Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2003 |
9 2003/037
Berichte des Regierungsrates vom 4. Februar 2003 und der Justiz- und Polizeikommission vom 23. April 2003: Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Klein- und Mittelhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Wirtschaftsgesetz). 1. Lesung
Kommissionspräsident Dieter Völlmin nimmt Bezug auf die bereits einmal vom Parlament beschlossene, vom Volk aber deutlich abgelehnte Abschaffung des Fähigkeitsausweises für Wirte. Eine kurz nach der Volksabstimmung eingereichte Motion Schär verlangte in einer neuen Vorlage das Festhalten am Fähigkeitsausweis. In enger Abstimmung mit Gastro Baselland und dem Verband der Baselbieter Gemeinden wurde eine Vorlage ausgearbeitet, welche die unbestrittenen Teile der früheren Vorlage aufgenommen und explizit am Fähigkeitsausweis festgehalten hat. In der Zwischenzeit sind die kritisierten Wirtekurse verbessert worden.
Eintreten war unbestritten, man fragte sich in der Kommission, ob überhaupt ein neues Gesetz notwendig ist. Immerhin ist die Rechtswirklichkeit mit dem bestehenden Gesetz nicht gedeckt. Ein Hauptzeitanteil der Kommissionsdiskussion drehte sich um die Frage von Sinn und Unsinn des Fähigkeitsausweises. Im Bericht sind ausgewogen sechs Argumente für beide Seiten aufgeführt. In erster Lesung stimmte die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen für den Verzicht des Fähigkeitsausweises und in zweiter Lesung kehrte die Kommission das Ergebnis, so dass heute der Antrag lautet, das Gesetz mit dem Fähigkeitsausweis zu beschliessen.
Zu reden gab zudem die Abgabe von Alkohol an Tankstellen und Kiosken. Ursprünglich war ein Verbot vorgesehen, beschlossen aber wurde letztlich, dass Bier und Wein an den benannten Stellen abgegeben werden dürfen, nicht aber gebrannte Wasser.
Die Kommission empfiehlt dem Plenum das vorliegende Gesetz mit 8 Stimmen gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen zur Annahme.
Peter Küng teilt dem Landrat seine persönliche Verbundenheit zum Wirtschaftsgesetz mit. Peter Küng ist gelernter Koch, hat im In- und Ausland während zehn Jahren im Gastgewerbe gearbeitet.
Die SP-Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Revision des Wirtschaftsgesetzes aus. Insbesondere einverstanden ist die Fraktion mit der Abschaffung der Bedürfnisklausel und der Verlängerung der Öffnungszeiten, sofern ein Betrieb die Voraussetzungen der Paragraphen 9 und 11 erfüllt. Nicht einverstanden ist die SP-Fraktion mit der Forderung nach einem Fähigkeitsausweis und mit § 15 Alkoholabgabe, hier plädiert die SP für die Fassung der Vernehmlassungsvorlage.
Peter Tobler ist namens der FDP-Fraktion für Eintreten und für Zustimmung zum vorgelegten Gesetzesentwurf. Das Parlament darf aus einer Volksabstimmung durchaus Lehren ziehen. Persönlich war Peter Tobler zuerst für die Abschaffung des Fähigkeitsausweises, musste dann aber vom "Chef" den Einspruch entgegen nehmen. Käme es erneut zur Volksabstimmung, wäre zweifellos wiederum dasselbe Ergebnis zu erwarten.
Matthias Zoller tritt namens der CVP/EVP-Fraktion auf das Gesetz ein. Die bereits vor sechs Jahren als notwendig erkannten Gesetzesänderungen sind heute dringender denn je. Die CVP/EVP-Fraktion wird entsprechende Anträge einbringen.
Fredy Gerber ist im Namen der SVP-Fraktion ebenfalls für Eintreten auf das Geschäft. Den Fähigkeitsausweis für Wirte möchte die SVP beibehalten, um auf diesem Wege einen gewissen Qualitätsstandard zu sichern. Nicht jedermann soll einfach eine Beiz eröffnen können und im schlimmsten Fall schon bald wieder mit einem Berg von Schulden schliessen.
Im Übrigen stimmt die Fraktion der SVP dem vorliegenden Revisionsentwurf zu.
Bruno Steiger und die Mitglieder der Schweizer Demokraten hielten die Revision an sich nicht für notwendig, nachdem das Volk klar ausgedrückt hat, dass es am Fähigkeitsausweis festhalten will. Offensichtlich haben nun auch Andreas Koellreuter und Peter Tobler ihre Meinung geändert, haben sich gewissermassen vom Saulus zum Paulus gewandelt.
Edi Gysin erklärt Eintreten, kann den Änderungen namens der grünen Fraktion zustimmen und meint zum Fähigkeitsausweis, dieses Zeugnis sei sowohl mit Nachteilen wie mit Vorteilen behaftet.
Paul Schär , der sich sehr engagiert gegen das Gastwirtschaftsgesetz eingesetzt hatte und über die Ablehnung damals sehr glücklich war, dankt ganz besonders dem Regierungsrat für den Miteinbezug der betroffenen Verbände, insbesondere der Gastro Baselland. Ausserordentlich froh ist Paul Schär, dass der Fähigkeitsausweis weiterhin zur Bedingung gemacht wird. Die CVP/EVP-Fraktion bittet er, sich ebenfalls für den Fähigkeitsausweis zu entscheiden. Sollte die Vierfünftelsmehrheit nicht erreicht, somit eine Volksabstimmung notwendig werden, würde die FDP diesem Urnengang sehr gelassen entgegen blicken.
RR Andreas Koellreuter bedankt sich für die Bereitschaft des Landrates, auf das noch auf der Pendenzenliste stehende Geschäft einzutreten. Neben der Motion von Paul Schär muss auch die Schwierigkeit des Vollzugs mit dem bestehenden Gesetz als Anlass zu einem zweiten Versuch gesehen werden.
Ein grosser Wurf liegt nun zweifellos nicht vor, doch bleibt es auch einem Regierungsrat nicht verboten, gescheiter zu werden, zumal dann, wenn der Chef, das Volk, die Marschrichtung vorgibt. Der Fähigkeitsausweis spielte bei dieser Vorgabe natürlich eine ganz zentrale Rolle. Zudem sind die Erfahrungen in jenen Kantonen, die den Fähigkeitsausweis abgeschafft haben, nicht eben phänomenal gut. In der Meinung, dass sich der Sieger der Volksabstimmung einbringen soll, wurde das Gesetz in enger Zusammenarbeit mit Gastro Baselland geschaffen.
Gastgewerbegesetz
Titel und Ingress
§ 1 bis 6 Kein Wortbegehren
§ 7 Fachliche Eignung
Peter Küng ist der Auffassung, das seit Jahren vor grossen Problemen stehende Gastgewerbe brauche nun einen Innovationsschub. Dazu kommt, dass sich - aufgrund der in Kraft gesetzten bilateralen Verträge - EU-Recht immer stärker durchsetzen wird. Konkret: Zwei Jahre Berufspraxis reichen aus, um einen Gastwirtschaftsbetrieb führen zu dürfen. Die Judikative wird den Fähigkeitsausweis irgendwann abschaffen und EU-Recht bewirken. Trotzdem ist für Hygiene und Sicherheit in der Schweiz mit ihrem europaweit strengsten Lebensmittelgesetz gesorgt.
Unverständlich bleibt für Peter Küng, warum sich ein Gewerbeverband wie die Gastro Basellland zusammen mit dem allgegenwärtigen Haus am Altmarkt zu Liestal gegen die Deregulierung eines Gesetzes wehrt. Braucht die Gastro Baselland das Kursgeld womöglich für den Unterhalt und die Amortisation ihres teuren Wirtezentrums?
Die SP beantragt, zusammen mit den Gemeinden, den Fähigkeitsausweis abzuschaffen.
Matthias Zoller bringt namens der CVP/EVP den Antrag ein, die Paragraphen 7 und 8 ersatzlos zu streichen. Wie schon vor sechs Jahren gefordert, vertritt die Fraktion auch heute noch die Meinung, dass der obligatorische Fähigkeitsausweis keine Auswirkungen auf die von der CVP gewünschte gute Gastronomie im Kanton hat. Dagegen wünschte sich Matthias Zoller - gewissermassen als Qualitätsnachweis - einen freiwillig zu erwerbenden Fähigkeitsausweis. Interessanterweise wurde Matthias Zoller damals vor sechs Jahren nicht nur als rotes Tuch gesehen, sondern immer auch wieder in der Meinung bestärkt, so ganz unrecht habe er mit seinem Antrag, den Fähigkeitsausweis abzuschaffen, nicht.
Den Abschaffungsantrag begründet Matthias Zoller wie folgt:
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Vor Kurzem machte der Lebensmittelinspektor in Hauptmann Zollers Kompanie Hygienekontrolle. Dank solchen Kontrollen wird klar, wie es in einer Küche aussieht, ob geschlampt wird, ob vorbeugende Hygienemassnahmen getroffen wurden oder nicht. Mit einem Fähigkeitsausweis hat das alles aber nichts zu tun.
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Bis in zwei Jahren wird der Fähigkeitsausweis aufgrund der bilateralen Verträge gefallen sein. Klar ist wohl, dass Recht, das nach aussen zu gewähren ist, auch nach innen Gültigkeit haben muss. Höhere interne Hürden sind doch ehrlicherweise nicht denkbar.
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Dass nun, nachdem vor sechs Jahren ein liberales Gesetz geschaffen wurde, der Fähigkeitsausweis von der FDP zur Gretchenfrage hochstilisiert wird, will nicht einleuchten.
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Das Landratsplenum wird gebeten, ehrlich zu sein, einen wirklichen Gesundheitsschutz und eine innovative, qualitätsbewusste Gastroszene im Baselbiet zu fördern und deshalb den Fähigkeitsausweis abzuschaffen.
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Esther Maag
spricht sich mit folgenden Begründungen für die Beibehaltung des Fähigkeitsausweises aus: Immer wieder hoffen Arbeitslose, mit der Eröffnung einer Beiz könnten sie ihr Problem lösen und selbständig werden. Wenn sie dann vernehmen, dass der 5000 Franken teure Kurs nicht vom RAV bezahlt wird, schwindet die Lust meist wieder und jene, die dafür beispielsweise ihr Pensionskassengeld einsetzen, landen in der Regel bei der Sozialhilfe. Natürlich darf der Kurs, mag er auch verbessert worden sein, nicht als die tolle, alles Wissen umfassende Abschlussprüfung gewertet werden, doch stellt die Prüfung eine gewisse Hürde dar, ein Hindernis vor einem unbedachten "Sich-in-die-Nesseln-Setzen".
Peter Tobler
merkt an, auch nach sechs Jahren hätten sich die Grundvoraussetzungen nicht geändert, massgeblich bleibe der Volksentscheid und die Tatsache, dass sich der Inhalt der Fähigkeitsausprüfung stark verändert habe. Heute ist die Prüfung kein reiner Wissenstest mehr, sondern ein Fachtest. Klar ist auch, dass das Wohl und Weh der Gastwirtschaft nicht vom Bestehen dieser Prüfung abhängt. Zu wenig Bedeutung hat die Gastwirtschaftsszene bisher dem Umstand zugemessen, dass die Konkurrenz heute nicht mehr von der Beiz nebenan ausgeht, sondern von all den vielen Verkaufsstellen, den Kantinen, den Ständen und Grossverteilern, die Essen und Mahlzeiten verkaufen. Dass die Gastroszene nun für ein fachlich gutes Niveau und ebensolche Qualität sorgen will, ist ein erster Schritt. Deshalb: Ja zum Fähigkeitsausweis!
Dieter Völlmin
meint zum Hinweis auf die bilateralen Verträge, dass in diesem Zusammenhang bei vergleichbaren Ausweisen das Kriterium der "ausreichenden Berufspraxis" zur Anwendung gelangen wird. Aufgrund der Übergangsfristen ist heute noch nicht eindeutig geklärt, was eine "ausreichende Berufspraxis" ist und welches die Auswirkungen auf den Fähigkeitsausweis der Gastwirte sein werden.
://: Der Landrat lehnt die Streichung von § 7 mit 44 zu 28 Stimmen ab.
Somit bleibt § 8, den die CVP/EVP-Fraktion hätte streichen wollen, unverändert stehen.
§ 8 bis 14
Kein Wortbegehren
§ 15 Alkoholabgabe (Ausschank und Verkauf)
Peter Küng
beantragt, die Vernehmlassungsvariante für § 15 zu wählen, weil es die SP als falsches Signal deutet, wenn an allen Tankstellen und Kiosken Alkohol bezogen werden kann. Es zeugt nicht von Vorbildcharakter, wenn erlaubt wird, mit dem Auto an einer Tankstelle vorzufahren, um Alkohol zu kaufen.
Agathe Schuler
steht dafür ein, dass das Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen und Kiosken wieder aufgenommen wird. Ein solches Verbot diente als eine mögliche Präventionsmassnahme für Jugendliche und für Menschen mit einer Suchtproblematik. Lange Öffnungszeiten an Sonn- wie an Werktagen, leichte Zugänglichkeit und Anomymität solcher Verkaufsstellen führen dazu, dass andere bestehende Verbote leichter umgangen werden können. Zudem werden Tankstellen - obwohl der Slogan gilt: Wer trinkt, fährt nicht, wer fährt, trinkt nicht! - vor allem mit Fahrzeugen besucht.
Dieter Völlmin
ergänzt, dieser auch in der Kommission gestellte Antrag sei relativ knapp mit der Begründung abgelehnt worden, dass damit eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gewerbetreibenden geschaffen würde und ein Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit vorläge.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der CVP/EVP-Fraktion -
Die Alkoholabgabe ist an Tankstellen und Kiosken untersagt ,
sowie den sinngemäss gleichen Antrag der SP-Fraktion - ab; § 15 bleibt in vorliegender Fassung bestehen.
§ 16 bis 33
Keine Wortmeldungen
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2138
10 2003/059
Berichte des Regierungsrates vom 18. Februar 2003 und der Bau- und Planungskommission vom 24. April 2003: Erteilung eines Verpflichtungskredites für ein Gleiserneuerungsprogramm auf basellandschaftlichen Strecken der BVB-Tramlinien 14 und 3
Karl Rudin betont einleitend, dass die 30 bis 40 Jahre alten Geleise der BVB-Tramlinien 14 und 3 erneuert werden müssen, gleichzeitig sollen bei den Endschlaufen Lärmschutzmassnahmen realisiert werden. Gemäss Staatsvertrag müssen die Investitionskosten vom Kanton Baselland, auf dessen Hoheitsgebiet die Anlagen liegen, aufgebracht werden.
2 Millionen der Kosten sollen aufgrund eines Antrages der BLT vom Bund übernommen werden. Die Antwort auf das Gesuch steht noch aus, Frau Regierungspräsidentin ist gebeten zu infomieren, sobald die Antwort eingetroffen ist.
Die BPK beantragt dem Landrat mit 11 zu 0 Stimmen, der Vorlage zuzustimmen.
Marc Joset stellt sich namens der SP-Fraktion hinter den Antrag der BPK. Einerseits werden die Geleise saniert, zum Zweiten wird der Lärm bekämpft und schliesslich können behindertengerechte Einstiegsmöglichkeiten geschaffen werden - dies alles zeitgerecht und zu finanziell verkraftbaren Bedingungen.
Liz Rytz stimmt namens der FDP-Fraktion dem Investitionskredit, der zum Unterhalt der Infrastruktur zählt und deshalb im weiteren Sinne zum Leistungsauftrag des ÖV gehört, zu. Die Tramlinie 14, deren schlechter Zustand des Geleise Unterbaus die Sicherheit gefährdet, befördert jährlich 14 Millionen Passagiere, sie gehört damit zu den am stärksten frequentierten Vorortslinien überhaupt.
Peter Zwick stimmt im Namen der CVP/EVP-Fraktion mit den bereits eingebrachten Begründungen der VorrednerInnen zu. Als störend wurde einzig erkannt, dass die BVB drohte, falls der Umbau nicht realisiert werde, lehne sie jegliche Haftung ab.
Peter Holinger weist darauf hin, dass nicht nur Strassen, sondern auch Bahn- und Tramgeleise unterhaltsbedürftig sind. Die auf vier Jahre etappierte, mit Lärmschutzmassnahmen kombinierte Geleiseerneuerung zu Kosten von insgesamt 11 Millionen erachtet die SVP-Fraktion als gute Investition.
Roland Bächtold ist als Eisenbähnler und Schweizer Demokrat ganz selbstverständlich für die Geleiseerneuerung der Tramlinie 14.
Isaac Reber und die grüne Fraktion stimmen der Vorlage zu. Die Notwendigkeit der Geleisesanierung ist unbestritten, der Lärmschutz überfällig.
Nicht erfreut ist die grüne Fraktion, dass auf Jahrzehnte hinaus vorhersehbare Investitionskredite für Erneuerungsarbeiten dann gefordert werden, wenn mit der Sanierung bereits begonnen wird.
Heinz Mattmüller erinnert an die Behandlung einer Petition zum Thema Ruhestörung im Umkreis von Tramschlaufen. Seit die Petition als Postulat an die Regierung überwiesen wurde, warten die Petenten ungeduldig auf Erfolg. Trotz der hohen Kosten soll nun dem Verpflichtungskredit zugestimmt werden.
RR Elsbeth Schneider-Kenel freut sich, die ÖV-Freundlichkeit des Parlamentes einmal mehr bestätigt zu erhalten und bedankt sich für die Zustimmung.
Die Antwort auf das Gesuch an den Bund wird die Bau- und Umweltschutzdirektion demnächst erhalten. Wichtig ist der Baudirektorin, dass mit der Geleiseerneuerung eine weitere Qualitätssteigerung des ÖV erreicht wird und zudem der Pratteler Tramgeleise-Anwohnerschaft künftig ein ruhigeres Wohnen bevorsteht.
://: Der Landrat beschliesst den Landratsbeschluss 2003/059 einstimmig in vorliegender Fassung.
Landratsbeschluss
betreffend Erteilung eines Verpflichtungskredites für ein Gleiserneuerungsprogramm auf basellandschaftlichen Strecken der BVB-Tramlinien 14 und 3
Vom 22. Mai 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Dem Gleiserneuerungsprogramm auf basellandschaftlichen Strecken der BVB-Tramlinien 14 und 3 wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 9'383'900.-- zu Lasten des Kontos 2357.564.00-101 (Linie 14) und von brutto CHF 1'472'000.-- zu Lasten des Kontos 2357.564.00-102 (Linie 3), total von brutto CHF 10'855'900.-- bewilligt.
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2.
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Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber dem Preisstand April 2002 werden bewilligt.
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3.
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Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Entscheid über die Bundesbeteiligung gemäss Eisenbahngesetzgebung mit einem voraussichtlichen Betrag von ca. CHF 1'970'619.-- zu Gunsten des Gleiserneuerungsprogramms der Linie 14 noch offen ist. Der Regierungsrat wird ermächtigt, mit dem Bund und der BLT Baselland Transport AG, als Konzessionärin der basellandschaftlichen Strecke der Linie 14, eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.
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4.
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Die voraussichtlichen Jahresquoten (brutto) für den Kanton Basel-Landschaft werden zu Lasten der Voranschläge genehmigt; sie betragen:
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2003:
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CHF 4'500'000.-- z.L. Konto 2357.564.00-101
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2003:
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CHF 1'500'000.-- z.L. Konto 2357.564.00-102
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2004:
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CHF 1'200'000.-- z.L. Konto 2357.564.00-101
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2005:
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CHF 1'300'000.-- z.L. Konto 2357.564.00-101
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2006:
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CHF 2'400'000.-- z.L. Konto 2357.564.00-101
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5.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 b der Staatsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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6.
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Das aufgrund des Berichts der Petitionskommission vom 29. Dezember 2000 überwiesene Postulat 2000/273 betreffend zwei Petitionen zum Problem Tramlärm wird als erfüllt abgeschrieben.
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7.
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Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2139
11 2003/060
Berichte des Regierungsrates vom 18. Februar 2003 und der Bau- und Planungskommission vom 24. April 2003: Gemeinde Münchenstein, ÖV-Umsteigeknoten Schaulager
Kommissionspräsident Karl Rudin legt dar, dass mit dem ÖV-Leistungsauftrag der Jahre 2001 bis 2005 eine von Biel Benken nach Schweizerhalle führende Buslinie mit der Nummer 60 eingeführt wurde. Mit jährlich 1,1 Millionen Fahrgästen bewährt sich die sehr wichtige Querverbindung zwischen den Tramlinien und den SBB. Als idealer Ort der Verknüpfung mit der Tramlinie 11 erweist sich die Haltestelle Schaulager. Mit dieser Umsteigebeziehung wird zudem ein sehr attraktives Entwicklungsgebiet der Gemeinde Münchenstein erschlossen, indem viele auf dem Dreispitzareal Beschäftigte vom Umsteigeknoten profitieren können. Die relativ hohen Kosten des Bauvorhabens sind auf den grossen Niveauunterschied von mehr als fünf Metern zurückzuführen, was eine Treppe und eine Rollstuhl gängige Rampe bedingt. Ein Antrag, nur die Rampe zu bauen und auf die Treppe zu verzichten, wurde mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt.
Die BPK beantragt dem Landrat einstimmig, der Vorlage die Zustimmung zu erteilen.
Urs Hintermann , SP, unterstützt die Erstellung des Umsteigeknotens "Schaulager". Nachdem früher vor allem die Verbindungen in und aus der Stadt gefördert wurden, wird heute die Verknüpfung von radialen und tangenzialen Verbindungen immer wichtiger. Die stolze Summe von 1,3 Millionen Franken ist, wie gehört, mit dem Niveauunterschied und zudem mit der notwendigen Behindertengängigkeit begründet. Auf die Treppe, die den Weg zum Tram verkürzt soll zugunsten der FussgängerInnen nicht verzichtet werden.
Hanspeter Frey stimmt namens der FDP-Fraktion zu. Die FDP findet es sinnvoll, mit den vorgesehenen Mitteln eine optimale Vernetzung der verschiedenen Linien zu schaffen. Weiterhin begrüsst die FDP das Nebeneinander von Strasse und ÖV. Von grossem Wert erweist sich heute, dass damals eine vierspurige Strasse gebaut wurde, so dass dem Bus nun eine eigene Spur zugeteilt werden konnte.
Peter Zwick , Sprecher der CVP/EVP-Fraktion, stimmt der Erstellung des Umsteigeknotens Schaulager zu. In seiner Funktion als Verfasser des Postulates "Verteilung der Kosten" ergänzt der Münchensteiner Peter Zwick, man vernehme zwar all die tollen Vorzüge des Umsteigeknotens, doch sollte nicht vergessen werden, dass dieses für die Fremden erstellte Bauwerk für Münchenstein eigentlich keine Kosten verursachen dürfte.
Peter Holinger ergänzt die Voten mit dem Hinweis, die baulichen Anpassungen würden notwendig weil, die tief liegende Buslinie mit der hoch liegenden Tramlinie verbunden werden muss. Die SVP stimmt dem Vorhaben zu.
Roland Bächtold hat von Passagieren der Buslinie 60 nur Positives gehört. Die geplante zusätzliche Haltestelle wird den Komfort noch einmal steigern. Die Kosten bezeichnet Roland Bächtold als im Rahmen und bittet im Namen der Schweizer Demokraten um Zustimmung zur Vorlage.
Isaac Reber , Grüne, begrüsst die Verknüpfung der Linien 60 und 11, sie bringt eine bessere Auslastung bestehender Linien und steigert die Wirtschaftlichkeit an sich. Zudem sind die Busbuchten bereits erstellt.
RR Elsbeth Schneider-Kenel bedankt sich für die positive Wertung und die sich abzeichnende Zustimmung zum Projekt. Schon heute freut sich die Baudirektorin auf die neuen Kunden und damit auf die Entlastung der ÖV-Kosten.
Roland Bächtold will es nicht unterlassen, sich bei Frau Oeri zu bedanken, dass nun der Einblick ins Schaulager während er Wartezeit auf das Tram möglich wird.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2003/060
einstimmig zu.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Erstellung des ÖV-Umsteigeknotens Schaulager in der Gemeinde Münchenstein
Vom 22. Mai 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Der für die Erstellung des neuen ÖV-Umsteigeknotens Schaulager in der Gemeinde Münchenstein erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 1'300'000.- zu Lasten Konto 2312.501.20 - 017 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Dezember 2002 werden bewilligt.
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2.
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Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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