Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2003 |
20 2003/116
Fragestunde
1. Esther Maag: Kündigung im AIB
Wir bedauern, dass Walter Dinkel, der Vorsteher des Amtes für Industrielle Betriebe, seine Stelle gekündigt hat. Es ist nicht üblich, dass ein offensichtlich erfolgreicher und integrer Amtsvorsteher in seinem Alter ohne tiefere Gründe den Hut nimmt. Uns erinnert es an den Weggang von Jürg Hofer.
Fragen:
1.
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Kann es sein, dass der Grund für W. Dinkels Kündigung in einem gestörten Vertrauensverhältnis zur Regierungsrätin E. Schneider liegt?
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2.
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Wenn nein, welche andere Gründe führten zu W. Dinkels Weggang?
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3.
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Wie können zukünftig solche Abgänge vermieden werden?
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Zu Frage 1: Walter Dinkel ist per 1. Juli 2003 neuer Kantonsoberingenieur des Kantons Bern. Dort wird er das Tiefbauamt des Kantons leiten, welches die grösste Organisationseinheit der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion darstellt. Es werden ihm künftig 400 Mitarbeiter unterstellt sein, im AIB waren es rund 70 Personen. Es sei schön, sagt Elsbeth Schneider-Kenel, und freue sie natürlich, dass ein Dienststellenleiter aus unserem Kanton eine solche tolle berufliche Herausforderung annehmen könne. Walter Dinkel war bereits bei ihrem Amtsantritt Leiter des AIB, d.h. er hat neun Jahre unter ihrer Leitung gearbeitet. Walter Dinkel ist ETH-Ingenieur und war bereits vor seiner Wahl zum AIB-Leiter bei der Bau- und Umweltschutzdirektion als Leiter der Hauptabteilung Ausbau und Unterhalt im Tiefbauamt angestellt.
Gemäss seinem Kündigungsschreiben haben Walter Dinkel die politischen Rahmenbedingungen im Kanton Basel-Landschaft zunehmend Schwierigkeiten bereitet. Er sei nicht über alle Entscheide, welche die Regierungspräsidentin fällen musste, glücklich gewesen. Diese Entscheide habe sie aber auch unter Vorgabe des Parlamentes, des Souveräns fällen müssen, dabei denkt sie insbesondere an den negativen Entscheid betreffend IBBL, welchen Walter Dinkel wahrscheinlich bis heute nicht "verkraftet" habe oder an die Vergärungsanlage, welche kürzlich von Elsbeth Schneider-Kenel gestoppt wurde.
Frage 2 , erklärt die Regierungspräsidentin, beantworte sich aus den vorhergehenden Äusserungen zu Frage 1.
Zu Frage 3: Solche Abgänge können selbstverständlich nicht vermieden werden, da es sich um persönliche Entscheide von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt. Bekomme man die Chance, eine solche berufliche Herausforderung anzunehmen, so seien alle Türen offen. Es sei doch immer noch besser, neue Herausforderungen anzunehmen, als jemanden mit allen möglichen Tricks und Versprechungen am alten Ort zu behalten. Generell bemüht man sich auch, die Mitarbeitenden aller Direktionen zu fördern und macht sie auf weitere Herausforderungen und Angebote aufmerksam. Dies sei weder gegen die Interessen der Mitarbeitenden noch letztlich gegen die Interessen des Kantons. Elsbeth Schneider-Kenel ist überzeugt, dass man wiederum gut qualifizierte Personen für solche Aufgaben finden wird. Sie bedauert, dass Walter Dinkel geht, sie habe mit ihm immer ein sehr gutes Einvernehmen gehabt, was auch die Mitarbeitergespräche zeigten. Sie wünscht ihm an dieser Stelle alles Gute für die Zukunft.
Esther Maag stellt die generelle Frage nach dem departementsinternen Vorgehen, wenn man feststellt, dass jemand sich nicht mehr "so wohl fühlt". Sie fragt, ob in einem solchen Fall das Gespräch gesucht wird, oder ob offiziell nur im Rahmen des Qualifikationsgesprächs gehandelt wird.
Elsbeth Schneider-Kenel verweist auf die monatlichen Rapporte mit den Dienststellenleitern in ihrer Direktion. Ausserdem werden jährlich Mitarbeitergespräche geführt. Gemäss diesen Mitarbeitergesprächen habe sich Walter Dinkel bei ihr wohl gefühlt.
2. Remo Franz: Sicherheitsmassnahmen für das Regierungsgebäude
Fragen:
1.
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Trifft es zu, dass der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 1. April 2003 Sicherheitsmassnahmen für das Regierungsgebäude genehmigt hat?
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2.
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Wie hoch sind die gesamten Kosten für diese Sicherheitsmassnahmen?
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3.
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Sind auch bauliche Sicherheitsmassnahmen in anderen Teilen der Verwaltung geplant, und für welchen Betrag?
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4.
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Hat der Regierungsrat in dieser Sache bereits externe Aufträge erteilt oder erteilen lassen?
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5.
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Hat der Regierungsrat Kenntnis davon, dass das Büro des Landrates weitere Sicherheitsmassnahmen als nicht mehr für notwendig erachtet? Betrifft dies nicht auch die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen?
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6.
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Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, die jetzt geplanten und möglicherweise bereits beschlossenen Sicherheitsmassnahmen aufzuschieben oder fallen zu lassen?
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Zu Frage 1: Die Sicherheitsmassnahmen im Regierungsgebäude wurden klar genehmigt. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wurde beauftragt, ein Sicherheitskonzept für das Regierungsgebäude auszuarbeiten. Der Regierungsrat genehmigte die entsprechenden Massnahmen an seiner Sitzung vom 1. April und kommunizierte diese auch in einem Medienbulletin.
Zu Frage 2: Die Kosten belaufen sich auf total Fr. 300'000.-, davon sind Fr. 170'000 für baulich Massnahmen und Fr. 130'000 für technische Massnahmen im Regierungsgebäude vorgesehen. Zu den baulichen Massnahmen gehören u.a. der Empfang der JPMD, aber auch neue Sicherheits- und Brandabschlüsse. Zu den technischen Massnahmen sind beispielsweise die Zutrittsmassnahmen für autorisierte Personen mit Badge und mit einem Metalldetektor zu zählen.
Zu Frage 3: Ja, an rund 80 Gebäuden der kantonalen Verwaltung werden für rund Fr. 800'000.-- Sicherheitsmassnahmen ausgeführt, was in einem RRB vom 5. November 2002 beschlossen wurde. Dazu ein paar Beispiele: Sicherheitsabschlüsse und direkte Zutrittserschwernisse in Gerichtsgebäude, Statthalterämter, Polizeiposten und Polizeistützpunkte u.a.m. In den Fr. 800'000.-- sind die Massnahmen im Regierungsgebäude nicht eingeschlossen.
Zu Frage 4: Die Auftragserteilung an externe Planer und Unternehmer für die Massnahmen im Regierungsgebäude hat noch nicht stattgefunden.
Zu Frage 5: Ja, der Regierungsrat hat Kenntnis davon, und es sind hauptsächlich die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen betroffen.
Zu Frage 6: Der Regierungsrat könnte sich tatsächlich vorstellen, die Sicherheitsmassnahmen nicht zu realisieren. In diesem Falle müsste der Regierungsrat aber auch die Verantwortung bei Ereignissen ablehnen. Was hingegen in jedem Fall ausgeführt werden müsste, sind die notwendigen Brandschutzmassnahmen, d.h. es müssen unbedingt Brandabschnittstüren realisiert werden, damit bei einem Brand nichts Grösseres passiert.
Remo Franz bedankt sich als Erstes bei der Regierungspräsidentin für die Beantwortung der Fragen. Seine Zusatzfrage lautet: Was wäre konkret vom Landrat zu unternehmen, um den Willen der Ratskonferenz umsetzen zu können, nämlich auf die Sicherheitsmassnahmen "da unten" zu verzichten?
Elsbeth Schneider-Schneider erwidert, der Landrat müsste der Regierung den Auftrag erteilen, die Massnahmen nicht zu realisieren. Allerdings habe einmal in Zusammenhang mit dem Vorfall von Zug der Auftrag bestanden, Massnahmen zu ergreifen. Der Regierungsrat hat daraufhin die nötigen Schritte unternommen.
Auf die Frage von Remo Franz , ob das konkret bedeute, es müsste ein Vorstoss eingereicht werden, schaltet sich Regierungsrat Andreas Koellreuter ein: Möglicherweise sitze einigen hier im Saal der Schrecken vom September 2001 in Zusammenhang mit dem Attentat von Zug nicht mehr genügend in den Knochen. Zeige man aber Verantwortung für die Menschen, die in diesem Gebäude arbeiten und die hier zusammen kommen für Parlamentssitzungen, so sind mehr Sicherheitsmassnahmen in diesem Gebäude notwendig, betont er. Er habe aufs Intensivste mit den Sicherheitsleuten des Kantons, mit der Polizei und mit anderen Leuten über diese Thematik diskutiert. Andreas Koellreuter appelliert an den Rat, dieses Thema ernst zu nehmen, und zwar nicht nur hier im Regierungsgebäude, sondern auch an andern Orten staatlicher Tätigkeit. Er selbst sei ab der nächsten Session nicht mehr in diesem Gebäude tätig, nichtsdestotrotz liege ihm sehr an der Sicherheit der hier ein- und ausgehenden Menschen, macht er deutlich. Selbstverständlich könne man einen Vorstoss einreichen, allerdings müsse man dann auch die Konsequenzen ziehen, wenn etwas passiert. Die regierungsrätlichen Mahnworte werden von einem grossen Teil des Rats mit applaudierendem Klopfen aufgenommen.
3. Urs Baumann: Neue Fahrzeuge für Polizeioffiziere?
Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle liess sich vernehmen, dass für 6 Polizeioffiziere des Kantons Basel-Landschaft neue Fahrzeuge gekauft werden, welche ihnen auch privat zur Verfügung stehen sollen. Sollte dies der Fall sein, käme dies einer Praxisänderung gleich, indem höheren Kantonsangestellten als Anreiz sogenannte Fringe Benefits zugestanden werden. Bisher waren jedenfalls solche Regelungen nicht bekannt.
Diesbezüglich drängen sich folgende Fragen auf, deren Beantwortung den Fragesteller sehr interessieren:
Fragen:
1.
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Wurden diese Fahrzeuge schon bestellt?
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2.
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Unter welcher Budgetposition für das Jahr 2003 sind diese Fahrzeuge zu erkennen?
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3.
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Sollten diese Fahrzeuganschaffungen nicht budgetiert worden sein, interessiert, weshalb diese nicht auf dem ordentlichen Weg gekauft werden?
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4.
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Dürfen diese Fahrzeuge von den Offizieren privat verwendet werden?
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5.
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Falls ja, welcher Kostenbeitrag wird erhoben?
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6.
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Falls die Fahrzeuge für den Arbeitsweg verwendet werden dürfen, gibt es diesbezüglich Grenzen betreffend Distanz?
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7.
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Mit welchen Unterhaltsbeiträgen werden die Offiziere belastet?
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8.
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In welcher Form erfolgt eine Aufrechnung als steuerpflichtiges Einkommen (Fringe Benefits)?
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Zu Frage 1: Wie gewohnt sind diese Fahrzeuge in Absprache mit dem Tiefbauamt bestimmt und von diesem im Jahr 2002 bestellt worden.
Zu Fragen 2 und 3: Die Fahrzeuge sind als Zusatzbeschaffungen bewilligt und in den Budgetpositionen Anschaffungen der Polizei im Jahr 2002 verbucht worden.
Zu Frage 4: Die Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht privat verwendet. Für die Verwendung besteht bei der Polizei eine entsprechende Dienstvorschrift. Darin ist auch eine allfällige private Nutzung und Abgeltung geregelt, welche sich auf einen allgemeinen Entscheid der BUD vom Juli 1999 stützt. Im Moment wird diese Dienstvorschrift in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle überarbeitet.
Zu Frage 5: Gemäss dem Entscheid der BUD werden für Personenwagen Fr.-.60/km inkl. Benzin verrechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zu Frage 6: Die Fahrzeuge werden nicht für den Arbeitsweg verwendet, falls es sich nicht um eine kombinierte Dienstfahrt handelt. Eine Ausnahme gilt für jeweils einwöchige Offizierspikettdienste. Hier gilt der Arbeitsweg als Dienstweg.
Frage 7 wurde bereits mit der Antwort auf Frage 5 beantwortet, erklärt Andreas Koellreuter.
Zu Frage 8: Es findet keine Aufrechnung als steuerpflichtiges Einkommen statt. Auch dies wurde bereits mit der Antwort auf Frage 5 beantwortet.
4. Remo Franz: "Lotteriefonds-Gala"
In der Basellandschaftlichen Zeitung vom 12. Mai 2003 konnte man lesen, dass der dem Regierungsrat anvertraute Lotteriefonds in Liestal eine "Lotteriefonds-Gala" durchgeführt hat. Ein zweiter Anlass fand rund eine Woche später am 15. Mai in Münchenstein statt. Es seien noch Tickets (für 20 Franken) zu haben, hiess es in der Zeitung. Offenbar war der Ticketverkauf etwas harzig verlaufen. An jedem der beiden Abende wurde allerdings ein Auto verlost. Den rund 300 Gästen am Liestaler Gala-Abend sei "Kultur vom Feinsten" geboten werden, schwärmte die Zeitung. Wohlklingende und sicher auch teure Namen waren aufgelistet.
Fragen:
1.
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Welche Zielsetzungen hatte dieser Abend?
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2.
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Trifft es zu, dass diese beiden Veranstaltungen teilweise aus Geldern des Lotteriefonds finanziert worden sind?
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3.
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Wer hat die Gelder für diese Veranstaltungen bewilligt?
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4.
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Was für Nettokosten für den Lotteriefonds sind aus diesen beiden Veranstaltungen entstanden?
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5.
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Wer war Veranstalter dieser Abende, wer hat dazu eingeladen?
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Zu Frage 1: Die aus dem Lotteriefonds finanzierten Projekte sind der Bevölkerung wenig bekannt. Zum einen, weil zwischen dem Finanzierungsentscheid und der Realisierung einige Zeit vergeht, aber auch weil die administrative Abwicklung kaum Spuren hinterlässt und die große Bandbreite der Projekte immer nur einen kleinen Teil der Bevölkerung erreicht. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, für einmal nicht nur einen weiteren Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen, sondern die bewilligten Projekte bzw. eine breit gefächerte Auswahl einem breiten Publikum konkret vorzustellen. Nicht zuletzt soll die interessierte Bevölkerung sehen, was mit den Lotteriefondsmitteln unterstützt und realisiert wird. Aus diesen Überlegungen ging letztlich auch die so genannte Lotteriefonds-Gala hervor. Anlässlich von Lotteriefonds-Galas haben die Empfängerinnen und Empfänger der Lotteriefondsmittel einmal die Gelegenheit erhalten, all denen die Reverenz zu erweisen, welche Woche für Woche Lose kaufen oder Lottozettel ausfüllen, ohne je einmal etwas zu gewinnen. Dank diesen Menschen wird der Lotteriefonds überhaupt alimentiert und es kann Gutes damit getan werden. Und warum sollen nicht auch einmal die ewigen Lottoverlierer für einmal einen Teil ihres wertvollen Einsatzes in Form eines Gala-Abends zurück erhalten, meint Andreas Koellreuter.
Zu Frage 2: Beide Veranstaltungen wurden aus Lotteriefondsmitteln finanziert, wie auch erstmals am 8. April 2003 kommuniziert.
Zu Fragen 3 und 4: Der Regierungsrat hat in seinem Beschluss Nr. 1561 vom 24. September 2002 Gelder des Lotteriefonds in der Höhe von Fr. 200'000.-- bewilligt. Swisslos, die Nachfolgeorganisation der Interkantonalen Landeslotterie, hat die beiden Abende mit zusätzlichen Fr. 50'000.-- unterstützt.
Zu Frage 5: Veranstalter war der Lotteriefonds Kanton Basel-Landschaft, welcher im Auftrag des Regierungsrates von der Justiz- , Polizei- und Militärdirektion verwaltet wird. So lud denn auch Andreas Koellreuter im Namen des Gesamtregierungsrates zu diesem Abend ein, wobei den Mitgliedern des Landrates ein Vorkaufsrecht für den Kauf von Billeten eingeräumt wurde. Dabei habe er mit Freuden festgestellt, dass verschiedene Mitglieder des Rates auch an einem der Abende dabei gewesen waren. Seines Erachtens haben dieselben dort einen schönen Abend verbracht und er bedauert es, dass Remo Franz nicht dabei sein konnte.
5. Elisabeth Schneider: Bildungsgesetz
Mit der Einführung des neuen Bildungsgesetzes werden u.a. die Kindergärtnerinnen per 1. August 2003 vom Kanton angestellt.
Fragen:
1.
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Wie schwierig gestaltet sich die Übernahme der Arbeitsverträge der Kindergärtnerinnen durch den Kanton?
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2.
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Ist bereits absehbar, in wievielen Fällen sich eine Lohnumstufung aufdrängt?
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3.
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Wird der Besitzstand bei einer tieferen Einstufung gewährt?
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4.
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Was passiert, wenn die Kindergärtnerinnen mit der neuen Einstufung nicht zufrieden sind und den Arbeitsvertrag nicht unterzeichnen?
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5.
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Kann die Einstufung den Gemeinden rechtzeitig mitgeteilt werden, so dass sie im Budget 2004 berücksichtigt werden kann?
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Regierungsrat Peter Schmid
beantwortet die Fragen.
Zu Frage 1:
Der Kanton hat - mit Ausnahme einer einzigen Gemeinde - termingerecht und wie mit den Gemeinden abgesprochen die Personalunterlagen von allen Gemeinden erhalten. Die Verträge werden analog den Lehrpersonen an den Primarschulen in den Monaten Mai und Juni ausgestellt.
Zu Frage 2:
Per 1. August 2001 sind als Folge der Teilrevision der Löhne des gesamten Staatswesens alle Kindergärtnerinnen in die Lohnklasse 14 eingereiht worden. In Bezug auf die Lohnklasse muss daher keine Korrektur mehr vorgenommen werden, es sei denn, dass irgendwo ein individueller Einzelfehler vorliegt. Unterschiedliche Bemessungen bestehen bezüglich der Erfahrungsstufe; diese fallen in den einzelnen Gemeinden reichlich unterschiedlich aus. Von den rund vierhundert Kindergärtnerinnen sind aus Sicht des Kantons rund die Hälfte in Bezug auf die Erfahrungsstufe korrekt berechnet, ca. ein Viertel zu tief und ein Viertel zu hoch.
Zu Frage 3:
Die Erziehungs- und Kulturdirektion hat im Februar 2003 einen umfangreichen Katalog mit Fragen in Zusammenhang mit der Übernahme der Kindergärtnerinnen durch den Kanton erstellt. Die Fragen beziehen sich auf den Lohn, aber auch auf die Pensionskasse. Es ist vorgesehen, dass an der nächsten (Quartals-) Sitzung vom 28. Mai 2003 die Finanz- und Kirchendirektion mit den Personalverbänden diese Punkte aufnehmen, diskutieren und anschliessend entscheiden wird.
Zu Frage 4:
Die Unzufriedenheit kann sich allenfalls auf die Erfahrungsstufe beziehen. Kindergärtnerinnen können in diesem Fall zuerst bei der Erziehungs- und Kulturdirektion eine Überprüfung der Berechnung der Erfahrungsstufe verlangen. Gibt es keine einvernehmliche Lösung, so haben die Kindergärtnerinnen das Recht, eine Beschwerde an den Regierungsrat zu richten.
Zu Frage 5:
Da sich eine Korrektur ausschliesslich im Bereich der Erfahrungsstufe ergeben kann, können die Gemeinden die Lohnkosten der Kindergärtnerinnen wie bis anhin budgetieren. Bis Ende Juni sind die Anstellungsverträge der Kindergärtnerinnen bei den Schulleitungen bzw. bei den Gemeinden. Eine allfällige Budgetkorrektur in besagtem Bereich wäre in diesem Zeitpunkt noch möglich. Für wichtig hält Peter Schmid den Hinweis, dass die gebundenen Subventionen des Kantons dem Regierungsrat erst Ende Juni vorgelegt werden. Eine abschliessende Budgetierung der Lohnkosten der Kindergärtnerinnen ist daher erst per Ende Juni möglich.
Elisabeth Schneider
s Zusatzfrage lautet: Könnten Sie sich vorstellen, dass eine Kindergärtnerin mit ihrem Lohn nicht zufrieden ist und aus diesem Grund den Vertrag nicht unterschreibt, so dass die Gemeinde letztlich ohne Kindergärtnerin da steht?
Peter Schmid
kann diesen Fall nicht ganz ausschliessen. Er möchte aber von einer Kündigung aufgrund beschwerdefähiger Unzufriedenheit abraten. In diesem Fall rät er, den Gegenstand der Beschwerde im Vertrag zu vermerken und die Stelle zum Besten beider betroffenen Seiten zu behalten. Nicht zur Frage stehe die Lohnklasse, falls aber eine Differenz in Bezug auf die Berechnung der Erfahrungsstufe besteht, wäre beispielsweise auch eine Konsultation bei einer 'besonnenen Persönlichkeit' sinnvoll.
Ursula Jäggi
schliesst damit die Fragestunde und geht zum nächsten Traktandum über.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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