Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2003 |
Nr. 2176
7 2002/223
Berichte des Regierungsrates vom 17. September 2002 und 4. Februar 2003 und der Finanzkommission vom 12. Mai 2003: Finanzausgleichsgesetz. 2. Lesung
Nr. 2177
8 2002/235
Berichte des Regierungsrates vom 24. September 2002 und der Finanzkommission vom 12. Mai 2003: Postulat von Eva Rüetschi und Max Kamber (Nr. 1988/202 bzw. 1988/207), beide eingereicht am 23. Juni 1988; Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich; Abschreibung
Nr. 2178
9 2002/328
Postulat von Thomi Jourdan vom 12. Dezember 2002: Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich
Wie bereits zu Beginn der heutigen Sitzung festgelegt, werden diese drei Traktanden gemeinsam behandelt.
Traktandum 7
2. Lesung Finanzausgleichsgesetz
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
A. Allgemeine Bestimmungen
keine Wortbegehren
§§ 1 - 2
keine Wortbegehren
B. Finanzausgleich
keine Wortbegehren
§§ 3 - 7
keine Wortbegehren
C. Beiträge der Einwohnergemeinden
keine Wortbegehren
§ 8
keine Wortbegehren
D. Gesetzesevaluation
keine Wortbegehren
§ 9
keine Wortbegehren
E. Schlussbestimmungen
keine Wortbegehren
§§ 10 - 19
keine Wortbegehren
://: Das Finanzausgleichsgesetz wird bei 67 anwesenden Ratsmitgliedern mit 63:0 Stimmen verabschiedet. Damit ist das 4/5-Mehr selbstverständlich erreicht.
Elisabeth Schneider
spricht der Verwaltung an dieser Stelle für ihre Arbeit ihren herzlichen Dank aus. Als Gemeindevertreterin bittet sie darum, die Gemeinden nun möglichst bald über die Auswirkungen des Finanzausgleichsgesetzes zu informieren.
Regierungsrat
Adrian Ballmer
freut sich über die lobenden Worte und wird im Übrigen noch heute einen Brief an die Gemeinden betreffend Finanzausgleichsgesetz unterzeichnen.
Anhang 4
(Finanzausgleichsgesetz)
Traktandum 9
Adrian Ballmer
erklärt, der Regierungsrat lehne das Postulat 2002/328 ab. Es sei sehr ungewöhnlich, Vorstösse zu hängigen Geschäften einzureichen. Der Kanton habe sich mit den Gemeinden über die Neuaufteilung von Aufgaben, über die Aufteilung von Lasten sowie über die Aufteilung von Erträgen geeinigt und es mache daher wenig Sinn, nun auch noch eine Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich einzubeziehen.
Der Arbeitsplatz sei in aller Regel nicht Anknüpfungspunkt für die Besteuerung und es bestehe kein Anspruch der Gemeinden auf Quellensteuern. Die Gemeinden werden durch GrenzgängerInnen nicht belastet und auch SchweizerInnen bezahlen ihre Steuern am Wohn- und nicht am Arbeitsort. Im Übrigen seien die Gemeinden im Baselbiet finanziell sehr gut gestellt und mit dem neuen Finanzausgleich werde sich ihre Situation weiter verbessern, auch für die finanzstärkeren Gemeinden. In den letzten Jahren habe der Kanton einiges an Lasten übernommen, ohne dass dafür ein Ausgleich stattgefunden hätte.
Adrian Ballmer warnt sehr davor, nach den Verhandlungen mit den Gemeinden und nach der Genehmigung des Finanzausgleichs zum jetzigen Zeitpunkt erneut Verschiebungen vorzunehmen. Es gehe zudem nicht an, die Aufgaben und den Aufwand für den Kanton stetig zu erhöhen, gleichzeitig die Erträge zu reduzieren und einen ausgeglichenen Saldo zu verlangen. Adrian Ballmer verweist auf die beiden Postulate 1988/202 und 1988/207 zu diesem Thema (Traktandum 8), mit deren Abschreibung die beiden Postulanten einverstanden seien.
Thomi Jourdan
dankt Adrian Ballmer für dessen Antwort und hält fest, es sei ihm wichtig, dieses Thema selbst im Rat vertreten zu können. Laut Vorlage zum Finanzausgleichsgesetz war der Trägerschaftswechsel der Realschulen und die damit verbundene Mehrbelastung für den Kanton ein Hauptgrund für die Revision des Finanzausgleichs darstellte. Der Finanzausgleich werde also jeweils dann revidiert, wenn sich die darin verflochtenen Finanzströme wesentlich ändern oder wenn die dem Finanzausgleichsgesetz zugrundeliegenden Basiswerte sich verändern.
Was aber geschieht, wenn sich im Laufe der Zeit Finanzströme aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen verändern? Solche Veränderungen sind oftmals nicht explizit wahrnehmbar, können aber trotzdem essentiell sein. Thomi Jourdan ist der Ansicht, dass solche Veränderungen ebenfalls zu berücksichtigen seien und es sei daher sinnvoll, über die Verwendung der Mittel aus der Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich (rund 36 Mio. Franken) nachzudenken.
Ein Blick in die Staatsrechnung unseres Kantons verdeutliche, dass sich seit dem Eingang der Postulate von Max Kamber und Eva Rüetschi der Betrag von rund 5 auf 36 Mio. Franken versiebenfacht habe. Diesen Ertrag bezieht der Kanton vom Bund aufgrund des Abkommens der Schweiz mit Frankreich. Thomi Jourdan geht zwar mit Adrian Ballmer einig, dass einem Ertrag auch eine Leistung gegenüberstehen müsse und dass der Kanton für diesen Ertrag gewisse Leistungen erbringe. Aber auch die Gemeinden tragen seiner Meinung nach ihren Teil bei, indem sie Infrastruktur zur Verfügung stellen und zusätzliche Immissionen in Kauf nehmen. Wenn sich die Erträge aus einem Grenzgängerabkommen versiebenfachen, so wurden wohl auch die Leistungen und Kosten in den einzelnen Gemeinden erhöht.
Im Gegensatz zum Grenzgängerabkommen mit Frankreich partizipieren die Gemeinden sehr direkt an der Quellensteuer aus dem Abkommen mit Deutschland. Laut Abkommen Frankreich-Schweiz fliessen Gelder an den Bund, welcher diese an den Kanton weitergibt. Der Kanton selbst kann dann entscheiden, ob er die Gelder weitergeben will. Andere Kantone haben sich dieser Sache sehr wohl angenommen und haben mit den Gemeinden einen Verteilschlüssel ausgearbeitet.
Thomi Jourdan ist es ein Anliegen, dass auch in unserem Kanton ein solcher Verteilschlüssel ausgearbeitet wird, egal wie dieser im Endeffekt ausgestaltet sein wird. Das Thema müsse auf jeden Fall explizit mit den Gemeinden diskutiert und eine Lösung vorgeschlagen werden.
Wenn der Regierungsrat in Vorlage 2002/235 der Meinung sei,
"dass mit der vorliegenden Reform das Finanzausgleichssystem zwischen Kanton und Gemeinden hinsichtlich der zur Zeit zu tragenden Lasten und deren Finanzierung wieder im Gleichgewicht ist und deshalb eine weitergehende Umverteilung der Mittel zwischen Kanton und gemeinden zum heutigen Zeitpunkt abzulehnen ist",
weigere sich der Regierungsrat schlichtweg anzuerkennen, dass sich ein Einnahmeposten für den Kanton von 1988 bis heute von 5 auf 36 Mio. Franken erhöht habe.
Gleichzeitig haben sich auch die von den Gemeinden diesbezüglich erbrachten Leistungen erhöht.
Thomi Jourdan verlangt nicht, dass der Kanton sämtliche Einnahmen aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich an die Gemeinden ausschüttet, jedoch müsse das Thema nun endlich einmal diskutiert werden. Beispielsweise die Gemeinde Muttenz sei in dieser Frage bereits vor 17 Jahren erstmals beim Kanton vorstellig geworden, erhielt jedoch bis heute keine Antwort.
Das Finanzausgleichsgesetz könne heute sehr wohl in seiner vorliegenden Form verabschiedet werden, trotzdem müsse der Kanton nun endlich seine Verantwortung wahrnehmen und das Thema mit den Gemeinden diskutieren. Ein Mantel des Schweigens könne in dieser Frage keine Lösung darstellen.
Adrian Ballmer
warnt eindringlich vor der Überweisung des Postulats 2002/238. Mit dem neuen Finanzausgleich wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden und es gehe nicht an, nun bereits wieder Änderungen vorzuschlagen. Würde dies verlangt, hätte der ganze Finanzausgleich verbunden mit Aufträgen an die Regierung zurückgewiesen werden müssen. Adrian Ballmer stellt noch einmal fest, der Anknüpfungspunkt für die Besteuerung sei nicht der Arbeits-, sondern der Wohnort. Das Abkommen mit Frankreich stelle diesbezüglich einen Spezialfall dar. Es dürfe nicht geschehen, dass eine Steuer, welche dem Kanton gehöre und sich positiv entwickle, plötzlich an die Gemeinden abgetreten werden müsse. Genauso wenig könne der Kanton vom Bund Steuererträge aus indirekten Steuern, welche sich positiv entwickeln, verlangen.
Thomi Jourdan
gibt Adrian Ballmer bezüglich Besteuerung am Wohnort Recht. Da die Grenzgänger jedoch in Frankreich leben, sehe er nicht ein, weshalb der Kanton Basel-Landschaft von diesen Steuern beziehe. Letztlich habe der Bund mit Frankreich und den Kantonen eine Abmachung getroffen und es wäre auch möglich, dass der Kanton eine entsprechende Abmachung mit den Gemeinden trifft. Thomi Jourdan ist es ein grosses Anliegen, dass das Thema nun endlich explizit angegangen werde.
://: Die Überweisung des Postulats 2002/328 an den Regierungsrat wird abgelehnt.
Traktanden 7 und 8
Ziffer 2 des Antrags der Finanzkommission an den Landrat im Bericht 2002/223 und 223A sowie 2002/235
://: Folgende Postulate werden abgeschrieben:
- 1988/202 von Max Kamber
- 1988/207 von Eva Rüetschi
- 1998/113 von Uwe Klein
- 1999/018 von Eugen Tanner
- 1999/221 von Esther Aeschlimann
Esther Maag
spricht sich gegen die Abschreibung ihres Postulats 1998/081 aus. Sie habe zum Zeitpunkt, als sie ihr Postulat einreichte, festgestellt, dass die Sozialhilfekosten für die einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich seien. Diesem Faktor wurde im neuen Finanzausgleichsgesetz durch die Einführung eines so genannten Sozialindexes Rechnung getragen. Bevor sie einer Abschreibung jedoch zustimmen könne, möchte sie trotzdem sehen, ob sich dieser Index in den einzelnen Gemeinden konkret auswirke.
Adrian Ballmer
betont, der Regierungsrat habe das Anliegen geprüft, darüber berichtet und dieses sogar im Finanzausgleich aufgenommen, weshalb das Postulat abgeschrieben werden soll.
://: Das Postulat 1998/081 wird abgeschrieben.
Ziffer 3 des Antrags der Finanzkommission an den Landrat im Bericht 2002/223 und 223A sowie 2002/235
://: Der Landrat beschliesst, die Motion 2002/130 als erfüllt abzuschreiben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 2179
2003/134
Postulat der Justiz- und Polizeikommission vom 5. Juni 2003: Raumkonzept für die Justiz/Projekt für ein Gerichtsgebäude
Keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 2180
Überweisungen des Büros
Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann begrüsst zur Nachmittagssitzung und gibt Kenntnis von folgender Überweisung:
- Vorlage 2003/133; Beschaffung und Installation eines MRI-Gerätes im Kantonsspital Liestal; an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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