Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2003 |
Nr. 2156
13 2003/085
Berichte des Regierungsrates vom 1. April 2003 und der Finanzkommission vom 23. April 2003: Jahresbericht und Jahresrechnung 2002 der Basellandschaftlichen Kantonalbank
Roland Plattner
, Präsident der Finanzkommission, beantragt dem Plenum im Namen der Kommission einstimmig die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung 2002 der BLKB unter Verdankung des guten Einsatzes an Personal, Geschäftsleitung und Bankrat. Die Basellandschaftliche Kantonalbank kann trotz nicht einfacher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auch im Berichtsjahr 2002 auf eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit zurückblicken. Für Einzelheiten zu den einzelnen Geschäftsfeldern sei auf den aussagekräftigen und umfassenden Bericht der BLKB sowie auf den Bericht der Fiko verwiesen.
In Bezug auf die Verwendung des Bilanzgewinns 2002 kann festgestellt werden: Same procedure as last year, was die Ausschüttung auf Zertifikate, nämlich 12,6 Mio., Ablieferung an den Kanton und Zuweisung an die gesetzlichen Reserven in gleicher Höhe, nämlich Fr. 25 Mio., betrifft. Die Verzinsung des Dotationskapitals schlägt mit Fr. 9,6 Mio. ebenfalls in der Grössenordnung des Vorjahres zu Buche. Gestützt auf die Berichte der Konzernprüfer und der bankengesetzlichen Revisionsstelle, die Erläuterungen der Geschäftsleitung und die plausiblen Antworten auf alle im Rahmen der Oberaufsicht gestellten Fragen der Finanzkommission steht einer Genehmigung durch den Landrat nichts entgegen.
Von der Fiko als besonders vertrauensbildend - und das sei hier betont - haben sich die in Auftrag gegebenen Ausführungen zu Erfahrungen und Reaktionen der Bank im Umgang mit Risiken seitens der Geschäftsleitung und des Bankrates herausgestellt. Gestützt auf eine umfassende Problemanalyse aus Kantonalbank-Debakeln ist bankseitig die Risikopolitik dargestellt und insbesondere am Beispiel der Hypotheken ausführlich erklärt worden. Wenn es in Absatz 3 zu Ziffer 4.2 auf Seite 5 im Bericht der Fiko heisst:
die Umsetzung der Risiken
erfolgt im Rahmen eines vom Bankrat genehmigten Limitensystems,
so ist dies nicht eine neue Risikostrategie der Bank, sondern ein Schreibfehler des Sprechenden. Natürlich müsste es heissen: die Umsetzung der
Risikopolitik
.
Fazit: Eine Weiterführung der soveränen Geschäfts- und Risikopolitik vorausgesetzt, bleibt die BLKB für den Kanton auch inskünftig eine wertvolle strategische Erfolgsposition. Der Landrat wird im Rahmen der anstehenden Revision des kantonalen Bankengesetzes, die zuständigen Wahlgremien werden in Zusammenhang mit der inskünftigen Besetzung von Schlüsselpositionen für das Gedeihen der Bank wichtige Entscheide zu treffen haben. Im Moment aber bleibt die Genehmigung von Geschäftsbericht und Jahresbericht 2002.
Peter Meschberger
hebt hervor, dass die Rechnungsabnahme der Staatsbank in unserem Kanton immer ein erfreuliches Ereignis sei, während doch verschiedene Kantone mit einem Kantonalbank-Debakel konfrontiert sind. In unserem Kanton müsse man nicht mit Steuergeldern Banklöcher stopfen, im Gegenteil, man könne sich über die Verzinsung des investierten Kapitals und über eine substanzielle Gewinnbeteiligung freuen. Die SP-Fraktion nimmt mit Anerkennung und bestem Dank davon Kenntnis, dass sich die Basellandschaftliche Kantonalbank in einem ausserordentlich schwierigen Umfeld gut behauptet hat und einmal mehr ein ausgezeichnetes Ergebnis vorlegt. Für die SP-Fraktion ist dieser Leistungsausweis nicht nur aus einem ausgewiesenen Gewinn in Franken zu erkennen, sondern für sie ist besonders anerkennenswert, dass der Erfolg dieser Bank auch auf einer sehr grossen Verankerung in der Bevölkerung gründet. Dies zeige sich an der Anzahl Personen, welche eine Bankverbindung zu dieser Bank haben sowie an der Kundennähe, für welche die Dichte des Niederlassungsnetzes spreche. Die SP-Fraktion ist für Eintreten und wird zustimmen.
Anton Fritschi
lobt das ausgezeichnete Resultat der Kantonalbank, welche das höchste Gütesiegel im Finanzwesen (AAA) erhalten habe. Das Wachstum der Bilanzsumme um knapp 5 % konnte ausschliesslich mittels Hypotheken erreicht werden, wobei die Kantonalbank mittlerweile rund 60 % ihrer Hypotheken als Festhypotheken ausgegeben habe. Der gesamte Personalaufwand der Kantonalbank ging leicht zurück und der Geschäftsaufwand reduzierte sich gegenüber dem Betriebsaufwand innerhalb des letzten Jahres von 52 % auf rund 49 %, wobei hier noch weiteres Reduktionspotential vorhanden sei, betrug doch die gleiche Zahl für 1997 nur 42 %.
Mit dem Erwerb der AAM (Atag Asset Management AG) im Jahr 2000 wurde im Stammhaus der Goodwill von 300 Mio. Franken abgeschrieben. Das Gleiche wurde nun auch im Konzern getan, obwohl ursprünglich beabsichtigt war, den Goodwill über zehn Jahre hinweg abzuschreiben. Die Abschreibung konnte vollumfänglich via Reserven vorgenommen werden, gleichzeitig reduzierte sich dadurch das konsolidierte Eigenkapital.
Als weniger erfreulich bezeichnet Anton Fritschi das Ergebnis der AAM. Der Bruttogewinn sank um 75 % auf 4,3 Mio. Franken. Die Kantonalbank rechne jedoch für das laufende Jahr mit einem besseren Geschäftsverlauf. Dabei zählt sie auf die Vermögensverwaltung, ihr zweites Standbein.
Neben der Gewinnausschüttung, der Verzinsung des Dotationskapitals und einer Zuweisung in die Reserven gehen erneut 25 Mio. Franken des Gewinns an den Kanton.
Bezüglich Risikopolitik darf festgestellt werden, dass die Basellandschaftliche Kantonalbank im Bereich Risikomanagement in äusserst professioneller Art und Weise agiere und das gegebene Risikopotential verantwortungsbewusst und souverän handhabe. An dieser Stelle dankt Anton Fritschi namens der FDP-Fraktion dem Personal und der Geschäftsleitung für den geleisteten Einsatz und gibt bekannt, man werde die Rechnung der Kantonalbank für das Jahr 2002 genehmigen.
Eugen Tanner
stellt fest, das Ergebnis der Basellandschaftlichen Kantonalbank lasse sich in jeder Hinsicht sehen, auch wenn in gewissen Bereichen durchaus ein noch besseres Resultat erzielt werden könnte. Wer sich in einem schwierigen Umfeld zu behaupten wisse, erbringe einen Leistungsausweis, welcher Anerkennung verdiene. Eugen Tanner führt das gute Resultat der Kantonalbank nicht zuletzt auf den sehr professionellen und auch verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken zurück. Die CVP/EVP-Fraktion gratuliere der Kantonalbank zu ihrem guten Ergebnis und freue sich über den Betrag von 25 Mio. Franken, welcher in die Staatskasse Eingang finde. In diesem Sinne nehme man zustimmend von den Ergebnissen der Kantonalbank Kenntnis.
Hildy Haas
gibt bekannt, die SVP-Fraktion habe sich einstimmig für die Genehmigung der Rechnung und des Jahresberichts der Kantonalbank ausgesprochen. Die Rechnung wurde der Finanzkommission ausführlich vorgestellt und kommentiert und diese konnte sich davon überzeugen, dass bei der Bank gute Arbeit geleistet werde. Unsere Kantonalbank bewegt sich in einem wirtschaftlichen Umfeld, welches von schleppendem Wachstum und zunehmender Resignation gezeichnet ist. Umso positiver stimmt daher das beachtliche Resultat mit einem Jahresgewinn von 64 Mio. Franken, nur knapp weniger als im Vorjahr. Beinahe 70 Prozent des Gewinnes stammt aus dem Zinsgeschäft, während das Dienstleistungsgeschäft rund einen Drittel dazu beitrage. Das Handelsgeschäft hingegen sei eher rückläufig und nur noch mit 4 % am Erfolg beteiligt.
Die Rechnung der Kantonalbank werde jeweils von der bankengesetzlichen Revisionsstelle eingehend geprüft und der danach verfasste Bericht der Finanzkommission vorgelegt. Die SVP-Fraktion sei von der Qualität und der Stabilität unserer Bank überzeugt und spreche der Leitung sowie den Mitarbeitenden ihren Dank aus.
Heinz Mattmüller
erklärt, auch die Schweizer Demokraten seien über den guten Jahresabschluss der Kantonalbank erfreut. In Anbetracht der vielen Hiobsbotschaften im Finanzbereich sei es geradezu eine Wohltat, einmal etwas anderes zu hören. Die Schweizer Demokraten werden sowohl den Jahresbericht als auch die Jahresrechnung dankend genehmigen.
Isaac Reber
stellt fest, die Kantonalbank betreibe eine solide und nicht an Modeströmungen und kurzfristigem Denken orientierte Geschäftspolitik, wozu man ihr nur gratulieren könne. Dadurch verfüge die Bank über ein starkes Fundament und auch der Kanton könne die Früchte dieser Politik miternten. Für die Grünen bedeute eine solide Politik gleichzeitig auch eine nachhaltige Politik und man hoffe, die Kantonalbank lasse sich weiterhin - vielleicht sogar verstärkt - von diesem Gedanken leiten. Die Grünen sprechen allen Beteiligten, welche zum Erfolg der Kantonalbank beigetragen haben, ihren Dank aus und stimmen der Rechnung und dem Jahresbericht für das Jahr 2002 zu.
Regierungsrat
Adrian Ballmer
dankt für die gute Aufnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung der Kantonalbank. Das Lob sei seiner Meinung nach verdient. Im Übrigen werde nicht nur die Kantonalbank mit einem AAA-Rating bewertet, sondern auch für den Kanton sei dieses Rating am gestrigen Mittwoch bestätigt worden. Eine solche Einstufung sei nicht selbstverständlich, sondern stelle das Ergebnis nachhaltiger, seriöser und professioneller Arbeit dar. Adrian Ballmer ist überzeugt, dass die Kantonalbank ihren hohen Qualitätsstandard auch in Zukunft werde halten können. Gleichzeitig müsse der Landrat dafür besorgt sein, dass das Baselbiet sein Triple-A ebenfalls behalten könne. Adrian Ballmer schliesst sich dem verdienten Dank an die Mitarbeitenden, das Kader, die Geschäftsleitung und den Bankrat der Kantonalbank an.
://: Der Landrat genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2002 der Kantonalbank einstimmig.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 2158
14 2002/223
Berichte des Regierungsrates vom 17. September 2002 und 4. Februar 2003 und der Finanzkommission vom 12. Mai 2003: Finanzausgleichsgesetz. 1. Lesung
Kommissionspräsident Roland Plattner berichtet, die Finanzkommission beantrage dem Landrat mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung, das Finanzausgleichsgesetz gemäss dem Entwurf, wie er dem Kommissionsbericht beiliegt, zu beschliessen. Mit 12:0 Stimmen werde zudem beantragt, sämtliche hängigen Vorstösse im Umfeld der aktuellen Vorlage (6 Postulate sowie eine Motion) abzuschreiben. Der Antrag der Finanzkommission entspricht der Überzeugung, dass es sich beim Finanzausgleichsgesetz um eine taugliche Lösung handle, auch wenn deren Erarbeitung nicht unbedingt geradlinig erfolgt sei.
Die ursprüngliche Vorlage musste aufgrund des Widerstandes in den Gemeinden noch einmal überarbeitet werden. Die nun gewählte und von der Finanzkommission akzeptierte Vorgehensweise zeuge von Flexibilität auf allen Stufen und das vorliegende Ergebnis rechtfertige den eingeschlagenen Weg. Die dynamische Baustelle des innerkantonalen Finanzausgleichs habe mit dem aktuellen Vorschlag für eine weitere, relevante Zeitdauer eine gewisse Stabilität und Konsolidierung erreicht. Der Handlungsdruck sei erheblich, denn der Revisionsbedarf sei insbesondere mit der Beschlussfassung betreffend Schulträgerschaft und die dadurch bedingten Verschiebungen unter den Gemeinden gross.
Ziffer 3 des Berichts der Finanzkommission verweist auf die Tatsache, dass es sich um ein zeitkritisches Geschäft handle und der Landrat daher seinen Beschluss mit einem qualifizierten 4/5-Mehr fällen sollte.
Peter Meschberger schickt seinen Ausführungen voraus, die SP-Fraktion stehe einstimmig hinter der aktuellen Vorlage. Es handle sich um eine sinnvolle Vorlage und gleichzeitig auch um ein Beispiel guter Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Das vorliegende Finanzausgleichsgesetz sei wohl sehr kompliziert, enthalte aber auch bisher nicht berücksichtigte Anliegen wie Kinderindex, Ausländerindex, Betagten- oder Sozialindex. Es erfolgte generell eine klarere Trennung der Finanzflüsse zwischen Kanton und Gemeinden (z.B. AHV/IV, Erbschaftssteueranteil, Handänderungssteueranteil, Grundstückgewinnsteueranteil).
Peter Meschberger ist der Ansicht, dass mit dem neuen Finanzausgleich keine Gemeinde stark benachteiligt werde. Wichtig sei nun eine möglichst baldige Inkraftsetzung des Gesetzes, hinter welches sich auch der Gemeindeverband einstimmig stelle. In diesem Zusammenhang dankt Peter Meschberger Daniel Schwörer und August Lienin für ihre grosse Arbeit für das Finanzausgleichsgesetz. Er hoffe, dass der Landrat diesem einstimmig zustimmen werde.
Juliana Nufer stellt fest, der Kanton Basel-Landschaft habe im Gegensatz zum Bund bereits vor 20 Jahren eine Entflechtung der Aufgaben vorgenommen. Die aktuelle Vorlage stelle entsprechend nur eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten dar. Nach einer zusätzlichen Runde wurde eine Ergänzungsvorlage erarbeitet, in welche die mit dem Bildungsgesetz verbundenen Änderungen aufgenommen wurden. Die Anpassungen stellen ein gegenseitiges Geben und Nehmen zwischen den Gemeinden und dem Kanton sowie unter den Gemeinden selbst dar. Die Veränderungen auf Gemeindeebene gaben im Einzelfall nicht immer zu eitel Freude Anlass.
Aus Sicht der FDP fehlt in der Vorlage gänzlich ein Anreizsystem für Gemeinden, welche besondere Anstrengungen bezüglich Standortattraktivität unternehmen. So genannte "Soft-Faktoren" werden also nicht berücksichtigt. Eventuell notwendige Anpassungen, welche sich durch die Übernahme der Sekundar- und Realschulbauten ergeben könnten, wurden ebenfalls noch nicht in die Vorlage einbezogen.
Mit dem neuen Finanzausgleich kann der Kanton sein Ziel eines kostenneutralen Gesetzes für die Jahre 2000/2001 noch nicht ganz erreichen, da er für diese Jahre mehr Geld an die Gemeinden abgeben muss. Im Jahr 2003 jedoch sollte sich sowohl für den Kanton als auch die Gemeinden die Kostenneutralität einspielen. Die FDP-Fraktion beantragt dem Landrat, das Gesetz zum Finanzausgleich anzunehmen und die persönlichen Vorstösse wie vorgeschlagen abzuschreiben.
Urs Baumann betont, das Finanzausgleichsgesetz müsse unter dem Motto "Geben ist seliger denn Nehmen" betrachtet werden. Er bezeichnet den vorliegenden Gesetzesentwurf als ausgewogen, auch wenn einige Gemeinden etwas schlechter fahren werden als bisher und andere wiederum davon profitieren. Das Grundgerüst des bisherigen Gesetzes bewähre sich nach wie vor und es musste daher kein vollkommen neues Gesetz entworfen werden. Das Vorgehen im Zusammenhang mit der aktuellen Vorlage war für ihn ein Paradebeispiel, welches zeigt, wie positiv es sich zuweilen auswirke, ein Geschäft zurückzunehmen und noch einmal intensiv zu diskutieren. Leider sei das gleiche Vorgehen im Zusammenhang mit den Sekundarschulbauten nicht ganz gelungen.
Urs Baumann widerspricht Juliana Nufer ein Stück weit und betont, bei einem Finanzausgleichsgesetz sei es wichtig, objektive Kriterien anzuwenden. Der Einbezug so genannter Soft-Faktoren würde daher auch Spielraum für eine gewisse Willkür bieten, was nicht als optimal betrachtet werden könne. Auch der Nicht-Einbezug der Sekundarschulbauten in die aktuelle Vorlage mache Sinn, denn so stehe der Umsetzung des Bildungsgesetzes gemeinsam mit dem Finanzausgleich nichts im Wege. Urs Baumann bittet seine Landratskolleginnen und -kollegen, der aktuellen Vorlage zuzustimmen.
Helen Wegmüller gibt bekannt, die SVP-Fraktion stimme dem vorliegenden Solidaritätspaket unter den Gemeinden zu. Der Berechnungsmechanismus für den Finanzausgleich der Gemeinden sei kompliziert, die genauen Auswirkungen werden sich daher erst in der Praxis zeigen. Der Landrat habe jedoch die Möglichkeit, in drei Jahren allfällige notwendige Korrekturen anzubringen.
Heinz Mattmüller erklärt, vor allem - aber nicht nur - als Konsequenz zum Vollzug des Bildungsgesetzes drängen sich Massnahmen auf, welche dazu führen, dass zwischen den Gemeinden und dem Kanton andere Geldflüsse entstehen. Es handelt sich dabei um ein Geben und Nehmen, welches nun nach unzähligen Sitzungen und Verhandlungen als ausgewogen bezeichnet werden darf. Die Schweizer Demokraten sprechen sich für Eintreten auf die aktuelle Vorlage aus und unterstützen die Anträge der Finanzkommission.
Isaac Reber bemerkt, wenn die Finanzkommission mit 11:0 Stimmen empfehle, eine Vorlage anzunehmen, und dazu keine weiteren Briefe des Gemeindeverbandes an den Landrat gerichtet werden, so gehen die Grünen davon aus, dass eine gute Lösung gefunden wurde. Die Entflechtung der Finanzströme werde für wesentlich mehr Transparenz sorgen, was für beide Parteien, sowohl für den Kanton als auch die Gemeinden, von Vorteil sei. Die Grüne Fraktion spreche sich daher für Eintreten aus.
Peter Tobler wendet kritisch ein, dass es einzelnen Gemeinden mit dem neuen Gesetz etwas weniger gut gehen werde als anderen. Er selbst wohne in Ettingen und für diese Gemeinde wirke sich das an sich durchaus lobenswerte Werk des neuen Finanzausgleichs negativ aus. Dies betrachte er insbesondere daher als störend, weil es sich bei Ettingen um diejenige Gemeinde mit dem niedrigsten Steuereinkommen im Leimental handle. Nach vielen Nachforschungen und Gesprächen mit August Lienin von der Finanzdirektion habe er feststellen müssen, dass man sich dies nur mit folgender Bemerkung erklären könne: "Einen trifft es immer!" Peter Tobler schlägt daher vor, den im Grunde genommen guten Vorschlag für ein neues Gesetz zu belassen, zusätzlich jedoch einen Topf für diejenigen Gemeinden zu schaffen, welche zu kurz kommen.
Dass Ettingen wirklich zu kurz kommen wird, unterstreicht Peter Tobler mit folgenden Zahlen: Die Kürzungen des Finanzausgleichs für den Bezirk Arlesheim im Jahre 2001 gehen zu einem Fünftel zu Lasten der Gemeinde Ettingen. Dies sei zwar nicht böser Wille, könne aber auch nicht die Absicht des neuen Gesetzes sein. Dieser Effekt müsste daher auf irgendeine Art und Weise kompensiert werden.
Adrian Ballmer dankt für sehr gute Aufnahme des hier diskutierten Geschäfts. Das Finanzausgleichssystem im Baselbiet sei inzwischen rund zwanzig Jahre alt und habe sich bewährt. Mit der aktuellen Vorlage werden nun sinnvolle und notwendige Korrekturen und Verfeinerungen vorgenommen. Schon jetzt verfügen unsere Gemeinden über eine gute Finanzausstattung und ihre Steuersätze bewegen sich in ausgesprochen engen Bandbreiten. Ein Finanzausgleich stelle immer einen Kompromiss dar und dieser bringe stets auch so genannte Gewinner und Verlierer hervor. Gemeinden, welche in Zukunft etwas verlieren werden, haben aber bisher zuweilen allzu stark profitiert, während die Gewinner bisher allenfalls benachteiligt waren. Man habe sich auf jeden Fall sehr bemüht, die Auswirkungen abzufedern und in engen Bandbreiten zu halten.
Beim Finanzausgleich handle es sich in erster Linie um ein Geschäft zwischen den Gemeinden, bei welchem die finanzstärkeren Gemeinden gegenüber den schwächeren eine gewisse Solidarität üben müssen. Der gleiche Mechanismus spiele auch innerhalb des Bundes, wobei Adrian Ballmer jeweils stolz darauf sei, zu den sieben Kantonen zu gehören, welche dem System Geld bringen. Auch diejenigen Gemeinden, welche ihren Beitrag leisten müssen, sollten stolz sein und nicht klagen, ohne eigentlich zu leiden. Gewisse Härten können jährlich zudem über den Ausgleichsfond gemildert werden.
Adrian Ballmer dankt allen am Projekt beteiligten Personen, der Arbeitsgruppe, welcher Vertreter der Gemeinden angehörten, dem Projektleiter August Lienin, Daniel Schwörer sowie der Finanzkommission, welche einem eher unkonventionellen Vorgehen zustimmte. Unter den Finanzdirektoren gelten Revisionen des Finanzausgleichs als die unangenehmsten und komplexesten Geschäfte, weshalb sich Adrian Ballmer über die gute Aufnahme im Parlament hoch zufrieden zeigt.
Damit leitet Ursula Jäggi-Baumann zur ersten Lesung über:
Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. Allgemeine Bestimmungen keine Wortbegehren
§§ 1 - 2 keine Wortbegehren
B. Finanzausgleich keine Wortbegehren
§§ 3 - 7 keine Wortbegehren
C. Beiträge der Einwohnergemeinden
keine Wortbegehren
§ 8 keine Wortbegehren
D. Gesetzesevaluation keine Wortbegehren
§ 9 keine Wortbegehren
F. Schlussbestimmungen keine Wortbegehren
§§ 10 - 19 keine Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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