Protokoll der Landratssitzung vom 18. September 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 18. September 2003 |
6 2003/204
Bericht des Regierungsrates vom 4. September 2003: Kantonsreferendums zum Steuerpaket 2001. Direkte Behandlung
RR Adrian Ballmer verweist einleitend auf die umfassende Behandlung des Postulates von Eric Nussbaumer in der Vorlage des Regierungsrates.
Das Steuerpaket 2001 des Bundes besteht aus
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der Ehepaar- und Familienbesteuerung,
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der Wohneigentumsbesteuerung und
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den Stempelabgaben.
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Die Wohneigentumbesteuerung verteuert das Wohnen, generiert aber demgegenüber aufgrund des Systemwechsels für den Kanton Basel-Landschaft Mehreinnahmen.
Mit den Stempelabgaben, ein nicht bestrittener Punkt, kann die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhöht werden, die Kantone werden nicht belastet.
Der Grund für das Kantonsreferendum - inzwischen von acht Kantonen beschlossen - liegt in den Steuerausfällen der Kantone. Die Kantone könnten ihre Steuerausfälle allerdings vermeiden, wenn sie ihre Steueransätze entsprechend korrigieren würden.
Bei der Wohneigentumsbesteuerung geht das Baselbiet einen mit kaum einem anderen Kanton vergleichbaren Weg. Es entstehen im Gegensatz zu den anderen Kantonen deshalb nicht Verluste, sondern Mehreinnahmen.
Beim Kantonsreferendum geht es nicht um die Optik der Parteien, sondern um die Optik der Kantone. Innerhalb der Kantone ist die Meinung, je nach politischer Couleur, allerdings sehr unterschiedlich.
Das Steuerpaket kann nur als Ganzes akzeptiert oder abgelehnt werden. Wird das Steuerpaket abgelehnt, so gerät das Baselbieter Bausparmodell in Gefahr.
Da kein spezifisches Kantonsproblem vorliegt, lehnt der Regierungsrat das Kantonsreferendum ab; es könnte als falsches Signal punkto Ehegatten- und Familienbesteuerung sowie punkto Baselbieter Bausparmodell verstanden werden. Ein Ja zu einem Kantonsreferendum zöge auch die moralische Verpflichtung für ein Engagement im Abstimmungskampf nach sich. Die Konferenz der Kantonsregierungen, KdK, (RR Sabine Pegoraro für BL) steht vor dem Problem, dass acht Kantone das Referendum zwar unterstützen, doch völlig unklar ist, wer denn den Abstimmungskampf führen soll, zumal die Mehrheit dem Kantonsreferendum nicht zustimmt. Für das Gewicht der Kantone im Bundesstaat wäre es politisch ausserordentlich ungünstig, wenn sie zwar das Referendum ergreifen, den Abstimmungskampf aber nicht gewännen.
Der Finanzdirektor appelliert an den Landrat, auf das Kantonsreferendum zu verzichten.
Eric Nussbaumer beklagt, dass die Baselbieter Regierung in der Steuerpolitik des Bundes überwiegend Vorteile erkennt und, weil das Baselbiet offenbar nur geringen Schaden nimmt, zu zwei Milliarden Franken Steuerausfall schweizweit ja sagt.
Die SP sieht dagegen, dass die Steuergerechtigkeit auf der Strecke bleibt, zumal der Bund in äusserst widersprüchlicher Art gleichzeitig zum Steuersenkungspaket auch noch ein Bundesentlastungsprogramm auflegt, das Kantonen und Gemeinden noch mehr Lasten aufbürdet.
Das Steuerpaket ist bezüglich der jetzt vorgeschlagenen Familienbesteuerung nicht sozialverträglich. Bei 60'000 Franken Einkommen spart eine vierköpfige Familie 100 Franken, bei 100'000 Franken Einkommen spart sie 530 Franken. Zwei Drittel der Steuererleichterungen kommen jenen zugute, die über 100'000 Franken Einkommen beziehen. Das Familienbesteuerungspaket ist eine Mogelpackung, welche nicht die Familien mit tieferen Einkommen, sondern die reichen Ehepaare entlastet.
Bei der Wohneigentumsbesteuerung wird mit der Streichung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Beibehaltung der Unterhaltsabzüge der beabsichtigte Systemwechsel gar nicht vollzogen, vielmehr bleibt ein unglückliches Mischsystem zurück, Kaspar Villiger spricht von einem Systemwechsel mit doppeltem Fallschirm. Mieterinnen und Mieter werden mit diesem Modell eindeutig benachteiligt. Die Baselbieter Regierung steht mit ihrem Nein zum Kantonsreferendum für die steuerliche Ungleichbehandlung von Wohneigentümern und Besitzern sowie für eine missratene Revision für die Wohneigentumsbesteuerung.
Die Regierung hätte gut daran getan, während der Sommerferien ihren Blick über die Kantonsgrenzen hinauszuwerfen und die Situation der Gemeinden genauer zu analysieren, denn nur zu postulieren, für den Kanton Basel-Landschaft seien keine einschneidenden finanziellen Auswirkungen zu erwarten, reicht nicht aus. Das Baselbiet steht doch wirtschaftlich und standortpolitisch nicht wie eine Insel in der Schweiz - und was nützt es dem Kanton Basel-Landschaft, wenn das Zentrum Basel-Stadt die finanziellen Auswirkungen nicht meistern kann? Sollte in dieser Frage nicht vielmehr die gegenseitige Abhängigkeit beurteilt werden? Gerade weil Bern im Bereich der Wohneigentumsbesteuerung nicht sauber gearbeitet hat, wäre es angezeigt, die Situation der Gemeinden sorgfältig zu überprüfen. Dem Credo der bürgerlichen Seite, mit Steuersenkungen würden automatisch mehr Steuereinnahmen anfallen, steht der Fakt gegenüber, dass gleichzeitig mit den Steuersenkungen ein Entlastungsprogramm aufgegleist werden soll. BAK, das Basler Konjunkturforschungsinstitut ermittelte, dass dieses Entlastungsprogramm bis zu 8000 Arbeitsplätze gefährden könnte. Es fragt sich wirklich, ob mehr Steuereinnahmen durch mehr Steuerungerechtigkeiten erreicht und ob die Gemeinden wirklich noch mehr unter Druck gesetzt werden sollen. Zuerst werden offenbar die Steuern gesenkt und danach soll mit einem massiven Entlastungsprogramm der Spielraum der Gemeinden beschnitten werden.
Die Steuerausfälle betragen gesamtschweizerisch über zwei Milliarden Franken. Themen dieser Grössenordnung werden üblicherweise dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Leider treten aber die Kolleginnen und Kollegen der SVP in diesem Falle nicht für die direkte Demokratie ein. In allererster Linie geht es beim Kantonsreferendum um die Frage, ob ein derart markanter Schritt nicht dem Volk vorgelegt werden müsste. Ob ein Steuerpaket inakzeptabel oder noch knapp annehmbar ist, darf die Schweizer Bevölkerung doch entscheiden. Die eben aufgeworfene Frage des Finanzdirektors, wer denn den Abstimmungskampf bestreiten soll, erscheint hilflos, wenn nicht gar peinlich. Zudem sollte der Landrat nicht vergessen, dass es in der Schweiz auch Finanzdirektoren gibt, die ihrem Volk etwas erklären können.
Abschliessend dankt Eric Nussbaumer dem Regierungsrat für die schnelle Beantwortung des Postulates, so dass der Landrat heute über das Steuerpaket und über eine allfälliges Kantonsreferendum entscheiden kann. Der Umfang und die konkrete Ausgestaltung des Steuerentlastungspakets machen die Entscheidung durch den Souverän unerlässlich.
Hildy Haas unterstützt - im Gegensatz zu Eric Nussbaumer - ganz klar die Haltung des Finanzdirektors, wird folglich gegen das Referendum votieren und tritt für die Abschreibung des Postulates Nussbaumer ein.
Seit Jahren kämpft die SVP gegen die Zunahme der Staatsquote und fordert ein Überdenken sowohl der Staatsausgaben wie der Staatsaufgaben. Da für die SVP die Eigenverantwortung im Zentrum der Politik steht, unterstützt sie die Stossrichtung des Steuerpakets 2001.
Mit dieser hart umstrittenen Reformvorlage gelang es dem Bund, verschiedene Reformanliegen im Steuerbereich einer Lösung zuzuführen. Insbesondere begrüsst die SVP die Neuregelungen in den Bereichen Familien- und Wohneigentumsbesteuerung. Mit der schweizweiten Einführung des Baselbieter Bausparmodells geht zwar ein Wettbewerbsvorteil des Kantons verloren, doch kann die SVP, da in der Sache gleicher Meinung, auch hinter dieser Massnahme stehen.
Für Wirtschaft und Banken ist die Lockerung der Stempelabgaben wichtig. Positiv ist schliesslich, dass sich die finanziellen Auswirkungen für das Baselbiet in Grenzen halten.
Für die Behandlung von Härtefällen hätte der Kanton durchaus noch Eingriffsmöglichkeiten.
Der Landrat sollte dem Bemühen des Bundes, die Finanzen in den Griff zu bekommen und die Steuern auf einen guten Boden zu stellen, nicht unterlaufen.
Die SVP-Fraktion sieht in den Bemühungen des Bundes einen Schritt in die richtige Richtung und spricht sich für die Abschreibung des Postulates Nussbaumer aus.
Daniela Schneeberger , FDP, erkennt im Bereich der Ehegatten- und Familienbesteuerung eine wichtige soziale Komponente für kleine und mittlere Einkommen. Umso unverständlicher die Werbung der Rotlinken für das Kantonsreferendum. Die Familienpolitik hat in diesen Kreisen offenbar doch nicht den in Wahlzeiten heraufbeschworenen Stellenwert. Das Steuerpaket lässt sich nicht aufteilen, weshalb die FDP den Konsens anbietet und sich gegen die Verhinderung dieses langwierig erarbeiteten Kompromisses stellt. Nicht unerwähnt soll zudem bleiben, dass der Kanton bei der Austarifierung und den Maximalabzügen frei ist, gewisse Ungerechtigkeiten abzufedern.
Die Entlastung bei der Ehegatten- und Familienbesteuerung beträgt etwa 50 Millionen Franken für den Kanton und macht nicht nur familienpolitisch Sinn, sondern ist auch wirtschaftlich notwendig.
Die Wohneigentumsförderung ist traditionellerweise ein grosses Anliegen der FDP. Neu erfahren auch die Rentner, die ein abbezahltes Haus besitzen, Erleichterung. Die Erfahrungen mit dem Baselbieter Bausparmodell lehren, dass diese gezielte Förderung des Wohneigentums jährlich Bauinvestitionen von mehreren Millionen auslöst und zur Ankurbelung der Wirtschaft beiträgt.
In den vergangenen Jahren haben die Steuern, die Abgaben und die Gebühren kontinuierlich zugenommen. Höchste Zeit also, ein Zeichen in die andere Richtung zu setzen. Wie der Regierungsrat in seiner Vorlage aufzeigt, bilden die allfälligen Mindereinnahmen von fünf Millionen Franken kein tragfähiges Argument für ein Kantonsreferendum. Das Steuerpaket wird voraussichtlich erst im Jahre 2008 für die Wohneigentumsförderung beziehungsweise im Jahre 2009 für die Ehegatten- und Familienbesteuerung in Kraft treten. Damit haben die Kantone und die Gemeinden in finanzieller wie gesetzgeberischer Hinsicht genügend Zeit für die erforderlichen Anpassungen und Massnahmen.
Die FDP-Fraktion lehnt das Kantonsreferendum mit guten Gründen ab und bittet den Rat, das Postulat von Eric Nussbaumer abzuschreiben.
Eugen Tanner bedankt sich beim Regierungsrat für die seriöse und differenzierte Beurteilung des Steuerpakets und seiner Auswirkungen. Die CVP/EVP-Fraktion teilt die Schlussfolgerungen der Regierung.
Seit Jahren versucht die CVP/EVP-Fraktion mit Vorstössen eine Verbesserung der Familienbesteuerung zu erwirken. Nun stellt der Bund endlich eine Lösung vor, mit welcher Ungerechtigkeiten und Verfassungswidrigkeiten beseitigt werden. Angesichts dieses Vorschlags mutet die Zurückweisung des Vorschlags seltsam an. Wer die Ungerechtigkeiten weiterführen will, wird das Kantonsreferendum unterstützen.
Der Systemwechsel in der Eigenmietwertbesteuerung ist überfällig. Das alte System wird längst als ungerecht empfunden, ist nicht mehr haltbar. Die lange Übergangsfrist reicht für das Einrichten auf die neue Situation aus.
Die CVP/EVP-Fraktion empfiehlt dem Landrat, das Kantonsreferendum nicht zu unterstützen.
Jürg Wiedemann führt zur Unterstützung des Kantonsreferendums folgende Punkte ins Feld:
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Von den Steuersenkungen profitieren in erster Linie jene, die bereits viel Geld besitzen. Zwei Drittel der Steuersenkungen betreffen die traditionellen Familien, die Doppelverdienenden mit Einkommen ab 120'000 Franken. Jene, die es wirklich nötig hätten, profitieren von den Steuersenkungen praktisch nicht.
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Hausbesitzer müssen heute den Eigenmietwert zum Einkommen schlagen. Zum Beispiel 20'000 Franken bei einem Katasterwert von 200'000 Franken. Diese Summe fiele mit dem Sparpaket weg. Es fände somit, einmal mehr, eine Lastverschiebung von den Hausbesitzern zu den Mietern statt.
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Tragisch ist, dass die zwei Milliarden Franken durch ein 3,5 Milliarden Franken teures Sparprogramm, das alle Bereiche betrifft, wieder hereingeholt werden soll. Gespart wird einerseits im Umweltbereich, bei der AHV, der Bildung und andererseits sind auch Sparmassnahmen im Landwirtschaftsbereich, im Strassenbau und bei der Armee vorgesehen. Somit wären auch für die Bürgerlichen genügend Argumente für das Kantonsreferendum auszupacken.
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Rudolf Keller
ruft in Erinnerung, dass sich der freisinnige Baselbieter Finanzdirektor, genau gleich wie sein Vorgänger, immer wieder über die Abwälzung von Bundesaufgaben an die Kantone beschwert. Die Gemeinden ihrerseits klagen seit Jahrzehnten, der Kanton schiebe alles auf die Gemeinden ab. Das vorliegende eidgenössische Steuerpaket ist eine solche Abwälzungsübung.
Dieselben Leute, die dem Bund Milliarden entziehen wollen, kämpfen im Komitee für den Wiesenbergtunnel. Wenn aber nichts mehr in der Kasse ist, kann der Bund den Tunnel nicht zu gegebener Zeit bauen.
Die Schweizer Demokraten bringen neu eine regionale Überlegung in die Diskussion ein: Die Stadtbasler jammern, weil ihnen mit dem Steuerpaket rund 140 Millionen Franken entgehen. Schon heute ist klar, dass die Basler dann bald im Baselbiet anklopfen, wegen der grossen Zentrumsleistungen jammern und noch mehr Geld fordern werden.
Wenn es im Kanton Basel-Landschaft auch nur um wenige Millionen geht, so müsste doch - und dieser Hinweis geht an die SVP - das Thema auch als freundeidgenössisches gesehen werden. Wie auch immer man zum Steuerpaket steht, sicher hat es große ökonomische Auswirkungen. Aus diesem Grunde wollen die Schweizer Demokraten das Geschäft dem Volke zum Entscheid vorlegen. Wer hat eigentlich Angst vor dem Volk? In den vergangenen Jahren stimmte das Schweizervolk schon mal über Vorlagen im Zehnmillionenbereich ab, während hier über ein Paket in der Höhe von 2 Milliarden zu befinden ist.
Die eidgenössischen Räte haben ein umfassendes Steuerpaket mit vielen guten Komponenten verabschiedet. Möglicherweise wird sich die Übung für den Steuerzahler als Nullsummenspiel erweisen, indem am einen Ort etwas weniger, am anderen etwas mehr bezahlt werden muss.
Die Schweizer Demokraten votieren für das Kantonsreferendum und für eine Volksabstimmung.
RR Adrian Ballmer
tritt durchaus gegen die Kostenüberwälzung vom Bund auf die Kantone und die Gemeinden ein, hier aber gehe es absolut nicht um dieses Thema, vielmehr soll mit der Vorlage die Steuerzahlerin und der Steuerzahler - zugegebenermassen auf Kosten von Bund, Kantonen und Gemeinden - entlastet werden.
Von den Steuersenkungen können selbstverständlich nur jene profitieren, die Steuern bezahlen. Die Diskussion hier im Rat zeigt dem Finanzdirektor, dass die Frage des Kantonsreferendums je nach politischer Überzeugung variiert. Deshalb sollte nicht der Kanton als solcher das Referendum ergreifen.
Eric Nussbaumer
sieht die Gesamtschau - Ruedi Keller sprach vom freundeidgenössichen Aspekt - im Zentrum der Diskussion. Dass der Finanzdirektor nur das Steuersenkungspaket ansieht, das Entlastungsprogramm aber ausklammert, folglich nicht vernetzt denkt, irritiert Eric Nussbaumer.
Weil beim Schnüren des Steuerpakets nicht sauber gearbeitet wurde, brach die Unterstützung des Bundesrates weg.
Entschieden verwerfen will Eric Nussbaumer die Meinung der FDP-Sprecherin, neu sei die Gleichbehandlung von MieterInnen und EigentümerInnen erreicht. Wer den Systemwechsel kritisch analysiert, erkennt, dass die Möglichkeit, weiterhin Unterhaltskosten abziehen zu dürfen, nichts mit einem sauberen Systemwechsel zu tun hat.
An die Adresse der CVP/EVP geht die Frage, ob sie wirklich auch diese Ungerechtigkeiten mittragen möchte, obwohl beispielsweise der CVP-starke Kanton Wallis das Referendum auch ergriffen hat.
RR Adrian Ballmer
ergänzt, das vorgelegte Steuerpaket sei ein Kompromiss, abgeschliffen durch die vielen unterschiedlichen politischen Meinungen; Wesen eines solchen Steuerpaketes sei es letztlich, dass alle nicht ganz glücklich sind.
Der Finanzdirektor hat zwei Seelen in seiner Brust: Einerseits gefällt es ihm nicht, wenn er Steuerausfälle hinnehmen muss und andererseits kann er in Steuerentlastungen keinen Nachteil erkennen.
Namentliche Abstimmung
Für das Kantonsreferendum stimmen:
Simone Abt, Heinz Aebi, Kaspar Birkhäuser, Ruedi Brassel, Florence Brenzikofer, Eva Chappuis, Jürg Degen, Thomas Friedli, Madeleine Göschke, Franz Hilber, Urs Hintermann, Hanni Huggel, Ursula Jäggi, Marc Joset, Ruedi Keller, Peter Küng, Esther Maag, Annemarie Marbet, Regula Meschberger, Etienne Morel, Daniel Münger, Eric Nussbaumer, Isaac Reber, Christoph Rudin, Martin Rüegg, Elsbeth Schmied, Philipp Schoch, Hannes Schweizer, Bruno Steiger, Sabine Stöcklin, Paul Svoboda, Jürg Wiedemann
Gegen das Kantonsreferendum stimmen:
Romy Anderegg, Elisabeth Augstburger, Rita Bachmann, Daniel Ceccarrelli, Thomas de Courten, Remo Franz, Hanspeter Frey, Fredy Gerber, Hildy Haas, Gerhard Hasler, Urs Hess, Peter Holinger, Hans Jermann, Paul Jordi, Thomi Jourdan, Jörg Krähenbühl, Urs Kunz, Silvia Liechti, Christine Mangold, Claudia Piatti, Hans Jürgen Ringgenberg, Paul Rohrbach, Werner Rufi, Hanspeter Ryser, Patrick Schäfli, Paul Schär, Dieter Schenk, Daniela Schneeberger, Elisabeth Schneider, Agathe Schuler, Jacqueline Simonet, Christian Steiner, Dominik Straumann, Eugen Tanner, Georges Thüring, Judith Van der Merwe, Dieter Völlmin, Daniel Wenk, Karl Willimann, Hansruedi Wirz, Hans-Peter Wullschleger, Matthias Zoller, Peter Zwick
Stimmenthaltung:
Margrith Blatter
://: Der Landrat lehnt das Kantonsreferendum mit 43 zu 32 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
://: Der Landrat schreibt das Postulat von Eric Nussbaumer (2003/147) ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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