Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2003 |
21 2003/101
Berichte des Regierungsrates vom 30. April 2003 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 30. Mai 2003: Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz). 1. Lesung
(Fortsetzung der Vormittagsdebatte)
Zum Eintreten:
Sabine Stöcklin geht auf Regierungsrat Erich Straumanns Argument ein, mit einer Regelung der Tourismusförderung im Wirtschaftsförderungsgesetz würde der Landrat seine Mitsprache in dieser Angelegenheit aus der Hand geben. Ihre Meinung gehe nicht in die gleiche Richtung, denn der Landrat bewillige die öffentlichen Gelder, welche in die Wirtschaftsförderung einfliessen. Sollte der Tourismus zu wenig gefördert werden, da bereits Life Science-Unternehmungen und andere Branchen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds unterstützt werden, kann der Regierungsrat aufgrund des Wirtschaftsförderungsgesetzes eine Kreditvorlage an den Landrat bringen, um mehr Mittel zu generieren. Dies tat er beispielsweise im Zusammenhang mit der Förderung von Holzschnitzelfeuerungen.
Max Ritter möchte an dieser Stelle eine Flamme namens "Baselbiet" entfachen. Der Tourismus in unserem Kanton müsse in der Öffentlichkeit zu einem Begriff werden und er bittet daher alle Nein-Sager, über den eigenen Schatten zu springen und auf das Tourismusgesetz einzutreten. Erich Straumann müsse die Chance erhalten, mit dem Tourismusgesetz eine Flamme im Kanton Basel-Landschaft zu entfachen, welche in Zukunft zu einem Markenzeichen wird. Im Zentrum stehen dabei nicht die Kosten, die Frage, ob das Feuer vom Staat entfacht werden soll oder die Anliegen von Hans Rudolf Gysin, es gehe um das vom Volk gewählt Parlament. Sollte der Landrat nicht auf das Tourismusgesetz eintreten, so wird Max Ritter an seiner letzten Landratssitzung eine dringliche Motion einreichen und darin fordern, dass alle Ratsmitglieder in absehbarer Zeit eine Wanderkarte Baselland erhalten, um unseren Kanton besser kennen zu lernen. Die vorgesehenen Beiträge an den Verein "Baselland Tourismus" seien zwar nicht gering, es könne damit aber viel Positives erreicht werden und Max Ritter hofft für das Baselbiet, dass der Landrat dem Tourismusgesetz zustimmen werde.
Eric Nussbaumer bezeichnet folgende beiden Dinge als Herausforderung in der Politik: Gut zuzuhören und lesen zu können. Max Ritter habe wohl nicht gut zugehört, denn der SP-Fraktion gehören keine Nein-Sager an. Es stelle sich jedoch die Grundsatzfrage, weshalb das Parlament auf die wahnwitzige Idee komme, für eine einzelne Branche ein separates Gesetz zu erlassen. Niemand spreche sich dagegen aus, den Tourismus in sinnvollem Rahmen zu fördern. Die SP-Fraktion wolle nicht auf das neue Gesetz eintreten, sondern das Anliegen betreffend Tourismus im Wirtschaftsförderungsgesetz lösen. Es sei sinnvoll, die gesamte Wirtschaftsförderung unabhängig von der Branche in einem einzigen Gesetz zu regeln.
Rita Kohlermann betont, das Projekt Tourismusförderung sei nun bis zum Jahr 2005 eingespurt, danach könne die SP-Fraktion dann immer noch beantragen, das Anliegen im Wirtschaftsförderungsgesetz zu regeln. Das vorbereitete Projekt soll jetzt anlaufen können und nicht mehr verzögert werden.
In gewissen Voten wurde am Vormittag kritisiert, die Begeisterung für die aktuelle Vorlage sei allzu gross. Laut Rita Kohlermann gehe es jedoch um die Wahrnehmung einer Chance und den Aufbau eines neuen Projekts, welches 1,5 Mio. Franken kostet und gegen welches sich nicht einmal der Finanzdirektor ausgesprochen habe, da nach einer Anfangsphase mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen sei. Zudem behält der Landrat das Ruder in der Hand, weshalb Rita Kohlermann weder ein Risiko noch einen Fehler an der Vorlage erkennen kann. Um etwas Neues zu bewegen, brauche es eine gewisse Begeisterung und Mut, dazu zu stehen. Sie hofft, diesen Mut werde der Landrat anlässlich der Eintretensabstimmung beweisen.
Jörg Krähenbühl begreift Eric Nussbaumers Engagement nicht, denn nach drei Jahren werde es möglich sein, über die Weiterführung des Projekts zu entscheiden. Er ruft dazu auf, für das Baselbiet einzustehen.
Max Ritter vergleicht das Tourismusgesetz mit Entscheiden, welche er als Landwirt jeweils im Herbst vornehmen müsse. Von der Sorte des ausgesäten Weizens werde auch die Ernte beeinfluss. Er selbst lebe nach folgendem Motto von Ludwig Böhme: "Die Kraft eines Zeitalters liegt nicht in seiner Ernte, sondern in seiner Aussaat." Er hoffe sehr, dass heute gesät werde, damit sich die Sorte Baselland in unserer Region wunderbar entwickeln könne.
Elisabeth Schneider stellt fest, die Gesetzessammlung wäre übervoll, wenn für jedes Feuer eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsste. Auch sie lehne das Tourismusgesetz ab, jedoch aus anderen Gründen als die SP. Für dieses und die nächsten zwei Jahren seien Ausgaben von 1,55 Mio. Franken vorgesehen, ein bürgerliches Anliegen verlange jedoch keine Erhöhung der Staatsquote durch neue Ausgaben. Der Verein "Baselland Tourismus" sei eine privatwirtschaftlich organisierte Institution, welche bisher hervorragend funktioniert habe. Aus dem Wirtschaftsförderungsfonds wurden Fr. 300'000.- an diesen Verein ausgerichtet, nun jedoch soll diese privatwirtschaftliche Aufgabe monopolisiert werden und durch einen staatlichen Leistungsauftrag werde wirtschaftslenkend eingegriffen. Es werde eine gesetzliche Grundlage allein zur finanziellen Unterstützung des Vereins "Baselland Tourismus" geschaffen.
Elisabeth Schneider betont, der Verein "Baselland Tourismus" leiste hervorragende Arbeit und müsse finanziell unterstützt werden, ein Tourismusgesetz sei dazu allerdings nicht notwendig.
Olivier Rüegsegger kommt auf Max Ritters Vergleich zu sprechen, dass die heute ausgesäte Saat die Ernte bestimmen werde. Er fragt jedoch, wie diese Ernte gemessen werde. Die Verbundenheit mit dem Baselbiet werde nicht messbar sein, sondern einzig die Bettenbelegung, die Anzahl verkaufter Menus und die Fahrten der öffentlichen Verkehrsmittel an den Wochenenden. Diese Faktoren sind typisch für die Wirtschaftsförderung und gehören daher auch ins Wirtschaftsförderungsgesetz.
Röbi Ziegler erinnert sich an die Aussage eines Landratskollegen anlässlich einer seiner ersten Landratssitzungen, dass in der politischen Arbeit das Augenmass nicht verlorengehen dürfe. Beim vorliegenden Geschäft habe er sehr stark den Eindruck, dass der Landrat in seiner Begeisterung das Augenmass zu verlieren drohe. Bei der Empfehlung, nun zu sähen, müsse man auch daran denken, dass nicht jede Saat aufgehe. Für ihn stelle sich die Frage, wie viel Mehrumsatz ein für die Tourismusförderung ausgegebener Franken generieren könne.
Beispielsweise Augusta Raurica sei ein grosses Plus für unseren Kanton. An einem schönen Wochenende stosse man dort an die Grenzen der Belastung bezüglich der Besucherzahlen. Weiter verfügt das Baselbiet über wunderbare Hügelzüge, welche Röbi Ziegler selbst von unzähligen Wanderungen kennt, von einer touristischen Vermarktung dieser Landschaft jedoch zeigt er sich nicht begeistert. Allein durch diejenigen Personen, welche in unserer Region leben, sei unsere Landschaft als Naherholungsgebiet bis an die Grenze belastet.
Hildy Haas steht sonst neuen Gesetzen eher skeptisch gegenüber, in diesem Fall jedoch zeigt sie sich von der Vorlage überzeugt. Der Tourismus betreffe nicht nur eine, sondern eine Vielzahl von Branchen, welche davon profitieren können. Aus diesem Grund sei es nicht falsch, wenn der Staat einen Impuls zur Zusammenarbeit gebe. Der Geschäftsstelle "Baselland Tourismus" kommen in erster Linie Koordinationsaufgaben zu, denn die verschiedenen Interessen sollen in eine Richtung gelenkt werden. Der Landrat sollte dem Tourismusgesetz nun zustimmen und sich nicht länger darüber streiten, ob es sich dabei um Wirtschaftsförderung handle.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann ruft dazu auf, auf sachlicher Ebene weiter zu diskutieren. Sie verneint die Kritik, den Anliegen der Gemeinden sei nicht genügend Rechnung getragen worden. Die Anliegen der Gemeinden wurden im Rahmen der Kommissionsberatung eingehend diskutiert. Zur Frage der Wertschöpfungsmöglichkeiten im Bezug auf die Tourismusförderung verweist Rita Bachmann auf die Homepage des Kantons Basel-Landschaft, über welche die Informationen über die Wertschöpfungsstudie und das Marketingkonzept abgerufen werden können. Wie Seite 28 der Wertschöpfungsstudie zeigt, wurden sehr wohl Befragungen vorgenommen. Der Beitrag des Tourismus ans regionale Bruttoinlandprodukt beträgt in Basel-Landschaft 2 %, der Anteil des Berner Juras liegt im Vergleich dazu bei 4,2 %. Damit wird ersichtlich, dass bestimmt noch ein Entwicklungspotential vorhanden sei.
Rita Bachmann steht unter dem Eindruck, dass die SP die aktuelle Vorlage daher zurückweisen wolle, weil sie den Beitrag lieber gemeinsam mit Basel-Stadt ausrichten wolle. In den kommenden zweieinhalb Jahren sei nun die Verwaltung gefordert zu beweisen, dass etwa in Bewegung gesetzt werden könne. Danach werden wohl alle heute aufgeworfenen Fragen beantwortet werden können.
Sabine Stöcklin stellt klar, der Nichteintretensantrag der SP-Fraktion bedeute nicht, dass der Verein "Baselland Tourismus" per sofort mit dem Verein "Basel Tourismus" fusioniert werden soll. Die SP lege Wert auf eine bessere partnerschaftliche Zusammenarbeit, was mit den beiden bestehenden Vereinen sehr gut möglich sei.
Regierungsrat Erich Straumann ruft in Erinnerung, dass Ausgaben durch den Landrat oder den Regierungsrat einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Würden die Bestimmungen des Tourismusgesetzes in ein anderes Gesetz eingefügt, so stelle sich die Frage der Einheit der Materie. Zur Erarbeitung der aktuellen Vorlage wurde zuerst eine Wertschöpfungsstudie erarbeitetet und schweizerische Tourismusfachleute stellten einen Kriterienkatalog zusammen, welcher als Grundlage für ein Marketingkonzept dienen kann. Die heute vorhandenen Infrastrukturen seien nicht voll ausgelastet, was sich ändern soll.
Erich Straumann fordert den Landrat auf, auf das Gesetz einzutreten. Es spiele keine Rolle, ob die Mittel für die Tourismusförderung direkt von Steuergeldern oder via Wirtschaftsförderungsfonds ausgerichtet werden, im Endeffekt handle es sich dabei immer um Gelder des Kantons.
Er begreife die Kritik am Tourismusgesetz nicht und hätte sich sehr gewünscht, dass sich der Schwung des Turnfestes auch positiv auf das Tourismusgesetz ausgewirkt hätte.
Eugen Tanner hat noch keine Antworten auf seine drei Fragen erhalten.
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Welches touristische Potential bietet unser Kanton, mit welcher Ernte kann gerechnet werden?
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Umfragen wurden zwar gemacht, jedoch ist nicht bekannt, weshalb die heutigen Gäste nicht länger in unserem Kanton bleiben.
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Anhand welcher Kriterien soll gemessen werden, ob die 1,5 Mio. Franken, welche der Kanton auszugeben gedenkt, einen entsprechenden Gegenwert generieren?
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Madeleine Göschke
betont, es sei wichtig, woher das Geld für die Tourismusförderung stamme. Es könne nicht Aufgabe des Kantons sein, mit Steuergeldern und einem speziellen Gesetz den Einfluss und Machtbereich von Hans Rudolf Gysin zu vergrössern. Der Tourismus könne auch ohne Lex Gysin gefördert werden, denn es brauche im Grunde genommen nichts anderes als eine engere Zusammenarbeit zwischen Tourismus Basel-Landschaft und der Wirtschaftsförderung des Kantons. Dabei kann die Wirtschaftsförderung ihr Beziehungsnetz und ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen, Synergien nutzen und Geld sparen also. Im Übrigen soll die Tourismusförderung vor allem von denjenigen Branchen finanziert werden, welche am Schluss davon profitieren, wie es in der freien Marktwirtschaft üblich sei.
Ursula Jäggi-Baumann
erklärt, es sei eine namentliche Abstimmung über die Eintretensfrage verlangt worden.
://: Eintreten wird mit 43:37 Stimmen beschlossen.
Für Eintreten gestimmt haben:
Anderegg Romy, Bachmann Rita, Bächtold Roland, Baumann Urs, Bognar Patrizia, Brodbeck Dölf, Franz Remo, Frey Hanspeter, Fritschi Anton, Gerber Fredy, Grollimund Willi, Gutzwiller Eva, Haas Hildy, Haegler Thomas, Hasler Gerhard, Holinger Peter, Jermann Walter, Klein Uwe, Kohlermann Rita, Krähenbühl Jörg, Liechti Sylvia, Mangold Christine, Moll Roger, Musfeld Dieter, Ribi Max, Ritter Max, Rohrbach Paul, Rudin René, Ryser Hanspeter, Rytz Liz, Schäfli Patrick, Schär Paul, Schäublin Hans, Schenk Dieter, Schmidlin Stephan, Schneeberger Daniela, Tobler Peter, Van der Merwe Judith, Völlmin Dieter, Wenk Daniel, Wullschleger Hanspeter, Zoller Matthias, Zwick Peter
Gegen Eintreten gestimmt haben:
Abt Simone, Aebi Heinz, Aeschlimann Esther, Ammann Franz, Blatter Margrit, Brassel Ruedi, Bucher Esther, Corvini Ivo, Fuchs Beatrice, Göschke Madeleine, Gysin Eduard, Halder Jacqueline, Hintermann Urs, Jäggi-Baumann Ursula, Joset Marc, Küng Peter, Laube Roland, Maag Esther, Mattmüller Heinz, Meier Mirko, Meschberger Peter, Münger Daniel, Nussbaumer Eric, Plattner Roland, Portmann Heidi, Rudin Christoph, Rudin Karl, Rüegsegger Olivier, Schmied Elsbeth, Schneider Elisabeth, Schuler Agathe, Steiger Bruno, Stöcklin Sabine, Tanner Eugen, Wegmüller Helen, Wyss Pascal, Ziegler Röbi
1. Lesung des Gesetzes über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz):
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
§ 1
keine Wortbegehren
§ 2
Sabine Stöcklin
beantragt, lit. c und d zu streichen. Sie SP-Fraktion sei der Auffassung, es sei nicht Sache der Wirtschaftsförderung, das Ansehen des Kantons im In- und Ausland oder das Bewusstsein der Bevölkerung für die landschaftliche Schönheit und kulturelle Eigenart des Kantons zu fördern. Wie bereits im Rahmen der Eintretensdebatte angemerkt, sei die Entwicklung eines Wir-Gefühls in unserer Region, der Nordwestschweiz also, wichtig. Dies wird an Beispielen wie der Standortdiskussion für die Briefpostzentren oder für die medizinische Fakultät (Reduktion auf 3 Fakultäten, Ausmarchung zwischen Bern und Basel, da Zürich und Westschweiz gesetzt) deutlich. Die Nordwestschweiz und insbesondere die Region Basel als Grenzregion hat es schwer, weshalb die Imagepflege nicht auf die Kantonsgrenzen, sondern auf die Regionalität ausgerichtet sein sollte.
Rita Kohlermann
erklärt, die FDP-Fraktion lehne die beantragte Streichung, wie bereits am Vormittag begründet, ab. Betreffend Wir-Gefühl fordert sie die Landrätinnen und Landräte dazu auf, am 21. Juni 2003 das Regio-TriRhena-Fest in Lörrach zu besuchen, wo diese in direkten Kontakt mit der Regio treten können.
://: Der Antrag, § 2 lit. c und d zu streichen, wird abgelehnt.
§ 3
Hier soll laut
Sabine Stöcklin
Absatz 1 lit. a gestrichen werden. Die SP-Fraktion empfinde den Begriff der touristischen Marke "Basel-Landschaft" als nicht geeignet, denn für den wirtschaftlichen Begriff der Marke sei eine saubere Grundlage wichtig. Sabine Stöcklin ist der Ansicht, der Auftrag, eine Marke Basel-Landschaft aufzubauen, sei zu kompliziert. Sie könne sich nicht vorstellen, den Begriff Basel-Landschaft von Finnland bis Italien zu vermarkten, eher schon "Baselland". Im Endeffekt jedoch sollte die Kantonsgrenze keine Rolle spielen und es müssen Angebotsbündel geschaffen werden, welche sich gut verkaufen.
Für
Paul Schär
stellt Absatz 1 lit. a das Kernstück des Tourismusgesetzes dar. In der dazugehörigen, ausgezeichneten Studie von Arnold Kappler sei die Positionierung des Tourismus Basel-Landschaft klar umschrieben und münde in der Marke Basel-Landschaft.
Olivier Rüegsegger
hat das Gefühl, der Begriff "Basel-Landschaft" löse kein Wir-Gefühl aus, schon eher der Begriff "Baselbiet" oder allenfalls "Baselland".
Rita Bachmann
weist darauf hin, dass dieser Antrag in der Kommission mit grossem Mehr abgelehnt worden sei.
://: Der Landrat lehnt die Streichung von § 3 Absatz 1 lit. a ab.
Peter Meschberger
beantragt, an dieser Stelle einen neuen § 4 einzufügen. Dieser soll wie folgt lauten:
§ 4 Mitspracherecht der Gemeinden
Die Gemeinden haben ein Mitspracherecht bei Tourismusprojekten, die ihr Gemeindegebiet betreffen.
Er bezieht sich auf den Kommissionsbericht, welcher sich dazu (Seite 3) folgendermassen äussert:
"Eine Verankerung des Mitspracherechts der Gemeinden im Gesetz wird als nicht sinnvoll bezeichnet, weil Mitsprache nur dort angezeigt ist, wo staatliches Handeln stattfindet, was hier nicht der Fall ist."
Peter Meschberger hat Mühe damit, öffentliche Gelder an eine private Institution zu sprechen, welche wiederum über öffentliche Anliegen bestimmen kann. Die betroffene Gemeinde sollte bei Projekten auf ihrem Gemeindegebiet daher ein Mitspracherecht erhalten. Im Übrigen weist er darauf hin, dass es laut Gesetz Aufgabe des Kantons sei,
zusammen
mit den Gemeinden Wirtschaftsförderung zu betreiben.
Im Verein "Baselland Tourismus" haben die Gemeinden zwar Einsitz, jedoch nur mit einem Sitz für alle 86 Gemeinden. Bei den im Verein ebenfalls vertretenen Verkehrs- und Verschönerungsvereinen handle es sich um private Organisationen, wodurch die rechtliche Mitsprache der Gemeinden nicht garantiert werden könne.
Elisabeth Schneider
bittet den Landrat im Namen der Gemeinden, Peter Meschbergers Antrag zu entsprechen. Sie nimmt an, dass der Einbezug der Gemeinden für den Verein Baselland Tourismus selbstverständlich sei und fände es daher sinnvoll, dass die Gemeinden offiziell im Tourismusgesetz einbezogen werden.
Erich Straumann
zeigt Verständnis für die Gemeinden, macht allerdings trotzdem beliebt, den Antrag abzulehnen. Nicht die Gemeinden, sondern der Kanton richtet Beiträge an die Tourismusförderung aus, weshalb er es als nicht problematisch betrachte, dass die Gemeinden bei Tourismusprojekten kein Mitspracherecht haben. Die übrigen Projekte verlaufen normal via Auflageverfahren, in deren Rahmen die Gemeinden ihren Einfluss geltend machen können. Nach drei Jahren werden die Gemeinden zudem auch in die Projektevaluation einbezogen.
Hanspeter Frey
verlangt eine Präzisierung des Begriffs "Tourismusprojekt", denn in Baubewilligungsverfahren oder Ähnliches sind die Gemeinden immer einbezogen.
Peter Meschberger
erklärt, es könne sich dabei beispielsweise um Werbekampagnen handeln, mit welchen eine Gemeinde nicht einverstanden sei.
Madeleine Göschke
fragt sich, wie Tourismusförderung ohne den Einbezug der Gemeinden funktionieren soll. Aus diesem Grund unterstützen die Grünen den Antrag der SP, da die Begeisterung für das Anliegen Tourismusförderung vor allem auch an der Basis und bei den Gemeinden stattfinden müsse.
Sabine Stöcklin
spricht sich ebenfalls für Peter Meschbergers Antrag aus, obwohl sie diesem anlässlich der Kommissionsberatung noch skeptisch gegenüberstand. Der neue § 4 im Gesetz würde eine Absicherung für die Gemeinden darstellen.
Erich Straumann
berichtet, die Gemeinden hätten immer wieder Augusta Raurica und Augst als Negativbeispiel angeführt, da dort Events stattfanden, ohne diese mit der Gemeinde genau abzusprechen. In Zukunft soll aber auch dort die Zusammenarbeit mit der Gemeinde verbessert werden. Solche Events stehen nicht in direktem Zusammenhang mit Tourismus und im Übrigen sei die Vertretung der Gemeinden im Vorstand des Vereins Baselland Tourismus sichergestellt.
Rita Kohlermann
bring Peter Meschbergers Bedenken Verständnis entgegen. Die Verkehrs- und Verschönerungsvereine aller Gemeinden jedoch seien im Verein Baselland Tourismus zusammengefasst und so könne sie sich nicht vorstellen, dass ein Beschluss ohne das Wissen der betroffenen Gemeinde gefällt würde.
Da die Gemeinden offenbar auf jeden Fall einbezogen werden, sieht
Olivier Rüegsegger
keine Gründe, welche gegen Peter Meschbergers Antrag sprechen.
://: Peter Meschbergers Antrag wird mit 37:31 Stimmen stattgegeben. Damit wird folgender, neue § 4 eingefügt:
§ 4 (neu) Mitspracherecht der Gemeinden
Die Gemeinden haben ein Mitspracherecht bei Tourismusprojekten, die ihr Gemeindegebiet betreffen.
://: Die nachfolgenden Paragraphen verschieben sich damit je um eine Ziffer, der Einfachheit halber wird die erste Lesung jedoch anhand der alten Ziffern weitergeführt und auf die zweite Lesung dem Landrat eine aktualisierte Gesetzesfassung vorgelegt.
Peter Meschberger
beantragt, nach dem neuen § 4 auch einen neuen § 5 einzufügen. Dieser lautet:
§ 5 (neu) Beiträge an die Gemeinden
1
Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei den sich durch den Tourismus ergebenden infrastrukturellen Aufgaben insbesondere durch Beiträge.
2
Beitragsgesuche sind vor der Ausführung der Massnahme schriftlich und begründet beim Regierungsrat einzureichen.
Dieser Paragraph soll dazu dienen, den Gemeinden die Angst vor grösseren Infrastrukturausgaben im Zusammenhang mit dem Tourismus zu nehmen.
://: Dieser Antrag wird mit 38:25 Stimmen abgelehnt.
§ 4 (Version Kommissionsbericht)
Sabine Stöcklin
stellt den Antrag, diesen Paragraphen zu streichen, denn zum ersten Mal in ihrer Landratstätigkeit sehe sie hier die Anwendung eines Verfassungsartikels, welcher das fakultative Finanzreferendum ausschaltet, indem die abschliessende Kreditbeschlussfähigkeit dem Landrat zugewiesen wird. Da die Massnahmen der Tourismusförderung auch umstritten sein können, muss wie bei allen anderen Geschäften, welche viel Geld kosten, dem Volk die Referendumsmöglichkeit eingeräumt werden.
Rita Bachmann
betont, auch dieser Antrag sei bereits in der Kommission beraten worden und fand dort keine Zustimmung. Da es sich hier um sehr kleine Beträge handle (Fr. 1,55 Mio. aufgeteilt auf drei Jahre), lehnte die Kommission ein Finanzreferendum ab. Ausserdem müsse eine Evaluation stattfinden und die Regierung sei beweispflichtig, wenn sie dem Landrat ein nächstes Kreditbegehren unterbreitet. Weiter wird die Beratung des Tourismusgesetzes in der zweiten Lesung kaum die 4/5-Mehrheit erreichen, so dass darüber auf jeden Fall eine Volksabstimmung stattfinden wird.
://: Sabine Stöcklins Antrag, § 4 zu streichen, wird abgelehnt.
§ 5
keine Wortbegehren
§ 6
keine Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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