Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003 |
Landratspräsident Hanspeter Ryser begrüsst zu Beginn der Nachmittagssitzung den Vizepräsidenten des Kantonsgerichts, Andreas Brunner.
Nr. 165
6 Fragestunde
1. Hildy Haas: Rettung der Kaserne Basel
Die Presse berichtete kürzlich über die "Rettung" der Kaserne Basel. Diesem Artikel habe ich entnommen, dass sich der Kanton Baselland mit Fr. 150 000.-- daran beteiligen will.
Fragen:
1.
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Mich interessiert nun, woher diese Mittel kommen und wo sie verbucht werden?
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2.
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Ich nehme an, dass sie Teil des Kulturvertrages sind?
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Im Interesse der Zukunftssicherung des Kulturbetriebs in der Kaserne Basel stellte der Kanton Basel-Landschaft in Aussicht, sich an einer Überbrückungsfinanzierung zu beteiligen. Voraussetzung ist ein überzeugendes Sanierungskonzept. Bis heute ist vom Kanton Baselland noch nichts ausbezahlt worden. Der Kanton Basel-Landschaft wird sich nicht mit Fr. 150'000.-, sondern allenfalls mit Fr. 75'000.-- beteiligen, also mit einem gleich hohen Betrag wie der Kanton Basel-Stadt. Voraussetzungen für ein Engagement unseres Kantons sind erfolgreiche Anstrengungen der Kaserne, den Hauptteil der erforderlichen Mittel aus eigener Kraft zu erwirtschaften, also mit zusätzlichen Sponsoren, Benefizveranstaltungen, Spenden usw. Die bisherigen Anstrengungen der Kaserne seien überzeugend und erfolgreich. Die Mittel des Baselbieter Beitrages kommen aus den Reserven 2003 des Kulturvertrags. Artikel 4, Punkt 1 des Kulturvertrags autorisiert ausdrückluch solche Schritte bzw. Massnahmen, wenn auch nur im Ausnahmefall.
Hanspeter Ryser informiert, dass Frage 2 von Hildy Haas zurückgezogen wurde.
3. Hannes Schweizer: Budget 2003 f ü r Naturschutzmassnahmen
Im Budget 2003 sind für Naturschutzmassnahmen im Wald Fr. 925'000.-- (Konto Nr. 365.60) budgetiert.
Fragen:
1.
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Wieviel Geld ist im Jahr 2003 für die Umsetzung und Realisierung des Programmes "Naturschutz im Wald" bis heute ausbezahlt worden?
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2.
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Wo befindet sich zur Zeit die Vorlage Nr. 2001/243, vom 16. Oktober 2001, welche die Fortführung des Projektes "Naturschutz im Wald" sicherstellt, und wann ist vorgesehen, die Vorlage im Landrat zu traktandieren?
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Zu Frage 2: Es handelt sich um eine Vorlage der VSD. Die Landratsvorlage 2001/243 sah vor, eine Broschüre mit dem Titel "Konzept Naturschutz im Wald" zu erstellen. Der Regierungsrat beantragte dem Parlament im Dezember 2002 den Rückzug der Vorlage. Nachdem die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission am 20. Januar 2003 einstimmig dem Rückzug zugestimmt hat, wurde die Vorlage am 23. Januar diesen Jahres vom Büro des Landrats abgeschrieben.
Hannes Schweizer bedankt sich für die Ausführungen. Eine Nachfrage zu Frage 1: Es wurde erwähnt, dass bis jetzt von den budgetierten Fr. 925'000.-, welche für das Projekt "Naturschutz im Wald" gesprochen wurden, bisher lediglich Fr. 255'000.-- ausbezahlt worden sind. Von Forstrevieren, Waldeigentümern weiss er aber, dass sie für ihre im Auftrag des Kantons auszuführenden Pflegemassnahmen keine finanziellen Mittel mehr für dieses Jahr in Aussicht gestellt wurden. Er fragt nun, warum das vom Rat bewilligte Budget nicht ausgeschöpft wird.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider erwidert, es handle sich um den Restbetrag des bewilligten Verpflichtungskredites, und nun hätte ein neuer Verpflichtungskredit beim Parlament lanciert werden müssen. Die Regierung ist aber der Meinung, der Verpflichtungskredit solle ein Jahr ausgestellt werden. Aus diesem Grund wurde keine Landratsvorlage ausgearbeitet und demzufolge ist auch kein Geld mehr vorhanden.
4. Esther Maag: Leistungsauftr ä ge f ü r die Gerichte
Inzwischen sind in der Verwaltung flächendeckend die Leistungsaufträge eingeführt. Nur die Gerichte richten ihr Handeln noch nicht danach aus.
Fragen:
1.
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Wo stehen die Gerichte mit der Erarbeitung von Leistungsaufträgen?
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2.
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Wann ist mit den ersten Resultaten zu rechnen?
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3.
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Werden sich die Leistungsaufträge nur auf die Justizverwaltung beziehen oder werden alle RichterInnen miteinbezogen?
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4.
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Wer ist bei den Gerichten verantwortlich für die Erarbeitung?
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5.
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In welcher Form wird der Landrat davon in Kenntnis gesetzt?
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Zu Frage 1: Leistungsaufträge und WoV sind auch bei den Gerichten und vor allem bei der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts ein Thema. Die Gerichte haben aber mit der eigentlichen Erarbeitung von Leistungsaufträgen noch nicht begonnen. Die begrenzten Ressourcen erfordern klare Priorität und bis Mitte 2004, nämlich dem Abschluss der Einführung des EDV-Systems Tribuna , hat die Umsetzung der Justizreform klar Priorität. Dazu gehört auch die Bereinigung und Vereinheitlichung der Statistiken, was Voraussetzung für die Einführung von Leistungsaufträgen ist. Ohne klare und aussagekräftige statistische Grundlagen ist WoV nicht möglich. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass WoV bzw. Leistungsaufträge bei den Gerichten in der Schweiz erst ganz vereinzelt und erst vor kurzem eingeführt worden sind. Ein Zuwarten habe den Vorteil, von anderswo gewonnenen Erfahrungen profitieren zu können.
Zu Frage 2 : Nicht vor 2005
Zu Frage 3: Leistungsaufträge können sich nicht nur auf die Organisationseinheit Justizverwaltung beziehen. Sie sind mindestens auf alle Funktionen der Justizverwaltung auszudehnen und dürften eventuell auch einige Qualitätsmerkmale innerhalb der eigentlichen Prozesse erfassen. Dabei ist allerdings immer die Grenze der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten.
Zu Frage 4: Bei den Gerichten ist für die Erarbeitung die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts verantwortlich.
Zu Frage 5: Über den Amtsbericht oder allenfalls zusammen mit dem Budget.
5. Simone Abt-Gassmann: Einstelltage f ü r Arbeitslose
Wenn Arbeitslose gegenüber dem RAV ihre Pflichten verletzen (selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, mangelnde Arbeitsbemühungen, Verletzung der Kontrollvorschriften etc.) können sie in ihrer Anspruchsberechtigung vorübergehend eingestellt werden. Die Einstellung beträgt je nach Verschulden 1 bis 60 Tage.
Fragen:
1.
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Bei wieviel Prozent der neu arbeitslos werdenden Personen müssen solche Einstellungstage verhängt werden?
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2.
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Aus welchen Gründen (Gewichtung der einzelnen Gründe)?
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3.
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Wie viele Einstellungstage werden durchschnittlich verhängt?
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4.
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Nach welchen Kriterien beurteilt das RAV das Verschulden der Betroffenen (Ermessen)?
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5.
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Wie häufig werden Einstellungsverfügungen angefochten?
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Regierungsrat
Adrian Ballmer
gibt stellvertretend für Urs Wüthrich, den Stellvertreter des Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektors Erich Straumann, Auskunft. Die Antworten kommen vom KIGA. Vorbemerkung: Die Zahlenangaben beziehen sich ausschliesslich auf die Zeitdauer vom 1. Januar 2003 bis 30. September 2003. Die in dieser Zeitspanne erlassenen Verfügungen stehen nicht ausschliesslich in einem Zusammenhang mit den Anträgen, welche während derselben Zeit eingegangen und zu bearbeiten waren - Anträge auf Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung. Eine Phasenverschiebung sei also möglich. Die Beantwortung der Fragen 1 - 3 bezieht sich ausschliesslich auf die neu arbeitslos gewordenen Personen, wie es die Fragestellerin in der Frage 1 ausdrücklich zu wissen verlangt.
Zu Frage 1:
Bei rund 14% der neu als arbeitslos gemeldeten Versicherten sind in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 30. September 2003 Einstelltage verfügt worden.
Zu Frage 2:
Selber gekündigt ohne Zusicherung einer neuen Stelle haben 52,8%. Kündigung durch Arbeitgeber: 27,2%. Kündigung in gegenseitigem Einverständnis: 2,3%. Nichteinhalten der Kündigungsfrist: 2,8%. Andere Gründe: 14,9%. Die Prozentzahlen können schriftlich nachgeliefert werden.
Zu Frage 3:
Im Durchschnitt werden pro versicherte Person bzw. pro Verfügung 23 Einstelltage verfügt, was einem Verschulden im mittelschweren Bereich entspricht.
Zu Frage 4:
Das Verschulden der Betroffenen wird nach den rechtlichen Grundlagen beurteilt, d.h. entsprechend der Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, den zugehörigen Weisungen des Seco und nach der ALV-Praxis, welche offenbar ebenfalls vom Seco kommt.
Zu Frage 5:
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2003 sind 222 Einsprachen gegen Verfügungen der öffentlichen Arbeitslosenkasse erhoben worden, 61 Einsprachen gegen Verfügungen der RAV und 15 gegen Verfügungen der Abteilung Ergänzende Massnahmen ALV, total also 298 oder rund 300. Die weiteren Untergliederungen werden der Fragestellerin direkt vom Regierungsrat schriftlich geliefert.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet und die Fragestunde ist beendet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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