Protokoll der Landratssitzung vom 4. September 2003

Nr. 43


7 2003/115


Berichte des Regierungsrates vom 13. Mai 2003 und der Justiz- und Polizeikommission vom 30. Juni 2003: Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben


Kommissionspräsidentin Regula Meschberger berichtet, die Justiz- und Polizeikommission wolle mit ihrer klaren Zustimmung zur Vorlage 2003/115 ein Zeichen für den Umweltschutz setzen. Das Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben soll einen Anreiz bieten, dass vermehrt umweltfreundliche Fahrzeuge im Kanton Basel-Landschaft gefahren werden. In drei Jahren wird erstmals eine Überprüfung stattfinden um festzustellen, ob dank der Steuerbefreiung eine Zunahme der umweltfreundlichen Fahrzeuge erfolgt ist.


Ursula Jäggi-Baumann bezeichnet die aktuelle Vorlage als einfach und unbestritten, trotzdem aber nicht minder wichtig. Während fünf Jahren werden umweltfreundliche Fahrzeuge von der Verkehrssteuer befreit, was laut Hochrechnungen Mindereinnahmen von nur 170'000 Franken für den Kanton bedeutet. Aus diesem Grund bittet sie, dem Antrag der Justiz- und Polizeikommission zuzustimmen.


Dieter Völlmin betont, es sei wichtig, dass der Landrat nicht irgendwelche billigen PR-Gags unterstütze. Aus diesem Grund werden klare Kriterien für eine Steuerbefreiung vorgegeben, beispielsweise muss mehr als die Hälfte der Reichweite eines Fahrzeugs mit Alternativenergien zurückgelegt werden können. Die Prognosen stimmen allerdings nicht gerade euphorisch, denn offensichtlich sei man sich bewusst, dass allein mit der Steuervergünstigung kein Boom von umweltfreundlicheren Fahrzeugen ausgelöst werden könne. Es handle sich daher eher um eine Art Aufmunterungsprämie für Personen, welche bereit sind, trotz höherer Fahrzeugpreise in diesem Bereich einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.


Die SVP-Fraktion schliesst sich den Anträgen der Justiz- und Polizeikommission an, dank welchen der Landrat und der Regierungsrat das Gefühl haben können, etwas Gutes getan zu haben.


Werner Rufi-Märki gibt bekannt, die FDP-Fraktion unterstütze den vorliegenden Entwurf des Dekrets zum Gesetz über die Verkehrsabgaben, welcher auf Initiative zweier früherer Landratsmitglieder der FDP entstanden sei. Trotz der zu erwartenden Verkehrssteuerausfälle von rund 170'000 Franken (pro Jahr rund 34'000 Franken) betrachtet die FDP-Fraktion die aktuelle Vorlage als sinnvolle Investition in unsere Umwelt mit positiver Signalwirkung. Da die Steuerbefreiung befristet ist, kann die Situation gegen Ende der fünfjährigen Periode erneut analysiert und gegebenenfalls weitere Schritte geplant werden.


Werner Rufi-Märki bezeichnet es als besonders positiv, dass seitens der FDP-Fraktion ein Impuls im Bereich Umweltschutz eingebracht wurde, ein auch in Zukunft wichtiges Thema. Den einstimmig gefassten Anträgen der Justiz- und Polizeikommission stimmt er im Namen seiner Fraktion zu.


Matthias Zoller erklärt, weder die CVP/EVP-Fraktion noch die Justiz- und Polizeikommission gehe davon aus, dass sich die Anzahl der rund 100 Fahrzeuge in unserem Kanton, welche zur Zeit von der Steuerbefreiung profitieren würden, bis in vier Jahren verdoppeln oder gar verdreifachen werde. Mit der Unterstützung des vorliegenden Anliegens könne jedoch ein positives Zeichen gesetzt werden, weshalb seine Fraktion dem Dekret zustimmen werde.


Esther Maag betont, die Politik der Grünen funktioniere oftmals nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein". Sie müsse Werner Rufi-Märki daher ein Stück weit korrigieren, denn sie selbst habe schon vor den beiden FDP-Landräten einen beinahe identischen Vorstoss eingereicht, welcher damals jedoch noch knapp abgelehnt wurde. Sie freue sich daher umso mehr, dass das Anliegen nun doch so schnell umgesetzt werde.


Anton Fritschi verweist auf § 1 Absatz 2 des Dekrets, mit welchem verhindert werden soll, dass so genannte "Alibi-Fahrzeuge" in den Genuss der Steuerbefreiung kommen. Mit der jetzigen Formulierung des Absatzes würde zur Zeit jedoch nur eine einzige Automarke die Bedingungen für eine Steuerbefreiung erfüllen. Er behält sich daher vor, später mit einem Vorstoss an den Landrat zu gelangen, welcher dies ändert.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro dankt dem Landrat für die gute Aufnahme ihres ersten Geschäfts als Regierungsrätin. Bereits 1986 bis 1990 übernahm der Kanton Basel-Landschaft eine Vorreiterrolle, indem Motorfahrzeuge mit Katalysator einen Verkehrssteuer-Rabatt erhielten. Dieser finanzielle Anreiz bewirkte, dass viele Autokäuferinnen und Autokäufer sich für ein Fahrzeug mit Katalysator entschieden. Rückblickend handelte es sich damals also um eine sehr erfolgreiche Aktion im Interesse der Umwelt.


Mit der aktuellen Vorlage besteht nun erneut eine Gelegenheit für den Landrat, ein Zeichen zu setzen. Dölf Brodbeck und Ernst Thöni wiesen in ihren Vorstössen zu Recht darauf hin, dass die vergleichsweise umweltschonenden Elektro- und Hybridfahrzeuge wegen ihrem hohen Gewicht bei der Verkehrssteuer benachteiligt seien, was sich auch auf die Förderung dieser durchaus positiven Technologien nachteilig auswirken könnte. Eine Erhebung durch die Motorfahrzeugkontrolle zeigte, dass die Elektro- und Hybridfahrzeuge heute noch verhältnismässig schlecht vertreten sind, so waren beispielsweise bis zum Frühjahr dieses Jahres in unserem Kanton nur gerade 22 Personenfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb immatrikuliert.


Der Landrat überwies die beiden Vorstösse 1998/259 und 2002/305 deutlich, mit welchen bei der Regierung offene Türen eingerannt wurden. Mit der nun vorliegenden Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Verkehrsabgaben wurde ein Weg gefunden, den Anliegen der beiden Vorstösse möglichst rasch und einfach gerecht zu werden. Nach drei Jahren soll eine Bilanz gezogen werden und je nachdem über eine erneute Verlängerung der Steuerbefreiung diskutiert werden. Sabine Pegoraro hofft auf jeden Fall, dass sich die vorgesehen Dekretsänderung als Volltreffer erweisen wird, denn damit besteht für Landrat und Regierungsrat die Möglichkeit, sich für unsere Umwelt einzusetzen. Sie bittet den Landrat, den Anträgen der Justiz- und Polizeikommission zuzustimmen.



Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben


Titel und Ingress keine Wortbegehren


§§ 1 bis 3 keine Wortbegehren


://: Der Landrat verabschiedet das Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgabe mit grossem Mehr.


://: Einstimmig zeigt sich der Landrat damit einverstanden, die beiden Postulate 1998/259 und 2002/305 als erfüllt abzuschreiben.



Dekret
zum Gesetz über die Verkehrsabgaben


Vom 4. September 2003


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 15 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 25. Juni 1981 über die Verkehrsabgaben, beschliesst:


§ 1 Befristeter Erlass der Verkehrssteuer


1 Für Fahrzeuge, die ausschliesslich oder überwiegend durch Batteriestrom, Erdgas oder Biogas angetrieben werden, wird im Jahr des Inkrafttretens dieses Dekrets sowie in den folgenden vier Jahren keine Verkehrssteuer erhoben.


2 Als Fahrzeuge, die überwiegend durch Batteriestrom, Erdgas oder Biogas angetrieben werden, gelten solche, die mehr als die Hälfte ihrer Gesamtreichweite mit dem alternativen Antrieb zurücklegen können.


§ 2 Aufhebung bisherigen Rechts


Die Verordnung vom 19. September 1985 zum Gesetz über die Verkehrsabgaben wird aufgehoben.


§ 3 Inkrafttreten


Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
Back to Top