Protokoll der Landratssitzung vom 18. September 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 18. September 2003 |
7 Fragestunde
Landratspräsident Hanspeter Ryser macht angesichts der sehr ausführlichen Fragelisten noch einmal auf den Wortlaut von § 40 des Landratsgesetzes bzw. § 51 Dekret zum Landratsgesetz aufmerksam: § 40 legt fest, dass der Regierungsrat in der Fragestunde " kurze schriftliche Fragen " beantwortet. Die vorliegenden Fragen haben aber vom Umfang her mehrheitlich Interpellationscharakter, moniert er. § 51 hält zudem fest, die Fragestunde sei nach Möglichkeit auf eine Stunde zu beschränken. Nicht beantwortete Fragen werden schriftlich nachgereicht. Der Landratspräsident wird sich daher erlauben, bei Zeitüberschreitung die Fragestunde zu unterbrechen und so vorzugehen.
Zu den Fragen 1-4 nimmt Regierungsrat Adrian Ballmer Stellung.
1. Urs Hintermann: Lärmbelastung durch Landeanflüge
In der Flughafen-Debatte im Landrat vom 4.9.03 sagte RR Ballmer sinngemäss: «Grundsätzlich wird von Süden her nur dann gelandet, wenn es aus Sicherheitsgründen unbedingt notwendig ist. Das Reglement des Flughafens sieht vor, dass erst bei Nordwinden von über 10 Knoten aus Süden gelandet wird.»
Im Nachgang zu dieser Debatte informierte mich ein Berufspilot, dass seit der Einführung des geänderten Südanflugs vor ca. 5 Jahren auch dann von Süden gelandet wird, wenn der Nordwind weit weniger als 10 Knoten, oft sogar unter 5 Knoten, beträgt. Damit nehmen die Südanflüge und die Lärmbelastung der Bevölkerung des Birsig- und Birstals massiv zu. Zudem sind durch eine Reglementsänderung seit diesem Frühjahr Direktstarts nach Süden (ohne S-Schlaufe über dem Elsass) auch für wesentlich lärmigere Flugzeuge als früher ermöglicht worden. Auch dadurch nimmt die Lärmbelastung stark zu.
Fragen:
1.
|
Trifft es zu, dass heute bei weniger als 10 (oder gar weniger als 5) Knoten Nordwind aus Süden gelandet wird? Falls ja, wie viele zusätzliche Südanflüge bringt dies mit sich?
|
2
|
Seit Frühling 2003 dürfen auch lärmige Jets nach der Lärmkategorie gemäss Chapter 3 direkt nach Süden über dicht besiedeltem Gebiet starten. Wie hat sich dadurch die prozentuale Verteilung der Südabflüge zwischen S-Schlaufe und Direktabflug im Vergleich zum letzten Jahr verändert?
|
3
|
Belegen die offiziellen Messungen den Eindruck der Birstaler Bevölkerung, dass immer mehr laute Flugzeuge sehr tief über das Birstal fliegen? Gibt es im Birstal die dazu notwendigen Lärm-Messpunkte?
|
4
|
Ist der Regierungsrat der Meinung, dass diese neuen Bestimmungen - so sie denn zutreffen oder kommen - gegen die seinerzeitigen Zusagen im Zusammenhang mit dem Flughafenkredit verstossen?
|
5
|
Welche Mitwirkungsmöglichkeit haben Regierung und betroffene Bevölkerung bei derart schwerwiegenden Änderungen von Bestimmungen? Welche Einflussmöglichkeiten bleiben noch, wenn die für einen ILS-Südanflug notwendige Luftraumkontrolle per Staatsvertrag oder über eine Verwaltungsvereinbarung an die französische Flugsicherung delegiert worden ist?
|
Zu Frage 2: Es war zu ewarten gewesen, dass die Direktstarts ab Mai 2003 zunehmen; dies steht in Zusammenhang mit der Acnusa-Empfehlung, welche eine Korrektur der Abflugrouten für Flüge in den Mittelmeerraum vorsieht. Die Direktstart-Vereinbarung wird aber weiter eingehalten. Sie schreibt vor, dass maximal acht Jets pro Tag diese Abflugroute benutzen dürfen. Im Jahr 2000 waren dies 7,8% aller Starts, also 3,6 Jets pro Tag. Im Jahr 2001 waren es 3,3 und im Jahr 2002 0,9 Jets pro Tag. Für das Jahr 2003 bestehen Prozentzahlen, welche sich ungefähr im Mittel der Zahlen für die Jahre 2002 und 2001 bewege, also unter der Limite.
Zu Frage 3: Lärmmessungen im Flughafen seit dem 15. Mai 2003 ergeben keine wesentliche Veränderung. Allerdings sei der Zeitraum zu kurz, um eine nutzbare Aussage zu machen. Der Regierung hat sich dafür eingesetzt, dass eine weitere Messstation im Bereich der Direktstartroute für Lärmmessung errichtet wird.
Zu Frage 4: Die Direktstartvereinbarung wird nach wie vor eingehalten. Auf den Sektor Süd, also Schweizersektor, des Flughafens, fielen im Jahr 2002 rund 36% aller Flugbewegungen, aber nur rund 22% der Nachtflugbewegungen. Damit wird die Schweiz gegenüber dem französischen Sektor bevorzugt behandelt. Dies ist für uns auch richtig aufgrund der höheren Bevölkerungsdichte, betont der Regierungsrat. Aus diesen Gründen ist seines Erachtens kein Verstoss gegen die vom Landrat gemachten Auflagen bezüglich Flughafenkredit auszumachen.
Zu Frage 5:
1) Im Vernehmlassungsverfahren zum ILS 34 (Instrumentenlandesystem) sollen die Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner dieselben Rechte erhalten wie die französische Bevölkerung. Auch die Regierung wird das Dossier eingehend studieren und dazu Stellung nehmen. Die französische Seite wird eine entsprechende Verfügung erlassen.
2) Nach Einsetzung der Luftraumdelegation bestehen rechtlich keine Möglichkeiten, ausser der Vertrag wird aufgelöst und neu ausgehandelt. Natürlich werden aber von der Regierung die politischen Einwirkungsmöglichkeiten auf Gesprächsebene zur Vertretung des eigenen Standpunkts wahrgenommen werden.
Urs Hintermann bedankt sich bei Adrian Ballmer für die Beantwortung der Fragen. Seine Zusatzfrage: Ist es also so, dass im Jahr 2003 keine Änderung irgendwelcher Anweisungen des Flughafens oder der Luftkontrolle gegenüber den Piloten stattfand, weder bezüglich Windstärke noch bezüglich der lärmigen Jets?
Regierungsrat Adrian Ballmer bejaht dies.
2. Simone Abt: Steuerpaket 2001
In der Vorlage 2003/204 wird festgehalten, dass für den Kanton aus dem Steuerpaket 2001 Mindereinnahmen von CHF 5 Mio. resultieren und dass der Ausfall für die Gemeinden ungefähr CHF 3 Mio. betragen dürfte. Die Einnahmenausfälle beim Bund haben aber Entlastungsbestrebungen zur Folge, die ihrerseits bei den Kantonen und den Gemeinden zu Mehrbelastungen führen können.
Fragen:
1.
|
Beschränken sich die Folgen des Steuerpakets 2001 auf die in der Vorlage 2003/204 ausgewiesenen Mindereinnahmen?
|
2.
|
Können absehbare Mehrausgaben für Kantone und Gemeinden beziffert werden, die aus der aufgrund des Steuerpakets notwendig gewordenen Entlastung des Bundes resultieren?
|
3.
|
In welchen Bereichen beabsichtigt der Regierungsrat infolge dieser Entlastungsmassnahmen Einsparungen zu machen?
|
4.
|
Mit welchen zusätzlichen Aufgaben / Belastungen müssen die Gemeinden rechnen?
|
Zu Frage 2: Der Staatshaushalt des Kantons Basel-Landschaft erfährt aufgrund der Entlastungsmassnahmen des Bundes in der Form, wie sie jetzt bekannt sind, im Jahr 2005 eine saldowirksame Mehrbelastung von 14 Mio. Franken. Im Jahr 2006 sind es Fr. 13,3 Mio., im Jahr 2007 Fr. 10,6 Mio.
Zu Frage 3: Man arbeitet zur Zeit an einer gesamthaften Aufgabenüberprüfung. Falls der Regierungsrat der Vorlage zustimmt, wird das Projekt nächste Woche starten. Im jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, in welchen Bereichen finanzielle Entlastungen resultieren werden.
Zu Frage 4: Auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wird Gegenstand der Aufgabenüberprüfung sein. Auch hier sind aber noch keine Resultate vorhanden. Sicher ist aber, dass die aus dem Entlastungsprogramm hervorgehende Mehrbelastung nicht allein auf den Kanton abgewälzt werden kann.
Simone Abt-Gassmann hat keine weitere Frage.
3. Judith van der Merwe: Krankenkassenprämien 2004
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat per 1. Januar 2004 die Prämienregionen für die Krankenversicherungen neu eingeteilt. Gemäss Bundespräsident Pascal Couchepin werden die Krankenkassenprämien im kommenden Jahr weniger stark ansteigen als im 2003. Gleichzeitig wird aber anscheinend auf die Publikation einer schweizerischen Durchschnitts-prämie verzichtet werden.
Fragen:
1.
|
In welchem Masse ist das Baselbiet von der Vereinheitlichung der Prämienregionen betroffen?
|
2.
|
Wird für unseren Kanton weiterhin eine Durchschnittsprämie publiziert werden? Welcher andere Indikator dient ansonsten als Basis für die Festlegung der Parameter der Prämienverbilligung?
|
3.
|
Kann in unserem Kanton auch mit einem gegenüber dem Vorjahr geringeren Anstieg der Krankenkassenprämien gerechnet werden? Wann werden die definitiven Angaben publiziert werden?
|
Zu Frage 2: Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) wird wie bisher Durchschnittsprämien für die Kantone publizieren, welche weiterhin als Basis zur Festlegung der Parameter für die Prämienverbilligung dienen werden.
Zu Frage 3: Es ist davon auszugehen, dass in unserem Kanton mit einem Prämienanstieg gegenüber dem Vorjahr in der Grössenordnung von 4 bis 5 Prozent zu rechnen ist, was dem gesamtschweizerisch zu erwartenden Prämienanstieg entspricht. Das BSV wird die definitiven Zahlen Mitte Oktober 2003 publizieren.
Auch hier wird von der Fragestellerin keine Zusatzfrage verlangt.
4. Eric Nussbaumer: Vollzugsstand der
Prämienverbilligung gemäss EG KVG
Gemäss revidiertem EG KVG haben obligatorisch Krankenpflegeversicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämie. Für die Prämienverbilligung massgebend ist die rechtskräftige Steuerveranlagung für das
Vor-Vorjahr. Die Prämienverbilligung 2003 berechnet sich somit auf den veranlagten Steuerdaten des Jahres 2001. Ich bitte um die Angaben zum Stand des Vollzugs im laufenden Jahr.
Fragen:
1.
|
Wie gross in absoluten Zahlen und in Prozenten ist der rechtskräftige Veranlagungsstand der Steuerpflichtigen für das Vor-Vorjahr?
|
2.
|
Wieviele Formulare für die Beantragung der Prämienverbilligung 2003 wurden bis dato versandt? Wieviele wurden retourniert? Wie hoch schätzt der Regierungsrat die noch zu versendenden Antragsformulare?
|
3.
|
Bestehen noch Ausstände in der Bearbeitung der retournierten Formulare? Wenn ja, wieviele?
|
4.
|
Wie hoch ist der budgetierte Betrag von 94,3 Mio. Franken für das Jahr 2003 per Ende August 2003 beansprucht?
|
Zu Frage 1: Der Stand der rechtskräftigen Veranlagungen 2001 beträgt 152'184 (99, 07% der Steuerpflichtigen).
Zu Frage 2: Verschickt wurden 50'725 Antragsformulare,. 46'750 davon wurden retourniert (inklusive EL-Bezüger). Noch ca. 5'000 Formulare müssen verschickt werden.
Zu Frage 3: Es bestehen keine Ausstände in der Bearbeitung der retournierten Formulare, alle sind bearbeitet.
Zu Frage 4: Bis Ende August sind etwa 55 Mio. Franken ausbezahlt worden.
Eric Nussbaumer hat keine weiteren Fragen.
5. Anton Fritschi: Tunnel Reinach
Bereits zum 2. Mal war eine Röhre des Tunnel Reinachs während den Sommerferien zwecks Sanierungsarbeiten und zur Erhöhung der Sicherheit gesperrt. Verkehrsteilnehmer/innen durften dann jeden Morgen und Abend das Verkehrschaos geniessen - dieses Jahr aus unerfindlichen Gründen sogar mit einer Verlängerung von einer Woche.
Den Verkehrsteilnehmer/innen wurde dabei seitens des BUD immer wieder erläutert, dass diese Sanierungsarbeiten und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein Minimum reduziert würden und die Erhöhung der Sicherheit des Tunnels im Vordergrund stehe (so war es auch auf den Anzeigetafeln zu lesen).
Nach Abschluss der Arbeiten muss nun aber festgestellt werden, dass der aus meiner Optik wichtigste Sicherheitsaspekt, nämlich die Fluchtmöglichkeiten (und deren Signalisation) nicht erfüllt ist. Die Fluchtmöglichkeiten sind weder gekennzeichnet, noch sind diese einsatzbereit. Die erstellten Fluchtwege sind mit gelben Schaltafeln
versperrt.
Fragen:
1.
|
Bis wann sind diese sicherheitsrelevanten Fluchtwege verfügbar?
|
2.
|
Waren diese Fluchtmöglichkeiten und Signalisation im Projekt zur Ausführung eingeplant?
|
3.
|
Wenn ja, warum ist es dann bei der Ausführung zu solchen Verzögerungen gekommen? Sind die dafür notwendigen Türen nicht verfügbar?
|
4.
|
Was waren die genauen Gründe für die zusätzlich verlängerte Sperrung von einer Woche - wurde nicht während der ganzen Bauzeit im 24 Stundenbetrieb gearbeitet?
|
Zu Frage 1: Die sicherheitsrelevanten Fluchtwege sind bis Mitte November 2003 verfügbar.
Zu Frage 2: Der Bund stellte diese Anforderungen erst nach Abschluss der Projektierung.
Zu Frage 3: Geplant ist, dass die Fluchtwege mit dem Abschluss der Instandstellungsarbeiten des Tunnels betreibsbereit sein werden. Die Baubewilligung wurde erst im Mai diesen Jahres erteilt; die Fluchtwegtüren werden aus Sicherheitsgründen erst nach der Fertigstellung der Fluchtwege Ende Oktober 2003 montiert.
Zu Frage 4: Die Verzögerung hat folgende Gründe: Die Tunnelbeschichtung war mangelhaft ausgeführt worden, so dass nochmals von vorne begonnen werden musste (Garantiefall). Zudem stellte man fest, dass ein 24-Stunden-Betrieb die notwendige Aushärtung des Mörtels etc. verhindert hätte. Somit ergab sich gesamthaft eine Verzögerung.
Anton Fritschi hat keine weiteren Fragen.
6. Eric Nussbaumer: Freiwilligenpreis
Benevol Basel schreibt: "Es ist nicht nur ihr volkswirtschaftlicher Stellenwert, es sind auch die "Spenden" an Zeit, Wissen und Erfahrung, die freiwillige und ehrenamtliche Arbeit zu einem bedeutenden Faktor unserer Gesellschaft gemacht haben." Der Landrat hat am 13. Januar 2000 das Postulat "Baselbieter Zeitspende-Preis" überwiesen. Damit wurde der Regierungsrat aufgefordert, einen Baselbieter Freiwilligenpreis zu schaffen, der die öffentliche Anerkennung und Wertschätzung der geleisteten, gesellschaftlich notwendigen Nichterwerbsarbeit zum Ausdruck bringt. Mit der Vorlage 2002-020 wurde in Aussicht gestellt, das Postulat noch im Jahre 2002 zu erfüllen.
Fragen:
1.
|
Worin liegen die Schwierigkeiten, dass der Regierungsrat dieses Postulat bisher nicht umsetzen konnte?
|
2.
|
Könnte sich der Regierungsrat bereit erklären, die kleine Herausforderung anzunehmen, und bis zum diesjährigen "Tag der Freiwilligen" vom 5. Dezember 2003 kundtun, wie er das Postulat zu erfüllen gedenkt?
|
3.
|
Wenn nein - warum nicht?
|
Regierungsrätin
Sabine Pegoraro
äussert sich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Konzept eines kantonalen Anerkennungspreises für Freiwilligenarbeit, der 'Baselbieter Zeitspende-Preis', wird derzeit in der Justiz-, Polizei und Militärdirektion erarbeitet. Eine Verzögerung entstand aufgrund hoher Arbeitsbelastung der beiden damit betrauten Mitarbeiterinnen.
Zu Frage 2:
Der Regierungsrat bzw. die Direktion nimmt die 'kleine Herausforderung' gerne bereits jetzt an und kann sagen, dass die Vorarbeiten schon soweit gediehen sind, dass eine erste Preisverleihung im nächsten Jahr stattfinden kann.
Keine weiteren Fragen.
7. Eva Chappuis: Taser-Waffen
1.
|
Wie viele Taser sind bei der Polizei Basellandschaft im Einsatz?
|
2.
|
Gibt es klare Richtlinien für deren Einsatz?
|
3.
|
Sind diese Richtlinien genau so streng wie jene für den Einsatz konventioneller Schusswaffen?
|
4.
|
Wie wird der Gefahr begegnet, dass die Taser - da unblutig - rascher gezückt wird als eine konventionelle Waffe?
|
5.
|
Wie erklärt sich der Widerspruch, dass sich die Polizeileitung gegen, die zuständige Regierungsrätin für den Einsatz von Tasern an Demonstrationen ausspricht?
|
6.
|
Sind sich Regierungsrat und Polizei bewusst, dass Taser bei gesundheitlich angeschlagenen Personen und Schwangeren schwerwiegende Folgen bis hin zum Tod haben können?
|
Der Taser ist das mildere Mittel als eine Schusswaffe, erklärt Sabine Pegoraro und effektiver als ein Pfefferspray, welcher nicht bei allen Personen wirkt. Im Vergleich zum Schusswaffeneinsatz birgt der Tasereinsatz ein wesentlich geringeres Verletzungsrisiko und vor allem kein Risiko für unbeteiligte Dritte, betont sie.
Zu Frage 1: Seit dem 1. Januar 2003 sind bei der basellandschaftlichen Polizei drei Taser des Typs M26 im Einsatz. Zwei weitere werden bis Ende Jahr für Trainingszwecke angeschafft.
Zu Frage 2: Es bestehen klare Richtlinien für den Einsatz von Tasern. Der Taser wird nur durch die speziell ausgebildeten Mitglieder der Sondereinheit Barracuda eingesetzt. Diese haben sich an die entsprechenden Dienstvorschriften der Polizei Basel-Landschaft zu halten. Es handelt sich dabei speziell um die Dienstvorschriften 3.6.1. betreffend Sondereinheit Barracuda, 3.1.6. Polizeilicher Schusswaffengebrauch und 2.3.5. Bewaffnung.
Der Tasereinsatz als milderes Einsatzmittel im Vergleich zu Schusswaffen kommt gemäss Verhältnismässigkeit in der Notwehr, in Notwehrhilfe oder ausnahmsweise bei der Durchführung von Amts- oder Berufspflicht zur Anwendung.
Fragen 3 und 4: Das Prinzip der Verhältnismässigkeit ist beim Einsatz aller Zwangsmittel immer zu berücksichtigen, gleichwohl ob es sich dabei um Körpereinsatz handelt, um Abwehrsprays oder Abwehrstoffe jeglicher Art, um Taser oder Schusswaffen. Aufgrund dessen wird der Einsatz des Tasers immer besonders abgewogen und findet, wie bereits gesagt, nur gegen gewalttätige Personen statt.
Frage 5: Es besteht kein Widerspruch zwischen der Polizeileitung und der zuständigen Regierungsrätin bezüglich Einsatzdoktrin des Tasers. Sowohl die Polizeileitung als auch Sabine Pegoraro sind der Meinung, dass der Taser ein spezielles Einsatzmittel gegen gefährliche und gewalttätige Personen ist. Bei Demonstrationen wird der Taser nicht eingesetzt.
Frage 6: Sie schickt voraus, dass man sich von der Vorstellung lösen muss, dass nun jeder Streifenpolizist mit einem Taser herumlaufe und diesen gegen Parksünder einsetze. Dazu wiederholt sie, dass die Waffe nur von Barracuda-Mitgliedern in Spezialfällen getragen und benutzt wird. Nochmals betont sie auch, dass der Einsatz des Tasers nur gegen extrem gewalttätige Randalierer oder Geiselnehmer etc. stattfindet, und es sei nicht anzunehmen, dass eine schwangere Frau oder eine gesundheitlich angeschlagene Person je unter diese Personengruppe fallen wird. Hingegen gerade in Fällen von schwerer häuslicher Gewalt könne beispielsweise der Taser zum Schutz einer schwangeren Frau gegen den randalierenden Partner eingesetzt werden. Zudem werde der Taser nur dann eingesetzt, wenn ein Waffengebrauch unumgänglich ist. In diesem Fall sei es immer noch sinnvoller, das mildere Mittel anzuwenden, welches weniger Verletzungsgefahren birgt als eine Schusswaffe, hält sie abschliessend fest.
Zu den Fragen 8, 9, 10 und 11 nimmt Regierungsrat Urs Wüthrich Stellung.
8. Christine Mangold: Umsetzung neues Bildungsgesetz; Budgetierung 2004 Sekundarstufe 1
Die Budgetierung in den Gemeinden ist am laufen. Da die Übergangslösung betr. Schulbauten nach wie vor nicht steht, ist völlig unklar, wie und was die Gemeinden budgetieren können. Klar ist, dass - trotz Zuständigkeit des Kantons - die Gemeinden bereit sind, zwecks Aufrechterhaltung des Betriebes den laufenden Unterhalt während der Übergangslösung zu erbringen. Unklar ist hingegen die Finanzierung des Kantons bezüglich Miete und Unterhalt der Real- bzw. Sekundarschulgebäude.
Am 5. Juni 2003 erteilte der LR dem RR den Auftrag, die Übergangsregelung betr. Sekundarschulbauten bis zum 21. Dezember 2003 - in Zusammenarbeit mit den Gemeinden - zu definieren.
Bereits am 6. Juni a.c. teilte der VBLG dem RR seine Bereitschaft und sein Interesse mit, die Vorlage raschmöglichst gemeinsam zu überarbeiten. Wir haben September - und die erste Sitzung hat noch nicht stattgefunden!
Fragen:
1.
|
Kann der Zeitplan, wonach die Übergangslösung Sekundarschulbauten per 21. Dezember 2003 verabschiedet werden muss, nach wie vor eingehalten werden?
|
2.
|
Die Budgets der Gemeinden werden im November/Dezember an den Gemeindeversammlungen verabschiedet. Es ist deshalb unmöglich, auf die Angaben betr. Miete und Unterhalt der Sekundarschulbauten bis zum 21.12.03 zuzuwarten.
|
Können die Gemeinden für ihre Budgets bezüglich Unterhalt der Real- und Sekundarschulgebäude mit einem Betrag von Fr. 80.--/m2 rechnen, wie seinerzeit von der BUD ermittelt worden ist? Von welchem Ansatz für eine Jahresmiete kann man in den Budgets ausgehen?
|
|
3.
|
Gemäss Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 § 15 c. errichtet, unterhält und finanziert der Träger die Schulbauten und Schuleinrichtungen. Was die Schulbauten anbelangt, wird eine Übergangslösung zum Tragen kommen. Bezüglich Schuleinrichtungen für die Sekundarstufe 1 bin ich klar der Meinung, dass das Bildungsgesetz in Kraft ist und der Träger (Kanton) diese Positionen in sein Budget 2004 aufnehmen muss. Wie stellt sich der RR dazu?
|
-
|
Die Federführung ist neu wieder bei der BSKD
|
-
|
Mit dem Vorstand des Gemeindeverbandes hat man sich auf Grösse und Zusammensetzung der Delegation verständigt; die Gemeinde Gelterkinden ist direkt und prominent vertreten
|
-
|
Der Kanton hat seine eigene Verhandlungsdelegation festgelegt
|
-
|
Das Mandat für die Arbeitsgruppe, welche die Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten und bearbeiten hat, ist formuliert, d.h. die konkreten Arbeiten können in Angriff genommen werden.
|
Zu Frage 2: Im heutigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, seriöse Aussagen über die Höhe der Unterhaltsbeiträge und allfälliger Mieten zu machen. Man ist aber, gemeinsam mit der Finanzdirektion, bemüht, die Gemeinden jedenfalls vor dem 21. Dezember zu informieren, sobald sich Grössenordnungen im Sinne einer Verständigungslösung abzeichnen, dies allerdings mit entsprechenden Vorbehalten sowie vorbehältlich der Verabschiedung im Parlament. Als wichtige Kriterien für die auszuarbeitenden Lösungen nennt der Regierungsrat die Praktikabilität - Annahme von Klassenzahlen als Berechnungsgrundlagen - und Einfachheit im Sinne von Pauschalisierung der Nebenkosten etc.
Zu Frage 3: Man geht davon aus, dass mit der Vorbereitung der Rechstgrundlagen für die Unterhaltsbeiträge und die Abgeltung der Raumbenützung geklärt werden muss, welche Schuleinrichtungen genutzt werden; diese werden auch entsprechend fair abgegolten werden. Vor den Verhandlungen könne der Regierungsrat dazu aber keine Zahlen bekannt geben.
Christine Mangold bedankt sich für die Antworten. Betreffend die momentan nicht zu beantwortenden Fragen 2 und 3 macht sie den Regierungsrat darauf aufmerksam, dass in der kommenden Woche in den Gemeinden die 1. Lesung der Budgets stattfindet. In diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden Beträge eingesetzt werden. Nun wird es wohl so herauskommen, dass jede Gemeinde "irgend etwas" annehmen respektive somit auch ganz unterschiedliche Zahlen im Budget einsetzen wird, klagt sie.
Regierungsrat Urs Wüthrich ist sich dieses Problems bewusst. Dies ist für ihn auch mit ein Grund, warum man über den formellen Auftrag des Landrats hinaus bemüht ist, in der Sache möglichst rasch vorwärts zu kommen. Ausserdem können auch die Lieferanten nicht ein halbes Jahr auf die Bezahlung ihrer Rechnungen warten.
9. Florence Brenzikofer: Schulleitungswahlen Allschwil
Die Regierung hat in ihrem Regierungsratsbeschluss (RRB Nr. 1995) eine Beschwerde einer betroffenen Lehrerin gegen die Schulleitungswahlen in Allschwil, bei welcher vom Schulrat ausschliesslich fünf Männer gewählt wurden obwohl eine valable Kandidatin zur Verfügung stand, aus formalen Gründen gutgeheissen. Auf die materiellen Gründe der Beschwerdeführerin ist der Regierungsrat nicht eingegangen.
Fragen:
1.
|
Hält es der Regierungsrat aus gesellschaftspolitischer Sicht für tragbar, dass heute in grösseren Schulen im Kanton Baselland ein mehrköpfiges Schulleitungsteam aus ausschliesslich Männern besteht?
|
2.
|
Punkt 16.8 zur Einführung des neuen Bildungsgesetzes (Seite 37) beinhaltet: «Besteht die Schulleitung aus mehreren Mitgliedern, sollen in ihr nach Möglichkeit beide Geschlechter vertreten sein (...)». Ist es rechtlich zulässig, dass ein Schulrat in ein mehrköpfiges Schulleitungsteam ausschliesslich Männer wählt, auch wenn eine valable und kompetente Kandidatin zur Verfügung steht?
|
3.
|
Hätte die Regierung die Beschwerde (RRB Nr. 1995) auch aus materiellen Gründen gutgeheissen?
|
Im Hinblick auf die Zusammensetzung der Schulleitungen wurde eine angemessene Vertretung beider Geschlechter ausdrücklich als Ziel vorgegeben. Konsequenterweise sollen beide Geschlechter in denjenigen Schulleitungen vertreten sein, welche aus mehr als einem Mitglied bestehen.
Zu Frage 2: Im Zeitpunkt der - nun angefochtenen - Wahl der Schulleitung war das neue Bildungsgesetz noch nicht in Kraft, aus diesem Grund konnte es noch keine formelle Rechtskraft für die Anstellungsbehörde entfalten. Wichtig ist aber auch, dass es selbst mit der neuen Rechtsgrundlage keine verbindliche Quotenregelung für öffentliche Ämter im Kanton gibt.
Zu Frage 3: Die Frage der Beurteilung des materiellen Entscheids der Allschwiler Schulbehörde stellte sich im Beschwerdeverfahren nicht. Sie wurde daher auch in der Regierung nicht diskutiert, so dass sie konsequenterweise hier nicht beantwortet werden kann.
Florence Brenzikofer hat dazu keine weiteren Fragen.
10. Agathe Schuler: Eine Sportstunde wird weggespart
Der BAZ vom 11. September 2003 ist zu entnehmen, dass der Regierungsrat im Rahmen der harten Sparpolitik ab kommendem Schuljahr die Anzahl der Sportstunden an den Baselbieter Gymnasien um einen Drittel reduzieren will. Vorbehältlich eines Gesprächs mit den Sozialpartnern stehe diese Streichung im Budget.
Fragen:
Gemäss Bildungsgesetz vom 22. September 2002, § 35 beschliesst der Bildungsrat im Bereich der Volksschule und der Sekundarstufe II die Stundentafel und kann allfällige Ausnahmen hiervon bewilligen.
1.
|
Ist diese Aenderung der Stundentafel im Bildungsrat traktandiert gewesen?
|
Wenn ja, welche Beschlüsse hat der Bildungsrat gefasst?
|
|
Gemäss Bildungsgesetz vom 22. September 2002, § 75 Abschnitt 2 nimmt der Vorstand der Amtlichen Kantonalkonferenz zu allen kantonalen Erlassen im Bildungswesen Stellung und gemäss § 75 Abschnitt 1 sind die Konferenzen der Schularten an der Lösung von Bildungsaufgaben ihrer Schulart beteiligt.
|
|
2.
|
Sind diese im Gesetz vorgegebenen Wege der pädagogischen Mitsprache vom Regierungsrat vor seiner Beschlussfassung beschritten worden?
|
3.
|
Muss der Regierungsrat bei seinen Beschlüssen den kantonalen Gesetzen Rechnung tragen?
|
4.
|
Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass er mit dieser Sparmassnahme kantonales Recht verletzt?
|
5.
|
Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass er mit seinem Beschluss Bundesrecht (hier Bundesrecht betr. Angebot von mindestens 3 Sportlektionen pro Woche) verletzt?
|
Zu Frage 2: Der vom Regierungsrat gefasste Budgetbeschluss war nicht ein abschliessender Beschluss, sondern es handelt sich um einen Antrag an den Landrat. Die Mitwirkung der Betroffenen und Beteiligten fand in dem Zeitpunkt statt, in welchem die Position der Regierung feststand, damit der Landrat in Kenntnis der Haltung der an der Mitwirkung Beteiligten entscheiden kann.
Frage 3: Der Regierungsrat muss den kantonalen Gesetzen Rechnung tragen, und er tut dies auch.
Frage 4: Der Regierungsrat stellt sich nicht zu dieser Tatsache, da diese Tatsache nicht existert.
Frage 5: Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass das Bundesrecht mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht respektiert wird, eine Tatsache, die auch in diversen anderen Kantonen der Fall ist - kein Trost und keine Erklärung. Von den Verantwortlichen der betroffenen Schulen wurde der Regierung in Aussicht gestellt, dass der Ausfall durch andere Aktivitäten im Bereich von Sommer-/Wintersportarten, Wanderungen etc. kompensiert werden soll. Für die konkrete Umsetzung wird zudem vorgeschlagen, nicht linear über alle Jahre hinweg eine Stunde zu kürzen, sondern es wird in Erwägung gezogen, für die 4. Klassen - also im letzten halben Jahr - den Sportunterricht ausfallen zu lassen. Dies käme ungefähr einer linearen Kürzung gleich. Gleichzeitig könne man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass an den meisten Orten das Gymnasium nicht 3 1/2 sondern 3 Jahre dauert. Sieht man es aus dieser Perspektive, so habe letztlich der Sportunterrricht während der ordentlichen Gymnasialzeit in einem normalen Umfang stattgefunden.
Agathe Schuler bedankt sich bei Regierungsrat Urs Wüthrich für die Beantwortung der Fragen, stellt aber eine Verständnisfrage. Sie möchte wissen, ob sie Punkt 1 insofern richtig verstanden hat, als der Regierungsrat beispielsweise auf Sekundarstufe 1 die Streichung einer Deutschstunde beschliessen und diese anschliessend vom Bildungsrat sanktionieren lassen kann.
Regierungsrat Urs Wüthrich korrigiert, dass ein Regierungsratsbeschluss keine Änderung der Stundentafel sein kann, sondern ein Antrag, der eine Änderung der Stundentafel zur Folge hat, wenn dies der Landrat so beschliesst. Aus diesem Grund wird der Bildungsrat sozusagen dazwischen geschaltet.
Agathe Schuler fragt den Regierungsrat, was passiert, wenn der Bildungsrat sich gegen diese Sparmassnahme und für die Beibehaltung der drei Stunden Sportunterricht ausspricht.
Regierungsrat Urs Wüthrich kann die Frage so nicht beantworten. Eine Variante wäre, dass das Parlament - wenn die vom Regierungsrat vorgeschlagene Sparmassnahme nicht realisiert werden soll - dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, in einem anderen Bereich eine gleichwertige Einsparung zu machen.
11. Juliana Nufer: Reduktion der Turnstunden an den Gymnasien
Gemäss BAZ-Artikel v. 11. September ist geplant die Turnstunden infolge Sparmassnahmen ab neuem Schuljahr an allen Gymnasien im Kanton um 1 Lektion zu reduzieren.
a)
|
Ist es richtig das speziell das Gymnasium Liestal einen angeblichen Turnhallennotstand hat ?
|
b)
|
Wenn ja, warum müssen den die anderen Gymnasien ebenfalls die Turnstunden reduzieren ?
|
c)
|
Wie hoch ist das Einsparungspotential (Investitionen und Kosten) durch die Reduktion der Turnlektionen , welches auf dem Buckel der Schüler erzielt werden kann ?
|
d)
|
Wie hoch ist die Summe, welche in Präventionsmassnahmen (Alkohol- Drogenmissbrauch) jährlich vom Kanton für Jugendprävention auf der Oberstufe und gesamthaft ausgegeben wird.
|
e)
|
Wie hoch ist die Summe, welche der Kanton für Prävention im Bereich "Bewegungsmobilisierung der Bevölkerung" ausgibt ?
|
Zu a)
Im Prinzip ja; in Liestal ist ein spezieller Turnhallen-Notstand zur Kenntnis zu nehmen. Mittelfristige Engpässe sind zudem bei den meisten Gymnasien absehbar.
Zu b)
Begründung für die Reduktion der Turnstunden war nicht der Turnhallen-Notstand, sondern der an die Regierung ergangene Auftrag, eine Lektion im Lehrplan der Gymnasien zu reduzieren. Daher gilt diese Reduktion auch für die anderen Gymnasien im Baselbiet.
Zu c)
Im Investitionsprogramm wird nichts gespart, allenfalls aufgeschoben, weil eine Entlastung stattfindet. Bei den Betriebskosten rechnet man mit Einsparungen von 1.3 Mio. Franken aufs ganze Jahr gesehen. Für die verbleibenden fünf Zwölftel im Jahr 2004 käme dies auf rund Fr. 550'000.
Zu d)
Die Abgrenzung der Präventionsmassnahmen gestaltet sich sehr schwierig. Zählen beispielsweise die ganzen an die Infrastruktur für Freizeit- und Breitensport etc. geleisteten finanziellen Beiträge dazu? Eine präzise Antwort ist also schwierig. Immerhin gibt es Summen im Bereich von Alkohol- und Drogenprävention, welche der Regierungsrat aber zur Zeit nicht gerade zur Hand hat. Er wird sie der Fragestellerin persönlich zukommen lassen.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Landratspräsident
Hanspeter Ryser
äussert sich tief beeindruckt von der effizienten Beantwortung der Fragen, welche kaum eine halbe Stunde in Anspruch nahm.
Fortsetzung >>>
Back to Top