Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2003

Nr. 2074

Überweisungen des Büros

Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

2003/078
Bericht des Regierungsrates vom 25. März 2003: Staatsrechnung 2002; an die Finanzkommission

2003/084
Bericht des Regierungsrates vom 1. April 2003: Teilrevision des Gemeindegesetzes; an die Finanzkommission

2003/085
Bericht des Regierungsrates vom 1. April 2003: Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 2002 der Basellandschaftlichen Kantonalbank; an die Finanzkommission

2003/086
Bericht des Regierungsrates vom 1. April 2003: Zwischenbericht über die Neuorganisation der Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002; an die Erziehungs- und Kulturkommission

2003/040-10
Bericht des Regierungsrates vom 8. April 2003: Jahresbericht Sicherheitsinspektorat; an die Geschäftsprüfungskommission

2003/087
Bericht des Regierungsrates vom 8. April 2003: Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz und Aufhebung des Dekrets über das Langschuljahr; an die Erziehungs- und Kulturkommission

2003/088
Bericht des Regierungsrates vom 8. April 2003: Änderung des Personaldekrets betreffend Altersentlastung für Lehrpersonen (Nachvollzug des Bildungsgesetzes); an die Personalkommission

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 2075

Persönliche Erklärung

Urs Hintermann hat im Rahmen der Diskussion zur Motion 2002/142 von Max Ribi anlässlich der heutigen Vormittagssitzung die Aussage gemacht, Max Ribi bringe der Regierung und der Verwaltung ein seiner Meinung nach beinahe krankhaftes Misstrauen entgegen. Selbstverständlich sei diese Äusserung nicht im medizinischen Sinne gemeint und es tue ihm leid, wenn Max Ribi dies so verstanden habe. Dafür entschuldige er sich.
Nach wie vor ist Urs Hintermann jedoch der Meinung, es gebe gegenüber der Verwaltung und gegenüber allen Partnern ein gesundes und ein ungesundes Misstrauen. Sosehr er ansonsten Max Ribis Voten schätze, habe er doch den Eindruck, dass Max Ribi der Verwaltung ein sehr starkes, ja übertriebenes Misstrauen entgegenbringe. Die Motion 2002/142 war für Urs Hintermann denn auch Ausdruck dieses Misstrauens, welches gleichzeitig eine Desavouierung der Arbeit der Verwaltung bedeute, weshalb er sich gegen die Motion ausgesprochen habe.

Max Ribi akzeptiert Urs Hintermanns Entschuldigung und betrachtet die Angelegenheit als erledigt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Nr. 2076

5a 2003/089
Dringliche Interpellation von Jörg Krähenbühl vom 10. April 2003: SARS - Welche Massnahmen wurden im Baselbiet getroffen? Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Erich Straumann bezeichnet die Information des Landrates über das Thema SARS als wichtig und beantwortet die Interpellation wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bundesamt für Gesundheit BAG habe die Kantonsärzte erstmals am 2. April 2003 und von da an regelmässig per e-Mail orientiert und die jeweils aktuellsten Erkenntnisse, Publikationen, Weisungen und Erlasse weitergegeben. Die Regierung und der kantonale Krisen-stab haben sich ebenfalls mit Fragen zur Lungenkrankheit SARS beschäftigt.

Zu Frage 2: Die Kantonsspitäler haben sich auf mögliche SARS-Patientinnen und -Patienten vorbereitet und es wurde ein Merkblatt zum Umgang mit derartigen Patientinnen und Patienten ausgearbeitet.

Zu Frage 3: Der stellvertretende Kantonsarzt des Kantons Basel-Stadt, Felix Kyburz, orientierte den Baselbieter Kantonsarzt immer wieder über die in Basel-Stadt getroffenen Massnahmen. Eine weitergehende gemeinsame Planung drängte sich nicht auf.

Zu Frage 4: Am 3. April 2003 orientierte der Kantonsarzt BL alle frei praktizierenden Ärzte in einem Schreiben und legte diesem die Weisungen des BAG bei. Das Bulletin des BAG, welches an alle frei praktizierenden Ärzte geht, informiert ebenfalls wöchentlich.

Zu Frage 5: Erich Straumann berichtet, die Zürcher Gesundheitsdirektorin Verena Diener habe einen Expressbrief ans BAG geschrieben, in welchem sie darum bat, die Uhren- und Schmuckmesse zu verbieten. Über dieses Vorgehen war der Verwaltungsrat der Messe Schweiz nicht informiert. Den nachfolgenden Entscheid des BAG könne man als gesundheitspolitisch vielleicht berechtigt bezeichnen, jedoch bezweifelt Erich Straumann, ob die volkswirtschaftlichen Aspekte richtig eingeschätzt worden seien. Die vom Bund beschlossenen Massnahmen haben sich zweifelsohne negativ auf die Messe ausgewirkt und es sei zu hoffen, dass das Image der Messe in Zukunft nicht allzu stark darunter leiden müsse. Es sei jedoch immer schwierig, in einer bestimmten Situation richtig zu entscheiden.

://: Die von Jörg Krähenbühl beantragte Diskussion wird bewilligt.

Jörg Krähenbühl bedankt sich beim Regierungsrat für die Beantwortung seiner Fragen und zeigt sich zufrieden, dass gewisse Vorsorgemassnahmen getroffen wurden. Auch wenn die Gesundheit sicherlich vor wirtschaftlichen Interessen stehen müsse, sei der Entscheid des Bundes zu den SARS-Massnahmen nicht unbedingt geschickt gewesen.

Dieter Musfeld betont, die praktizierenden Ärzte würden durch das BAG-Bulletin sehr gut informiert, sowohl über die Übertragungsart als auch die Erkennung, den Verlauf und eine mögliche Behandlung von SARS. Laut Definition breitet sich eine Epidemie exponentiell und schnell aus, wie es im Falle von SARS geschehe. An einer Massenveranstaltung wie einer Messe sei der Übertragungsfaktor beträchtlich und der Entscheid eines partiellen Berufsverbots für Personen aus dem Ursprungsgebiet einer Krankheit daher auch diskutabel. Hätte sich SARS via Messe weiterverbreitet, wären die Behörden wahrscheinlich massiv kritisiert worden.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Nr. 2077

6 2002/204
Interpellation von Daniel Münger vom 5. September 2002: Situation im Baugewerbe - Konkurs Meier und Jäggi. Schriftliche Antwort vom 4. Februar 2003

Daniel Münger betont, die Beantwortung seiner Interpellation stelle ein Spiegelbild des Wirtschaftsberichts dar. Es werde zwar Handlungsbedarf festgestellt, jedoch verharre man trotzdem wie die Maus vor der Schlange. Mit dem Argument der Verstetigung der Investitionen und der Behauptung, eine antizyklische Investitionspolitik hätte nicht die gewünschte Wirkung, werde nichts unternommen. Eine antizyklische Investitionspolitik bedeute nicht nur, Bauvorhaben vorzuziehen, sondern auch Anreize zur Ankurbelung der Wirtschaft zu tätigen, was im Baugewerbe sehr einfach möglich wäre.

://: Die Interpellation ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Nr. 2078

7 2002/300
Motion von Urs Wüthrich vom 28. November 2002: Soziale Sicherheit für Langzeitarbeitslose

Erich Straumann informiert, der Regierungsrat lehne diese Motion ab. Die Reduktion der Bezugsdauer für Taggelder der Arbeitslosenversicherung von 520 auf 400 Tage bedeute für unter 55-jährige Arbeitslose keine wirklich deutliche Verschlechterung und habe für die grosse Mehrheit aller arbeitslosen Personen keine Folgen, denn eine arbeitslose Person benötigte im Jahr 2001 im Schweizer Durchschnitt 145 Tage, bis sie eine neue Tätigkeit fand. Für Arbeitnehmende ab 55 Jahren und Personen mit Renten (Invalidenrenten, Unfallversicherungsrenten) bleibt zudem die bisherige maximale Bezugsdauer von 520 Tagen bestehen. Für Personen, welche vier Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters arbeitslos werden, wurde die Bezugsdauer sogar verlängert, und zwar auf neu 640 Tage. Eine Erhebung beim KIGA ergab zudem, dass im Jahr 2002 nur 3 bis 4 % aller Stellensuchenden unter 55 Jahren mehr als 400 Tage lang ein Taggeld bezogen.
Mit dem neuen Sozialhilfegesetz steht heute ein gutes Instrument zur Verfügung, um ausgesteuerte Personen ausreichend zu unterstützen, und zwar zielgerichteter als mit der Arbeitslosenhilfe. Der Aufbau einer parallel operierenden kantonalen Arbeitslosenhilfe würde zu einem unnötigen zusätzlichen Sach- und Personalaufwand führen und sich in den entsprechenden administrativen Kosten niederschlagen.
Mit der Aufhebung der kantonalen Arbeitslosenhilfe schuf der Kanton seinerzeit klare Schnittstellen zwischen der Arbeitslosenversicherung (Kanton) und der Sozialhilfe (Gemeinden). Eine Erneuerung der Arbeitslosenhilfe würde diese Schnittstellen wieder verwässern. Eine Übernahme des Aufwands einer kantonalen Arbeitslosenhilfe durch den Bund sei nicht möglich und lasse sich auch mit den Leistungsvereinbarungen zwischen Kanton und Bund zum Vollzug der Arbeitslosenversicherung nicht vereinbaren.
Verschiedene Untersuchungen weisen einen klaren Zusammenhang zwischen der Dauer, während welcher Taggelder ausgerichtet werden, und der Dauer, bis jemand eine neue Stelle gefunden hat, aus. Je länger jemand also ein Taggeld beziehen kann, desto weniger intensiv und erfolgreich verläuft die Suche nach einer neuen Stelle.
Die Annahme, dass eine Verkürzung der Bezugsdauer von Taggeldern bei den Kantonen zu einer allgemeinen Minderbelastung führen werde, sei nicht korrekt. Eine kantonale Arbeitslosenhilfe würde falsche Anreize setzen und zu einem unnötigen Mehraufwand für den Kanton führen. Aus diesem Grund lehnt die Regierung die Überweisung der Motion 2002/300 ab.

Urs Wüthrich spricht in seinem Vorstoss bewusst nicht von einer Wiedereinführung der kantonalen Arbeitslosenhilfe, sondern einer kantonalen Arbeitslosenhilfe. Es ging ihm also nicht darum, das alte Gesetz wieder neu zu drucken, sondern um eine präzise Analyse der aktuellen Lücken und darauf folgend eine konkrete Vorlage, welche auf kantonaler Ebene notwendige Massnahmen zugunsten von Langzeitarbeitslosen vorschlägt.
Der Regierungsrat argumentiert unter anderem damit, dass die durchschnittliche Arbeitslosendauer nur 146 Tage betrage. Dabei handle es sich jedoch nur um eine Durchschnittszahl und dies bedeute nicht, dass es keine Personen gebe, welche länger als 400 Tage arbeitslos sind. Zudem sei die Arbeitslosendauer momentan konjunkturell bedingt am Steigen.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht im Sinne einer Härtebestimmung vor, dass die Begrenzung auf 400 Taggelder für Personen, welche älter als 55 Jahre sind, nicht zum Tragen komme. Das Problem besteht allerdings darin, dass die Langzeitarbeitslosen in unserem Kanton zu einem grossen Teil unter 55 Jahre alt sind, meist sind sie zwischen 30 und 49 Jahre alt und profitieren nicht von der genannten Sonderregelung.
Eine Studie habe zwar tatsächlich ergeben, dass ein Zusammenhang zwischen der Dauer des möglichen Taggeldbezuges und der Länge der Arbeitslosigkeit bestehe, jedoch bilde diese Studie nicht die Mehrheit der Arbeitslosen ab, welche nicht länger als nötig arbeitslos bleiben wollen.
Urs Wüthrich ist bereit, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln, damit mehr Spielraum zur Ausgestaltung einer kantonalen Arbeitslosenhilfe besteht.

Rita Bachmann erklärt, die CVP/EVP-Fraktion unterstütze den vorliegenden Vorstoss weder als Motion noch als Postulat. Diese Ablehnung gründe auf den Erfahrungen, welche während des letzten Jahres mit der neuen Regelung im Rahmen des Sozialhilfegesetzes gesammelt werden konnten. Danach teilen sich die Gemeinden und der Kanton hälftig in die Betreuung und Förderung von Langzeitarbeitslosen. Offensichtlich leisten die Arbeitsvermittlungszentren gute Arbeit, denn 50 % aller Langzeitarbeitslosen nahmen an einem speziellen Förderprogramm teil. Von diesen fanden schliesslich 20 % wieder eine Stelle. Rita Bachmann ist überzeugt, dass es sinnvoll war, die Gemeinden stärker in diese Aufgabe einzubinden, da diese die arbeitslosen Personen besser kennen. Die CVP/EVP-Fraktion erachtet weitere Schritte zur Zeit als nicht notwendig.

Judith van der Merwe berichtet, auch die FDP-Fraktion lehne die aktuelle Motion ab, welche ein Stück weit einen Schnellschuss darstelle. Dies sei vor dem aktuellen wirtschaftlichen Hintergrund erklärbar. Falls die Motion allerdings kein Schnellschuss sein sollte, so handle es sich dabei um eine "Hintertürchen-Politik", um die Abstimmungsniederlage auf eidgenössischer Ebene nun doch noch zu umgehen. Die Motion verlange, dass der Kanton zusätzliche Leistungen erbringen soll, welche soeben in einer Volksabstimmung auf eidgenössischer Ebene geändert wurden.
Immerhin verweise der Motionär in einem Nebensatz auf die ausgezeichneten Massnahmen des neuen Sozialhilfegesetzes. Die FDP-Fraktion sei heute noch stolz auf das gute Sozialhilfegesetz, welches inzwischen auch sehr sinnvoll umgesetzt werde. Bei erwachsenen Personen sei in 53 % der Fälle die Arbeitslosigkeit der Hauptgrund für den Bezug von Sozialhilfe. Bei einem nicht unbeträchtlichen Teil dieser Langzeitarbeitslosen jedoch handle es sich im Grunde genommen um IV-Fälle, welche vorübergehend Sozialhilfe beziehen. Das Amt für Sozialhilfe habe dies erkannt und arbeite nun an einer Vernetzung und Vereinfachung der Unterstützung solcher Personen.
Für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt seien im Jahr 2002 rund 120 Gesuche für den Besuch eines speziellen Förderprogramms bewilligt worden und der Gesamtaufwand für die entsprechenden Fördermassnahmen betrug rund 500'000 Franken. Die Erfolgsquote betrug 10 % der bewilligten Gesuche, eine leider bescheidene Zahl. Diese sei aber auch darauf zurückzuführen, dass das RAV schon vorgängig sehr gut arbeite. Das Projekt Wiedereingliederung laufe nun noch weiter und der Landrat werde in rund einem Jahr über dessen Weiterführung entscheiden.
Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass dank dem neuen Sozialhilfegesetz auch Langzeitarbeitslose gut betreut werden, weshalb die Motion mit gutem Gewissen abgelehnt werden könne.

Esther Maag betont, "Langzeitarbeitslose" bezögen noch Arbeitslosengeld und es handle sich dabei nicht um die gleichen Personen, welche von der Sozialhilfe unterstützt werden. Die Sozialhilfe wird von den Gemeinden ausgerichtet, es handelt sich dabei also nicht um Versicherungsgelder. Esther Maag freut sich über Rita Bachmanns Lob für den Verein Job Club, welcher Kurse für Personen anbietet, welche bereits Sozialhilfe beziehen. Hier könne man bis zu 50 % der KursteilnehmerInnen eine Arbeit vermitteln, wodurch die Gemeinden Geld sparen. Als positiv bezeichnet Esther Maag zudem die Möglichkeit, dass die Gemeinden auf der Grundlage des neuen Sozialhilfegesetzes zusammenarbeiten können und dies vermehrt auch tun.
Das von Urs Wüthrich angesprochene Problem bezeichnet Esther Maag als noch nicht gelöst und sie zeigt sich auch über Erich Straumanns Antwort erstaunt, in welcher nicht darauf hingewiesen wurde, das die inter-institutionelle Zusammenarbeit in der nächsten Zeit verbessert werden soll. Bisher wurden viele Fälle allzu oft herumgeschoben, sie bezogen zuerst Arbeitslosengeld, dann Sozialhilfe und je nachdem schliesslich doch noch IV. Mit einem verbesserten Case-Management sollen nun die verschiedenen Institutionen schon von Anfang an zusammenarbeiten und das Optimum für eine betroffene Person erreichen, denn so könne auch Geld gespart werden.
Eine Wiedereinführung der ursprünglichen Arbeitslosenhilfe sei nicht die richtige Lösung, weshalb es sinnvoll sei, dass Urs Wüthrich seinen Vorstoss in ein Postulat umgewandelt habe. Die Grünen werden das Postulat unterstützen, mit welchem die inter-institutionelle Zusammenarbeit und damit die möglichst schnelle Wiedereingliederung arbeitsloser Personen verbessert werden kann.

Heinz Mattmüller berichtet, einer arbeitslosen Person würden von den Stempelgeldern AHV-Beiträge abgezogen. Lebt jemand, der keine Taggelder mehr beziehen kann, von seinem Ersparten, so wird diese Person nicht darüber informiert, dass sie trotzdem AHV-Beiträge bezahlen sollte, um fehlende Beitragsjahre bei der AHV zu vermeiden. Es seien also noch nicht alle Probleme im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit zufriedenstellend gelöst, weshalb die Schweizer Demokraten aus Solidarität zu den betroffenen Personen das aktuelle Postulat unterstützen.

Laut Hans Schäublin lehnt die SVP-Fraktion den aktuellen Vorstoss auch als Postulat ab. Die auf Bundesebene beschlossene Neuregelung sowie das neue Sozialhilfegesetz müssen nun umgesetzt werden und nach einer gewissen Anfangsphase könne man immer noch allfällig notwendige Anpassungen und Änderungen vornehmen. Ein neuer Vorstoss zum jetzigen Zeitpunkt sei auf keinen Fall nötig.

://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2002/300 mit 39:30 Stimmen ab.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

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