Protokoll der Landratssitzung vom 15. Januar 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Januar 2004 |
Nr. 317
18 2002/297
Postulat von Roland Laube vom 28. November 2002: Für eine verfassungskonforme Mieter- und Hauseigentümerbesteuerung
Hanspeter Ryser
bittet RR Adrian Ballmer, die Ablehnung der Regierung zu begründen.
RR Adrian Ballmer
begründet die Abweisung mit dem Hinweis, dass es derzeit nichts zu Prüfen und zu berichten gebe.
Der postulierte rückwirkender Erlass von Massnahmen per 1.1.2003 sei ohnehin nicht möglich. Mit Urteil vom 17. September 2003 hat das Kantonsgericht zudem eine Beschwerde zum Mietkostenabzug kostenpflichtig abgewiesen und dabei festgestellt:
"... dass es dem Gesetzgeber obliegt, die geforderte Rechtsgleichheit zwischen beiden Gruppen anzustreben, wie dies auch die Gesetzesinitiative vom 3. März 2003, welche am 19. Oktober 2003 zur Abstimmung gelangte, fordert (Eigenmietwerterhöhung um 8% und Mietkostenabzug von CHF 1'5000.--)."
Am 19. Oktober 2003 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der erwähnten Wohnkostengleichbehandlungsinitiative mit 70,6% JA-Stimmen zugestimmt und damit die Frage der Gleichbehandlung gesetzlich geregelt.
Im Uebrigen läuft derzeit eine Beschwerde ans Bundesgericht, deren Resultat abzuwarten ist.
Eva Chappuis
hält am Antrag der SVP fest. Dass eine rückwirkende Korrektur auf den 1. 1.2003 unrealistisch sei, sei auch der SP klar, eine prospektive Korrektur sei jedoch nach wie vor möglich und nötig.
Insgesamt stelle die im Oktober 2003 angenommene Initiative zwar eine Gleichbehandlung her, auf der individuellen Ebene treffe dies hingegen nicht zu. Hier nehmen die EigentümerInnen gegenüber den MieterInnen nach wie vor eine Vorzugsposition ein.
Sie gehe davon aus, dass die Beschwerde dazu führen werde, eine erneute Anpassung vorzunehmen und bittet um Ueberweisung des Postulats.
Jürg Wiedemann
ist überzeugt, dass Mieterinnen und Mieter im Kanton Baselland im Vergleich zu den WohneigentümerInnen zuviele Steuern bezahlen.
Eine Studie der Eidg. Steuerverwaltung hat ergeben , dass im Jahr 2002 der durchschnittliche Eigenmietwert im Kanton Baselland mit 34,8% gesamtschweizerisch auf einem einmalig tiefen Niveau liegt.
Um das in der Bundesverfassung verankerte Gleichheitsgebot zu erreichen, müsste der Wert gemäss Bundesrechtsprechung im Minimum 60% betragen.
Der in Form eines Mietkostenabzugs von CHF 1'000.-- auf CHF 1'500.-- CHF heraufgesetze Betrag sei nach wie vor zu tief. Um das vom Bundesgericht verlangte Gleichheitsgebot einzuhalten, müsste er rund CHF 2'240.-- betragen.
Der derzeitige Zustand in Baselland sei somit als verfassungswidrig einzustufen.
Auch der Rechtsdienst des Regierungsrates hat in einem Zusatzgutachten vom 6.5.2003 festgestellt:
"Eine exakte Gleichbehandlung ist nur mit einer Gewährung von höheren Mietkostenabzügen als solche von CHF 1'500.-- möglich."
Er bittet die Regierung daher, dafür zu sorgen, dass der verfassungswidrige Zustand behoben wird, indem sie nicht nur eine Erhöhung des Mietkostenabzugs sondern - aufgrund der desolaten Finanzlage - auch eine Anhebung des Eigenmietwerts um mindestens 16% festlegt.
Die Fraktion der Grünen stimmen einer Ueberweisung des Postulats einstimmig zu.
Jörg Krähenbühl
erinnert daran, dass am 16. Oktober 2003 60% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage mit einem deutlichem Mehr von nahezu 80% angenommen haben. Das Resultat spricht für sich. Da der Volkswille respektiert werden müsse, sei er darüber enttäuscht, dass Roland Laube sein Postulat nicht zurück gezogen habe.
Namens der SVP-Fraktion bittet er, die Ueberweisung des Postulats abzulehnen.
Juliana Nufer
teilt mit, auch die FDP-Fraktion lehne das Postulat dezidiert ab und warte auf den Bundesgerichtsentscheid.
://: Der Landrat lehnt die Ueberweisung des Postulats 2002/297 grossmehrheitlich ab.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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