Protokoll der Landratssitzung vom 16. Oktober 2003
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Protokoll der Landratssitzung vom 16. Oktober 2003 |
Nr. 113
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident
Hanspeter Ryser
begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, die Regierungsrätinnen und die Regierungsräte, die Tribünengäste sowie Kantonsgerichtspräsident Peter Meier herzlich zur Landratssitzung.
Rücktrittsschreiben von Kantonsrichterin Christina Kiss-Peter
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte
Der Landrat hat mich am 25. Oktober 2001 zum Mitglied des Kantonsgerichts vom 1. April 2002 bis 31. März 2006 gewählt.
Am 1. Oktober 2003 wurde ich von der Vereinigten Bundesversammlung zur Bundesrichterin gewählt, was mein Ausscheiden aus dem Kantonsgericht zur Folge hat.
Ich bitte Sie daher, meinen Rücktritt vom Amt eines Mitglieds des Kantonsgerichts auf den 31. Dezember 2003 entgegenzunehmen.
Meinen Dank für das mir erwiesene Vertrauen verbinde ich mit den besten Wünschen für die Baselbieter Justiz.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Christina Kiss-Peter
Hanspeter Ryser
nützt die Gelegenheit, Frau Kiss-Peter zu ihrer Wahl als Bundesrichterin ganz herzlich zu gratulieren.
Handys im Landratssaal
Hanspeter Ryser
bittet in Namen des Protokollsekretariates die HandybesitzerInnen, ihr Gerät, das die elektronische Audioaufzeichnung der Landratssitzung empfindlich stören kann, auf lautlos zu stellen oder, besser noch, abzuschalten.
Baselbieter Pin
Hanspeter Ryser
offeriert interessierten Kolleginnen und Kollegen einen Pin, der den Baselbieter Stab abbildet. Das Schmuckstück kann im Sekretariat der Landeskanzlei bezogen werden.
Entschuldigungen
Vormittag:
Friedli Thomas, Piatti Claudia und Richterich Rolf
Nachmittag:
Friedli Thomas, Piatti Claudia, Richterich Rolf und Wenk Daniel
StimmenzählerInnen
Seite FDP : Heinz Aebi
Seite SP : Silvia Liechti
Mitte/Büro : Toni Fritschi
Traktandenliste
Ruedi Brassel
macht dem Rat beliebt, Traktandum 19, Postulat Roland Laube für eine verfassungskonforme Mieter- und Hauseigentümerbesteuerung, von der Traktandenliste abzusetzen, weil beim Kantonsgericht zurzeit ein Fall hängig ist, der die Verfassungskonformität dieser Besteuerung überprüft.
Hanspeter Frey
beantragt dem Landrat, Traktandum 8, Sicherheitsrelevante Massnahmen im Kantonsspital Bruderholz, von der Traktandenliste abzusetzen. Begründet ist der Antrag mit dem baldigen Erscheinen des Teilberichts zur Regionalen Spitalplanung. Die FDP vertritt die Ansicht, das vorliegende Projekt sollte in Kenntnis dieses Teilberichtes beraten werden.
RRP Erich Straumann
lehnt die Absetzung des Traktandums mit der Begründung ab, die Regierung könne in Kenntnis des bereits fertiggestellten Berichts guten Gewissens raten, die Vorlage über die Sorfortmassnahmen auf dem Bruderholz nun zu beschliessen.
RR Elsbeth Schneider-Kenel
wünscht eindringlich, dass der Rat das Traktandum nicht von der Liste absetzt. Die dringend zu realisierenden Massnahmen hätten keinen Einfluss auf die regionale Spitalplanung, betont die Baudirektorin. Die Sanierung müsse durchgeführt werden, unabhängig davon, ob letztlich ein Neubau oder ein Abriss der Anlage in 10 oder 15 Jahren stattfinden wird.
Hanspeter Frey
meint: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Angesichts des Umstandes, dass der Bericht bis in einem Monat erscheinen wird, wäre es doch angezeigt, dass sich nicht nur die Regierung über die spitalplanerischen Erkenntnisse ins Bild setzen kann, sondern auch das Parlament.
Rita Bachmann
, Präsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, welche die Thematik berät, sähe in der Absetzung des Geschäftes ein völlig falsches Signal. Schon die Panne zu Beginn des Jahres im Kantonsspital Bruderholz sollte der Landrat als Schuss vor den Bug verstehen. Weitere Pannen kann sich der Kanton in diesem mehr als 400 Betten grossen, bereits vor 30 Jahren eröffneten Spital, das einen grossen Teil der Grundversorgung abdeckt, nicht mehr leisten. Sicherheitsrelevante Massnahmen gilt es ernst zu nehmen und nicht auf die lange Bank zu schieben.
Jörg Krähenbühl
empfindet die fürsorgliche Haltung der FDP zwar als rührend, meint aber, der Landrat sollte nun über das Geschäft befinden.
Peter Holinger
merkt in seiner Funktion als Bau- und Planungskommissions-Präsident an, die erste, heute traktandierte Etappe könne durchaus behandelt werden.
Urs Hintermann
empfindet den Absetzungsvorschlag als unsinnig, nachdem sich schon jetzt klar zeige, wie kontrovers die Thematik diskutiert wird. Die Traktandenliste sollte folglich nicht verändert werden.
Isaac Reber
möchte nicht blinde Kuh spielen, sondern Verantwortung tragen für die getroffenen Entscheide. Das bedeutet, dass das Parlament in den Spitalbericht als zentrale Grundlage für zukünftige weitere Schritte vorab Einsicht nehmen soll.
Bei der Vorlage geht es um Investitionen in die Haustechnik in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken, um die Basisinfrastruktur also, die richtig zu dimensionieren ist. Dafür muss allerdings die Nutzung bekannt sein. Die Zeit bis zum Erscheinen des Spitalberichts sollte genutzt werden, um ein Gesamtenergiekonzept zu erarbeiten. Traktandum 19 soll von der Traktandenliste abgesetzt werden.
Dieter Musfeld
ist durchaus bekannt, dass Investitionen für dringlichste Massnahmen nicht von der Spitalplanung abhängig gemacht werden können. Nun gehe es allerdings darum, die mittelfristige Planung im Bruderholz mit der Spitalplanung zu koordinieren.
Madeleine Göschke
weist die Angstmacherei zurück und betont, die Panne auf dem Bruderholz habe nichts zu tun mit zu langem Warten oder mit Überalterung des Spitals, sondern gründe in menschlicher Nachlässigkeit und Versagen.
Über den Vorschlag der FDP zeigt sich die Landrätin deshalb sehr glücklich, weil ihr Vertrauen in die Regierung inzwischen gelitten hat.
Eric Nussbaumer
erinnert an die Informationen in der VGK vor zwei Jahren, dass die Massnahmen nun geplant werden müssten. Nun darf davon ausgegangen werden, dass das vorliegende Projekt von der Verwaltung seriös ausgearbeitet wurde und auch die vorberatende Kommission in ernsthafter Arbeit zur Erkenntnis gelangt ist, die dringlichen Massnahmen sollten jetzt umgesetzt werden.
Heute davon auszugehen, dass mit dem Spitalbericht alles klar sein wird rund um das Thema Bruderholzspital, und der gesamte Landrat einer Meinung mit dem Bericht sein wird, erachtet Eric Nussbaumer als anmassend.
Die sorgfältig ausgearbeiteten, notwendigen Unterhaltsmassnahmen sollten nun vom Parlament beschlossen werden.
Paul Schär
riet dem Büro schon vor Monaten, die Traktanden MRI, Bruderholzspital und Spitalplanung miteinander zu koppeln. Die FDP und andere Fraktionen wiesen seit Langem die Verantwortung von sich, einen Grosskredit zu sprechen, bevor die Ergebnisse der Spitalplanung bekannt sind. Im Übrigen würde die Verschiebung der Beratungen um einen Monat absolut keinen Einfluss auf die Sicherheit im Kantonsspital Bruderholz haben.
RR Elsbeth Schneider-Kenel
hält fest, dass die Regierung gerade wegen der noch nicht vorliegenden Spitalplanung entschieden hat, nicht über ein 40 Millionenprojekt zu diskutieren, sondern nur ein Paket mit den allerdringendsten Massnahmen (15 Millionen) zu schnüren.
Bis der Landrat den zu grossen Diskussionen Anlass bietenden Spitalbericht diskutiert haben wird, dürften Monate vergangen sein, so lange zu warten, möchte sie als Baudirektorin nicht verantworten.
Bruno Steiger
läuten die roten Alarmglocken, wenn vom Verantwortungtragen gesprochen wird. Weil die Schweizer Demokraten keinen Regierungsrat stellen und deshalb - ganz im Gegensatz zu der Schweizerischen Volkspartei - keine politischen Rücksichten nehmen müssen, können sie den Antrag der FDP unterstützen.
://: Der Landrat setzt Traktandum 19 von der Traktandenliste ab.
://: Der Landrat belässt Traktandum 8 auf der Traktandenliste.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 114
1
Anlobung von Christoph Enderle als Vizepräsident der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichtes sowie von Alois Schuler als Mitglied des Strafgerichts
Hanspeter Ryser
lässt den zum Vizepräsidenten der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts gewählten Christoph Enderle und den als Mitglied des Strafgerichts gewählten Alois Schuler geloben, Verfassung und Gesetz zu beachten sowie die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen.
Im Anschluss an das Gelübde
Ich gelobe es
wünscht der Landratspräsident den beiden Richtern im neuen Amt Genugtuung sowie die Weisheit für rechte und gerechte Entscheide.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 115
2
2003/142
Bericht des Regierungsrates vom 17. Juni 2003: Ersatzwahl eines Mitglieds der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung
Paul Schär
, Fraktionspräsident der FDP, empfiehlt Monica Gschwind-Wehrli, Täliweg 17, 4434 Hölstein für die Ersatzwahl in die Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung.
://: Landratspräsident
Hanspeter Ryser
erklärt, nachdem keine weiteren Nominationen angemeldet werden, Monica Gschwind-Wehrli als in Stiller Wahl gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 116
3
2003/040a
Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 25. September 2003: Jahresberichte diverser Institutionen für das Jahr 2002
Dieter Schenk
, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, erklärt vorab, dass der Landrat gemäss § 76 der Kantonsverfassung die jährlichen Amtsberichte des Regierungsrates, der kantonalen Gerichte und der selbständigen Verwaltungsbetriebe genehmigt. § 61 des Landratsgesetzes schreibt vor:
Die GPK prüft die Amtsberichte, erstattet dem Landrat Bericht und stellt Antrag über die Genehmigung.
Mit einer internen Regelung wurde festgelegt, dass die Finanzkommission die Berichte der Kantonalbank und der Pensionskasse prüft und darüber Bericht erstattet.
Weil die Berichte der Institutionen nicht vor Ende April Anfang Mai eingetroffen sind, war es der GPK nicht möglich, dem Landrat die Vorlage noch vor den Sommerferien zu unterbreiten.
Aufgrund gewisser Unsicherheiten in Bezug auf Vollständigkeit und der rechtlichen Bedeutung der Genehmigung legte die GPK dem Rechtsdienst eine Reihe von Fragen vor. Die von der GPK noch nicht verarbeiteten Antworten liessen lange auf sich warten, weshalb sich die GPK nun an die traditionelle Vorlage hält.
In der Regel basieren die Institutionen entweder auf einem Gesetz oder auf einem Staatsvertrag. Darin sollten die Aufsichtsorgane benannt werden. Da die parlamentarische Oberaufsicht keinen Einfluss auf die direkte Geschäftstätigkeit nimmt, entspricht die Genehmigung nicht einer Entlastung der Geschäftsorgane. Dies obliegt einer Verwaltungskommission oder dem Regierungsrat. Verweigerte der Landrat die Genehmigung eines Geschäftsberichtes, hätte dieser Schritt keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der entsprechenden Institution, allenfalls müsste sie einen geänderten oder ergänzten Bericht unterbreiten.
Die Subkommissionen nahmen die einzelnen Geschäftsberichte unter die Lupe, erstatteten Bericht an die Gesamtkommission, die nach gewalteter Diskussion den vorliegenden Bericht verabschiedet hat.
Die GPK bemüht sich, die wesentlichen Punkte in den Geschäftsberichten herauszuschälen und allfällige Probleme aufzuzeigen. Grosso modo gewann die GPK einen guten Eindruck von der Arbeit in den Institutionen, so dass die Kommission den Mitarbeitenden den besten Dank für ihren Einsatz aussprechen darf.
Die GPK beantragt dem Landrat, die Jahresberichte der Sozialversicherungsanstalt, der Gebäudeversicherung, des Kantonsgerichtes, der FHBB, des Ombudsmans, der Motorfahrzeug-Prüfstation, der Rechtspflegekommission und des Sicherheitsinspektorates zur Kenntnis zu nehmen.
Regula Meschberger
stellt sich mit Bezug auf den Bericht der Gebäudeversicherung einige Fragen zum Einsatz der Geldmittel dieser Institution. Im Bericht ist zu lesen, dass sich die Gebäudeversicherung beispielsweise für die Rettung der Kornschnecken und anderen sympathischen Tätigkeiten einsetzt. Die Landrätin fragt sich indes, ob solches zur Aufgabe der Gebäudeversicherung gehört. Auch ob das ehrgeizige Projekt "futuro" zur Aufgabe der Gebäudeversicherung gehört, darf, so Regula Meschberger, wohl in Frage gestellt werden.
Als Hauseigentümerin kann die Landrätin nicht recht nachvollziehen, warum die Gebäudeversicherung die Überschussbeteiligung nicht einfach an der nächsten Rechnung abzieht, sondern eine separate, teure Scheckauszahlung bei der Post organisiert.
RR Adrian Ballmer
bemerkt zur Überschussbeteiligung, man habe mit dem gewählten Vorgehen erreichen wollen, dass die Beteiligung überhaupt zur Kenntnis genommen wird. In Zukunft soll ein kostengünstigeres Verfahren zur Anwendung gelangen.
Tatsächlich gehörten die erwähnten sympathischen Tätigkeiten nicht zu den Kernaufgaben der Gebäudeversicherung, doch müsse die Gebäudeversicherung ihre Mittel einerseits in Wertpapieren und andererseits auch in Immobilen, beispielsweise im Projekt "futuro" anlegen. Die Auslagen zugunsten der Kornschnecke sollten als PR-Massnahmen betrachtet werden - PR-Aktivitäten sollten auch der Gebäudeversicherung, so lange sie damit Mass hält, nicht übel genommen werden.
Mit dem Projekt "futuro" deckt die Gebäudeversicherung einerseits eigene Bedürfnisse ab und leistet andererseits einen Beitrag zugunsten einer attraktiven Überbauung in Liestal.
Esther Maag
kann die Fragen von Regula Meschberger durchaus verstehen und nimmt seitens der Bevölkerung ähnliche Signale wahr.
Generell ist in der Geschäftsprüfungskommission ein leichtes Unbehagen feststellbar geworden, weil die einen Berichte zur Kenntnis genommen werden dürfen, die anderen genehmigt werden sollen. Die neue Kommission "Parlament und Verwaltung" sollte sich der Thematik mit kritischem Sinne einmal annehmen.
://: Der Landrat stimmt beiden Anträgen der GPK zu Vorlage 2003/040a zu.
Anträge:
1. die Jahresberichte der nachstehenden Institutionen zu genehmigen:
- Sozialversicherungsanstalt 2002, samt Rechnung 2002
- Basellandschaftliche Gebäudeversiche-
rung 2002, samt Rechnung 2002
- Kantonsgericht 2002
- Fachhochschule beider Basel (FHBB) 2002
- Ombudsman 2002;
2. die Berichte der nachstehenden Institutionen zur Kenntnis zu nehmen:
- Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel 2002
- Rechtspflegekommission 2002
- Sicherheitsinspektorat 2002.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 117
4
2003/240
Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 25. September 2003: Bericht über die Tätigkeit der GPK in der Periode Juli 2002 bis Juni 2003
Dieter Schenk
weist einleitend auf die zeitlich hohe Beanspruchung der GPK durch die Tätigkeiten im Untersuchungsausschuss KSL hin. Dies führte dazu, dass deutlich weniger Visitationen in Amts- und Dienststellen als üblich durchgeführt wurden. Die Kommission hatte sich auf die ordentlichen Geschäfte wie Amtsbericht, Rechenschaftsbericht der Regierung über die Legislatur, die Sammelvorlagen über nicht in nützlicher Frist erledigte Postulate und Motionen zu konzentrieren.
Zwei die GPK seit Längerem beschäftigende Probleme wurden mit parlamentarischen Vorstössen zur Weiterverarbeitung gewissermassen delegiert. Das eine betrifft das Verfahrenspostulat zur Einsetzung einer Spezialkommission "Parlament und Verwaltung", das zweite die Motion zur Revision des Gesetzes über kulturelle Bestrebungen.
Die Probleme im Zusammenhang mit einem nebenamtlichen Kantonsrichter wurden aus Diskretionsgründen im engsten Rahmen bearbeitet.
Die Problematik der Beschwerdeninstanz gegen Disziplinarentscheide hat die GPK aufgezeigt. Die Justizdirektorin wird angefragt, ob sie das Thema aufgrund des GPK-Berichts aufnimmt oder ob sie lieber auf einen parlamentarischen Vorstoss reagieren möchte.
Dem Landrat wurden Auszüge aus den Visitationsberichten vorgelegt. Üblicherweise spricht die GPK aufgrund von Feststellungen Empfehlungen an die zuständige Direktion oder an die Amtsleitung aus. Die Empfänger müssen einen Bericht abliefern, auf dessen Grundlage die GPK entscheidet, ob die vorgelegten Massnahmen befriedigen. Die von der Sekretärin zu führende Geschäftskontrolle hilft der GPK bei der Terminüberwachung.
Die Visitationen sollen nicht den Charakter des früheren, fast zwei Meter langen Schulinspektors Bührer tragen, der, wenn er sich durch die Schulzimmertür zwängte, Kinderschar und Schulmeister erzittern liess. Die GPK-Visitationen sollen von den besuchten Stellen auch als Chance gesehen werden, ihre Anliegen in den Landrat zu tragen, beispielsweise auf nicht praktikable Erlasse oder auf Auslegungsprobleme hinzuweisen.
Den Mitgliedern der GPK dankt der Präsident ganz herzlich. Aber auch die Sekretärin, Frau Marie-Therese Borer, darf grossen Dank entegegennehmen. Eingeschlossen in den Dank ist die juristische Beraterin, Catherine Christen.
Im Namen der GPK bittet Kommissionspräsident Dieter Schenk, den Anträgen zuzustimmen.
Heinz Aebi
hat namens der Sozialdemokratischen Fraktion weder zum Bericht noch zu den Ausführungen des Präsidenten Ergänzungen anzubringen.
Gerhard Hasler
nimmt die Berichte über die Tätigkeitsschwerpunkte der GPK zur Kenntnis und dankt ihr für das geleistete, wegen der PUK-KSL geradezu enorme Arbeitspensum.
Zu Diskussionen führte in der Fraktion der Besuch der Rheinhäfen (Subko II, 3.1). Insbesondere findet die SVP die Tatsache nicht konform, dass die Rheinhäfen für die Sanierung der zweiten Schleuse Arbeitsvergaben von rund 1 Million Franken ohne den nötigen Verpflichtungskredit vergeben haben.
Beanstandet wird auch, dass sehr viele Ressourcen in die Ausarbeitung eines gemeinsamen Hafenkonzepts flossen, dies obwohl die Gefahr besteht, dass der Landrat dieses Konzept ablehnen wird.
Die Feststellung von Subko III schliesslich, welche den Anteil der weiblichen Mitarbeitenden beim Amt für Umweltschutz und Energie mit 25 Prozent als deutlich zu gering bezeichnet, teilt die Fraktion der SVP nicht, sie meint vielmehr, nicht der Anteil sei von Bedeutung, sondern die Qualität.
Mit den oben aufgeführten Bemerkungen folgt die SVP den Anträgen der GPK und empfiehlt dem Landrat, die Berichte zur Kenntnis zu nehmen.
Daniel Wenk
stimmt namens der FDP-Fraktion und als Mitglied der GPK den Anträgen zu und ergänzt, ein alt gedienter Landrat habe festgestellt, jedes Landratsmitglied sollte, um Einblick in die Verwaltungstätigkeit zu gewinnen, während seiner Landratstätigkeit einmal in der im Hintergrund wirkenden Geschäftsprüfungskommission Einsitz nehmen.
Esther Maag
hat die spannende Hintergrundstätigkeit der GPK ebenfalls schätzen gelernt und freut sich, dass in der nun folgenden Legislatur weniger Kräfte für PUK-Beschäftigungen absorbiert werden.
Im Punkt Finanzierung der zweiten Schleuse der Rheinhäfen Baselland (3.1) muss sich die Landrätin der SVP-Kritik anschliessen.
Ursula Jäggi
fragt mit Bezugnahme auf Punkt 3.1, ob der Vorsteher der VSD, Regierungsrat Erich Straumann, vom Umstand Kenntnis gehabt habe, dass die Sanierung des Rheinhafens am Parlament vorbei geschmuggelt wurde. Falls ja, ob und wie er dagegen interveniert habe. Falls er vom Vorhaben nicht Kenntnis gehabt haben sollte, bittet die Landrätin den Direktionsvorsteher zu klären, wie er solches verstehe und dafür besorgt sein wolle, dass er künftig rechtzeitig informiert sein wird, um angepasst reagieren zu können.
Dieter Schenk
legt dar, der GPK sei, soweit sie den Sachverhalt überhaupt beurteilen könne, der Fragenkatalog zur Thematik Rheinhäfen von der Regierung korrekt und zufriedenstellend beantwortet worden. Für die Berichterstattung gewinnt der GPK-Präsident die Erkenntnis, dass es künftig angezeigt sein wird, eine kurze Stellungnahme über das Nachfassen der GPK und die Antworten darauf in den Bericht einzubauen.
RRP Erich Straumann
führt aus, dass die Regierung im Anschluss an die von der Subko II in ihrem Bericht vom 20. August 2002 festgestellten Beanstandung mit einem RRB gezielt auf die Mängel eingegangen ist und die in der Folge zu treffenden Massnahmen aufgelistet hat.
Zur Sache selbst ergänzt der Volkswirtschaftsdirektor, die benötigte Million sei im Budget enthalten gewesen. Vergebung und Ausführung der Arbeiten ohne Vorlage fallen in jene Zeit, da der Rheinhafen vom stellvertretenden Leiter geführt wurde. Mit den erwähnten Massnahmen habe er als Direktionsvorsteher sofort reagiert. Auf seine Kappe nimmt der Regierungspräsident, dass er nicht schon eingegriffen hat, als die Aufträge vergeben wurden. Alle Antworten auf das Geschehnis sind indes sowohl der GPK wie der Gesamtregierung bekannt gemacht worden.
RR Sabine Pegoraro
klärt zur Frage des GPK-Präsidenten bezüglich der Problematik Beschwerdeninstanz gegen Disziplinarentscheide, die Justizdirektion werde die von der GPK vorgeschlagenen Massnahmen selbstverständlich umsetzen.
://: Der Landrat stimmt den Anträgen 5.1, 5.2 und 5.3 des GPK-Berichts zu Vorlage 2003/240 zu.
Anträge:
5.1 vom Bericht über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit Kenntnis zu nehmen;
5.2 Kenntnis zu nehmen, dass sich die GPK auftragsgemäss über die Handhabung der Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in unserem Kanton informiert hat;
5.3 Kenntnis zu nehmen, dass sich die GPK über die Tätigkeit der für den Staatsschutz Zuständigen informiert hat.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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