Protokoll der Landratssitzung vom 5. Februar 2004

Nr. 381

14 2003/157
Interpellation von Peter Zwick vom 19. Juni 2003: Flüssiges Chlorgas in Gartenbädern und Hallenbädern. Schriftliche Antwort vom 26. August 2003

Es liegt eine schriftliche Beantwortung der Regierung vor.
Der Interpellant beantragt Diskussion.

://: Die Diskussion wird bewilligt.

Peter Zwick bedankt sich für die Beantwortung der Interpellation. Er hat aber den Eindruck, dass sich darin einige Punkte widersprechen. Unter Punkt drei fragte er an, ob es keine Alternative zu Chlorgasanlagen gibt. Die Antwort war negativ, es gebe zur Zeit keine Alternativen und es seien auch keine bekannt.
In der Antwort auf Punkt eins wird darauf hingewiesen, dass im Kanton Baselland nur noch zwei Chlorgasanlagen betrieben werden. Da es im Kanton mit Sicherheit mehr als zwei Hallen- oder Gartenbäder gibt, ist er auch davon überzeugt, dass es Alternativen gibt, welche die SIA-Norm 385 erfüllen. Weiter heisst es, es sei nicht Aufgabe der kantonalen Behörden, solche Systeme zu bewilligen oder zu fördern. Zu lesen ist aber auch, dass die Schadstoffhöchstwerte von den Betreibern und den kantonalen Labors überprüft werden, dass die Bäderkontrolle durch die kantonalen Labors effizient und effektiv wahrgenommen wird. Also gehört es doch mithin zu den Aufgaben des Kantons, die Bäder zu kontrollieren, zu beraten und auch darauf hinzuweisen, dass Alternativsysteme möglich wären, stellt er fest.
In Punkt eins wird zudem die Sicherheit angesprochen und das Risiko von austretendem Chlorgas. In der Antwort steht, dass für Badende primär keine Gefahr besteht. Allenfalls für die Beschäftigten bestehe eventuell bei der Aufbereitung ein geringes Risiko. Peter Zwick reichte seine Interpellation am 19. Juni 2003 ein; am 30. Juli konnte man in der BaZ und in der bz lesen (Zitat BaZ): Chlorgas entwichen. An der Pfeffingerstrasse kam es gestern Nachmittag zu einem Feuerwehreinsatz. Bei der Wartung einer Schwimmbadunterhaltsanlage ( Gartenschwimmbad von 3 / 4 Meter) ist Chlorgas entwichen. Ein beteiligter Handwerker alarmierte die Feuerwehr und begab sich in der Folge zur Behandlung in das Spital. Die Polizei musste die Liegenschaft evakuieren . Auch die Kontrollstelle für Chemiesicherheit sowie die private Feuerwehr Johnson Control sind aufgeboten worden. Die Hausbewohner sind wieder in die Liegenschaft zurückgekehrt. Die Gefahr einer Vergiftung besteht nicht mehr.
Wenn so ein Unfall beim Transport - Chlorgas wird in Flaschen transportiert - beim Abladen, auf dem Auto oder auch beim Handling in einem öffentlichen Bad passierte, würde man sicher mehr evakuieren müsse und es müssten mit Sicherheit mehr Leute ins Spital gehen. Der Interpellant ist der Meinung, man sollte diese Situation und diese Chlorgasanlagen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Obwohl der Regierungsrat aufgrund der Interpellation keinen unmittelbaren Handlungsbedarf sieht, sollte man seiner Auffassung nach nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

Regierungsrat Erich Straumann stellt fest, dass es tatsächlich mehr als nur zwei Hallen- und Gartenbäder gibt, welche Chlorgas einsetzen. Die Zahl in der regierungsrätlichen Antwort ist also falsch.
Alternativen zum Chlorgas: Vom Bund seien andere Möglichkeiten geprüft worden, aber noch nicht bewilligt und freigegeben, so dass man sagen könnte, es gebe bereits Alternativen zum Chlorgas. Daher kann der Kanton auch nicht vorschreiben, es müssten Alternativen eingesetzt werden. Die Verantwortung liegt natürlich bei den Betreibern. Daher findet die Kontrolle über das Labor statt; mehr könne man nicht machen. Insofern bestehe zur Zeit kein Handlungsbedarf.

://: Die Interpellation 2003/157 von Peter Zwick ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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