Protokoll der Landratssitzung vom 13. November 2003

Nr. 198

4 2003/212
Berichte des Regierungsrates vom 16. September 2003 und der Finanzkommission vom 3. November 2003: Gesetz über die Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Pensionskasse. 1. Lesung

Kommissionspräsident Marc Joset berichtet, die Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) sei in der Finanzkommission unbestritten gewesen. Der Kanton hafte für eine allfällige Deckungslücke jedoch nur, wenn das gesetzlich verankert sei. Der Dekungsgrad der BLPK beträgt zu Zeit knapp über 80%. Zum Vergleich: Die Pensionskasse des Bundes hat einen Deckungsgrad von 42%. Die BLPK habe ein gutes Verhältnis zwischen Versicherten und RentnerInnen, weshalb es sehr unwahrscheinlich sei, dass die Staatsgarantie zum Tragen komme. Werde ein Deckungsgrad von 100% erreicht, werde diese Staatsgarantie zwar obsolet, könne jedoch weiterhin bestehen.
Die weiteren von der Finanzkommission in diesem Zusammenhang besprochenen Themen sind Gegenstand der Gesamtrevision, welche dem Landrat in einem späteren Zeitpunkt in Dekretsform vorgelegt wird, weshalb hier nicht weiter darauf eingegangen werde.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Gesetz über die Staatsgarantie für die BLPK zuzustimmen.

Annemarie Marbet votiert namens der SP-Fraktion für dieses Gesetz über die Staatsgarantie der BLPK, welches im Zusammenhang mit den drei Paketen zu sehen sei. Die Staatsgarantie sei in allen Parteien und Vernehmlassungsgremien unbestritten gewesen, da sie heute de facto bereits gelte. De iure sei diese nun zu beschliessen, wodurch sie auf den 01.01.2004 eingeführt werde.
Die einzige Alternative wäre die Ausfinanzierung. Eine solche sei unnötig und sinnlos, da sie staatliche Mittel unnötig binden würde. Ein negatives Beispiel dafür sei beim Bund zu sehen gewesen, welcher infolge einer Defizitgarantie bei der Post/Swisscom habe ausfinanzieren müssen und dadurch in ein Defizit geraten sei.
Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten gab es hinsichtlich dem Dekungsgrad. Durch den Börsenboom wurden 1999 ca. 100% erreicht, Ende 2002 lag der Dekungsgrad inklusive Schwankungsreserven bei 81,2%. In den 90er-Jahren erachtete der Landrat sogar einen Dekungsgrad von 60% als ausreichend. Ziel der SP sei nicht, 100% Deckungsgrad mit staatlichen Mitteln zu erreichen. Vielmehr sollte die Pensionskasse versuchen, dieses Ziel via Finanzplatz zu erreichen.
Infolge des guten Verhältnisses Versicherte/RenterInnen kann die BLPK einen jährlichen Mittelzufluss im Umfang von ca. 135 Mio. Franken verzeichnen. Die Kundschaft der BLPK besteht zu 70% aus Staatspersonal. Die übrigen 30% setzen sich v.a. aus Gemeinden und Bürgergemeinden zusammen.
Die SP-Fraktion beantragt, diesem Gesetz zuzustimmen.

Hans-Jürgen Ringgenberg beantragt namens der SVP-Fraktion Zustimmung zum Gesetz über die Staatsgarantie für die BLPK. Es gehe lediglich um die Verankerung eines de facto bestehenden Zustandes. Die einzige Alternative wäre eine Ausfinanzierung, was zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von ca. 800 Mio. Franken binden würde, und das erachtet die SVP-Fraktion nicht als sinnvoll.

Anton Fritschi erklärt, dass auch die FDP-Fraktion einstimmig Zustimmung zum Gesetz über die Staatsgarantie für die BLPK beantragt. Es sei ihnen daran gelegen aufzuzeigen, dass dieses Gesetz Teil einer Gesamtrevision ist, welche z.T. via Gesetzes- und z.T. via Dekretsrevision vorgenommen werden muss, und nicht isoliert steht. Auch für die FDP-Fraktion ist die Ausfinanzierung keine echte Alternative, da sie eine solche in Höhe von einer knappen Milliarde weder vornehmen könnten noch wollten. Die FDP-Fraktion ist jedoch überzeugt, dass die BLPK mit ihren Partnern innerhalb eines angemessenen Zeitraumes die Deckungslücke aus eigener Kraft wieder schliessen kann. Die Pensionskasse habe ein Interesse daran, ein Deckungskapital von 100% zu erreichen. Heute wisse man noch nicht, wann dieses Ziel erreicht werde, die FDP-Fraktion sei jedoch überzeugt, dass es nicht bis zum St. Nimmerleinstag dauert. Spätestens dann sollte jedoch wieder über die Staatsgarantie diskutiert werden. Die mögliche Abschaffung der Staatsgarantie in einem späteren Zeitpunkt sollte auch Anreiz sein, die 100%ige Deckung aus eigenem Antrieb über längere Zeit halten zu können.

Thomi Jourdan schliesst sich namens der CVP/EVP-Fraktion den vorherigen Voten betreffend dieses Gesetz an. Letztlich werde ins Gesetz geschrieben, was aufgrund übergeordneten Rechts schon lange bestehe: Eine Subsidiärhaftung des Kantons gegenüber den Verpflichtungen der BLPK. Dies gesetzlich festzulegen sei richtig. Alle weiteren Fragen betreffend die Pensionskasse würden wohl in einem späteren Zeitpunkt im Landrat diskutiert werden können. Die CVP/EVP-Fraktion ist einstimmig für dieses Gesetz.

Jürg Wiedemann erklärt, dass auch die Grüne Fraktion diese Staatsgarantie grossmehrheitlich befürwortet. Auf einen Punkt legt die Grüne Fraktion jedoch Wert: Einen Deckungsgrad von 100% erachten sie nicht als notwendig. Gemäss einem Fachexpertenbericht würden 70% ausreichen. Das so gebundene Kapital könnte nach Ansicht von Jürg Wiedemann anders eingesetzt werden. Die Regierung habe den Experten der Pensionskasse den Auftrag erteilt, 100% zu erreichen. Die Grüne Fraktion bittet die Regierung, diesen Auftrag zurückzunehmen und davon abzukommen, 100% erreichen zu wollen.

Regierungsrat Adrian Ballmer dankt für die sehr gute Aufnahme des Gesetzes. Einzig Jürg Wiedemann müsse er widersprechen. Er sei auch überzeugt davon, dass dieses Mischverfahren zulässig sei. Sein Ziel sei jedoch, dass sie eine 100%ige Deckung überschreiten könnten und das wollen sie längerfristig erreichen.

Landratspräsident Hanspeter Ryser kommt zur ersten Lesung des Gesetzes über die Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Pensionskasse:

Titel und Ingress Keine Wortbegehren

§ 1 Ziffern 1 und 2 Keine Wortbegehren

§ 2 Keine Wortbegehren

://: Die 1. Lesung ist damit abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei



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