Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2003 |
Nr. 2185
14 2003/086
Berichte des Regierungsrates vom 1. April 2003 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 21. Mai 2003: Zwischenbericht über die Neuorganisation der Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002
Eugen Tanner führt aus, dass die Thematik "Neuorganisation der Sekundarschulen" schon bei den Beratungen zum neuen Bildungsgesetz zu reden gab. Man stellte schon damals fest, dass der Nebenschulort Bottmingen hätte aufgeführt werden müssen. Im Rahmen der Vorlage "Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton" erwartete man Erkenntnisse, die weitere Anpassungen notwendig machen würden. Weil dieses Geschäft zwischenzeitlich aber nicht weiter gediehen ist, verfasste die Regierung auf Drängen der Kommission einen Zwischenbericht, der unter anderem auch aufzeigt, dass Mitte Jahr nicht alle Schritte bereits getan sein werden. Der Bericht enthält zudem den Stand der Überlegungen zu allfällig neuen Schulkreisen, konkret um die Frage "Lausen". Entscheidend war indes die Frage, ob ein Nebenschulort "Bottmingen" geschaffen werden soll. Die Kommission kam zum Schluss, dass Bottmingen sinnvollerweise zum Nebenschulort erklärt werden soll, zumal dort der notwendige Schulraum vorhanden ist und ansonsten andernorts bauliche Massnahmen notwendig würden.
Der Kommissionspräsident bittet den Rat, den Anträgen von Regierung und Kommission zuzustimmen und damit den Nebenschulort Bottmingen zu bewilligen.
Eva Chappuis , SP, schliesst sich den Erläuterungen des Präsidenten an und erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage.
Christine Mangold , FDP, stimmt diesem Nachvollzug im Rahmen des neuen Bildungsgesetzes ebenfalls zu.
Thomi Jourdan , CVP/EVP, votiert für die Anträge der Erziehungs- und Kulturkommission.
Ebenso erteilen Silvia Liechti , SVP und Esther Maag , Grüne, der Vorlage die Zustimmung ihrer Fraktionen.
Karl Rudin möchte erfahren, bis zu welchem Zeitpunkt Lausen zum Schulort erklärt wird; die Frage ist, so Karl Rudin, deshalb von Bedeutung, weil das Ausbleiben dieses Entscheides die Planungen der Nachbarorte blockiert.
RR Peter Schmid hofft, dass der Entscheid im kommenden Herbst fällt, die Situation werde ständig klarer.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2003/086
zu.
Landratsbeschluss
betreffend Zwischenbericht über die Neuorganisation der Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz
vom 6. Juni 2002
Vom 5. Juni 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
14 2003/086
Berichte des Regierungsrates vom 1. April 2003 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 21. Mai 2003: Zwischenbericht über die Neuorganisation der Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002
Eugen Tanner führt aus, dass die Thematik "Neuorganisation der Sekundarschulen" schon bei den Beratungen zum neuen Bildungsgesetz zu reden gab. Man stellte schon damals fest, dass der Nebenschulort Bottmingen hätte aufgeführt werden müssen. Im Rahmen der Vorlage "Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton" erwartete man Erkenntnisse, die weitere Anpassungen notwendig machen würden. Weil dieses Geschäft zwischenzeitlich aber nicht weiter gediehen ist, verfasste die Regierung auf Drängen der Kommission einen Zwischenbericht, der unter anderem auch aufzeigt, dass Mitte Jahr nicht alle Schritte bereits getan sein werden. Der Bericht enthält zudem den Stand der Überlegungen zu allfällig neuen Schulkreisen, konkret um die Frage "Lausen". Entscheidend war indes die Frage, ob ein Nebenschulort "Bottmingen" geschaffen werden soll. Die Kommission kam zum Schluss, dass Bottmingen sinnvollerweise zum Nebenschulort erklärt werden soll, zumal dort der notwendige Schulraum vorhanden ist und ansonsten andernorts bauliche Massnahmen notwendig würden.
Der Kommissionspräsident bittet den Rat, den Anträgen von Regierung und Kommission zuzustimmen und damit den Nebenschulort Bottmingen zu bewilligen.
Eva Chappuis , SP, schliesst sich den Erläuterungen des Präsidenten an und erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage.
Christine Mangold , FDP, stimmt diesem Nachvollzug im Rahmen des neuen Bildungsgesetzes ebenfalls zu.
Thomi Jourdan , CVP/EVP, votiert für die Anträge der Erziehungs- und Kulturkommission.
Ebenso erteilen Silvia Liechti , SVP und Esther Maag , Grüne, der Vorlage die Zustimmung ihrer Fraktionen.
Karl Rudin möchte erfahren, bis zu welchem Zeitpunkt Lausen zum Schulort erklärt wird; die Frage ist, so Karl Rudin, deshalb von Bedeutung, weil das Ausbleiben dieses Entscheides die Planungen der Nachbarorte blockiert.
RR Peter Schmid hofft, dass der Entscheid im kommenden Herbst fällt, die Situation werde ständig klarer.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2003/086
zu.
Landratsbeschluss
betreffend Zwischenbericht über die Neuorganisation der Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz
vom 6. Juni 2002
Vom 5. Juni 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Vom Zwischenbericht des Regierungsrates über die Neuorganisation der Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 wird Kenntnis genommen.
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2.
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Der Landratsbeschluss vom 6. Juni 2002 zum Bildungsgesetz wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
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8. Nebenschulorte sind:
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a.
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im Schulkreis Binningen: Bottmingen;
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b.
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im Schulkreis Liestal: Bubendorf und Lausen;
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c.
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im Schulkreis Sissach: Diegten und Rümlingen;
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d.
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im Schulkreis Gelterkinden: Ormalingen und Wenslingen;
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e.
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im Schulkreis Oberdorf: Hölstein.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2186
15 2003/087
Berichte des Regierungsrates vom 8. April 2003 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 23. Mai 2003: Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz sowie Aufhebung des Dekrets über die Durchführung des Langschuljahres 1988/89
Eugen Tanner bittet den wenigen terminologischen Anpassungen im Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz die Zustimmung zu erteilen und die bisher tätige EKK neu zur Bildungs-, Kultur- und Sportkommission wandeln zu lassen.
Landratsbeschluss 2003/087
1. Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz
Titel und Ingress
I.
§ 3 Buchstabe e Keine Wortmedlungen
§ 4 Absatz 1
Eva Chappuis merkt an, das jetzige Dekret beinhalte eine lange Liste von Dienststellen. Darin müsste, weil nun die "Fachstelle Erwachsenenbildung" aufgenommen wurde, die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung aufgehoben werden; ebenso müsste, nachdem das "Amt für Volksschulen" gegründet wurde, das Schulinspektorat aufgehoben werden. Die Landrätin möchte sicherstellen lassen, dass die Redaktion eine korrekte Liste im Dekret aufnimmt.
RR Peter Schmid ist felsenfest versprochen worden, dass das Schulinspektorat nicht neben dem Amt für Volkschulen überleben wird. Im Rahmen der angewandten Vernunft hegt er keine Bedenken, dass die Liste korrekt nachgeführt wird.
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz zu.
Anhang 5
2. Dekret über die Durchführung des Langschuljahres 1988/89
Keine Wortmeldungen
://: Der Landrat stimmt der Aufhebung des Dekrets über die Durchführung des Langschuljahres 1988/89 zu.
Anhang 6
3. Ziffer 3
://: Der Landrat stimmt Ziffer 3 des Landratsbeschlusses 2003/087 zu.
Landratsbeschluss
betreffend der Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz sowie der Aufhebung des Dekrets über die Durchführung des Langschuljahres 1988/89
Vom 5. Juni 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Die Änderung des Dekrets vom 6. Juni 1983
1)
zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird beschlossen.
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2.
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Das Dekret vom 1. Juni 1987
2)
über die Durchführung des Langschuljahres 1988/89 wird aufgehoben.
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3.
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Das Büro des Landrates wird beauftragt, bei nächster Gelegenheit die "Erziehungs- und Kulturkommission" in "Bildungs-, Kultur- und Sportkommission" umzubenennen und die hierzu erforderlichen Anpassungen in den entsprechenden Erlassen (wie Geschäftsordnung des LR) vorzunehmen.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2187
16 2003/058
Berichte des Regierungsrates vom 18. Februar 2003 und der Justiz- und Polizeikommission vom 23. April 2003: Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR); Losentscheid; Antrag auf Nichteintreten. Eintretensdebatte
Kommissionspräsident Dieter Völlmin empfiehlt dem Landrat, dem mit 13 zu 0 Stimmen getroffenen Kommissionsantrag, nicht auf die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte einzutreten, zu folgen und damit dem Willen des Regierungsrates, den Losentscheid beizubehalten, zu entsprechen.
Peter Küng ist zusammen mit der Fraktion der Sozialdemokraten der Auffassung, dass der Losentscheid bei Stimmengleichheit die beste Lösung darstellt.
Paul Schär , FDP, Elisabeth Schneider , CVP/EVP, Fredy Gerber , SVP, Bruno Steiger , SD, Edi Gysin , Grüne, folgen den Anträgen der Justiz- und Polizeikommission.
Eugen Tanner gibt bekannt, dass sich die Begeisterung von Rita Bachmann, ihre Motion 2000/144 sei abzuschreiben, in Grenzen halte. Die Motionärin hätte zumindest erwartet, dass bei Stimmengleichheit eine Nachzählung vorgeschrieben würde.
Persönlich wüsste Eugen Tanner gerne, wie denn verfahren würde, wenn bei Regierungsratswahlen zwei Kandidatinnen oder Kandidaten Stimmengleichheit erzielten.
RR Andreas Koellreuter ist das diesbezügliche Prozedere leider nicht bekannt.
Landschreiber Walter Mundschin klärt, in einem solchen Falle würde ebenfalls ein Losentscheid getroffen.
://: Der Landrat stimmt dem zwei Punkte umfassenden Kommissionsantrag zu Vorlage 2003/058 grossmehrheitlich, gegen 2 Stimmen zu,
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nicht auf die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte einzutreten;
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die Motion 2000/144 (Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte) von Rita Bachmann abzuschreiben.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2188
17 2002/214
Berichte des Regierungsrates vom 10. September 2002 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 28. April 2003: Gesetzesinitiative "für eine kostengerechte Vergütung von Solarstrom" (Baselbieter Solarinitiative) und betreffend Änderung des Energiegesetzes (Gegenvorschlag). Eintretensdebatte und 1. Lesung des Gesetzes
Jacqueline Halder stellt fest, dass die Solarinitiative im Jahre 1998 zusammen mit der Initiative Faktor 4 eingereicht wurde. Anlass war ein Stopp der Fördermassnahmen im Kanton und der darauf folgende Rückgang der Solarstromproduktion. Die Faktor 4 Initiative, welche die Energieeffizienz steigern soll, wird wahrscheinlich im Rahmen der Energiegesetz-Revision behandelt. Die Solarinitiative fordert eine kostengerechte Vergütung des Solarstroms.
Die zusätzlichen Kosten sollen alle Konsumentinnen und Konsumenten mit dem Strompreis begleichen und zwar bis maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde.
Die Regierung wartete die - negativ ausgefallene - Abstimmung über die eidgenössische Solarinitiative ab, um danach auf die kantonale Initiative einzutreten. Weil der Regierung die Produktion von erneuerbarer Energie ein wichtiges Anliegen ist, lehnte sie die Initiative nicht einfach ab, sondern formulierte einen Gegenvorschlag, der nicht nur die Solarenergie, sondern alle Arten von erneuerbarer Energie fördern will. Als Nachteil dieses Gegenvorschlags erweist sich der Umstand, dass - wie schon heute von den Elektrizitätswerken angeboten - die Kosten von den Konsumenten alternativer Energien allein getragen werden müssen. Der Gegenvorschlag zeigt eine marktwirtschaftliche Ausrichtung mit einem Schuss Planwirtschaft, indem der Staat fördernd eingreifen darf.
Die Kommission hörte neben dem Initiativkomitee eine Vertretung aus Basel-Stadt an, wo die Förderung alternativer Energien besonders weit fortgeschritten ist. Ausserdem konnten in der Kommission auch die Handelskammer beider Basel sowie die Wirtschaftskammer Baselland Stellung beziehen. Beide Wirtschaftsverbände lehnen die Initiative ab und können sich dem Gegenvorschlag anschliessen, sofern dieser keine Änderungen erfährt. Wie von den Initianten angeregt, beantragte eine Gruppierung aus der Kommission, beim Gegenvorschlag ein verbindliches Mengenziel festzulegen. Dieser Antrag wurde mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt, ebenso lautete das Resultat der Schlussabstimmung, was bedeutet, dass die Kommission empfiehlt, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen.
Röbi Ziegler anerkennt zwar, dass sowohl bei der Solarinitiative wie beim regierungsrätlichen Gegenvorschlag dieselbe Thematik angesprochen ist, doch zeigt sich die Philosophie der beiden Haltungen als grundverschieden. Die Solarinitiative nimmt die Notwendigkeit, fossile Energieträger durch erneuerbare zu ersetzen, wahr und sieht darin eine gesamtgesellschaftliche, staatliche Aufgabe. Der Gegenvorschlag der Regierung betrachtet dagegen die Zielsetzung, Energie auf Basis erneuerbarer Energieressourcen herzustellen, als etwas Wichtiges und Ehrenwertes und findet, wer dies möchte, sollte dazu Gelegenheit erhalten - und dafür bezahlen.
Die SP erachtet den regierungsrätlichen, auf Freiwilligkeit basierenden, den Markt als alleinigen Massstab bestimmenden Ansatz als ungenügend. Reizvoll und anerkennenswert ist der regierungsrätliche Gegenvorschlag deshalb, weil er die erneuerbaren Energieträger nicht bloss auf die Fotovoltaik festlegt. Könnte die Zubauleistung auch im Regierungsvorschlag festgeschrieben werden, würde die SP den Gegenvorschlag unterstützen.
Sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, wird die SP für die Solarinitiative eintreten.
Patrick Schäfli verweist auf die Ergebnisse zu den eidgenössischen Volksabstimmungen, die belegten, dass sich die Baselbieter Bevölkerung nicht einseitig auf unrealistische Alternativenergien verlassen will. Das Volk hat sich für die Nutzung von allen Energiegewinnungsformen ausgesprochen. Die FDP-Fraktion lehnt die Solarinitiative einstimmig ab. Die Initiative fordert eine einseitige Bevorzugung der Solarenergie - nicht nur gegenüber der Kernenergie, sondern auch gegenüber allen anderen Alternativenergien. Die FDP stellt sich insbesondere gegen den Versuch, im Energiesektor des Kantons eine Planwirtschaft einführen zu wollen. Die entstehenden Mehrkosten für die geforderte Absatzgarantie würden in der Folge von den Elektrizitätswerken auf alle Kundinnen und Kunden von Energie abgewälzt. Damit wären im Baselbiet die Energiekosten gegenüber den umliegenden Kantonen höher, was dem Wirtschaftsstandort Schaden zufügte und gerade in der aktuellen schwierigen Lage inakzeptabel wäre.
Der Initiative fehlen die marktwirtschaftlichen Elemente. Durch die überhöhten Strompreise würden in etwa 9 Millionen Franken an Kaufkraft abgeschöpft.
Zur Meinung der Befürworter, die Initiative sei wirtschaftsverträglich, ist festzuhalten, dass vielleicht einzelne Erbauer von Solaranlagen davon profitieren könnten, die ganze übrige Wirtschaft und vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger die Zeche dafür bezahlen müssten.
Der Gegenvorschlag bezieht sich auf alle erneuerbaren Energieformen und beachtet, dass die kostendeckende Vergütung nur für am Markt absetzbare Energie zu leisten ist. Damit erweist sich der Gegenvorschlag als marktkonformer als die einseitige Solarinitiative. Zudem müssten Konsumentinnen und Konsumenten die Kosten nur dann tragen, wenn sie vom Angebot der Alternativenergien Gebrauch machen möchten.
Obwohl auch im Gegenvorschlag noch marktfremde Elemente zu entdecken sind, die Festlegung der Zubauleistung etwa, so ist er für die FDP doch deutlich akzeptabler. Trotzdem hält sich in der FDP wie auch in der Wirtschaft ganz allgemein die Begeisterung für den Gegenvorschlag in Grenzen. Folglich wird die FDP dem Gegenvorschlag nur dann zustimmen, wenn kein Mengenziel festgelegt wird.
Insgesamt stellt sich die FDP-Fraktion auch im Energiesektor konsequent gegen die Planwirtschaft, gegen eine Bevorzugung einzelner Energieformen und lehnt die für BürgerInnen und Wirtschaft Mehrkosten verursachende Solarinitiative einstimmig ab. Den Gegenvorschlag der Regierung , der keine Änderungen erfahren darf, empfiehlt die FDP zur Annahme.
Ivo Corvini lehnt die Initiative im Namen der CVP/EVP-Fraktion ab und empfiehlt die Zustimmung zum regierungsrätlichen Gegenvorschlag. Sowohl Initiative wie Gegenvorschlag haben die Förderung erneuerbarer Energie zum Ziel. Der Gegenvorschlag zeigt den grossen Vorteil, sich nicht nur auf die Solarenergie zu beschränken, sondern alle erneuerbaren Energien einzubeziehen. Zudem orientiert sich der Gegenvorschlag schwergewichtsmässig am Markt, berücksichtigt somit das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Nur die Konsumenten erneuerbarer Energien beteiligen sich an den Mehrkosten. Zu betonen ist, dass diese Mehrkosten sieben- bis zehnmal höher sind als bei herkömmlichen Energien. Diese Mehrkosten müssten, würde die Solarinitiative angenommen, alle tragen, insbesondere auch die Wirtschaft.
Man sollte sich bewusst sein, dass Solarstrom lediglich einen Anteil von 0,05 Prozent am gesamten Strombedarf im Kanton abdeckt. In der Frage des in den vergangenen Jahren ständig gestiegenen Stromverbrauchs hält Ivo Corvini für besonders wichtig, dass große Anstrengungen auf das Stromsparen gesetzt werden.
Die CVP/EVP-Fraktion wird dem Gegenvorschlag ebenfalls nur unter der Bedingung zustimmen, dass kein Mengenziel verankert wird.
Hans Schäublin und die SVP-Fraktion lehnen die Solarinitiative ab, weil sie - trotz guter Ansätze - zu einseitig auf die Fotovoltaik fokussiert ist, während der von der Regierung ausgearbeitete Gegenvorschlag alle Alternativenergien fördern will.
Die SVP sagt zum Gegenvorschlag nur dann ja, wenn er in vorliegender, unveränderter Form beschlossen würde.
Olivier Rüegsegger ruft fragend in den Raum, was Planwirtschaft für den Rat denn bedeute, ob politische Entscheide mit politisch definierten Zielen denn nicht auch Planwirtschaft sei. Entscheide der Landrat beispielsweise, in den folgenden fünf Jahren die KMU fördern zu wollen, betreibe er doch Planwirtschaft. Entscheide fällen, heisst Planwirtschaft betreiben!
Im Gegenvorschlag ist zu lesen: Der Regierungsrat bestimmt periodisch die Höhe der kostendeckenden Vergütung für jede Anlagenkategorie und regelt die Zubauleistung marktgerecht. Der Regierungsrat muss also hinstehen und vor dem Volk begründen, dass er nichts Neues bauen will, weil es der Markt oder der Landrat nicht so haben will.
Erneuerbare Energien haben im Markt nur dann eine Chance, wenn sie eine Chance zur Positionierung im Markt erhalten. Dafür braucht es, wie bei jedem anderen Produkt, eine Startinvestition. Persönlich wäre Olivier Rüegsegger froh, wenn der Kanton Baselland nun diesen Schritte ginge und sich den Standortvorteil für die Zeit, da es mit den nicht erneuerbaren Energien zu Ende gehen wird, sichern würde.
Anton Fritschi bittet den Rat, die Initiative aufgrund folgender Argumente abzulehnen:
Die Solarinitiative will die Stromproduktion besteuern und die teure Solartechnologie massiv subventionieren. Bereits heute wird Energie in der Schweiz mit 25 Prozent Abgaben an die öffentliche Hand hoch belastet. Man sollte endlich aufhören, die Rahmenbedingungen für Industrie und Gewerbe ständig zu verschlechtern. Mit Annahme der Initiative verteuerte sich der Strompreis um 4,2 Prozent.
Die Annahme der Initiative hätte auch volkswirtschaftlich höchst schädliche Folgen, denn der Baselbieter Volkswirtschaft würden 9 Millionen Franken Kaufkraft entzogen
Die angestrebte breite Quersubventionierung einer unwirtschaftlichen Technologie führte sicherlich nicht zur gewünschten nachhaltigen Wirtschaftsförderung.
Mit der Initiative würde der Anteil an Solarenergie nur ganz gering von 0,02 auf 0,05 Prozent erhöht, eine beinahe vernachlässigbare Grössenordnung bei Betrachtung des Gesamten.
Die Volksinitiative würde zudem nicht den dringend erforderlichen Quantensprung zur Erreichung der Konkurrenzfähigkeit der Fotovoltaik auslösen. Nur durch Forschung und Entwicklung, nicht aber durch eine quersubventionierte Anbauschlacht lässt sich die Technik verbessern.
Ökologisch erweist sich die Volksinitiative zudem als wenig effizient, denn mit dem selben Mitteleinsatz in andere Technologien wie Wärmepumpen, Holzschnitzelfeuerung, Sonnenkollektoren oder Wasserkraft könnte wesentlich mehr Umweltenergie genutzt und erzeugt werden.
Und letztlich hätte ein Entscheid zugunsten der Initiative auch negative Konsequenzen für die Volkswirtschaft, weil sie mit der Subvention der Anlagen langfristig belastet würde.
Eric Nussbaumer ruft die Vorschrift der landrätlichen Geschäftsordnung in Erinnerung, die bestimmt, dass Ratsmitglieder bei der Behandlung eines Geschäftes, bei dem sie mit persönlichen Interessen involviert sind, auf diesen Sachverhalt hinweisen. Er, Eric Nussbaumer, gibt das persönliche Interesse bekannt, die Lebensgrundlagen nicht weiter zu zerstören und sich dafür einzusetzen, Klima und Gesundheit der Menschen nicht weiter zu gefährden.
Die Umgestaltung des seit der Industrialisierung aufgebauten Energieversorgungssystems ist eine der grossen globalen und regionalen Aufgaben im 21. Jahrhundert. Wer verstanden hat, dass diese Aufgabe gelöst werden muss, kann mit den kurzfristigen Argumenten des Gegenvorschlags keine Antwort erhalten. Die Baselbieter Regierung macht mit ihrem Gegenvorschlag zur Solarinitiative deutlich, dass sie den kurzfristigen wirtschaftlichen Nutzen höher gewichtet als die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen und der gesamtgesellschaftlichen Interessen. Die Energiewende zu einer nachhaltigen Versorgungsstruktur kann nur gelingen, wenn der Kapital- und Technologietransfer mit verstärkten Massnahmen organisiert wird. Auf die globale Energieproblematik können nur die Industrienationen die richtige Antwort geben. Wer sich dieser Pflicht verweigert, wird im 21. Jahrhundert wohl kaum eine friedliche Zeit durchleben können.
Der Gegenvorschlag will das Prinzip des freien Marktes stärker betonen. Niemand hat aber nach Meinung der Regierung die Pflicht, sich an der Energiewende zu beteiligen. Sowas muss als Kniefall vor der reinen Marktlehre bezeichnet werden.
Grundsätzlich wollen alle mehr marktwirtschaftliche Systeme im Strommarkt. Wer diesen Strommarkt kennt, weiss, dass noch heute ein Monopol gilt, somit ein eigentliches Marktversagen vorliegt.
Nicht gerade eine Sternstunde durchlebte das Amt für Umweltschutz- und Energie, als es formulierte, mit dem Gegenvorschlag würde das Image der erneuerbaren Energien verbessert. Diese Antwort kann auf die Herausforderungen der globalen Energiesituation keine Berechtigung beanspruchen.
Im Gegenvorschlag ist formuliert, der Regierungsrat wolle sich in Zukunft auf Benchmarks der Elektrizitätswerke stützen und die Marktanalyse der Elektrizitätswerke zu Rate ziehen. Dies allerdings tut der Regierungsrat doch heute und schon seit zehn Jahren. Nicht umsonst meinte der Direktor der EBM, als er den Gegenvorschlag zu Gesicht bekam: Der Gegenvorschlag formuliert nur das, was die Elektrizitätswerke heute schon freiwillig tun.
Schade, denn künftig steht im Gesetz, was wir freiwillig tun.
Wenn man die im Gegenvorschlag zum Ausdruck kommende Huldigung des reinen Marktsprinzips betrachtet, darf man gespannt sein, was aus dieser Umweltschutzdirektion noch alles zu erwarten ist. Soll denn jeder selber entscheiden, ob er einen Sicherheitsgurt im Auto haben will, ob er einen sauberen Heizkessel betreiben will oder nicht, ob er eine schmale oder eine dicke Isolation montieren lassen will, weil solche Vorschriften doch alle nur zu Kaufkraftverlusten der Bevölkerung führen? Das Prinzip des freien Marktes zu Ende gedacht, heisst: Schaffen wir das Umweltschutzgesetz, das Energiegesetz ab, jeder soll selber entscheiden, ob er etwas dazu beitragen will, dass die Lebensgrundlagen nicht vernichtet werden.
Zum Thema am Markt nicht absetzbare Energie ist festzuhalten, dass jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde verkauft werden konnte und auch in Zukunft verkauft werden kann.
Aus Sicht der SP erweist sich die Solarinitiative als massvolles, weltweit anerkanntes Modell. Das Festlegen der Einspeisetarife gehört als wichtiger Aspekt zu diesem Modell. Deutschland etwa kennt solche Einspeisemodelle seit zwölf Jahren. Deutschland hat im Bereich der erneuerbaren Energien 130'000 Arbeitsplätze geschaffen.
Das Modell der Solarinitiative ist ein Modell für Jahrzehnte, bauliche Massnahmen innerhalb weniger Jahre sind gar nicht möglich.
In der Stadt Luzern reichten die Grünen 1998 eine Volksinitiative ein, die einen Zuschlag von einem Rappen forderte. Offenbar ist in der Innerschweiz möglich, was im Baselbiet nicht denkbar ist.
Heinz Mattmüller erklärt, gemäss Initiative müssten sich die Stromverbraucher an der Finanzierung der Innovationen und Investitionen beteiligen. Sollte allerdings der Solarstrom eines Tages Profit abwerfen, wäre wohl nicht zu erwarten, dass dieser Profit sozialisiert würde. Die Schweizer Demokraten lehnen deshalb die Initiative ab und können sich auch für den Gegenvorschlag nicht begeistern.
RR Elsbeth Schneider-Kenel nimmt zur Kenntnis, dass eine große Mehrheit des Landrates den Einsatz der Regierung zugunsten der erneuerbaren Energien anerkennt.
Die 1998 eingereichte Solarinitiative nahm die Regierung im Wissen zur Kenntnis, dass auch auf Bundesebene Initiativen zur Abstimmung anstanden. Mit den Initianten wurde abgesprochen, die Resultate der eidgenössischen Abstimmungen mit besonderer Beobachtung des Baselbieter Souveräns abwarten zu wollen. Das Volk sagte dann grossmehrheitlich nein zu den beiden Bundesinitiativen. Die Regierung stand vor der Situation, die Initiative entweder zur Ablehnung zu empfehlen oder aber einen politisch akzeptablen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Das Produkt liegt heute auf dem Tisch. Man suchte das Gespräch mit allen Beteiligten und liess sich viel Zeit.
Nicht ausgeblendet werden darf, dass die bisher 40 Millionen für das Förderprogramm von EnergieSchweiz gekündigt werden. Da die Regierungspräsidentin mit diesem Vorgehen nicht einverstanden ist, hat sie auf schweizerischer Ebene interveniert und die Parlamentarier gebeten, für das Förderprogramm weiter zu kämpfen.
Nicht zulässig ist der Vergleich mit Basel-Stadt, wo jährlich 8 Millionen zur Förderung alternativer Energien verfügbar sind. Die Stunde der Wahrheit, sprich: Welche Massnahmen kann der Kanton überhaupt vornehmen? kommt eben immer im Rahmen des Budgets. Gemessen an den verfügbaren Mitteln darf immerhin festgehalten werden, dass der Kanton Basel-Landschaft, der noch immer als Vorbildkanton gilt, sehr viel erreicht hat.
"Marktgerecht" bedeutet für die Regierung, dass sie dann, wenn der Markt nicht spielen sollte, über den Landrat Fördermassnahmen politisch beschliessen kann.
Der Landrat ist gebeten, dem Gegenvorschlag die Zustimmung zu erteilen.
Röbi Ziegler spricht das von drei Seiten eingebrachte Argument an, nicht mehr zustimmen zu können, falls ein Mengenziel definiert werden sollte. Schon heute diktiere doch der Markt eine Zubauleistung von einem bis zwei Prozent wegen des steigenden Stromverbrauchs. Wer diese Entwicklung tatenlos zulasse, sei offenbar der Überzeugung, Atomstrom sei eine absolut saubere Angelegenheit. Das präventive Gejammer der Wirtschaft weist Röbi Ziegler zurück. Vor Jahren beherrschten die Bauern das präventive Jammern. Nachdem sie aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Bedingungen eine harte Kur bestehen mussten, lassen sie nun das Jammern, leider wurden sie aber von den Stimmen der Wirtschaft abgelöst.
Energiegesetz, erste Lesung
Titel und Ingress
I. Keine Wortbegehren
§ 13 Absätze 4 bis 9
Röbi Ziegler beantragt, in Absatz 2 am Markt absetzbare und in Absatz 6 marktgerecht zu streichen.
Sinn der Streichung ist laut Röbi Ziegler nicht eine ideologische Front gegen den Markt, sondern der Regierung die zwanglose Möglichkeit eines politisch zu verantwortenden Freiraums in der Frage der Zubauleistung zu verschaffen.
Patrick Schäfli spricht sich namens der FDP-Fraktion selbstverständlich gegen diesen Vorschlag aus. Die Marktgerechtigkeit will die FDP zwingend im Gesetz.
Olivier Rügsegger fragt Patrick Schäfli, ob er denn befürchte, die Regierung würde im Falle der Streichung des Begriffes marktgerecht nicht mehr marktgerecht entscheiden?
://: Der Landrat lehnt den Streichungsantrag von Röbi Ziegler zu den Absätzen 4 und 6 von § 13 mehrheitlich ab.
II. Keine Wortmeldungen
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2189
18 2002/237
Berichte des Regierungsrates vom 24. September 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 27. Mai 2003: Postulat 2000/088, Landrätin Monika Engel, SVP: Für eine blühende Kulturlandschaft im Laufental; Abschreibung
Karl Rudin verweist auf das Argumentarium in seinem Bericht und beantragt, das Postulat stehen zu lassen, bis die Regierung das Förderprogramm geliefert haben wird.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Bau- und Planungskommission, das Postulat 2000/088 von Monika Engel stehen zu lassen, einstimmig zu.
Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann bricht die Beratung ab, wünscht einen schönen Abend und schliesst die Sitzung um 17 Uhr.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am 12. Juni 2003
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