Protokoll der Landratssitzung vom 15. Januar 2004

Nr. 301

1 2003/245
Berichte des Regierungsrates vom 21. Oktober 2003 und der Petitionskommission vom 16. Dezember 2003: 38 Einbürgerungsgesuche

Röbi Ziegler merkt einzig zu Gesuch Nummer 21 an, dass die Gesuchstellerin im Jahre 2002, während des laufenden Verfahrens somit, nach Pratteln umgezogen ist. Der Bürgerrat Reinach hat sich einverstanden erklärt, dass die Einbürgerung am neuen Ort weiter behandelt und vollzogen wird.
Im Namen der Petitionskommission beantragt der Präsident Zustimmung zu den 38 Einbürgerungsgesuchen in Vorlage 2003/245.

Rudolf Keller meldet sich, nachdem er sich während des vergangenen halben Jahres mit den Einbürgerungsgesuchen etwas genauer befasst hat, mit grundsätzlichen Feststellungen zu Wort: Die Schweizer Demokraten opponieren gegen die Art und Weise, wie massenweise Ausländer eingebürgert werden. Sicher gibt es darunter gut assimilierte, mit den schweizerischen Gepflogenheiten, Sitten und Gebräuchen bestens vertraute Menschen. Sie sollen eingebürgert werden. Es fallen aber immer wieder Anträge von Leuten auf, die von der Sozialhilfe leben. Diesen Leuten das Staatsbürgerrecht zu erteilen, kann nicht Sinn der Einbürgerung sein. In Zürcih werden Sozialhilfeempfänger grundsätzlich nicht zur Einbürgerung zugelassen.
Gewisse Gemeinden nehmen Einbürgerungen nur vor, um Geld zu machen. Ein Bürgergemeindepräsident gibt in der BaZ vom 5. Januar zu Protokoll: Ich gebe zu, dass wir es in den letzten Jahren des Geldes wegen gemacht haben.
Nicht verwunderlich, dass viele Leute mit den Einbürgerungen, die nicht gesetzeskonform ablaufen, unzufrieden sind. Wir fordern, dass für Einbürgerungskandidaten keine Betreibungen der öffentlichen Hand vorliegen dürfen.
Aufgrund der so genannt achtenswerten Gründe, mit denen, gesetzlich abgesegnet, Ausnahmen begründet werden, kann man irgendwo eingebürgert werden, ohne in der betreffenden Gemeinde zu wohnen. Diesen Leuten geht es einzig um den roten Pass, sie haben in den meisten Fällen keine Beziehung zum Ort, Integration ist ihnen unwichtig. Die Schweizer Demokraten sehen darin einen Missbrauch des Einbürgerungsrechts.
Feststellen müssen die Schweizer Demokraten zudem, dass nur die wenigsten Eingebürgerten - von löblichen Ausnahmen abgesehen - später am kulturellen, sportlichen oder gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Da dem Landrat immer wieder grosse Einbürgerungspakete vorgelegt werden, bleibt den Schweizer Demokraten nichts anderes übrig, als pauschal Nein zu sagen.
Das Einbürgerungswesen hat auch eine staatspolitische Dimension. Bisher gilt die Regel, dass für jeden Eingebürgerten eine nächste Person in die Schweiz einwandern darf. Auf diese Weise wird die Gesamtbevölkerungszahl immer mehr aufgebläht; dies ist eine gefährliche staatspolitische Entwicklung, weil der Übervölkerung unseres kleinen Landes damit Vorschub geleistet wird. Wegen dieses Mechanismus' leben immer mehr Menschen auf demselben Raum, was zu negativen ökologischen Auswirkungen führt.
Würde bloss der einbürgerungswillige Teil der Ausländer eingebürgert und der soziale und gesellschaftliche Probleme schaffende Neueinwanderungsmechanismus endlich abgestellt, könnten die Schweizer Demokraten Ja sagen zu den Einbürgerungen.
Den Regierungsparteien, ausdrücklich auch der SVP, ist der Vorwurf zu machen, dass sie die staatspolitische Dimension der Einbürgerungen ausblenden, eine verantwortungslose Haltung. Um die angeführten Meinungen und im Volk verbreiteten Bedenken zu vertreten, ist Rudolf Keller gewählt worden. Obwohl ihn deswegen viele ins Pfefferland wünschen, wird er nicht davon ablassen, diesen Wählerauftrag konsequent wahrzunehmen.

Bruno Steiger ist speziell der Auffassung, dass das Nichteinhalten der vorgeschriebenen Wohnsitzpflicht nicht länger als achtenswerter Grund für eine Einbürgerung missbraucht werden darf.
Vorab gratuliert Bruno Steiger der Basellandschaftlichen Zeitung für ihren Mut, die Negativbeispiele endlich offen auszubreiten und die Diktatur des Niederdorfer Bürgerratspräsidenten Pfirter anzuprangern. Leider mauserte sich in der Zwischenzeit die Gemeinde Reinach aus finanziellen Gründen zum neuen Einbürgerungsparadies.
Zu Gesuch Nummer 21: Diese türkische Staatsangehörige weist ein steuerbares Einkommen von 7000 Franken aus, damit wird sie ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können. Dem Landrat wird deshalb beantragt, Gesuch 21 in Vorlage 2003/245 und die Gesuche 33 in Vorlage 2003/267 sowie 17 in Vorlage 2003/290 - alle Gesuche mit Einbürgerungsort Reinach - abzulehnen.

Röbi Ziegler verzichtet auf eine Einbürgerungsdebatte, bittet aber zu bedenken, dass den zur Diskussion stehenden Personen der Wegzug und die Heirat während drei oder vier Jahren untersagt wäre, wenn der Landrat den Anträgen von Bruno Steiger folgen sollte.

://: Der Landrat lehnt die Rückstellung von Gesuch Nummer 21 der Vorlage 2003/245 ab.

://: Der Landrat beschliesst die 38 Einbürgerungsgesuche der Vorlage 2003/245.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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