Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003 |
Nr. 140
3 2003/210
Berichte des Regierungsrates vom 16. September 2003 und der Petitionskommission vom 14. Oktober 2003: Einbezug in die Einbürgerung der Eltern
Kommissionspräsident
Röbi Ziegler
berichtet, ein Kind soll hier nachträglich in das Einbürgerungsgesuch seiner Eltern einbezogen werden. Der Grund dafür ist eine Panne bei der Gemeinde Muttenz, denn die Eltern meldeten die Geburt ihres Kindes innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von drei Monaten bei der Gemeinde Muttenz, welche das Kind daraufhin in das Register der Schweizer Bürger eintrug. Ausserdem wurde dem Kind eine Identitätskarte ausgestellt. Später wurde jedoch festgestellt, dass die Gemeinde die Meldung über die Geburt des Kindes nicht weitergeleitet hatte und das zur Einbürgerung notwendige Verfahren somit nicht eingeleitet wurde. Da der Fehler in diesem Fall eindeutig bei der Gemeinde liege, erachtet es die Petitionskommission als richtig, das Kind nachträglich in die Einbürgerung der Eltern einzubeziehen.
://: Dem nachträglichen Einbezug eines Kindes in die Einbürgerung der Eltern wird stattgegeben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
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