Protokoll der Landratssitzung vom 18. September 2003

Nr. 108

21 2003/005
Interpellation von Eugen Tanner vom 9. Januar 2003: Verbindlichkeit von Landratsbeschlüssen. Antwort des Regierungsrates

Adrian Ballmer beantwortet die Interpellation wie folgt:

Zu Frage 1: Das Budget 2003 weiche tatsächlich von den am 13. April 2000 gefassten Landratsbeschlüssen ab. Mit dem Budgetbeschluss habe der Landrat allerdings implizit auch das Regierungsprogramm 1999-2003 bzw. den Finanzplan zum Regierungsprogramm geändert. Das Regierungsprogramm und der dazugehörige Finanzplan gelten jeweils unverändert für einen Planungszeitraum von vier Jahren, was dazu führt, dass Abweichungen zwischen dem jeweils aktuellen Budget und dem Regierungsprogramm im Regierungsprogramm selbst nicht nachvollzogen werden. Naturgemäss werden solche Abweichungen gegen das Ende einer Planungsperiode immer grösser.
Die Budgetvorlage selbst enthält immer auch einen Finanzplan, welcher jährlich aktualisiert wird (rollende Finanzplanung). Der Finanzplan im Regierungsprogramm 1999-2003 basiere auf dem Budget 2000. Abweichungen zwischen dem Budget 2003 und dem Regierunsprogramm haben sich somit bereits in den Budgets 2001 und 2002 abgezeichnet und wurden alle vom Landrat genehmigt. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht im Budget 2003 knapp 60 % und der Regierungsrat sei der Meinung, dass die Investitionen nicht zu 100 % aus eigenen Mitteln finanziert werden müssen, da den Investitionsausgaben ein langfristiger Nutzen gegenüberstehe.

Zu Frage 2: Selbstverständlich teilt der Regierungsrat die Meinung des Interpellanten, dass Landratsbeschlüsse grundsätzlich einzuhalten resp. umzusetzen sind. Das Thema seien in diesem Zusammenhang jedoch widersprüchliche Beschlüsse des Landrates, wobei später erlassene Gesetze hier den jeweils früher erlassenen vorgehen.

Zu Frage 3: Der mittelfristige Finanzplan sei punkto Verbindlichkeit mit dem jährlichen Budget nicht zu vergleichen. Das jährliche Budget ist im Rahmen des Finanzhaushaltsgesetzes zeitlich, quantitativ und qualitativ grundsätzlich verbindlich, während es sich beim Finanzplan um ein Planungsinstrument handelt, welches vor allem die unbeeinflusste Entwicklung und damit den möglichen Handlungsbedarf aufzeigt.

Zu Frage 4: Die Aussage des Interpellanten gilt nicht generell. Mit der Genehmigung des Voranschlags und des Jahresprogramms bewilligt der Landrat auch Abweichungen zum Regierungsprogramm und zum dazugehörigen Finanzplan. Zudem unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat jeweils nach Ablauf einer Planungsperiode einen Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm und begründet allfällige Abweichungen zwischen Planung und Realisierung. Das Regierungsprogramm ist während vier Jahren gültig, während jedes Jahr ein neues Budget erstellt und dem Parlament unterbreitet wird. Abweichungen zwischen Budget und Regierungsprogramm seien damit systemimmanent.
Im Übrigen beschliesst der Landrat nicht nur im Dezember Budget und Jahresprogramm, sondern im Verlauf des Jahres auch diverse finanzwirksame Vorlagen. Gemäss § 35 Absatz 4 des Finanzhaushaltsgesetzes informiert der Regierungsrat in finanzwirksamen Vorlagen jeweils, welche Mehrausgaben oder Mindereinnahmen bzw. Minderausgaben oder Mehreinnahmen und somit Auswirkungen auf die Staatsverschuldung damit verbunden sind. Landrat und gegebenenfalls das Volk wissen bei ihren Entscheiden über finanzwirksame Vorlagen in aller Regel sehr wohl, ob der Zusatzaufwand gegenfinanziert ist oder das Defizit der laufenden Rechnung und damit die Fremdverschuldung vergrössert.

Zu Frage 5: Es sei Aufgabe des Regierungsrates, dafür besorgt zu sein, dass Landratsbeschlüsse eingehalten resp. aufgehoben oder neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dafür werden dem Parlament in der Regel neue Beschlussanträge unterbreitet. Bei Budget und Finanzplan hingegen ist es weder üblich noch sinnvoll, überholte Budgets und Finanzpläne formell und explizit aufzuheben. Sie werden implizit durch neue Landratsbeschlüsse aufgehoben. Im Budget, in den Nachtragskrediten zum Budget, im Finanzplan und in der Rechnung werden rollend Abweichungen gegenüber der Planung dargestellt und erläutert. Der Landrat könne sich bei seinen Beschlüssen ebenfalls auf die Erläuterungen des Regierungsrates über die finanziellen Folgen in den Vorlagen abstützen. Der Regierungsrat richtet sein Augenmerk vermehrt auf die Einhaltung von § 35 Absatz 4 des Finanzhaushaltsgesetzes, wonach in den finanzwirksamen Vorlagen die Mehrausgaben, etc. angegeben werden müssen.
Die bereits früher angekündigte Vorlage zu einer Schuldenbremse wird Regierungsrat und Landrat zusätzlich in der Verfolgung einer nachhaltigen Finanzpolitik unterstützen.

Zu Frage 6: Die Finanzplanung wird im Rahmen des WoV-Projekts weiterentwickelt. Sämtliche Planungsinstrumente werden seit anfangs 2003 zentral koordiniert und die Finanzplanung wird zu einer Finanz- und Aufgabenplanung weiterentwickelt. Eine allfällige Revision zur Beschlussfassung soll nach Meinung des Regierungsrates erst nach Vorliegen der Reformarbeiten geprüft werden. Adrian Ballmer neigt vorläufig dazu, dass der Finanzplan als loses Planungsinstrument vom Landrat nicht genehmigt, sondern nur zur Kenntnis genommen werden soll. Prognoseunsicherheiten seien beim mittelfristigen Finanzplan naturgemäss weit grösser als beim kurzfristigen Budget.

Zu Frage 7: Der Regierungsrat sieht keinen dringenden Handlungsbedarf bezüglich der Rahmenfunktion des Finanzplanes, wie er in der Verfassung verankert ist. Eine moderne Finanzplanung kann nur als rollende Finanzplanung interpretiert werden, denn sie muss der Entwicklung der öffentlichen Aufgaben, dem Aufwand und den Erträgen folgen und Handlungsbedarf aufzeigen. Dringenden Handlungsbedarf ortet der Regierungsrat hingegen in der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts von öffentlichen Aufgaben und finanziellen Mitteln durch Regierungsrat, Parlament und Stimmbürger. Diesen Pfad der Tugend will der Regierungsrat mit dem Instrument einer Schuldenbremse nachhaltig unterstützen.

://: Die von Eugen Tanner beantragte Diskussion wird bewilligt.

Eugen Tanner bedankt sich beim Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung seiner Fragen und stellt fest, dass er den Ausführungen weitgehend folgen könne. Nicht gleicher Meinung ist er bezüglich Finanzplan, welcher jeweils zur Kenntnisnahme mit dem Budget mitgeliefert werde. Er empfände es als konsequent, den Finanzplan jährlich zu überarbeiten und durch das Parlament im Rahmen der Budgetberatung verabschieden zu lassen.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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