Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2003 |
Nr. 2118
10
2002/113
Berichte des Regierungsrates vom 30. April 2002 sowie der Finanzkommission vom 16. April 2003 und der Bau- und Planungskommission vom 16. April 2003: Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton. 1. Lesung
Roland Plattner
:"Die Finanzkommission beantragt dem Landrat unter Berücksichtigung des Rückweisungsantrages der mitberichtenden Bau- und Planungskommission ohne Gegenstimme die Rückweisung der Vorlage zur Uebernahme der Sekundarschulbauten.
Mit dieser Rückweisung verbunden sind 7 konkrete Aufträge, welche auf Seite 6 des Finanzkommissionsberichts, der auch den Mitbericht der Bau- und Planungskommission enthält, formuliert sind. Mit diesen Aufträgen will die Finanzkommission unter Beachtung des Gewaltenteilungsprinzips dem Regierungsrat in zeitlicher Hinsicht Vorgaben für die Erarbeitung einer neuen Vorlage machen und die Leitgedanken für eine auf jeden Fall erforderliche Uebergangslösung definieren.
Dadurch soll dem Landrat ermöglicht werden, heute einen Entscheid zu fällen, welcher mit der nötigen Präzision die in die Wege zu leitenden Schritte definiert und in der Zwischenzeit bis zur Erarbeitung einer neuen Vorlage Klarheit für die Gemeinden schafft und die Situation entkrampft.
Die Finanzkommission hat ihre Arbeit auch beim vorliegenden Geschäft ernst genommen und mit kritischem Blick das Uebernahmegeschäft auf seine Plausibilität und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen geprüft. Sie ist bei dieser Prüfung auf verschiedene Fragestellungen und Problemfelder gestossen, die in einem dem Bericht beigelegten Thesenpapier zusammengefasst sind.
Daraus lässt sich im Einzelnen entnehmen, dass insbesondere und hauptsächlich das gänzliche Fehlen eines Konzepts betreffend Uebernahme der heutigen Realschulbauten als problematisch betrachtet wird. Erhebliche Zweifel bestehen an der Kostenneutralität der in der Vorlage vorgeschlagenen Lösungen. Hinzu kommen offene Fragen bezüglich des Bonus-Malus-Systems und der sich neu ergebenden Eigentümer-Nutzerverhältnisse. Befürchtet werden schliesslich künftig steigende Investitions- und Personalkosten. Es bleibt dabei offen, wird aber bezweifelt, ob im Falle einer Verteuerung die Bildungsqualität in entsprechendem Mass zunehmen und zu einer Rechtfertigung dieser Mehrkosten führen könnte.
In den genannten Punkten haben die Ausführungen der involvierten Direktionen die Bedenken der Finanzkommission jedenfalls nicht zu zerstreuen vermocht. Aufgrund des vergleichweise geringen Grads der inneren Abhängigkeit von Bildungsqualität und Eigentumsverhältnissen an Bildungseinrichtungen im Rahmen des Vollzugs der Bildungsgesetzgebung hat die Finanzkommission ihre kritischen Fragen entsprechend ernst genommen.
Im Rahmen ihrer Bearbeitung hat sich für die Finanzkommission auch etwas Weiteres herausgestellt, nämlich dass ein umfassender Einbezug der Gemeinden in die konkrete Vorlage nicht erfolgt ist, sondern sich diese lediglich in einem frühen Stadium der Bildungsgesetzgebung über grundsätzliche Fragestellungen äussern bzw. über ihre Vertretung in Arbeitsgruppen mitwirken konnten. Eine Vernehmlassung zu dieser für die Gemeinden aber bedeutsamen Vorlage ist dagegen nicht erfolgt. Damit hat sich die Haltung der Gemeinden zur Vorlage für die Kommissionsarbeit gewissermassen als Blackbox erwiesen. Das im vergangenen September geäusserte Anliegen der Finanzkommission wie auch der BPK, den Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, ihre Haltung nachträglich zu definieren, ist - anders als im vergleichbaren Fall des Finanzausgleichsgesetzes - an der fehlenden Bereitschaft der Regierung zu einem solchen Vorgehen mit formalistischen Ueberlegungen gescheitert.
Damit hat sich die Finanzkommission entschlossen, die Gemeinden über den VBLG selbst zur Stellungnahme einzuladen, was in der Folge zu einer Resolution geführt hat. Dass dieses Verfahren zeitraubend war, lässt sich aus der Chronologie im Bericht entnehmen.
Als Ergebnis des geschilderten Prozesses ist für die Finanzkommission und auch für den Landrat ein mehrfaches Dilemma entstanden:
1. In Bezug auf die Zeit: Eine simultane Uebernahme der Schulbauten mit der Umsetzung der neuen Bildungsgesetzgebung bzw. mit Inkraft treten der vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen per 1.1.2004 ist illusorisch; die Festlegung neuer Unterhalts- und Betriebsbeiträge für die Schulortsgemeinden erdulden keinen weiteren Aufschub mehr.
2. In Bezug auf konkrete Kritik, die funktionelle Zuständigkeit und die Sachkunde: Die definitive Feststellung der konkreten Mängel und deren Korrektur sprengen die Möglichkeiten der Kommissionsarbeit und die Funktion der Kommissionen; diese Arbeit muss unter formalisierter Anhörung der Gemeinden von der Exekutive geführt, professionell und in direktionsübergreifender Zusammenarbeit erfolgen.
3. In Bezug auf den Umgang mit der Stellungnahme des VBLG bzw. die Regierungsoptik: Gemeinden und Kanton stehen sich widersprechend gegenüber. Selbst wenn letztlich die Differenz nur in Detailfragen liegen würde, ist im Sinne des Ganzen und der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung ein harmonisierendes Vorgehen zu wählen. Nur ein umsichtig geführtes Verfahren legitimiert das Endprodukt.
4. In Bezug auf die Frage des Einbezugs der heutigen Realschulbauten: Diese Vorgabe, mit welcher eine integrale Sicht des Sachgeschäfts verbunden sein und eine aufgesplittete, unkoordinierte Vorgehensweise ausgeschlossen werden soll, bedingt zwingend eine neue Vorlage.
5. In Bezug auf die Respektierung des Volkswillens, demzufolge zur Schulträgerschaft in der Regel auch das Eigentum, die Planung, die Finanzierung und der Unterhalt der entsprechenden Schulbauten gehören sollen: Diesen gilt es einzuhalten, wobei der vernünftige und rechtlich vertretbare Mix zwischen Regelfall und Ausnahme zu definieren sein wird.
6. Die Auflösung dieses Mehrfach-Dilemmas kann nach Auffassung der Finanzkommission, welcher sich mit ihrem Antrag auch die BPK anschliesst, nur durch eine Rückweisung wie beantragt erfolgen.
Zum Schluss: Von vornherein abzuraten ist angesichts der Bedeutung und Komplexität des Geschäfts davor,
- die sich stellenden sachlichen Probleme darauf zu reduzieren oder emotional verbrämen zu wollen, es gehe um ein nachträgliches Ja oder Nein zum Vollzug des Bildungsgesetzes. Für die vorberatenden Kommissionen steht die Bedeutung des Vollzugs des beschlossenen Bildungsgesetzes ausser Zweifel und ist jede Belastung desselben - z.B. durch eine emotional übersteigerte Erörterung des vorliegenden Sachgeschäftes - zu vermeiden.
- im Landrat den Versuch zu unternehmen, Kommissionsarbeit zu leisten und die erkannten Mängel an der Vorlage - ohne Einbezug der Gemeinden - heilen zu wollen.
- eine Rückweisung an die Kommission in Betracht zu ziehen, deren Dilemma dadurch nicht kleiner würde".
Beatrice Fuchs
erinnert daran, dass vor gut einem halben Jahr über das Bildungsgesetz abgestimmt wurde. Das Volk hat dazu klar Ja gesagt, u.a. auch deshalb, weil die Frage der Schulhausbauten und dem Finanzausgleich ausgeklammert wurden.
Im Vorfeld zur Abstimmung wurde die Trennung der beiden Geschäfte allgemein gelobt.
Heute nun muss nicht darüber befunden werden, ob die Schulhäuser vom Kanton zu übernehmen sind, sondern ob alle erforderlichen Punkte für eine Uebernahme in der Vorlage berücksichtigt wurden.
Eine Mehrheit der SP-Fraktion ist dieser Ansicht, eine Minderheit jedoch nicht.
Als Fraktionssprecherin versuche sie, beiden Seiten gerecht zu werden.
Die SP-Fraktion stehe uneingeschränkt hinter dem neuen Bildungsgesetz. Sie habe die Variante, dass künftig im Minimum zwei Niveaus in einem Schulhaus untergebracht werden, immer unterstützt.
Die beiden Niveaus in einem Schulgebäude unterzubringen, wird für einige Gemeinden und den Kanton noch viel logistische und bauliche Denkarbeit erfordern.
Lösbar seien die Probleme mit Bestimmtheit, die Finanzkommission habe sich jedoch gefragt, zu welchem Preis.
Wurden die betroffenen Gemeinden überhaupt zu einer Vernehmlassung eingeladen? Wäre die Transparenz nicht erhöht worden, wenn die Regierung den Inhalt zur Vorlage 2002/113 den Gemeinden zur Vernehmlassung zugestellt hätte? Beatrice Fuchs hätte es als sinnvoll erachtet.
Das Bildungsgesetz hält fest, dass der Schulträger für die jeweiligen Schulhäuser verantwortlich resp. Besitzer ist.
Dazu hat das Stimmvolk Ja gesagt.
Die ganze Uebung rückgängig zu machen sei politisch weder denk- noch wünschbar. Unklar ist jedoch, ob es je zu einer eindeutigen Identität zwischen Träger und Eigentümer kommen wird.
Gemäss dem Resultat der Volksabstimmung soll der Schulträger Eigentümer, Planer, Financier und Verantwortlicher für den baulichen Unterhalt sein. Dies ist mit der vorliegenden Vorlage nicht gewährleistet, denn zu viele Ueberschneidungen existieren zwischen Gemeinden und Kanton.
Stimmt der Landrat der Vorlage heute zu, wird noch ein hohes Mass an Kommunikation zwischen Kanton und Gemeinden erforderlich sein.
Da eine zügige Umsetzung des Bildungsgesetzes für die SP-Fraktion erste Priorität geniesst, stellt sich eine Mehrheit hinter die Vorlage.
Max Ribi
redet als Vertreter des Kommissionspräsidenten der Bau- und Planungskommission.
Alle, die sich mit der Vorlage befasst haben, seien über die anfallenden Kosten erschrocken, die sich zum Einen aus der annähernden Verdoppelung der Unterhaltskosten und zum Andern aus dem zusätzlichen Personalbedarf in der Verwaltung ergeben.
Dass die Volksabstimmung positiv ausgefallen sei erstaune ihn nicht, denn das Prinzip als solches sei logisch. "Wenn dann allerdings die Kosten kommen, fühlt sich jeder angstbeklommen".
Der Hauptkritikpunkt der Bau- und Planungskommission ist, wie bereits erwähnt, die fehlende Vernehmlassung. Wichtig sei, das man diese nun durchführe und die Gemeinden, vor dem Hintergrund eines Kostenvergleichs, gleichzeitig zu den derzeitigen Kosten befrage.
Der Rat solle nun, ohne grosses Aufheben der Rückweisung zustimmen um raschmöglichst die Vernehmlassung einleiten zu können.
In eigener Sache bemerkt Max Ribi, dass er es nicht als sinnvoll erachte, wenn zwei Kommissionen dasselbe Geschäft beraten, dies führe in der Regel zu Konflikten.
Anton Fritschi
bemerkt, dass die FDP-Fraktion den Antrag auf Rückweisung an die Regierung unterstütze.
Auch nach den getroffenen Abklärungen seien noch viele Fragen offen. Nicht geregelt sei die Behandlung der Realschulbauten, die Zweifel an der Kostenneutralität aber auch die Skepsis gegenüber dem Bonus-/Malussystem konnten nicht behoben werden. Künftige Investitionen wurden ebenfalls nicht aufgezeigt.
Auch der Status quo ist gegenüber der vorgeschlagenen Lösung weder ausgewogen, noch austariert oder beurteilt.
So wurde die Frage, ob eine Einheitslösung einer individuellen Absprache vorzuziehen ist, nicht beantwortet.
Die FDP schliesst in der Folge nicht aus, dass die Sekun-darschulbauten bei den Gemeinden verbleiben könnten.
Ein weiterer Punkt bei den Ueberlegungen war die Haltung des VBLG, der die Rückweisung der Vorlage fordert oder andernfalls mit dem Referendum droht.
Sowohl die Bau- und Planungskommission als auch die Finanzkommission bemängeln die fehlende Vernehmlassung in den Gemeinden.
Ein unmittelbarer Nachteil für das Bildungsgesetz ist aus der Eigentumsfrage der Schulbauten nicht abzuleiten, im Gegenteil können nach der Umsetzung des Bildungsgesetzes die notwendigen Korrekturen und Anpassungen vorgenommen werden.
Mit der vorgeschlagenen Uebergangslösung und der einzusetzenden Arbeitsgruppe, die sich aus Gemeinde- und Verwaltungsvertretern zusammensetzen soll, glaubt die FDP, die Unsicherheiten weitgehend entschärfen zu können.
Die FDP empfiehlt dem Rat, dem Antrag der Finanzkommission zu folgen und die Vorlage mit den entsprechenden Aufträgen an die Regierung zurück zu weisen.
Nur mit den entsprechenden Massnahmen ist es noch möglich, zu retten, was noch zu retten ist.
Urs Baumann
erinnert daran, dass die Regierung den Landrat bei jeder Budgetdebatte darauf hinweist, dass die Mehrkosten auf die vom Landrat beschlossenen Projekte zurück zu führen sei.
In den meisten Fälle treffe dies auch zu.
Die Finanzkommission habe die Ermahnungen nun ernst genommen und die Vorlage für die Sekundarschulbauten im Detail auf ihre finanziellen Auswirkungen überprüft.
Da die Abstimmungsvorlagen keine gegenteiligen Angaben enthielten, konnte bei der Volksabstimmung 1997 davon ausgegangen werden, dass die Uebernahme der Sekundarschulbauten kostenneutral erfolgt.
Die heutige Vorlage zeige, dass dies nicht der Fall sei.
Man gehe von zehn zusätzlichen Stellen im Hochbauamt mit Kosten von 1,5 Mio CHF aus.
Die von der Finanzkommission befragten Gemeindevertreter konnten auch im Falle einer Uebernahme der Schulhäuser durch den Kanton kein Einsparungspotential in den Gemeinden ausmachen. Damit fallen für die Steuerzahler zusätzliche Kosten in Höhe von 1,5 Mio CHF an.
Von fachkundiger Seite wurde die Finanzkommission informiert, dass vor der Uebernahme der Ist-Zustand der Schulbauten aufgenommen wird, was wiederum Zusatzkosten verursacht.
Von Kostenneutralität könne damit keine Rede mehr sein.
Mit dem Neuen Bildungsgesetz werden die Sekundar- und die Realschulen sowie die Schulhäuser vom Kanton übernommen. Bemängelt wird seitens der Finanzkommission, dass die Realschulbauten in der Vorlage nicht erwähnt und für die Uebernahme auch keinerlei Kosten budgetiert wurden.
Auch gewisse organisatorische Abläufe, wie die Unterstellung der Hauswarte oder die Betreuung der Schulgebäude sind noch ungeklärt.
Zur fehlenden Vernehmlassung bemerkt Urs Baumann, dass die Regierung immer wieder betone, dass eine Vernehmlassung stattgefunden habe, was grundsätzlich zutreffe. Allerdings bezog sich die Vernehmlassung auf das Bildungsgesetz, mit einem Hinweis auf die Uebernahme der Schulhäuser. Die finanziellen Konsequenzen wurden dabei mit keinem Wort erwähnt.
Bereits zu diesem Zeitpunkt haben einige Gemeinden auf das Problem der Realschulbauten hingewiesen.
Seitens der Presse wurde beanstandet, die Finanzkommission habe das Geschäft verschleppt. Dagegen spreche, dass die Finanzkommission bereits im vergangenen September der Regierung empfahl, die Vorlage, unter Berücksichtigung des bereits zu diesem Zeitpunkt formulierten Fragenkatalogs, zu heilen.
Die Regierung reagierte mit der Bemerkung, man sei von der Richtigkeit der Vorlage überzeugt und werde an ihr festhalten.
Daraufhin setzte sich die Finanzkommission via VBLG mit den Gemeinden in Verbindung, was sich im Nachhinein als richtig erwies. Die Gemeinden verfassten eine einstimmig anerkannte Resolution, in der sie betonen, dass die Vorlage in der jetzigen Form nicht akzeptiert werden kann und an die Regierung zurückgewiesen werden muss.
Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass, mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Voraussetzungen eine Variantenstudie erarbeitet werden sollte.
Dass sich das ungelöste Raumproblem negativ auf das Bildungsgesetz auswirken würde, habe ihm bis jetzt noch niemand belegen können, ausserdem sei dies einer der Gründe gewesen, weshalb man die beiden Geschäfte damals voneinander abgekoppelt habe.
Im Interesse einer kompletten Lösung haben die Finanz- sowie die Bau- und Planungskommission den Antrag auf Rückweisung und der Einsetzung einer Arbeitsgruppe beantragt.
Hildy Haas
stellt fest, dass die SVP-Fraktion für Rückweisung an die Regierung plädiert und die Aufträge der Finanzkommission unterstützt.
1997 war die Forderung nach einem einheitlichen Schulträger einleuchtend und logisch. Alle hofften damals auf eine Entflechtung und Vereinfachung. Durch die Zusammenführung der Sekundarschulen I und II zeichnen sich in verschiedenen Gemeinden Schwierigkeiten hinsichtlich der benötigten Räumlichkeiten der bisherigen Realschulen ab, da die Schulhäuser nach wie vor im Eigentum der Gemeinden sind.
Ein weiteres Thema ist der ungleiche bauliche Zustand der Schulgebäude.
Um die geschilderten Unklarheiten zu beseitigen, folgt die SVP dem Vorschlag der Bau- und Planungs- und der Finanzkommission auf Rückweisung, in der Hoffnung, dass die neue Vorlage sowohl für den Kanton wie auch für die Gemeinden eine praktikable Lösung bringt.
Heinz Mattmüller
ist überzeugt, hätte der Souverän damals gewusst, was man heute weiss, hätte er der Uebernahme der Sekundarschulbauten nicht zugestimmt.
Im Uebrigen habe das Volk 1997 nicht über eine Volksinitiative sondern über eine Vorlage abgestimmt.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten schliesst sich den Anträgen der Finanzkommission einstimmig an.
Die Argumente wurden bereits hinlänglich angeführt.
Isaac Reber
betont, dass sich die Kantonsbevölkerung 1997 mit grossem Mehr dafür aussprach, dass die Schulhäuser ins Eigentum des jeweiligen Schulträgers gehören.
Dass dies bei der Sekundarstufe der Kanton ist, wurde mit dem neuen Bildungsgesetz beschlossen.
Ein Mangel der heutigen Vorlage ist, dass diese nur im Grundsatz jedoch nicht in der vorliegenden Form bei den Gemeinden in die Vernehmlassung ging.
Noch offen ist ausserdem der Umgang mit den Realschulen.
Eine Rückweisung wäre dann gerechtfertigt, ginge es lediglich darum, die Uebergabemodalitäten zu optimieren.
Bereits in der Bau- und Planungskommission habe er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Bestrebungen einzelner oder ganzer Fraktionen, die Uebernahme der Schulhausbauten insgesamt zu verzögern oder gar zu verhindern, angesichts des 1997 gefällten Volksentscheides undemokratisch und mit aller Schärfe abzulehnen ist.
Regierungspräsidentin
Elsbeth Schneider-Kenel
ruft den Anwesenden in Erinnerung, dass die Vorlage einem Auftrag der Gemeinden entsprang.
Die damals zuständige Erziehungsdirektion - heute liegt die Federführung bei der BUD - hat daraufhin eine Arbeitsgruppe mit u.a. 5 GemeindevertreterInnen gebildet. Diese wurden in den gesamten Prozess miteinbezogen.
In die damalige Vorlage wurde sowohl das Bildungsgesetz wie auch die Uebernahme der Sekundarschulbauten integriert. Diese wurde den Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet.
Da die Regierung davon ausging, dass die Uebernahme der Sekundarschulbauten schneller zum Abschluss kommt als das Bildungsgesetz, trennte man die beiden Geschäfte und machte daraus zwei Vorlagen.
Bei der Uebernahme der Sekundarschulbauten habe man sich an denselben Ablauf gehalten wie bei der Beratung des Bildungsgesetzes, wo eine zweite Vernehmlassung nie zur Diskussion stand.
Im Verlaufe der Beratungen in der Arbeitsgruppe kamen auch die Realschulen zur Sprache. In Absprache mit den Gemeinden ging man damals davon aus, dass die wenigen Realschulbauten einer individuellen Prüfung unterzogen werden, wobei der Einmietungsmodus mit jeder Gemeinde einzeln abgesprochen werden sollte.
Erstaunen löse bei der Regierung die Resolution der Gemeinden aus, da diese anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz im vergangenen Februar die Differenzen als nicht mehr sehr gross bezeichneten.
Sie habe daher angenommen, dass diese nachträglich noch zu bereinigen wären.
Die Regierung würde es sehr begrüssen, wenn der Rat, anstatt einer Rückweisung, auf die Vorlage eintreten und der Regierung klare Aufträge erteilen würde. Denn, wie soll eine neue Vorlage ausgearbeitet werden, wenn sich der Rat über die Grundsatzfrage, ob die Schulhäuser bei den Gemeinden verbleiben oder gemäss Bildungsgesetz zum Schulträger übergehen sollen, nicht einig ist.
Eine Rückweisung mache nur Sinn, wenn parallel dazu ein politischer Entscheid gefällt und konkrete Aufträge für alle 21 Standorte erteilt werden.
Peter Meschberger
nimmt Bezug auf die angesprochene Pressekonferenz und stellt fest, dass er als Mitglied des Gemeindeverbandes nach wie vor die Meinung vertrete, die Differenzen könnten bereinigt werden.
Wichtig sei noch der Hinweis, dass durch den langjährigen Prozess von den fünf in der Arbeitsgruppe vertretenen Gemeindepräsidenten im Laufe der Zeit drei Personen aus dem Amt ausgeschieden und durch ihre Nachfolger ersetzt wurden.
Da das Bildungsgesetz erste Priorität genoss, sei durchaus vorstellbar, dass die Sekundarschulbauten etwas in Vergessenheit gerieten, was man jetzt mit einer guten Zusammenarbeit möglichst rasch kompensieren müsse.
Als Gemeinderätin einer Gemeinde, die momentan versucht, das beschlossene Bildungsgesetz in die Praxis umzusetzen, bestätigt
Christine Mangold
, dass man heute vor einem Scherbenhaufen stehe.
Das einzig Gewisse sei, dass die Ungewissheit, was mit den Sekundarschulhäusern geschehen soll, noch weiter auf die lange Bank geschoben werde.
Auch wenn der Kommissionsbericht der Finanzkommission per Ende 2004 eine Vorlage verlange, werde es danach noch einige Zeit dauern, bis der Sachverhalt geklärt sei.
Sinnvoller wäre gewesen, man hätte die Vorlage vorgängig inhaltlich besprochen, dann könnte man heute über Anträge abstimmen, so bleibe aber gar nichts Anderes übrig, als die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen.
Punkte, wie das Bonus/Malus-System oder die Höhe des Unterhalts seien zu Recht umstritten, letzteres war damals einer der Gründe der zur Gemeindeinitiative führte.
Die Behauptung der Finanzkommission, die Uebernahme der Sekundarschulbauten habe mit dem Bildungsgesetz nichts gemein, könne sie so nicht stehen lassen.
Vielleicht gebe es Schulkreise, auf die diese Aussage zutreffe, im Schulkreis Gelterkinden jedoch, sei man nicht in der Lage das Bildungsgesetz umzusetzen, da dieses ausdrücklich festhalte, dass jedes Schulhaus wenigstens zwei Niveaus anbieten muss. Dies sei aber weder in Wenslingen noch in Ormalingen möglich.
Damit komme ihre Standortgemeinde in die Situation, dass wenn die Zuständigkeit der Schulhausbauten nicht bald geklärt wird, Gelterkinden ein Schulhaus für 16 Schulklassen erstellen muss.
Es sei nun dringend eine Lösung erforderlich, damit die Gemeinden nicht länger mit dieser Ungewissheit leben müssen.
Eugen Tanner
bemerkt, dass sich der Entwurf zum Bildungsgesetz, das vor rund drei Jahren in die Vernehmlassung geschickt wurde, aus drei Elementen, nämlich dem Bildungsgesetz, Teilen des Finanzausgleichs und der Uebernahme der Sekundarschulbauten zusammensetzt.
Nicht zuletzt, um die Arbeiten parallel vorantreiben zu können, entschied man sich, die drei Geschäfte voneinander abzukoppeln. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der innere Zusammenhang bestehen blieb.
Das Bildungsgesetz konnte sowohl in der Kommission als auch im Landrat zügig beraten werden und bildete damit die Grundlage für die beiden anderen Elemente Finanzausgleich und Sekundarschulbauten.
Sicherlich haben sich in Zusammenhang mit dem Bildungsgesetz einige Probleme ergeben, grundsätzlich zeigen sich aber Lehrerschaft und Schulgremien in Bezug auf die Umsetzung zuversichtlich.
Ob das Bildungsgesetz mit der Einführung der Blockzeiten den "Elchtest" bestehen werde, wisse er nicht, ebensowenig, ob der Urheber als Hirsch bezeichnet werden könne.
Das ungelöste Problem der Sekundarschulbauten hat inzwischen bei all denen, die sich mit der Umsetzung des Bildungsgesetzes auseinander setzten müssen, zu Frustrationen und einer gewissen Lähmung und Verunsicherung geführt.
Eugen Tanner stellt fest, dass die Rückstellung von 3 x 30 Mio CHF nie zu Diskussionen Anlass gab. Er stelle überdies fest, dass die Vernehmlassung des Bildungsgesetzes im Frühjahr 2003 die Lösung der Sekundarschulbauten nicht in Frage gestellt und die Grundsätze im neuen Bildungsgesetz unter § 15 weder von der Kommission noch anlässlich der Beratung im Landrat je in Zweifel gezogen wurden.
Ausserdem wurden im Zeitraum zwischen September 1998 und Dezember 1999 mit GemeindevertreterInnen Leitplanken, Grundsätze und Rahmenbedingungen ausgearbeitet, welche in die Vorlage einflossen.
Es könne darum niemand ernsthaft behaupten, die Mitwirkung der Gemeinden habe nicht stattgefunden.
Die Art der Uebernahme der Sekundarschulbauten ist in der Vorlage mittels einer Konfliktregelung abgefedert, welche besagt, dass im Falle unüberbrückbarer Differenzen ein Schiedsgericht angerufen werden kann.
Zugegebenermassen weise die Vorlage aber den gewichtigen Mangel auf, dass keine Regelung für die Realschulbauten bestehe. Mit einem Auftrag an die Regierung hätte diesem Mangel aber sehr wohl begegnet werden können.
Er bedaure, dass es in der langen Zeitspanne nicht möglich war, die Voraussetzungen zu schaffen um eine Entscheidung herbeizuführen sondern dass man heute über eine Rückweisung befinden muss.
Abschliessend bemerkt Eugen Tanner die Vorlage sei besser als ihr Ruf und er lehne eine Rückweisung ab.
Regierungsrat
Peter Schmid
führt aus, dass mit der Vorlage dem Parlament in Bezug auf die Schulbauten für die Sekundarstufe dieselbe Zuständigkeit eingeräumt werden soll, die es für die weiterführenden Schulen bereits besitzt.
Vielleicht wäre es sinnvoll, das Parlament würde sich über die aktuellen Mitwirkungsmöglichkeiten ein paar Gedanken machen und sich überlegen, welchen Zustand es um jeden Preis verlängern wolle.
Wer heute für Rückweisung plädiere, bringe damit zum Ausdruck, dass er die Sprachlosigkeit des Landrats in Bezug auf die Sekundarschulbauten verlängern will, da die heutige Lösung keinerlei Mitwirkungsrecht des Parlaments vorsieht.
Und welche Basis wurde denn nun angeblich von der Regierung so sträflich vernachlässigt? Ist es beispielsweise der Gemeinderat Reinach, welche die Baudirektorin vor wenigen Tagen als Vorbezug auf die künftige Lösung mit der Eingabe für die Sanierung eines Schulgebäudes erfreute.
Dass die Resolution des VBLG von einer überzeugenden Mehrheit unterstützt wurde, könne durchaus zutreffen.
Noch am selben Abend erhielten aber Kollegin Schneider und er von einem Gemeindevertreter ein Mail, in dem sie ermuntert wurden, an ihrer Vorlage festzuhalten. Auch zur Wahrheit gehöre, dass die Regierung von den in den Gemeinden tätigen Projektteams immer wieder gebeten werde, auf der aktuellen Lösung zu beharren.
Ursprünglicher Ausgangspunkt war die Klage der Gemeinden, dass die Vorfinanzierung eines Sekundarschulgebäudes für eine kleinere Gemeinde in den ersten Jahren eine grosse finanzielle Belastung darstelle.
Für die Regierung war immer klar, dass in Zusammenhang mit den Unterhaltkosten der gesamte Finanzierungsmodus überprüft werden muss. Für sie war es nie ein Thema, aus der Vorlage einen Baustein zu entfernen, nur den Unterhaltsbeitrag zu erhöhen, und den Rest offen zu lassen.
Er bitte die anwesenden Kantonsvertreter deshalb, den Kanton nie in eine derart unvorteilhafte Verhandlungsposition hinein zu manövrieren.
Einzelne Gemeinden warfen die Frage auf, wer im Konfliktfall über die Verwendung der Schulhäuser entscheidet. Es könnte durchaus Sinn machen, diese Frage zu klären.
Die heutige Lösung mit der Schulbaukommission funktioniert nur noch, weil sehr gute Arbeit geleistet wird und er die Verantwortlichen seit Jahren bitte, noch durchzuhalten, da sich eine Lösung abzeichne.
Das aktuelle Bauvolumen kann nicht mehr von der Schulbaukommission alleine bewältigt werden, weshalb sie schon heute wichtige Fragen extern bearbeiten lässt. Die Kosten für die vergebenen Arbeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dass ein Zusammenhang zwischen dem Bildungsgesetz und den Schulhausbauten besteht, habe Christine Mangold bereits aufgedeckt, wofür er ihr danke.
Das grundlegende Problem für die Gemeinden bestehe in der momentanen Unsicherheit. Im Hinblick auf die baldige Uebernahme durch den Kanton nehmen einzelne Gemeinden seit Jahren an ihren Sekundarschulbauten keine Reparaturen mehr vor.
Aus diesem Blickwinkel stellt sich für die Regierung die Frage, ob es politisch opportun ist, die Unsicherheit noch zu steigern oder, ob was klar ist, auch klar bleiben soll.
Der auf Seite 14 der Vorlage beschriebene Uebernahmemodus ist nach Ansicht Regierungsrat Peter Schmids von keiner Seite bestritten. und ist insofern auch kostenneutral, als nur richtig oder falsch gerechnet werden kann.
Darum der Appel an den Rat, auf die Vorlage einzutreten und dort wo zugestimmt werden kann zuzustimmen.
Im Uebrigen fordere die Regierung das Parlament seit Monaten auf, nach dem Motto "Handzeichen schaffen Klarheit", seine Aenderungsanträge einzureichen, damit eine tragfähige Lösung ausgearbeitet werden kann.
Rita Bachmann
verweist auf die seit Jahren bestehende Unsicherheit in Bezug auf die Schulhausbauten, die sowohl die Gemeinden, den Kanton wie auch die Schulbaukommission in ihren Entscheiden blockiert.
In der Schulbaukommission haben sich in letzte Zeit die Gesuche für die Uebernahme von Kreditbegehren für Schulhauserweiterungen, Um- und Anbauten gehäuft.
Mit der Einführung des neuen Bildungsgesetzes stehen massive Verschiebungen an, die, fällt heute kein Entscheid, weiter verzögert werden.
Handlungsbedarf sei dringend geboten, ansonsten der Kanton Gefahr laufe, dass an den Schulhäusern früher oder später gravierende Schäden auftreten.
Kommt das Parlament heute zu keinem Entscheid, muss raschmöglichst eine Uebergangslösung gefunden werden.
Eva Chappuis
ist unklar, ob sie das Parlament in den letzten acht Jahren noch nie so hilflos oder noch nie so heuchlerisch erlebt hat.
In der jetzigen Situation gebe es nichts Anderes als heute auf die Vorlage einzutreten, andernfalls gefährde man den gesamten Inhalt des Bildungsgesetzes ab Sekundarstufe I.
Da sich die Kommissionen derart darauf versteift haben, das Geschäft abzuschiessen, sei niemand auf eine Beratung vorbereitet.
Man könne jedoch auf das Geschäft eintreten und es an die Kommission zurückweisen, die es in drei Monaten wieder zur Beratung vorlegen könne, respektive man warte die neue Legislatur ab. Für sie gebe es nur diesen einen Weg, wolle das Parlament nicht das Gesicht verlieren.
Paul Schär
fühlt sich von der Frage der Baudirektorin nach der politischen Grundhaltung herausgefordert.
Bereits im Sommer letzten Jahres habe er in der Fraktion verlauten lassen, dass er diesem Geschäft nie und nimmer zustimmen werde, dazu stehe er nach wie vor.
Die FDP-Fraktion ist zum Schluss gelangt, dass die Vorlage an der Regierungsrat zurückzuweisen ist.
Die Idee einer Grundsatzabstimmung zur Thematik der Trägerschaft habe ihn damals fasziniert. Im Nachhinein müsse er aber eingestehen, dass man sich der Konsequenzen nicht bewusst war.
Wie von Eugen Tanner erwähnt, habe damals Teil 1 der Vorlage, das Bildungsgesetz, Priorität genossen, während der bauliche "Anhang" damals offensichtlich unterschätzt wurde.
Er plädiere persönlich für die einfachste Lösung, die Beibehaltung des Status quo. Grundsätzlich könne man diese Haltung auch von Ziffer 1 auf Seite 3 des Kommissionsberichts ableiten.
Noch deutlicher komme sie aber bei der Kernfrage der These 10 zum Ausdruck.:
"Wären Sie bereit, die Sekundarschulhausbauten weiterhin in Ihrem Eigentum zu behalten und welche Bedingungen würden Sie stellen?"
Auch
Max Ribi
tritt auf die Aufforderung der Baudirektorin, seine Meinung zu äussern, ein.
Er erinnert daran, das er bei der Beratung zum Bildungsgesetz andeutungsweise darauf hingewiesen habe, ob vor einer Abstimmung nicht alle drei Vorlagen auf denselben Stand gebracht werden sollten. Der Rat trat auf die Empfehlung nicht weiter ein.
Die Rückweisung beantrage er aus dem einzigen Grund, weil für ihn die Vorlage zu teuer und er nicht bereit sei, zehn zusätzliche Stellen zu bewilligen.
Damit werde die Bildung nicht besser.
Als Landrat habe er gegenüber der Bevölkerung eine gewisse Verantwortung, also weise er die Vorlage an die Regierung zurück in Erwartung einer billigeren Lösung.
Dafür könne das gewonnene Geld dann in echte Bildung investiert werden.
Isaac Reber
nimmt den Ball Regierungspräsidentin Elsbeth Schneiders ebenfalls auf und stellt fest, dass noch folgende Punkte zu bereinigen sind:
- das weitere Vorgehen bezüglich der Realschulen,
- die Prüfung der Modalitäten mit den Gemeinden
- das Durchführen einer Vernehmlassung
Im Uebrigen akzeptiere er die Bemerkung, das Volk habe 1997 nicht gewusst, worüber es abstimme, keinesfalls.
Wolle man ein sauberes Demokratieverständnis, müsse man den damaligen Volksentscheid eben akzeptieren.
Urs Baumann
zitiert aus der Vorlage Seite 22: "
Die Erhebungen des Hochbauamts haben ergeben, dass für den Unterhalt und Betrieb der Sekundarschulbauten jährlich Fr. 80.-- m2 benötigt werden.
"
Die Aussage der Regierung, dass beim Verbleib der Schulhäuser bei den Gemeinden, diese Fr. 80.-m2 den Gemeinden nicht entrichtet werden sollen, habe ihn schockiert. Uebernimmt jedoch der Kanton die Schulhäuser steigen die Kosten ab dem Tag der Uebernahme auf die genannten Fr. 80.-m2.
Was die Erteilung von Aufträgen anbelange erinnere er daran, dass die innerhalb der Finanzkommission gebildete Arbeitsgruppe, bereits drei Wochen nach Vorliegen der Vorlage einen Fragenkatalog eingereicht hat, der bis heute unbeantwortet blieb.
Die Bau- und Planungskommission hat ihrerseits einen Fragenkatalog zusammengestellt.
Der erste Entwurf des dem Kommissionsbericht beigelegten Thesenpapiers wurde den Verantwortlichen bereits im September 2002 zugestellt.
Im Uebrigen weise er die Unterstellung, es gehe der Finanzkommission nur darum, die Vorlage abzuschiessen, vehement zurück.
Er verweise auf den Kommissionsbericht der Finanzkommission, der klare Vorstellungen für eine Uebergangsregelung enthalte.
Was die Annuität bei den Gemeinden anbelange, so sei er bisher der Meinung gewesen, diese gelte in gleicher Höhe für die gesamte Laufzeit.
Ebenfalls im September 2002 hat die Finanzkommission dem HBA zugestanden, mit der Aufnahme des Ist-Zustands bei den Schulhäusern fortzufahren, es werde also keineswegs bestritten, dass sämtliche Schulhäuser einer Bewertung unterzogen werden müssen. Der Ist-Zustand müsse, unabhängig davon, ob die Schulhäuser bei den Gemeinden verbleiben oder vom Kanton übernommen werden, aufgenommen werden. Somit gebe es keinerlei Grund, die aufgenommenen Arbeiten zu sistieren.
Insofern entstehe, nimmt die beantragte Arbeitsgruppe nach Rückweisung umgehend ihre Arbeit auf, keine Verzögerung.
Peter Meschberger
stellt fest, dass bis jetzt niemand in der Lage war einen konkreten Auftrag zu formulieren.
Um nicht unnötig Zeit zu verlieren, plädiere er dafür, dass die Regierung die Vorlage zurücknimmt und man gemeinsam versucht eine rasche und praktikable Lösung zu finden.
Regierungspräsidentin
Elsbeth Schneider
empfiehlt dem Rat, sich in Gedanken auf die Regierungsbank zu setzen und sich zu überlegen, was der Regierungsrat mit der zurückgewiesenen Vorlage und den widersprüchlichen Aeusserungen anfangen soll.
Was, wenn die Regierung nach intensiven Diskussionen mit den betroffenen Gemeinden nach zwei Jahren dem Rat eine Lösung unterbreitet und dieser sich dafür entscheidet, die Schulhausbauten nun doch bei den Gemeinden zu belassen?
An die Adresse des "schockierten" Urs Baumann bemerkt die Baudirektorin, dass die Regierung den Gemeinden sobald eine definitive Regelung gefunden wurde, die Fr. 70.-- - Fr. 80.-- m2 bezahlen werde, jedoch keinen Tag früher...
Sie bitte das Parlament nochmals eindringlich, auf die Vorlage einzutreten und dem Regierungsrat klare Aufträge zu erteilen.
Ursula Jäggi-Baumann
unterbricht die Sitzung, an dieser Stelle, um das Büro der Regierung des Kantons Jura mit seiner Präsidentin Madeleine Amgwerd und dasjenige des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt mit dem Grossratspräsidenten Leonhard Burckhardt recht herzlich zu begrüssen.
Sie bittet das Parlament, ab sofort die Debatte in schriftdeutscher Sprache zu führen.
Hanspeter Wullschleger
stellt den Ordnungsantrag auf Unterbruch der Diskussion und Neutraktandierung des Geschäfts auf die nächste Sitzung. Damit soll den Fraktionen Zeit eingeräumt werden, um Anträge zu stellen, über die dann konkret abgestimmt werden kann.
Ursula Jäggi-Baumann
lässt über den Unterbruch der Debatte abstimmen.
://: Der Landrat beschliesst mit 36:32 Stimmen, die Diskussion an dieser Stelle zu unterbrechen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
Back to Top