Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2003

Nr. 2065

3 2002/142
Motion von Max Ribi vom 6. Juni 2002: Änderung der Zuständigkeit zum Erlass und zur Genehmigung von kantonalen Nutzungsplänen

RR Elsbeth Schneider-Kenel beantragt dem Landrat, die Motion aus folgenden Gründen nicht zu überweisen:
Die Motion verlangt die Verschiebung der Kompetenz zur Genehmigung von kantonalen Nutzungsplänen, ein klar bundesrechtswidriges Vorhaben, das den Rechtsmittelweg verkürzen würde.
Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass das Verfahren im Zusammenhang mit dem Nutzungsplan Rheinhäfen korrekt abgewickelt wurde. Der Landrat war seinen Kompetenzen entsprechend in das Verfahren einbezogen. Max Ribi möchte mit seiner Motion erreichen, dass nicht mehr die BUD, sondern neu der Regierungsrat die kantonalen Nutzungspläne erlässt, sofern diese von der Richtplanung gedeckt sind. Konkret bedeutet dies, dass der Regierungsrat als Planungsinstanz fungierte und auch über die unerledigten Einsprachen entscheiden müsste. Die Exekutive darf nicht gleichzeitig Nutzungspläne erlassen und über die Einsprachen befinden. Artikel 33 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung verlangt die vollständige Überprüfung durch wenigstens eine Beschwerdebehörde.
Landrat Max Ribi verstösst mit seiner Motion gegen übergeordnetes Recht. Die Betroffenen müssten gemäss Motionär auch einen verkürzten Instanzenweg in Kauf nehmen, was die Regierung ablehnt. Die Verschiebung der Erlasskompetenz kantonaler Nutzungspläne dürfte nicht den von Max Ribi gewünschten Effekt erzielen.
Zum Vorwurf von Max Ribi, die Richtpläne seien ungenügend konkretisiert, meint die Baudirektorin, zuständig für die Genehmigung kantonaler Nutzungspläne sei der Landrat, sofern sie sich nicht auf die kantonale Richtplanung abstützen. Es erscheint der Regierung deshalb wenig sinnvoll zu verlangen, auch diese Nutzungspläne dem Landrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Möchte man wegen fehlenden Vertrauens in die Exekutive den Konkretisierungsgrad der Nutzungsplanung landrätlich genehmigen lassen, müssten sämtliche kantonalen Nutzungspläne vom Landrat genehmigt werden. Pro Jahr werden im Kanton etwa 25 kantonale Nutzungspläne erlassen, deren Genehmigung bedeutete für den Landrat einen erheblichen Mehraufwand. Eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes sollte so kurz nach Inkraftsetzung des Gesetzes nur dann vorgenommen werden, wenn ganz wesentliche Gründe vorlägen.

Max Ribi muss sich, nachdem er mit juristischen Argumenten erschlagen wurde, vorwerfen lassen, als Landrat bundesrechtswidrig gehandelt zu haben.
Tatsache ist, dass im Richtplan der Konflikt zwischen Naturschutz und Wirtschaft im Rheinhafengebiet nicht einmal eingetragen ist. Auf dieser Basis wollte die Verwaltung den im Jahre 1998 beschlossenen Nutzungsplan abändern. Vor diesem Hintergrund wäre es doch empfehlenswert, so Max Ribi, ab und zu auf ihn statt auf die Regierung zu hören. Die Landräte haben die wichtigen Entscheide für den Kanton zu fällen. Hätte der Landrat mit einem detaillierten Richtplan Rheinhäfen einen guten Vorentscheid getroffen, hätte Max Ribi nichts gegen die Inkraftsetzung des Nutzungsplanes unternommen.
Der Regierungsrat argumentiert, nicht gleichzeitig Planerlass- und Beschwerdeinstanz sein zu dürfen. Da stellt sich die Frage, ob nicht noch andere Lösungen denkbar wären. So könnte etwa, analog dem Beispiel in den Gemeinden, die Bau- und Umweltschutzdirektion den Nutzungsplan in Kraft setzen, die Einsprachen entgegen nehmen und der Regierungsrat bliebe, zumal für den Fall, dass Einsprachen vorliegen sollten, die endgültige Instanz. Damit wäre das Erfordernis der Zweistufigkeit erfüllt.
Das alte Baugesetz bestimmte:
Von den Richtplänen darf ohne Zustimmung des Landrates nicht wesentlich abgewichen werden.
Ganz offensichtlich war dem Gesetzgeber früher schon klar, dass wichtige politische Entscheide vom Landrat zu treffen sind.
Misstrauisch gegenüber der Verwaltung wurde Max Ribi auch wegen den Planungen im Zusammenhang mit Salina Raurica, holte sich deshalb Objektblatt S 3.101 des Regionalplans Siedlung aus dem Keller und fand unter der vom Landrat beschlossenen Rubrik "Richtungsweisende Feststellungen" Folgendes:
An der gewerblich industriellen Nutzung sowie an der sukzessiven Erschliessung des Industriegebiets Pratteln Nord besteht ein kantonales Interesse. Der Kanton prüft die Möglichkeit einer aktiven Bodenpolitik in diesem Raum.

In Tat und Wahrheit wird dieser Vertrag des Regionalplans Siedlung nicht eingehalten, weshalb eine gewisse Hellhörigkeit beim Verfassen des kantonalen Richtplans wohl angezeigt sein dürfte. Um sicherzustellen, dass der Landrat die wichtigsten Entscheide fällen kann, muss die Motion überwiesen werden, auch dann, wenn einzelne juristische Feinheiten nicht ganz korrekt formuliert sein sollten.
Fazit: Die Kompetenzen zum Festlegen der wichtigsten raumplanerischen Entscheide muss sich der Landrat zurückerobern, entweder über den detaillierter auszugestaltenden Richtplan oder über den Nutzungsplan.

Urs Hintermann spricht sich namens der SP-Fraktion gegen die Überweisung der Motion aus, die einerseits verlangt, dass die kantonalen Nutzungspläne in Zukunft durch den Gesamtregierungsrat statt durch die Direktion erlassen werden und zweitens die Fälle, bei denen der Landrat die kantonale Nutzung genehmigen muss, geändert werden sollten.
Zu dem von Max Ribi angesprochenen Beispiel Salina Raurica führt Urs Hintermann aus, ein derart wichtiges Geschäft, das zu einem kantonalen Richtplan führt, dürfte eh nicht in der Baudirektion, sondern im Team, im Regierungskollegium entschieden werden.
Die vorgeschlagene Änderung der Zuständigkeit des Landrates lehnt Urs Hintermann ab. Heute gilt die klare Regelung, dass der Landrat zuständig ist, wenn sich ein kantonaler Nutzungsplan nicht auf einen kantonalen Richtplan oder einen Spezialplan abstützt. Mit der Annahme des Vorschlags von Max Ribi würde diese eindeutige Aufgabenteilung verwässert, es entständen Kompetenzstreitigkeiten, denn der Sinn eines Richtplanes steckt ja gerade im nicht detaillierten Ausgestaltungsgrad. Ein Richtplan gibt die Koordination vor und die allgemeine Richtung. Kaum ein Fall kann somit im kantonalen Nutzungsplan auf einem konkretisierten Richtplan basieren. Ehrlicher und in Abänderung der Motion machbar wäre somit die Aussage, jeder kantonale Nutzungsplan sei generell vom Landrat zu genehmigen.
Obwohl Urs Hintermann die Voten von Max Ribi üblicherweise sehr schätzt, kommt nun doch auch der Eindruck auf, Max Ribi leide an einem krankhaften Misstrauen gegenüber der Verwaltung. Die Erfahrung, die kantonale Verwaltung habe nichts anderes zu tun als gegen geltendes Recht zu verstossen und gegen den Willen des Landrates zu handeln, kann Urs Hintermann nicht teilen. Sollte der Landrat die Verwaltung zu einer reinen Vollzugsbehörde degradieren wollen, dürfte er sich nicht wundern, wenn sie letztlich nur noch durch Leute besetzt wäre, die weder Eigeninitiative noch Kreativität entwickeln. Das antiquierte, lineare Verständnis staatlichen Handelns von oben nach unten in der Reihenfolge Landrat, Regierung und Verwaltung entspricht längst nicht mehr der Realität. Die staatlichen Gewalten müssen miteinander zusammen arbeiten, ist das Verhältnis nur von Misstrauen geprägt, sind keine guten Lösungen möglich.

Peter Holinger stellt den Zusammenhang her zwischen dem eben verabschiedeten Geschäft Nutzungsplan Rheinhäfen und der Motion von Max Ribi. Der kantonale Nutzungsplan Rheinhäfen hat doch deutlich aufgezeigt, dass die Regelungen unklar ausfallen. Dass kantonale Nutzungspläne - im Gegensatz zum Prozedere in den Gemeinden - von der Baudirektion erlassen und gleichzeitig auch genehmigt werden, erweist sich als schlechte Lösung. Meinung der SVP-Fraktion ist es, der Landrat dürfe nicht umgangen werden und habe seine Verantwortung zu übernehmen; die SVP-Fraktion ist mehrheitlich für Überweisen der Motion von Max Ribi.

Peter Zwick unterstützt im Namen einer CVP/EVP-Fraktionsmehrheit die Motion von Max Ribi ebenfalls. Dass eine vom Landrat überwiesene und genehmigte Vorlage aufgrund von Einsprachen über Jahre verschleppt und nicht in Kraft gesetzt wird, wie im Falle der Rheinhäfen, darf nicht mehr vorkommen.

RR Elsbeth Schneider-Kenel bittet zur Kenntnis zu nehmen, dass das Geschäft Rheinhäfen, wenn auch nicht als Musterbeispiel für Planungsprozesse, so doch rechtens und den demokratisch gefällten Entscheiden folgend, abgewickelt worden ist.

Max Ribi betrübt es ausserordentlich, von Urs Hintermann als krankhaft misstrauisch bezeichnet worden zu sein - dies nachdem er mit Fakten, die nicht widerlegt werden konnten, argumentiert hat.
Seit nun bald 16 Jahren hat Max Ribi viele Vorlagen mitgestaltet, so auch den Nutzungsplan Rheinhäfen. Sehr schmerzlich wirkt es nun, wenn seine Landratstätigkeit in dieser Weise zu Ende gehen soll. Herrn Urs Hintermann sei noch einmal gesagt, schon im alten Baugesetz sei festgelegt worden, dass vom Richtplan abweichende Entscheide durch den Landrat zu fällen sind. Im Falle des Radweges Lausen / Liestal verlangten auch die Gerichte einen höheren Detaillierungsgrad des Richtplans.

://: Der Landrat überweist die Motion von Max Ribi, Vorlage 2002/142.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 2066

4 2002/336
Berichte des Regierungsrates vom 17. Dezember 2002 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 24. März 2003: Basler Privatspital Klinik Sonnenhalde: Verpflichtungskredit für die Jahre 2003 und 2004 aus dem Sonnenhalde-Vertrag

Rita Bachmann führt aus, dass Verträge mit Basler Privatkliniken bereits seit 1954 abgeschlossen werden und dass der Bedarf für die Erneuerung des Vertrags mit der Klinik Sonnenhalde gegeben ist, weil diese Klinik einen Teil der Baselbieter Grundversorgung übernimmt. Zudem bietet sich damit für Baselbieter Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, sich ausserkantonal behandeln zu lassen. Auch das Preis-Leistungsverhältnis dieser Klinik stimmt. Die Vorlage unterscheidet sich nur minimal von den früheren Verträgen, indem der Verpflichtungskredit für die beiden Jahre 2003 und 2004 von 1'360'000 Franken auf 1'500'000 Franken aufgestockt wird.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.

Sabine Stöcklin spricht sich für die Genehmigung des Verpflichtungskredites aus, weil der Kanton, der in seiner psychiatrischen Klinik mit Belegungszahlen von über 120 Prozent leben muss, nicht auf das Angebot der Klinik Sonnenhalde verzichten kann.

Rita Kohlermann gibt vorab folgende persönliche Erklärung ab:
Es macht mich als Landrätin, die inzwischen 15 Jahre mit Max Ribi im Parlament zusammengearbeitet hat, ausserordentlich betroffen hören zu müssen, Max Ribi habe ein krankhaftes Misstrauen. Ich möchte daran erinnern, dass Max Ribis Misstrauen in den vergangenen mehr als anderthalb Jahrzehnten häufig zu Ergebnissen geführt hat, die auch von der linken Seite zustimmend eingestanden werden mussten. Ich bitte Urs Hintermann, sich bei Max Ribi für den Ausdruck "krankhaft" zu entschuldigen.
Zur Vorlage Sonnenhalde: Der Verpflichtungskredit zugunsten der Klinik Sonnenhalde ist in der FDP unbestritten, die Fraktion stimmt zu.

Patrizia Bognar stimmt der Vorlage namens der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls zu.

Jörg Krähenbühl erkennt die Verlängerung des Vertrags mit der Klinik Sonnenhalde als Folge der Bedarfsanalyse. Der Kanton Basel-Landschaft braucht diese Betten, um die psychiatrische Versorgung sicher stellen zu können. Die SVP-Fraktion stimmt zu.

Thomas Haegler erachtet den gewählten Weg im Namen der Schweizer Demokraten als die günstigste mögliche Lösung und stimmt dem Verpflichtungskredit zu.

Madeleine Göschke spricht sich namens der grünen Fraktion ebenfalls für die Bewilligung des Verpflichtungskredites aus.
Nicht einverstanden ist die Landrätin mit § 2 Absatz 2 des Vertrags, wo festgehalten ist, dass Patientinnen und Patienten mit Zusatzversicherungen bei Wahleintritten gegenüber den grundversicherten Patientinnen und Patienten den Vortritt haben. Diese Bestimmung suggeriert, in der Sonnenhalde gäbe es auch Notfalleintritte. Fakt aber ist, dass Notfälle und schwere Fälle der kantonalen psychiatrischen Klinik oder der Kriseninterventionsstation zugewiesen werden, während die Sonnenhalde an sich nur Wahleintritte empfängt. Die gewährte Bevorzugung für Zusatzversicherte ist aus der Sicht der grünen Fraktion zwar nur ein kleiner, aber doch ein Schritt in Richtung Zweiklassenmedizin.

RR Erich Straumann erklärt, die kantonalen Psychiatrischen Dienste fungierten grundsätzlich als erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Von dort aus erfolge die weitere Zuweisung in die Sonnenhalde. Von einer Zweiklassenmedizin dürfe nicht gesprochen werden.
Im Dezember 2002 sei in der kantonalen Psychiatrischen Klinik zudem eine fünfte Akutstation eröffnet worden, so dass die Erstanlaufstelle auch für Grundversicherte nicht zu Wartezeiten führt.
Der Landrat sollte die Verwaltungsvereinbarung, die er nicht verändern kann, zur Kenntnis nehmen, und den Verpflichtungskredit sprechen.
://: Der Landrat stimmt dem Entwurf eines Landratsbeschlusses betreffend Verpflichtungskredit für die Jahre 2003 und 2004 aus dem Sonnenhalde-Vertrag ohne Gegenstimme mit 58 zu 0 zu.


Landratsbeschluss
betreffend Verpflichtungskredit für die Jahre 2003 und 2004 aus dem Sonnenhalde-Vertrag


Vom 10. April 2003

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
Back to Top