Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2004

Nr. 871

28 2004/285
Dringliche Motion von Urs Hintermann vom 11. November 2004: Rückerstattung von Unterhalt und Miete für bisherige Realschulbauten

Regierungsrat Urs Wüthrich erklärt, die Regierung sei gegen die Motion. Die Frage muss materiell-inhaltlich diskutiert und nicht auf einer formellen Schiene erledigt werden. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Landrätinnen und Landräte ihre Verantwortung gegenüber ihrem Kanton wahrnehmen, so wie sie es gelobt haben.
Die Verpflichtung der Gemeinden, die Raumkosten für die ehemaligen Realschulen zu übernehmen, kommt nicht überraschend. Die Abmachung, dass beim Übergang der früheren Realschulen an den Kanton die entsprechenden Kosten unter den Gemeinden verteilt werden, war zu jedem Zeitpunkt klar und wurde in keiner Verhandlung je in Frage gestellt. Es war klar, dass in einem ersten Schritt die Personalkosten von CHF 33 Mio. von den Gemeinden getragen wurden, und dann wurde abgemacht, dass auch die Raumkosten übernommen werden, sobald die entsprechenden Zahlen bekannt sind.
Es kann nicht sein, dass während des Matchs plötzlich die Spielregeln geändert werden. Man kann natürlich sagen, der Kanton hätte immer wieder an diese Verpflichtung erinnern müssen. Dazu lässt sich erstens sagen, dass die BKSD - obwohl dazu eigentlich nicht verpflichtet - anfangs Juli nochmals alle Gemeinden daran erinnert hat, dass dieser Ausgleich stattfinden müsse und die Abmachung bestehen bleibe. Und zweitens verlangt man von Schiedsrichtern ja auch nicht, in der Halbzeitpause die Spieler zusammenzunehmen, um ihnen mitzuteilen, dass in der zweiten Hälfte noch immer die gleichen Regeln gelten wie vor Spielbeginn vereinbart. Bis zum Widerruf sollten getroffene Abmachungen gelten.
Es ist interessant, dass die Gemeinden die Mehrerträge sofort in die Budgets aufgenommen haben, nicht aber die Zusatzaufwände. Dass der Kanton ein fairer Partner ist, ist bewiesen: Der Regierungsrat ist dem Vorschlag gefolgt und beantragt dem Landrat, auf die Rückzahlung der Kosten für das Jahr 2003 sei zu verzichten. Der Kanton streicht also die CHF 5 Mio. zu Gunsten der Gemeinden ans Bein, obwohl die Verantwortung für den Verlauf des Geschäfts nicht einfach einseitig beim Kanton liegt.
Die Motion verlangt den Verzicht auf die Rückerstattungen für die Jahre 2004 und 2005 und lässt offen, wie man das Problem lösen möchte. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Kanton zusätzlich zu den CHF 5 Mio., auf die er bereits verzichtet hat, noch auf weitere CHF 32 Mio. verzichten soll. Das ist eine beträchtliche Grössenordnung. Die Rückzahlung auf später zu verschieben, hiesse, dass das Problem noch grösser würde, weil die Rückzahlungsverpflichtung für die Gemeinden sich über mehrere Jahre kumulieren würde. Eine Lösung über Annuitätsleistungen scheitert schon daran, dass längst nicht alle Gemeinden ein solches Annuitätssystem kennen.
Die Regierung ist sich bewusst, dass es für die Gemeinden Probleme gibt, wenn sie jetzt noch ihre Budgets berichtigen müssen. Wenn man sich aber das Budget des Kantons anschaut, hat man auch nicht den Eindruck, dass der Kanton im 2005 locker auf weitere CHF 16 Mio. verzichten kann.
Jenen, die Kürzungsanträge deponiert haben, ist zu bedenken zu geben, dass es nicht ganz widerspruchsfrei ist, auf der einen Seite den finanziellen Handlungsspielraum des Kantons einzuschränken, auf der anderen Seite aber zu sagen, auf CHF 16 Mio. könne man einfach so verzichten. Der Linken sei gesagt, dass es nicht einfacher wird, das Budget sozialverträglich über die Runden zu bringen, wenn jetzt einfach noch eine solche zusätzliche Belastung entsteht. Am Vormittag wurde die Petition der Schülerinnen und Schüler mit Überzeugung und Herzblut zur Kenntnis genommen; diese Zustimmung verliert etwas an Glaubwürdigkeit, wenn man nun das Budget weiter verschlechtert.
Am Morgen wurden der Wert und die Bedeutung verlässlicher Verhandlungspartner betont. Der Kanton hat bisher Wort gehalten, die Abmachungen eingehalten und mit dem Verzicht auf die Rückzahlungen von CHF 5 Mio. für 2003 sogar noch einen Schritt mehr getan. Er muss sich darum darauf verlassen können, dass auch die Gemeinden zu ihrem Wort stehen. Die Regierung geht davon aus, dass die zuständige Delegation des Gemeindeverbands - bestehend aus den Gemeindepräsidenten von Gelterkinden und Oberwil sowie Vertretern von Binningen, Aesch und Allschwil - nicht aus Hinterbänklern bestanden hat, die mit dem Kanton verhandelt haben. Dem Gemeindeverband wird zugetraut, dass er die Infrastruktur hat, um eine korrekte Kommunikation sicherzustellen.
Heute Abend findet ein Gespräch mit der VBLG-Delegation und dem Finanzdirektor statt, um diese Fragen zu klären. In dieses laufende Verfahren soll der Landrat nicht eingreifen. Der Entscheid über die Höhe und die Verteilung der Kosten soll wie vorgesehen im Rahmen der Beratung über die Vorlage gefällt werden.

Es geht, so Urs Hintermann , um die Vernehmlassung, welche noch bis am 12. November 2004 läuft, zur Revision des Bildungsgesetzes bzw. um die Übergangslösung für die Sekundarschulbauten. Der Vorschlag beinhaltet unter anderem, wie mit den ehemaligen Realschulbauten umgegangen werden soll. Das sind Schulhäuser, die den Gemeinden gehören, die der Kanton aber auch in Zukunft noch nutzen möchte. Im Vorschlag heisst es, die Gemeinden sollen einen Miet- und Unterhaltsbeiträg bekommen; das ist richtig so, denn schliesslich gehören diese Bauten den Gemeinden. Der Kanton hat schon seit langem angekündigt, dass er das so handhaben werde.
In der Vorlage steht aber gleichzeitig auch ein Vorschlag, dass all diese Miet- und Unterhaltsbeiträge von den Gemeinden gleich wieder an den Kanton zurückbezahlt werden müssen. Und dies ist in kaum einem Gemeindebudget enthalten - bis auf eine einzige Gemeinde, deren Vertreter in der erwähnten Arbeitsgruppe sitzt. Das führt zu einer unmöglichen Situation für die Budgetberatung in den Gemeinden.
In der Motion geht es nicht um die Frage, ob das Prinzip der Rückerstattung korrekt sei oder nicht. Diese Diskussion wird der Landrat im Januar führen. Es soll dazu heute keine Debatte stattfinden. Vielmehr geht es um die Planungs- und Budgetierungssicherheit der Gemeinden. Diese besteht zur Zeit nicht.
In der Vernehmlassungsvorlage werden Miete und Unterhalt geregelt, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2004. Es geht also nicht nur um die Budgetierung fürs 2005, sondern auch um die Rechnungen der Gemeinden fürs 2004, wo die insgesamt CHF 16 Mio. ebenfalls fehlen.
Die Kernfrage lautet, wie von Regierungsrat Urs Wüthrich angetönt, ob die Gemeinden schlicht und einfach versagt und falsch budgetiert haben, indem sie nur auf die Einnahmen geschielt, die Ausgaben aber vergessen haben. Dem ist nicht so, der Vorwurf ist unberechtigt. Es gibt kein Dokument, woraus hervorgeht, dass die Gemeinden diese Ausgaben budgetieren müssen. Bei den Einnahmen ist es anders: Der Kanton hat in mehreren Schreiben Akontozahlungen für die Mieten angekündigt. Zu den Ausgaben gibt es lediglich ein Schreiben vom 7. Juli 2004 an die politischen Parteien, an die Gemeinden und an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Sekundarschulbauten. Darin findet sich der folgende Satz:
«In den nächsten Wochen wird die Vorlage unter der Leitung der federführenden Finanz- und Kirchendirektion um die entsprechenden Erläuterungen und Bestimmungen zum Finanzausgleich ergänzt.»
Wer würde auf Grund einer solchen Aussage den Schluss ziehen, dass zusätzliche Ausgaben zu budgetieren sind? - Den Gemeinden kann nicht vorgeworfen werden, dass sie es hätten wissen müssen. Selbst wenn, hätten sie es wohl nicht budgetieren können; denn dazu bräuchte es eine Rechtsgrundlage. Man kann doch nicht Ausgaben budgetieren, von denen im Zeitpunkt der Budgeterstellung noch nicht einmal klar ist, ob sie überhaupt in dieser Form geregelt werden. Die Vernehmlassung ist datiert vom 12. Oktober 2004, als die Gemeinden ihr Budget alle schon gemacht haben.
Der Kanton kennt alle kommunalen Budgets 2004 und weiss demnach, dass wohl keine einzige Gemeinde die entsprechenden Ausgaben budgetiert hat. Er hätte also realisieren müssen, dass diese Bestimmung nie und nimmer aufgehen kann, weil den Gemeinden CHF 16 Mio. fehlen. Der Kanton kannte die Budgets der Gemeinden; die Gemeinden aber konnten nicht wissen, was der Kanton plant.
Die einzige Konsequenz einer Überweisung der dringlichen Motion wäre, dass die Gemeinden Budgetsicherheit erhielten. Alles andere würde nicht vorgespurt. Die Frage der Rückerstattung bleibt offen. Es ist durchaus denkbar, dass - wie im § 9 des Finanzausgleichsgesetzes vorgesehen - die nach drei Jahren stattfindenden Gespräche zwischen Kanton und Gemeinden ergeben, dass die Gemeinden über einen (noch festzulegenden) Zeitraum die Beiträge zurückerstatten müssen. Genau dieses Prinzip hat der Kanton auch angewandt, als er seinerzeit kein Geld hatte, um alle Schulhäuser zu zahlen: Die Gemeinden haben vorfinanziert, der Kanton stottert es über vierzig Jahre ab. Im umgekehrten Falle soll das nun aber plötzlich nicht mehr gehen.
Die Gemeinden sollen seriös planen können. Man kann doch dem Reinacher Einwohnerrat übernächste Woche nicht sagen, vielleicht kämen noch CHF 900'000 Mehrausgaben dazu, vielleicht aber auch nicht, weil erst im Januar entschieden wird. Das würde bedeuten, dass der Einwohnerrat diesen Betrag aus dem Budget hinausstreichen müsste; das wird auch in den kleineren Gemeinden der Fall sein. Die Beträge sind zum Teil noch viel höher und gehen bis zu CHF 1,8 Mio., die im Budget 2005 fehlen. So geht's nicht! Die Gemeinden brauchen eine klare Ausgangslage.
Dass der Zeitpunkt verpasst wurde, diese Beträge in die Budgets einzustellen, kann nicht den Gemeinden vorgeworfen werden. Die Vernehmlassung des VBLG wird eine Chronologie enthalten, wie das Geschäft abgelaufen ist. Monatelang stockten die Verhandlungen, weshalb es nicht im Mai oder Juni in die Vernehmlassung geschickt werden konnte. Das ist der Fehler des Kantons.

Paul Schär ist noch am Hirnen und ist nicht in der Lage, Urs Hintermanns Ausführungen sofort zu interpretieren.
Die FDP ist der Meinung, die Regierung und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden müssten verlässliche Partner sein. Die Verhandlungen laufen schon seit längerer Zeit und gehen noch weiter. Daher kann davon ausgegangen werden, dass dank Fairplay ein gangbarer Weg gefunden worden ist.
Es kommt immer wieder vor, dass der VBLG in Vernehmlassungen einen Standpunkt vertritt, hinter dem nicht alle Gemeinden stehen. Man sollte aber davon ausgehen können, dass der Verband, wie auch die Regierung, ein zuverlässiger Partner ist.
Zwischen dem Kanton und der Gemeindedelegation kam es zu einer Einigung. Und die Gemeinden müssen halt, wie es auch der Kanton tut, mit gewissen Vorbehalten budgetieren.
Die FDP-Fraktion ist mit zwei Ausnahmen gegen die Überweisung der Motion.

Eine dieser Ausnahmen ist Christine Mangold . Was Paul Schär gerade gesagt hat, ist zu differenzieren. Denn verhandelt hat eine Arbeitsgruppe des VBLG, aber der Beschluss war nicht von der Delegiertenversammlung abgesegnet. Dieses Vorgehen müsste man für nächste Fälle anpassen.
Im Juli 2003 wurde bereits über die Übergangslösung debattiert. Sie müsse schnellstmöglich zustande kommen, hiess es damals, und zwar bis im Herbst des gleichen Jahres. Aber selbst im Dezember 2003 lag noch keine Lösung vor, und nun ist schon fast wieder Ende 2004.
Es ist grundsätzlich störend, dass immer von Realschulbauten gesprochen wird. Es gibt Gemeindebauten, in denen die ehemalige Sekundarschule untergebracht ist; diese werden weiterhin nach altem Schema via Annuität finanziert. Dann gibt es die anderen Gemeindebauten, in denen bisher die kommunalen Schulen drin waren, und nun ist dort auch ein Teil der kantonalen Schulen untergebracht. Das Bildungsgesetz besagt in § 101:
«Der Kanton und die Einwohnergemeinden stimmen sich in Schulraumfragen gegenseitig ab und stellen einander freien Schulraum gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung.»
Daraus liesse sich schliessen, dass die Bauten, in denen die Sek schon bisher war, nach altem Muster abgerechnet werden, und dass über den zusätzlichen Bedarf des Kantons Einigungen gemäss diesem § 101 gefunden werden müssen. Es heisst darin klar «Entgelt», aber nichts von «unentgeltlich» oder «Hin-und-Her».
Die Vorlage liegt erst seit wenigen Wochen vor. Aber in den Gemeinden fängt die Budgetierung im Sommer an. Den zusätzlichen Mehrausgaben wird wohl keine Gemeindeversammlung einfach so zustimmen, es werden vielmehr sonst irgendwelche Ausgaben heruntergeschraubt.
Das ganze Geschäft ist nicht sauber abgelaufen, und längst nicht alle Partner wussten rechtzeitig, was passiert. Über die Vorlage zur Übergangslösung der Sekundarschulbauten und -anlagen wird nächstes Jahr diskutiert - dabei wird es sicher nochmals dicke Hälse geben -, aber heute geht es einfach darum, dass man rechtzeitig budgetieren kann und nicht in letzter Minute noch entweder andere Positionen zusammenstreichen oder ein Riesendefizit in Kauf nehmen muss. Darum ist die Motion zu überweisen.

Elisabeth Schneider kann die Argumentation von Urs Hintermann und Christine Mangold vollumfänglich unterstützen. Zum von Paul Schär ins Spiel gebrachten Stichwort «verlässliche Partner» bemerkt sie, der Kanton habe x-mal deponiert, dass die Gemeinden für die Sekundar- und Realschulen in ihren Budgets nichts mehr einzustellen bräuchten. Das haben sie befolgt. Auch Biel-Benken, eine kleine Gemeinde, deren Budget steht, müsste jetzt noch CHF 150'000 unterbringen, sowohl in der Rechnung 2004 als auch im Budget 2005.
Am 14. Oktober 2004 wurden die Gemeinden zur Vernehmlassung eingeladen. Rund drei Wochen, um sich zu einer solch eminent wichtigen Frage vernehmen zu lassen, ist eine zu kurze Frist.
Der Entscheid, ob die Gemeinden die Rückerstattung leisten müssen oder nicht, wird nicht vorweggenommen. Mit der Überweisung der Motion geht dem Kanton kein Franken verloren. Im Januar wird dann entschieden.

Georges Thüring wehrt sich dagegen, dass der VBLG von der Regierung und von Paul Schär als unzuverlässiger Partner dargestellt wird. Der Gemeindeverband hat im Herbst 2002 in Aesch beschlossen, dass Gemeinden, die ihre abweichende Haltung nicht melden, die Entscheide des VBLG mittragen.
Als Vorstandsmitglied des Verbandes verwahrt sich der Landrat gegen die Unterstellung, Vernehmlassungen nicht seriös zu prüfen. In Bezug auf die aktuelle Thematik bekommt der Kanton seit sieben Jahren keine vernünftige Lösung zustande; dafür nun den Gemeindeverband haftbar machen zu wollen, ist unfair und stösst Georges Thüring auf.
Die Budgets 2005 der Gemeinden sind gemacht; daran lässt sich nichts mehr ändern. Wenn nächstes Jahr über die Vorlage debattiert wird, könnte vielleicht auch einmal festgehalten werden, wer welche Fehler begangen hat.

Auch Regierungsrat Urs Wüthrich meint, der VBLG sollte wirklich ein verlässlicher Partner sein. Aber nun soll plötzlich das, was eine hochkarätige VBLG-Delegation ausgehandelt hat, nicht mehr gelten... Wenn Georges Thüring die Motion nicht ablehnt, desavouiert er damit seine eigenen Leute.
Es stellt sich nicht die Frage, ob die Gemeinden die Rückzahlungsbeiträge zahlen oder nicht; zur Diskussion steht nur der Verteilschlüssel. Alles andere hiesse, aus einer getroffenen Abmachung auszuscheren.
Natürlich ist es für die Gemeinden schwierig, die Beträge jetzt noch ins Budget zu nehmen. Aber es ist nicht erklärbar, warum das im Januar plötzlich einfacher sein soll. Die Gemeinderäte stehen auch nicht viel besser da, wenn sie an einer Gemeindeversammlung im März Nachtragskredite präsentieren und zugeben müssen, dass sie schon im Herbst wussten, dass es so kommt.
Es ist richtig, Standortbestimmungen vorzunehmen über die Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden; in zwei Jahren ist wieder eine Gesamt-Auslegeordnung fällig. Aber die ehemaligen Realschulen wurden ausdrücklich ausgenommen; man hat vereinbart, dass die Gemeinden die Raum- und Materialkosten zahlen, bis wieder eine Gesamtschau vorliegt.
Das Geschäft ging im September 2003 von der BUD zurück an die BKSD. Seinen Teil hat der Bildungsdirektor im Juni 2004 abgeschlossen, und auch die anderen Beteiligten haben sehr zügig gearbeitet.
In seiner angekündigten Chronologie müsste sich der VBLG vielleicht nicht nur auf Sitzungsdaten beschränken, sondern man müsste auch aufzeigen, was zwischen zwei Sitzungen jeweils gelaufen ist.
Der Regierungsrat bittet, die Motion abzulehnen.

://: Die dringliche Motion 2004/285 wird mit 47:20 Stimmen überwiesen.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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