Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2003 |
Nr. 2192
20 2003/088
Berichte des Regierungsrates vom 8. April 2003 und der Personalkommission vom 31. Mai 2003: Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Altersentlastung für Lehrpersonen (Nachvollzug des Bildungsgesetzes)
Kommissionspräsidentin
Christine Mangold
stellt fest, dass die Altersentlastung für Lehrpersonen im Schulgesetz, das per 31. Juli ausser Kraft tritt, geregelt ist. Es gilt die Meinung, die Altersentlastung sollte danach, ab 1. August 2003, nicht im neuen Bildungsgesetz, sondern im Dekret zum Personalgesetz platziert werden. Damit ab 1. 8. 2003 eine rechtliche Grundlage steht, muss der Rat heute einen Entscheid fällen. Grundsätzlich sind die Bestimmungen aus dem Schulgesetz übernommen worden, eine Ausnahme bilden die Kindergärtnerinnen, die neu auch in den Genuss von Altersentlastung kommen, falls sie ein Pensum von 25 bis 28 Pflichtstunden erreichen. Zurzeit haben im Kanton rund 200 Lehrpersonen eine Altersentlastung zugute. Wichtig ist die Feststellung, dass Altersentlastung nicht mit Arbeitszeitreduktion gleichgesetzt wird. Das Arbeitspensum einer Lehrkraft setzt sich aus Vorbereitung, Unterrichten, Nachbereitung und anderen Aufgaben zugunsten der Schule zusammen. Dabei gilt die Arbeit vor der Klasse, das eigentliche Unterrichten, als aufreibendster Teil des Auftrags. Darum sollen die Lehrkräfte ab dem 55. Altersjahr 2 Lektionen weniger unterrichten müssen. Während dieser zwei Lektionen müssen die Lehrkräfte andere Schulaufgaben übernehmen.
Eine Gruppierung meinte, es sei nicht einsichtig, warum gerade Lehrpersonen in den Genuss einer solchen Entlastung kommen sollen, Wegmacher oder Polizisten hätten eine solche Privilegierung doch genau so nötig.
Die Kommission liess sich unterrichten, dass die meisten Kantone eine Altersentlastung für Lehrpersonen kennen.
Die Kommission beantragt dem Landratsplenum, dem vorliegenden Dekretsentwurf zu folgen.
Daniel Münger
spricht sich namens der SP-Fraktion für Eintreten aus. Die Altersentlastung ab Alter 55 wertet die SP als probates Mittel, um die Pflichtstundenzahl im fortgeschrittenen Alter auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Reduzierung heisst damit nicht Arbeitszeitverkürzung, sondern faire Entlastung.
Die SP verknüpft ihre Zustimmung allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Altersentlastung mit Alter 60 nicht wegfällt. Der Finanzdirektor wird gebeten, sich dazu klärend zu äussern.
Dölf Brodbeck
bittet im Namen einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Die FDP nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Geltungsbereich ausgedehnt und damit Gleichhandlung innerhalb der verschiedenen LehrerInnenkategorien hergestellt wird.
Uwe Klein
ist namens der CVP/EVP-Fraktion für Eintreten auf die kaum Änderungen erfahrenden Bestimmungen. CVP-Mitglied Agathe Schuler ist, da selbst Lehrerin, in den Ausstand getreten.
Willi Grollimund
stellt voran, dass alle ArbeitnehmerInnen mit zunehmendem Alter schneller ermüden. Die SVP-Fraktion fragt sich - völlig emotionslos nota bene - warum einzig die Berufsgruppe der Lehrenden mit Arbeitszeitentlastung belohnt werden soll. Man stelle sich die Belastung beispielsweise eines Wegmachers vor, der heute, bei den herrschenden Tropenverhältnissen, Belagsarbeiten ausführen muss.
Zudem ist festzuhalten, dass die Lehrpersonen, abgesehen vom Unterrichten, ihre Arbeitszeit frei einteilen können.
Zur Ferienfrage ist anzumerken, dass eine Lehrperson zu jeder Jahreszeit, wenn auch während der Schulferien, Ferien beziehen kann, was in der Privatwirtschaft, wo sich die Mitarbeitenden nach den Bedürfnissen des Betriebs zu richten haben, nicht möglich ist.
Da die Kosten für die Übung jährlich 2 Millionen betragen, stellt die SVP-Fraktion die Gretchenfrage: Ist dies im heutigen und zukünftigen kantonalen Finanzumfeld vertretbar?
Die SVP könnte sich eine Altersentlastung durchaus vorstellen, allerdings auf kostenneutraler Basis. Die im Kommissionsbericht aufgeführten Lehrergehälter belegen, dass eine Lehrperson auch mit 80 Prozent Gehalt noch gut weiter leben könnte.
Mit der aktuell präsentierten Vorlage erhält der Landrat die Möglichkeit, die Altersentlastung abzuschaffen. Die SVP rät, diesen Schritt zu gehen und beantragt Nichteintreten.
Pascal Wyss
sieht namens der Schweizer Demokraten keine Begründung dafür, die Lehrerschaft im vorgeschlagenen Sinne zu privilegieren und wird deshalb die Vorlage ablehnen.
Olivier Rüegsegger
meint vorab, nicht ganz ohne Ironie, die Vorlage sollte nicht bloss als Altersentlastung für die LehrerInnen, sondern auch als Befreiung für SchülerInnen betrachtet werden.
Von Bedeutung erscheint Olivier Rüegsegger, dass die Altersentlastung nur jenen Arbeitsteil betrifft, den eine Lehrperson vor den SchülerInnen erbringen muss. Wer heute einen Teerbelag einbringen muss, kann durch seinen Chef von dieser Arbeit zugunsten einer anderen Tätigkeit befreit werden, während die Lehrperson ihre Lektion vor der Klasse halten muss.
Die Grünen unterstützen die Dekretsänderung.
Bruno Steiger
findet das Jammern zugunsten der LehrerInnenlobby verfehlt, es zeige einmal mehr das elitäre Denken des Parlaments. Auch gegenüber den LehrerInnen argumentierten die Schweizer Demokraten nach dem Grundsatz: Weniger Leistung - weniger Lohn! Offenbar soll der Durchschnittsbürger noch mehr abgezockt werden, wie man den Plänen des FDP-Bundesrates, der Arbeit bis 67 fordert, entnehmen kann. Nicht nur die Schullehrer werden hoch belastet. Alle anderen Berufsgruppen gewissermassen als Nichtstuer zu diskriminieren, betrachtet Bruno Steiger als Schande.
RR Adrian Ballmer
bedauert die emotionale Diskussion und stellt fest, würde der Landrat das Geschäft nicht beschliessen, so wäre die Altersentlastung - nicht eben fair - auf kaltem Wege abgeschafft. Zudem wiederholt der Finanzdirektor, mit der Altersentlastung werde nicht die Arbeitszeit reduziert, sondern Teile des Arbeitsfeldes von LehrerInnen würden vom reinen Unterrichten auf andere in der Schule anfallenden Bereiche verlagert. Intention des Finanzdirektors ist es, das Thema organisatorisch so zu lösen, dass nicht zwingend Mehrkosten entstehen.
Die Behauptung, nur Lehrkräfte würden anders eingesetzt, wenn eine Überforderung - sei sie körperlicher oder psychischer Art - vorliegt, weist der Regierungsrat von sich.
Auf die Frage von Daniel Münger, ob die Altersentlastung nur bis Alter 60 gelte, verweist Regierungsrat Adrian Ballmer auf § 5 a Absatz 4, der bestimmt, dass Lehrpersonen, welche nicht von der Vorpensionierung Gebrauch machen, weiterhin Altersentlastung im Umfang von 2 Unterrichtsstunden pro Woche erhalten.
Dölf Brodbeck
macht Bruno Steiger darauf aufmerksam, dass sich die Vorlage nicht mit der Abschaffung der Altersentlastung für Lehrpersonen befasst, sondern nur um materiell wenig bedeutungsvolle Anpassungen. Im Weiteren ergänzt Dölf Brodbeck, dass der Landrat die Altersentlastungsreduktion von vormals vier auf heute zwei Stunden vor nicht allzu langer Zeit beschlossen hat.
Hildy Haas
wünscht vom Finanzdirektor zu erfahren, für welche Arbeiten die Lehrpersonen, welche Altersentlastung beziehen, in einem Schulhaus eingesetzt würden.
RR Adrian Ballmer
verweist auf die Arbeitsgruppe PAL, welche den Amtsauftrag für Lehrkräfte in fünf Zeitgefässen definiert hat. Zudem zeige das Nebenentschädigungsreglement eine Vielzahl von Aufgaben, die von den angesprochenen Lehrkräften übernommen werden könnten.
Die
SVP-Fraktion
stellt den Antrag, nicht auf das Geschäft einzutreten.
://: Der Landrat lehnt den Nichteintretensantrag der SVP ab.
Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret)
Titel
I.
Ingress Keine Wortmeldungen
§ 5 a Absatz 5
Eva Chappuis
beantragt in Absatz 5 das Modalverb
können
(letztes Wort) zu streichen.
Die Landrätin begründet den Antrag mit dem Hinweis, dass mit der Streichung von
können
der Widerspruch zu Absatz 4 wegfalle.
RR Adrian Ballmer
ist mit der Streichung einverstanden.
://: Der Landrat streicht in § 5a Absatz 5, zweiter Satz das Wort
können.
Der Satz lautet somit neu:
Dasselbe gilt für Lehrpersonen, welche die Teil-Vorpension beanspruchen.
II.
III. Keine Wortmeldungen
Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt der in § 5 Absatz 5 modifizierten Änderung des Dekrets zum Personalgesetz zu.
Anhang 1
(Dekret)
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2193
21 2003/101
Berichte des Regierungsrates vom 30. April 2003 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 30. Mai 2003: Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz). 1. Lesung
Bevor die Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann der Kommissionspräsidentin das Wort erteilt, begrüsst sie auf der Tribüne Altlandratspräsidentin Heidi Tschopp, die sich in hohem Masse für den Tourismus engagiert hat.
Rita Bachmann bemerkt einleitend, dass der Auftakt zum Tourismusgesetz durch zwei am 23. März 2000 überwiesen Motionen - 1999/217 betreffend "Erarbeitung einer Wertschöpfungsstudie als Grundlage für die Optimierung der touristischen Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft" sowie 1999/216 betreffend " Schaffung von Strukturen für die Koordination nach innen und den gemeinsamen Auftritt nach aussen, die dem Kanton Basel-Landschaft eine optimale Weiterentwicklung ermöglichen " erfolgte.
Unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Peter Keller; Abteilung Tourismus der Universität Lausanne hat ein Leitungsteam die Entscheidungsgrundlagen für die Vorlage , aufgrund einer Wertschöpfungsstudie von Rütter + Partner, Rüschlikon sowie einem Marketingkonzept 2002 - 2006 von Herrn Dr. Arnold Kappler, Luzern erarbeitet.
Mit dem neuen Gesetz soll u.a. der bemerkenswert hohe Anteil von 3,2 Millionen Tagesausflüglern zu einem längeren Verweilen animiert werden.
Eine Marketingstudie hat ergeben, dass der Kanton Baselland bis heute ein weisser Fleck auf der Tourismuskarte der Schweiz darstellt.
Dem Kommissionsbericht und der Vorlage sind zu entnehmen, welche Aktivitäten für die nächsten drei Jahre mit dem Gesamtbetrag von 1,5 Mio CHF geplant sind.
Der Kantonsanteil bewegt sich bei knapp 60%, rund Fr. 600'000.-- sollen für Marketingaufgaben eingesetzt werden.
Die Partnerschaft in der regionalen Tourismusförderung soll ausgebaut werden, Basel Tourismus und Baselland Tourismus planen gemeinsam den Aufbau einer Online- Hotelreservation via Internet.
Zugleich wird die Einführung eines Mobilitytickets für das Baselbiet geprüft.
Neben der engen Zusammenarbeit mit Basel-Stadt soll in einem ersten Schritt auch die Kooperation zu den Nachbarorganisationen Frankreich und Deutschland intensiviert werden.
Baselland Tourismus strebt mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln eine gleichwertige Partnerschaft mit dem Rest der Region an.
Rita Bachmann stellt fest, der Start könne als ermutigend bezeichnet werden, ein Auftritt an der traditionellen Regio-Messe in Lörrach habe ein grosses Echo ausgelöst und
das Schnupperabo "Baselland entdecken" sei auf reges Interesse gestossen.
Man dürfe die volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus keinesfalls unterschätzen, denn neben der klassischen Tourismusbranche profitieren auch der Detailhandel und die Landwirtschaft.
Gemäss Erhebungen des Bundesamtes für Statistik und dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gebe es vor allem in ländlichen Gegenden kaum wertschöpfungsstärkere Entwicklungsalternativen als den Tourismus.
Ein attraktives touristisches Angebot ziehe aber generell Wirtschaftsbetriebe an.
Mit der Vorlage beschliesse der Landrat über die Mitfinanzierung des Vereins Baselland Tourismus für die Jahre 2003 - 2005 sowie über das neue Tourismusgesetz.
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes bilde dabei § 5 die Evaluation, in der eine Wirkungsprüfung der ergriffenen Massnahmen gefordert werde.
Spätestens im 2. Semester 2005 werde der Landrat über weiterführende Massnahmen in Kenntnis gesetzt.
Die Volkswirtschaftskommission empfiehlt dem Landrat mit 9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Als Vertreterin einer Minderheit der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission bekennt sich Sabine Stöcklin Namens der SP-Fraktion grundsätzlich zur regionalen Tourismusförderung, allerdings auf Basis des Wirtschaftsförderungsgesetzes.
Ablehnend stehe die SP der absehbaren Dauerfinanzierung, für die das Tourismusgesetz plädiere, gegenüber.
Die SP-Fraktion spricht sich für Nichteintreten auf die Vorlage aus, verbunden mit dem Auftrag an die Regierung, die Tourismusförderungsanliegen mit dem Wirtschaftsförderungsgesetz zu koppeln.
Als Jurakanton mit unzähligen landschaftlichen Reizen und unterschiedlichen kulturellen Angeboten, wie beispielweise August Raurica, besitze der Kanton Baselland durchaus Potential im Tourismus.
Aktuell sei die Tourismusbranche noch mit einer relativ geringen Wertschöpfung strukturiert. Von einer Vernetzung und Vermarktung aus eigener Kraft könne man deshalb nicht ausgehen.
Da die Tourismusbranche ausserdem auch Arbeitsplätze für nichtspezialisierte Berufsleute anbiete, unterstütze die SP die Förderung mit staatlichen Mitteln. Gleichzeitig anerkenne sie die geleistete Aufbauarbeit von Baselland Tourismus, wobei die gemeinsame regionale Angebotspalette bisher noch zu wenig umfassend sei.
Die SP bewerte es als positiv, dass die Regierung mit der Vorlage kein Massentourismus anstrebe, sondern den Weg über die Erhöhung der Wertschöpfung gewählt habe, sie vermisse jedoch den regionalen Ansatz. Die Kantonsgrenzen spielten in der Vorlage eine zu wichtige Rolle. Für eine Touristin oder einem Touristen sei dies aber nicht von Belang. Eine erfolgreiche Vermarktung müsse sich an den Funktionen und nicht an den Grenzen orientieren.
Sie könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit der Vorlage nicht nur eine wertschöpfungsschwache Branche unterstützt sondern auch staatspolitische Anliegen, wie die Imagepflege Basellands als eigenständigem Kanton in Abgrenzung zu den andern Kantonen, verfolgt werden soll.
Um im nationalen und internationalen Standortwettbewerb bestehen zu können, müsse sich die Region Basel und der Wirtschaftsraum Nordwestschweiz möglichst geschlossen präsentieren.
Die Tourismusförderung müsse deshalb auf attraktive Angebote setzen und Funktionen anstelle von Kantonsgebieten verkaufen.
Die SP erwarte darum, dass die Tourismusförderung in enger Partnerschaft zu Basel-Stadt und den benachbarten Jurakantonen erfolge, denn es mache keinen Sinn, dass Baselland versuche, mit Geldern der Steuerzahler in Basel-Stadt generierte Logiernächte in den Landkanton zu transferieren.
Nach Auffassung der SP sei nur mit einem regionalen Konzept eine Steigerung der Wertschöpfung in der Tourismusbranche zu erreichen.
Es gebe zwar auch andere Kantone mit einem Tourismusgesetz, die damit aber in erster Linie Kurtaxen erheben und die Einbindung von Wirtschaftsverbänden in die Finanzierung der Tourismusförderung bezwecken.
Die Vorlage Basellands hingegen beabsichtige genau das Gegenteil.
Sabine Stöckli bedauert, dass die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission aus Zeitgründen den einzelnen Punkten zu wenig Beachtung schenken konnte.
Die SP missbillige überdies, dass mit dem vorliegenden Tourismusgesetz das fakultative Finanzreferendum ausgeschaltet werde.
Die SP spricht sich für Nichteintreten auf die Vorlage 2003/101 aus und beantragt die Aufnahme der Anliegen in das Wirtschaftsförderungsgesetz.
Rita Kohlermann stellt fest, es werde kaum möglich sein, im wirtschaftspolitisch schwierigen Umfeld mit den vorhandenen finanziellen Mitteln aktivere und konkretere Wirtschaftsförderung zu betreiben als über den Tourismus im Baselbiet.
Die KMU's und die ländlichen Gebiete könnten jedoch sehr wohl einen Entwicklungsschub gebrauchen.
Mit dem Tourismusgesetz schaffe man die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen.
Die FDP-Fraktion plädiert daher einstimmig für Eintreten und unterstützt sowohl das vorliegende Gesetz als auch den Landratsbeschluss.
In der Rückweisung an die Regierung sehe sie ein Scheinargument, um die Tourismusförderung auf die lange Bank zu schieben.
Seit 1994 befasse sie sich mit der Imagepflege des Tourismus im Kanton Baselland und, nachdem ein von ihr verfasstes Postulat 1996 abgewiesen wurde, habe sie 1999 zwei Motionen eingereicht, mit dem Ziel, mit einer Wertschöpfungsstudie die Rolle und die Möglichkeiten des Tourismus im Baselbiet transparenter zu machen.
Die SP-Fraktion, die damals ihre Motion unterstützt habe, könne doch heute nicht ernsthaft von der Marke "Basellandschaft Tourismus" nichts mehr wissen wollen.
Die SP könne nicht von einer verfehlten Marketingstrategie reden, denn auch im internationalen und regionalen Marketing habe die Marke Basel-Landschaft ihren Platz.
In diesem Zusammenhang erinnere sie an eine vor rund einem Jahr eingereichte Motion an den Oberrheinrat. Damals hätte die Ueberweisung der Motion keine Chance gehabt, hätten die Regionen ihre eigene Identität nicht behalten können.
Letztlich sei man der Forderung der Motion, kantonale, regionale und überregionale Gemeinschaftsprojekte der Tourismusförderung zu unterstützen, mit dem Gesetzesentwurf nachgekommen.
Im Uebrigen sei eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit Basel-Stadt möglich, ohne dabei die Marke Basel-Landschaft aufzugeben..
In einem ersten Schritt gelte es nun, das Konzept zu entwickeln und umzusetzen.
Im Interesse aller müsse das Baselbiet sein brachliegendes Potential aktivieren.
Beim vorliegenden Tourismusgesetz handle es sich um ein Rahmengesetz, welches die finanzielle Unterstützung garantiere, dabei die Umsetzung der Massnahmen jedoch privaten Initiativen überlasse.
Neben den Impulsen für die KMU's sei die Tourismusförderung des Baselbiets auch wichtig für die Wahrnehmung ausserhalb der Kantonsgrenzen.
Das Gesetz sei keine "carte blanche", strategische Führung und Leistungsauftrag seien weiterhin in der Kompetenz des Landrates und er beschliesse die Beiträge.
In den letzten Jahren habe sich Baselland Tourismus zu einem professionellen, neu strukturierten, mit einer Geschäftsstelle ausgestatteten Unternehmen entwickelt.
Einen massgeblichen Beitrag dazu habe im übrigen Altlandrätin Heidi Tschopp geleistet.
Mit der bereits von der Kommissionspräsidentin erwähnten Teilnahme an der Regio Messe in Lörrach habe man den ersten erfolgreichen Schritt in die richtige Richtung getan.
Unbegründet sei hingegen die Furcht der Gemeinden, das Baselbiet werde demnächst vom Tourismus überschwemmt. Zudem brauche es für den Bau grösserer Anlagen das Einverständnis der Gemeinden, wobei auch eine Vertretung der Gemeinden im Vorstand von Tourismus Baselland vorgesehen sei.
Was man hingegen sehr ernst nehmen müsse und wo Handlungsbedarf bestehe, sei die Problematik rund um Augusta Raurica.
Die FDP spricht sich einstimmig für Eintreten aus und lehnt sowohl den Rückweisungs- als auch die Einzelanträge ab.
Patrizia Bognar erklärt die Zustimmung der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion zur Vorlage.
Es handle sich beim Tourismusgesetz um ein schlankes und sanftes Gesetz.
Als Einwohnerin des Baselbiets wirke sich für sie eine höheren Wertschöpfung auch in einer besseren Lebensqualität aus.
Den Antrag der SP lehne die CVP/EVP ab.
Indem die Regierung mit einem Gesetz für klare Regeln gesorgt hat, hat sie nach Auffassung Jörg Krähenbühls den Auftrag der Motionärin mehr als erfüllt.
Die SVP-Fraktion stehe hinter der Vorlage und dem klaren, wirkungsorientierten Konzept zur Tourismusförderung.
Die Wertschöpfung des Kantons werde sich ausgeglichener präsentieren und der Kanton könne mit zusätzlichen Einnahmen rechnen. Gleichzeitig werden Ansehen und Attraktivität des Baselbiets gestärkt.
Mit der Berichterstattung erhalte der Landrat die Kompetenz, die Tourismusförderung solange zu unterstützen, als dies die Resultate erfordern.
Einer weiteren Zusammenarbeit mit Basel-Stadt stehe nichts im Wege, weshalb er die Weigerung der SP auf die Vorlage einzutreten nicht verstehe.
Die SVP-Fraktion tritt einstimmig auf die Vorlage ein und lehnt sämtliche Streichungsanträge ab.
Für Thomas Haegler geht mit dem neuen Tourismusgesetz ein zusätzlicher Aufschwung für das Baselbiet einher. Einen weiteren Vorteil sehe er in der Stärkung der Wirtschaft und einer allfälligen Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten stimmt mehrheitlich für Eintreten und weist die Anträge der SP-Fraktion zurück.
Madeleine Göschke stellt fest, dass die Fraktion der Grünen die Förderung des Tourismus im Baselbiet grundsätzlich unterstützen, weshalb sie sich auch für die Vernehmlassung ausgesprochen habe. Allerdings sehe man das Ganze in einem grösseren Rahmen in der Zusammenarbeit mit Basel-Stadt und der Region.
Man sei ursprünglich davon ausgegangen, dass sich möglichst viele Einwohner der Region dazu ermuntern lassen, ihre Freizeit im Baselbiet anstatt im Tessin zu verbringen.
Man habe jedoch zur Kenntnis nehmen müssen, dass dies nicht den Tatsachen entspreche. Weiter habe man festgestellt, dass Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis zueinander stehen, denn für eine Wertschöpfung von 1 - 2% soll der Steuerzahler einen Betrag von 1,5 Mio CHF aufbringen.
Um dem weissen Fleck Baselland Farbe und Struktur zu geben, sei kein neues Gesetz notwendig. Die angesprochene Identitätskrise des Kantons sei historisch gewachsen und mit einem Gesetz nicht aus der Welt zu schaffen. Wie bereits in der Kommission vorgebracht, müsse die Tourismusförderung im Rahmen der Wirtschaftsförderung stattfinden.
Die Fraktion der Grünen stimmen für Nichteintreten und unterstütze allenfalls eine Rückweisung an die Regierung, mit dem Auftrag, im Rahmen der Wirtschaftsförderung ein Konzept zu erarbeiten.
Letztlich gehe es bei der Tourismusförderung um Wirtschaftsförderung, weshalb diese dort sehr gut untergebracht sei.
Als Präsident des VBLG vertritt Peter Meschberger die Interessen der Gemeinden.
Obwohl sich der Gemeindeverband bewusst sei, dass etwas unternommen werden müsse, halte sich seine Begeisterung in Grenzen, da seine Anliegen, mit wenigen Ausnahmen, unberücksichtigt blieben.
Die Verfassung schreibe zwar vor, dass der Kanton gemeinsam mit den Gemeinden Wirtschaftsförderung betreibe; die Praxis sehe allerdings anders aus.
In Zusammenhang mit der Tourismusförderung ergeben sich für die betroffenen Gemeinden finanzielle Probleme sowohl im OeV aber auch bezüglich der Schaffung benötigter Anlagen.
Eric Nussbaumer unterstellt der SVP und FDP, dass sie die Argumente der SP gar nicht interessieren, sondern man das Gesetz ohne lange Diskussionen *durchziehen" wolle.
Erwiesenermassen falle die Tourismusförderung unter Wirtschaftsförderung und er habe noch kein plausibles Argument gehört, weshalb für die Tourismusbranche ein eigenes Gesetz notwendig sei.
Sogar die Erläuterungen zum Tourismusgesetz halten fest, die Tourismusförderung stelle ein wirkungsvolles Instrument dar, um im Rahmen der Wirtschaftsförderung Firmenansiedlungen zu realisieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Im übrigen beinhalte das Wirtschaftsförderungsgesetz die Finanzierung flankierender Massnahmen.
Als kritischen Punkt jedoch, und hier müsste eigentlich ein Aufschrei durch die Reihen der SVP gehen, halte das Wirtschaftsförderungsgesetz fest, dass bei einer zusätzlichen Forderung von Staatsmitteln, der Landratsbeschluss dem fakultativen Finanzreferendum zu unterstellen ist.
Eugen Tanner rekapituliert, dass nicht rundum Begeisterung und Freude bezüglich des Tourismusgesetzes herrsche.
Der Tourismus sei für die Schweiz ein wichtiger, allerdings auf die Schweiz sehr unterschiedlich verteilter Wirtschaftszweig. Im weiteren sei es vor allem der Wintertourismus, der zur Wertschöpfung beitrage.
Im Wallis stammen beispielsweise rund 80% der Einnahmen aus dem Wintertourismus, während sich die restlichen 20% auf die drei anderen Jahreszeiten verteilen.
Tatsache sei ausserdem, dass der Tourismus sehr empfindlich auf die Wirtschaftslage reagiere.
Eine vom BAK Ende Mai 2003 in Zusammenarbeit mit der Hotellerie Suisse veröffentlichte Studie habe einen deutlichen Rückgang der Logiernächte im Jahre 2002 und im Winter 2002/2003 aufgezeigt.
Prognostiziert wurde zudem ein weiterer Rückgang um 3,2% für das Jahr 2003, wobei sich dieser regional unterschiedlich auswirken werde.
Er warne deshalb vor allzu grossen Erwartungen.
Abschliessend bittet Eugen Tanner den Sanitätsdirektor Erich Straumann, ihm drei Fragen zu beantworten:
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Wie sieht das wiederkehrend erwähnte Potential in Zahlen aus?
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Wurden die Tagestouristen bereits befragt, weshalb sie nicht länger im Baselbiet verweilen und welche Voraussetzungen für einen längeren Aufenthalt erfüllt sein müssten.
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Anhand welcher konkreter Kriterien soll die Wirkungsanalyse vorgenommen werden?
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Mit grossem Interesse hat
Peter Tobler
die Ausführungen Peter Meschbergers zum Standpunkt der Gemeinden verfolgt und sich dabei erinnert, dass die Zielsetzung der Gemeinden mit derjenigen der Tourismusförderung identisch sind, wobei letztere auf kantonaler Ebene die Anliegen der Gemeinden ergänze.
Grundsätzlich sei er davon ausgegangen, dass die Gemeinden der Tourismusbranche Support bieten würden.
Er wisse, dass einige Gemeinden mit dem Problem als Tourismusgrosszentren kämpfen - Stichwort Augusta Raurica. Angesprochen seien jedoch die durchschnittlichen Gemeinden. Wenn der Markt nicht bewirtschaftet werde, seien auch keine Erträge zu erwarten und dies funktioniere nicht, indem man die Aufgabe an Basel Tourismus abtrete.
Regierungsrat
Erich Straumann
orientiert, dass er vorab auf die Frage, weshalb das Tourismusgesetz nicht in das Wirtschaftsförderungsgesetz eingebaut wurde, eingehen werde und die Fragen Eugen Tanners anlässlich der Detailbehandlung beantworten werde.
Das Gesetz präsentiere sich sehr schlank und weise im Gegensatz zum Wirtschaftsgesetze eine wirkungsorientierte Komponente auf. Dies sei auch der Grund, weshalb man von einer Integration ins Wirtschaftsförderungsgesetz abgesehen habe.
Tourismusgesetz und Wirtschaftsförderungsgesetz bewegen sich ausserdem auf zwei unterschiedlichen Ebenen.
Weiter wäre es alleinige Aufgabe der Konsultativkommission, die Anträge zu beschliessen, würde man das Tourismusgesetz in das Wirtschaftsgesetz integrieren. Dem Landrat wäre damit die Entscheidbefugnis entzogen.
Ein weiteres Argument zugunsten eines separaten Gesetzes war auch die Kosten-/Nutzenanalyse nach drei Jahren.
Schliesslich diene die Trennung auch einer besseren Uebersicht in der Praxis.
Er empfehle dem Rat, den Rückweisungsanträgen nicht statt zu geben und das Gesetz heute zu verabschieden.
Ursula Jäggi-Baumann
unterbricht an dieser Stelle die Eintretensdebatte.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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