Protokoll der Landratssitzung vom 16. Oktober 2003

Nr. 132

7 2003/166
Berichte des Regierungsrates vom 8. Juli 2003 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 15. September 2003: Genehmigung der Vereinbarung der nordwestschweizerischen Kantone über die Führung eines regionalen Heilmittelinspektorats

Kommissionspräsidentin Rita Bachmann erläutert, dass es sich bei dieser Vereinbarung um die Umsetzung des eidgenössischen Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinalprodukte, abgekürzt HMG, Heilmittelgesetz handelt. Der Grund für die Änderung liegt bei der internationalen Verflechtung im Verkehr mit Heilmitteln. Die Aufgaben der internationalen Kontrollstelle IKS werden neu vom schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic übernommen und weitergeführt. Die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung wird im Rahmen der laufenden Revision des Gesundheitsgesetzes erfolgen. Die vorliegende Vereinbarung löst die Vereinbarung vom 8. März 1974 ab. Materiell gibt es keine grossen Veränderungen. Schon bisher nahm das regionale Heilmittelinspektorat der Nordwestschweiz Inspektionen von Firmen und Institutionen vor, welche im Heilmittelbereich tätig sind. Zu den Kantonen Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau kam neu der Kanton Luzern dazu.

Die Vereinbarung stützt sich ausdrücklich auf eidgenössisches Gesetz ab, beinhaltet jedoch gesetzeswesentliche Entscheide wie die Schaffung einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Aus diesem Grund untersteht die Vereinbarung auch dem obligatorischen Staatsreferendum, respektive die Vereinbarung muss im Landrat mit einer 4/5-Mehrheit genehmigt werden, ansonsten es zu einer Volksabstimmung kommt. Gestützt auf den Artikel 58 des Heilmittelgesetzes stellt das Inspektorat aufgrund der durchgeführten Inspektionen Antrag an die Swissmedic für die Erteilung, Erweiterung, Einschränkung, Änderung oder sogar den Entzug von pharmazeutischen Bewilligungen respektive auf Anordnung von anderen Verwaltungsmassnahmen. Die Bewilligungen werden nicht mehr von den Sanitätsdirektionen durchgeführt sondern neu von der Swissmedic erstellt.

In der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission gab vor allem § 8, Absatz 1 zu reden: Die volle Selbstfinanzierung ist anzustreben . Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass prinzipiell am Grundsatz der Selbstfinanzierung festzuhalten sei. Im Sinn einer gewissen Unterstützung der kleineren Unternehmungen, deren es im Kanton Basel-Landschaft speziell viele gibt, soll die Kostendeckung, welche heute bei ca. 60 Prozent liegt, sachte angehoben werden. Die VGK empfiehlt dem Ratskollegium mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Zustimmung zum Landratsbeschluss respektive zu der vorliegenden Vereinbarung.

Sabine Stöcklin befürwortet im Namen der SP-Fraktion die Vereinbarung betreffend regionalem Heilmittelinspektorat. Es sei schön, dass man nun einmal eine Institution im Gesundheitswesen mit nordwestschweizerischem Einzugsgebiet habe; deren sollte es noch viel mehr geben, findet sie. Punkto Rechnungsstellung der Inspektionstätigkeit erwartet man, dass bald zu den kostendeckenden Preisen übergegangen wird. Da im Heilmittelwesen hohe Wertschöpfung besteht, sei dies auch durchaus wirtschaftsverträglich.

Thomas de Courten nimmt namens der SVP die neue Aufgabenteilung, welche das neue Bundesrecht mit dem Heilmittelgesetz schafft, zur Kenntnis. Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass alle beteiligten Regierungsräte diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Es gehe heute also lediglich darum, ob man für das Geschäft eine Volksabstimmung erzwingen würde oder nicht. Die SVP befürwortet das Ziel, dass die Kontrollen einheitlich und auf hohem Qualitätsstand durchgeführt werden. In der Kommissionsberatung wurde auch von der Organisation dieser neuen Stelle Kenntnis genommen; man beurteilt sie als adäquat und effizient.

Den Haken an der ganzen Geschichte stelle die neue Gebührenverordnung dar, welche zur Zeit noch in Verhandlung ist. Allerdings stehe sie bei den Verhandlungen unter der Prämisse der vollen Selbstfinanzierung. Heute liegt die Finanzierung etwa bei 60 %. Damit würden neu nicht nur die Kontrolltätigkeit sondern die gesamte Administration dieser Stelle den betroffenen Unternehmen überbürdet. In der Vorlage wird das Versprechen abgegeben, dass bei der Verhandlung der neuen Gebührenordnung auf die Anliegen der KMU oder der Betroffenen Rücksicht genommen wird. Wird dieses Versprechen eingehalten, so kann auch die SVP-Fraktion dieser Vereinbarung zustimmen.

Judith van der Merwe erklärt, dass auch die FDP-Fraktion diesen Staatsvertrag einstimmig genehmigt. Im Grunde genommen wurde bereits alles zu den Details gesagt, sei es von der Kommissionspräsidentin oder von den Vorrednern und Vorrednerinnen. Sie möchte lediglich noch erwähnen, dass hier ein gutes Beispiel eines Projekts der regionalen Zusammenarbeit vorliegt, wie auch schon Sabine Stöcklin bemerkte.

Paul Rohrbach deklariert die einstimmige Zustimmung der CVP/EVP-Fraktion. Es liege eine pragmatische, gute Lösung vor. Bezüglich Gebühren hält man es für angebracht, dass in absehbarer Zeit genügend Rücksichtnahme auf die KMU-Unternehmen im Baselbiet erfolgt.

Auch die Grüne Fraktion befürwortet die Vorlage, wie Madeleine Göschke-Chiquet darlegt. Es handle sich um ein gutes Beispiel, wie man kantonsübergreifend zusammenarbeiten kann und soll. Sie persönlich findet es nicht richtig, dass die Selbstfinanzierung nicht gefordert, sondern nur angestrebt wird. "Angestrebt" könne theoretisch alles bedeuten. Für sie handelt es sich um einen Gummiparagraphen. Gerade diese Branche habe eine hohe Wertschöpfung und sollte die vorgeschriebene und notwendige Kontrolle selber finanzieren, wie dies andere KMUs auch tun. Daher wird sich die Votantin der Stimme enthalten.

Regierungspräsident Erich Straumann bedankt sich für die gute Aufnahme der Vorlage.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Landratspräsident Hanspeter Ryser macht vor der Abstimmung darauf aufmerksam, dass für dieses Geschäft eine 4/5-Mehrheit benötigt wird. Er bittet daher die Ratskolleginnen und -kollegen, Platz zu nehmen und weist die Stimmenzähler an, die Präsenz festzustellen.


Landratsbeschluss

://: Der Landrat stimmt mit 69 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Landratsbeschluss 2003/166 zu. Die 4/5-Mehrheit ist damit erreicht.

Landratsbeschlusses
betreffend die Genehmigung der Vereinbarung der nordwestschweizerischen Kantone über die Führung eines regionalen Heilmittelinspektorates


Vom 16. Oktober 2003

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die Vereinbarung der nordwestschweizerischen Kantone über die Führung eines regionalen Heilmittelinspektorates wird genehmigt.

2. Sie untersteht dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum oder (wenn sie der Landrat mit vier Fünfteln oder mehr der anwesenden Mitglieder genehmigt und nicht durch besonderen Beschluss der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt) dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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