Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2003 |
Nr. 2194
Frage der Dringlichkeit:
Vorlage 2003/137; Dringliche Motion von Remo Franz vom 12. Juni 2003: Sicherheitskonzept vor den Landrat
Ursula Jäggi-Baumann
gibt bekannt, dass Frau Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel bereit ist, die dringliche Motion zu beantworten.
://: Gegen die dringliche Behandlung nach dem Mittag regt sich kein Widerstand.
Die Landratspräsidentin kündigt die Bürositzung für 13.40 Uhr an, wünscht guten Appetit und schliesst die Sitzung um 12.00 Uhr.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 2195
Überweisungen des Büros
Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2003/135
Bericht des Regierungsrates vom 10. Juni 2003: Rechtsgültigkeit der Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von Neuerwerbern von Wohneigentum und von Wohneigentümern in finanzieller Notlage ("Wohnkosten-Entlastungs-Initiative"); an die Finanzkommission
2003/136
Bericht des Regierungsrates vom 10. Juni 2003: Bericht über den Sportklassenversuch auf Sekundarstufe l; an die Erziehungs- und Kulturkommission
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 2196
41 2003/137
Dringliche Motion von Remo Franz vom 12. Juni 2003: Sicherheitskonzept vor den Landrat
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel informiert, die Regierung wolle dem Landrat die Motion aus folgenden Überlegungen zur Ablehnung empfehlen:
Nach dem schweren und schlimmen Attentat in Zug erteilte der Landrat dem Regierungsrat den Auftrag, Überlegungen zur Sicherheit in unserem Kanton anzustellen. In der Nachfolge erkannte der Regierungsrat viele Mängel im Sicherheitsdispositiv der kantonalen Verwaltung und leitete darauf die dringlichsten Handlungen ein. Im Rahmen der letzten Fragestunde hatte Elsbeth Schneider-Kenel bereits Gelegenheit, eine entsprechende Frage zu beantworten. Dem Landrat wurde bekanntgegeben, dass die Ratskonferenz weitere Sicherheitsmassnahmen als nicht mehr notwendig erachte. Dieser Beschluss der Ratskonferenz betrifft laut Elsbeth Schneider-Kenel jedoch ausschliesslich die vom Regierungsrat beschlossenen Sicherheitsmassnahmen im Regierungsgebäude selbst. Die Regierung könnte sich zwar vorstellen, gewisse Sicherheitsmassnahmen im Regierungsgebäude nicht zu realisieren, allerdings müsste dann der Landrat die Verantwortung für ein mögliches Ereignis übernehmen. Selbstverständlich sei allen Beteiligten bewusst, dass eine Umsetzung sämtlicher vorgeschlagener Sicherheitsmassnahmen keine absolute Garantie bedeute, trotzdem sollten sinnvolle Verbesserungen vorgenommen werden.
Zu den in der Motion angetönten Massnahmen in der Höhe von über einer Million Franken erklärt Elsbeth Schneider-Kenel, es gelte grundsätzlich zwischen den Sicherheitsmassnahmen im Regierungsgebäude (inkl. JPMD) und den Sicherheitsmassnahmen in der gesamten kantonalen Verwaltung zu unterscheiden. Diese beiden Bereiche werden durch zwei unterschiedliche Regierungsbeschlüsse abgedeckt, welche nach dem Entscheid jeweils mit dem Medienbulletin der Regierung kommuniziert wurden.
Der erste RRB betreffe die Sicherheitsmassnahmen in der gesamten kantonalen Verwaltung. Der Regierungsrat entschied am 5. November 2002, an den rund 80 Gebäuden der kantonalen Verwaltung für total 800'000 Franken sicherheitsrelevante Massnahmen auszuführen, beispielsweise bei den Gerichten, den Statthalterämtern oder Polizeiposten. Dieser RRB wurde der Regierung damals von der FKD vorgelegt und die 800'000 Franken wurden auf dem ordentlichen Finanzierungsweg eingestellt sowie über den baulichen Unterhalt des Hochbauamtes bezahlt und ausgeführt. Die Arbeiten für die Hälfte der 800'000 Franken wurden bereits ausgeführt. In den erwähnten 800'000 Franken sind die Massnahmen für das Regierungsgebäude nicht enthalten.
Die BUD wurde separat beauftragt, zusätzlich zu den erwähnten Massnahmen in der kantonalen Verwaltung Sicherheitsmassnahmen auch für das Regierungsgebäude auszuarbeiten. Den von der BUD vorgeschlagenen Massnahmen stimmte der Regierungsrat am 1. April 2003 zu. Die Kosten für die vorgesehenen Massnahmen belaufen sich auf total 300'000 Franken und werden über das Globalbudget Investitionen Hochbauamt im regulären Budget 2003 aufgefangen. Die 300'000 Franken teilen sich auf in 170'000 Franken für bauliche und 130'000 Franken für technische Massnahmen. Zu den baulichen Massnahmen gehören beispielsweise der Empfang der JPMD sowie Sicherheits- und Brandabschlüsse, als technische Massnahmen sind unter anderem ein Zutrittssystem für autorisierte Personen mit Badges sowie die Installation von Metalldetektoren vorgesehen. Es wurden noch keine Aufträge an externe Planer und Unternehmer für die Massnahmen im Regierungsgebäude erteilt.
Der Regierungsrat lehne die vorliegende Motion ab. Über die Hälfte der Sicherheitsmassnahmen für die kantonale Verwaltung wurden bereits realisiert, während die restlichen Massnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Ein Stopp zum heutigen Zeitpunkt mache sowohl finanziell als auch aufgrund der Erhöhung der Sicherheit keinen Sinn. Die Arbeiten für die Sicherheitsmassnahmen im Regierungsgebäude wurden noch nicht ausgelöst, aber eine nochmalige Überprüfung, wie sie vom Motionär verlangt wird, wird vom Regierungsrat abgelehnt, denn eine Überprüfung fand bereits statt.
Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, dass die auch vom Parlament geforderten Massnahmen nun zügig umgesetzt werden, ansonsten müsste der Landrat die Verantwortung übernehmen. Im Rahmen der Diskussionen in der Ratskonferenz habe es sich gezeigt, dass es sehr schwierig sei, bezüglich der Sicherheitsfragen eine rasche und tragfähige Lösung zu finden. Anlässlich von drei Diskussionen stimmte die Ratskonferenz den vorgeschlagenen Lösungen jeweils knapp zu oder lehnte diese knapp ab, eine einheitliche Meinung konnte also nicht eruiert werden. Aus diesem Grund beantragt die Regierung dem Landrat, die Motion 2003/137 abzulehnen.
Remo Franz wurde im Rahmen der Beantwortung seiner Fragen anlässlich der letzten Fragestunde klar, dass die Regierung das geplante Sicherheitskonzept durchziehen wolle. Die Ratskonferenz war letztlich jedoch anderer Meinung. Ihm selbst gehe es nun in erster Linie darum, mit seiner Motion Klarheit zu schaffen. Das Parlament wolle die Frage der Sicherheit bestimmt nicht auf die leichte Schulter nehmen, jedoch sind der Sicherheit trotz aller Bemühungen bekanntlich Grenzen gesetzt.
Bei der Beantwortung der Fragen anlässlich der Fragestunde wies der Regierungsrat vehement darauf hin, dass die Regierung für die Sicherheit im Regierungsgebäude keine Verantwortung übernehmen könne, falls das Sicherheitskonzept abgelehnt werde. Es werde aber auch nicht verlangt, dass die Regierung in einem solchen Fall die Verantwortung übernehme. Genauso wenig müsse der Sanitätsdirektor die Verantwortung dafür übernehmen, dass Leute im Spital sterben oder die Baudirektorin dafür, dass Menschen auf den kantonalen Strassen zu Tode kommen.
Die vorgesehenen Kosten von 1,2 Mio. Franken werden offenbar dem Konto Unterhalt belastet, Remo Franz jedoch ist der Ansicht, dass dies nicht der Sinn des genannten Kontos sei. Der Betrag werde für einen Ausbau verwendet, aus welchem sich wiederum Massnahmen ergeben, und dies dürfe nicht über das Konto Unterhalt abgedeckt werden. Laut Remo Franz stellen die Sicherheitsmassnahmen ein ausserordentliches Geschäft dar, zu welchem der Landrat Stellung nehmen muss.
Zusammenfassend nennt Remo Franz drei Gründe, weshalb seine Motion überwiesen werden soll:
-
|
Das Parlament muss zu einer Ausgabe von 1,2 Mio. Franken Stellung nehmen können.
|
-
|
Es ist nicht klar, ob es richtig sei, den Betrag von Fr. 1,2 Mio. über das Konto Unterhalt abzubuchen.
|
-
|
Der Landrat muss sich zum Sicherheitskonzept äussern können.
|
Remo Franz versteht nicht, weshalb gewisse Arbeiten im Zusammenhang mit dem Sicherheitskonzept bereits vergeben wurden. Er bittet den Landrat auf jeden Fall, seine Motion zu unterstützen.
|
Elsbeth Schneider-Kenel
erachtet das Beharren auf einer Landratsvorlage als problematisch, denn es handle sich hier um ein Sicherheitskonzept mit Massnahmen, welche nicht veröffentlicht werden sollen. Die Veröffentlichung solcher Massnahmen käme einer Anleitung an jemanden, der einen Anschlag plant, gleich. Selbstverständlich werde das Konzept der Finanzkommission oder der Baukommission auf Wunsch jederzeit erläutert.
Bruno Steiger
bezeichnet die Art und Weise des Vorgehens des Regierungsrates als eigenartig. Der tragische Vorfall von Zug werde missbraucht, um ein übertriebenes Sicherheitskonzept zu erstellen. Es gehe nicht an, wegen eines einzigen Vorfalls nicht mehr den Mut aufzubringen, als Volksvertreter in einem offenen Regierungsgebäude ein- und auszugehen. Mit der Umsetzung der geplanten baulichen Massnahmen würde den Betroffenen zudem nur ein falsches Sicherheitsgefühl vorgegaukelt. Bruno Steiger rechnet es Remo Franz als Vertreter der Baubranche hoch an, dass er sich nicht hinter die geplanten Sicherheitsmassnahmen stellt. Auch Bruno Steiger selbst ist der Meinung, auf solche Massnahmen könne das Parlament verzichten, weshalb eine Mehrheit der Schweizer Demokraten die Motion unterstützt.
Peter Tobler
stellt fest, wie jede andere Technik unterliege auch die Sicherheitstechnik gewissen Regeln. Sie beruhe unter anderem darauf, dass Vorfälle analysiert und entsprechende Konsequenzen zur Verbesserung und Gefahrenabwendung gezogen werden. Es sei also völlig normal, dass der Kanton ein Ereignis analysiere und danach gewisse Situationen verbessere, weil diese nicht mehr dem üblichen Stand der Technik entsprechen. Die Aussage, die geplanten Massnahmen seien übertrieben, kann Peter Tobler so nicht akzeptieren, da dem Landrat die geplanten Massnahmen nicht im Detail bekannt seien. Die nach einem Ereignis vorgenommenen Verbesserungen gehören für Peter Tobler zum normalen Betrieb und Unterhalt einer Anlage oder eines Gebäudes. Im Vorgehen der Regierung erkennt er keine Verletzung des Finanzhaushaltsgesetzes.
Esther Maag
möchte heute noch nicht inhaltlich über das Sicherheitskonzept sprechen, die Grüne Fraktion jedoch kritisiert das Vorgehen der Regierung in dieser Frage. In seltener Einigkeit habe die Ratskonferenz beschlossen, was sie nicht wolle, und genau dies wurde ihr dann später in einer Vorlage unterbreitet. Ein solches Vorgehen sei brüskierend, auch wenn selbstverständlich keine Anleitung zum Einbruch in das Regierungsgebäude veröffentlicht werden soll. Sie könnte sich vorstellen, dass eine entsprechende Vorlage nicht dem Gesamtlandrat, sondern nur der Ratskonferenz zugestellt werden soll. Mit seinem Vorgehen überging der Regierungsrat klar die Meinungen der Ratskonferenz und der Fraktionen.
Margrit Blatter
stellt sich bezüglich der Frage des Sicherheitskonzepts voll hinter die Regierung, speziell im Hinblick auf die Geheimhaltung der vorgesehenen Massnahmen. Sie lädt all diejenigen Personen, welche die dringliche Motion unterstützen, ein, einmal eine Woche Nachtdienst bei der Polizei zu absolvieren.
Urs Baumann
schliesst sich Esther Maag an. Das Parlament negiere die Wichtigkeit von Sicherheitsfragen nicht, jedoch wäre es korrekt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, da sich die Ratskonferenz in einer ersten Runde gegen die vorgeschlagenen Massnahmen aussprach. Auch er kritisiert das vom Regierungsrat gewählte Vorgehen.
Elsbeth Schneider-Kenel
widerspricht Esther Maag und Urs Baumann. Das Grundsatzpapier "Behördensicherheit Regierungsgebäude Liestal" (RRB vom 1. April 2003) lag der Ratskonferenz vor. Dieses enthält das Gesamtkonzept mit allen Plänen sowie die Kostenauflistung und die Ratskonferenz war sich über das Thema nicht so einig wie oben erwähnt, denn die drei Abstimmungen fielen jeweils mit 5:6 Stimmen aus, 6 Personen sprachen sich also gegen das Konzept aus.
Remo Franz
wollte keine Sicherheitsdebatte vom Zaune reissen. Ihm ging es nur darum, den Regierungsrat mit seiner Motion zu beauftragen, dem Landrat den Entwurf für einen Beschluss zum Sicherheitskonzept zu unterbreiten, sofern der Regierungsrat daran überhaupt festhält. Tatsache sei, dass das Ratsbüro das Konzept ablehnte und der Regierungsrat sich über diesen Entscheid hinwegsetzte.
Peter Tobler
stellt fest, es gehe hier wohl einzig um die Frage, ob die Kosten für das Sicherheitskonzept zu Recht zum Unterhalt gezählt werden, oder ob es sich um eine neue Ausgabe handle. Für ihn gehöre es zu den selbstverständlichen Pflichten und zum ordentlichen Unterhalt, ein Gebäude für einen sicheren Betrieb herzurichten. Gründe für eine andere Handhabung dieses Themas seien bisher noch keine genannt worden.
://: Der Landrat überweist die Motion 2003/137 mit 42:29 Stimmen an den Regierungsrat.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 2197
2003/138
Postulat der SP-Fraktion vom 12. Juni 2003: Statistische Auswertungen von Wahlen und Abstimmungen nach Altersgruppen und Geschlecht
Nr. 2198
2003/139
Interpellation von Urs Hintermann vom 12. Juni 2003: Zeitgemässes Rollmaterial für die BLT
Nr. 2199
2003/140
Interpellation von Max Ribi vom 12. Juni 2003: Steuerveranlagung als Basis für Einnahmen und Ausgaben
Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
Back to Top