Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2004 |
10 2004/152
Motion von Rudolf Keller vom 24. Juni 2004: Rechtschreibreform stoppen!
Die Regierung lehne die Motion ab, teilt Regierungsrat Urs Wüthrich mit. Er ist mit der Forderung des Motionärs materiell nicht einverstanden, attestiert Ruedi Keller aber einen guten politischen Instinkt. Jener hat Ende Juni einen Vorstoss lanciert, welcher danach vor allem unseren nördlichen Nachbarn den ganzen Sommer lang ziemlich heftig beschäftigt hat.
[Ruedi Keller wirft ein, er habe eben gute Kontakte.]
Es ist nicht das erste Mal, dass man sich mit diesem Thema zu beschäftigen hat. 1997 hat der Landrat eine Motion mit 39:25 Stimmen überwiesen, welche verlangte, dass sich der Kanton bei der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für einen Stopp der Reform einsetzt. Das ist geschehen, aber die EDK hat an ihrer Plenarversammlung im Juni 1997 den Antrag aus dem Baselbiet abgelehnt. Die Folge davon war, dass der Kanton Baselland per 1. August 1998 die neue Rechtschreibung an den Schulen eingeführt hat, dies mit einer siebenjährigen Übergangsregelung. Die Empfehlungen der EDK wurden also übernommen, und auch der Berufsbildungsrat hat diese gutgeheissen.
Am 31. Juli 2005 geht die Übergangsfrist zu Ende, danach gilt die neue Rechtschreibung verbindlich und ohne Einschränkungen an den Schulen und in der Verwaltung. Inzwischen hat eine zwischenstaatliche Kommission die Umsetzung der Reform beobachtet mit dem Auftrag, offene Fragen zu klären und Verbesserungsvorschläge zu machen. Einzelne Präzisierungen sind vorgenommen worden, und die EDK hat selbstverständlich immer wieder darauf geachtet, wie die Reform sich auswirkt.
In ihrem bereits vierten Kommissionsbericht wurde die Entwicklung bis zum September 2003 bilanziert:
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Die neue Rechtschreibung wird von den Lehrerinnen und Lehrern grossmehrheitlich befürwortet, und für die Schülerinnen und Schüler bringt die neue Systematik insgesamt grosse Vorteile. Die Lehrpersonen bringen, wie auch die Druckereiindustrie, zum Ausdruck, dass möglichst wenige parallele Varianten bestehen sollten.
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Auch ein grosser Teil der schweizerischen Presse hat die neue Rechtschreibung übernommen. Es bestehen ein paar so genannte «Hausorthographien», die aber eher mediumsspezifische Spezialitäten darstellen.
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Ebenfalls die neue Schreibweise übernommen hat die öffentliche Verwaltung.
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In der Kultusministerkonferenz, dem deutschen
Pendant
zur Erziehungsministerkonferenz, wurde am 4. Juli 2004 ebenfalls ein Bericht vorgelegt mit einer Auslegeordnung der bisherigen Erfahrungen; der Bericht wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Zum Streit zwischen Gegner(inne)n und Befürworter(inne)n der Reform ist zu bemerken, dass im Einverständnis mit der Mehrheit der Kantone am 1. Juli 1996 in Wien eine gemeinsame Absichtserklärung für die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung unterschrieben wurde. Damit wurde klargemacht, dass die Schweiz nicht abseits stehen möchte.
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In unserer Gesellschaft sind wir darauf angewiesen, dass möglichst viele Menschen imstande sind, gut lesen und sich schriftlich ausdrücken zu können. Nach Einschätzung des Regierungsrates ist es daher richtig, sich im Interesse der Bevölkerung dafür einzusetzen, dass das Verstehen und Verfassen von Texten möglichst einfach ist.
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Von der Lehrerschaft wurde in den letzten Jahren keine nennenswerte Opposition laut, sondern das richtige Vermitteln der aktuell geltenden Rechtschreibung steht zuoberst, was ein Ausdruck der Professionalität der Lehrpersonen ist.
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Der Regierungsrat ist - gestützt auf die Entwicklung der letzten Jahre - der Auffassung, dass der Kanton Baselland richtigerweise die Haltung der EDK unterstützt und nicht dagegen antritt. Einen Alleingang des Kantons verlangt ja nicht einmal der Motionär. Er fordert keine Lehrmittelinsel - das könnte man sich gar nicht leisten -, sondern eine erneute Intervention bei der EDK. Diese wäre aber nach der Einschätzung der Regierung aussichtslos. Daher ist der Vorstoss abzulehnen.
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Rudolf Keller
stattet Regierungsrat Urs Wüthrich Dank ab für seine Antwort. Die Begründungen des Bildungsdirektors heben sich stark positiv ab von der Argumentation seines Vorgängers.
Nichtsdestotrotz besteht ein Problem, welches sich gesellschaftlich sogar noch akzentuieren dürfte. Der Motionär steht in engem Kontakt mit verschiedenen Kreisen in Deutschland und Österreich, die sich dieser Problematik angenommen haben. Es ist bedenklich, dass diese Rechtschreibereform von einer ganz kleinen Expertengruppe einfach so verordnet und der Bevölkerung übergestülpt worden ist. Die Menschen in den deutschsprachigen Ländern sind überfahren und vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Sprache und Kultur dürfen nicht einfach von oben herab verordnet werden. Es ist unbestritten, dass sich Sprache wandelt, das war schon immer so, und das wird auch immer so sein. Neue Worte finden Eingang in die Sprache, einzelne werden vielleicht auch anders geschrieben, und im Laufe der Jahrzehnte kann sich auch mal eine Kommaregel ändern - dagegen hat niemand etwas, denn das entspricht einem normalen Sprachwandel.
Was jetzt aber gemacht worden ist, geht weit darüber hinaus. Mit der Reform besteht keine einheitliche Rechtschreibung mehr. Es gibt nun eine Zweiklassen-Rechtschreibung: eine verbindliche für Schulen und Behörden - nämlich die neue -, und eine für den grossen Teil der Bürgerinnen und Bürger und (in Deutschland) über 70 % der gedruckten Medien - nämlich die bisherige. Die Kluft wird immer grösser, und das wird zu immer grösseren Problemen an den Schulen führen.
Niemand weiss heute genau, warum es überhaupt eine Rechtschreibereform gebraucht hat. Wäre zum Beispiel die gemässigte Kleinschreibung diskutiert worden, hätte die Reform wahrscheinlich sogar die Akzeptanz weiter Kreise gefunden. Was nun vorliegt, ist aber eine völlig «halbbatzige» Sache, die laufend Nachbesserungen erforderlich macht. Es gibt verschiedene Wörterbücher mit unterschiedlicher Schreibweise, d.h. alles driftet immer mehr auseinander.
Sprache (übrigens auch die anderen schweizerischen Landessprachen) ist das zentrale und verbindende Element unserer Kultur, letztlich das verbindende Element des ganzen Staatswesens. Deshalb sollten eigentlich nicht nur einige wenige speziell Berufene machen dürfen, was sie wollen. Professor Rudolf Wachter, Sprachwissenschaftler an der Universität Basel, hat dazu gesagt:
«Die Reform macht die Rechtschreibung nicht einfacher, ist also die grosse Mühe der Umstellung nicht wert. Sie ist unter fragwürdigen politischen Bedingungen und wirtschaftlich-politischen Verflechtungen zustande gekommen.»
Weiter spricht Wachter von Wörterbuchverlagen, die nun mit der höchst umstrittenen Reform das ganz grosse Geschäft machen. In Deutschland lehnen in Umfragen regelmässig über 75 % die Reform schlicht ab.
Adolf Muschg sagt wörtlich:
«In anderen Ländern wie Frankreich oder Schweden wird die Pflege der Sprache als eine der vornehmsten Aufgaben betrachtet. Sprache ist das lebendigste und kostbarste, was Menschen teilen und mit dem sie sich mitteilen. Die ursprüngliche Absicht der Reform, zu einer vernünftigen Kleinschreibung zu kommen, hätte ich noch begrüsst. Jetzt aber ist man bei einem künstlichen Barock gelandet mit der Gross- und Kleinschreibung. Für mich ist diese bürokratische Sprachreform eine reine Zwängerei.»
Am 6. August 2004 haben zwei grosse deutsche Verlage (Spiegel- und Axel-Springer-Verlag) beschlossen, zur ursprünglichen Rechtschreibung zurückzukehren. Das haben sie inzwischen umgesetzt, und mit ihnen rund 250 deutsche Regionalzeitungen. Selbst wenn die so genannte Kultusministerkonferenz behauptet, alle blieben bei der gleichen Sprache, driftet man immer weiter auseinander, weil die Bevölkerung und ein grosser Teil der täglich erscheinenden Medien nicht mitmachen. Bücher werden sogar zu über 90 % in der alten Schreibweise geschrieben. Es schichten sich nun Probleme auf, die jahrzehntelang bestehen bleiben. Es braucht mehrere Generationen, damit sich dies einpendelt - wenn es überhaupt je dazu kommt.
Die grossen Verlage begründen ihren Schritt wie folgt:
«Nach fünf Jahren praktischer Erprobung in den Druckmedien und sechs Jahren in den Schulen hat die Reform weder für professionell Schreibende noch für Schüler Erleichterung oder Vereinfachung gebracht - im Gegenteil. Die Verunsicherung wächst, Vermischungen von alter und neuer Rechtschreibung sind an der Tagesordnung. Wer vor der Reform sicher schreiben konnte, macht heute Fehler. Eltern benutzen eine andere Orthographie als Kinder, und viele Lehrer sind verunsichert. Heutigen Schülern begegnet der ganz überwiegende Teil der deutschen Literatur und literarischen Überlieferung in der bisherigen Rechtschreibung. Da auch die Mehrheit der deutschsprachigen Schriftsteller von Grass bis Enzensberger es ablehnt, dass ihre Werke in neuer Schreibung erscheinen, tut sich eine verhängnisvolle, immer breitere Kluft zwischen gelerntem und gelesenem Deutsch auf.
Bereits die erste Version der Reform war mit gravierenden Mängeln behaftet. Eine Vielzahl von Ergänzungen durch die zwischenstaatliche Kommission und die Wörterbuchredaktion hat die orthographischen Konventionen in einem Masse erschüttert, dass auf absehbare Zeit die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung verloren geht.»
Nach sechs Jahren machen die Verlage also einen Rückzieher, und in Deutschland ist die Meinung klar. Es braucht noch in einem bis zwei Bundesländern einen Regierungswechsel - was zur Zeit nicht ausgeschlossen erscheint -, und dann könnte eine Mehrheit in der Kultusministerkonferenz die Reform kippen. Die Frage ist also immer noch offen, und die definitive Einführung ist erst für 2005/2006 vorgesehen.
Als der Motionär schon vor einigen Jahren einen entsprechenden Vorstoss einreichte, nahm die Regierung diesen zwar entgegen. Aber dank Berichten von zwei, drei anderen Regierungsräten weiss Ruedi Keller, wie der Baselbieter Erziehungsdirektor diesen Vorstoss in der EDK vertreten bzw. eben nicht vertreten hat - um es einmal sehr höflich zu formulieren; eigentlich wäre es passender, für diesen Vorgang relativ böse Worte zu gebrauchen!
Die Baselbieter Regierung wird aufgefordert, nochmals bei der EDK zu intervenieren, dass die Reform schweizweit nicht übernommen werden soll. Weil ein schweizerischer Alleingang nicht in Frage kommt, muss dieses Engagement auch weiter getragen werden. Der Widerstand muss von möglichst vielen Seiten kommen. Ein schweizerischer Entscheid hätte auch für Deutschland Signalwirkung und würde die Frage weiter akzentuieren.
Es mag Leute geben, die glauben, der Vorstoss komme viel zu spät. Wenn man aber weiss, wie diese Diskussion in aller Breite läuft und weiter laufen wird - es stecken noch einige Pfeile im Köcher! -, darf man nicht davon ausgehen, dass die Frage bereits erledigt ist.
Für sehr polemisch hält
Kaspar Birkhäuser
die Motion. Ruedi Keller zitiert sehr einseitig konservative Sprachkreise. Der Motionstext enthält auch einfach krasse Fehler. Behauptungen wie
«Die neu über die Köpfe der Bevölkerung hinweg verordnete Sprache ist demgegenüber nicht historisch gewachsen, sondern eine Festlegung einiger Besserwisser, die ein elitäres Denken an den Tag legen»
sind polemisch, unsachlich und zudem falsch.
Zutreffend ist, dass die Reform durch breiteste Umfragen über Jahrzehnte hinweg entstanden ist. Die ersten Reformvorschläge gingen - wie Radiosendungen in den Achtzigerjahren zu entnehmen war - viel weiter. Damals wurde eine allgemeine Kleinschreibung vorgeschlagen, wogegen dann aber die konservativen Kreise Sturm liefen. Man hat sich daher auf die vorliegende Minireform beschränken müssen.
Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Aber die Reform ist nun einmal 1996 beschlossen und ab 1998 umgesetzt worden. Seit dann richtet sich auch der Duden nach der Reform, und es wäre zum Lachen, wenn man dies nun stoppen und das davor gültige Regelwerk von 1901 wieder aufwärmen würde.
Junge Erwachsene, die in der Volksschule noch die alte Rechtschreibung gelernt und sich in den weiterführenden Schulen auf die neue umgestellt haben, müssten sich nun wieder umgewöhnen. Nein danke, kann man nur sagen zu dieser Retro-Motion!
Christoph Rudin
teilt mit, die SP-Fraktion sei gegen die Überweisung der Motion. Erstens kommt sie wirklich zu spät, die Suppe ist gegessen - allerdings muss man zur Ehrenrettung von Ruedi Keller sagen, dass seine letzte Motion zu diesem Thema wohl eher zu früh, zu visionär war. Zweitens kann es nicht Aufgabe eines Kantons oder der Schweiz sein, eine Sprachreform zu stoppen.
Auch die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Motion ab. Dies gibt
Christian Steiner
bekannt. Es ist nicht so, dass die Rechtschreibereform fakultativen Charakter hat und von einem elitären Kreis initiiert worden ist, wie dies der Motionstext unterstellt. Die Reform ist ausgiebig diskutiert worden, und sie ist breit abgestützt.
Vielmehr ist der Widerstand, der nun der Reform erwächst, sehr diffus. Es gibt Verlage, die kippen und dann wieder zurückkippen. Nicht alle wollen an den gleichen Ort zurück. Es würde dem Kanton Baselland schlecht an-stehen, sich für eine eigene Lösung auszusprechen.
Christine Mangold
kommt dieser Vorstoss so vor, wie wenn eine Motion eingereicht würde, die den Stopp des Chienbergtunnelbaus verlangte.
[Gelächter]
Das Geld ist investiert, man ist kurz vor dem Ende, die Bücher sind umgeschrieben, an den Schulen wird die neue Schreibweise unterrichtet - und im allerletzten Moment vor der endgültigen Umsetzung soll alles wieder gestoppt werden. Der Moment dafür ist verpasst worden. An unseren Schulen brauchen wir nicht noch mehr Unruhen. Daher lehnt die FDP-Fraktion die Motion ab.
Für
Karl Willimann
ist die heutige Verunsicherung allerorten spürbar. Er hat als älterer Mensch manchmal auch Probleme mit der Reform. Aber es steht fest: die Entscheide sind gefallen, an den Schulen wird die neue Rechtschreibung gelehrt, die Zeitungen haben sich umgestellt, und ein Stopp würde die Verunsicherung bei der mittleren und jüngeren Generation gerade wieder hervorrufen und chaotische Zustände mit sich bringen.
Die Schweiz oder sogar der Kanton Baselland können die Reform nicht stoppen. Deshalb votiert die SVP-Fraktion für die Unterstützung der regierungsrätlichen Haltung.
://: Die Motion wird nicht überwiesen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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