Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2003 |
Nr. 148
16 2002/299
Motion von Roland Laube vom 28. November 2002: Kinderabzug vom Steuerbetrag
Nr. 149
17 2002/306
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 28. November 2002: 600 Franken Kinderabzug vom Steuerbetrag
Regierungsrat
Adrian Ballmer
gibt bekannt, der Regierungsrat sei bereit, sowohl die Motion 2002/299 als auch die Motion 2002/306 als Postulate entgegen zu nehmen. Bis zum Jahr 2000 bestand im Kanton Basel-Landschaft ein Kinderabzug von 400 Franken pro Kind vom Steuerbetrag. Im Rahmen der eidgenössischen Steuerharmonisierung wurde per 1. Januar 2002 auf einen Kinderabzug von 5'000 Franken pro Kind vom steuerbaren Einkommen gewechselt und damit gleichzeitig eine Steuererleichterung für Familien mit Kindern von 13 Mio. Franken pro Jahr beschlossen.
Am 22. November 2001 reichte Roland Laube eine Motion ein, wonach man zum früheren System zurückkehren und einen Abzug von mindestens 500 Franken pro Kind gewähren solle. Der Landrat überwies diese Motion am 13. Dezember 2001 mit 69:5 Stimmen. Die Motion wurde daraufhin in die bereits laufende Steuergesetzrevision 2002 einbezogen, und zwar mit einem im Referendumskampf nicht bestrittenen Abzug vom Steuerbetrag von 600 Franken. Die Steuergesetzrevision als Ganzes wurde jedoch anlässlich der Volksabstimmung vom 24. November 2002 klar abgelehnt.
Die CVP sei inzwischen daran, Unterschriften für eine formulierte Gesetzesinitiative für die Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Einkommenssteuerbetrag zu sammeln. Es sei wohl nicht ernsthaft daran zu zweifeln, dass die formulierte Gesetzesinitiative zustande kommen werde. Es mache keinen Sinn, neben einer formulierten Initiative eine oder mehrere Motionen mit gleichem Inhalt zu überweisen. Die Regierung bittet den Landrat daher, die beiden Motionen als Postulate zu überweisen.
Übrigens: Es bestünden durchaus Gründe gegen eine Rückkehr zum früheren System. 25 Kantone und der Bund kennen den Kinderabzug vom steuerbaren Einkommen, nur in Genf existiert seit dem 1. Januar 2001 der Kinderabzug vom Steuerbetrag. Eine Rückkehr zum früheren System wirke also harmonisierungswidrig.
Regula Meschberger
betont, im Bereich der Familienpolitik bestehe in unserem Kanton Handlungsbedarf. Mit dem Kinderabzug direkt vom Steuerbetrag, und zwar in der Höhe von mindestens 600 Franken, werden tatsächlich diejenigen Familien entlastet, welche auch darauf angewiesen sind. Mit einem Abzug vom steuerbaren Einkommen werden infolge Progression vor allem diejenigen Familien entlastet, welche dies nicht unbedingt brauchen. Ein Abzug direkt vom Steuerbetrag bedeute eine zielgerichtete Entlastung mit familienfördernder Wirkung und stelle zudem die einzige steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern dar.
Die SP-Fraktion zeigt sich - auch nach Rücksprache mit Roland Laube - damit einverstanden, die Motion 2002/299 in Form eines Postulats zu überweisen.
Hildy Haas
informiert, die SVP-Fraktion sei damit einverstanden, die hier diskutierten Motionen als Postulate zu überweisen.
Isaac Reber
berichtet, die Grüne Fraktion hätte beide Vorstösse auch als Motionen unterstützt. Roland Laubes Vorstoss liege den Grünen noch ein Stück weit näher, da dieser einen Abzug von
mindestens
600 Franken verlange. Bereits im Rahmen der Beratungen zur Steuergesetzrevision beantragten die Grünen einen Abzug von 700 Franken, denn von einer solchen Reduktion könnten auch die "gewöhnlichen" Leute profitieren und es würden diejenigen Personen am meisten unterstützt, welche dies am nötigsten haben, nämlich die Familien.
Juliana Nufer
spricht sich seitens FDP-Fraktion für eine Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag aus, jedoch sollen die beiden Motionen als Postulate überwiesen werden. Ein Abzug eines bestimmten Betrags vom Steuerbetrag, auch wenn dieser höher als die vorgeschlagenen 600 Franken ausfallen sollte, müsste auf jeden Fall ertragsneutral sein.
Eugen Tanner
bezeichnet den Inhalt beider Vorstösse als für die CVP/EVP-Fraktion nach wie vor wesentlich, jedoch sei man bereit, die Motion 2002/306 in ein Postulat umzuwandeln. Zu Adrian Ballmers Bemerkung bezüglich Harmonisierungswidrigkeit schlägt Eugen Tanner vor zu klären, ob Basel-Landschaft nicht auch in anderen Bereichen nicht ganz harmonisierungskonform sei. Zudem weichen andere Kantone in gewissen Fragen wohl ebenfalls etwas ab. Das Anliegen betreffend Kinderabzug sei wichtig und bleibe deponiert, ausserdem sei, wie von Adrian Ballmer bereits angetönt, eine Gesetzesinitiative unterwegs.
://: Der Landrat spricht sich dafür aus, sowohl die Motion 2002/299 als auch die Motion 2002/306 als Postulate an den Regierungsrat zu überweisen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
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