Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2003 |
12 2003/041
Berichte des Regierungsrates vom 28. Januar 2003 und der Geschäftsprüfungskommission vom 15. Mai 2003: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
Dieter Schenk darf namens der GPK mit grosser Genugtuung anerkennend feststellen, dass die Begründungen für Abschreibungen von Vorstössen oder von Fristverlängerungen besser wurden. Die GPK sieht heuer keine Veranlassung von der Regierung spezielle Berichte zu fordern. Die GPK beantragt gar, ein im Hinblick auf das Elektrizitätsmarktgesetz überwiesenes Postulat und eine Motion abzuschreiben, nachdem das Volk das Gesetz abgelehnt hat.
Die Verfasser jener Postulate und Motionen, deren Vorstösse zur Abschreibung vorgeschlagen werden, wurden zur Stellungnahme eingeladen.
Einige Ladenhüter konnten über Berichte der Regierung an den Landrat - ein Verfahren, das nicht überall auf Gegenliebe stiess - erledigt werden.
Ein paar Vorstösse, die als weiter zu bearbeitende klassiert sind, haben sich durch Verabschiedung von Vorlagen erledigt.
Die GPK beantragt, die Abschreibungen und Fristverlängerungen antragsgemäss zu genehmigen.
Esther Aeschlimann präzisiert, dass es sich hier um Aufträge des Landrates handelt, die seit ihrer Überweisung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt worden sind. Es gilt der eherne Grundsatz, Postulate und Motionen erst dann abzuschreiben, wenn der Auftrag erfüllt ist oder ein Bericht vorliegt. Zudem geht es um den landrätlichen Kernauftrag, als gewählte VolksvertreterInnen die Anliegen der Bevölkerung demokratisch einzubringen. Wichtig ist deshalb ein sorgfältiges Kontrollieren des Prozessverlaufs dieser Vorstösse durch die GPK.
Namens der SP-Fraktion bittet Esther Aeschlimann, den drei Anträgen im Kommissionsbericht zuzustimmen.
Roger Moll spricht sich für die Fortführung der Tradition aus, über nicht innert der gesetzlichen Frist erfüllte Aufträge durch die GPK berichten zu lassen.
Nach sechzehn Jahren Landratstätigkeit rät Roger Moll allen Motionärinnen und Motionären, Postulantinnen und Postulanten, die Berechtigung ihrer noch nicht behandelten Vorstösse zu überdenken. Im Sinne der Effizienz könnte auf diesem Weg eine grosse Entlastung der Verwaltung, die oft einen enormen zeitlichen Aufwand für die Vorstossbearbeitung leistet, erreicht werden.
Die FDP-Fraktion stimmt allen drei GPK-Anträgen einstimmig zu.
Max Ritter , SVP, schliesst sich den VorrednerInnen an.
Heinz Mattmüller , SD, kann sich den GPK-Anträgen ebenfalls anschliessen, insbesondere finden jene Postulantinnen seine Zustimmung, die nicht mit der Abschreibung einverstanden sind. Ab und zu erhält Heinz Mattmüller den Eindruck, das Plenum verliere die Wertschätzung gegenüber den persönlichen Vorstössen, was womöglich in der Quantität der Vorstösse begründet sein könnte.
Esther Maag weist darauf hin, dass es sich nicht um Aufträge von Einzelpersonen handelt, sondern um vom Parlament erteilte Aufträge.
Zwar fand die Landrätin keine Vorstösse aus den Siebzigern, aber immerhin noch aus den frühen Neunziger Jahren - eine allzu lange Frist.
Aufgrund des vorliegenden Berichts und verbunden mit dem Wunsch, die Wertschätzung gegenüber dem Basisinstrument "Persönlicher Vorstoss" zu bewahren, stimmt die grüne Fraktion den GPK-Anträgen zu.
Ursula Jäggi-Baumann lässt über alle drei Anträge gleichzeitig abstimmen.
://: Der Landrat stimmt den drei Anträgen der Geschäftsprüfungskommission (Ziffern 1 bis 3) zu,
1.
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die von ihr unter Ziffer 2 zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse abzuschreiben bzw. für die nicht abzuschreibenden Vorstössen eine Bearbeitungsfristverlängerung von einem Jahr zu gewähren,
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2.
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von den in Ziffer 3 aufgeführten Aufträgen Kenntnis zu nehmen und die Frist für deren Erfüllung um ein Jahr zu verlängern
(einzige Ausnahme zum Regierungsantrag: Das Postulat 2001/117 sei abzuschreiben)
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3.
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zusätzlich
die in der Begründung zum Postulat 2001/117 erwähnte, in der Vorlage jedoch nicht aufgeführte Motion 2001/066 abzuschreiben (die Motionärin ist mit der Abschreibung einverstanden).
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2184
13 2002/113
Berichte des Regierungsrates vom 30. April 2002 sowie der Finanzkommission vom 16. April 2003 und der Bau- und Planungskommission vom 10. April 2003: Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton. Fortsetzung der Eintretensdebatte vom 8. Mai 2003
Roland Plattner stellt vorab fest, dass sich die Ausgangslage des Geschäftes seit der letzten Beratung verändert hat. Seitens der Erziehungs- und Kulturkommission liegt, gestützt auf den damals gestellten Ordnungsantrag, ein Papier vor, das, Eintreten vorausgesetzt, dem Landrat ermöglichen soll, über konkrete Anträge abzustimmen. Der Einsatz der EKK in der schwierigen Situation ist verdankenswert. Die Finanzkommission hat an ihrer letzten Sitzung in ungefährer Kenntnis des Antragspakets der EKK beschlossen, den gestellten Rückweisungsantrag aufrecht zu erhalten. Zur Begründung des Antrags sei auf die Erörterungen der letzten Sitzung und auf den Bericht verwiesen. Die Finanzkommission will mit ihrer Haltung möglichen Lösungen nicht hartnäckig im Wege stehen, sondern ist nach wie vor der Auffassung, dass die richtige Lösung auf dem Wege der Rückweisung und nachmaligen Behandlung durch die Exekutive in Zusammenarbeit mit den Gemeinden gesucht werden muss.
Einigkeit herrscht in folgenden drei Punkten:
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Der Volkswille betreffend Übernahme der Sekundarschulbauten ist zu respektieren.
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Im Bereich Schulbauten sind so rasch wie möglich klare Verhältnisse zu schaffen.
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Die Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes darf unter einer Verzögerung der Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton nicht leiden.
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Anders als anlässlich der Beratungen an der letzten Sitzung herbeigeredet, muss bei einer Rückweisung, gestützt auf den Antrag der Finanzkommission, nicht aus einzelnen Voten gemutmasst werden, was der Landrat denn gewollt habe, vielmehr gelten die formulierten Aufträge als richtungsweisend.
Rückblickend muss nochmals bedauert werden, dass nicht analog der Behandlung des Finanzausgleichsgesetzes eine Bereinigung der Standpunkte zwischen Regierung und Gemeinden bewerkstelligt worden ist. Dieser Prozess darf und soll vom Landrat jetzt nicht ausgeblendet werden. Nicht ausgeschlossen bleiben sollen Präzisierungen zu den einzelnen Punkten, etwa bezüglich der zeitlichen Dimension der Auftragserledigung in Sachen Übergangslösung.
Auf dem grünen Blatt sind die Anträge der SVP festgehalten, im Wesentlichen schon von der Finanzkommission definierte Aufträge.
Das Papier EKK nimmt wesentliche Kritikpunkte der Finanzkommission auf, diese können aber im parlamentarischen Prozess nicht gehandhabt werden. Die offerierte Lösung weist folgende Nachteile auf:
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Sie integriert die kollektive und offizielle Meinung der Gemeinden nicht.
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Sie greift in einer komplexen Materie punktuell und einseitig ein.
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Sie eignet sich nicht für eine Plenumsberatung.
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Eva Chappuis erklärt die Bereitschaft der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten. Die SP unterstützt die Anträge der Erziehungs- und Kulturkommission. Mit einer Zurückweisung gäbe der Landrat nur der "Bockerei" nach. Die Standpunkte der Gemeinden berücksichtigte die EKK, indem ihnen etwa zugestanden wird, dass sich während der Übergangszeit die Unterhaltsbeiträge quasi verdoppeln können. Würde der Landrat das Geschäft heute zurückweisen, fehlte am 1. August jegliche gesetzliche Grundlage in Bezug auf Sekundarschulbauten, weil das Schulgesetz durch das neue Bildungsgesetz zu diesem Zeitpunkt abgelöst wird.
Die Schulen brauchen zudem - und dies ist der bildungspolitische Hauptaspekt - jetzt die Unterstützung der Politik bei der Zusammenführung der Real- mit den Sekundarschulen zur neuen Sekundarschule.
Eugen Tanner bittet vorab, den Entscheid des Volkes, die Sekundarschulbauten sollten durch den Kanton übernommen werden, zu respektieren. Die vor 13 Monaten präsentierte Vorlage beinhaltet die Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses Volksentscheides. Die EKK ihrerseits nutzte das beschlossene Time-out, um konkrete, konstruktive, Unsicherheiten beseitigende Vorschläge zu unterbreiten. Diese konkreten Vorschläge stehen nicht sakrosankt im Raum, sie können diskutiert werden; allerdings meint die EKK, aufgrund der Anträge sollten die Voraussetzungen definiert werden können, um anschliessend mit den einzelnen Standortgemeinden die konkreten Verhandlungen über die einzelnen Objekte führen zu können.
Auf den in einer Tageszeitung erwähnten, angeblich noch zu kurzen roten Teppich bittet Eugen Tanner sich zu begeben, auf das Geschäft einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und das Geschäft zu beschliessen.
Hanspeter Wullschleger und die Mitglieder seiner SVP-Fraktion sind in intensiver Beratung zum Schluss gelangt, dass eine Lösung nur mit einer Rückweisung und der Forderung nach einer neuen Vorlage gefunden werden kann. Die Fraktion hat ein Achtpunkteprogramm aufgestellt, das zeigt, worauf bei der neu zu erstellenden Vorlage Rücksicht zu nehmen sein wird. Die neue Vorlage sollte sämtliche Bauten und Räumlichkeiten der Sekundarstufe 1 beinhalten. Über Sekundar- und Realschulbauten darf nicht getrennt geurteilt werden. Die Bauten aller drei Niveaus (A; E; P) gehören in eine Vorlage. Nur so wird erkennbar, was die Sekundarstufe 1 in Sachen Schulbauten wirklich kostet. Dass nun unverzüglich eine Vorlage für die Übergangslösung präsentiert werden muss, dürfte allerseits unbestritten sein. Die SVP-Fraktion ist allerdings der Auffassung, die Entschädigung in der Höhe von 80 Franken müsste in dieser Vorlage bereits berücksichtigt sein.
Dass man die Betroffenen bei der Behandlung eines Geschäftes anhört, mit den Gemeinden also eine Vernehmlassung durchführt, erachtet die SVP als selbstverständlich.
Noch immer sind nicht alle Schulorte genau definiert, eine Aufgabe, die nun unverzüglich zu leisten ist.
Nicht einsichtig erscheint die Notwendigkeit neuer Amtsstellen.
Über die Frage, was mit den frei werdenden Räumen und Bauten geschieht, müssen klare Aussagen auf den Tisch.
Die nun besprochenen acht Punkte sollen beim Verfassen der neuen Vorlage aufgenommen werden; vorab ist die zur Abstimmung aufliegende Vorlage abzulehnen.
Peter Holinger meldet sich als Einzelsprecher und Mitglied der Bau- und Planungskommission, die das Geschäft "Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton" mehrmals angesehen hat. Immer lautete der Grundtenor, das Geschäft sollte an die Regierung zurückgewiesen werden. Einige Fragen, die Peter Holinger selbst aufgeworfen hat, flossen in den Antrag der SVP ein. Persönlich meint er insbesondere, dass der Dialog mit den Gemeinden gesucht werden muss. Abzuklären ist auch, wer für Unterhalt und Controlling der Schulbauten verantwortlich ist. Die finanzielle Bewertung der Bauten muss abgeschlossen werden, die Aufträge für externe Beratung und die zusätzlichen internen Personalkosten müssen in die neue Vorlage aufgenommen werden. Insgesamt erweist sich die Rückweisung an die Regierung, mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zu erstellen, als der richtige Weg. Diese Vorlage muss die neuen Bewertungszahlen - aktuell immerhin ein BGV-Wert zwischen 400 und 500 Millionen Franken - beinhalten.
Christine Mangold meint mit Bezugnahme auf das Votum von Eva Chappuis, wenn "gebockt" werde, löse sich die Situation nur, wenn jemand einen Schritt auf die andere Seite hin tue. Die EKK hat vorwärts zu gehen versucht, doch zeigte sich nach der Kommissionsberatung mit Korrespondenzen, dass die Weichen in eine andere Richtung gestellt wurden. Die Vorbehalte der Gemeinden sind - so die Meinung der FDP-Fraktion - ernst zu nehmen. Wer Ruhe in die Umsetzung des Bildungsgesetzes bringen und keine zeitlichen Verzögerungen in Kauf nehmen will, muss die Vorlage heute zurückweisen, und die Regierung auffordern, das Gespräch mit den Gemeinden unverzüglich aufzunehmen.
Dass eine Gesetzeslücke entstehen wird, ist längst klar, eine diesbezügliche Lösung hätte schon lange ausgearbeitet werden müssen. Nun wird kein Weg daran vorbei führen, während der Sommerferien eine Lösung zu kreieren und diese dann rückwirkend per 1. August in Kraft zu setzen.
Die FDP-Fraktion votiert für die Rückweisung und wird unter Ziffer 2 einen Antrag einbringen.
Den Inhalt des grünen, keine neuen Erkenntnisse aufdeckenden Blattes der SVP-Fraktion betrachtet die FDP als Empfehlung, nicht als Anträge an die Regierung. Wenn dem tatsächlich so sein sollte, stände die FDP-Fraktion hinter diesen 8 Punkten.
Heinz Mattmüller unterstützt namens der Schweizer Demokraten weiterhin den Rückweisungsantrag der Finanzkommission. Ausschlaggebend für diese Haltung ist die unbefriedigende Situation vieler Gemeinden, deren Mitspracherecht weiterhin beziehungsweise erneut sicher gestellt werden muss. Der Landrat sollte sich hüten, die Rechnung ohne den Wirt machen zu wollen.
Im Übrigen können sich die Schweizer Demokraten den Ausführungen der SVP-Vertreter anschliessen.
Urs Baumann rät, den roten Teppich zu verlassen und sich wieder auf den Boden der Tatsachen zu begeben.
Zur gesetzlichen Grundlage ist festzuhalten, dass eine solche fehlt, wie auch immer der Landrat entscheiden wird. Ab 1. August ist, wie auch die Regierung anerkennt, zwar ein Problem vorhanden, aber immerhin eines, das mit einer Übergangsregelung lösbar ist.
Die vielfach angesprochenen 80 Franken sind von der Regierung nie zugesagt worden, vielmehr steht nur ein Antrag im Raum, von einer Lösung der damit verbundenen Probleme kann keine Rede sein.
Die von den Gemeinden für gut befundene Bonus-/Malus-Lösung - Gemeinden, die ihre Gebäude gut unterhalten haben, profitieren nun von ihren Investitionen - wird mit dem Vorschlag der EKK leider gekippt.
Die Unterscheidung in Kommissionen, die gute und in solche, die schlechte Arbeit geleistet haben, weist Urs Baumann von sich. Auch die beiden grossen Kommissionen, nicht nur die EKK, nämlich die Bau- und Planungskommission sowie die Finanzkommission, hätten im Verlaufe eines ganzen Jahres seriös an der Thematik gearbeitet.
Würde der Landrat nun auf die Einzelanträge der EKK eintreten, käme ein Flickwerk zustande, dessen Folgen ein Gemeindereferendum sein könnte.
Wie auch immer heute der Landrat entscheiden mag, ob eine Mietlösung oder eine Übernahmelösung resultieren wird, die objektive Wertdiskussion ist jetzt zu führen beziehungsweise fortzuführen. Dafür ist einige Zeit einzusetzen, einen Übergang auf den 1. August 2003 anzuvisieren, erscheint vor diesem Hintergrund unrealistisch, realistisch ist eher der 1. Januar 2004.
Nach wie vor vermisst Urs Baumann einen Hinweis auf das Thema Kostenneutralität. Personaleinsparungen sind in den Verwaltungen der Gemeinden wegen des Übergangs zum Kanton nicht möglich.
Hinweise, die Finanzkommission habe das Geschäft nicht zeitgerecht behandelt, weist Urs Baumann zurück. Bereits im Mai 2002 ging ein erster, noch immer nicht vollständig beantworteter Fragenkatalog der Finanzkommission an die Regierung. Zusammen mit der BPK hat die FiKo im Herbst weitere konkrete Fragen und Empfehlungen - beispielsweise eine Vernehmlassung durchzuführen - eingereicht. Die Regierung lehnte das Ansinnen der Kommissionen leider ab und riet, die Vorlage im Landrat zurückweisen zu lassen.
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und für die Zurückweisung. Einzelkorrekturen werden das Geschäft nicht verbessern können.
RR Elsbeth Schneider-Kenel verzichtet auf eine inhaltliche Stellungnahme und resümiert zum Vorgehen Folgendes:
Es liegen von Regierung und EKK zwei Vorschläge für Eintreten vor, und von der FiKo und der SVP liegen die Vorschläge für eine Zurückweisung mit Aufträgen vor. Im Namen der Regierungsbank macht die Regierungspräsidentin dem Landrat beliebt, mit den Anträgen der EKK auf das Geschäft einzutreten.
Ab 1. August müssen klare Rahmenbedingungen in Kraft gesetzt sein, damit der weitere Weg begangen werden kann.
RR Peter Schmid bemerkt vorab, der Inhalt seines Votums könne in einem Brief an den Landrat, im Bericht der Finanzkommission sowie im letzten Landratsprotokoll nachgelesen werden und beinhalte in etwa auch die von Eugen Tanner eingebrachten Argumente.
Bezüglich der Übergangslösung hält der Erziehungsdirektor fest: Die aktuell geltende Lösung ist im Schulgesetz und im Dekret zum Schulgesetz - beide Erlasse laufen Ende Juli aus - geregelt. Eine Übergangslösung kann nach Ansicht des Erziehungsdirektors nur ganz nahe beim Istzustand liegen, was bedeutet, dass die Details der Übergangslösung dannzumal in einer kurzen Vorlage zum Bildungsgesetz und zum Dekret zu regeln sind. Im Dekret sind Fragen wie die Unterhaltsbeiträge zu klären.
Gleichzeitig in den Fettnapf und auf Glatteis tretend, meint der Bildungsdirektor, die viel beschworene Vernehmlassung zur Übergangslösung dürfte sich in einer gesprächsweisen Konsultation erschöpfen und macht die Gemeindevertreter darauf aufmerksam, dass ab 1. August keine gesetzliche Grundlage für Zahlungen von Annuitäten besteht.
Abstimmungen
a) Eintreten oder Rückweisung
Ursula Jäggi-Baumann stellt in einem ersten Gang Eintreten gemäss Antrag Erziehungs- und Kulturkommisssion gegen Rückweisung zur Abstimmung.
://: Der Landrat stimmt mit 48 zu 32 Stimmen für Rückweisen der Vorlage an die Regierung.
b) Rückweisungsantrag der FiKo oder Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion
Ursula Jäggi-Baumann stellt den Rückweisungsantrag der Finanzkommission jenem der SVP-Fraktion gegenüber.
://: Der Landrat stimmt für den Rückweisungsantrag der Finanzkommission.
c) Rückweisungsantrag der FiKo
Ziffer 1 Keine Wortmeldung
Ziffer 2
Christine Mangold beantragt, das Wort baldmöglichst durch im Herbst 2003 zu ersetzen. Ihre Recherchen in der Verwaltung ergaben, dass eine Vorlage für die Übergangsbestimmungen während der Sommerferien durchaus erarbeitet werden könnte.
RR Elsbeth Schneider-Kenel sieht aus Sicht der BUD keine Möglichkeit, die einen hohen Aufwand erfordernde Vorlage während der Sommerferien verfassen zu lassen. Spätestens Ende Jahr werde die Vorlage aber beim Landrat eintreffen.
Christine Mangold hält unmissverständlich an ihrem Antrag fest. Die Vorlage müsse vor den Herbstferien auf dem Tisch des Rates liegen.
Paul Schär rät zu einem salomonischen Kompromiss.
Urs Baumann bittet zu beachten, dass es im Moment nicht um eine neue Vorlage, sondern einzig um die Übergangslösung gehe. Die FiKo habe zu den Positionen ja bereits ganz konkrete Vorschläge eingebracht, um ein Überdenken der Annuitäten etwa gehe es nun nicht, sondern um Fragen wie:
Was passiert mit dem Unterhalt? oder: Was geschieht, wenn eine Gemeinde nun eine Investition tätigt?
RR Peter Schmid hätte nicht geringe Lust, die Plaudertasche aus seiner Direktion mit dem nun geforderten Mandat zu bestrafen. Allerdings scheinen dem Erziehungsdirektor die Auffassungen nur etwa eineinhalb Monate auseinander zu liegen.
In der Absicht, eine Vereinfachung herbeizuführen, rät der Regierungsrat, in der zu besprechenden Ziffer 2 den folgenden letzten Satz streichen zu lassen:
Die Festlegung dieser Übergangslösung soll unter gebührender Berücksichtigung der Resolution des VBLG und der Überlegungen gemäss Ziffer 4.2 hievor erfolgen.
Max Ribi beobachtet mit grossem Erstaunen, dass die Regierung vor der Abstimmung in höchsten Tönen für den alles klar regelnden EKK-Entwurf warb und nun, nachdem Rückweisung beschlossen wurde, auf die hohe Komplexität des Sachverhaltes hinweist. Wer kann diese Welt noch verstehen?
Eva Chappuis führt aus, der EKK-Vorschlag berücksichtige eben die Frage der Übergangslösung. Man hätte mit diesem Vorschlag den Gemeinden einen kostendeckenden Beitrag während der Übergangsfrist zugestanden.
Was nun die Finanzkommission fordert, bedinge neue Verhandlungen. Die Regierung sollte aber nicht für eine Übergangslösung in Verhandlungen geschickt werden. Eva Chappuis beantragt, Punkt 4.2, wie von RR Peter Schmid vorgeschlagen, aus Ziffer 2 zu streichen. So würde eine Übergangslösung gemäss Vorschlag EKK sofort wieder möglich.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag von Eva Chappuis (Streichung des letzten Satzes von Ziffer 2, siehe oben) mit 42 zu 31 Stimmen zu.
Ursula Jäggi-Baumann lässt über den Antrag von Christine Mangold, baldmöglichst durch im Herbst zu ersetzen , abstimmen, weist aber vorab noch darauf hin, dass die Jahreszeit Herbst gemäss Kalender bis zum 21. Dezember dauert.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag von Christine Mangold, baldmöglichst durch im Herbst zu ersetzen, zu.
Ziffern 3 bis 7 Keine Wortmeldungen
Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt der bereinigten Rückweisung zu.
Die Vorlage 2002/113 wird mit folgenden Aufträgen an die Regierung zurückgewiesen:
1.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat bis spätestens Ende 2004 eine Vorlage über Eigentum, Unterhalt und die Nutzung der Sekundarschulbauten und -anlagen beinhaltend die heutigen Realschulbauten zu unterbreiten mit dem Ziel, Übernahmen per Schuljahr 2005/6 zu realisieren.
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2.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat im Herbst 2003 eine Vorlage mit einer Übergangslösung für den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes bis zur Umsetzung einer integralen Lösung unter Einbezug der heutigen Realschulbauten vorzulegen.
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3.
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Für Spezialfälle ist in Zusammenarbeit mit den betroffenen Standortgemeinden eine den konkreten Gegebenheiten angemessene, zeitgerechte und flexible Lösung zu realisieren. Als Spezialfälle gelten Standorte, bei welchen seitens des Kantons neue langfristige Investitionen gefordert werden, Provisorien, Objekte mit aufgestauten Unterhaltskosten und solche mit nicht mehr benötigtem Schulraum.
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4.
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Die Festlegung der Bedingungen über das Eigentum, den Unterhalt und die Nutzung der Sekundarschulbauten und -anlagen gemäss Ziffer 1 sowie der Mietbedingungen gemäss Ziffer 2 dieses Beschlusses erfolgt in einer aus Vertretungen des Kantons und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden zusammengesetzten Arbeitsgruppe.
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5.
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Die Verwendung des bestehenden Fonds im Betrag von aktuell (31.12.02) CHF 98.5 Mio ist in der Vorlage über Eigentum, Unterhalt und Nutzung der Sekundarschulbauten und -anlagen zu regeln.
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6.
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Die zweckgebundene Verwendung der Beiträge für Unterhalt und Betrieb der Sekundarschulbauten und -anlagen ist vertraglich sicherzustellen und die Finanzkontrolle wird ermächtigt, die Einhaltung der vertraglichen Regelung zu überprüfen.
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7.
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Für nicht budgetierte Kosten, welche sich aus der Umsetzung dieses Landratsbeschlusses ergeben, sind die allenfalls erforderlichen Nachtragskredite einzureichen.
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Erklärung im Namen des Gemeindeverbandes
Peter Meschberger
dankt dem Landrat für das den Gemeinden entgegen gebrachte Verständnis und merkt an die Adresse der Regierung an, dass die Gemeinden gerne zur Mitarbeit bereit sein werden und zusammen mit der Regierung alle Unterstützung bieten, damit das Geschäft fair über die Bühne gehen kann.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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