Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2003

Nr. 2081

10 2003/066
Postulat von Urs Wüthrich vom 20. Februar 2003: Lehrstellenoffensive

://: Das Postulat wird diskussionslos an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 2082

11 2002/193
Motion von Madeleine Göschke vom 5. September 2002: Werbeverbot für Tabakwaren


Nr. 2083

12 2002/194
Motion von Agathe Schuler vom 5. September 2002: Werbeverbot für Tabak und Alkoholgetränke auf Plakatwänden

Ursula Jäggi-Baumann gibt die gemeinsame Behandlung der beiden obgenannten Traktanden bekannt.

Erich Straumann informiert, der Regierungsrat sei bereit, beide Motionen als Postulate entgegen zu nehmen. Das Thema Alkohol und Tabak wurde bereits im November 2002 im Landrat diskutiert, und zwar im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation 2002/163 von Thomi Jourdan "Alkohol - Verfügbarkeit ohne Grenzen - Jugend ohne Schutz?" und mit dem Postulat 2002/088 von Agathe Schuler "Jugendliche rauchen immer früher", welches an den Regierungsrat überwiesen wurde. Die beiden heute traktandierten Vorstösse nun verlangen ein Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholgetränke.
Die Regierung wolle beide Vorstösse als Postulate entgegennehmen, die Anliegen prüfen und danach mit einem Vorschlag an den Landrat gelangen. Auch die Regierung sehe in diesem Bereich Handlungsbedarf.
Beide Motionen nehmen Bezug auf einen Gesetzeserlass aus dem Kanton Genf, welcher die Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren auf öffentlichem Grund verbietet. Das Bundesgericht habe diese kantonale Werbeverbot-Gesetzgebung gestützt. Nach Bekanntwerden des Urteils wurden in verschiedenen Kantonen entsprechende politische Vorstösse eingereicht. Die Situation präsentiert sich heute wie folgt:

Erich Straumann geht davon aus, dass heute auch der Landrat die beiden Vorstösse überweisen werde. Die Sanitätsdirektorenkonferenz erachte es ebenfalls als notwendig, die Werbung einzuschränken. Zudem befasse sich auch die EU mit einem Werbeverbot, allerdings vorerst nur für Tabak, obwohl Alkohol ebenfalls diskutiert werde.
Entsprechende Richtlinien betreffend Tabak wurden bereits gutgeheissen. Frankreich kenne schon heute ein umfassendes Werbeverbot für Tabak.
Aus gesundheitspolitischer Sicht mache es Sinn, sowohl die Tabak- als auch die Alkoholwerbung einzuschränken. Aus diesem Grund wolle die Regierung beide Vorstösse als Postulate entgegennehmen und dem Landrat entsprechende Vorschläge für ein Gesetz unterbreiten.

Madeleine Göschke zeigt sich erfreut, dass Erich Straumann die Empfehlungen der Sanitätsdirektorenkonferenz in die Diskussion eingebracht habe, denn diese seien erst vor einer Woche an alle Sanitätsdirektionen verschickt worden. Darin wird klar festgehalten, dass alle Schritte der Kantone zu einem Verbot von Plakatwerbung für Tabak, welche von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, unterstützt werden. Selbstverständlich unterstützen die Grünen auch ein Verbot der Alkoholwerbung, jedoch befürchtete man, mit einer gleichzeitigen Forderung nach einem Alkohol- und Tabakwerbeverbot zu viel auf einmal zu verlangen.
In der Folge begründet Madeleine Göschke vor allem ihre Forderung nach einem Tabakwerbeverbot. Es stehe nicht zur Diskussion, irgend jemandem das Rauchen verbieten zu wollen, sondern es gehe um den Schutz der Jugend. Die rasante Zunahme immer jüngerer RaucherInnen sei besorgniserregend. Jedes Jahr sterben in unserem Land 8'000 bis 10'000 Menschen an den direkten Folgen des Rauchens und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten betragen laut schweizerischer Ärztezeitung jährlich 10 Mia. Franken. Die gleichen Zahlen sind in einem Schreiben der eidgenössischen Kommission für Tabakprävention enthalten und werden auch im Schreiben der schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz bestätigt.
Nicht nur in Genf, sondern auch in Basel-Stadt bestehen bereits Werbeeinschränkungen und in mehreren Kantonen seien Tabakwerbeverbote in Arbeit. In vielen inner- und aussereuropäischen Ländern sei ein Werbeverbot bereits Tatsache. Auch die EU und die WHO beschäftigen sich mit dem Thema.
Jede Raucherin und jeder Raucher gebe während seiner Karriere im Schnitt 100'000 Franken für das Rauchen aus. Aus diesem Grund wolle die Tabakindustrie möglichst viele Raucherinnen und Raucher gewinnen. Sie werbe gezielt um junge NeueinsteigerInnen, und zwar nicht nur, wie sie selbst behaupte, um der Konkurrenz Kunden abzujagen, denn unter den Tabakmultis wurden Preisabsprachen getroffen und wichtige Marktsegmente untereinander aufgeteilt. Die Werbung werde von den internationalen Tabakmultis dirigiert. Gerichtsprozesse in den USA haben aufgezeigt, mit welch raffinierten psychologischen Mitteln und enormen Geldsummen die Zigarettenindustrie junge Menschen zu RaucherInnen mache. Die weltweit bekannteste medizinische Fachzeitschrift "The Lancet" berichtete im letzten Jahr detailliert über die psychologische Trickkiste der Tabakindustrie, was sich wie ein Krimi lese. Kopien dieses Artikels können bei Madeleine Göschke bezogen werden.
Ein Drittel der RaucherInnen beginnen vor ihrem 16. Altersjahr mit dem Rauchen, gut zwei Drittel vor dem 18. Altersjahr. Danach wird die Chance der Werbung immer kleiner, jemanden zur Raucherin oder zum Raucher zu machen. Daher konzentriert sich die Werbung vor allem auf junge Menschen, auf unsere Kinder.
Wegen dem Werbeverbot würde weder die Werbeindustrie noch unsere Volkswirtschaft zusammenbrechen. Die Tabakindustrie verwende pro Jahr 39 Mio. Franken für Sponsoring und 71 Mio. Franken für eigentliche Werbung, was nur gerade 1,5 Prozent des gesamten Werbeumsatzes in der Schweiz ausmache.
Alle bekannten Studien zeigen, dass ein Werbeverbot die Zahl der Raucher senke, vor allem bei jungen Menschen. Im Brief der eidgenössischen Kommission für Tabakprävention stehe dies deutlich: "Mit einer verstärkten Einschränkung der Tabakwerbung können Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitsförderung leisten." Alle Landrätinnen und Landräte, welche die ständig steigenden Gesundheitskosten beklagen, können mit ihrer Unterstützung der beiden vorliegenden Motionen etwas Wirksames dagegen unternehmen. Die WHO, das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesgericht und der Bundesrat haben bestätigt, dass die Zahl der RaucherInnen von der Werbung abhängig ist. Wer dies begriffen habe und die 70 Mio. Franken für private Werbeeinnahmen den 10'000 Tabaktoten und den 10 Mia. volkswirtschaftliche Kosten gegenüberstelle, müsse seine Verantwortung wahrnehmen und zugunsten der Jugend Madeleine Göschkes Motion zustimmen.

Agathe Schuler betont, dass besonders Jugendliche und Kinder auf Werbung ansprechen, weshalb ein Werbeverbot für sie am wirksamsten sei. Laut amerikanischen Studien kennen 6-jährige Kinder die Werbefigur "Joe Camel" ebenso gut wie "Mickey Mouse" und Kindern im Alter zwischen 7 und 13 Jahren sei das Camel-Logo geläufiger als diejenigen von McDonald's oder Coca Cola. Über die Hälfte der 15- bis 16-jährigen Jugendlichen finden die Camel-Werbung interessant. Die Marketingstrategie der Tabak- und Alkoholindustrie richtet sich daher immer gezielter an Kinder und Jugendliche. Während der gesamte Alkohol- und Tabakkonsum in der Schweiz eher rückläufig sei, steige dieser bei jungen Leuten massiv an. Die Erziehungseinflüsse der Eltern und alle weiteren Präventionsmassnahmen, welche von staatlicher und privater Seite mit riesigen Geldsummen unterstützt werden, werden somit durch die Werbung konstant unterlaufen.
Die Alkoholwerbung sei etwas weniger präsent als die Tabakwerbung, meist jedoch werde für ausländische Produkte geworben, da sich unsere inländische Produzenten derart teure Werbekampagnen gar nicht leisten können. Es werde vor allem saisonal für so genannte Alcopops geworben, deren Verkauf an Personen unter 18 Jahren verboten sei. Der Konsum derartiger Alcopops in den letzten Jahren sei massiv gestiegen, wobei der weitaus grösste Anteil von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren konsumiert werde. Weil der Alkohol vom Zuckergehalt geschmacklich überdeckt werde, gehören derartige Getränke zu den Einstiegsgetränken in den Alkoholkonsum. Besonders Mädchen seien durch derart süsse Getränke gefährdet. Bereits der Konsum von zwei Flaschen a 2,75 dl bewirke bei einem 50 kg schweren Mädchen einen Blutalkoholgehalt von 0,8 ‰.
Die beiden nun diskutierten Motionen 2002/193 und 2002/194 standen bereits mehrmals auf der Traktandenliste des Landrates und im Winter wollte Agathe Schuler daher auch auf die Plakatwerbung für Alkohol im Zusammenhang mit Pistenbars hinweisen. Auf diesen wurde massiv für den Bierkonsum beim Skifahren geworben. Es werde suggeriert, dass Bier zum Skifahren gehöre, obwohl klar erwiesen sei, dass Alkohol beim Skifahren genauso gefährlich sei wie Alkohol am Steuer.
Agathe Schuler erachtet es als wichtig, dass nicht nur Tabakwaren, sondern auch Alkohol in ein Werbeverbot eingeschlossen werde. In diesem Bereich seien die meisten anderen Staaten in Europa viel konsequenter als die Schweiz. Mit Freude entnahm Agathe Schuler daher der gestrigen Ausgabe des "Bundes", dass im Kanton Bern Motionen mit dem gleichen Inhalt wie die hier diskutierten überwiesen wurden. Schon 9 Kantone, darunter flächen- und einwohnermässig grosse Kantone, haben nun also ein Werbeverbot für Alkohol und Tabakwaren in die Wege geleitet. Vor diesem Hintergrund ruft Agathe Schuler alle Landrätinnen und Landräte auf, die vorliegenden Motionen an den Regierungsrat zu überweisen.

Judith van der Merwe berichtet, auch die Lungenliga beider Basel und ihre Präsidentin - ein bekanntes FDP-Mitglied - unterstütze ein Werbeverbot mit guten Argumenten, welche auf einem Fact-Sheet dargestellt seien. Das Fact-Sheet belege eindeutig, dass ein Werbeverbot eine ausgezeichnete Präventionsmassnahme speziell für Jugendliche darstelle, und zwar sowohl im Bezug auf den Tabak- als auch auf den Alkoholkonsum. Ein allfällig negativer Einfluss auf die Wirtschaft und auf Arbeitsplätze könne als vernachlässigbar eingeschätzt werden, auch wenn beispielsweise die Plakatwirtschaft ein Werbeverbot zu spüren bekäme.
Die FDP betrachte die Gesundheit der Jugend als eines unserer wichtigsten Güter, denn unser Kanton brauche eine gesunde, starke Zukunft. Aus diesem Grund unterstützt die FDP-Fraktion die beiden vorliegenden Vorstösse, sofern diese in ein Postulat umgewandelt werden.

Jörg Krähenbühl blickt auf seine eigene Jugend zurück und bemerkt, er sei im Kino regelmässig von Camel-Werbung berieselt worden und habe trotzdem nicht mit Rauchen angefangen. Über Erfolg und Misserfolg der Werbung könne also diskutiert werden. Als Vertreter des Gewerbes spreche er selbst sich gegen jegliche Einschränkung der Gewerbefreiheit aus, unterstütze daher eher die Prävention. So sollte beispielsweise auf den Plakaten ein Hinweis gedruckt werden, dass Rauchen der Gesundheit schade, wie dies seit Jahren bereits auf den Zigaretten-Päckchen angebracht werde. Das Rauchen sollte keinesfalls gefördert werden, jedoch soll die Tabakindustrie auch nicht einseitig benachteiligt werden.
Die SVP-Fraktion lehne die beiden Motionen grossmehrheitlich ab, und zwar auch dann, wenn sie in ein Postulat umgewandelt würden.

Simone Abt informiert, die SP-Fraktion unterstütze die beiden vorliegenden Vorstösse, und zwar sowohl als Motion oder auch als Postulat. Aus ihrer Sicht spreche jedoch nichts gegen eine Überweisung als Motionen, denn die Anliegen seien klar und präzise formuliert und es bestehe seitens der Motionärinnen keinerlei Bedürfnis nach einer Prüfung und Berichterstattung, weshalb eine Überweisung der Anliegen als Postulate keinen Sinn mache.

Die im Zusammenhang mit den beiden Vorstössen vorzunehmende Interessenabwägung sei nicht neu und wurde in anderen Kantonen bereits diskutiert. Eine gesundheitspolitische Forderung stehe den Interessen der Tabak- und der Werbeindustrie gegenüber, wobei das Bundesgericht im letzten Sommer in seinem Urteil betreffend Werbeverbot für Tabakwaren und hochprozentige Alkoholika im Kanton Genf Klarheit geschaffen habe. Demnach stehe einer kantonalen Regelung betreffend Tabak- und Alkoholwerbung kein übergeordnetes Bundesrecht im Wege. Will also ein Kanton zum Schutze seiner Bevölkerung einen Schritt weiter gehen, als dies der Bund in seinen Bestimmungen im Sinne eines Minimums vorsieht, so ist dies erlaubt. Entsprechende Vorstösse wurden, wie bereits erwähnt, in verschiedenen Kantonen überwiesen oder sind noch hängig.
Den betroffenen Wirtschaftsbranchen werde es zwar nicht gefallen, wenn sich der Landrat für ein Werbeverbot ausspreche, jedoch müsse dieser nun politisch entscheiden. Von beiden Seiten sei der Landrat mit Stellungnahmen bedient worden. Beispielsweise die eidgenössische Kommission für Tabakprävention sprach sich zugunsten der kantonalen Vorstösse zur Einschränkung der Tabakwerbung aus. Wer also wolle, dass die Tabak- und Alkoholwerbung von öffentlichen Flächen verschwinde, dürfe nun zwei Motionen mit bestem Gewissen überweisen.

Willi Grollimund ist Mitglied einer fünfköpfigen Nichtraucherfamilie, spricht sich jedoch trotzdem gegen ein Werbeverbot aus. In der Schweiz bestehe eine Gewerbe- und Pressefreiheit und es gehe nicht an, eine Branche gezielt mit einem Werbeverbot zu belegen. Mit ähnlichen Argumenten könnte nämlich auch die Werbung von Motorrädern und schnellen Autos verboten werden, da diese ebenfalls Unglück in die Familien bringen können. Auch McDonald's müsste verboten werden, da viele Jugendliche durch diese ungesunde Ernährung an Übergewicht leiden oder auch Medikamente dürften nicht mehr in der Fernsehwerbung angeboten werden. Im Kino werde Werbung für verschiedene Filme gemacht, welche unter anderem Gewalt- und Kriegsszenen enthalten.
Die Natur und die Tierwelt zeige, wie das Problem des Rauchens an der Wurzel angegangen werden könne. In der Wildnis lernen junge Tiere von ihren Eltern, wie sie sich verhalten müssen, um zu überleben. Das Gleiche gelte für die Menschen. Auch Kinder orientieren sich an ihren Eltern. Wenn Eltern selbst rauchen, sei es naheliegend, dass auch ihre Kinder später rauchen. Sowohl der Erziehungsdirektor als auch der Gesundheitsdirektor in unserem Kanton können immer wieder mit paffender Pfeife gesehen werden und auch viele Mitglieder des Landrates seien RaucherInnen. Es mache also keinen Sinn, Verbote auszusprechen, wenn das Nichtrauchen nicht vorgelebt werde.

Heinz Mattmüller kann sich den Voten der beiden Motionärinnen anschliessen. Zu Willi Grollimund meint er, man könne mit dem guten Beispiel vorangehen und zusätzlich die Werbung trotzdem unterbinden. Personen, welche Drogen konsumieren, argumentieren immer wieder damit, dass Alkohol und Nikotin in unserer Gesellschaft akzeptiert seien und daher auch andere Drogen legalisiert werden sollten. Werbung für Alkohol und Tabak könnte unter Jugendlichen das Bild hervorrufen, dass diese beiden Suchtmittel für die eigene Gesundheit viel weniger schädlich als andere Drogen seien. Die Schweizer Demokraten unterstützen die beiden vorliegenden Vorstösse, welche die öffentliche Werbung für den Konsum alkoholhaltiger Getränke und Raucherwaren einschränken wollen.

Margrit Blatter bezeichnet Präventivmassnahmen als etwas Positives. Diverse Gefahren werden in der Bevölkerung leider nicht wahrgenommen. Heute leben wir in einem virtuellen Zeitalter und seien daher stark fremdbestimmt. In beinahe jedem Film und im Internet werde mit Suggestion gearbeitet, weshalb ein Werbeverbot nur zu einem kleinen Teil zur Prävention beitragen könne. Leider sprechen sich nur wenige Vorbilder gegen das Rauchen oder den Alkoholkonsum aus und die Erziehung in den Familien werde nicht mehr wahrgenommen. Margrit Blatter unterstützt die beiden Motionen, welche dazu beitragen können, die gesundheitlichen Folgekosten des Rauchens zu reduzieren.

Olivier Rüegsegger erklärt, im Hinblick auf übergeordnete Interessen dürfe die Wirtschaftsfreiheit eingeschränkt werden. Die Einschränkung der Alkohol- und Tabakwerbung müsse aus volkswirtschaftlichem Interesse vorgenommen werden. Ein Werbeverbot könne auch dazu beitragen, die heute bestehende Spirale zu durchbrechen, damit die junge Generation weniger raucht und später ihren Kindern ein Vorbild sein kann. Er selbst versteht nicht, weshalb die beiden Motionen in Postulate umgewandelt werden sollen, denn die Forderungen seien klar formuliert und könnten daher auch direkt überwiesen werden.

Bruno Steiger ist überzeugt, dass sowohl Tabak- als auch Alkoholkonsumenten auch ohne Werbung nicht aussterben werden. Er selbst habe beispielsweise nicht wegen der Werbung angefangen zu rauchen, sondern weil es ihm im Militär "geraucht" habe. Er unterstütze die Anliegen der beiden Motionärinnen trotzdem, versteht jedoch nicht, dass mit der Legalisierung von Cannabis genau von den gleichen Leuten die Schaffung von noch mehr legalen Drogen unterstützt werde, denn Cannabis sei die Einstiegsdroge Nummer 1 für den späteren Konsum harter Drogen.

Damit schreitet Ursula Jäggi-Baumann zur Abstimmung zu den beiden Motionen.

Zu Traktandum 11 (2002/193) :

Madeleine Göschke hält an ihrer Motion fest und verlangt gleichzeitig eine namentliche Abstimmung.

://: Der Landrat überweist die Motion 2002/193 mit 42:33 Stimmen an den Regierungsrat.

Für die Überweisung der Motion gestimmt haben:
Abt Simone, Aebi Heinz, Aeschlimann Esther, Ammann Franz, Bachmann Rita, Bächtold Roland, Blatter Margrit, Bognar Patrizia, Brassel Ruedi, Bucher Esther, Chappuis Eva, Fuchs Beatrice, Göschke Madeleine, Gutzwiller Eva, Haegler Thomas, Halder Jacqueline, Hilber Franz, Hintermann Urs, Jäggi-Baumann Ursula, Jermann Hans, Joset Marc, Klein Uwe, Küng Peter, Laube Roland, Liechti Sylvia, Maag Esther, Mattmüller Heinz, Meschberger Peter, Nussbaumer Eric, Portmann Heidi, Ribi Max, Rohrbach Paul, Rudin Christoph, Rudin Karl, Rüegsegger Olivier, Schmied Elsbeth, Schuler Agathe, Steiger Bruno, Stöcklin Sabine, Völlmin Dieter, Wüthrich Urs, Ziegler Röbi

Gegen die Überweisung gestimmt haben:
Anderegg Romy, Baumann Urs, Corvini Ivo, Frey Hanspeter, Gerber Fredy, Grollimund Willi, Haas Hildy, Hasler Gerhard, Holinger Peter, Jermann Walter, Kohlermann Rita, Krähenbühl Jörg, Mangold Christine, Moll Roger, Musfeld Dieter, Nufer Juliana, Pegoraro Sabine, Ritter Max, Rudin René, Ryser Hanspeter, Rytz Liz, Schäfli Patrick, Schäublin Hans, Schenk Dieter, Schneeberger Daniela, Schneider Elisabeth, Tanner Eugen, Thöni Ernst, Van der Merwe Judith, Wenk Daniel, Wullschleger Hanspeter, Wyss Pascal, Zoller Matthias

Zu Traktandum 12 (2002/194) :

Auch Agathe Schuler hält an ihrer Motion fest.

://: Die Motion 2002/194 wird mit 40:30 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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