Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2003 |
Nr. 2104
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2002/338
Berichte des Regierungsrates vom 17. Dezember 2002 und der Justiz- und Polizeikommission vom 28. Februar 2003: Neugliederung der Friedensrichterkreise (Änderung von § 18 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG). 1 Lesung
Dieter Völlmin
führt kurz aus, diese Vorlage verteile die Arbeitslast der Friedensrichterkreise sinnvoller. Die Kommission beantragt mit 12 zu 0 Stimmen, die völlig unbestrittene Neugliederung der Friedensrichterkreise zu beschliessen.
Peter Küng
bezeichnet die von den betroffenen FriedensrichterInnen erarbeitete Vorlage namens der SP-Fraktion als weiteren wichtigen, qualitätsfördernden Schritt der Justizreform und bittet der Neugliederung zuzustimmen.
Peter Tobler
ist namens der FDP-Fraktion einverstanden.
Elisabeth Schneider
kann das vollumfängliche Einverständnis der CVP/EVP-Fraktion mit der Vorlage erklären. Die Fraktion ist insbesondere erfreut darüber, dass dank der sehr schlanken Kommissionsberatung, der Vorlage an sich und der speditiven Behandlung im Plenum viel Geld gespart werden konnte.
Fredy Gerber
verzichtet auf eine Erklärung.
Bruno Steiger
kann sich der Vorlage im Namen der Schweizer Demokraten anschliessen. Der Effizienzgewinn dürfte in der gleichmässigeren Verteilung der FriedensrichterInnenpensen bestehen. Zudem darf man sich dank der Vorlage auch Minderausgaben versprechen.
Edi Gysin
stimmt der Neugliederung der FriedensrichterInnenkreise namens der Grünen zu.
RR Andreas Koellreuter
dankt für die ausgezeichnete Aufnahme des Geschäftes.
://: Eintreten ist unbestritten.
Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
§ 18 Friedensrichterkreise
Keine Wortmeldungen
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2105
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2002/290
betreffend 15 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode März 2001 - September 2002
Roland Plattner
beantragt namens der Finanzkommission einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Vorlage der Regierung zuzustimmen.
Die Feststellungen der Finanzkommission zu den Sammelabrechnungsgeschäften wiederholen sich. Nach wie vor sind - in der Regel plausibel begründete - Verspätungen festzustellen. Nach wie vor sind auch markante Kostenunterschreitungen festzustellen, was in Bezug auf die Präzision der Kostenermittlung Fragezeichen aufwirft.
Die Finanzkommission ist der Auffassung, dass seitens der Regierung eine Überprüfung beziehungsweise Überarbeitung der den Abrechnungen zugrunde liegenden Weisungen der BUD in Bezug auf Fragen betreffend den Baukostenindex und die Darstellung im Rahmen des WOV-Szenarios vorgenommen werden muss.
Peter Meschberger
schliesst sich namens der SP-Fraktion der Meinung der Finanzkommission voll und ganz an. Insbesondere begrüsst die Fraktion die Regelung bezüglich der Teuerungsverzinsung.
Toni Fritschi
, FDP, stimmt dem Landratsbeschluss ebenfalls zu und beantragt dem Landrat, die von den Subkommissionen der Finanzkommission geprüfte Sammelvorlage zu genehmigen.
Allerdings stellte sich bei den Prüfungen die Frage der Präzision der antizipierten Kostenermittlung. Die Prüfenden gewannen den Eindruck, dass die Kosten eher grosszügig und mit entsprechend hohen Reserven ermittelt wurden.
Die grösste Abrechnung betrifft den Eggflue-Tunnel. Da bei Tunnelbauten noch kein Baukostenindex existiert und Überraschungen die Regel sind, befand die Finanzkommission auch diese Abrechnung als okay.
Walter Jermann
gibt bekannt, dass auch die EVP/CVP-Fraktion die 15 Abrechnungen zur Kenntnis genommen hat und erfreut feststellen konnte, dass 13 Abrechnungen positiv abgeschlossen werden konnten. Sorgen bereitet der Fraktion der heute in fast allen Kantonen praktizierte Teuerungsausgleich.
Hildy Haas
stimmt den 15 Abrechnungen im Namen der SVP-Fraktion ebenfalls zu. Die Abrechnungen setzen einen Schlusspunkt hinter die ausgeführten Projekte, was bedeutet, dass sie der Landrat zwar zur Kenntnis nehmen, aber keine Korrekturen anbringen kann. Zwar ist es erfreulich, dass ein grosser Teil der Abrechnungen mit Minderkosten abschliesst, doch stellt sich die Frage nach der Genauigkeit der Budgetierung oder gar, ob auch ausgeführt worden ist, was vormals projektiert wurde.
Das vom Kanton Bern geerbte Bauwerk Eggflue-Tunnel weist eine für Tunnelbauten nicht überraschende Kostenüberschreitung von 7 Millionen Franken aus.
Die SVP-Fraktion ist zufrieden, dass immer weniger verspätete Abrechnungen vorgelegt werden. Sie regt an, alle Abrechnungen nach demselben Schema abzuliefern und den Baukostenindex einer kristischen Prüfung zu unterziehen.
Isaac Reber
berichtet, dass die Grünen von den Abrechnungen Kenntnis genommen haben und der Vorlage zustimmen.
Heinz Mattmüller
stimmt der Sammelvorlage namens der Schweizer Demokraten zu und freut sich, dass die Bilanz positiv ausfällt.
://: Der Landrat erhebt gegen den Vorschlag der Landratspräsidentin, gesamthaft über die Abrechnungen abzustimmen, keinen Widerspruch.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission gemäss Landratsbeschluss in der Vorlage 2002/290 zu.
Anhang 1 (LRB)
[Fassung der Vorlage an den Landrat]
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2106
8
2002/337
Berichte des Regierungsrates vom 17. Dezember 2002 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 3. April 2003: Hochwasserschutz Dorf und Amphibienschutz Mülitäli in Allschwil
Jaqueline Halder
erinnert an die bereits einmal vollzogene Genehmigung des Hochwasserschutzes Allschwil durch den Landrat. Danach sagte Allschwil in einer Referendumsabstimmung Nein zum bewilligten Projekt. Die Gebäudeversicherung beharrte aber auf dem Hochwasserschutz für Allschwil und drohte, im Schadenfall nicht mehr aufzukommen. Allerdings bot die Gebäudeversicherung der Gemeinde auch an, mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Gegnern und Befürwortern des ersten Projektes, zusammen mit Fachleuten nach einer Lösung zu suchen. Als vehemente Gegnerin des ersten Projektes nahm Jacqueline Halder in dieser Gruppe, die in seriöser Arbeit das neue, nun zu beschliessende Projekt erarbeitete, Einsitz. Anhand festgelegter Schutzziele wurden die verschiedenen, nach bestimmten Kriterien beurteilten Möglichkeiten erarbeitet. Die beste Lösung, ein Abflusssystem der Wassermassen in erweiterten Röhren bis zum Rhein scheiterte aus finanziellen Gründen. Damit blieb nur das Rückhaltebecken als Lösung. Die ursprüngliche Idee der Präsidentin, den Bach auszuweiten, hätte die Schutzziele nicht erfüllen können.
Der neue Standort des Dammes ist von der Arbeitsgruppe wie auch vom Einwohnerrat Allschwil akzeptiert worden. Der mächtige Bau muss als Konzession an die falsche Raumplanung gesehen werden. Früher überschwemmte der Mühlibach zwar auch, richtete aber keine nennenswerten Schäden an den Riegelhäusern an. Heute werden die riesigen Einstellhallen, errichtet im Hochwasser gefährdeten Gebiet, überschwemmt.
Damit künftig im Ziegeleiareal gebaut werden kann, muss das national bedeutende Amphibienlaichgebiet, das dort ausgeschieden worden ist, im Mühlitäli ersetzt werden. Die Kosten dafür werden zwischen Kanton und Bund aufgeteilt.
Schliesslich bereiten der Gemeinde Allschwil auch die Chemiemülldeponien auf französischem Gebiet Sorgen. Die eine, Hitzmatten, liegt unmittelbar an der Landesgrenze, Römisloch, etwas weiter entfernt, in einem Waldabschnitt bei Neuwiller. Vor allem Römisloch könnte sich als Zeitbombe erweisen. Bei starken Regenfällen bildet sich ein farbiger, stinkender Tümpel unterhalb der Deponie. Bis das kontaminierte Wasser den Mühlibach erreicht, ist es stark verdünnt. Die Messungen geben offenbar zu keinen Sorgen Anlass und werden, so die Meinungen des AUE und der Chemischen Industrie, das Naturschutzgebiet nicht beeinträchtigen. Trotzdem dürfen die Untersuchungen nicht beendet werden. Mit der Realisierung eines Naturschutzgebietes zu warten, bis die Deponien allenfalls saniert sind, wäre nicht sinnvoll. Der Chemischen Industrie und Frankreich soll Druck aufgesetzt werden, dass weder Mensch noch die Tier- und Pflanzenwelt Schaden nehmen.
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt einstimmig, dem Kredit von 7 Millionen Franken zuzustimmen. Obwohl der Betrag hoch ist, darf doch festgestellt werden, dass Prävention in den meisten Fällen günstiger ist als die Bewältigung von Schadensereignissen.
Röbi Ziegler
bezeichnet das nun aufgelegte Projekt als dem Landschaftsschutz gerecht werdende Lösung, als Aufwertung des Naherholungsgebietes Mühlitälis, das gleichzeitig mit einem Amphibienschutzgebiet bereichert wird. Es bleibe zu wünschen, dass Mensch und Molch im Mühlitäli munter aneinander vorbei leben werden.
Auf die Deponie Römisloch müsse weiterhin ein Augenwerk gerichtet bleiben.
Die SP-Fraktion unterstützt das Projekt geschlossen und wird für Eintreten stimmen.
Ernst Thöni
unterstützte den Hochwasserschutz für die Gemeinde Allschwil bereits 1999. Auch wenn die FDP das erste Projekt für gut befunden hat, so unterstützt sie doch auch die neue Vorlage mit Überzeugung.
Die gleichzeitige Realisierung des Ersatz-Amphibienlaichgebietes erachtet die Fraktion der FDP als sehr gute Lösung.
Die Abklärungen über die Deponien haben ergeben, dass aufgrund der Lage des Damms ein Ausschwemmen der Deponien nicht möglich ist.
Ein Zuwarten mit dem Bau nur wegen des Ziegeleiarealersatzes und der Deponien wäre nicht gerechtfertigt, der Damm muss zum Schutze Allschwils gebaut werden, ein Jahrhunderthochwasser kann schon bald wieder Tatsache werden.
Uwe Klein
führt aus, dass Allschwil das Referendum gegen das erste Projekt mit zu hohen Kosten und mit der Standortwahl des Staudamms begründet hat. Dass die Gebäudeversicherung mit Befürwortern und Gegnern zusammen gesessen ist, um eine neue tragfähige Lösung zu erarbeiten, ist ihr hoch anzurechnen. Das neue Projekt kommt den Kanton zwar 1,7 Millionen Frankenteurer zu stehen, ist aber bedeutend naturverträglicher als das erste. Allschwil ist weiterhin bereit, einen Pauschalbeitrag von 2 Millionen Franken zu leisten.
Uwe Klein bittet den Landrat, dem zukunftsweisenden Projekt gemäss Antrag der UEK die Zustimmung zu erteilen.
Hans Schäublin
, teilt mit, dass die SVP-Fraktion der Vorlage zustimmt.
Olivier Rüegsegger
unterteilt das Hochwasser-Schutzprojekt Allschwil in folgende drei grossen Themenbereiche:
- Hochwasserschutz
- Amphibienschutz
- Chemiemülldeponien
Hochwasser wird erst zum Problem, wenn es auf bebautem Gebiet Schaden anrichtet. Hauptproblem in Allschwil ist der eingedolte, unterirdisch durchs Dorf geführte Mühlibach. Diese Eindolung muss als Kardinalfehler betrachtet werden. Das Zurückdrängen der Natur durch den Menschen erweist sich als falsch, die Natur holt sich ihren Raum. Verändert hat sich auch die Nutzung der immer dichter an den Bach gebauten Häuser. Beim grossen Hochwasser erwartete eine Tiefgarage das Hochwasser gewissermassen mit einem durstigen Maul. Wenn es im Landrat künftig wieder um Baulinien und Nutzungspläne gehen wird, sollte man sich solcher Fakten erinnern. Der Damm von Allschwil wird für die heutige und die folgenden Generationen ein Mahnmal sein, der Natur den ihr entsprechenden Raum zu belassen.
Ein Amphibienschutzgebiet darf erst dann als solches bezeichnet werden, wenn Amphibien vorhanden sind. Das Gebiet muss amphibientauglich sein. Am 26. Juni 2001 haben die Ciba Spezialitätenchemie in einer Medienmitteilung verlauten lassen, das in den Mühlibach fliessende Wasser weise eine gewisse Toxizität gegenüber Wasserflöhen auf. Es stellt sich die Frage, wie ein Amphibienschutzgebiet ohne Wasserflöhe überleben kann.
Ende der fünfziger Jahre lagerte die Basler Chemische Industrie, insbesondere die damalige Ciba im Römisloch rund 900 Tonnen Chemiemüll ein. Die Deponien brannten damals, stanken, Gase breiteten sich aus. Der Bach trug nicht selten die Farbe rot , manchmal kam er auch blau, grün oder gelb. Um die Kontamination einzudämmen, wurde Bauschutt zugemischt. Solche Schweinereien dürfen nie mehr geduldet werden. Inzwischen sind 40 Jahre verstrichen, ein grosser Teil des Giftes hat sich über den Bach verdünnt und verteilt, ein ebenso grosser Teil liegt noch in den Deponien, tritt langsam und stetig aus und kontaminiert den in den Mühlibach fliessenden Neuwillerbach. Dass der Kanton gegenüber den französischen Behörden den Druck verstärkt, den Eintrag von Schadstoffen in den Neuwillerbach zu verhindern, ist erfreulich.
Der Chemiemüll muss weg, sollte aber den Schutz der Allschwiler Bevölkerung vor dem Hochwasser nicht verhindern. Bis 2008, dannzumal sollte das Amphibienlaichgebiet funktionieren, sollte die französische Umweltbehörde und die chemische Industrie die Garantie liefern, dass der Bach Schadstoff-frei ist.
Die Grünen stimmen der Vorlage zu und hoffen auf die Solidarität der anderen Gemeinden mit dem Hochwasser gefährdeten Allschwil. Ein weiteres, gar mit Chemiemüll kontaminiertes Hochwasser möchte sich niemand vorstellen müssen.
RR Elsbeth Schneider-Kenel
bedankt sich für die Akzeptanz des Geschäftes und, wie von Röbi Ziegler gelobt, für die gute Zusammenarbeit der Betroffenen. Auch für den hohen finanziellen Aufwand der Gebäudeversicherung, die den Prozess unterstützend begleitet hat, bedankt sich die Baudirektorin.
Landratsbeschluss betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Hochwasserschutz Dorf und den Amphibienschutz Mühlitäli in Allschwil
Keine Wortmeldungen
://: Der Landrat stimmt den Landratsbeschluss, Vorlage 2002/337, einstimmig zu.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Hochwasserschutz Dorf und den Amphibienschutz Mühlitäli in Allschwil
Vom 8. Mai 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für den Hochwasserschutz Dorf und den Amphibienschutz Mühlitäli in Allschwil erforderliche Verpflichtungskredit von brutto 7'090'000 Franken zu Lasten Konto 2316.701.90-015 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 2001 werden bewilligt.
2. Vom vereinbarten Pauschalbeitrag der Einwohnergemeinde Allschwil von 2 Mio. Franken an die Aufwendungen für den Hochwasserschutz wird Kenntnis genommen.
3. Vom Bundesbeitrag von voraussichtlich 594'000 Franken an den Amphibienschutz wird Kenntnis genommen.
4. Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsverfahren durchzuführen.
5. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gestützt auf § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2107
9
2003/057
Berichte des Regierungsrates vom 11. Februar 2003 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 3. April 2003: Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen
Jacqueline Halder
zeigt auf, dass der Hochwasserschutz für den Hemmikerbach in Ormalingen als Beispiel gelten kann, wie der Kanton, wenn möglich, versucht, den Hochwasserschutz mit sanften Massnahmen zu gewährleisten. In Ormalingen genügt es, durch Abtiefung, Verbreiterung und Mäandrierung des Bachs das Hochwasser schadlos abzuleiten. Bach und Umgebung können damit sogar aufgewertet werden, ein nachhaltiges Projekt also. Gratis ist es allerdings nicht zu haben, 2,3 Millionen Franken müssen investiert werden. 20 Prozent müssen die Anstösser übernehmen. Zum grossen Teil ist der Kanton Anstösser, so dass dieser Beitrag fast ganz wegfällt.
Die UEK beantragt dem Landrat einstimmig, dem Hochwasserschutz in Ormalingen zuzustimmen.
Esther Bucher
freut sich über den mit dem Projekt Hochwasserschutz in Ormalingen geglückten, Ökonomie und Ökologie vereinbarenden Schutz vor Naturereignissen. Das vorgelegte Projekt besticht einerseits durch ihre Wirksamkeit, durch Naturnähe und ist finanziell günstiger als alle anderen Varianten.
Die SP-Fraktion kann dem Projekt mit Freude zustimmen.
Patrick Schäfli
hebt den Verzicht auf einen teuren Damm mit Rückhaltebecken und entsprechenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild als besonders erfreulichen Aspekt der Vorlage hervor.
Der FDP ist vor allem daran gelegen, dass die Anliegen der Anstösser bei der Bauausführung vernünftig einbezogen werden, dass insbesondere auch die Baulinienführung schnell geklärt wird.
Die FDP-Fraktion beantragt dem Landrat einstimmig die Zustimmung zur Vorlage.
Ivo Corvini
ist namens der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls glücklich, dass Hochwasserschutz nicht überall mit einem teuren Damm und Rückhaltebecken gewährleistet werden muss. Landschaftsveränderungen werden in Ormalingen kaum nötig und das Prinzip der Nachhaltigkeit kann beachtet werden.
Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich für Eintreten aus und steht hinter der Vorlage.
Hans Schäublin
stimmt der Vorlage im Namen der SVP-Fraktion zu.
Olivier Rüegsegger
erklärt die Zustimmung der Grünen zum naturnahen Projekt in Ormalingen, wäre froh gewesen, wenn auch in Allschwil eine solche Idee hätte verwirklicht werden können und fügt bei, einmal mehr zeige sich, dass bewohntes Gebiet durch das Hochwasser bedroht werde.
Landratsbeschluss
Bewilligung des Verpflichtungskredits und Erteilung des Enteignungsrechts für den Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen.
Keine Wortmeldungen
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss der Vorlage 2003/057 ohne Gegenstimme zu.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen
Vom 8. Mai 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für den Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen erforderliche Verpflichtungskredit von brutto 2'332'000.-- Franken zu Lasten Konto 2316.701.90-018 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 2002 werden bewilligt.
2. Von allfälligem Anstösserbeitrag gemäss § 14, Absatz 1 des Gesetzes über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer vom 2. September 1974 (WBauG) wird Kenntnis genommen.
3. Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsverfahren durchzuführen.
4. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gestützt auf § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2108
Frage der Dringlichkeit:
- 2003/105; Dringliches Postulat
Geschichtliche Wahrheit nicht unter den Teppich kehren!
der SVP-Fraktion
- 2003/106; Dringliche Interpellation
Kantonales Projekt Vergärungsanlage wird aufgegeben - weshalb?
von Madeleine Göschke-Chiquet
- 2003/107; Dringliche Interpellation
Geplante Umleitungsflüge von Zürich nach Basel
der FDP-Landratsfraktion
- 2003/108; Dringliche Interpellation
Swiss-Flüge von Zürich nach Basel
von Madeleine Göschke-Chiquet
- 2003/109; Resolution
Fortführung des Atomkraft-Moratoriums in der Schweiz
der SP-Fraktion
2003/105; Dringliches Postulat
Geschichtliche Wahrheit nicht unter den Teppich kehren!
der SVP-Fraktion
://: Gegen den Antrag der SVP-Fraktion, Postulat 2003/105
Geschichtliche Wahrheit nicht unter den Teppich kehren!
dringlich zu behandeln, regt sich kein Widerstand.
2003/106; Dringliche Interpellation
Kantonales Projekt Vergärungsanlage wird aufgegeben - weshalb?
von Madeleine Göschke-Chiquet
Madeleine Göschke-Chiquet
begründet die Dringlichkeit mit dem Argument, EBL gebe ganz offensichtlich Gas in der Frage einer Vergärungsanlage. Beat Andrist, Abteilungsleiter bei EBL sagte:
Bis Mitte Mai wollen wir die Standorte abklären und prüfen, ob wir das Gas ins Netz einspeisen oder direkt über die Gasturbine verstromen. Nächstes Jahr soll die Anlage stehen.
Möchte die Politik am Vorgehen der EBL also noch etwas ändern, so wäre absolute Dringlichkeit geboten.
RR Elsbeth Schneider-Kenel
ist als Vertreterin des Kantons froh, wenn die Investitionen von der privaten Einrichtung EBL für den Kanton übernommen werden und ruft die seinerzeit im Zusammenhang mit dem vom AIB organisierten Schlackentransporte eingereichten Vorstösse in Erinnerung, die monierten, die Verwaltung habe sich nicht in solche privatwirtschaftlichen Felder einzumischen.
Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation werde sie als Baudirektorin dann auch auf die bestehenden Möglichkeiten des Kantons, das Know-how zu verkaufen, eintreten.
Madeleine Göschke-Chiquet
insistiert mit dem Hinweis auf einen gestern in den Medien verbreiteten Artikel, der aus demselben Departement vom Verzicht von Dividenden berichtet. Die Dringlichkeit erscheine ihr sehr wohl gegeben.
Ursula Jäggi-Baumann
lässt vor der Abstimmung die Präsenz feststellen und stellt klar, dass für die Gewährung der Dringlichkeit ein Zweidrittelsmehr erforderlich ist.
Präsenz: 70
Quorum: 47
://: 21 Landrätinnen und Landräte stimmen der Dringlichkeit zu. Das Quorum wird nicht erreicht, die Dringlichkeit ist abgelehnt.
2003/107; Dringliche Interpellation
Geplante Umleitungsflüge von Zürich nach Basel
der FDP-Landratsfraktion
2003/108; Dringliche Interpellation
Swiss-Flüge von Zürich nach Basel
von Madeleine Göschke-Chiquet
Ursula Jäggi-Baumann
gibt bekannt, dass die Regierung bereit ist, die Vorstösse 2003/107 sowie 2003/108 dringlich zu behandeln.
://: Gegen die dringliche Behandlung der Vorstösse 2003/107 und 2003/108 erhebt sich kein Widerstand.
2003/109; Resolution
Fortführung des Atomkraft-Moratoriums in der Schweiz
der SP-Fraktion
Ursula Jäggi Baumann
klärt vorab, dass ein einfaches Mehr notwendig ist, wenn die Resolution am Nachmittag behandelt werden soll.
Eric Nussbaumer
weist darauf hin, dass die Mehrheit der Baselbieter Regierung - entgegen der Mehrheit der Bevölkerung - inzwischen für Beibehaltung des Atomenergie-Kurses eintritt. Dies bewegt die SP-Fraktion dazu, dem Landrat eine Resolution zu unterbreiten, die eine angemessene Stellungnahme und die Empfehlung an die Stimmbürgerinnen beinhaltet, an der Abstimmung vom 18. Mai 2003 teilzunehmen und auf das Festhalten an der Atomtechnologie zu verzichten. In einer demokratischen Ausmarchung soll der Landrat heute Nachmittag bestimmen, ob er eine andere Position als die Baselbieter Regierung einzunehmen bereit ist.
Paul Schär
gibt bekannt, dass die FDP den SP-Antrag einstimmig ablehnt.
://: Der Landrat lehnt die Behandlung der Resolution am heutigen Nachmittag mit 42 zu 32 Stimmen ab.
Ursula Jäggi-Baumann
bedankt sich für die Mitarbeit, kündigt die Bürositzung für 13.40 Uhr an und wünscht guten Appetit.
Schluss der Sitzung: 11.55 Uhr
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2109
Überweisungen des Büros
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi
-
Baumann
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2003/095
Bericht der Landeskanzlei vom 15. April 2003: Erwahrung der Neuwahl des Regierungsrates für die Amtsperiode 2003 - 2007;
wird direkt behandelt
2003/097
Bericht des Regierungsrates vom 15. April 2003: Standesinitiative "Bankkundengeheimnis";
an die Justiz- und Polizeikommission
2003/100
Bericht des Regierungsrates vom 29. April 2003: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Neuregelung der Pflicht zur Bezahlung von Verzugszinsen sowie rein formelle Änderungen;
an die Finanzkommis-sion
2003/101
Bericht des Regierungsrates vom 30. April 2003: Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz);
an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
2003/102
Bericht des Regierungsrates vom 6. Mai 2003: Nomination eines Landratsmitglieds in den Verwaltungsrat der BLT Baselland Transport AG für den Rest der Amtsperiode 2002 - 2006;
wird direkt behandelt
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 2110
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 2111
2003/110
Motion von Karl Rudin vom 8. Mai 2003: Unterstützung der J+S-Schulsportlager durch den Kanton
Nr. 2112
2003/111
Motion von Peter Meschberger vom 8. Mai 2003: Vereinfachung des Verfahrens für Steuererlassgesuche von Empfängerinnen und Empfänger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfen
Nr. 2113
2003/112
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 8. Mai 2003: Neue Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg
Nr. 2114
2003/113
Postulat von Beatrice Fuchs vom 8. Mai 2003: Berufsberatung und Berufsinformation: regional und aktuell!
Nr. 2115
2003/114
Verfahrenspostulat der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission vom 8. Mai 2003: Einsetzung einer Spezialkommission "Parlament und Verwaltung" zur umfassenden Überprüfung sowie ganzheitlichen Bewertung/Entwicklung der bisherigen und künftigen Aufgaben und Tätigkeiten der Legislative
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
stellt fest, dass zu den fünf eingereichten Vorstössen niemand eine Begründung abgeben will.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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