Protokoll der Landratssitzung vom 22. Januar 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Januar 2004 |
37 2003/265
Interpellation von Madeleine Göschke vom 30. Oktober 2003: Basler Regierung verschärft Massnahmen gegen den illegalen Verkauf von Alkopops an Kinder. Antwort des Regierungsrates (Behandlung am 22. Januar)
Wiederum nimmt Regierungsrätin Sabine Pegoraro Stellung: Vermutlich hat Madeleine Göschke im vergangenen August keine Zeit zum Zeitunglesen gefunden, ansonsten hätte sie der Berichterstattung die Information über die intensiven Bemühungen im Kampf gegen den Alkoholverkuf an Jugendliche im Kanton Baselland entnehmen können. Diese Bemühungen laufen seit 1999. Seit diesem Datum werden im Baselbiet Testkäufe durchgeführt. Ebenso habe man im Rahmen der Debatte über das Gastgewerbegesetz im Landrat eine Diskussion geführt, dabei habe Thomi Jourdan das Thema Alkopops angesprochen. Auch sei über die regelmässig stattfindenden Testkäufe informiert worden. Die Bekämpfung des Verkaufs von Alkohol an Jugendliche liege ihr sehr am Herzen.
Seit Jahren werden, in Zusammenarbeit mit dem Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes, vorwiegend in den Ladengeschäften, aber auch in Gastwirtschaften, Testkäufe durchgeführt. Die Resultate wurden jeweils in allen lokalen Medien veröffentlicht - zuletzt am 21. August 2003. Gerade die Medien haben jeweils sehr ausführlich und mit grossem Engagement über diese Thematik berichtet, was die Bemühungen der Vollzugsbehörden lobenswert unterstützt hat.
Die fehlbaren Betriebe wurden schriftlich darüber informiert und dahingehend verwarnt, dass bei einem weiteren Verstoss die Bewilligung entzogen werden müsse; die betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufer wurden jeweils bei den zuständigen Statthalterämtern verzeigt.
Bei den letztjährigen Testkäufen musste nun tatsächlich drei Betrieben die Bewilligung zum Verkauf von gebrannten Wassern (darunter fallen auch die Alkopops) durch den Regierungsrat entzogen werden, weil in diesen Geschäften wiederholt alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft wurden. Auch darüber wurde in den Medien berichtet. Die Testkäufe werden auch weiterhin durchgeführt.
Aber auch die Prävention kam in den letzten Jahren nicht zu kurz. Verschiedene Informationsschreiben an alle Verkaufsgeschäfte und Gastwirtschaften, der Versand von Plakaten und Prospekten sowie diesbezügliche Kontrollen der Polizei Basel-Landschaft haben die Testkäufe begleitet.
Die Zusammenarbeit zwischen der Gesundheitsförderung Baselland, dem kantonalen Lebensmittelinspektorat, den Polizeibehörden und der GastroBaselland funktioniert ausgezeichnet und hat sich bewährt.
Zu Frage 1: Nein, unsere Regierung wurde über das baselstädtische Vorhaben nicht informiert noch um Zusammenarbeit gebeten.
Zu Frage 2: Wir pflegen seit 4 Jahren ein äusserst entschiedenes Vorgehen auf allen möglichen Ebenen:
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Gesetzgebung: im revidierten Gastgewerbegesetz ist der Verkauf von Spirituosen inkl. Alco-Pops im Unterschied zu früher ausdrücklich verboten.
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Information/Prävention: seit der Lancierung von breiten Informationskampagnen sind die Behörden niemandem mehr begegnet, der nicht um die Altersgrenzen wüsste. Sie sind auch überall in den Kassenbereichen deutlich deklariert, was nicht zuletzt - zusammen mit löblichen Zusatzanstrengungen einzelner Anbieter - dem Personal an der Front den Rücken stärkt.
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Testkäufe: wir kennen das baslerische Vorgehen nicht im Detail. Der Regierungsrat ist aber überzeugt, dass Testkäufe am besten dokumentieren, ob die Gesetze eingehalten werden oder nicht. Aus der Presse war nicht zu entnehmen, ob Basel-Stadt Testkäufe plant oder nicht.
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Verwarnungen, Verzeigungen, Patentenzug: Dies sind die Mittel, die uns zu Verfügung stehen und die wir auch konsequent anwenden.
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Zu Frage 3:
Eine Abklärung zum koordinierten Vorgehen mit Basel-Stadt wäre möglich. Testkäufe, so wie sie in unserem Kanton vorgenommen werden, müssen aber flexibel, überraschend und mehrmals durchgeführt werden können, was bei einem koordinierten Vorgehen mit anderen Kantonen nur noch sehr schwer möglich sein wird. Zudem entspricht das System von Basel-Stadt nicht demjenigen von Baselland.
Zu Frage 4:
Unser Kanton gehört leider nach wie vor zu den wenigen, die sich dieser Problematik mit konkreten Taten angenommen hat. Jedoch machen auch die unterschiedlichen Vollzugssysteme (im Kanton Aargau beispielsweise liegt der Vollzug bei den Gemeinden und nicht beim Kanton) ein Zusammengehen mit anderen Kantonen nicht einfach. Selbstverständlich sind die zuständigen Stellen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion gerne bereit, ihre Erfahrungen auf Anfrage an andere interessierte Kantone weiterzugeben. Man könnte ein koordiniertes Vorgehen prüfen, aber vermutlich mache es in diesem Bereich nicht Sinn. Vergleiche und Abklärungen seien aber möglich, schliesst die Regierungsrätin.
Madeleine Göschke-Chiquet
bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Vor noch nicht allzu langer Zeit habe sie Andreas Koellreuter angefragt, wie viele Lizenzentzüge oder Verkaufsverbote ausgesprochen worden seien. Damals erhielt sie die Antwort: "Gar keine bis jetzt." Das sei also ganz neu. In der Zeitung war u.a. zu lesen, dass in Basel auch das Verkaufspersonal geschult wird (als Reaktion auf die Testkäufe). Sie ist froh, dass die Landschaft gleich reagiert hat und auch in die Prävention mehr investiert sowie Verbote durchzieht und nicht immer nur Warnungen ausspricht.
://: Damit ist die Interpellation 2003/265 von Madeleine Göschke beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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