Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003

Nr. 147

15 2002/330
Interpellation von Silvia Liechti vom 12. Dezember 2002: Kosten der unentgeltlichen Prozessführung im Kanton Baselland. Schriftliche Antwort vom 23. September 2003

://: Die von Sylvia Liechti beantragte Diskussion wird bewilligt.

Sylvia Liechti bedankt sich für die Beantwortung ihrer Interpellation, zeigt sich jedoch über die lange Wartezeit bis zum Vorliegen der Antwort enttäuscht. Diese sei in ihren Augen zudem nicht sehr ausführlich und sie könne sich vorstellen, dass man annahm, eine Nicht-Juristin sei mit der knappen Antwort zufrieden.
Die Antworten lösten bei Sylvia Liechti Unbehagen aus, insbesondere die stetig steigenden Kosten für die unentgeltliche Prozessführung. Auch habe sie aus internen Kreisen erfahren, dass eine Diskussion über eine Anhebung der Stundenansätze von heute 180 Franken auf 250 Franken bereits im Raum stehe. Ihr sei klar, dass auf Bundesebene gewisse Vorgaben für die Stundenansätze bestehen, jedoch störten diese den Kanton Aargau nicht und der Grossrat reduzierte die Ansätze von 220 auf 150 Franken. Im Übrigen hofft Sylvia Liechti, dass der Selbstbehalt ausgeschöpft werde. Ausserdem laute eine Regelung im Gesetz betreffend die Zivilprozessordnung wie folgt:

§ 76 Bezahlung des Honorars durch die Partei
Rückforderung im Falle der Honorierung des Rechtsbeistandes durch den Staat

(...) Dem Staate bleibt im letztern Falle das Recht gewahrt, das Honorar innert zehn Jahren zurückzufordern, wenn sich die Vermögensverhältnisse bei der betreffenden Partei derartig günstiger gestalten, dass sie durch die Rückerstattung in keine gedrückte Lage versetzt wird.

Vorstellungen, wie die Ausschöpfung des Selbstbehalts angegangen werden könnte, wird die SVP-Fraktion in einem nächsten Vorstoss formulieren.

Sabine Pegoraro äussert sich in Vertretung der Gerichte und ist überzeugt, dass die Antwort nicht knapper ausgefallen sei, weil Sylvia Liechti Nicht-Juristin ist. Aus eigener Erfahrung weiss Sabine Pegoraro, dass die Gerichte die Voraussetzungen für die Erteilung der unentgeltlichen Prozessführung jeweils genau prüfen und Bewilligungen nur mit der nötigen Zurückhaltung erteilen. Ob eine Erhöhung der Stundenansätze im Raum stehe, ist Sabine Pegoraro nicht bekannt. Tatsächlich habe sich die Vermögenslage bei den Rechtsuchenden geändert und daher mussten vermehrt unentgeltliche Prozessführungen angeordnet werden.

Daniele Ceccarelli begrüsst die Tatsache, dass von Zeit zu Zeit Fragen wie diejenigen von Sylvia Liechti gestellt werden, insbesondere auch in Anbetracht der Kosten, welche auf die Staatskasse entfallen. Der Regierungsrat halte korrekt fest, dass die unentgeltliche Rechtspflege einen bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz darstelle, welcher in jedem sozialen Rechtsstaat hochgehalten werden sollte. Aus Erfahrung weiss auch Daniele Ceccarelli, dass die Gerichte im Kanton Basel-Landschaft in Bezug auf die unentgeltliche Rechtspflege sehr zurückhaltend seien und die Voraussetzungen streng überprüft werden.

://: Die Interpellation ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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