Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003 |
Nr. 190
42
2003/093 Interpellation von Hanspeter Ryser vom 10. April 2003: Parkplätze beim Schloss Bottmingen. Antwort des Regierungsrates
Frage 1:
Wie viele Parkplätze benötigt ein solch grosser Betrieb?
Zu Frage 1:
RR Elsbeth Schneider
stellt fest, die Anzahl der Parkplätze werde in der Wegleitung des Kantons Basel-Landschaft zur Bestimmung der Anzahl Parkplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas vom Mai 2001 geregelt.
Als Grundbedarf werden 0,3 Besucherparkplätze pro Restaurantsitzplatz ausgewiesen.
Da unmittelbar neben dem Schloss Bottmingen eine Tram- und eine Bushaltestelle existiert, gelangt ein Reduktionsfaktor von 0,7 zur Anwendung.
Anstatt 0,3 Parkplätze wird der Bedarf auf 0,21 Parkplätze pro Sitzplatz reduziert.
Das Weiherschloss Bottmingen bietet 44 - 56 Personen Platz im Restaurant, zwischen 88 - 284 Sitzplätze verteilen sich auf die verschiedenen Säle.
Ingesamt besteht ein Angebot zwischen 132 - 340 Sitzplätzen. Es sind allerdings kaum je sämtliche Räumlichkeiten gleichzeitig belegt.
132 Sitzplätze multipliziert mit dem Faktor 0,21 ergeben somit ein Minimum von 28 Parkplätzen.
Frage 2:
Wie viele sind heute vorhanden?
Zu Frage 2:
Aktuell verfügt das Bottminger Schloss über 39 Parkplätze, was einem Sitzplatzangebot von 185 Personen entspricht.
Frage 3:
Beabsichtigt der Grundeigentümer die Parkplatzzahl zu reduzieren?
Zu Frage 3:
Ein Abbau des bestehenden Parkplatzangebots ist nicht geplant.
Frage 4:
Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass das Schloss Bottmingen ein wichtiges Repräsentationsobjekt des Kantons Baselland ist?
Zu Frage 4:
Die Regierung teilt die Meinung des Interpellanten. Der Kanton Basel-Landschaft besitzt drei Schlösser, Schloss Wildenstein, Schloss Ebenrain und das Bottminger Schloss, welche alle drei zu den Vorzeigeobjekten des Kantons gehören.
://: Damit ist die Interpellation 2003/093 von Hanspeter Ryser erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
Back to Top