Protokoll der Landratssitzung vom 15. Januar 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Januar 2004 |
Nr. 312
8 2003/205
Berichte des Regierungsrates vom 9. September 2003 und der Justiz- und Polizeikommission vom 23. Dezember 2003: Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft. 1. Lesung
Regula Meschberger als Präsidentin der Justiz- und Polizeikommission erläutert die Materie. Die Grundlage der Vorlage ist der Sicherheitspolitsche Bericht 2000 des Bundesrates, in dem keine Gefährdung der Schweiz durch einen bewaffneten Konflikt in Europa festgestellt wird. Sollte sich dies ändern, müsste die nationale Politik reagieren und die Kantone müssten die notwendigen Ressourcen im Hinblick auf die Kriegsvorbereitung zur Verfügung stellen.
Das wesentlich wichtigere Thema ist die Gefährdung durch Katastrophen und schwere Notlagen. Dem trägt das vorliegende Gesetz Rechnung. Die sog. Partnerorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungssanität, Zivilschutz) werden unter einem Dach zusammengefasst. Geregelt werden die Führungsebenen Schadenplatzkommando, Gemeindeführungsstab und Kantonaler Krisenstab.
Das Schadenplatzkommando ist ein spezielles Element, das zum Einsatz kommt, wenn ein lokales Ereignis zu eskalieren droht. Deshalb ist ihm nun - anders als in der Regierungsvorlage - ein eigener Paragraph gewidmet. Somit wird die Rechtssicherheit gewahrt.
Die Armeereform hatte zur Folge, dass künftig weniger, aber jüngere Menschen im Zivilschutz aktiv sein werden. Das vorliegende Gesetz bringt eine neue Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden durch den Wechsel von der Beitrags- zur Zuständigkeitsfinanzierung. Der Personalrückgang entlastet die Gemeinden ebenso wie die Tatsache, dass der Kanton vollständig für die Ausbildung aufkommen wird. Es resultieren eine Kostenzunahme beim Kanton und eine Entlastung der Gemeinden.
Im Vernehmlassungsverfahren war die Akzeptanz sehr gut. Einige Wünsche - nicht zuletzt von den Gemeinden - konnten berücksichtigt werden.
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt einstimmig Eintreten und Zustimmung.
Positiv an der Vorlage findet die SP-Fraktion laut Ursula Jäggi , dass der Sicherheitspolitik auch im Bevölkerungsschutz Rechnung getragen wird. Das Verbundsystem von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technischen Betrieben und Zivilschutz ist für die SP ein gutes Konzept. Allerdings besteht noch ein grosser Vorbehalt in Sachen Organisation und Zuständigkeit.
Das Schadenplatzkommando (§ 14) ist eine begrüssenswerte Neuerung. Die vorgesehene markante Reduktion der Personalbestände beim Zivilschutz wird hoffentlich dem untätigen Herumstehen und dem Verrichten unnützer Tätigkeiten von Zivilschutzleistenden ein Ende setzen.
Kritisch stehen die Sozialdemokraten der Beibehaltung der Schutzraum-Baupflicht gegenüber, und aus finanzieller Sicht bleibt die Frage offen, ob der Sicherheitsgewinn im Kanton und das Risiko einer Demotivierung der regionalen Organisationen den Mehrpreis von CHF 770'000,- in Zeiten der generellen Aufgabenprüfung rechtfertigen.
In Anbetracht dessen, dass dieses Gesetz in Folge der Reformen auf Bundesebene nötig ist, ist die SP für Eintreten.
Bei der SVP stösst die Vorlage auf breite Akzeptanz, wie Fraktionssprecher Dieter Völlmin bekannt gibt. Das Gesetz bringt nicht einfach dem Kanton Mehrkosten von CHF 770'000,-, sondern dem stehen Kostenreduktionen für die Gemeinden von 1,8 Millionen Franken gegenüber. Unter dem Strich ergibt dies für den Bürger Einsparungen. Gerade die saubere Zuständigkeitsfinanzierung ist einer der erwähnenswertesten Vorteile dieses Gesetzes.
Dieter Völlmin windet dem Amt für Bevölkerungsschutz ein Kränzchen für die sehr professionelle Vorbereitung und Präsentation der Vorlage. Es waren daher kaum Änderungen nötig.
Die SVP ist für Eintreten und stimmt dem Gesetz zu.
Namens der FDP-Fraktion signalisiert auch Eva Gutzwiller-Baessler Zustimmung zur Vorlage. Sie schliesst sich dem Votum Dieter Völlmins an.
Es ist ganz wichtig, dass das Gesetz sehr rasch umgesetzt worden ist. Alle hoffen zwar, dass man auf dieses Gesetz nie zurückgreifen muss, aber es ist gut, das Gesetz zu haben und bald in Kraft zu setzen, damit die Mechanismen zum Funktionieren gebracht werden.
Elisabeth Schneider erachtet den vorliegenden Entwurf als ein gutes und ausgewogenes Gesetz, das allen Partner(inne)n Rechnung trägt. Einige wenige, aber wichtige Anliegen der Gemeinden sind während der Kommissionsberatungen in die Vorlage eingeflossen.
Daher ist die CVP/EVP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung zur unveränderten Vorlage.
Kaspar Birkhäuser begrüsst, dass der Bevölkerungsschutz nun wirklichkeitsnäher wird und die Verantwortlichkeiten klar verteilt sind, bedauert aber zugleich die Beibehaltung der Schutzraum-Baupflicht. Die Grünen schätzen die Berücksichtigung kommunaler Anliegen und sind daher für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
Die Gesellschaft und die öffentliche Hand sollten sich viel stärker der Prävention der Ursachen von Katastrophen widmen, so etwa durch Verbesserungen beim Transport von Gefahrengütern und durch den Verzicht auf die Kernenergie.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro dankt für die gute Aufnahme des Gesetzes und gibt die Komplimente an die Mitarbeiter ihrer Direktion gerne weiter.
RR Pegoraro begrüsst Landrat Matthias Zoller, der in Befolgung der Ausstandspflicht die Behandlung des von ihm mitgestalteten Gesetzesentwurfs auf der Tribüne verfolgt.
Die Armee, der Bevölkerungs- und der Zivilschutz sind einem stetigen Wandel unterworfen. Die neue Gesetzgebung, so Sabine Pegoraro , richtet sich nach den effektiven Risiken und Gefahren. Neben den schwindenden Personalressourcen bei den Milizorganisationen berücksichtigt die Vorlage auch die knappen finanziellen Mittel der öffentlichen Hand. Doppelspurigkeiten werden abgebaut. Das Prinzip der Zuständigkeitsfinanzierung bedeutet, dass, wer für eine Aufgabe zuständig ist, sie auch zu finanzieren hat. Dies bringt den Gemeinden eine Entlastung von rund 1,8 Millionen Franken jährlich - was die Kommunen sicher mit zur beherzten Zustimmung zum Gesetz bewogen hat. Trotzdem bleibt die Gemeindeautonomie weitgehend gewahrt.
Die Zuständigkeitsfinanzierung bürdet dem Kanton zwar eine Mehrbelastung von CHF 770'000,- auf; diese ist aber gerechtfertigt, weil diese Umstellung zur Professionalisierung beiträgt.
Zum Schadenplatzkommando erklärt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektorin, diese neu geschaffene Charge übernähme bei einem Grossereignis die Führung vor Ort. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Ebene notwendig ist. Heute wird ein wenig von der Hand in den Mund gelebt, indem jeweils im Ereignisfall diejenige Person das Schadenplatzkommando übernimmt, die sich dazu in der Lage fühlt. Mit dem neuen Paragraphen werden die Chancen für eine erfolgreiche Ereignisbewältigung deutlich verbessert. Die Schadenplatzkommandant(inn)en werden vom Kanton rekrutiert, ausgebildet und ausgerüstet.
Bei den Gemeinden gab die Bestimmung zu reden, wonach der Kanton bei der Materialbeschaffung die technischen Anforderungen festlegt. Dies ist aber richtig, damit letzten Endes alle Partnerorganisationen über das gleiche Material verfügen, so dass im Falle eines Falles alles funktioniert.
Mit diesem Gesetz kann das Baselbiet den bundesweit eingeleiteten Wandel nachvollziehen, und der Kanton ist für Notlagen bestens gerüstet. Daher verdient das Gesetz die Unterstützung des Rats.
Landratspräsident Hanspeter Ryser führt die Detailberatung der von der Redaktionskommission bereinigten Fassung des Gesetzes durch.
8 2003/205
Berichte des Regierungsrates vom 9. September 2003 und der Justiz- und Polizeikommission vom 23. Dezember 2003: Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft. 1. Lesung
Regula Meschberger als Präsidentin der Justiz- und Polizeikommission erläutert die Materie. Die Grundlage der Vorlage ist der Sicherheitspolitsche Bericht 2000 des Bundesrates, in dem keine Gefährdung der Schweiz durch einen bewaffneten Konflikt in Europa festgestellt wird. Sollte sich dies ändern, müsste die nationale Politik reagieren und die Kantone müssten die notwendigen Ressourcen im Hinblick auf die Kriegsvorbereitung zur Verfügung stellen.
Das wesentlich wichtigere Thema ist die Gefährdung durch Katastrophen und schwere Notlagen. Dem trägt das vorliegende Gesetz Rechnung. Die sog. Partnerorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungssanität, Zivilschutz) werden unter einem Dach zusammengefasst. Geregelt werden die Führungsebenen Schadenplatzkommando, Gemeindeführungsstab und Kantonaler Krisenstab.
Das Schadenplatzkommando ist ein spezielles Element, das zum Einsatz kommt, wenn ein lokales Ereignis zu eskalieren droht. Deshalb ist ihm nun - anders als in der Regierungsvorlage - ein eigener Paragraph gewidmet. Somit wird die Rechtssicherheit gewahrt.
Die Armeereform hatte zur Folge, dass künftig weniger, aber jüngere Menschen im Zivilschutz aktiv sein werden. Das vorliegende Gesetz bringt eine neue Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden durch den Wechsel von der Beitrags- zur Zuständigkeitsfinanzierung. Der Personalrückgang entlastet die Gemeinden ebenso wie die Tatsache, dass der Kanton vollständig für die Ausbildung aufkommen wird. Es resultieren eine Kostenzunahme beim Kanton und eine Entlastung der Gemeinden.
Im Vernehmlassungsverfahren war die Akzeptanz sehr gut. Einige Wünsche - nicht zuletzt von den Gemeinden - konnten berücksichtigt werden.
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt einstimmig Eintreten und Zustimmung.
Positiv an der Vorlage findet die SP-Fraktion laut Ursula Jäggi , dass der Sicherheitspolitik auch im Bevölkerungsschutz Rechnung getragen wird. Das Verbundsystem von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technischen Betrieben und Zivilschutz ist für die SP ein gutes Konzept. Allerdings besteht noch ein grosser Vorbehalt in Sachen Organisation und Zuständigkeit.
Das Schadenplatzkommando (§ 14) ist eine begrüssenswerte Neuerung. Die vorgesehene markante Reduktion der Personalbestände beim Zivilschutz wird hoffentlich dem untätigen Herumstehen und dem Verrichten unnützer Tätigkeiten von Zivilschutzleistenden ein Ende setzen.
Kritisch stehen die Sozialdemokraten der Beibehaltung der Schutzraum-Baupflicht gegenüber, und aus finanzieller Sicht bleibt die Frage offen, ob der Sicherheitsgewinn im Kanton und das Risiko einer Demotivierung der regionalen Organisationen den Mehrpreis von CHF 770'000,- in Zeiten der generellen Aufgabenprüfung rechtfertigen.
In Anbetracht dessen, dass dieses Gesetz in Folge der Reformen auf Bundesebene nötig ist, ist die SP für Eintreten.
Bei der SVP stösst die Vorlage auf breite Akzeptanz, wie Fraktionssprecher Dieter Völlmin bekannt gibt. Das Gesetz bringt nicht einfach dem Kanton Mehrkosten von CHF 770'000,-, sondern dem stehen Kostenreduktionen für die Gemeinden von 1,8 Millionen Franken gegenüber. Unter dem Strich ergibt dies für den Bürger Einsparungen. Gerade die saubere Zuständigkeitsfinanzierung ist einer der erwähnenswertesten Vorteile dieses Gesetzes.
Dieter Völlmin windet dem Amt für Bevölkerungsschutz ein Kränzchen für die sehr professionelle Vorbereitung und Präsentation der Vorlage. Es waren daher kaum Änderungen nötig.
Die SVP ist für Eintreten und stimmt dem Gesetz zu.
Namens der FDP-Fraktion signalisiert auch Eva Gutzwiller-Baessler Zustimmung zur Vorlage. Sie schliesst sich dem Votum Dieter Völlmins an.
Es ist ganz wichtig, dass das Gesetz sehr rasch umgesetzt worden ist. Alle hoffen zwar, dass man auf dieses Gesetz nie zurückgreifen muss, aber es ist gut, das Gesetz zu haben und bald in Kraft zu setzen, damit die Mechanismen zum Funktionieren gebracht werden.
Elisabeth Schneider erachtet den vorliegenden Entwurf als ein gutes und ausgewogenes Gesetz, das allen Partner(inne)n Rechnung trägt. Einige wenige, aber wichtige Anliegen der Gemeinden sind während der Kommissionsberatungen in die Vorlage eingeflossen.
Daher ist die CVP/EVP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung zur unveränderten Vorlage.
Kaspar Birkhäuser begrüsst, dass der Bevölkerungsschutz nun wirklichkeitsnäher wird und die Verantwortlichkeiten klar verteilt sind, bedauert aber zugleich die Beibehaltung der Schutzraum-Baupflicht. Die Grünen schätzen die Berücksichtigung kommunaler Anliegen und sind daher für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
Die Gesellschaft und die öffentliche Hand sollten sich viel stärker der Prävention der Ursachen von Katastrophen widmen, so etwa durch Verbesserungen beim Transport von Gefahrengütern und durch den Verzicht auf die Kernenergie.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro dankt für die gute Aufnahme des Gesetzes und gibt die Komplimente an die Mitarbeiter ihrer Direktion gerne weiter.
RR Pegoraro begrüsst Landrat Matthias Zoller, der in Befolgung der Ausstandspflicht die Behandlung des von ihm mitgestalteten Gesetzesentwurfs auf der Tribüne verfolgt.
Die Armee, der Bevölkerungs- und der Zivilschutz sind einem stetigen Wandel unterworfen. Die neue Gesetzgebung, so Sabine Pegoraro , richtet sich nach den effektiven Risiken und Gefahren. Neben den schwindenden Personalressourcen bei den Milizorganisationen berücksichtigt die Vorlage auch die knappen finanziellen Mittel der öffentlichen Hand. Doppelspurigkeiten werden abgebaut. Das Prinzip der Zuständigkeitsfinanzierung bedeutet, dass, wer für eine Aufgabe zuständig ist, sie auch zu finanzieren hat. Dies bringt den Gemeinden eine Entlastung von rund 1,8 Millionen Franken jährlich - was die Kommunen sicher mit zur beherzten Zustimmung zum Gesetz bewogen hat. Trotzdem bleibt die Gemeindeautonomie weitgehend gewahrt.
Die Zuständigkeitsfinanzierung bürdet dem Kanton zwar eine Mehrbelastung von CHF 770'000,- auf; diese ist aber gerechtfertigt, weil diese Umstellung zur Professionalisierung beiträgt.
Zum Schadenplatzkommando erklärt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektorin, diese neu geschaffene Charge übernähme bei einem Grossereignis die Führung vor Ort. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Ebene notwendig ist. Heute wird ein wenig von der Hand in den Mund gelebt, indem jeweils im Ereignisfall diejenige Person das Schadenplatzkommando übernimmt, die sich dazu in der Lage fühlt. Mit dem neuen Paragraphen werden die Chancen für eine erfolgreiche Ereignisbewältigung deutlich verbessert. Die Schadenplatzkommandant(inn)en werden vom Kanton rekrutiert, ausgebildet und ausgerüstet.
Bei den Gemeinden gab die Bestimmung zu reden, wonach der Kanton bei der Materialbeschaffung die technischen Anforderungen festlegt. Dies ist aber richtig, damit letzten Endes alle Partnerorganisationen über das gleiche Material verfügen, so dass im Falle eines Falles alles funktioniert.
Mit diesem Gesetz kann das Baselbiet den bundesweit eingeleiteten Wandel nachvollziehen, und der Kanton ist für Notlagen bestens gerüstet. Daher verdient das Gesetz die Unterstützung des Rats.
Landratspräsident Hanspeter Ryser führt die Detailberatung der von der Redaktionskommission bereinigten Fassung des Gesetzes durch.
Titel und Ingress
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kein Wortbegehren
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A. Allgemeines
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§§ 1-4
|
kein Wortbegehren
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B. Bevölkerungsschutz
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I. Aufgaben und Zuständigkeiten im Bevölkerungsschutz
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§§ 5-17
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kein Wortbegehren
|
II. Organisation, Ausbildung und Finanzierung
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§§ 18-23
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kein Wortbegehren
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C. Zivilschutz
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I. Organisation
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|
§ 24
|
kein Wortbegehren
|
II. Ausbildung und Aufgebot
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§§ 25-27
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kein Wortbegehren
|
III. Zuständigkeiten im Zivilschutz
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|
§§ 28-29
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kein Wortbegehren
|
IV. Schutzbauten
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|
§§ 30-34
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kein Wortbegehren
|
V. Finanzierung
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|
§§35-36
|
kein Wortbegehren
|
D. Schlussbestimmungen
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§§ 37-42
|
kein Wortbegehren
|
Rückkommen
|
kein Rückkommen
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://:
Die erste Lesung ist somit beendet.
Für das Protokoll:
Alex Klee, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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