dass Cannabis das Kurzzeitgedächtnis, die Motivationsfähigkeit, Lernfähigkeit und Kontaktfähigkeit beeinträchtigt und auch Depressionen erzeugen kann. Immer wieder werden die jungen Leute auf diese schädlichen Auswirkungen hingewiesen. Der Regierungsrat weist auch auf problembezogene Publikationen hin wie etwa 'Mehr vom Leben', auch in den Schulnachrichten werde immer wieder über die Risiken des Cannabis-Konsums informiert.
Zu Frage 4: Erich Straumann weist den Vorwurf, die Regierung beschränke sich auf ein absolutes Minimum, entschieden zurück. Man tue alles, was möglich sei. Natürlich sage die Drogenkommission immer wieder, es könnte noch mehr unternommen werden bezüglich Cannabis-Prävention. Die Regierung werde nochmals einen "Effort" machen und darauf hinweisen, dass die Verfügbarkeit von Cannabis ein wenig eingeschränkt wird. Die Grenzen sowie Toleranz für Handel und Anbau von Cannabis müssten ausserdem nochmals überprüft werden. Es könne seiner Meinung nach nicht angehen, dass man nun ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol ausspreche, andrerseits aber Cannabis legalisiere. Dagegen spreche sich auch ganz klar die Drogenkommission aus.
Eine verstärkte Prävention sei also angesagt mittels Einschränkung der Verfügbarkeit, mittels gezielteren Informationen sowie mit der Daueraufgabe, immer wieder auf die Risiken aufmerksam zu machen.
Jörg Krähenbühl bedankt sich bei Regierungsrat Straumann für die Antwort. Er ist weitgehend zufriedengestellt, da seiner Meinung nach die Kernbotschaft der von der Englischen Lungenliga in Auftrag gegebenen Studie aufgenommen wurde. Die Zahlen darin seien erschreckend und der Redner zeigt sich froh darüber, dass man nun vermehrt und auch gezielter die entsprechenden Informationen an die Jugendlichen abzugeben bereit ist; denn es seien hauptsächlich diese, welche man "in den Griff" bekommen müsse.
://: Damit ist die Interpellation 2002/288 von Jörg Krähenbühl behandelt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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