Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2003 |
Nr. 2163
19 2003/056
Berichte des Regierungsrates vom 11. Februar 2003 und der Finanzkommission vom 25. März 2003: Motion 1997/031 von Karl Rudin vom 6. März 1997: Baselland wird bis zum Jahr 2000 zum familienfreundlichen Kanton; Abschreibung
Kommissionspräsident
Roland Plattner
stellt fest, die Finanzkommission beantrage dem Landrat mit 7:3 Stimmen, die Motion 1997/031 abzuschreiben. Dieser Beschluss stehe im Einklang mit dem Motionär. Den Ausführungen des Regierungsrates ist zu entnehmen, dass es die seit dem 1. Februar 2003 bestehende Fachstelle für Familienfragen erlaube, den wirkungsvollsten Einsatz der Mittel zu analysieren. In Bezug auf das Thema Steuerabzüge seien mit Blick auf einen familienfreundlichen Kanton wesentliche Verbesserungen erfolgt und in Bezug auf Teilzeitbeschäftigungen wird auf ein hängiges Projekt verwiesen, welches sich auf Erfahrungen aus anderen Kantonen stützt. Mit dem Impulsprogramm Familie und Beruf seien bei der familienergänzenden Kinderbetreuung Fortschritte im Gange. Die Finanzkommission schliesse sich dieser Lagebeurteilung grossmehrheitlich an.
Peter Meschberger
erklärt sich nach Rücksprache mit dem Motionär für die SP-Fraktion bereit, das Postulat abzuschreiben.
Daniela Schneeberger
informiert, auch die FDP-Fraktion unterstütze die Abschreibung der Motion.
Die CVP/EVP-Fraktion kann sich laut
Urs Baumann
ebenfalls mit einer Abschreibung einverstanden erklären, obwohl die Forderung nach einer finanziellen Entlastung von Familien noch nicht realisiert sei. Dieses Anliegen sei für die CVP/EVP nach wie vor wichtig.
Helen Wegmüller
informiert über die Bereitschaft der SVP-Fraktion, die Motion abzuschreiben.
Isaac Reber
plädiert seitens der Grünen für das Stehenlassen der Motion. Die Grünen seien der Auffassung, Basel-Landschaft sei im besten Fall auf dem Weg zum familienfreundlichen Kanton, das Ziel jedoch sei noch lange nicht erreicht. Wichtig sei dabei nicht nur die Besteuerung, sondern auch Möglichkeiten der Tagesbetreuung, Mittagstische, etc.
Urs Baumann
erklärt, es seien noch andere Vorstösse mit gleicher Stossrichtung hängig, weshalb die Motion seiner Meinung nach trotz der von Isaac Reber eingebrachten Bedenken abgeschrieben werden könne.
://: Der Landrat stimmt der Abschreibung der Motion 1997/031 zu.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 2164
21 2002/287
Interpellation von Eugen Tanner vom 14. November 2002: Welche Fachhochschule braucht unsere Region? Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid beantwortet die Interpellation wie folgt:
Zu Frage 1: Die Regierung teilt die Auffassung, dass die Fachhochschulen der Nordwestschweiz den vielfältigen Bedürfnissen der Wirtschaft und insbesondere auch der KMUs entsprechen müssen. Es werde weiterhin darum gehen, in den Bereichen Wirtschaft, Technik und Gestaltung für die Wirtschaftsbetriebe unserer Region Ausbildungsstätten existenzsichernd zu betreiben. Die Vorsteher der Erziehungsdepartemente Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Gespräch mit der Kollegin im Kanton Solothurn und dem Kollegen im Aargau immer wieder darauf hingewiesen, dass für die beiden Basel zum Hochschulraum der Nordwestschweiz neben allen Fachhochschulen auch die Universität gehöre. In Anbetracht des Finanzbedarfs für die Universität und die Fachhochschule werde deutlich, dass es im Interesse beider Basel liegen müsse, sich mit starken Partnern zusammenzuschliessen, welche ebenfalls hochstehende Studiengänge, Dienstleistungen sowie angewandte Lehre und Forschung anbieten.
Zu Frage 2: Die Baselbieter Regierung habe gemeinsam mit den Regierungen von Basel-Stadt, Aargau und Solothurn am 29. Oktober des letzten Jahres einen Auftrag an den Kooperationsrat der Fachhochschule Nordwestschweiz erteilt. Dieser verlangt, ein mögliches Modell für eine Fachhochschule Nordwestschweiz zu entwickeln, eine gemeinsame strategische und operative Führung zu entwerfen, einen gemeinsamen Leistungsauftrag vorzuschlagen sowie den Entwurf eines Globalbudgets auszuarbeiten. Alle vier Regierungen gehen zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass die umfangreichen und vielfältigen Aufgaben zur Entwicklung einer Fachhochschule Nordwestschweiz in einer gemeinsamen und einheitlichen Struktur wirkungsvoller und zielgerichteter gelöst werden können, als dies mit der heutigen Kooperationsform möglich ist. Allerdings müssen die Vorteile einer Fusion im Vergleich zur heutigen Kooperation im Rahmen der jetzt laufenden Arbeiten deutlich aufgezeigt werden und auch für die Regierung klar erkenn- und benennbar sein. Ein Finanzplan mit den Fusionskosten sowie unter Berücksichtigung der Fusionsgewinne gehöre zu diesen Arbeiten.
Erste Ergebnisse der laufenden Prüfungen werden im Herbst 2003 vorliegen und erst dann kann die Regierung eine Empfehlung abgeben, ob das Weiterverfolgen einer Fusion Sinn mache oder ob andere Formen der Kooperation gesucht werden müssen.
Zu Frage 3: Die Region Nordwestschweiz nördlich des Juras würde sich auf das bisherige Einzugsgebiet der FHBB beschränken. Die FHBB allein jedoch ist zu klein, um längerfristig ein umfassendes Angebot in allen bisherigen Fach- und Leistungsbereichen anbieten zu können. Peter Schmid macht darauf aufmerksam, dass der Bund ab 2005 nur noch Studiengänge mit mehr als 25 Studierenden mitfinanzieren werde. Im Verbund mit den Fachhochschulen Aargau und Solothurn hätte die heutige FHBB eine Chance, an einer Fachhochschule mit einem breiten und gut fundierten Leistungsangebot teilzuhaben. Die Bildung der Fachhochschule Nordwestschweiz würde zudem eine Stärkung der bisherigen Standorte in den beiden Basel bedeuten. Die Regierung will sicherstellen, dass mit der Bildung einer grösseren Fachhochschule Nordwestschweiz kein Substanzverlust nördlich des Jura eintreffen kann.
Zu Frage 4: Selbstverständlich vertritt die Regierung die gleiche Sichtweise wie der Interpellant. Wie für alle Fachhochschulen werde es auch für die FHBB mit oder ohne FHNW unumgänglich sein, das heutige Angebot gut zu durchleuchten im Hinblick auf die Auslastung, die Bedeutung für die regionale Wirtschaft und die Definition der unverzichtbaren Ausbildungsgänge. Mit den Partnerorganisationen in- und ausserhalb der Region wolle man das Angebot weiterhin abstimmen. Die ohnehin erforderliche regionale Verankerung, Abstimmung und Bereinigung des Angebots wäre in einer gemeinsamen, einheitlichen Struktur in der Nordwestschweiz besser möglich.
Die Regierung teile aber ausdrücklich die Auffassung, dass an den heutigen Standorten der FHBB in Basel und Muttenz weiterhin auch Grundausbildungen in den technischen und wirtschaftlichen Disziplinen angeboten werden müssen. Das heutige Angebot der FHBB biete hierzu gute Voraussetzungen. Eine mögliche Aufgabenteilung mit den beiden Fachhochschulen Aargau und Solothurn werde im Rahmen der laufenden Planungsarbeiten geprüft, wobei sich am heutigen Angebot der Grundausbildungen wohl wenig ändern werde. Die grösste Veränderung zeichne sich in den Bereichen angewandte Forschung und Dienstleistungen ab. Ein Rückzug der FHBB auf zwei Bereiche, beispielsweise Chemie und Kunst/Gestaltung oder sogar nur auf die Kunst und Gestaltung, was seltsamerweise immer wieder als Hypothese vertreten werde, sei in keiner Art und Weise vorgesehen und werde auch von niemandem ernsthaft verlangt.
Zu Frage 5: Die beiden Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (im Einklang mit der Aargauer Regierung und mit gewissen Vorbehalten seitens des Kantons Solothurn) haben am 29. Oktober 2002 beinahe gleichlautende Beschlüsse über die Ausrichtung der Planungen im Hinblick auf eine Fusion getroffen. Zusätzlich zu den Vorgaben der Regierung Basel-Landschaft habe die baselstädtische Regierung auch den Einbezug des Hochschulteils der Musikakademie in die Fachhochschule Nordwestschweiz verlangt. Die Baselbieter Regierung bringt diesem Schritt grosses Verständnis entgegen, denn es sollte nicht geschehen, dass in einer Fachhochschule Nordwestschweiz ein einziger Fachhochschulteil keine Aufnahme findet. Darüber hinaus fordert die baselstädtische Regierung mit Unterstützung der Baselbieter Regierung von den Kantonen Aargau und Solothurn glaubhafte Perspektiven für eine regionale Abstützung der Universität.
Zu Frage 6: Im Zuge der laufenden Projektarbeiten werden mit grosser Priorität Finanz- und Studierendenströme innerhalb der Fachhochschule Nordwestschweiz ermittelt und ein hypothetisches Globalbudget auf der Basis der Zahlen 2003 erstellt. Ausgehend von den so ermittelten Zahlen wolle der Kooperationsrat gemeinsam mit der Vorsteherin und den Vorstehern der vier Bildungsdirektionen erste Vorschläge für einen verursachergerechten Beitragsschlüssel zwischen den Kantonen diskutieren. Diese Beratungen sind auf August/September 2003 angesetzt. Erst dann werde eine erste Abschätzung der finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Kantone möglich sein. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft gehe zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass der bisherige Globalbeitrag an die FHBB und die Schulgelder der übrigen Fachhochschulen der Region Nordwestschweiz das Kostendach für die Fachhochschule Nordwestschweiz bilden. Tendenziell sollte eine gemeinsame Fachhochschule billiger werden, dürfe aber auf gar keinen Fall teurer werden. Einer der Gründe für einen Zusammenschluss sei schliesslich auch das Erreichen einer besseren Auslastung und Kostenstruktur.
Eugen Tanner dankt dem Regierungsrat für seine umfassenden, klaren Ausführungen, mit welchen er zufrieden sei. Damit seien hoffentlich auch einige irrige Meinungen über die Zukunft der FHBB aus dem Weg geräumt worden.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 2165
22 2003/049
Interpellation von Patrick Schäfli vom 6. Februar 2003: Wird der Kanton Basel-Landschaft immer mehr zum Gastwirt? Schriftliche Antwort vom 25. März 2003
Patrick Schäfli dankt der Regierung für die ausführliche Beantwortung seiner Interpellation und erklärt, er sehe in der Alkoholausschankbewilligung sehr wohl eine Konkurrenzierung der Gastwirtschaften im Bereich Liestal. In Zukunft sollte die Regierung beachten, dass nicht überall, wo sie eine Gastwirtschaft als sinnvoll erachte, diese durch den Kanton betrieben werden sollte.
://: Die Interpellation ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 2166
23 2002/329
Postulat von Madeleine Göschke vom 12. Dezember 2002: Kantine für das abgelegene Gymnasium Oberwil
Peter Schmid erklärt, weshalb der Regierungsrat das Postulat nicht entgegennehmen wolle. Selbstverständlich fühle sich die Regierung dafür verantwortlich, dass an einer aus historischen Gründen suboptimal positionierten Schule die Möglichkeit bestehe, dass sich Schülerinnen und Schüler verpflegen können. Die Regierung wolle jedoch keine Verantwortung tragen für die Art und Weise der Verpflegung. Viele SchülerInnen an einem Gymnasium seien nach dem Gesetz volljährig und müssen daher die Verantwortung, ob sie sich gesund ernähren, selbst übernehmen.
Auf Anregung der Erziehungs- und Kulturdirektion hat sich die Bau- und Umweltschutzdirektion in verdankenswerter Weise der Verpflegungsfragen für das Gymnasium Oberwil angenommen und eine Vorlage bei der EKD ins Mitberichtsverfahren geschickt. Demnach soll am Gymnasium Oberwil die Möglichkeit entstehen, über den Mittag selbst zu kochen und sich in einer dafür vorgesehenen Zone zu verpflegen. Dazu werde ein überdeckter Aussenraum gehören.
Die Regierung halte damit an ihrer Linie fest, bei weiterführenden Schulen die Infrastruktur bereitzustellen, nicht jedoch selbst zu kochen. An zwei Schulen präsentiert sich die Situation etwas anders: Am Gymnasium Liestal wurde dank einer privaten Initiative ein eigentlicher Mensabetrieb eingerichtet und der Kanton habe sich daran genau gleich finanziell beteiligt, wie wenn er sich an einer baulich-infrastrukturellen Lösung beteiligen würde. In Laufen bestehe aus historischen Gründen eine Kantine, welche allerdings nicht von der Schule selbst betrieben werde. In Muttenz bestand ebenfalls bereits eine Kantine der FHBB, welche vom Schweizerischen Volksdienst betrieben wird.
Madeleine Göschke zeigt sich mit den Ausführungen des Regierungsrates nicht einverstanden. Sie zitiert den Basler Jugendmedizin-Professor Kurt Bärlocher mit folgenden Worten: "Der Schule kommt beim Einüben von richtigen Ernährungsgewohnheiten eine wichtige Vorbildfunktion zu." Weiter sagt der Basler Kardiologieprofessor Oswald: "Um wirklich Kosten [im Gesundheitswesen] zu sparen, müsste man das gesunde Leben mittels Prävention zu verlängern suchen. Da wird viel zu wenig investiert."
Es sei bekannt, dass die Ernährungsgewohnheiten im Jugendalter gebildet werden, da Jugendliche sowohl im Guten als auch im Schlechten leicht beeinflussbar seien. Es sei durchaus realistisch, jungen Menschen gute Ernährungsgewohnheiten zu vermitteln und zudem sei Vorbeugen besser als Heilen.
Madeleine Göschke verlangt nicht, dass die Regierung die Verantwortung für eine gesunde Ernährung der Schülerinnen und Schüler in unserem Kanton übernehme, jedoch sei das bisherige Angebot am Gymnasium Oberwil und an anderen Schulen ungenügend und ungesund. Die Automaten, welche in den Schulhäusern aufgestellt werden, enthalten ungesunde Ware. Für viele Schülerinnen und Schüler ist es nicht möglich, zu Hause zu essen, da sie viel zu weit entfernt wohnen. Die wichtigsten Krankheiten in unserer Gesellschaft (Herz-Kreislauf- und Stoffwechselkrankheiten sowie viele Krebsarten) seien nachgewiesenermassen ernährungsabhängig.
Es war ursprünglich geplant, das Gymnasium Oberwil nahe der Tram- und Buslinie zwischen Oberwil und Bottmingen zu bauen. Es wurde dann aber entschieden, das Gymnasium weit weg von ÖV und Verpflegung in die Landwirtschaftszone zu bauen, um Geld zu sparen.
Auch an den Gymnasien werde wohl in naher Zukunft die Fünftagewoche eingeführt, und dann haben die Schülerinnen und Schüler erst recht keine Zeit mehr, selbst zu kochen oder nach Hause zu fahren. Eine Kantine für den abgelegenen Standort Oberwil werde also unumgänglich. Zur Zeit stehe eine Renovation mit Umbau des Gymnasiums Oberwil in der Höhe von rund 15 Mio. Franken bevor. Die Grünen würden es in Anbetracht dieser Tatsache als fatal betrachten, wenn die Kantinenfrage nicht jetzt gestellt und geprüft würde.
Abschliessend erwähnt Madeleine Göschke, dass Judith van der Merwe am 10. April 2003 im Namen ihrer Fraktion im Landrat bekanntgegeben habe, die FDP betrachte die Gesundheit unserer Jugend als eines unserer wichtigsten Güter. Madeleine Göschke versteht ihr Postulat als Beitrag zur Gesundheitsförderung der Jugend und bittet den Landrat darum, dieses zu überweisen.
Dieter Schenk betont, die FDP-Fraktion könne sich vollkommen hinter Regierungsrat Schmids Worte stellen und empfehle Madeleine Göschke, das gut funktionierende Modell Liestal näher in Betracht zu ziehen. Trotzdem könne man aber den Schülerinnen und Schülern nicht verbieten, sich bei McDonalds zu verpflegen.
Eva Chappuis erklärt, auch die SP-Fraktion schliesse sich der Regierung an. Möglichkeiten, sich über den Mittag zu verpflegen, müssen am Gymnasium Oberwil geschaffen werden, die Einflussmöglichkeiten auf die Essgewohnheiten Jugendlicher durch die Schule erachte die SP realistischerweise als äusserst gering.
Matthias Zoller besuchte vor nicht allzu langer Zeit selbst noch das Gymnasium Oberwil und betont, Essgewohnheiten würden zu Hause und nicht an der Schule gebildet. Im Übrigen bestand schon bisher eine Kochmöglichkeit am Gymnasium Oberwil.
://: Das Postulat 2002/329 wird nicht überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 2167
24 2003/004
Postulat von Bruno Steiger vom 9. Januar 2003: Denkmäler schleift man nicht
Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel informiert, die Regierung wolle das Postulat entgegennehmen und gleichzeitig abschreiben. Es bestehe ein Komitee mit dem Namen "Die Skulptur von August Suter bleibt in Liestal", welches am 8. Mai 2003 darüber informierte, dass die Skulptur "Volk und Staat" wieder aufgestellt werden soll, und zwar an der Rheinstrasse zwischen der Villa Rosenmund und der Villa Gauss. Der Regierungsrat habe sich als Vertreter des Landeigentümers mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden erklärt und die Besitzerin der Skulptur, die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, stelle diese weiterhin zur Verfügung. Die Skulptur werde demnächst aufgestellt.
Bruno Steiger versteht, dass sich viele Leute über die Entfernung der Skulptur ärgerten. Er selbst erachte es als Schweinerei, dass die Regierung dem Druck gewisser Kreise nachgegeben und das Denkmal daraufhin entfernt habe. Er begreife noch heute nicht, weshalb die Skulptur an ihrem bisherigen Standort störte.
Mit der Abschreibung seines Postulats zeigt sich der Postulant einverstanden.
://: Das Postulat 2003/004 wird an den Regierungsrat überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am 5. Juni 2003
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