Protokoll der Landratssitzung vom 19. Juni 2003

Nr. 2228

2003/141
13 Fragestunde

1. Simone Abt-Gassmann: Institut für Pathologie
Die Räumlichkeiten des Instituts für Pathologie sind bekanntermassen dringendst sanierungsbedürftig. Sicherheit und Brandschutz an den Arbeitsplätzen sind nicht mehr gewährleistet. Ein Projekt für die Verlegung des Instituts in ein anderes Gebäude ist bereits seit Ende 2002 zur Ausführung bereit. Die Sicherheitskommission "Unfallverhütung/technische Sicherheit" hielt letzten Monat in ihrem Rapport fest, dass entweder sofort das Projekt zu realisieren sei oder dringend die nötigsten Umbauarbeiten vorzunehmen seien.

Fragen:
Zu Frage 1:
RR Elsbeth Schneider-Kenel bestätigt, auch die Regierung mache Handlungsbedarf aus, da sowohl die Raum- und Nutzungsstruktur als auch die Laboreinrichtungen nicht mehr den sicherheits- und arbeitshygienischen Vorschriften entsprechen.

Zu Frage 2:
Der Regierungsrat hat im Sommer 2002 die Vorlage für das Institut für Pathologie zurückgestellt, und die VSD damit beauftragt, eine allfällige Zusammenlegung mit Basel-Stadt zu prüfen.
Eine solche erwies sich in der Folge als nachteilig, nicht zuletzt auch aus Kostengründen.
Die Regierung stellte daraufhin Ueberlegungen hinsichtlich der Finanzierung des Projekts an.
Im Budget 2004 konnten nun die erforderlichen finanziellen Mittel eingestellt werden; womit einer Ueberweisung der Vorlage nichts mehr im Wege steht.

Zu Frage 3:
Aus den genannten Gründen wurde die Vorlage von der Regierung noch nicht verabschiedet.

Ein Umbau der bestehenden Räumlichkeiten wurde aus Kostengründen verworfen.
Vorgesehen sei, das Pathologische Institut im ehemaligen Personalhaus des Kantonsspitals Liestal unterzubringen.
Neben den betrieblichen Synergien habe die direkte Anbindung an das KSL den Vorteil, dass der laufende Spitalbetrieb nicht beeinträchtigt werde.

Zu Frage 4:
Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Landratsbeschlusses werden rund zweieinhalb Jahre für die Vorbereitung, Planung und Realisierung benötigt.
Bei einem reibungslosen Projektablauf kann von der Inbetriebnahme der Pathologie im 2. Semester 2006 ausgegangen werden.

Simone Abt bedankt sich bei RR Elsbeth Schneider und erkundigt sich, ob sie es nicht als riskant empfinde, aus Kostengründen die Realisierung des Projekts zu verzögern.

RR Elsbeth Schneider weist darauf hin, dass es sich dabei um einen finanzpolitischen Entscheid gehandelt habe, von welchem auch diverse andere Projekte betroffen waren.


2. Madeleine Göschke-Chiquet: Deutsch-Französische Staatsvertragsverhandlungen
Nach der deutschen Verordnung betreffend den Überflug von süddeutschem Gebiet in Richtung Zürich-Kloten will die Deutsche Regierung auch das Überfliegen ihres Territoriums in der Umgebung des Flughafens Basel-Mülhausen in einem Staatsvertrag regeln. Zur Zeit laufen die Verhandlungen. Wir vermuten, dass auch unser Bundesamt für Zivilluftfahrt (BaZL) an diesen Verhandlungen beteiligt ist.

Fragen:
Zu Frage 1:
RR Adrian Ballmer stellt einleitend fest, zwischen Deutschland und Frankreich bestehe bis jetzt keine staatsrechtliche Regelung über die Nutzung des Luftraumes in Süddeutschland. Die Zielsetzungen der Verhandlungen sei, die Nutzung des Luftraumes in eine rechtsgültige Regelung zu überführen.

Zu Frage 2:
Der Staatsvertrag des EuroAirports sei Sache der französischen Regierung. Die Schweiz habe Frankreich gegenüber erklärt, sie wolle an den deutsch-französischen Verhandlungen teilnehmen. Momentan werde das BAZL von der in Frankreich zuständigen Zivilluftfahrtbehörde informiert, wobei Deutschland und Frankreich nicht über die Festlegung der schweizerischen Luftraumstruktur resp. die schweizerischen An- und Abflugrouten verhandeln.

Zu Frage 3:
Die genauen Zielsetzungen der deutschen Verhandlungsdelegation sind der Baselbieter Regierung nicht bekannt, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen möglich sind.
Für den Regierungsrat ist jedoch klar, dass die Bevölkerung, unabhängig von Nationalität und Wohnort, gleich behandelt werden muss.

Zu Frage 4:
In Unkenntnis der Situation kann sich weder der Regierungsrat BL noch das BAZL dazu äussern.

Madeleine
Göschke bedankt sich beim Finanzdirektor für die Beantwortung ihrer Fragen.
Zusätzlich erkundigt sie sich, ob es zutrifft, dass bei den derzeit zwischen Deutschland und Frankreich geführten Verhandlungen Deutschland Einschränkungen der Ueberflugsrechte - analog dem Zürchermodell - vorsieht, was sich für den EuroAirport sehr nachteilig auswirken würde.

RR Adrian Ballmer verweist darauf, dass Deutschland und Frankreich nicht ausschliesslich an die Regio Trirhena angrenzen und damit nicht in erster Linie über Basel diskutieren, was auch der Grund dafür ist, dass die Schweiz in die Verhandlungen nicht mit eingebunden wird.


3. Walter Jermann-Strauss: Personalbestand Polizei-Posten Laufen
Täglich werden am Bahnhof Laufen an Jugendliche, die ab den Zügen kommen, von Personen, die sich im Durchgangsheim befinden, weiche Drogen angeboten. Von einigen Gemeindebehörden und Schulpflegen wurde ich auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Fragen:

Zu Frage 1:
RR Andreas Koellreuter merkt an, der Polizeistützpunkt Laufen beschäftige als Bestand der Sicherheitsabteilung I aktuell 61 Mitarbeitende.
Im Laufental, einem geographischen Sonderfall, wurde infolge der Interventionswege von Beginn an ein höherer Personalbestand gewählt, als die Kriminalitätslage dies erfordern würde.
Somit beschäftigt der Stützpunkt Laufen derzeit 11, derjenigen Grellingens 1 MitarbeiterInnen.
Mit der Platzierung des Durchgangszentrums in Laufen entstand ein lokaler Brennpunkt, bei dem zuerst Erfahrungswerte erhoben werden mussten, um eine Beurteilung der Personalzumessung des Polizeistützpunktes Laufen vornehmen zu können.
Die Beurteilung ergab, dass der Laufentaler Bestand von 12 Mitarbeitenden um eine Person aufzustocken ist, wenn es die Kriminalitätsrate in Zusammenhang mit dem Durchgangszentrum erfordern würde, was momentan aber nicht der Fall ist.

Zu Frage 2:
Seit Inbetriebnahme des Durchgangsheims haben die Ladendiebstähle in der Region leicht zugenommen. Die Polizei hat mit gezielten Massnahmen darauf reagiert.
Gegenüber vergleichbaren Regionen ist im Laufental keine überdurchschnittliche Zunahme der Kriminalität zu verzeichnen, dies zeigt eine Vergleichsstatistik zwischen den Stützpunkten Laufen, Pratteln, Münchenstein und Arlesheim.
Mit dem jetzigen Personalbestand der Sicherheitsabteilung I präsentiert sich die Auslastung der MitarbeiterInnen ziemlich ausgeglichen.
Eine Verbesserung der Kriminalitätsrate ist mit einer Personalverschiebung zum Polizeistützpunkt Laufen nicht zu erreichen, gezielte Schwerpunktaktionen haben jedoch zu einer Kontinuität im Laufental geführt.

Zu Frage 3:
Am 25. April 2003 haben Generalsekretär und Polizeikommandant der JuPoMi an der Zusammenkunft der Gemeindepräsidenten im Laufental teilgenommen.
Dabei hat auch eine Aussprache bezüglich Personalzuteilung und Einsatztaktik der Polizei stattgefunden.
Anlässlich des Gesprächs war nie die Rede davon, dass sich die Gemeindebehörden des Laufentals hintergangen fühlen.

Zu Frage 4:
Aktuell ist eine geringe Zunahme des Handels mit leichten Drogen zu verzeichnen; was allerdings auf das gesamte Kantonsgebiet zutrifft.
Die Polizei BL hat bereits Massnahmen zur Verbesserung der Situation eingeleitet.

Zu Frage 5:
In Zusammenarbeit mit der Kriminal- und Verkehrspolizei wird die Sicherheitspolizei weiterhin gezielte Schwerpunktaktionen durchführen.

Walter Jermann bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und bemerkt, dass ihn das Gesagte nicht vollumfänglich zufrieden stelle.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 2229

Überweisungen des Büros

Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann gibt Kenntnis von folgender Überweisung:

2003/143
Bericht des Regierungsrates vom 17. Juni 2003: Bewilligung der Verpflichtungskredite für Erhalt und Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Birs 2 in Birsfelden und für Massnahmen im Einzugsgebiet und die Erteilung des Enteignungsrechtes für Massnahmen im Einzugsgebiet (Bau Mischwasserbecken); an die Umweltschutz- und Energiekommission

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 2230

2003/146
Dringliche Interpellation der Fraktion der Grünen: Kantonsreferendum gegen das Steuerpaket 2001?

Frage 1:
Mit wie vielen Millionen Steuerausfällen (inkl. Gemeinden) hätte unser Kanton nach Annahme des Steuerpaktes zu rechnen?

Zu Frage 1:
RR Adrian Ballmer erinnert daran, dass sich das Steuerpaket 2001 aus mehreren Teilbereichen zusammen setzt:
- Familienbesteuerung
- Wohneigentumsbesteuerung
- Bausparen
- Revision Stempelabgaben

Bei der Familienbesteuerung ist voraussichtlich ab 2008 mit Steuerausfällen in Höhe von 28 Mio CHF bei den Staatssteuern zu rechnen.
Davon entfallen rund 21 Mio auf die Krankenkassenprämie und ca. 7 Mio CHF auf den Betreuungsabzug für Kinder.
Hinzuzurechnen wäre ein allfälliger Beitrag des Kantons.
Die Abschaffung des Eigenmietwertes führt bei der Wohneigentumsbesteuerung zu einem Ausfall von 39 Mio CHF. Mit dem Wegfall des Mietkostenabzugs würden Mehreinnahmen von 24 Mio CHF generiert, die Abschaffung von Hypothekarzins- und der Unterhaltskostenabzügen würde zusätzliche Mehreinnahmen von 50 Mio resp. 32 Mio. CHF auslösen.
Bei neuerworbenem Eigentum sind bei den Hypothekarzinsen mit Mindereinnahmen von 5 Mio. CHF und einem Minus von 14 Mio CHF aus dem beschränkten Unterhaltskostenabzug zu rechnen.
Per Saldo resultiert ein Betrag von 48 Mio CHF für den Kanton und 29 Mio CHF für die Gemeinden.
Beim Bausparen wird sich in finanzieller Hinsicht nichts verändern, da die vorgesehen Lösung dem Baselbieter Modell entspricht.
Die Revision der Stempelabgaben hat für das Baselbiet keine Relevanz.
Das Steuerpaket 2001, welches sich bis spätestens 2008 auswirkt, würde ohne eigene Massnahmen zu Mehreinnahmen von 20 Mio. CHF für den Kanton und 12 Mio. CHF für die Gemeinden führen.
Derzeit nicht quantifizierbar ist der Steuerausfall der Bundessteueranteile. von total -510 Mio CHF. Geht man für den Kanton Baselland von 3% aus, wären die Auswirkungen des Steuerpakets 2001 auf das Baselbiet +/- 0.
Die Behauptung, Konkubinatspaare mit Kindern seien von jeglicher Steuerentlastung ausgeschlossen, sei falsch.
Der Kinderabzug werde von Fr. 5'600.-- auf Fr. 9.300.-- erhöht, allenfalls sei sogar ein Kinderbetreuungsabzug von max. Fr. 7'000.-- möglich.

Frage 2:
Welche Auswirkungen hätten die Mindereinnahmen konkret? Wo müssten Budgetstreichungen vorgenommen werden?

Zu Frage 2:
Ohne Eigenmassnahmen entstehen dem Kanton keine Mindereinnahmen. Falls Baselland zusätzliche Mittel aus der Steuerrevision erhielte, könnten diese allenfalls für eine Steuerreduktion der juristischen Personen eingesetzt werden. Hängig ist ausserdem nach wie vor die Frage der Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Geplant sind weitere Massnahmen zugunsten der Familienbesteuerung.
Finanzdirektor Adrian Ballmer geht unter dem Strich nicht von Mehreinnahmen für den Kanton aus.

Frage 3:
Welche Haltung wird der Regierungsrat morgen an der Konferenz der Kantonsregierungen einnehmen?


Zu Frage 3:
Die Traktandenliste der Plenarversammlung enthält kein Traktandum "Steuerpaket 2001".

Frage 4:
Unterstützt der Regierungsrat ebenfalls ein Kantonsreferendum und ist er bereit, das entsprechende Verfahren einzuleiten?


Zu Frage 4:
Da die Auswirkungen für den Fiskus im Baselbiet als tendenziell eher positiv eingestuft werden, prüft die Regierung zur Zeit, welche Faktoren für und welche gegen ein Referendum sprechen.
Aus seiner Optik sei das Steuerpaket 2001 für die Wohneigentumsförderung Baselland "ein Schuss in den Ofen", weil das Baselbiet damit seinen Standortvorteil und seine Spitzenposition bei der Wohneigentumsförderung verliere.
Fragwürdig, weil nicht kosequent, sei das Steuerpakt 2001 beim Schuldzins- und Unterhaltskostenabzug.
Zudem missfalle den Finanzdirektoren die Verknüpfung der vier sehr unterschiedlichen Bereiche zu einem Steuerpaket.
Abschliessend erklärt sich der Finanzdirektor namens der Regierung bereit, die Motion Nussbaumer als Postulat entgegen zu nehmen.

Esther Maag beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag wird stattgegeben.

Esther Maag bemerkt, sie sei nun doch leicht verwirrt, da sie kaum glauben könne, dass das mit grossen Kürzungen verbundene Steuerpaket auf den Kanton keine finanziellen Auswirkungen haben soll.
Obwohl auf der morgigen Traktandenliste das Geschäft nicht erscheine, gehe sie davon aus, dass es Thema Nr. 1 sein werde.

Das weitere Vorgehen sei ihr zwar nicht klar, da die Referendumsfrist ab Publikation aber nur 100 Tage betrage, müssten in der Sommerpause zwingend Massnahmen eingeleitet werden.

RR Adrian Ballmer entgegnet, es stehe Ester Maag frei, die Zahlen der Steuerverwaltung anzuzweifeln.
Am präzisesten seien sicherlich diejenigen der Wohneigentumsbesteuerung, mit denen man sich seit Monaten intensiv befasse.
Wie erwähnt, werde die Regierung das Dafür und Dawider abwägen. Werde das Steuerpaket an der morgendlichen Sitzung der Konferenz der Kantonsregierungen verabschiedet, erfolge im Juli die Publikation und damit laufe die Referendumsfrist im Oktober 2003 ab.
Entschliesse sich die Regierung etwas zu unternehmen, werde sie dem Rat im September 2003 eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

://: Die Interpellation 2003/146 ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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