Protokoll der Landratssitzung vom 22. Januar 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Januar 2004 |
Nr. 343
16 Fragestunde
1. Jürg Wiedemann: Unterhaltsbeiträge und Mieten für die Schulhäuser
der Sekundarstufe I
In der Vergangenheit bezahlte der Kanton den Gemeinden für den Betrieb und Unterhalt der Schulhausbauten der Sekundarstufe I einen jährlichen Beitrag von Fr. 43.- pro Quadratmeter. Zusätzlich muss der Kanton in zahlreichen Gemeinden Schulräume, die früheren Realschulbauten, mieten, da die ehemaligen Realschulen in die Sekun-darschulen integriert und damit zu Kantonsschulen wurden.
Die Fragen beantwortet Regierungsrat
Urs Wüthrich
.
Frage 1
Ist es richtig, dass mehrere Gemeinden höhere Unterhaltsbeiträge sowie Mieten mittels Mahnungen und Betreibungen einfordern? Wenn ja, welche Forderungen wurden von den Gemeinden gestellt?
Antwort
Die Forderungen einiger Gemeinden bestehen; sie haben eine Gesamthöhe von ca. 7 Mio. Franken. Gestützt auf diese Forderungen, aber auch auf die Rechtsgrundlagen hat der Kanton Ende 2003 erste Akontozahlungen geleistet im Rahmen von rund 5,5 Mio. Franken. Betreibungen sind bisher nicht ausgelöst worden.
Frage 2
Wie und in welchem Zeitrahmen möchte der Regierungsrat dieses Problem mit den Unterhaltsbeiträgen und den Mieten der Schulhäuser und damit die Zwistigkeiten mit verschiedenen Gemeinden lösen? Weshalb wurden die Verhandlungen mit den Gemeinden noch nicht zu Ende geführt?
Antwort
Ende Dezember wurde der Landrat bereits in einer ausführlichen Stellungnahme informiert. Die Regierung ist sehr an einer raschen Lösung interessiert. Im Rahmen des partnerschaftlichen Projekts "Übergangslösung" mit den Gemeinden gibt es bis jetzt erst eine Einigung über die Spielregeln, dass mit Klassenpauschalen und nicht mit Quadratmeterpreisen gerechnet wird. Weil es um zweistellige Millionenbeträge geht, dauern die Diskussionen aber noch an. Inzwischen ist das Stadium der Auslegeordnung überwunden; es wird materiell verhandelt.
Frage 3
Hat der Regierungsrat die Absicht, kurz- oder mittelfristig die von den Gemeinden gemieteten Schulräume zu kaufen, oder strebt der Regierungsrat längerfristige Mietverträge an?
Antwort
Sobald eine Übergangslösung steht, kommt die nächste Verhandlungsrunde. Für diese stehen weiterhin die Varianten Kauf, Miete oder Weiterführung des heutigen Systems zur Diskussion.
Jürg Wiedemann
dankt der Regierung für diese Antwort.
2. Urs Hess: Bau der H2
Seit geraumer Zeit wartet die Bevölkerung an der Rheinstrasse auf die längst versprochene Verbesserung der Verkehrssituation. Aus der Diskussion um das Projekt ARA Birs 2 entnehme ich, dass dadurch der Bau der H2 nicht verzögert wird.
Die Fragen werden von Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
beantwortet.
Frage 1
Wann wird mit dem Bau der H2 begonnen?
Antwort
Der Beginn der Bauarbeiten hängt ab von den Kantonsfinanzen und vom Beitrag des Bundes, denn der Kanton kann dieses Projekt nicht alleine starten. Eine Vorfinanzierung durch den Kanton lehnt der Bund ab, wie eine Nachfrage der BUD ergab. Für den Bund ist ein Baubeginn erst nach der Fertigstellung der Umfahrung Sissach möglich. Der allerfrüheste Baubeginn ist also im Jahr 2006.
Frage 2
Was unternimmt der Regierungsrat, damit die Zusage des Bundes so schnell als möglich erwirkt werden kann?
Antwort
Die Baudirektorin hat sich schon mehrfach persönlich beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) engagiert, um endlich eine Lösung zu finden. Der Bund genehmigt hoffentlich noch dieses Jahr das Projekt und erteilt die Beitragszusicherung. Der Bundesbeitrag ist allerdings wegen des Neuen Finanzausgleichs (NAF) zwischen Bund und Kantonen äusserst unsicher. Denn ab 2007 werden - einen zustimmenden Volksentscheid voraussichtlich im September 2004 vorausgesetzt - Strassenprojekte nicht mehr direkt vom Bund mitfinanziert, sondern die Kantone bekommen vom Bund nur noch geringere Globalbeiträge. Es soll die Aufteilung gelten: Nationalstrassen sind nur noch Bundes-, Kantonsstrassen nur noch Kantonssache.
Urs Hess
dankt für die Antwort und stellt die Zusatzfrage, ob sich die am 15. Januar 2004 vom Landrat bewilligte Sanierung der ARA Birs 2 im Bezug auf den H2-Baubeginn verzögernd auswirkt.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
verneint dies ganz klar.
3. Martin Rüegg: Neues Schwimmzentrum in Basel?
Am 12.1.04 machte BS-Grossrat Markus Lehmann (CVP) in der Basler Zeitung die Aussage, er habe von zwei Seiten gehört, der Kanton BL werde 10 Millionen für ein neues Schwimmzentrum in Basel einbringen.
Die Antworten gibt Regierungsrat
Urs Wüthrich
.
Fragen 1 und 2
Trifft die Aussage zu? - Wenn ja: Wer hat die 10 Millionen des Kantons BL in Aussicht gestellt?
Antwort
Diese Aussage stimmt nicht; es gibt keine Zusicherung.
Frage 3
Unter welchen Bedingungen soll das Geld an das geplante Schwimmzentrum fliessen?
Antwort
Im Kantonalen Sportanlagenkonzept, das demnächst in den Landrat kommt, wird der Bedarf für eine 50-m-Schwimmhalle in der Region begründet. Eine solche Halle würde dem Breiten- und Leistungssport dienen, ebenso auch den Schulen und Vereinen. Solche Anlagen gibt es in der Schweiz bisher nur in Genf, Zürich und Freiburg.
2002 legte eine private Stiftung dem Regierungsrat das Projekt "Schwimmzentrum beider Basel" vor; die Kosten beliefen sich auf ca. 44 Mio. Franken. Auf eine entsprechende Reaktion der Baselbieter Regierung wurde das Projekt redimensioniert auf rund 30 Mio. Franken. Jetzt erfüllt es die im Kantonalen Sportanlagenkonzept vorgesehenen Kriterien. Die Kostenbeteiligung des Kantons würde sich bei 25 bis 40 Prozent bewegen, es wäre mit Kosten von ca. 7,5 Millionen Franken zu rechnen. Voraussetzung ist, dass die Träger selbst rund 15 Millionen Franken als Grundlage für die Realisierung eines solchen Projekts zusammenbringen. Die Verwirklichung dürfte noch ein paar Jahre auf sich warten lassen.
Frage 4
Am Gymnasium Liestal müssen seit Anfang dieser Woche diverse Klassen im Freien unterrichtet werden, da seit Jahren zu wenig Sporthallen vorhanden sind. Ich bekenne mich klar zu einer umfangreichen Partnerschaft mit dem Stadtkanton und es liegt mir fern, diese erneut in Frage zu stellen. Aber in diesem Fall scheint mir die Prioritätensetzung doch etwas fragwürdig. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass zuerst im eigenen Kanton ein Minimum an Sporthallen für die Schulen zur Verfügung gestellt werden sollte, bevor andere wünschbare Projekte mitfinanziert werden?
Antwort
Als Direktbetroffener, der seiner Tochter wegen dieses speziellen Unterrichts neue Turnschuhe kaufen musste, sagt der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektor, das Schwimmhallenprojekt tangiere die Schaffung zusätzlicher Sporthallenkapazitäten nicht. Im Gymnasium Liestal besteht kurzfristiger Handlungsbedarf; die Regierung sucht daher nach weiteren Hallenflächen im Raum Liestal. Wegen der Bedürfnisse anderer Schulen gestaltet sich dies allerdings schwierig. Trotzdem: Sportunterricht im Freien sollte vorsätzlich und nicht bloss wegen Hallenmangels betrieben werden.
Martin Rüegg-Schmidheiny
bedankt sich für die Antwort.
4. Madeleine Göschke-Chiquet: Tierquälerei mit Leimfallen
Das Pressebild des qualvoll verendeten Rotkehlchens auf einer Leimfalle hat vor zwei Wochen Empörung hervorgerufen (Frontseite der bz vom 6.1.04).
Kantonstierarzt Ignaz Bloch bezeichnete Leimfallen als Verstoss gegen das Tierschutzgesetz (bz vom 7.1.04). Dieses verlangt, dass ein Tier möglichst rasch und schmerzlos getötet wird. Trotzdem soll hier eine Gesetzeslücke bestehen, weil die Leimfallen im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt sind. Laut Ignaz Bloch sollte der vorliegende Fall ein Anstoss zur Schliessung dieser Gesetzeslücke sein.
Die Frage wird von Regierungsrat
Erich Straumann
beantwortet.
Frage
Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, dem erwähnten Grundsatz des Tierschutzgesetzes Nachachtung zu verschaffen und die Anwendung von Leimfallen in unserem Kanton zu verbieten?
Antwort
Die Leimfallen sind entstanden als Alternative zu den chemischen Insektiziden. Ihr Einsatz gegen Schädlinge ist unproblematisch; nur wenn andere Tierarten wie etwa Vögel daran kleben bleiben, entsteht ein Problem.
Ein kantonales Leimfallenverbot kommt für die Regierung nicht in Frage, weil dies auf eidgenössischer Ebene geregelt wird. Der Kanton kann höchstens - auf entsprechende Hinweise - kontrollieren, ob die Fallen korrekt eingesetzt werden. In solchen Fällen ist der Kantonstierarzt stets zur Stelle. Auf Grund des angesprochenen Falls wurde das Eidgenössische Veterinäramt um Vorschläge gebeten, wie so etwas verhindert werden könnte.
Ein totales Verbot für Leimfallen würde bedeuten, dass wieder mehr Chemie eingesetzt werden müsste - beispielsweise auch bei Kirschbäumen zur Bekämpfung der Kirschenfliege.
Die im konkreten Fall mit der Schädlingsbekämpfung beauftragte Firma gab den Auftrag übrigens an ein Dritt-Unternehmen weiter und fühlte sich deshalb nicht verantwortlich.
Madeleine Göschke-Chiquet
dankt der Regierung für die Beantwortung ihrer Frage.
5. Jacqueline Halder: Umfahrung Sissach
An der Landratssitzung vom 15. Januar hat die Baudirektorin bestätigt, dass der Bau der Umfahrung Sissach massiv teurer wird.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
übernimmt es, auf die Fragen zu antworten.
Frage 1
Wer bezahlt diese Mehrkosten?
Antwort
Alle Kosten müssen vom Bund (zu 62%) und vom Kanton getragen werden. Einzig allfällige, aus dem Tagbruch entstandene Zusatzkosten könnten gegenüber Dritten geltend gemacht werden. Die Umfahrung Sissach als Teil der H2 gehört zum subventionsberechtigten Hauptstrassennetz und erhält deshalb vom Bund Geld.
Frage 2
Muss dafür ein Nachtragskredit beantragt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, hätte das nicht schon geschehen sollen? Der bewilligte Kredit war ja letztes Jahr schon aufgebraucht.
Antwort
Der Landrat bekommt, sobald die mutmasslichen Endkosten feststehen, eine Vorlage zugestellt. Die Vorbereitungen laufen, aber bis jetzt fehlen noch die Resultate der Abklärungen zum Tagbruch. Der Landrat hat seinerzeit einen Bruttokredit gesprochen, weshalb mit den bereits über 100 Millionen Franken Bundesbeiträgen der bewilligte Kredit noch nicht überschritten ist.
Frage 3
Müssen wir bei weiteren - schon vor einiger Zeit vom Volk angenommenen - Projekten wie Umfahrung Laufen und H2, Pratteln-Liestal, mit solchen Kreditüberschreitungen rechnen?
Antwort
Für die Umfahrung Laufen wurde noch kein Baukredit bewilligt. Für das H2-Teilstück Liestal-Pratteln laufen auf Antrag des Bundes noch Abklärungen bezüglich zusätzlicher Aufwendungen zur Erhöhung der Sicherheit.
Wegen des Tunnels mit Mehrkosten zu rechnen, ist unbegründet, denn es handelt sich hier nicht um einen bergmännischen Tunnel mit geologischen Risiken, sondern um einen im Tagbau zu erstellenden Tunnel.
Jacqueline Halder
stellt die Zusatzfrage, ob wegen des Tagbruchs im Kienbergtunnel irgend jemand haftbar gemacht werden kann oder ob eine Versicherung für die Mehrkosten aufkommen wird.
Ob jemand haftbar gemacht werden kann, ist laut Bau- und Umweltschutzdirektorin
Elsbeth Schneider
noch nicht bekannt - die Juristen klären dies noch ab. Der Tagbruch, so führte die Regierungsrätin im Landrat schon früher aus, verteuert das Projekt um ca. 25 Mio. Franken. Die Verschuldensfrage wird noch von einem Expertenteam untersucht.
6. Ruedi Brassel: Wegen Beschwerde keine Prämienverbilligung?
Im Baselbiet ist derzeit eine gerichtliche Klärung der Höhe der zulässigen Mietzinsabzüge im Gange. Gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts ist Beschwerde erhoben worden. Im Dezember 2003 erhielten nun Beschwerdeführende, die zum Bezug von Prämienverbilligungen berechtigt waren, von der Steuerverwaltung ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass - solange aufgrund der Beschwerde keine definitive Steuerveranlagung möglich sei - auch keine Prämienverbilligungen ausgerichtet würden.
Die Fragen werden von Regierungsrätin
Sabine Pegoraro
in Vertretung des abwesenden Finanzdirektors beantwortet.
Frage 1
Warum wurde in diesem Schreiben nicht erwähnt, dass gemäss § 9, Absatz 5 b) des Einführungsgesetzes zum KVG die Möglichkeit besteht, trotz fehlender gültiger Steuerveranlagung die Prämienverbilligungen auszurichten?
Antwort
Das Schreiben war korrekt abgefasst. Denn die Möglichkeit, die Prämienverbilligung trotz einer fehlenden rechtskräftigen Steuerveranlagung auszurichten, ist auf eine Personengruppe beschränkt, die in den §§ 13-18 der Verordnung über Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung abschliessend aufgezählt ist. Dabei handelt es sich u.a. um Zuzüger aus dem In- und Ausland, um quellenbesteuerte Personen und Personen in veränderten Verhältnissen. Die Beschwerdeführenden gehören keiner dieser Kategorien an. Sie wurden veranlagt, aber die Veranlagung erlangte in Folge der Beschwerdeerhebung keine Rechtskraft. Ihnen kann deswegen die Prämienverbilligung in jedem Fall erst dann ausgerichtet werden, wenn das Gericht entschieden und die Veranlagung Rechtskraft hat.
Frage 2
Sollte mit dem Entscheid, keine Prämienverbilligungen auszurichten, Druck auf die Beschwerdeführenden ausgeübt werden?
Antwort
Nein, es sollte kein Druck aufgesetzt werden. Es ist noch nicht entschieden, ob den Beschwerdeführenden die Prämienverbilligung ausgerichtet wird oder nicht. In Folge der Beschwerde verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt der Berechnung der Prämienverbilligung und die Auszahlung, falls ein Anspruch anerkannt wird.
Frage 3
Ist der Regierungsrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Adressaten des besagten Schreibens über ihre Rechte und Möglichkeiten zum Bezug von Prämienverbilligungen korrekt informiert werden?
Antwort
Das Vorgehen war korrekt, weswegen sich kein Handlungsbedarf aufdrängt.
Ruedi Brassel
nutzt die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen, indem er wissen will, ob es Möglichkeiten gibt, unter den veränderten Verhältnissen andere Beurteilungen der berechtigten Personengruppen vorzunehmen bzw. die Berechtigung grosszügiger zu definieren, da gerade jene Leute Prämienvergünstigungen erhalten sollten, die sie am nötigsten haben, und weil gerade diese oft von zu geringen Mietzinsabzügen in der Steuererklärung betroffen sind. Der Fragesteller vermisst Grosszügigkeit und Flexibilität gerade dort, wo Menschen am stärksten betroffen sind.
Regierungsrätin
Sabine Pegoraro
bittet um Verständnis, diese Frage nicht selber beantworten können, macht Ruedi Brassel jedoch beliebt, die Frage zur schriftlichen Beantwortung an Regierungsrat Adrian Ballmer weiter zu leiten.
Ruedi Brassel
ist einverstanden.
7. Juliana Nufer: "Avanti"-Initiative: Wie weit reicht der Agglomerationsverkehr?
Wir stimmen am 8.2.04 über die "Avanti"-Initiative ab. In dieser Vorlage wird vom Agglomerationsverkehr gesprochen.
Die Fragen werden von Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
beantwortet.
Frage 1
Wie weit reicht der Radius des Agglomerationsverkehrs im Raume Basel?
Antwort
Das Bundesamt für Statistik definiert auf Grund der Volkszählung 2000 die Agglomeration Basel als bestehend aus den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, Teilen der Kantone Aargau und Solothurn sowie Teilen des angrenzenden Auslands. Es ist aber unklar, ob Mittel aus dem Agglomerationsprogramm auch für grenzüberschreitende Projekte eingesetzt werden dürfen. Die Beantwortung dieser Frage ist in Bern pendent.
Frage 2
Wird der Kanton für die Ausführung der Umfahrung Laufen-Zwingen (ULZ) bei einer Annahme der Initiative auch aus diesem Fonds Mittel erhalten?
Antwort
Der Kanton will die H18 in das Grundnetz des Bundesstrassennetzes aufnehmen lassen. Damit würde die Umfahrung Laufen-Zwingen grösstenteils mit Bundesgeldern finanziert. Weil der Bund keine doppelten Subventionierungen vornimmt, kann die ULZ aber nicht gleichzeitig auch noch aus dem Agglomerationsprogramm finanziert werden - es gäbe nur ein "Entweder - oder".
Frage 3
Welche bekannten Projekte können von einem "Ja" im Kanton von dieser Initiative profitieren?
Antwort
Die Kriterien des Bundes für die Aufnahme in das Agglomerationsprogramm sind noch nicht bekannt. Es steht bloss fest, dass der Bund einzelne bewilligte Programme mit max. 50% mitfinanziert, jedoch nur falls der Kanton die anderen 50% übernimmt. Mögliche Projekte im Baselbiet wären in einer ersten Phase die Verlängerung der Tramlinie 8 nach Allschwil oder der H18-Anschluss Aesch/Dornach.
Juliana Nufer
dankt für die Antwort.
8. Karl Willimann: Schiessereien im Baselbiet
Gemäss Mitteilung der Polizei Basel-Landschaft haben sowohl in Füllinsdorf als auch in Hölstein zu nächtlicher Stunde Schiessereien mit Verletzten stattgefunden. In beiden Fällen waren Ausländer daran beteiligt. In Füllinsdorf auf dem Waldparkplatz "Giebenacherhöhe" waren es zwei Türken und ein Iraker und in Hölstein vor einem Nachtlokal ein Albaner.
Regierungsrätin
Sabine Pegoraro
beantwortet die Fragen, schickt aber voraus, dass es sich um laufende Verfahren handelt und die Auskunftsmöglichkeiten daher eingeschränkt sind.
Frage 1
Was waren die Gründe für die nächtlichen Schiessereien?
Antwort
Die genaueren Motive sind noch Gegenstand der Ermittlungen.
Frage 2
Wie ist der Aufenthaltsstatus der beteiligten Ausländer?
Antwort
Im einen Fall haben die seit langem in der Schweiz lebenden Beteiligten die Aufenthaltsbewilligung C. Im anderen Verfahren sind die Abklärungen noch im Gang.
Frage 3
Ist die Schiesserei in Füllinsdorf in einem Zusammenhang mit einem Drogenumschlagplatz zu sehen?
Antwort
Der Füllinsdörfer Tatort ist der Polizei nicht als Drogenumschlagplatz bekannt.
Frage 4
Haben die beteiligten Ausländer über einen Waffenschein zum Tragen von Schusswaffen verfügt?
Antwort
Keiner der Beteiligten besitzt einen Waffentragschein.
Frage 5
Ist ein Strafverfahren eingeleitet worden?
Antwort
In beiden Fällen hat das zuständige Statthalteramt ein Strafverfahren eröffnet.
Frage 6
Befinden sich die Täter in Haft?
Antwort
Alle Beteiligten sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft.
Frage 7
Hat die Polizei ein Konzept, welches das Tragen und den Gebrauch von Schusswaffen durch Ausländer präventiv verhindern kann?
Antwort
Es besteht kein explizites Konzept. Die Polizei führt an den einschlägig bekannten Orten aber regelmässige Personenkontrollen oder Razzien durch. Das Kaufen und Tragen von Waffen wird durch das Bundeswaffengesetz generell sehr stark eingeschränkt - bei Schweizern und Ausländern.
Frage 8
Werden abgelegene Drogenumschlagplätze von der Polizei überwacht?
Antwort
Im Baselbiet wird schon seit langem keine offene Drogenszene geduldet. Die Polizei kontrolliert die bekannten öffentlichen Drogenumschlagplätze. Örtlichkeiten, von denen bekannt ist, dass sie für Drogenhandel genutzt werden, stehen unter systematischer Überwachung, die Täter werden eruiert und Strafverfahren eröffnet.
Karl Willimann-Klaus
bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen.
9. Fredy Gerber: Ist der Erhalt der Rotbuche am Kronenplatz Binningen nicht doch noch möglich?
Die Vorlage 2003/159 "Ausbau der Hauptstrasse Binningen, 2. Bauabschnitt" wurde von der landrätlichen Bau- und Planungskommission behandelt und am 30. Oktober 2003 vom Landrat beschlossen. Leider wurde im Beschluss der im vorausgegangenen Projekt-Wettbewerb bewusst geschonte Standort der prächtigen "Blutbuche vom Kronenplatz" nicht berücksichtigt. Die Kreisel-Variante wurde aus Verkehrssicherheitsgründen der ovalen Verkehrsführung vorgezogen.
Nachdem klar wurde, dass dieser schöne Baum gefällt werden sollte, machte sich in der Binninger Bevölkerung grosse Empörung breit. Die Blutbuche ist ein wesentlicher Bestandteil im Gesamtbild des Kronenplatzes, der zudem einen imposanten Abschluss der Binninger Hauptstrasse bildet. Traude Rehmann sammelte mit einigen besorgten Leuten in kürzester Zeit fast 2000 Unterschriften und reichte sogleich eine Petition zur Erhaltung der Blutbuche am Kronenplatz ein.
Nach eingehender Prüfung der Situation habe ich nun feststellen müssen, dass das Auflage-Projekt eigentlich nur eine grosszügigere geometrische Ausführung des im Ideen-Wettbewerb zweitplatzierten Projektes darstellt, in welchem aber der Standort des Baumes und die dazugehörende Stützmauer beibehalten würden.
Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
.
Frage 1
Warum wurden das Trottoir und die Einmündungen Benkenstrasse/Paradiesstrasse unnötig verbreitert (siehe Einsprache von Herrn Markus Trautwein, Binningen)?
Antwort
Von einer
unnötigen
Verbreiterung der Trottoirs und der Einmündung kann keine Rede sein. Die Abmessungen entsprechen genau den Normgrössen bei Kreiseleinfahrten mit Mittelinsel.
Frage 2
Warum wurde die Stützmauer im Auflage-Projekt so verschoben, dass die Blutbuche keinen Platz mehr hat?
Antwort
Aus verkehrstechnischen Gründen und auf Wunsch des Binninger Gemeinderates wurde der Kreisel kreisrund projektiert, weil dies eine höhere Verkehrssicherheit gewährleistet als eine Ellipse. Der runde Kreisel bedingt eine Verschiebung der Stützmauer und damit leider auch das Fällen der Blutbuche.
Frage 3
Kann nicht mit einer kleinen Abänderung des noch auszuarbeitenden Detailprojektes der Einsprache von Herrn Trautwein und der Petition von Frau Rehmann entsprochen und so die "Binninger Blutbuche" gerettet werden?
Antwort
Das Tiefbauamt hat sowohl die kreisrunde als auch die elliptische Form geplant und aufgelegt. Die Kreisform ist aber aus verkehrstechnischer Sicht klar die bessere Variante, und der Gemeinderat unterstützte sie ebenfalls. Auch bei einer möglichen Änderung zur Ellipse kann nicht garantiert werden, dass der Baum bei den Bauarbeiten nicht doch im Wurzelbereich beschädigt werden könnte und dann noch gefällt werden müsste. Eine Ellipse ist jetzt nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Binninger Gemeinderates möglich.
Fredy Gerber
hat keine Zusatzfrage, stellt aber fest, das Projekt eines runden Kreisels, das im Wettbewerb nur Zweiter wurde, würde der Blutbuche das Leben retten.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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